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            "content": "Bundesministerium der Verteidigung\n\nOrgElement: BMVgRI Telefon: 3400 9178 Datum: 07.04.2011\nAbsender: Virich Birkenheier Telefax: 3400 035705 Uhrzeit: 15:12:01\n\nAn: Reinhard Kloss/BMVg/BUND/DE@BMVg\nKopie: Matthias Heimer/Evangelisch/Militärseelsorge/BMVg/DE@BUNDESWEHR\nWalter Wakenhut/Katholisch/Militärseelsorge/BMVg/DE@BUNDESWEHR\nBlindkopie: BMVg R | 4/BMVg/BUND/DE\nThema: LKU\n\nSehr geehrter Herr Kloss,\n\nwährend des Arbeitsessens am 28. März 2011 mit Herrn MGV Wakenhut und Herrn MGD Heimer\nhaben Sie - so habe ich es verstanden - die Auffassung vertreten, es sei Aufgabe der Militärseelsorge,\nfür die Durchführung des LKU und damit auch im Einzelfall für die Gestellung einer Ersatzkraft zu\nsorgen, wenn ein/ eine Militärgeistliche(r) für den LKU nicht zur Verfügung stände. Dem habe ich\nwidersprochen und auf Grund Ihrer Berufung auf die ZDv 10/4 Prüfung zugesagt.\n\nIn der Anlage übersende ich einen Vermerk des Referats R I 4 zu diesem Thema. Dem ist zu\nentnehmen, dass die ZDv 10/4 auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Bestimmung zutreffend\nden LKU als staatlichen Unterricht charakterisiert, der in der Zuständigkeit und Verantwortung des\nBMVg durchgeführt wird. Die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der staatlichen Seite (Streitkräfte)\nfür die Gestellung der Lehrkräfte für einen angesetzten LKU ergibt sich hieraus folgerichtig.\n\nMit freundlichen Grüßen\nUlrich Birkenheier\n\n=\n\nLKU_Lehrkräfte.doc",
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            "content": "BETREFF\nBEZUG\n\nRI4 Bonn, 7. April 2011\nAz 36-15-06 TEL 6827\n\nZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht (LKU)\n\nArbeitsessen mit dem Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr und dem Katholischen Militärbischofsamt\nam 28. März 2011 in Berlin;\n\nhier: TOP 4 „Sachstandsbericht zur Evaluation des LKU“\n\nVermerk\n\nIm Rahmen seines Vortrages zur Evaluation des LKU hat StAL Fü S I die Auffassung\nvertreten, es sei Aufgabe der Militärseelsorge (letztlich des EKA und KMBA), für die\nDurchführung des Unterrichts und damit auch für dessen Lehrkräfte zu sorgen.\n\nHierzu ist festzustellen:\n\n1. Der LKU ist eine verpflichtende berufsethische Qualifizierungsmaßnahme für alle\nSoldatinnen und Soldaten, unabhängig von ihrem weltanschaulichen oder religiösen\nBekenntnis. Der LKU gehört nicht zur Seelsorge, ist nicht Teil des originären\nGesamtauftrages der Militärseelsorge.. Folgerichtig ist er weder im\nMilitärseelsorgevertrag noch in den Päpstlichen Statuten erwähnt.\n\n2. Rechtsgrundlage des LKU ist Artikel 87a Abs. 1 des Grundgesetzes: Es ist Sache des\nBundesministers der Verteidigung, die Streitkräfte so aufzustellen, dass sie ihren\nVerteidigungsauftrag sachgerecht erfüllen können. Dazu gehört selbstverständlich auch\ndie entsprechende Ausbildung der Soldaten. Dies schließt die berufsethische\nQualifizierung ein, die auf dem Boden der ethischen Orientierungswerte des\nGrundgesetzes zu stehen hat. Dies stellt Nr. 102 der ZDv 10/4 ausdrücklich sicher.\n\n3. Der LKU wird deswegen zu Recht in der Zuständigkeit und Verantwortung des\nBMVg erteilt (vgl. Nr. 205). Die Aufsicht über den Unterricht liegt damit eindeutig bei\nder staatlichen Seite. Für die Durchführung bedient die staatliche Seite sich der\nMilitärseelsorge (vgl. Nr. 104).\n\n4. Die Militärseelsorge hat sich freiwillig bereit erklärt, diesen Unterricht außerhalb ihrer\nRechte und Pflichten aus den staatskirchenrechtlichen Vereinbarungen zu leisten.\n\n5. Im Hinblick auf den weltlichen Ausbildungscharakter des LKU kann es keine\nExklusivzuständigkeit für die Durchführung des LKU durch die Militärseelsorge geben.\nDem trägt Nr. 104 ausdrücklich Rechnung. Danach wird der LKU „in der Regel“ von\nMilitärseelsorgern erteilt, „im Bedarfsfall“ aber auch von anderen „berufsethisch\nbesonders qualifizierten Lehrkräften“ (vgl. dazu die Präzisierung in der Fußnote).\nEntscheidend ist ein akademisches Ausbildungsniveau der Lehrkräfte.",
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            "content": "Sollte der Bedarf der staatlichen Seite größer sein als die personelle Kapazität der\nKirchen, greift damit der Bedarfsfall (vgl. Nr. 104) und der Staat kann dann auch\nandere geeignete Kräfte auswählen und beauftragen. Dagegen spricht auch nicht\nNr. 205. Diese verpflichtet den Staat lediglich, sich hinsichtlich des Umfangs des LKU\nmit den Kirchen abzustimmen. Bei der Anpassung der Ziele und Themenfelder sind EKA\nund KMBA zu beteiligen (Nr. 206). Der Text sichert den Kirchen damit im Ergebnis das\n„Recht des ersten Zugriffs“ auf die Durchführung des LKU zu, aber kein Veto-Recht\ngegenüber anderen „Berufsethikern“, wenn die eigenen Kapazitäten nicht ausreichen. In\ndiesem Fall ist es allein Sache des Staates zu entscheiden, welche anderen akademisch\nqualifizierten Lehrkräfte er beauftragt.\n\nVerfassungsrechtlich ist die Ausprägung des LKU in dieser Form deshalb unbedenklich.\nDie Neutralität der Veranstaltung wird durch den staatlichen Charakter des LKU, durch\ndie staatliche Aufsicht und durch die Möglichkeit zur Einschaltung anderer, nicht\nkonfessionell gebundener Lehrkräfte, gesichert.",
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            "content": "Bundesministerium der Verteidigung\nOrgElement: BMVgRI4\n\n \n\nTelefon: 3400 6853 Datum: 03.11.2008\nAbsender: OAR'in Martina Bom-Perne Telefax: 3400 036942 Uhrzeit: 08:06:08\nAn: Sylvia Reuß/BMVg/BUND/DE@BMVg\nKopie:\nBlindkopie:\n\nThema: Büro Dr. Wichert: Rücklauf, 1600070-V26, Vorlage/Vermerk\nAnhang bearbeiten |\n\n——- Weitergeleitet von Martina Born-Perne/BMVg/BUND/DE am 03.11.2008 08:05 -----\n\nBundesministerium der Verteidigung\n\nOrgElement: BMVgRI4\n\nTelefon: Datum: 30.10.2008\nAbsender: BMVgRI14\n\nTelefax: 3400 036942 Uhrzeit: 09:57:36\n\n \n\nAn: Peter Baader/BMVg/BUND/DE@BMVg\nMartina Born-Perne/BMVg/BUND/DE@BMVg\nKopie:\n\nThema: WG: Büro Dr. Wichert: Rücklauf, 1600070-V26, Vorlage/Vermerk\n\n——- Weitergeleitet von BMVg R | 4/BMVg/BUND/DE am 30.10.2008 09:57 —\n\nBundesministerium der Verteidigung\n\nOrgElement: BMVgRI4\n\nTelefon: Datum: 30.10.2008\nAbsender: BMVgRI4\n\nTelefax: 3400 036942 Uhrzeit: 09:56:48\n\n \n\nAn: BMVgR II 2/BMVg/BUND/DE@BMVg\n\nBMVg Fü S | 3/BMVg/BUND/DE@BMVg\nKopie:\n\nThema: WG: Büro Dr. Wichert: Rücklauf, 1600070-V26, Vorlage/Vermerk\n\nRücklauf z.Kts.\n\nHermsdörfer\n\n-—— Weitergeleitet von BMVg R I 4/BMVg/BUND/DE am 30.10.2008 09:56 -——--\n\nBundesministerium der Verteidigung\n\nOrgElement: BMVgRI\n\nTelefon:\nAbsender: BMVgRI\n\nTelefax: 3400 035705\n\nDatum: 30.10.2008\nUhrzeit: 09:32:41\n\n \n\n \n\n \n\nAn: BMVg RI 4/BMVg/BUND/DE@BMVg\nKopie:\n\nThema: WG: Büro Dr. Wichert: Rücklauf, 1600070-V26, Vorlage/Vermerk\n\nRI4\n\ni. V. Eichen\n\n30.10.08\n\n----- Weitergeleitet von BMVg R I/BMVg/BUND/DE am 30.10.2008 09:32 ——-\n\nBundesministerium der Verteidigung",
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            "content": "RI4 Bonn, 17. Oktober 2008\n\nStellungnahme\nzu der Frage, ob bei Erteilung des Lebenskundlichen Unterrichts durch Militärgeistliche\nvon Teilnehmern am Unterricht oder Dritten geltend gemacht werden könne,\ndass dieser Dienst der Militärgeistlichen nicht durch den Militärseelsorgevertrag erfasst sei.\nAuf die Rechtsgrundlage für diesen Dienst wird im Näheren eingegangen.\n\nDer Entwurf der ZDv 10/4 „Lebenskundlicher Unterricht“ (Stand 10. Oktober 2008) ist unter Beteiligung\nder Rechtsabteilung entstanden. Das Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA) und das\nKatholische Militärbischofsamt (KMBA) haben den Entwurf auch unter rechtlichen Gesichtspunkten\ngeprüft.\n\nDie Rechtsgrundlage für den Lebenskundlichen Unterricht ist Art. 87a Abs. | Satz 1 des Grundgesetzes.\nZur „Aufstellung der Streitkräfte“ gehören auch die berufsethische Erziehung und Ausbildung der\nSoldatinnen und Soldaten. Der Lebenskundliche Unterricht ist auf dem Boden der ethischen\nOrientierungswerte des Grundgesetzes (Ziff. 102 ZDv 10/4) eine für alle Soldatinnen und Soldaten\nverpflichtende (Ziff. 201 ZDv 10/4) berufsethische (Ziff. 104 ZDv 10/4) und damit staatliche\nQualifizierungsmaßnahme. Deshalb ist das Bundesministerium der Verteidigung für ihn zuständig und\nverantwortlich (Ziff. 205 ZDv 10/4). Die in Anlage 3 der ZDv 10/4 festgelegten Themenfelder werden\ndurch das BMVg regelmäßig im Zusammenwirken mit dem EKA und dem KMBA angepasst (Ziff. 206\nZDv 10/4). In der Vorbereitung und Durchführung des Lebenskundlichen Unterrichts arbeiten die\nVerantwortlichen für die militärische Ausbildung mit den Lehrkräften eng zusammen (Ziff. 207 ZDv\n10/4). Im Rahmen des Lehr- und Themenplans obliegt den Lehrkräften — unter Beachtung der Grundsätze\nund Ziele der ZDv 10/4 - die inhaltliche Gestaltung der einzelnen Unterrichte (Ziff. 208 ZDv 10/4).\n\nDer Lebenskundliche Unterricht gehört also nicht zur Seelsorge (Militärseelsorge); er ist auch kein\nReligionsunterricht und stellt auch keine Form der Religionsausübung im Sinne von $ 36 des\nSoldatengesetzes dar (Ziff. 104 ZDv 10/4). Folgerichtig ist er im Militärseelsorgevertrag nicht erwähnt\nund von dessen Sinn und Zweck auch nicht erfasst. Er ist auch nicht in den Päpstlichen Statuten von 1989\noder im Kirchengesetz der EKD von 2003 zur Militärseelsorge genannt.\n\nDie Evangelische und die Katholische Militärseelsorge sind bereit, den Staat bei der Verwirklichung des\nLebenskundlichen Unterrichts zu unterstützen. Der Lebenskundliche Unterricht wird in der Regel von\nMilitärseelsorgerinnen und Militärseelsorgern und im Bedarfsfall auch von anderen berufsethisch\nbesonders qualifizierten Lehrkräften erteilt (Ziff. 104 ZDv 10/4). Über den Bedarf und die Auswahl\nbesonders qualifizierter Lehrkräfte entscheidet das Ministerium (Fußnote zu Ziff. 104 ZDv 10/4). Eine\nExklusivzuständigkeit oder ein Mitspracherecht der Militärseelsorge ist aus verfasssungsrechtlichen\nGründen bewußt nicht vorgesehen.\n\nDie konkrete Ausgestaltung des Lebenskundlichen Unterricht verstößt nicht gegen die\nverfassungsrechtlich gebotene Neutralität des Staates. Der Ausbildungsinhalt ist an die Verfassungswerte\ngebunden (also kein Glaubens-, Konfessions- oder Religionsunterricht). Die Ausbildung wird von\nberufsethisch besonders qualifizierten Lehrkräften vorgenommen. Alle Lehrkräfte stehen unter staatlicher\nAufsicht (Militärseelsorger als Lehrkräfte stehen insoweit nicht unter der Aufsicht der Militärbischöfe).\nSie werden in staatlicher Verantwortung tätig (Militärseelsorger als Lehrkräfte üben keine Seelsorge aus).\n\nZusammengefaßt: Der Lebenskundliche Unterricht ist in der angestrebten konkreten Ausgestaltung\nrechtlich nicht angreifbar.",
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            "content": "RI4\n\nHerrn\nStaatssekretär Dr. Wichert _Dr. wichert 20.10.08\n\na.d.D.\n\nDr. Weingärtner Birkenheier\n17.10.08 17.10.08\n\nserrerr Neufassung der ZDv 10/4 „Lebenskundlicher Unterricht“\nsezus Ihr Auftrag vom 13.10.2008\n\nDie erbetene Stellungnahme lege ich vor.\n\nRII2 und Fü SI 3 haben mitgezeichnet.\n\nHermsdörfer\nDr. Hermsdörfer\n\nBonn, 17. Oktober 2008\nTEL 6822\nFAX 6942\n\n& Herren PSt Schmidt 4\n\nPSt Kossendey 7\nLtr PlanStab V",
