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"content": "IWeikrlertung Ad ALS A Abt.\n«tr (GI1wDe ce)\n\nAnders, Kerstin\n\n \n\nVon: Hönerbach, Frank\n\nGesendet: Donnerstag, 11. Februar 2016 13:08\n\nAn: Horn, Dietmar\n\nCa Hatzfeld, Ulrich; Mayer-Ries, Jörg; Maske, Christine von; Anders, Kerstin\n\nBetreff: WG: Neuberufung 2016 des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU);\nhier; Information der Abteilungsleitungen über Sachstand und weiteres\nVorgehen\n\nAnlagen: Anlage 1 Kurzbiografier der vorgeschlagenen Professorinnen und\nProfessoren.docx; Anlage 2 Bundesgremienbesetzungsgesetz\n(BGremBG6G).pdf\n\nWichtigkeit: Hoch\n\nLieber Herr Horn,\n\nhiermit übersende ich Ihnen, wie mit Herrn Dr. Mayer-Ries besprochen, einen Entwurf für eine E-Mail an\ndie Abteilungsleitungen des BMUB, die über den gegenwärtigen Stand des Berufungsverfahrens und die\nweitere Vorgehensweise informieren soll. Von einer Leitungsvorlage haben wir in diesem Zusammenhang\nAbstand genommen, da die Hausleitung im Rahmen der gestrigen ALB von Ihnen informiert wurde. Ende\ndieser, spätestens Anfang nächster Woche wird von uns die Ressortabstimmung der Kandidatenliste\neingeleitet.\n\nViele Grüße,\nIV.\nFrank Hönerbach\n\nLiebe Kolleginnen und Kollegen,\n\nim Nachgang zu den vori mir im Rahmen der ALB am 10.02.2016 gegebenen mündlichen Informationen\nzum Neuberufungsprozess 2016 des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), übersende ich\nihnen hiermit weitergehende Informationen zum Sachstand und weiteren Vorgehen:\n\nSachstand\n\nDer SRU ist zum 1. Juli 2016 neu zu berufen. Die Berufung erfolgt durch Frau BM’in nach Zustimmung\ndurch die Bundesregierung (Kabinettbeschluss) für die Dauer von vier Jahren.\n\nFrau BM’in hat den von Referat 6 | 1 koordinierten Vorschlägen zur Vorgehensweise und zum Zeitplan des\nBerufungsprozesses am 11.08.2015 zugestimmt und entschieden, dass zwei der bisherigen Ratsmitglieder\nauch im künftigen Rat vertreten sein sollen.\n\nHerr AL. Z hat gemäß GO-BMUB 4.2.5 nach Beteiligu ng von Herrn St Flasbarth und der\nGleichstellungsbeauftragten am 26.11.2015 die Kandidatentiste für den neuen Rat gebilligt, die nach\nintensiven Vorgesprächen unter Beteiligung der Abteilungsleitungen des BMUB zusammengestellt wurde.\n\nFolgende Ratsmitglieder, die jeweils seit 2008 dem SRU angehören, haben in Gesprächen mit Herrn ALG\nihre Bereitschaft erklärt und sollen wiederberufen werden:",
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"content": "® Herr Prof. Dr. Christian Calliess, Brüssel/Berlin (Rechtswissenschaftler; Rechts- und Politikfragen,\nEU}\n® Herr Prof. Dr. Manfred Niekisch, Frankfurt am Main (Biologe; Ökologie, Naturschutz)\n\nFolgende Professorinnen.und ein Professor sollen erstmals in den SRU berufen werden (Neuberufung)\n(Reihenfolge alphabetisch):\n\n® Frau Prof. Dr. Claudia Hornberg, Bielefeld (Humanmedizinerin; Umwelt & Gesundheit, Chemie,\nToxikologie} .\n\n« Frau Prof. Dr. Claudia Kemfert, Berlin (Wirtschaftswissenschaftierin; Klima, Energie, Mobilität)\n\n® Herr Prof. Dr. Wolfgang Lucht, Potsdam/Berlin (Physiker; Planetare Grenzen, Erdsystemanalyse,\nKlimaforschung, Transformation) \\\n\n® Frau Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker, Siegen (Bauingenieurin; Energieeffizienz und\nNachhaltigkeit im Bauwesen)\n\n® Frau Prof. Dr.