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            "content": "RL Y Res f\n{ Informationsdienst\n\nFAKTEN, HINTERGRÜNDE, ANALYSEN\nAUS KIRCHE, POLITIK UND GESELLSCHAFT\n\n  \n\nnl\n\nKATHOLISCHE NACHRICHTEN-AGENTUR GMBH\n\nNr. 44 / 53. Jahrgang, 29. Oktober 2008\n\nGewerkschaftsstreit vor Gericht\n\nDie im Christlichen Gewerkschaftsbund zusammengeschlossenen Ge-\nwerkschaften mit nach eigenen Angaben 280.000 Mitgliedern sind dem\nDeutschen Gewerkschaftsbund ein Dorn im Auge (ID v. 26.3.2008). Jetzt\nhat die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (verdi) beim Arbeitsge-\nricht Berlin eine Feststellungsklage gegen die Tarifgemeinschaft christli-\ncher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen\n(CGZP) eingereicht. Begründung: Diese sei gar keine richtige Gewerk-\nschaft und schließe Gefälligkeitstarifverträge mit Dumpinglöhnen ab.\n\nBemerkenswert ist dabei, dass die\nBerliner Senatorin für Integration,\nArbeit und Soziales, Heidi Knake-\nWerner (Linke), bei der seit einem\nJahr vorbereiteten Klage als Mit-\nantragstellerin im Boot sitzt. Sie\nnannte dies selbst ungewöhnlich,\nverwies jedoch auf ihre Sorge um\ndas Sozialgefüge in Deutschland.\nDie Tarifverträge der CGZP führ-\nten dazu, dass immer mehr Be-\nschäftigte aus der Leiharbeitsbran-\nche trotz Vollzeitbeschäftigung\nStaatsleistungen in Anspruch neh-\nmen müssten. Für den CGZP-\nVorsitzenden Gunter Smits, ist die\nBeteiligung der Senatorin ein\nSkandal; es könne doch nicht sein,\ndass ein Verfassungsorgan die\nfreie Bildung von Gewerkschaften\n\nLebenskundlicher\nnterricht erneuert\n\nNach 49 Jahren wird der Lebens-\nkundliche Unterricht in der Bun-\ndeswehr runderneuert: Er bleibt\nzwar die Domäne der katholischen\nund evangelischen Militärseelsor-\nger, wird aber künftig stärker be-\nrufsethisch ausgerichtet und ist da-\nher verpflichtend für alle Soldaten.\nEin Curriculum dafür entwickeln\ndie Kirchen und das Verteidi-\ngungsministerium gemeinsam. Der\nkatholische Militärbischof Walter\nMixa sieht in der neuen Zentralen\nDienstvorschrift, die in Kürze in\nKraft treten soll, eine „ganz große\nChance“, Seite 3\n\nverbieten wolle, erklärte er. Das\nVerfahren sei nur ein weiteres Ka-\npitel in der Machtauseinanderset-\nzung mit den Gewerkschaften.\n\nFür die Beschäftigten in der boo-\nmenden Zeitarbeitsbranche — nach\nverdi-Angaben hat sich die Zahl\nder Leiharbeitnehmer von 150.000\nim Jahr 1995 auf etwa 720.000 er-\nhöht — dürfte die Entscheidung so\noder so von Interesse sein. Im\ngünstigsten Fall erhält ein Teil von\nihnen künftig höhere Löhne — auch\nwenn weder verdi noch die Senato-\nrin die Zahl der Betroffenen ange-\nben konnten. Im ungünstigen Fall\ngibt es Entlassungen wie beim\nPostdienstleister PIN nach Einfüh-\nrung des Mindestlohns. =\n\nBischofssynode für\nBibel-Offensive\n\nDie 12. Weltbischofssynode hat ih-\nre Arbeit abgeschlossen. Neben 55\nAbschlussthesen („Propositiones‘“),\naus denen Papst Benedikt XVI.\nnun ein postsynodales Lehrschrei-\nben erstellen wird, legten die Bi-\nschöfe eine „Botschaft an das Volk\nGottes“ vor. Darin rufen sie die\nKatholiken weltweit zu einer\nRückbesinnung auf die Bibel auf.\nDeutlich wenden sie sich dabei ge-\nsen jeden Fundamentalismus und\nbetonen die Notwendigkeit der his-\ntorischen Kritik, aber auch einer\n„geistlichen“ Lektüre der Heiligen\nSchrift. Seite 6-7\n\n \n\nIn dieser Ausgabe\n\nBundesländer\nHorst Seehofers\nKoalition steht\n\nSoziallehre\nNeues Buch über\nMarx‘ Wirtschaft\n\nTheologie\nKatholizität zwischen\nKrisen und Aufbrüchen\n\nVerlage\nWeltbild-Mitarbeiter\nrufen Bischöfe an\n\nSchweiz\n„Luzerner Manifest“\ngegen Predigtverbot\n\nSimbabwes Kirche\nrügt Machtpoker\n\nDie Fronten in Simbabwe sind\nweiter verhärtet. Präsident Robert\nMugabe klammert sich mit allen\nKräften an die Macht und gibt sich\nalle Mühe, die ungeliebten Partner\nin der Einheitsregierung unter Op-\npositionsführer Morgan Tsvangirai\nauszubooten. Die katholischen Bi-\nschöfe äußern sich besorgt über\nden Machtpoker und drängen dar-\nauf, dass die Krise des Landes end-\nlich im Dialog beigelegt wird. Un-\nterdessen brechen die Wirtschaft\nund die Sozialsysteme immer mehr\nzusammen; die UNO warnt vor ei-\nner schweren Notlage. Seite &\n\nHerausgeber: KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH Bonn - 53008 Bonn, Pf 1840. Telefon: 0228/26000-0. Fax: 0228/2600026. E-Mail: redid@kna.de. Internet: www.kna.de.\nChef vom Dienst: Thomas Winkel. Chefredakteur: Ludwig Ring-Eifel. Geschäftsführer: Richard W. Orth. Redaktion: Albert Steuer, Norbert Zonker. Telefon: 030/2830590. Fax: 030/28305910.\n© KNA. Alle Rechte vorbehalten. Wiedergabe des Inhalts - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung der KNA. Bezugspreis: monatlich Euro 26,12 inkl. MWSt. Erscheinungsweise: einmal wöchentlich.\nVeröffentlichung im Internet nur mit schriftlicher Genehmigung der KNA. Die Weitergabe dieser Datei in jeglicher Form gilt als Verstoß gegen dus Urheberrecht und wird entsprechend genhndet.\n\ne.4.4.%6 -AS-OelT wovon von os",
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            "content": "» KNA - INFORMATIONSDIENST\n\n \n   \n\nenskundlicher Unterricht reformiert\n\nNach 49-jähriger Gültigkeit wird demnächst eine der ältesten Zentralen\n\nDienstvorschriften der Bundeswehr ersetzt. An die Stelle der ZDv 66/2,\ndie seit dem 5. November 1959 den Lebenskundlichen Unterricht (LKU)\ndurch die Militärseelsorger regelt, tritt - zunächst für drei Jahre zur Er-\nprobung — die neue ZDv 10/4. Der LKU wird damit zu einer Angelegen-\n\nheit im Bereich „Innere Führung“.\n\nDamit verbunden sind eine Reihe\nvon Änderungen. Der LKU soll\nsich künftig noch stärker auf die\nBerufsethik der Soldaten fokussie-\nren. „Er ist kein Religionsunter-\nricht und auch keine Form der Re-\nligionsausübung“, heißt es aus-\ndrücklich in dem Text, der bereits\nvom Bundestags-Verteidigungs-\nausschuss abschließend behandelt\nwurde und voraussichtlich in we-\nnigen Wochen von Verteidi-\ngungsminister Franz-Josef Jung\n(CDU) in Kraft gesetzt wird. Im\nGegenzug wird der Unterricht von\neinem freiwilligen Angebot zu ei-\nnem Pflichtfach aufgewertet. Wie\nbisher soll er — jetzt: „in der Re-\ngel“ — von den Militärseelsorgern\nerteilt werden, „im Bedarfsfall“\nkönnen es auch andere berufs-\nethisch besonders qualifizierte\nLehrkräfte sein. Auch bisher wur-\nde beim LKU faktisch kaum nach\nkonfessionellen Gesichtspunkten\nunterschieden. Er hat vor allem\nwährend der Grundausbildung, bei\nder Einsatzvorbereitung und in den\nLaufbahnlehrgängen der Offiziers-\nausbildung seinen Platz.\n\nInhaltlich wird der LKU als Bei-\ntrag zur Entwicklung der Persön-\nlichkeit definiert. „Er dient der\nSinnvermittlung und befähigt die\nSoldatinnen und Soldaten, die ethi-\nsche Dimension ihres Handelns zu\nerkennen, zu bedenken und zu be-\nwerten.“ Angesichts der Erfahrung\nkultureller und religiöser Vielfalt\nsollen sie sich „der gemeinsamen\nWerte der freiheitlichen demokra-\ntischen Gesellschaft vergewis-\nsern“. Er soll den Soldaten die\nVerantwortlichkeit für ihre eigene\nLebensführung verdeutlichen, sie\ndie Notwendigkeit von Selbstdis-\nziplin und Toleranz erkennen las-\nsen und ihr Pflichtbewusstsein\nstärken. Ausdrücklich heißt es wei-\nter: Der LKU „schärft das Gewis-\n\nsen, bildet moralisches Urteilsver-\nmögen aus und unterstützt das ver-\nantwortungsbewusste Handeln“.\n\nDie Einzelheiten werden in einem\nfesten Curriculum geregelt, das\nvom Ministerium in Zusammen-\narbeit mit der Militärseelsorge der\nbeiden Kirchen entwickelt wird. Es\nist nach den drei Themenfeldern\n„Individuum und Gesellschaft“,\n„Persönliche Lebensführung und\nsoldatischer Dienst“ sowie „Mora-\nlische und psychische Herausfor-\nderungen des soldatischen Diens-\ntes“ gegliedert. Eine weitere Neue-\nrung: Statt der bisher auf zwei Un-\nterrichtsstunden im Monat verteil-\nten Einheiten soll es künftig\nBlockseminare geben.\n\nMixa: „Ganz große Chance“\n\nDer katholische Militärbischof\nWalter Mixa begrüßte die Neuord-\nnung. Sie sei „eine ganz große\nChance“, sagte er am Rande der\n53. Gesamtkonferenz der katholi-\nschen Militärseelsorger vergange-\nne Woche in Erkner bei Berlin.\nDie Festlegung, dass es sich nicht\num Religionsunterricht handele,\nsei angesichts von mehr als 40\nProzent der Soldaten ohne Konfes-\nsion wichtig, damit der LKU nicht\nals Missionierungsversuch abge-\nlehnt werden könne. Im März 2009\nplanen Katholische und Evangeli-\nsche Militärseelsorge einen ge-\nmeinsamen Studientag über Me-\nthoden und Didaktik der ethischen\nBildung. Und die katholische Seite\nwill bei der Professur für Katholi-\nsche Sozialethik an der Universität\nder Bundeswehr in Hamburg\n(Thomas Hoppe) ein Forschungs-\nprojekt zum internationalen Ver-\ngleich entsprechender Ansätze be-\nginnen. Dazu soll aus kirchlichen\nMitteln für vier Jahre eine zusätz-\nliche Stelle finanziert werden. =\n\nKNA-IDNR. 44 / 29. OKTOBER 2008\n\nInland\n\nVorschlag. Die Tarifpartner im\nDeutschen Caritasverband plädie-\nren jetzt für einen gesetzlichen\nMindestlohn in der Pflege und die\nAufnahme der Pflegebranche in\ndas Arbeitnehmerentsendegesetz.\nVoraussetzung müsse aber sein,\ndass das besondere kirchliche Ar-\nbeits- und Tarifrecht generell mit\nanderen Tarifverträgen gleichge-\nsetzt werde. Auch müssten die\nkirchlichen Gremien gesetzlich als\ngleichwertige Tarifvertragsparteien\nanerkannt werden, heißt es in ei-\nnem Brief der Dienstgeber- und\nMitarbeitervertreter der Arbeits-\nrechtlichen Kommission des Deut-\nschen Caritasverbandes an Bun-\ndesarbeitsminister Olaf Scholz\n(SPD). Bisher hatte sich die Cari-\ntas aus Sorge über eine Unterbie-\ntung ihrer Tarife skeptisch gegen-\nüber einem Mindestlohn in der\nPflege geäußert.\n\nVorarbeit. „Damit ihr Hoffnung\nhabt“ lautet das Leitwort des 2.\nÖkumenischen Kirchentags vom\n12. bis 16. Mai 2010 in München.\nEs ist dem 1. Petrusbrief des Neu-\nen Testaments entnommen (Vers\n1,21). Das Präsidium des Christen-\ntreffens beschloss zudem eine\nOrientierungshilfe, in der wichtige\npolitische, gesellschaftliche und\ngeistliche Fragen für die Großver-\nanstaltung umschrieben werden.\n\nVorbehalt. Die Kirchen in Deutsch-\nland wamen vor einer Patentier-\nbarkeit menschlicher embryonaler\nStammzellen und Stammzelllinien.\nDer menschliche Körper und seine\nBestandteile dürften „nicht ver-\nzweckt und kommerzialisiert wer-\nden“, erklärten die Vertreter der\nkatholischen und der evangeli-\nschen Kirche bei der Bundesregie-\nrung, Karl Jüsten und Stephan\nReimers. Sie äußerten sich vor der\nanstehenden Entscheidung der\nGroßen Beschwerdekammer des\nEuropäischen Patentamts in Mün-\nchen. Dabei geht es um einen An-\ntrag der Wisconsin Alumni Re-\nsearch Foundation (WARF), die\nden US-Stammzellforscher James\nThomson vertritt.",
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            "content": "Bundesministerium der Verteidigung\n\nOrgElement: BMVgRI4 Telefon: Datum: 11.12.2008\nAbsender: BMVgRI4 Telefax: 3400 036942 Uhrzeit: 15:33:54\n\nAn: Peter Baader/BMVg/BUND/DE@BMVg\nMartina Born-Perne/BMVg/BUND/DE@BMVg\n\n \n\nKopie:\nBlindkopie:\nThema: Termin 081222 - ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht\nAnhang bearbeiten |\n\n\"Kirchenämter\" ersetzen durch EKA und KMBA, oder \"Ämter der Militärseelsorge\"\nHermsdörfer\n—— Weitergeleitet von BMVg R I 4/BMVg/BUND/DE am 11.12.2008 15:32 —-—\n\nBundesministerium der Verteidigung\n\nOrgElement: BMVgFüSs13 Telefon: 3400 5323 Datum: 11.12.2008\nAbsender: OFA Dr. Renate Lüdtke Telefax: 3400 031485 Uhrzeit: 14:08:23\n\nTe Sadls\n\nAn: BMVg PIStab/BMVg/’BUND/DE@BMVg\nBMVg PrinfoZB/BMVg/BUND/DE@BMVg (Lete | x OAor\nBMVvg PSZ | 1/BMVg/BUND/DE@BMVg ut Su IN g\nBMVg Fü S | 4/BMVg/BUND/DE@BMVg m !\nBMVg Fü S I 5/BMVg/BUND/DE@BMVg ; cl < [ \\\nBMVg Fü S V 3/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg mter er > Q U C\n\nBMVg Fü S VI 2/BMVg/BUND/DE@BMVg\n\nBMVg Fü H | 1/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg FüLL | 1/BMVg/BUND/DE .\nBMVg Fü M | 1/BMVg/BUND/DE NEm , AT | | L\nBMVg Fü San II 3/BMVg/BUND/DE@BMVg 1\nBMVg R I 1/BMVg/BUND/DE@BMVg po\n\nBMVg R I 4/BMVg/BUND/DE m.\n\nBMVg RR | 5/BMVg/BUND/DE@BMVg\n\nBMVg R II 2/BMVg/BUND/DE@BMVg\n\nBMVg R II 3/BMVg/BUND/DE@BMVg\n\nBMVg H 1 4/BMVg/BUND/DE@BMVg\n\nKopie: BMVg Fü S | 3/BMVg/BUND/DE@BMVg\n\nPeter Gerhard/BMVg/BUND/DE@BMVg\n\nAnsgar 1 Meyer/BMVg/BUND/DE\nThema: ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht\n\nFü S I 3 übermittelt beigefügte Vorlage mit der Bitte um Mitzeichnung bis 22. Dezember 2008.\n\nIm Auftrag\nDr. Lüdtke\n| Ä 700\nal 15-06 4\nVorlage BM Zeichnung ZDv 10_4.doc I ‚o ö = . ) 6 f 5\nA) %\nAnlage: id\n\nZDv 10_4.pdf",
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            "content": "BETREFF\n\nBEZUG 1.\n\nANLAGEN\n\nFüSsI3 Bonn, . Dezember 2008\nAz 36-01-00 TEL 9710/5323\nFAX 1485\n\nHerrn\nMinister\n\nüber:\n\nHerrn\n\nStaatssekretär Dr. Wichert\na.d.D.\n\nnachrichtlich:\n\nHerren\n\nParlamentarischen Staatssekretär Kossendey\nParlamentarischen Staatssekretär Schmidt\nStaatssekretär Wolf\n\nLeiter Planungsstab\n\nLeiter Presse- und Informationsstab\n\nLeiter Stab Leitungscontrolling\n\nZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht\nhier: Abschließende Billigung und Schlusszeichnung\n++0840++Fü S13 - Az 35-30-00 vom 23. Februar 2007\n\n. +46506++Fü S 13 — Az 35-30-00 vom 27. August 2008\n\n-2-\n\nZWECK DER VORLAGE\n1- Billigung der Neufassung der ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht (Anlage 1) und\nSchlusszeichnung des Erlassblattes (Anlage 2).\n\nSACHDARSTELLUNG\n\n2- In Umsetzung der Forderung, dass der Soldat / die Soldatin einen ethischen Kompass\nbraucht, wurde die ZDv 10/4 „Lebenskundlicher Unterricht“ parallel und im Nachgang zur\nNeufassung der ZDv 10/1 „Innere Führung“ neu gestaltet. Bestimmend für diese Projekte\nwar, dass Soldatinnen und Soldaten auch in extremen Situationen in kürzester Zeit\nunterschiedlichen Rollen gerecht werden müssen. Dies verlangt unter anderem eine\nausgeprägte ethische Kompetenz. Moralische Richtschnur des geforderten Verhaltens ist\ndabei ein soldatischer Wertekanon, der die Werte und Normen des Grundgesetzes umsetzt.\nDieser Wertekanon wurde von einer Expertenrunde entwickelt und sowohl in die ZDv 10/1\nals auch in die ZDv 10/4 aufgenommen.\n\n3- Die Vorschrift wendet sich an alle Vorgesetzten, insbesondere die\nDisziplinarvorgesetzten, an die Militärseelsorger und Militärseelsorgerinnen sowie ggf. an",
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            "content": "-2-\n\nandere berufsethisch besonders qualifizierte Lehrkräfte, die im Rahmen des\nLebenskundlichen Unterrichts eingesetzt werden können. Vor allem auf Wunsch der beiden\nKirchenämter wird sie für 3 Jahre zur Erprobung in Kraft gesetzt. Daher lautet der genaue\nTitel: „ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht“, wobei „zE“ „zur Erprobung“ bedeutet.\nDie ZDv 66/2 „Lebenskundlicher Unterricht (Merkschrift)“, Ausgabe November 1959, wird\nmit Beginn der Erprobung der neuen ZDv 10/4 vorläufig außer Kraft treten.\n\n4- Entscheidende Neuerung ist, dass der Lebenskundliche Unterricht als eine berufsethische\nQualifizierungsmaßnahme für alle Soldaten und Soldatinnen verbindlich durchzuführen ist.\n\n5- Selbstverantwortlich zu leben, zu handeln und Verantwortung für andere übernehmen zu\nkönnen, ist eine Kernkompetenz der Soldatinnen und Soldaten. Dazu sollen sie ethische\nKompetenz entwickeln in den Themenfeldern:\n\n- Individuum und Gesellschaft\n- Persönliche Lebensführung und soldatischer Dienst\n- Moralische und psychische Herausforderungen des soldatischen Dienstes.\n\n6- Der Beirat Innere Führung — AG Ethik und Vielfalt hat den Entwurf der ZDv 10/4\nmehrfach erörtert.\n\n7- Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 15.\nOktober 2008 die ZDv 10/4 (zE) \"Lebenskundlicher Unterricht\" zustimmend zur Kenntnis\ngenommen.\n\n8- Der HPR wurde angehört. Soweit er mit seiner Stellungnahme von der Zielsetzung der\nVorschrift abwich, wurde diese mit ihm erörtert.\n\n9- Vorbehaltlich Ihrer Billigung und Schlusszeichnung ist beabsichtigt, die neue Vorschrift\nzunächst in elektronischer Form ins IntranetBw einzustellen und anschließend als\nDruckausgabe der Truppe bis auf Einheitsebene zur Verfügung zu stellen.\n\nBEWERTUNG\n\n10-Die derzeit gültige ZDv 66/2 „Lebenskundlicher Unterricht (Merkschrift)“ Ausgabe\nNovember 1959 genügt nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die Konzeption der\nInneren Führung. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund der im Weißbuch 2006\nniedergelegten Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Sicherheitspolitik Deutschlands und\nzur Zukunft der Bundeswehr sowie des Transformationsprozesses der Bundeswehr als Armee\nim Einsatz.\n\n11-Mit den Inhalten der Neufassung der ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht und\nihrer praktischen Erprobung in der Truppe im Verbund mit ZDv 10/1 Innere Führung wird die\nethische Bildung und die Entwicklung ethischer Kompetenz der Soldatinnen und Soldaten\ndeutlich gestärkt werden.",
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            "content": "-3 -\n\n12- Aus Sicht Fü SI 3 sind alle Voraussetzungen erfüllt, das Erlassblatt zu zeichnen und die\nVorschrift zu erlassen.\n\nENTSCHEIDUNGSVORSCHLAG\n13- Billigung und Zeichnung.\n\nPlStab, Pr-/InfoStab, PSZI1, FüsI4,FüsIs, FisV3,FüiSVI2,FÜHIL,FüLIl,\nFüMIl,FüSanII3,RI1,RI4,RIS,RII2, RI 3, HI4 haben den Vorschriftentext\nmitgezeichnet. Die GleiBmil BMVg war beteiligt. ZInFü war beteiligt. Beide Kirchenämter\nhaben dem Entwurf zugestimmt. Der HPR und der GVPA beim BMVg wurden beteiligt. Der\nDBwV wurde informiert.\n\ngez.\nGerhard",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE}\n\nLebenskundlicher Unterricht\n\n„selbstverantwortlich leben —\nVerantwortung für andere übernehmen können“\n\n... 2008\nDSK FF130120085",
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            "content": "Bundesminister der Verteidigung Bonn, ..... 2008\n\nIch erlasse für eine Erprobungsphase von drei Jahren die Zentrale Dienstvorschrift\n\nLebenskundlicher Unterricht\n\nZDv 10/4 (zE)\n\nDr. Jung\n\nDie ZDv 66/2 „Lebenskundlicher Unterricht (Merkschrift)“, Ausgabe November 1959, tritt mit\nBeginn der Erprobung der ZDv 10/4 (zE) vorläufig außer Kraft. Sie ist erst nach Abschluss der\nErprobung und mit Inkrafttreten der endgültigen ZDv 10/4 zu vernichten.\n\nFederführung: Führungsstab der Streitkräfte (Fü S 13)",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE) 1-6\n\nVorbemerkung\n\n1. Diese Dienstvorschrift enthält die grundsätzlichen Bestimmungen über den Lebenskund-\nlichen Unterricht in der Bundeswehr.\n\n2. Sie wird zunächst für 3 Jahre zur Erprobung in Kraft gesetzt und gilt im Geschäftsbereich\ndes Bundesministeriums der Verteidigung für alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im\nIn- und Ausland. Nach Abschluss der Erprobung ersetzt die endgültige ZDv 10/4 die ZDv 66/2\n(Merkschrift) vom 5. November 1959.\n\n3. Die Vorschrift wendet sich an alle Vorgesetzten, insbesondere die Disziplinarvorgesetzten,\nan die Militärseelsorger und Militärseelsorgerinnen sowie ggf. an andere berufsethisch\nbesonders qualifizierte Lehrkräfte.\n\n4. Die Militärseelsorger und Militärseelsorgerinnen werden durch die Kirchenämter ver-\npflichtet, den Lebenskundlichen Unterricht zu erteilen.\n\n5. Der Hauptpersonalrat und der Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg wurden\nbeteiligt.\n\n6. Änderungsvorschläge zu dieser Dienstvorschrift sind mit dem im Anhang beigefügten\nVordruck einzureichen bei:\n\nStreitkräfteamt III 5\nKommerner Straße 188\n53879 Euskirchen",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE)\n\nInh 1\n\nInhaltsverzeichnis\n\nKapitel 1 Grundsätze, Aufgaben und Ziele des Lebenskundlichen\n\nUnterrichts im Zusammenhang mit der Inneren Führung ...... 101-109\nl. Grundsätze .............uusssserssssnnnnnennonnonnennnnnnnnenennnonnnannnnnnnnneer nenn 101-105\nll. Aufgaben und Ziele .....................4444004422440000ssnnnnnnennennnnenennnnnen en 106-109\nKapitel 2 Organisation und Durchführung des\n\nLebenskundlichen Unterrichts ........................ +++ 201-209\nl. Organisation .....................-.0r000ss0s0nnnnnerennnnnnannennnonensnontnnner ren 201-204\nll. Durchführung ..............-.-...---#----22222n00nnnnnsanonnnnesssnnonunsnnnensessnsnnn 205-209\nKapitel 3 Aufgaben der Vorgesetzten ......................u..- 4444er 301-304\nAnhang\nAnlage 1 Gestaltungsfelder der Inneren Führung und\n\nLebenskundlicher Unterricht ......................2.22400e40nnr nennen rennen 1/1-2\nAnlage 2 Soldatischer Wertekanon ......ueensseessssnneneneenennnennnnnnensnnannnnnnnnsnnne 211-2\nAnlage 3 Curriculum der Inhalte zum Erreichen ethischer Kompetenz ....... 3\nStichwortverzeichnis\nÄnderungsvorschlag\n\nÄnderungsnachweis",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE)\n\nKapitel 1\n\nGrundsätze, Aufgaben und Ziele\ndes Lebenskundlichen Unterrichts\nim Zusammenhang mit der Inneren Führung\n\nl. Grundsätze\n\n101. Angesichts des raschen und tief greifenden Wandels und in einer Gesellschaft, die in\nwichtigen Lebensfragen eine große Meinungsvielfalt aufweist, brauchen Soldatinnen und\nSoldaten ein geschärftes ethisches, rechtliches und politisches Bewusstsein sowie eine\nausgeprägte moralische Urteilsfähigkeit, um die Folgen ihres Handelns richtig einordnen und\nbewerten zu können. Gerade für die Aufgaben der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung\n- einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus — müssen sich alle\nSoldatinnen und Soldaten mehr denn je der ethisch-moralischen Grundlagen eines verantwort-\nbaren Handelns als Soldatin oder Soldat bewusst sein. Sie müssen selbstverantwortlich leben\nund Verantwortung für andere übernehmen können. Dies gilt in besonderem Maße für\nVorgesetzte, deren Beispiel Richtschnur für das Handeln der unterstellten Soldatinnen und\nSoldaten sein soll.\n\n102. Diese Grundlagen beruhen auf den Werten unseres Staates, wie sie Eingang in das\nGrundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung gefunden haben.\n\nDiese sind:\n\n— Menschenwürde,\n- Freiheit,\n\n- Frieden,\n\n- Gerechtigkeit,\n\n- Gleichheit,\n\n- Solidarität und\n- Demokratie.\n\nAchtung und Schutz der Menschenwürde sind überragende Normen unserer Verfassung und\nbinden staatliches Handeln. In dieser Verpflichtung findet der Dienst in der Bundeswehr seine\nethische Rechtfertigung.",