-Ing. Vera Susanne Rotter, Berlin (Diplomingenieurin für technischen Umweltschutz;\nRessourcen-, Abfall- und Kreislaufwirtschaft)\n\nAlle vorgenannten, seitens der Hausleitung vorgesehenen Kandidaten haben zugesagt. Kurzbiografien\nfinden sich in Anlage 1.\n\nDamit liegt der Frauenanteil im.neuen Gremium bei 57 Prozent. Forderungen des\nBundesgremienbesetzungsgesetzes (BGremBG, 8 5 Absatz 2, Anlage 2} werden vom BMUB mit dieser\nMaßnahme in optimaler Weise erfüllt.\n\nIch habe die ausscheidenden Ratsmitglieder\n\n® Prof. Dr.-Ing. Martin Faulstich, Clausthal (Vorsitzender)\n(Ingenieurwissenschaften/Verfahrenstechnik)\n\n« Prof.Dr. rer. oec, Karin Holm-Müller, Bonn (stellvertretende Vorsitzende)\n(Wirtschaftswissenschaften)\n\n» Prof. Dr.-Ing. Harald Bradke, Karlsruhe {Energie-/Ressourcenwirtschaft)\n\n« Prof. Dr. med. dent. Heidi Foth, Halle-Wittenberg (Chemie/Toxikologie)\n\ne Prof.Dr. phil. Miranda Schreurs, Berlin (Politik- und Sozialwissenschaften)\n\ntelefonisch über die Entscheidung der Hausleitung informiert und ihnen meinen Dank für die\nhervorragende geleistete Arbeit ausgesprochen.\n\nWeiteres Vorgehen\n\nDie Vorbereitungen auf die Neuberufung 2016 zum 01.07.2016 verlaufen seitens des ReferatesG I1\nplanmäßig, und die Ressortabstimmung der Kandidatenliste wird kurzfristig vorbereitet und koordiniert.\nAnschließend wird die Kabinettvorlage vorbereitet, die Kabinettbefassung wird für April 2016 angestrebt.\n\nFrau BM’in wird anlässlich der Übergabe des Umweltgutachtens 2016 am 10. Mai 2016 Gelegenheit\nhaben, sich bei den ausscheidenden Ratsmitgliedern persönlich zu bedanken.\n\nEin Kennenlerntermin mit den neuen Ratsmitgliedern ist für Juli 2016 geplant. Im Rahmen eines\nGesprächs mit Fototermin wird Frau BM’in den kurz- und mittelfristigen Beratungsbedarf des BMUB in\nUmweltfragen (hierfür wird zeitnah eine Themenabfrage in den Abteilungen erfolgen) erläutern.\n\nMit freundlichem Gruß,\nDietmar Horn",
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"content": "Anlage 1: Kurzbiografien der für die 12. Berufungsperiode (2016-2020) vorge-\n\nschlagenen Professorinnen und Professoren\n\n \n\nProf. Dr. Christian Calliess\n\ner\n\nHerr Prof. Calliess ist promovierter Jurist. Er ist seit dem 01.09.2015\nRechtsberater (Legal adviser) des Planungsstabs (European Political\nStrategy Center, EPSC) des Präsidenten der Europäischen Kommission,\nJean-Claude Juncker. Herr Prof. Calliess ist seit 2008 Universitätspro-\nfessor an der Freien Universität Berlin, hat dort:den Lehrstuhl für Öf-\nfentliches Recht und Europarecht inne und ist Direktor des Instituts für Öffentliches Recht\n(derzeit beurlaubt). Herr Prof. Calliess forscht schwerpunktmäßig in den Bereichen Europa-,\nVerfassungs- und Umweltrecht. Er ist Mitherausgeber von vier Fachzeitschriften, darunter\neines Kommentars zum Europarecht, in dessen Rahmen-er die Bestimmungen zum europäi-\nschen Umweltrecht kommentiert. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, so u. a. des 2001\nerschienenen Buches „Rechtsstaat und Umweltstaat — Zugleich ein Beitrag zur Grundrechts-\ndogmatik im Rahmen mehrpoliger Verfassungsrechtsverhältnisse\", für das er mit dem — aus\nAnlass Ihres 25-jährigen Bestehens ausgelobten — Umweltpreis der Gesellschaft für Umwelt-\nrecht e.V. in Berlin ausgezeichnet wurde. Herr Prof. Calliess ist seit Juli 2008 Mitglied des\nSachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) und soll zum 01.07.2016 wiederberufen wer-\nden.\n\n \n\nProf. Dr. Claudia Hornberg\n\nFrau Prof, Hornberg ist studierte Biologin (Diplom) und Ökologin (Dip-\nlom) sowie promovierte Humanmedizinerin. Seit April 2002 ist sie Uni-\nversitätsprofessorin und Leiterin der Arbeitsgruppe „Umwelt und Ge-\nsundheit\" an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität\nBielefeld und seit 2013 Hochschulrätin der Universität Bielefeld. Frau\nProf. Homberg widmet sich in national und international ausgerichteten Forschungsschwer-\npunkten mit dem Fokus des-gesundheitsbezogenen Umweltschutzes negativen wie positiven\nUmwelteinflüssen auf die menschliche Gesundheit. Besondere Aufmerksamkeit gilt den kom-\nplexen Wechselwirkungen zwischen Mensch (individuelle Lebensstile/Verhaltensmuster) ge-\ngenständlich-materieller (z.B. Wohnumwelt), anthropogen beeinflusst ökologischer (z.B. Luft-\nund Wasserverschmutzung) und sozialgesellschaftlicher (z.B. ökonomischer Status, Kultur,\nDiversity) Umwelt. Im Fokus stehen Fragen zur Bedeutung von Natur als salutogene Res-\nsource für die menschliche Gesundheit und den Zusammenhängen zwischen Natur, Gesund-\nheit und urbanen Lebensumwelten. Im Rahmen nationaler Forschungsprojekte (z.B. Junior-",
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"content": "-2 -\n\nforschungsgruppe Stadtlandschaft und Gesundheit, Analyse kommunaler Klimaanpassung\n„KommAKlima“, Analysen zur umweltbezogenen Krankheitslast (EBD), Untersuchung urbaner\n(Industrie-)Wälder und ihrer gesundheitlichen Wirkungen) sowie in internationalen For-\nschungskooperationen zu den Thema Environmental Health and Climate Change, Environ-\nmental Burden of Disease und Environmental Justice verbindet sie die unterschiedlichen\nThemenschwerpunkte und überprüft Erklärungsansätze zur sozialräumlichen Ungleichvertei-\nlung von Umweltqualität. Frau Prof. Hornberg ist Autorin zahlreicher nationaler und interna-\ntionaler Fachpublikationen., Sie ist mit Ihrer Arbeitsgruppe seit mehreren Jahren in die COST\nE39 Aktion der Europälschen Kommission zu „Forests, Trees and Human Health and Well-\nbeing” eingebunden. Zudem ist Frau Prof. Dr. Homberg Mitglied der Steuerungsgruppe des\n„Masterplans Umwelt & Gesundheit“ NRW, seit 2012 stellvertretende Vorsitzende der Kom-\nmission Umweltmedizin von Robert Koch-Institut (RKT) und Umweltbundesamt (UBA). Sie\nwurde 2009 in die Deutsche Humanbiomoritoring-(HBM)- Kommission des Umweltbundes-\namtes berufen. Frau Prof. Homberg solt zum 01.07.2016 erstmalig in den SRU berufen wer-\nden.