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            "content": "103. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Soldatinnen und Soldaten in allen\nGestaltungsfeldern der Inneren Führung (Anlage 1) diese leitenden Werte verinnerlichen und\ndaraus ethische Kompetenz entwickeln. Unter ethischer Kompetenz ist die Befähigung der\nSoldatinnen und Soldaten zu verstehen, sich selbstbestimmt an den Werten und Normen des\nGrundgesetzes und den daraus resultierenden Werten und Normen des soldatischen Handelns\nzu orientieren und sie zur Richtschnur des gesamten Verhaltens als „Staatsbürger in Uniform“\nzu machen. Hierfür ist ein soldatischer Wertekanon Richtschnur (Anlage 2). Der Lebens-\nkundliche Unterricht leistet bei der Entwicklung berufsethischer Kompetenz eine unver-\nzichtbare Ergänzung. In diesem Verständnis wirkt er auf die Persönlichkeitsbildung in den\nBereichen „Individuum und Gesellschaft“, „Persönliche Lebensführung und soldatischer Dienst“\nsowie „Moralische und psychische Herausforderungen des soldatischen Dienstes“ (Anlage 3).\n\n104. Der Lebenskundliche Unterricht ist ein Ort freier und vertrauensvoller Aussprache und\nlebt von der engagierten Mitarbeit der Soldatinnen und Soldaten. Er ist kein Religionsunterricht\nund auch keine Form der Religionsausübung im Sinne von $ 36 des Soldatengesetzes, sondern\neine berufsethische Qualifizierungsmaßnahme und damit verpflichtend. Er wird in der Regel von\nMilitärseelsorgerinnen und Militärseelsorgern und im Bedarfsfall auch von anderen berufs-\nethisch besonders qualifizierten! Lehrkräften erteilt.\n\n105. Der Lebenskundliche Unterricht ist eine wichtige Ergänzung zu der von der Inneren\nFührung bestimmten Gesamtheit von Führung, Erziehung und Ausbildung in den Streitkräften.\nEr wird bei allen Truppenteilen und militärischen Dienststellen der Bundeswehr durchgeführt. Er\nwendet sich an alle Soldatinnen und Soldaten, unabhängig davon, ob sie einer bestimmten\nGlaubensgemeinschaft angehören oder nicht.\n\nDer Lebenskundliche Unterricht ist in die Lehrordnungen und Ausbildungspläne aufzunehmen\nund findet während der Dienstzeit statt.\n\nIl. Aufgaben und Ziele\n\n106. Der Lebenskundliche Unterricht ist ein Beitrag zur weiteren Entwicklung der Persön-\nlichkeit der Soldatinnen und Soldaten. Er fördert damit die ethische Bildung und Werteorien-\ntierung, die wichtige Ziele der Inneren Führung sind (vgl. ZDv 10/1 „Innere Führung“, Nr. 105 ff.,\n507 f.). Er dient der Sinnvermittlung und befähigt die Soldatinnen und Soldaten, die ethische\nDimension ihres Handelns zu erkennen, zu bedenken und zu bewerten.\n\n! Als berufsethisch besonders qualifiziert gelten Lehrkräfte, die über eine entsprechende akademische\n\nAusbildung verfügen (beispielsweise Religionswissenschaften, Philosophie, Psychologie, Rechtsphilo-\nsophie etc.) und die die Gewähr für die Qualität des Unterrichts bieten. Über Bedarf und Auswahl\nentscheidet das BMVg.",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE)\n\n107. Der Lebenskundliche Unterricht trägt dazu bei, dass sich die Soldatinnen und Soldaten\nangesichts der Erfahrung kultureller und religiöser Vielfalt in der Bundeswehr der gemeinsamen\nWerte der freiheitlichen demokratischen Gesellschaft vergewissern. Dadurch werden sie\nbefähigt, sich mit der eigenen und anderen Überzeugungen, Weltanschauungen und Kulturen\nargumentativ auseinander zu setzen, in den Dialog zu treten und interkulturelle Kompetenz zu\nentwickeln.\n\n108. Der Lebenskundliche Unterricht verdeutlicht den Soldatinnen und Soldaten die Ver-\nantwortung für ihre eigene Lebensführung, lässt sie die Notwendigkeit von Selbstdisziplin und\nToleranz erkennen und stärkt ihr Pflichtbewusstsein. Er gibt ihnen Richtungsimpulse, die dem\nDasein Sinn und Zweck verleihen. Zugleich rückt er die Gemeinschaftsbezogenheit in den\nVordergrund mit der Folge, die bestehende Werteordnung sowie die staatliche Gemeinschaft\nund Gesellschaft als lebenswert und damit auch schützenswert und verteidigenswürdig zu\nbegreifen.\n\n109. Der Lebenskundliche Unterricht schärft das Gewissen, bildet moralisches Urteils-\nvermögen aus und unterstützt das verantwortungsbewusste Handeln der Soldatinnen und\nSoldaten. Er entwickelt in besonderer Weise Kompetenzen für eine verantwortliche Lebens-\nführung von Soldatinnen und Soldaten.",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE)\n\nKapitel 2\n\nOrganisation und Durchführung\ndes Lebenskundlichen Unterrichts\n\nI. Organisation\n\n201. Der Lebenskundliche Unterricht begleitet alle Soldatinnen und Soldaten in Phasen, in\ndenen ihre Situation vermehrt zu grundsätzlichen Lebensfragen führt oder in denen sie andere\nSoldatinnen und Soldaten als Vorgesetzte zu führen haben. Demzufolge ist die verlässliche\nErteilung des Lebenskundlichen Unterrichts und die verpflichtende Teilnahme daran von\nbesonderer Bedeutung.\n\n202. Der Lebenskundliche Unterricht wird in der Regel getrennt für Mannschaften, Unter-\noffiziere und Offiziere durchgeführt. Bei Bedarf können Angehörige unterschiedlicher Dienst-\ngradgruppen gemeinsam unterrichtet werden.\n\n203. Bei der Bildung von Unterrichtsgruppen ist dafür zu sorgen, dass ein ausgewogenes\nGespräch und eine gemeinsame Erörterung möglich sind. Das bestimmt sowohl die Größe als\nauch die Zusammensetzung der Gruppe unter Berücksichtigung der verschiedenen Dienstgrad-\ngruppen.\n\n204. Der Lebenskundliche Unterricht wird grundsätzlich in Form von ein- oder mehrtägigen\nSeminaren erteilt, die auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften stattfinden können. Er\nkann in Unterrichtsstunden innerhalb des Dienstbetriebs erteilt werden, sofern die Seminarform\naus organisatorischen Gründen nicht möglich ist.\n\n205. Der Lebenskundliche Unterricht wird in der Zuständigkeit und Verantwortung des\nBundesministeriums der Verteidigung erteilt. Der Umfang des Lebenskundlichen Unterrichts im\njeweiligen Ausbildungsabschnitt wird vom Bundesministerium der Verteidigung im Zusammen-\nwirken mit dem Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA) und dem Katholischen\nMilitärbischofsamt (KMBA) erlassen. Dabei soll ein rechnerischer Stundenansatz von einer\nDoppelstunde pro Monat die Richtschnur sein.",
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            "content": "206. Ziele gemäß Kapitel 1 sowie Themenfelder gemäß Anlage 3 werden durch das\nBundesminsterium der Verteidigung regelmäßig im Zusammenwirken mit dem EKA und KMBA\nangepasst. Themenwünsche der Truppe sowie Anregungen von Militärseelsorgerinnen und\nMilitärseelsorgern sowie anderer Lehrkräfte, insbesondere solche aus aktuellem Anlass, sind in\nangemessener Weise zu berücksichtigen.\n\n207. In der Vorbereitung und Durchführung des Lebenskundlichen Unterrichts arbeiten die\nVerantwortlichen für die militärische Ausbildung mit den Lehrkräften eng zusammen. Die\nDisziplinarvorgesetzten stellen sicher, dass der Lebenskundliche Unterricht in die Dienstpläne\naufgenommen und entsprechend durchgeführt wird.\n\n208. Im Rahmen des Lehr- und Themenplanes obliegt den Lehrkräften die methodisch-\ndidaktische Vorbereitung und die inhaltliche Gestaltung der einzelnen Unterrichte. Die Methodik\nund Didaktik des Lebenskundlichen Unterrichts orientieren sich an den Grundsätzen der\nErwachsenenbildung.\n\n209. Wenn Disziplinarvorgesetzte am Lebenskundlichen Unterricht teilnehmen, soll dies vor\nallem ihr persönliches Interesse erkennen lassen und darüber hinaus die Bedeutung des\nLebenskundlichen Unterrichts für den militärischen Dienst und die berufsethische Qualifizierung\nbetonen.",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE)\n\nKapitel 3\n\nAufgaben der Vorgesetzten\n\n301. Der Lebenskundliche Unterricht wird um so mehr Wirkung entfalten und Bedeutung\nerlangen, je deutlicher die Vorgesetzten sich zu dessen Wert für die soldatische Erziehung\nbekennen, sich selber ethisch positionieren und dies im täglichen Dienst erfahrbar machen.\n\n302. Die Disziplinarvorgesetzten sorgen im Rahmen ihrer Dienstobliegenheiten dafür, dass\nalle Rahmenbedingungen (insbesondere Transportorganisation, Unterrichtsraum und Vortrags-\ntechnik) gegeben sind, um den Lebenskundlichen Unterricht sinnvoll und unter günstigen\nBedingungen durchführen zu können. Der Dienstplan wird so gestaltet, dass die Teilnahme aller\nSoldatinnen und Soldaten ermöglicht wird. Dienstplanänderungen zulasten des Lebens-\nkundlichen Unterrichts kommen nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht und sind\nrechtzeitig abzusprechen.\n\n303. Voraussetzung für die erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung des Lebens-\nkundlichen Unterrichts ist die Zusammenarbeit und der ständige Erfahrungsaustausch zwischen\ndem militärischen Führungspersonal und den Lehrkräften.\n\n304. Die nächsten Disziplinarvorgesetzten verdeutlichen zu Beginn der allgemeinen Grund-\nausbildung, bei Beginn von Lehrgängen, die der Ausbildung zu Vorgesetzten dienen, und nach\ngrößerem personellen Wechsel innerhalb der Einheit oder Dienststelle den Soldatinnen und\nSoldaten den Sinn und Stellenwert des Lebenskundlichen Unterrichts im Rahmen der Unter-\nrichtungen zur Inneren Führung.",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE)\n\nAnhang",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE) Anlage 1/1\n\n     \n  \n      \n \n\n(Nr. 103)\nGestaltungsfelder der Inneren Führung und\nLebenskundlicher Unterricht\n\nBu Menschen.\nStreitkräfte Re führung\ngas Roy,\nse“ „es ey Boy\nAR,\nFE\nae\n7 „che Gemejn %\n\nhe mitgeBta, ag I % 2\nne „neradschaft lot, 0 h © %\n\n  \n\n2 O9--J> >, m vvwOONR\n\nr) i\nI “ Br\nMm .\n% Mm, ireegtsorger Innen, 8 e\n& Y, Nskundlichen UM® rn\nGe, u\n77 NG x\nMn,\nI Organisation U\nPersonalführund\n\nSelbstverantwortlich zu leben und zu handeln sowie Verantwortung für andere übernehmen zu\nkönnen, ist eine Kernkompetenz der Soldatinnen und Soldaten.\n\nSie erreichen diese Kompetenz, indem\n\n- sie das Leben in der militärischen Gemeinschaft bewusst mitgestalten und Kameradschaft\nleben,\n\n- sie jederzeit für die Werte und Normen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung\neintreten und\n\n- sie ihr Gewissen schärfen und eine moralische Urteilsfähigkeit entwickeln.",
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            "content": "Anlage 1/2\n\nVorgesetzte sind in den hauptsächlichen Gestaltungsfeldern der Inneren Führung — Menschen-\n\nführung, politische Bildung sowie Recht und soldatische Ordnung - diesem Anliegen in\nbesonderer Weise verpflichtet. Der Lebenskundliche Unterricht wird in der Regel von Militär-\nseelsorgerinnen und Militärseelsorgern sowie im Bedarfsfall auch von anderen berufsethischen\nbesonders qualifizierten Lehrkräften erteilt. Er leistet bei der Entwicklung berufsethischer\nKompetenz eine unverzichtbare Ergänzung.\n\nDavon zu unterscheiden ist das Gestaltungsfeld [Beer RnB]. Dieses\n\nFeld wird in Kooperation mit der Militärseelsorge als Teil der kirchlichen Arbeit unter Aufsicht\nund alleiniger Verantwortung der Kirchen bearbeitet.",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE} Anlage 2/1\n(Nr. 103)\n\nSoldatischer Wertekanon\n\n(Vgl. ZDv 10/1 „Innere Führung“, Nr. 507)\n\nSOLDATINNEN / SOLDATEN sind ...\n\n.. tapfer\n.. treu und\n\nMENSCHENWÜRDE gewissenhaft\nFREIHEIT\n\n.„.. MOralisch\nurteilsfähig\n\nDEMOKRATIE\n\n...’ gerecht, tolerant\nund aufgeschlossen\ngegenüber anderen\nKulturen\n\nSOLIDARITÄT GERECHTIGKEIT\nGLEICHHEIT\n\n... kameradschaftlich\nund fürsorglich\n\nFRIEDEN\n\n... diszipliniert\n\n \n\n... Tachlich befähigt\n... wahrhaftig und lernwillig\ngegenüber sicht\nund anderen\n\n— Selbstverantwortlich zu leben und zu handeln und Verantwortung für andere übernehmen zu\nkönnen, ist eine Kernkompetenz der Soldatinnen und Soldaten.\n\n- Moralische Richtschnur des Verhaltens ist dabei das Wertesystem des Grundgesetzes, das\ndurch\n\nMenschenwürde,\n\nFreiheit,\n\nFrieden,\n\nGerechtigkeit,\n\nGleichheit,\n\nSolidarität und\n\nDemokratie\n\n+ +++ +++\n\nverkörpert wird.",
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            "content": "Anlage 2/2\n\n- Werte und Normen des soldatischen Handelns folgen diesen Werten. Sie berücksichtigen\ndie Besonderheiten des soldatischen Dienstes.\n- Der MH ist ständiger Anspruch an alle Soldaten und Soldatinnen der\n\nBundeswehr, in besonderer Weise an alle Vorgesetzten, die durch ihr Beispiel die Streit-\nkräfte prägen.",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE) Anlage 3\n\n(Nrn. 103, 206)\n\nCurriculum der Inhalte\nzum Erreichen ethischer Kompetenz\n\nFolgende Themenfelder sind verbindlich im Lebenskundlichen Unterricht:\n\n1.\n\n1.1\n1.2\n1.3\n1.4\n1.5\n\n2.1\n2.2\n2.3\n\n3.1\n3.2\n3.3\n3.4\n\nIndividuum und Gesellschaft\n\nUnser Menschenbild in Einklang mit dem Grundgesetz sowie andere Menschenbilder\nIdentität und Toleranz\n\nFreiheit, Gewissen und Verantwortung\n\nReligion in Staat und Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland\n\nReligion in Staat und Gesellschaft anderer Länder\n\nPersönliche Lebensführung und soldatischer Dienst\n\nMensch/Familie und Dienst\nVerantwortung übernehmen\nLeben und Tod\n\nMoralische und psychische Herausforderungen des soldatischen Dienstes\n\nEinführung in Kultur und Religionen/Ethos Weitreligionen\n\nZugänge zur Friedens- und Konfliktethik aus dem europäischen Wertekanon\nEinsatzbelastung: Verantwortung und Schuld\n\nUmgang mit Konflikten, belastenden Situationen und Extremsituationen",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE)\n\nA\nAufgaben\n\nAusbildung, -splan, -sabschnitt\n\nAusland\n\nB\nBetreuung\nBildung\n\nD\n\nDemokratie, demokratisch\nDienst\n\nDienstgestaltung\nDienstbetrieb\nDienstgradgruppen\nDienstobliegenheiten\nDienstplan, -änderungen\nDienststellen\n\nDienstzeit\n\nDisziplin, diszipliniert\n\n- Selbstdisziplin\nDisziplinarvorgesetzte\n\nE\n\nEinsatzbelastung\nErwachsenenbildung\nErziehung\n\nEthik, ethisch\n\nF\n\nfachlich befähigt\nFamilie\n\nFreiheit, freiheitlich\nFrieden\nFriedensethik\nFührung\n\nFürsorge, fürsorglich\n\nStichwortverzeichnis\n\n101, 106-109, 301-304\n105, 205, 207, 304, Anl. 1\nVorbem. 2\n\nAnl. 1\n106, 203\n\n102, 107, Anl. 2\n\n102 f., 209, 301, Anl. 2, Anl. 3\nAnl. 1\n\n204\n\n202 f.\n\n302\n\n207, 302\n\n105\n\n105\n\nAnl. 2\n\n108\n\nVorbem. 3, 207, 209, 302, 304\n\nAnl. 3\n\n208\n\n105, 301\n\n101-104, 106, 209, 301, Anl. 1, Anl. 3\n\nAnl. 2\n\nAnl. 3\n\n102, 107, Anl. 2, Anl. 3\n102, Anl. 2, Anl. 3\n\nAnl. 3\n\n105\n\nAnl. 1, Anl. 2",
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            "content": "G\n\nGemeinschaft\n\nGerechtigkeit, gerecht\nGesellschaft, gesellschaftlich\nGestaltungsfeld\n\nGewissen, gewissenhaft\nGleichheit\n\nGrundgesetz\n\n|\n\nIdentität\nInformationsarbeit\nInnere Führung\n\nK\n\nKameradschaft, kameradschaftlich\nKernkompetenz\n\nKompetenz\n\n- ethische\n\n— interkulturelle\n\nKonflikt\n\nKultur\n\nL\nLebenskundlicher Unterricht\n\nlernwillig\n\nM\n\nMensch, Menschenbild\nMenschenführung\nMenschenwürde\n\nMilitärseelsorge, Militärseelsorger/Militär-\n\nseelsorgerinnen\nMitarbeit\n\nMoral, moralisch\nmoralisch urteilsfähig\n\nN\nNorm\n\n108\n\n102, Anl. 2\n\n101, 103, 107 f., Anl. 3\n103, Anl. 1\n\n109, Anl. 2, Anl. 3\n102, Anl. 2\n\n102 f., Anl. 2, Anl. 3\n\nAnl. 3\nAnl. 1\nKap. 1, 103, 105 f., 304, Anl. 1, Anl. 2\n\nAnl. 1, Anl. 2\n\nAnl. 2\n\n109, Anl. 1\n\n103, Anl. 1, Anl. 3\n107\n\n101, Anl. 3\n\n107, Anl. 3\n\nVorbem. 1, Vorbem. 4, 103 ff., 201 f., 204 f., 207\nff., 301 ff., Anl. 1, Anl. 3\nAnl. 2\n\nAnl. 3\nAnl. 1\n102, Anl. 2\n\nVorbem. 3, Vorbem. 4, 104, 206\n104\n\n101, 103, 109, Anl. 2, Anl. 3\nAnl. 2\n\n102 f., Anl. 2",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE)\n\nOo\nOrganisation\n\nP\n\nPersonalführung\n\nPersönlichkeit, persönlich\nPersönlichkeitsbildung\n\nPflicht, verpflichtend, pflichtbewusst\npolitische Bildung, politisch\npsychisch\n\nR\n\nRecht, rechtlich\nReligion, religiös\n- sausübung\n— sunterricht\n\nSs\n\nSanitätsdienstliche Versorgung\nSeelsorge\n\nselbstverantwortlich\nsoldatische Ordnung\n\nStaat, staatlich\n\nT\ntapfer\n\nToleranz, tolerant\ntreu\n\nV\n\nVerantwortung, verantwortlich,\nverantwortbar\n\nverantwortungsbewusst\n\nVereinbarkeit (von Familie und Dienst)\n\nVorgesetzte\n\nW\nwahrhaftig\nWeltreligionen\n\n202-204, Anl. 1\n\nAnl. 1\n\n103, 106, 209, Anl. 3\n\n103\n\nVorbem. 4, 102, 104, 108, 201\n101, Anl. 1\n\n103, Anl. 3\n\n101, Anl. 1\n107, Anl. 3\n104, Anl. 1\n104\n\nAnl. 1\nAnl. 1\n101, Anl. 1, Anl. 2\nAnl. 1\n102 f., 108, Anl. 3\n\nAnl.2\n108, Anl. 2, Anl. 3\nAnl. 2\n\n101, 108 f., 205, 207, Anl. 2, Anl. 3\n109\n\nAnl. 1\n\nVorbem. 3, 101, 201, 301, Anl. 2\n\nAnl. 2\nAnl. 3",
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            "content": "Werte, bewerten\n— Wertekanon, Wertesystem\nWerteordnung\n\nzZ\nZiele des Lebenskundlichen Unterrichts\nZusammenarbeit\n\n101-103, 106-107, 301, 304, Anl. 2\n103, Anl. 2, Anl. 3\n108, siehe auch Grundgesetz\n\nKap. 1, 106 ff., 206\n303",
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            "content": "Änderungsvorschlag\n\nAbsender (Dienstgrad/Amtsbezeichnung, Vomame, Name, Dienststelle, Anschrift) ALLGFSPWNBw, Apparat Ku\n|\n\nStreitkräfteamt\n\n115\nKommerner Straße 188\n53879 Euskirchen\n\n \n      \n\n[_] Dienstvorschriften\nmit allgemeinem Inhalt,\nheeresspezifische Dienstvorschriften\n\nÄnderungsvorschlao\n\nDienstvorschrift mit Nr. und Titel Ausgabe (Monat, Jahr) Letzte Änd Nr.\nBetroffener Teil der Dienstvorschrift (Textnummer, Anlage) a\n\nÄnderungsvorschlag mit Begründung’\n\n        \n\n    \n\nUnterschrift des Absenders Stellungnahme (Unterschrift, Name, DGrad, DStg [BtIKdr oder Vorgesetzte in\n\nentsprechender DStg])\n\n    \n\n1\n\nErgänzungen Rückseite",
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            "content": "Bundesministerium der Verteidigung\n\nOrgElement:\n\nAbsender:\n\nAn:\n\nKopie:\n\nBlindkopie:\nThema:\n\nBMVg FüÜHl 1 Telefon: 3400 5729\nOberstit i. G. Erik Binder Telefax: 3400 035164\n\nBMVg Fü S | /BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg PIStab/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg PrinfoZB/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMvg PSZ I 1/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg Fü S | 4/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg Fü S I 5/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVvg FüS V 3/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg\nBMVg Fü S VI 2/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg FüL | 1/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg FüM I 1/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMvg Fü San Il /BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVgR I 1/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVgR | 4/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg R | 5/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVgR II 2/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg RR Il 3/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg H I 4/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg Fü H I 1/BMVg/BUND/DE@BMVg\nDr. Renate Lüdtke/BMVg/BUND/DE@BMVg\nPeter Gerhard/BMVg/BUND/DE@BMVg\nAnsgar 1 Meyer/BMVg/BUND/DE@BMVg\n\nAntwort: WG: ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht\nAnhang bearbeiten\n\nBundesministerium der Verteidigung\n\nDatum: 17.12.2008\nUhrzeit: 13:53:51\n\nFüH ll 1 zeichnet die Leitungsvorlage mit. Die Berücksichtigung der im ÜAM eingepflegten klarstellenden\nErgänzung zu Ziffer 4 wird empfohlen.\n\nIm Auftrag\n\nBinder\n\nBundesministerium der Verteidigung\n\nOrgElement:\nAbsender:\n\nAn:\n\nKopie:\n\nThema:\n\nBMVgFüs13 Telefon: 3400 5323\nOFA Dr. Renate Lüdtke Telefax: 3400 031485\n\nBMvg PIStab/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg PrinfozB/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg PSZ | 1/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg Fü S I 4/BMVg/’BUND/DE@BMVg\nBMVg Fü S | 5/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg Fü S V 3/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg\nBMVg Fü S VI 2/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg Fü H I 1/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg FüL | 1/BMVg/BUND/DE\n\nBMVg Fü MI 1/BMVg/BUND/DE\n\nBMVg Fü San Il 3/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg RR | 1/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg RR | 4/BMVg/BUND/DE\n\nBMVg RR | 5/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg RR Il 2/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVgR Il 3/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg H I 4/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg Fü S I 3/BMVg/BUND/DE@BMVg\nPeter Gerhard/BMVg/BUND/DE@BMVg\nAnsgar 1 Meyer/BMVg/BUND/DE\n\nZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht\n\nDatum: 11.12.2008\nUhrzeit: 14:08:23",
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            "content": "Fü S I 3 übermittelt beigefügte Vorlage mit der Bitte um Mitzeichnung bis 22. Dezember 2008.\nIm Auftrag\n\nDr. Lüdtke\n\nVorlage BM Zeichnung ZDv 10_4.doc\n\nAnlage:\n\nip\n\nZDv 10_4.pdf",
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            "content": "FüsI3 Bonn, . Dezember 2008\nAz 36-01-00 TEL 9710/5323\nFAX 1485\n\nHerrn\nMinister\n\nüber:\n\nHerrn\n\nStaatssekretär Dr. Wichert\na.d.D.\n\nnachrichtlich:\n\nHerren\n\nParlamentarischen Staatssekretär Kossendey\nParlamentarischen Staatssekretär Schmidt\nStaatssekretär Wolf\n\nLeiter Planungsstab\n\nLeiter Presse- und Informationsstab\n\nLeiter Stab Leitungscontrolling\n\nserrerr ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht\nhier: Abschließende Billigung und Schlusszeichnung\nBezu61. ++0840++Fü S 13 — Az 35-30-00 vom 23. Februar 2007\n2 ++6506++Fü S 13 - Az 35-30-00 vom 27. August 2008\nANLAGEN - 2 -\n\nZWECK DER VORLAGE\n1- Billigung der Neufassung der ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht (Anlage 1) und\nSchlusszeichnung des Erlassblattes (Anlage 2).\n\nSACHDARSTELLUNG\n\n2- In Umsetzung der Forderung, dass der Soldat / die Soldatin einen ethischen Kompass\nbraucht, wurde die ZDv 10/4 „Lebenskundlicher Unterricht“ parallel und im Nachgang zur\nNeufassung der ZDv 10/1 „Innere Führung“ neu gestaltet. Bestimmend für diese Projekte\nwar, dass Soldatinnen und Soldaten auch in extremen Situationen in kürzester Zeit\nunterschiedlichen Rollen gerecht werden müssen. Dies verlangt unter anderem eine\nausgeprägte ethische Kompetenz. Moralische Richtschnur des geforderten Verhaltens ist\ndabei ein soldatischer Wertekanon, der die Werte und Normen des Grundgesetzes umsetzt.\nDieser Wertekanon wurde von einer Expertenrunde entwickelt und sowohl in die ZDv 10/1\nals auch in die ZDv 10/4 aufgenommen.\n\n3- Die Vorschrift wendet sich an alle Vorgesetzten, insbesondere die\nDisziplinarvorgesetzten, an die Militärseelsorger und Militärseelsorgerinnen sowie ggf. an",