\n\nProf. Dr. Claudia Kemfert\n\nı DRDBENESEDaTTenmEE\n\nFrau Prof. Kemfert ist promovierte Wirtschaftswissenschaftlerin. Sie ist\nseit April 2004 Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr und Umwelt am\nDeutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin und seit\nApril 2009 Professorin für Energieökonomie und Nachhaltigkeit an der\nHertie School of Governance (HSoG) in Berlin. Frau Prof. Kemfert ist Wirtschaftsexpertin auf\nden Gebieten Energieforschung und Klimaschutz. Sie forscht schwerpunktmäßig zu den\nThemen Ökonomische Bewertung von Klima-, Energie- und Verkehrspolitikstrategien; Ent-\nwicklung quantitativer, computerunterstützter Modelle zur Kostenabschätzung von Klima-\nschutz und Klimawandel, Energiepreis-Schwankungen oder nachhaltiger Mobilität und zur\nAnalyse der Verkehrsmärkte und des Wettbewerbs im Energiemarkt und Prüfung der Innova-\ntionspotenziale und Investitionsmöglichkeiten. Frau Prof. Kemfert hat zahlreiche Artikel, Pub-\nlikationen und Bücher veröffentlicht und wurde mehrfach ausgezeichnet. Sie berät zahlreiche\nMinisterien auf Bundes- und Landesebene, ist Mitglied der High Level Expert Group des EU-\nUmweltkommissars sowie Gutachterin des Intergovernmental Panel of Climate Change\n(IPCC). Seit 2011 ist sie zudem Mitglied im renommierten Club of Rome. Sie ist Jurorin ver-\nschiedener Wissenschafts- und Umweltpreise. Frau Prof. Kemfert soll zum 01.07.2016 erst-\nmalig in den SRU berufen werden. -",
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"content": "-3 -\n\nProf. Dr. Wolfgang Lucht\n\nERBETEN\n\nHerr Prof. Lucht promovierte in mathematischer Physik zum Thema\n\nPhysik des Sonnensystems. Er ist seit 2009 Inhaber der Alexander von\n\nHumboldt-Professur für Nachhaltigkeitswissenschaften am Geographi-\n\nschen Institut der Humboldt-Universität Berlin und seit 2012 Leiter des\nForschungsbereichs I „Erdsystemanalyse“ am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung\n(PIK) (zusammen mit Prof. Stefan Rahmstorf). Herr Prof. Lucht forscht schwerpunktmäßig zu\nden Themen Zukunft der Biosphäre, Wirkungen von Klima- und Landnutzungsänderungen\nauf die Landschaften der Erde, Wechselwirkungen zwischen den menschlichen Gesellschaf-\nten und der Umwelt, Nachhaltigkeit und Erdsystemanalyse. Er ist jeweils Mitautor des 4. und\n5. IPCC-Sachstandsberichts und ein teitender Autor des Sonderberichts über emeuerbare\nEnergiequellen. Herr Prof, Lucht ist derzeit Mitglied des deutschen Komitees für Nachhaltig-\nkeitsforschung in Future Earth, des Programmkomitees “Earth Observation” im Deutschen\nZentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und Beiratsmitglied des „Integrative Research Insti-\ntute” (IRI) im Forschungsfeld Transformationen von Mensch-Umwelt- System (THESys —\nTransformation of Human-Environment Systems) an der Humboldt-Universität Berlin. Herr\n\n. Prof. Lucht soll zum 01.07.2016 erstmalig in den SRU berufen werden.\n\n \n\nProf. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker\n\nFrau Prof. Messari-Becker studierte Chemie und Physik an der Universität\nKenitra in Marokko und Bau- und Umweltingenieurwissenschaften (Ab-\nschluss Dipl.-Ing.) an der TU Darmstadt. Dort promovierte sie 2006 (Dr.-\nIng). Sie ist seit 2014 Inhaberin des Lehrstuhls „Gebäudetechnologie und\nBauphysik“ an der Universität Siegen. Das wissenschaftliche Interesse von Frau Prof. Messa-\nri-Becker gilt den Zukunftsthemen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Bauwesen. Folgen-\nde Projekte wurden in interdisziplinärer Zusammenarbeit zu Erfolgen (Auswahl): das Hybrid-\nhouse IBA Hamburg, die weltweit ersten monolithischen Passiv-Mehrfamilienhäusern in\nFrankfurt, die ersten Gebäude nach Hessischem Standard „CO»-neutrale Landesverwaltung“\nwie das Seminarhaus Westend der Goethe Universität Frankfurt, die mitdiem DAM-Preis\n2013 ausgezeichnete Autobahnkirche Siegerland und das viel beachtete Klimaschutzkonzept\nfür die Stadt Riedstadt, Frau Prof. Messari-Becker ist Autorin von mehr als 40 wissenschaftli-\nchen Publikationen und ist Mitglied in folgenden Verbänden und Arbeitskreisen: Förderverein .\nBundesstiftung Baukultur &.V., Verband Beratender Ingenieure, Ingenieurkammer Hessen,\nAK Nachhaltigkeitszertifizierung des AHO e.V., AG Bau, Infrastruktur und Transport der\nDeutsch-Arabischen Industrie- und Handelskammer, Afrika-Verein der Deutschen Wirtschaft\ne.V., Freunde des Instituts für Massivbau der Technischen Universität Darmstadt e.V., Verei-\nnigung von Freunden der Technischen Universität zu Darmstadt e.V. Frau Prof, Messari-\nBecker soll zum 01.07.2016 erstmalig in den SRU berufen werden.",
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"content": "4 =\n\nProf. Dr. Manfred Niekisch\n\nTE\nHerr Prof. Niekisch ist promowierter Biologe. Er ist seit März 2008 Di-\nrektor des Frankfurter Zoos und seit Juli 2010 Professor für Internatio-\nnalen Naturschutz an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Die\nwissenschaftlichen Inhalte seiner Arbeit liegen besonders in Strategien\nund Instrumenten zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen, speziell zum Schutz der\nbiologischen Vielfalt. Hierzu zählen auch die internationalen Konventionen mit Naturschutz-\nRelevanz. Herr Prof. Niekisch ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Mitherausgeber\ndes Journal for Nature Conservation. Ehrenamtlich ist er in zahlreichen Funktionen tätig, un-\nter anderem als Präsident der Gesellschaft für Tropenökologie (gtö), als Vizepräsident der\nZoologischen Gesellschaft Frankfurt (ZGF), als Vizepräsident der Stiftung „Hilfe für die be-\ndrohte Tierweit\" sowie im Beirat von National Geographic. Herr Prof. Niekisch ist seit Juli\n2008 Mitglied des SRU und soll zum 01.07.2016 wiederberufen werden.\n\n \n\nProf. Dr.-Ing. Vera Susanne Rotter\n\ner\n| I Frau Prof. Rotter ist Diplomingenieurin für technischen Umwelt-\n| AN nn WEM .hutz. Im Rahmen ihrer Promotion an der Technischen Universität\nDresden forschte sie über Schwermetallgehalte von Abfällen und deren Verhalten in mecha-\nnischen Aufbereitungsprozessen. Seit Dezember 2010 ist sie ordentliche Professorin an der\nTU Berlin für das Fachgebiet Abfallwirtschaft (seit 2016 umbenannt in „Kreislaufwirtschaft\nund Recyclingtechnologie“). Ihre Hauptforschungsfelder sind Recycling und Kreislaufwirt-\nschaft, produktbezogenes Recycling und Herstellerverantwortung sowie Rückgewinnung von\nSpurenmetallen. Mit ihrem Team arbeitet sie arı verschiedenen