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            "content": "-2-\n\nandere berufsethisch besonders qualifizierte Lehrkräfte, die im Rahmen des\nLebenskundlichen Unterrichts eingesetzt werden können. Vor allem auf Wunsch der beiden\nKirchenämter wird sie für 3 Jahre zur Erprobung in Kraft gesetzt. Daher lautet der genaue\nTitel: „ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht“, wobei „zE“ „zur Erprobung“ bedeutet.\nDie ZDv 66/2 „Lebenskundlicher Unterricht (Merkschrift)“, Ausgabe November 1959, wird\nmit Beginn der Erprobung der neuen ZDv 10/4 vorläufig außer Kraft treten.\n\n4- Entscheidende Neuerung ist, dass der Lebenskundliche Unterricht als eine berufsethische\nQualifizierungsmaßnahme für alle Soldaten und Soldatinnen verbindlich durchzuführen ist.\nAusdrücklich stellt _die Vorschrift deshalb _klar, dass es sich beim Lebenskundlichen\nUnterricht weder um Religionsunterricht noch um eine Form der Religionsausübung handelt.\nDamit wird dem Grundrecht der (negativen) Religionsfreiheit Rechnung getragen.\n\n5- Selbstverantwortlich zu leben, zu handeln und Verantwortung für andere übernehmen zu\nkönnen, ist eine Kernkompetenz der Soldatinnen und Soldaten. Dazu sollen sie ethische\nKompetenz entwickeln in den Themenfeldern:\n\n- Individuum und Gesellschaft\n- Persönliche Lebensführung und soldatischer Dienst\n- Moralische und psychische Herausforderungen des soldatischen Dienstes.\n\n6- Der Beirat Innere Führung — AG Ethik und Vielfalt hat den Entwurf der ZDv 10/4\nmehrfach erörtert.\n\n7- Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 15.\nOktober 2008 die ZDv 10/4 (zE) \"Lebenskundlicher Unterricht\" zustimmend zur Kenntnis\ngenommen.\n\n8- Der HPR wurde angehört. Soweit er mit seiner Stellungnahme von der Zielsetzung der\nVorschrift abwich, wurde diese mit ihm erörtert.\n\n9- Vorbehaltlich Ihrer Billigung und Schlusszeichnung ist beabsichtigt, die neue Vorschrift\nzunächst in elektronischer Form ins IntranetBw einzustellen und anschließend als\nDruckausgabe der Truppe bis auf Einheitsebene zur Verfügung zu stellen.\n\nBEWERTUNG\n\n10-Die derzeit gültige ZDv 66/2 „Lebenskundlicher Unterricht (Merkschrift)“ Ausgabe\nNovember 1959 genügt nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die Konzeption der\nInneren Führung. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund der im Weißbuch 2006\nniedergelegten Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Sicherheitspolitik Deutschlands und\nzur Zukunft der Bundeswehr sowie des Transformationsprozesses der Bundeswehr als Armee\nim Einsatz.\n\n11-Mit den Inhalten der Neufassung der ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht und\nihrer praktischen Erprobung in der Truppe im Verbund mit ZDv 10/1 Innere Führung wird die",
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            "content": "-3-\n\nethische Bildung und die Entwicklung ethischer Kompetenz der Soldatinnen und Soldaten\ndeutlich gestärkt werden.\n\n12- Aus Sicht Fü SI 3 sind alle Voraussetzungen erfüllt, das Erlassblatt zu zeichnen und die\nVorschrift zu erlassen.\n\nENTSCHEIDUNGSVORSCHLAG\n13- Billigung und Zeichnung.\n\nPlStab, Pr-/InfoStab, PSZI1,FüÜSI4A,FüSI5,FüsV3,FüsVI2,FüHIl,FüLIl,\nFüMI1l,FüSanl3,RI1,RI4,RIS5,RI2, RI 3, H1I4 haben den Vorschriftentext\nmitgezeichnet. Die GleiBmil BMVg war beteiligt. ZInFü war beteiligt. Beide Kirchenämter\nhaben dem Entwurf zugestimmt. Der HPR und der GVPA beim BMVg wurden beteiligt. Der\nDBwV wurde informiert.\n\ngez.\nGerhard",
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            "content": "Bundesministerium der Verteidigung\n\nOrgElement: BMVgRI4 Telefon: 3400 6827 Datum: 19.12.2008\nAbsender: RDir Peter Baader Telefax: 3400 036942 Uhrzeit: 11:18:59\n\nAn: BMvg FüS | 3/BMVg/BUND/DE@BMVg\nKopie: Dr. Renate Lüdtke/BMVg/BUND/DE\nDr. Willibald Hermsdörfer/BMVg/BUND/DE\nBlindkopie:\nThema: Termin 081222 - ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht\nAnhang bearbeiten\n\nR 14 zeichnet den Entwurf der Ministervorlage mit.\nEs wird jedoch gebeten, die im Vorlageentwurf, der Vorbemerkung zur ZDv 10/4(zE) und im\nVorschriftentext verwandte Bezeichnung \"Kirchenämter\" einheitlich durch \"EKA und KMBA\" (wie\n\nteilweise auch vorgesehen) oder \"Ämter der Militärseelsorge\" zu ersetzen.\n\nIn Vertretung\nBaader\n\nBundesministerium der Verteidigung\n\nOrgElement: BMVgFüs13 Telefon: 3400 5323 Datum: 11.12.2008\n\nAbsender: OFA Dr. Renate Lüdtke Telefax: 3400 031485 Uhrzeit: 14:08:23\n\nAn: BMVg PIStab/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg PrinfoZB/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg PSZ I 1/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg Fü S I 4/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg Fü S | 5/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg Fü S V 3/Fü S/Ministerium/BMVg/DE@BMVg\nBMVg Fü S VI 2/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg Fü HI 1/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg FüL I 1/BMVg/BUND/DE\nBMVg FüM | 1/BMVg/BUND/DE\nBMVg Fü San Il 3/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg RR | 1/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg RR I 4/BMVg/BUND/DE\nBMVg R I 5/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVgR Il 2/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVgR II 3/BMVg/BUND/DE@BMVg\nBMVg H | 4/BMVg/BUND/DE@BMVg\n\nKopie: BMVg Fü S | 3/BMVg/BUND/DE@BMVg\nPeter Gerhard/BMVg/BUND/DE@BMVg\nAnsgar 1 Meyer/BMVg/BUND/DE\nThema: ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht\n\nFü S I 3 übermittelt beigefügte Vorlage mit der Bitte um Mitzeichnung bis 22. Dezember 2008.\nIm Auftrag\nDr. Lüdtke\n\nVorlage BM Zeichnung ZDv 10_4.doc\n\nAnlage:\n\n2, SFem.\nAR AR,N2,\n\na, old, ’ Un\nvor Kofany a a u Par",
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            "content": "BETREFF\n\nBEZUG 1.\n\nANLAGEN\n\nFüs13 Bonn, . Dezember 2008\nAz 36-01-00 TEL 9710/5323\nFAX 1485\n\nHerrn\nMinister\n\nüber:\n\nHerrn\n\nStaatssekretär Dr. Wichert\na.d.D.\n\nnachrichtlich:\n\nHerren\n\nParlamentarischen Staatssekretär Kossendey\nParlamentarischen Staatssekretär Schmidt\nStaatssekretär Wolf\n\nLeiter Planungsstab\n\nLeiter Presse- und Informationsstab\n\nLeiter Stab Leitungscontrolling\n\nZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht\nhier: Abschließende Billigung und Schlusszeichnung\n++0840++Fü S 13 — Az 35-30-00 vom 23. Februar 2007\n\n. ++6506++Fü S 13 - Az 35-30-00 vom 27. August 2008\n\n-2-\n\nZWECK DER VORLAGE\n1- Billigung der Neufassung der ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht (Anlage 1) und\nSchlusszeichnung des Erlassblattes (Anlage 2).\n\nSACHDARSTELLUNG\n\n2- In Umsetzung der Forderung, dass der Soldat / die Soldatin einen ethischen Kompass\nbraucht, wurde die ZDv 10/4 „Lebenskundlicher Unterricht‘ parallel und im Nachgang zur\nNeufassung der ZDv 10/1 „Innere Führung“ neu gestaltet. Bestimmend für diese Projekte\nwar, dass Soldatinnen und Soldaten auch in extremen Situationen in kürzester Zeit\nunterschiedlichen Rollen gerecht werden müssen. Dies verlangt unter anderem eine\nausgeprägte ethische Kompetenz. Moralische Richtschnur des geforderten Verhaltens ist\ndabei ein soldatischer Wertekanon, der die Werte und Normen des Grundgesetzes umsetzt.\nDieser Wertekanon wurde von einer Expertenrunde entwickelt und sowohl in die ZDv 10/1\nals auch in die ZDv 10/4 aufgenommen.\n\n3- Die Vorschrift wendet sich an alle Vorgesetzten, insbesondere die\nDisziplinarvorgesetzten, an die Militärseelsorger und Militärseelsorgerinnen sowie ggf. an",
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            "content": "-2-\n\nandere berufsethisch besonders qualifizierte Lehrkräfte, die im Rahmen des\nLebenskundlichen Unterrichts eingesetzt werden können. Vor allem auf Wunsch der’beiden\n\"Kirchenämter wird sie für 3 Jahre zur Erprobung in Kraft gesetzt. Daher lautet der genaue\nTitel: „ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht“, wobei „zE“ „zur Erprobung“ bedeutet.\nDie ZDv 66/2 „Lebenskundlicher Unterricht (Merkschrift)“, Ausgabe November 1959, wird\nmit Beginn der Erprobung der neuen ZDv 10/4 vorläufig außer Kraft treten.\n\n4- Entscheidende Neuerung ist, dass der Lebenskundliche Unterricht als eine berufsethische\nQualifizierungsmaßnahme für alle Soldaten und Soldatinnen verbindlich durchzuführen ist.\n\n5- Selbstverantwortlich zu leben, zu handeln und Verantwortung für andere übernehmen zu\nkönnen, ist eine Kernkompetenz der Soldatinnen und Soldaten. Dazu sollen sie ethische\nKompetenz entwickeln in den Themenfeldern:\n\n- Individuum und Gesellschaft\n- Persönliche Lebensführung und soldatischer Dienst\n- Moralische und psychische Herausforderungen des soldatischen Dienstes.\n\n6- Der Beirat Innere Führung — AG Ethik und Vielfalt hat den Entwurf der ZDv 10/4\nmehrfach erörtert.\n\n7- Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 15.\nOktober 2008 die ZDv 10/4 (zE) \"Lebenskundlicher Unterricht\" zustimmend zur Kenntnis\ngenommen.\n\n8- Der HPR wurde angehört. Soweit er mit seiner Stellungnahme von der Zielsetzung der\nVorschrift abwich, wurde diese mit ihm erörtert.\n\n9- Vorbehaltlich Ihrer Billigung und Schlusszeichnung ist beabsichtigt, die neue Vorschrift\nzunächst in elektronischer Form ins IntranetBw einzustellen und anschließend als\nDruckausgabe der Truppe bis auf Einheitsebene zur Verfügung zu stellen.\n\nBEWERTUNG\n\n10-Die derzeit gültige ZDv 66/2 „Lebenskundlicher Unterricht (Merkschrift)“ Ausgabe\nNovember 1959 genügt nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die Konzeption der\nInneren Führung. Dies gilt besonders vor dem Hintergrund der im Weißbuch 2006\nniedergelegten Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Sicherheitspolitik Deutschlands und\nzur Zukunft der Bundeswehr sowie des Transformationsprozesses der Bundeswehr als Armee\nim Einsatz.\n\n11-Mit den Inhalten der Neufassung der ZDv 10/4 (zE) Lebenskundlicher Unterricht und\nihrer praktischen Erprobung in der Truppe im Verbund mit ZDv 10/1 Innere Führung wird die\nethische Bildung und die Entwicklung ethischer Kompetenz der Soldatinnen und Soldaten\ndeutlich gestärkt werden.",
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            "content": "-3-\n\n12- Aus Sicht Fü SI 3 sind alle Voraussetzungen erfüllt, das Erlassblatt zu zeichnen und die\nVorschrift zu erlassen.\n\nENTSCHEIDUNGSVORSCHLAG\n13- Billigung und Zeichnung.\n\nPlStab, Pr-/InfoStab, PSZI1,FüSI4,FüsSI5,FüsSV 3,FüS VI2,FüHILl,FüLIl,\nFüMIl,FüSanII3,RII,RI4,RIS,,RI2,RI3, HI 4 haben den Vorschriftentext\nmitgezeichnet. Die GleiBmil BMVg war beteiligt. ZInFü war beteiligt. Beide 'Kirchenämter\nhaben dem Entwurf zugestimmt. Der HPR und der GVPA beim BMVg wurden beteiligt. Der\nDBwV wurde informiert.\n\ngez.\nGerhard",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE)\n\nLebenskundlicher Unterricht\n\n„Sselbstverantwortlich leben -\nVerantwortung für andere übernehmen können“\n\n... 2008\nDSK FF130120085",
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            "content": "Bundesminister der Verteidigung Bonn, ..... 2008\n\nIch erlasse für eine Erprobungsphase von drei Jahren die Zentrale Dienstvorschrift\n\nLebenskundlicher Unterricht\n\nZDv 10/4 (zE)\n\nDr. Jung\n\nDie ZDv 66/2 „Lebenskundlicher Unterricht (Merkschrift)“, Ausgabe November 1959, tritt mit\nBeginn der Erprobung der ZDv 10/4 (zE) vorläufig außer Kraft. Sie ist erst nach Abschluss der\nErprobung und mit Inkrafttreten der endgültigen ZDv 10/4 zu vernichten.\n\nFederführung: Führungsstab der Streitkräfte (Fü S I 3)",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE) 1-6\n\nVorbemerkung\n\n1. Diese Dienstvorschrift enthält die grundsätzlichen Bestimmungen über den Lebenskund-\nlichen Unterricht in der Bundeswehr.\n\n2. Sie wird zunächst für 3 Jahre zur Erprobung in Kraft gesetzt und gilt im Geschäftsbereich\ndes Bundesministeriums der Verteidigung für alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im\nIn- und Ausland. Nach Abschluss der Erprobung ersetzt die endgültige ZDv 10/4 die ZDv 66/2\n(Merkschrift) vom 5. November 1959.\n\n3. Die Vorschrift wendet sich an alle Vorgesetzten, insbesondere die Disziplinarvorgesetzten,\nan die Militärseelsorger und Militärseelsorgerinnen sowie ggf. an andere berufsethisch\nbesonders qualifizierte Lehrkräfte.\n\n4. Die Militärseelsorger und Militärseelsorgerinnen werden durch die Kirchenämter ver-\npflichtet, den Lebenskundlichen Unterricht zu erteilen.\n\n5. Der Hauptpersonalrat und der Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg wurden\nbeteiligt.\n\n6. Änderungsvorschläge zu dieser Dienstvorschrift sind mit dem im Anhang beigefügten\nVordruck einzureichen bei:\n\nStreitkräfteamt Ill 5\nKommerner Straße 188\n53879 Euskirchen",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE)\n\nInh 1\n\nInhaltsverzeichnis\n\nKapitel 1 Grundsätze, Aufgaben und Ziele des Lebenskundlichen\n\nUnterrichts im Zusammenhang mit der Inneren Führung ...... 101-109\nl. Grundsätze ..........uesssssssessenenneennnnnnennsennnnnnsensnenensnsonenensnsnnnnenee 101-105\nll. Aufgaben und Ziele ..............................220ssmsnsnsnnnnenenennserennnnnnn 106-109\nKapitel 2 Organisation und Durchführung des\n\nLebenskundlichen Unterrichts ................222044042220002 esse eenennenn 201-209\nl. Organisation ..............s00422222220040n0snnnnnnnnnnnenenennnnnnnnnnnnnnnnannnnnnnennnn 201-204\nll. Durchführung ...........................24sosnnoooeneeesnennnnnnnonnennennnnnnnnnn onen 205-209\nKapitel 3 Aufgaben der Vorgesetzten ........................44400 seen 301-304\nAnhang\nAnlage 1 Gestaltungsfelder der Inneren Führung und\n\nLebenskundlicher Unterricht .........................0-422204004nnannnnnnenenenn 111-2\nAnlage 2 Soldatischer Wertekanon .....ereeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeseenesneneensnssenennnnnnnenn 2/1-2\nAnlage 3 Curriculum der Inhalte zum Erreichen ethischer Kompetenz ...... 3\nStichwortverzeichnis\nÄnderungsvorschlag\n\nÄnderungsnachweis",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE)\n\nKapitel 1\n\nGrundsätze, Aufgaben und Ziele\ndes Lebenskundlichen Unterrichts\nim Zusammenhang mit der Inneren Führung\n\nl. Grundsätze\n\n101. Angesichts des raschen und tief greifenden Wandels und in einer Gesellschaft, die in\nwichtigen Lebensfragen eine große Meinungsvielfalt aufweist, brauchen Soldatinnen und\nSoldaten ein geschärftes ethisches, rechtliches und politisches Bewusstsein sowie eine\nausgeprägte moralische Urteilsfähigkeit, um die Folgen ihres Handelns richtig einordnen und\nbewerten zu können. Gerade für die Aufgaben der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung\n— einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus — müssen sich alle\nSoldatinnen und Soldaten mehr denn je der ethisch-moralischen Grundlagen eines verantwort-\nbaren Handelns als Soldatin oder Soldat bewusst sein. Sie müssen selbstverantwortlich leben\nund Verantwortung für andere übernehmen können. Dies gilt in besonderem Maße für\nVorgesetzte, deren Beispiel Richtschnur für das Handeln der unterstellten Soldatinnen und\nSoldaten sein soll.\n\n102. Diese Grundlagen beruhen auf den Werten unseres Staates, wie sie Eingang in das\nGrundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung gefunden haben.\n\nDiese sind:\n\n-— Menschenwürde,\n- Freiheit,\n\n- Frieden,\n\n- Gerechtigkeit,\n\n— Gleichheit,\n\n- Solidarität und\n\n- Demokratie.\n\nAchtung und Schutz der Menschenwürde sind überragende Normen unserer Verfassung und\nbinden staatliches Handeln. In dieser Verpflichtung findet der Dienst in der Bundeswehr seine\nethische Rechtfertigung.",
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            "content": "103, Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Soldatinnen und Soldaten in allen\nGestaltungsfeldern der Inneren Führung (Anlage 1) diese leitenden Werte verinnerlichen und\ndaraus ethische Kompetenz entwickeln. Unter ethischer Kompetenz ist die Befähigung der\nSoldatinnen und Soldaten zu verstehen, sich selbstbestimmt an den Werten und Normen des\nGrundgesetzes und den daraus resultierenden Werten und Normen des soldatischen Handelns\nzu orientieren und sie zur Richtschnur des gesamten Verhaltens als „Staatsbürger in Uniform“\nzu machen. Hierfür ist ein soldatischer Wertekanon Richtschnur (Anlage 2). Der Lebens-\nkundliche Unterricht leistet bei der Entwicklung berufsethischer Kompetenz eine unver-\nzichtbare Ergänzung. In diesem Verständnis wirkt er auf die Persönlichkeitsbildung in den\nBereichen „Individuum und Gesellschaft\", „Persönliche Lebensführung und soldatischer Dienst\"\nsowie „Moralische und psychische Herausforderungen des soldatischen Dienstes“ (Anlage 3).\n\n104. Der Lebenskundliche Unterricht ist ein Ort freier und vertrauensvoller Aussprache und\nlebt von der engagierten Mitarbeit der Soldatinnen und Soldaten. Er ist kein Religionsunterricht\nund auch keine Form der Religionsausübung im Sinne von $ 36 des Soldatengesetzes, sondern\neine berufsethische Qualifizierungsmaßnahme und damit verpflichtend. Er wird in der Regel von\nMilitärseelsorgerinnen und Militärseelsorgern und im Bedarfsfall auch von anderen berufs-\nethisch besonders qualifizierten! Lehrkräften erteilt.\n\n105. Der Lebenskundliche Unterricht ist eine wichtige Ergänzung zu der von der Inneren\nFührung bestimmten Gesamtheit von Führung, Erziehung und Ausbildung in den Streitkräften.\nEr wird bei alien Truppenteilen und militärischen Dienststellen der Bundeswehr durchgeführt. Er\nwendet sich an alle Soldatinnen und Soldaten, unabhängig davon, ob sie einer bestimmten\nGlaubensgemeinschaft angehören oder nicht.\n\nDer Lebenskundliche Unterricht ist in die Lehrordnungen und Ausbildungspläne aufzunehmen\nund findet während der Dienstzeit statt.\n\nIl. Aufgaben und Ziele\n\n106. Der Lebenskundliche Unterricht ist ein Beitrag zur weiteren Entwicklung der Persön-\nlichkeit der Soldatinnen und Soldaten. Er fördert damit die ethische Bildung und Werteorien-\ntierung, die wichtige Ziele der Inneren Führung sind (vgl. ZDv 10/1 „Innere Führung“, Nr. 105 ff.,\n507 f.). Er dient der Sinnvermittlung und befähigt die Soldatinnen und Soldaten, die ethische\nDimension ihres Handelns zu erkennen, zu bedenken und zu bewerten.\n\n' Als berufsethisch besonders qualifiziert gelten Lehrkräfte, die über eine entsprechende akademische\n\nAusbildung verfügen (beispielsweise Religionswissenschaften, Philosophie, Psychologie, Rechtsphilo-\nsophie etc.) und die die Gewähr für die Qualität des Unterrichts bieten. Über Bedarf und Auswahl\nentscheidet das BMVg.",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE)\n\n107. Der Lebenskundliche Unterricht trägt dazu bei, dass sich die Soldatinnen und Soldaten\nangesichts der Erfahrung kultureller und religiöser Vielfalt in der Bundeswehr der gemeinsamen\nWerte der freiheitlichen demokratischen Gesellschaft vergewissern. Dadurch werden sie\nbefähigt, sich mit der eigenen und anderen Überzeugungen, Weltanschauungen und Kulturen\nargumentativ auseinander zu setzen, in den Dialog zu treten und interkulturelle Kompetenz zu\nentwickeln.\n\n108. Der Lebenskundliche Unterricht verdeutlicht den Soldatinnen und Soldaten die Ver-\nantwortung für ihre eigene Lebensführung, lässt sie die Notwendigkeit von Selbstdisziplin und\nToleranz erkennen und stärkt ihr Pflichtbewusstsein. Er gibt ihnen Richtungsimpulse, die dem\nDasein Sinn und Zweck verleihen. Zugleich rückt er die Gemeinschaftsbezogenheit in den\nVordergrund mit der Folge, die bestehende Werteordnung sowie die staatliche Gemeinschaft\nund Gesellschaft als lebenswert und damit auch schützenswert und verteidigenswürdig zu\nbegreifen.\n\n109. Der Lebenskundliche Unterricht schärft das Gewissen, bildet moralisches Urteils-\nvermögen aus und unterstützt das verantwortungsbewusste Handeln der Soldatinnen und\nSoldaten. Er entwickelt in besonderer Weise Kompetenzen für eine verantwortliche Lebens-\nführung von Soldatinnen und Soldaten.",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE)\n\nKapitel 2\n\nOrganisation und Durchführung\ndes Lebenskundlichen Unterrichts\n\nI. Organisation\n\n201. Der Lebenskundliche Unterricht begleitet alle Soldatinnen und Soldaten in Phasen, in\ndenen ihre Situation vermehrt zu grundsätzlichen Lebensfragen führt oder in denen sie andere\nSoldatinnen und Soldaten als Vorgesetzte zu führen haben. Demzufolge ist die verlässliche\nErteilung des Lebenskundlichen Unterrichts und die verpflichtende Teilnahme daran von\nbesonderer Bedeutung.\n\n202. Der Lebenskundliche Unterricht wird in der Regel getrennt für Mannschaften, Unter-\noffiziere und Offiziere durchgeführt. Bei Bedarf können Angehörige unterschiedlicher Dienst-\ngradgruppen gemeinsam unterrichtet werden.\n\n203. Bei der Bildung von Unterrichtsgruppen ist dafür zu sorgen, dass ein ausgewogenes\nGespräch und eine gemeinsame Erörterung möglich sind. Das bestimmt sowohl die Größe als\nauch die Zusammensetzung der Gruppe unter Berücksichtigung der verschiedenen Dienstgrad-\n\ngruppen.\n\n204. Der Lebenskundliche Unterricht wird grundsätzlich in Form von ein- oder mehrtägigen\nSeminaren erteilt, die auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften stattfinden können. Er\nkann in Unterrichtsstunden innerhalb des Dienstbetriebs erteilt werden, sofern die Seminarform\naus organisatorischen Gründen nicht möglich ist.\n\n205. Der Lebenskundliche Unterricht wird in der Zuständigkeit und Verantwortung des\nBundesministeriums der Verteidigung erteilt. Der Umfang des Lebenskundlichen Unterrichts im\njeweiligen Ausbildungsabschnitt wird vom Bundesministerium der Verteidigung im Zusammen-\nwirken mit dem Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA) und dem Katholischen\nMilitärbischofsamt (KMBA) erlassen. Dabei soll ein rechnerischer Stundenansatz von einer\nDoppelstunde pro Monat die Richtschnur sein.",