nationalen und internationa-\nlen Projekten zur Rückgewinnung wirtschaftsstrategischer Metalle aus Elektroaltgeräten, Bat-\nterien, Photovoltaik und Altfahrzeugen. Weitere Projekte adressieren nachhaltiges Manage-\nment und Kreislaufstrategien von Biomasseabfällen im internationalen Kontext, u. a. In Viet-\nnam und Indonesien. Frau Prof. Rotter ist Autorin von mehr als 30 nationalen und internati-\nonalen Zeitschriftenartikein sowie zahlreichen Buch- und Konferenzbeiträgen. In 2009 und\n2011 war sie eingeladene Teilnehmerin der Arbeitsgruppe „Metallrecycling“ des International\nPanel for Sustainable Resource Management unter dem United Nations Environmental Pro-\ngramme (UNEP) und wirkte an den beiden Status Reports “Recycling Rates of Metals” und\n“Metal Recycling: Opportunities, Limits, Infrastructure” mit. Sie ist u. a. Mitglied im Sachver-\nständigenkreis des BMBF-Forschungsprogramms „R2- Innovative Technologien für Ressour-\nceneffizienz“, Gutachterin und Mitglied des Beirates des Projektverbunds „ForCyde — Roh-\nstoffwende Bayern“ des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz\n(StMUV). Frau Prof. Rotter soll zum 01.07.2016 erstmalig in den SRU berufen werden.",
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"content": "Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschulz\nin Zusammenarbeit mit der jurls GmbH - www. juris.de\n\nAnlage 2\n\nGesetz über die Mitwirkung des\nBundes an der Besetzung von Gremien\n(Bundesgremienbesetzungsgesetz - BGremBG)\n\nBGremBG\n\nAusfertigungsdatum: 24.04.2015\n\nVollzitat:\n\n\"Bundesgremienbesetzungsgesetz vom 24. April 2015 (BGBI. 1$. 642)\"\n\nErsetzt G 11-1 v. 24.6.1994 1 1406, 1413 (BGremBG)\n\nFußnote\n\n(+++ Textnachweis ab: 1.5.2815 ++)\n\nDas G wurde als Artikel 1 des G v. 24.4.2015 1642 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 24 Abs. 2 Satz 1\ndieses G am 1.5.2015 in Kraft getreten.\n\n$ 1 Ziel des Gesetzes\n\nZiel des Gesetzes ist die paritätische Vertretung von Frauen und Männern in Gremien, soweit der Bund Mitglieder\nfür diese bestimmen kann. E\n\n52 Geltungsbereich\n\nDieses Gesetz gilt für alle Gremien nach $ 3 Nummer 1 und 2, für die der Bund Mitglieder bestimmen kann.\nEs gilt nicht für die Ernennung der Mitglieder der Bundesregierung, nicht für die Gerichtsbarkeit und nicht für\nGremienmitglieder, die in Ausübung gesetzlich verbürgter Unabhängigkeit bestimmt werden.\n\n$ 3 Begriffsbestimmungen\n\nim Sinne dieses Gesetzes sind:\n\n1. Aufsichtsgremien: Aufsichts- und Verwaltungsräte sowie vergleichbare Aufsicht führende Organe ungeachtet\nihrer Bezeichnung und Rechtsgrundlage, auch wenn deren Mitglieder durch Wahl bestimmt werden;\n\n7, wesentliche Gremien: Gremien, bei denen die Mitgliedschaft von mindestens einem seiner Mitglieder durch\ndie Bundesregierung zu beschließen oder zur Kenntnis zu nehmen ist, oder Gremien, die als wesentlich\nbestimmt worden sind;\n\n3. Bund:\n3) die Bündesregierung als Gesamtheit,\nb) das Bundeskanzleramt,\nc) die Bundesministerien sowie die oder der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien\neinschließlich der Behörden des jeweiligen Geschäftsbereichs,\nd) die