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            "content": "206. Ziele gemäß Kapitel 1 sowie Themenfelder gemäß Anlage 3 werden durch das\nBundesminsterium der Verteidigung regelmäßig im Zusammenwirken mit dem EKA und KMBA\nangepasst. Themenwünsche der Truppe sowie Anregungen von Militärseelsorgerinnen und\nMilitärseelsorgern sowie anderer Lehrkräfte, insbesondere solche aus aktuellem Anlass, sind in\nangemessener Weise zu berücksichtigen.\n\n207. In der Vorbereitung und Durchführung des Lebenskundlichen Unterrichts arbeiten die\nVerantwortlichen für die militärische Ausbildung mit den Lehrkräften eng zusammen. Die\nDisziplinarvorgesetzten stellen sicher, dass der Lebenskundliche Unterricht in die Dienstpläne\naufgenommen und entsprechend durchgeführt wird.\n\n208. Im Rahmen des Lehr- und Themenplanes obliegt den Lehrkräften die methodisch-\ndidaktische Vorbereitung und die inhaltliche Gestaltung der einzelnen Unterrichte. Die Methodik\nund Didaktik des Lebenskundlichen Unterrichts orientieren sich an den Grundsätzen der\nErwachsenenbildung.\n\n209. Wenn Disziplinarvorgesetzte am Lebenskundlichen Unterricht teilnehmen, soll dies vor\nallem ihr persönliches Interesse erkennen lassen und darüber hinaus die Bedeutung des\nLebenskundlichen Unterrichts für den militärischen Dienst und die berufsethische Qualifizierung\nbetonen.",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE)\n\nKapitel 3\n\nAufgaben der Vorgesetzten\n\n301. Der Lebenskundliche Unterricht wird um so mehr Wirkung entfalten und Bedeutung\nerlangen, je deutlicher die Vorgesetzten sich zu dessen Wert für die soldatische Erziehung\nbekennen, sich selber ethisch positionieren und dies im täglichen Dienst erfahrbar machen.\n\n302. Die Disziplinarvorgesetzten sorgen im Rahmen ihrer Dienstobliegenheiten dafür, dass\nalle Rahmenbedingungen (insbesondere Transportorganisation, Unterrichtsraum und Vortrags-\ntechnik) gegeben sind, um den Lebenskundlichen Unterricht sinnvoll und unter günstigen\nBedingungen durchführen zu können. Der Dienstplan wird so gestaltet, dass die Teilnahme aller\nSoldatinnen und Soldaten ermöglicht wird. Dienstplanänderungen zulasten des Lebens-\nkundlichen Unterrichts kommen nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht und sind\nrechtzeitig abzusprechen.\n\n303. Voraussetzung für die erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung des Lebens-\nkundlichen Unterrichts ist die Zusammenarbeit und der ständige Erfahrungsaustausch zwischen\ndem militärischen Führungspersonal und den Lehrkräften.\n\n304. Die nächsten Disziplinarvorgesetzten verdeutlichen zu Beginn der allgemeinen Grund-\nausbildung, bei Beginn von Lehrgängen, die der Ausbildung zu Vorgesetzten dienen, und nach\ngrößerem personellen Wechsel innerhalb der Einheit oder Dienststelle den Soldatinnen und\nSoldaten den Sinn und Stellenwert des Lebenskundlichen Unterrichts im Rahmen der Unter-\nrichtungen zur Inneren Führung.",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE) Anlage 1/1\n\n    \n   \n\n   \n \n\n \n\n   \n \n\n   \n\n(Nr. 103)\nGestaltungsfelder der Inneren Führung und\nLebenskundlicher Unterricht\nStreitkräfte Menschen.\ngen? führung %,\nN Me\nPe %,\nSe\nEN\nche Gemeyn %\ner mitgestayg, May %?\nDr gradschaft /, 9 © %\nar \"de, 7 <\n\n  \n\n20=--J>5> m OO\n\nBm .\n%, Mm Le, Peeelsorger HAN Tor R\n0% Penskundiichen UN® x\n0 go PR\n7 NG dä wa\n9 Organisation um\nPersonalführund\n\nSelbstverantwortlich zu leben und zu handeln sowie Verantwortung für andere übernehmen zu\nkönnen, ist eine Kernkompetenz der Soldatinnen und Soldaten.\n\nSie erreichen diese Kompetenz, indem\n\nsie das Leben in der militärischen Gemeinschaft bewusst mitgestalten und Kameradschaft\nleben,\n\nsie jederzeit für die Werte und Normen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung\neintreten und\n\nsie ihr Gewissen schärfen und eine moralische Urteilsfähigkeit entwickeln.",
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            "content": "Anlage 1/2\n\nVorgesetzte sind in den hauptsächlichen Gestaltungsfeldern der Inneren Führung — Menschen;\n\nbesonderer Weise verpflichtet. Der Lebenskundliche Unterricht wird in der Regel von Militär-\nseelsorgerinnen und Militärseelsorgern sowie im Bedarfsfall auch von anderen berufsethischen\nbesonders qualifizierten Lehrkräften erteilt. Er leistet bei der Entwicklung berufsethischer\nKompetenz eine unverzichtbare Ergänzung.\n\nDavon zu unterscheiden ist das Gestaltungsfeld [esesoren une Begonnen]. Dieses\n\nFeld wird in Kooperation mit der Militärseelsorge als Teil der kirchlichen Arbeit unter Aufsicht\nund alleiniger Verantwortung der Kirchen bearbeitet.",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE) Anlage 2/1\n(Nr. 103)\n\nSoldatischer Wertekanon\n\n(Vgl. ZDv 10/1 „Innere Führung“, Nr. 507)\n\nSOLDATINNEN / SOLDATEN sind ...\n\n.. tapfer\n.. EU und\n\nMENSCHENWÜRDE gewissenhaft\nFREIHEIT\n\n... moralisch\nurteilsfähig\n.. kameradschaftlich\nund fürsorglich\nDEMOKRATIE\n\nFRIEDEN\n\n... gerecht, tolerant\nund aufgeschlossen\ngegenüber anderen\nKulturen\n\nSOLIDARITÄT GERECHTIGKEIT\nGLEICHHEIT\n\n... diszipliniert\n\n \n\n... fachlich befähigt\n... wahrhaftig und lernwillig\ngegenüber sicht\nund anderen\n\n- Selbstverantwortlich zu leben und zu handeln und Verantwortung für andere übernehmen zu\nkönnen, ist eine Kernkompetenz der Soldatinnen und Soldaten.\n\n- Moralische Richtschnur des Verhaltens ist dabei das Wertesystem des Grundgesetzes, das\ndurch\n+ Menschenwürde,\n+ Freiheit,\n\nFrieden,\n\nGerechtigkeit,\n\nGleichheit,\n\nSolidarität und\n\nDemokratie\n\n+ +++ +\n\nverkörpert wird.",
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            "content": "Anlage 2/2\n\n— Werte und Normen des soldatischen Handelns folgen diesen Werten. Sie berücksichtigen\ndie Besonderheiten des soldatischen Dienstes.\n\n— Der EN ist ständiger Anspruch an alle Soldaten und Soldatinnen der\nBundeswehr, in besonderer Weise an alle Vorgesetzten, die durch ihr Beispiel die Streit-\nkräfte prägen.",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE) Anlage 3\n\n(Nrn. 103, 206)\n\nCurriculum der Inhalte\nzum Erreichen ethischer Kompetenz\n\nFolgende Themenfelder sind verbindlich im Lebenskundlichen Unterricht:\n\n1.\n\n1.1\n1.2\n1.3\n1.4\n1.5\n\n2.1\n2.2\n2.3\n\n3.1\n3.2\n3.3\n3.4\n\nIndividuum und Gesellschaft\n\nUnser Menschenbild in Einklang mit dem Grundgesetz sowie andere Menschenbilder\nIdentität und Toleranz\n\nFreiheit, Gewissen und Verantwortung\n\nReligion in Staat und Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland\n\nReligion in Staat und Gesellschaft anderer Länder\n\nPersönliche Lebensführung und soldatischer Dienst\n\nMensch/Familie und Dienst\nVerantwortung übernehmen\nLeben und Tod\n\nMoralische und psychische Herausforderungen des soldatischen Dienstes\n\nEinführung in Kultur und Religionen/Ethos Weltreligionen\n\nZugänge zur Friedens- und Konfliktethik aus dem europäischen Wertekanon\nEinsatzbelastung: Verantwortung und Schuld\n\nUmgang mit Konflikten, belastenden Situationen und Extremsituationen",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE)\n\nA\nAufgaben\n\nAusbildung, -splan, -sabschnitt\n\nAusland\n\nB\nBetreuung\nBildung\n\nD\n\nDemokratie, demokratisch\nDienst\n\nDienstgestaltung\nDienstbetrieb\nDienstgradgruppen\nDienstobliegenheiten\nDienstplan, -änderungen\nDienststellen\n\nDienstzeit\n\nDisziplin, diszipliniert\n\n—- Selbstdisziplin\nDisziplinarvorgesetzte\n\nE\n\nEinsatzbelastung\nErwachsenenbildung\nErziehung\n\nEthik, ethisch\n\nF\n\nfachlich befähigt\nFamilie\n\nFreiheit, freiheitlich\nFrieden\nFriedensethik\nFührung\n\nFürsotge, fürsorglich\n\nStichwortverzeichnis\n\n101, 106-109, 301-304\n105, 205, 207, 304, Anl. 1\nVorbem. 2\n\nAnl. 1\n106, 203\n\n102, 107, Anl. 2\n\n102 f., 209, 301, Anl. 2, Anl. 3\nAnl. 1\n\n204\n\n202 f.\n\n302\n\n207, 302\n\n105\n\n105\n\nAnl. 2\n\n108\n\nVorbem. 3, 207, 209, 302, 304\n\nAnl. 3\n\n208\n\n105, 301\n\n101-104, 106, 209, 301, Anl. 1, Anl. 3\n\nAnl. 2\n\nAnl. 3\n\n102, 107, Anl. 2, Anl. 3\n102, Anl. 2, Anl. 3\n\nAnl. 3\n\n105\n\nAnl. 1, Anl. 2",
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            "content": "G\n\nGemeinschaft\n\nGerechtigkeit, gerecht\nGesellschaft, gesellschaftlich\nGestaltungsfeld\n\nGewissen, gewissenhaft\nGleichheit\n\nGrundgesetz\n\n|\n\nIdentität\nInformationsarbeit\nInnere Führung\n\nK\n\nKameradschaft, kameradschaftlich\nKernkompetenz\n\nKompetenz\n\n- ethische\n\n- interkulturelle\n\nKonflikt\n\nKultur\n\nL\nLebenskundlicher Unterricht\n\nlernwillig\n\nM\n\nMensch, Menschenbild\nMenschenführung\nMenschenwürde\n\nMilitärseelsorge, Militärseelsorger/Militär-\n\nseelsorgerinnen\nMitarbeit\n\nMoral, moralisch\nmoralisch urteilsfähig\n\nN\nNorm\n\n108\n\n102, Anl. 2\n\n101, 103, 107 f., Anl. 3\n103, Anl. 1\n\n109, Ant. 2, Anl. 3\n102, Anl. 2\n\n102 f., Anl. 2, Anl. 3\n\nAnl. 3\nAnl. 1\nKap. 1, 103, 105 f., 304, Anl. 1, Anl. 2\n\nAnl. 1, Anl. 2\n\nAnl. 2\n\n109, Anl. 1\n\n103, Anl. 1, Anl. 3\n107\n\n101, Anl. 3\n\n107, Anl. 3\n\nVorbem. 1, Vorbem. 4, 103 ff., 201 f., 204 f., 207\nff., 301 ff., Anl. 1, Anl. 3\nAnl. 2\n\nAnl. 3\nAnl. 1\n102, Anl. 2\n\nVorbem. 3, Vorbem. 4, 104, 206\n104\n\n101, 103, 109, Anl. 2, Anl. 3\nAnl. 2\n\n102 f., Anl. 2",
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            "content": "ZDv 10/4 (zE)\n\nOÖ\nOrganisation\n\nP\nPersonalführung\n\nPersönlichkeit, persönlich\nPersönlichkeitsbildung\n\nPflicht, verpflichtend, pflichtbewusst\npolitische Bildung, politisch\npsychisch\n\nR\n\nRecht, rechtlich\nReligion, religiös\n-— sausübung\n- sunterricht\n\nSs\n\nSanitätsdienstliche Versorgung\nSeelsorge\n\nselbstverantwortlich\nsoldatische Ordnung\n\nStaat, staatlich\n\nT\ntapfer\n\nToleranz, tolerant\ntreu\n\nV\n\nVerantwortung, verantwortlich,\nverantwortbar\n\nverantwortungsbewusst\n\nVereinbarkeit (von Familie und Dienst)\n\nVorgesetzte\n\nW\nwahrhaftig\nWeltreligionen\n\n202-204, Anl. 1\n\nAnl. 1\n\n103, 106, 209, Anl. 3\n\n103\n\nVorbem. 4, 102, 104, 108, 201\n101, Anl. 1\n\n103, Anl. 3\n\n101, Anl. 1\n107, Anl. 3\n104, Anl. 1\n104\n\nAnl. 1\nAnl. 1\n101, Anl. 1, Ani. 2\nAnl. 1\n102 f., 108, Anl. 3\n\nAnl. 2\n108, Anl. 2, Anl. 3\nAnl. 2\n\n101, 108 f., 205, 207, Anl. 2, Anl. 3\n109\n\nAnl. 1\n\nVorbem. 3, 101, 201, 301, Anl. 2\n\nAnl. 2\nAnl. 3",
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            "content": "Werte, bewerten\n— Wertekanon, Wertesystem\nWerteordnung\n\nzZ\nZiele des Lebenskundlichen Unterrichts\nZusammenarbeit\n\n101-103, 106-107, 301, 304, Anl. 2\n103, Anl. 2, Anl. 3\n108, siehe auch Grundgesetz\n\nKap. 1, 106 ff., 206\n303",
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            "content": "Änderungsvorschlag\n\nALLGFSPWNBw, Apparat Du\n\nAbsender (Dienstgrad/Amtsbezeichnung, Vorname, Name, Dienststelle, Anschrift)\n\n       \n\n \n\nStreitkräfteamt\n\nIN 5\nKommerner Straße 188\n53879 Euskirchen\n\nDienstvorschriften\nmit allgemeinem Inhalt,\nheeresspezifische Dienstvorschriften\n\nÄnderungsvorschlag\n\nDienstvorschrift mit Nr. und Titel Ausgabe (Monat, Jahr) Letzte Änd Nr.\nBetroffener Teil der Dienstvorschrift (Textnummer, Anlage) 101\n\nÄnderungsvorschlag mit Begründung\"\n\n          \n     \n  \n\n  \n\n  \n   \n\n    \n\nUnterschrift des Absenders Stellungnahme (Unterschrift, Name, DGrad, DStg [BtlKdr oder Vorgeseizte in\n\nentsprechender DStg])\n\n    \n\n1\n\nErgänzungen Rückseite",
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