weiteren Beauftragten der Bundesregierung und die Bundesbeauftragten’sowie\n\n&)} die bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts ohne Recht auf\nSelbstverwaltung;\n\n4. durch den Bund zu bestimmende Mitglieder: Mitglieder, die der Bund In ein Aufsichts- oder wesentliches\nGremium unmittelbar und rechtsverbindlich wählen, berufen, entsenden oder für ein solches Gremium\nvorschlagen kann; ein Mitglied ist nicht durch den Bund bestimmt, wenn ein Dritter gegenüber dem Bund ein\nVorschlagsrecht für die Mitgliedschaft hat und von diesem Recht Gebrauch macht.\n\n- Seitel von2-",
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"content": "Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz\nin Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de\n\n$ 4 Vorgaben für Aufsichtsgremien\n\n(1) In einem Aufsichtsgremium müssen ab dem 1. Januar 2016 mindestens 30 Prozent der durch den Bund zu\nbestimmenden Mitglieder Frauen und mindestens 30 Prozent Männer sein. Der Mindestanteil ist bei erforderlich\nwerdenden Neuwahlen, Berufungen und Entsendungen zur Besetzung einzelner oder mehrerer Sitze zu beachten\nund sukzessive zu steigern. Bestehende Mandate können bis zu Ihrem vorgesehenen Ende wahrgenommen\nwerden. Stehen dem Bund insgesamt höchstens zwei Gremiensitze zu, sind die Sätze 1 bis 3 nicht anzuwenden.\nBestimmen mehrere Institutionen des Bundes nach 5 3 Nummer 3 Mitglieder eines Gremiums, ist die Gesamtzahl\nder zu bestimmenden Mitglieder maßgeblich. Bei den Berechnungen ist zur nächsten vollen Personenzahl\naufzurunden. .\n\n(2) Es ist das Ziel, ab dem 1. Januar 2018 die in Absatz 1 genannten Anteile auf 50 Prozent zu erhöhen. Steht\n‘dem Bund insgesamt eine ungerade Anzahl an Gremiensitzen zu, darf das Ungleichgewicht zwischen Frauen und\nMännern nur einen Sitz betragen.\n\n(3) Bei einer Unterschreitung der Vorgaben nach den Absätzen 1 und 2 ist das Bundesministerium für Familie,\nSenioren, Frauen und Jugend unverzüglich zu unterrichten; die Unterschreitung ist zu begründen.\n\n$ 5 Vorgaben für wesentliche Gremien\n\n{1} Die Institutionen des Bundes nach $ 3 Nummer 3 haben ein Gremium als wesentlich zu bestimmen, wenn es\nbesondere tatsächliche, wissenschaftliche oder zukunftsrefevante Bedeutung hat.\n\n{2} Bei wesentlichen Gremien haben die Institutionen des Bundes darauf hinzuwirken, dass eine paritätische\nVertretung von Frauen und Männern geschaffen oder erhalten wird, Dieses Ziel kann stufenweise entsprechend\nden Vorgaben in $ 4 Absatz 1 und 2 erreicht werden,\n\n(3}$ 4 Absatz 1 Satz 3 bis 6 und Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.\n$ 6 Statistik, Verordnungsermächtigung\n\n{1} Die Institutionen des Bundes nach $ 3 Nummer 3 veröffentlichen auf ihrer Internetseite eine Aufstellung\n\nüber ihre Aufsichts- und wesentlichen Gremien sowie über die Anzahl der in diesen jeweils durch den Bund zu\nbestimmenden Mitglieder, Die Veröffentlichung erfolgt erstmals bis zum 30. Juni 2015. Die Aufstellung nach Satz\n1 ist regelmäßig zu aktualisieren.\n\n(2) Die Institutionen des Bundes erfassen jährlich zum 31. Dezember unter Beachtung des Datenschutzes.die\nBesetzung ihrer Gremien mit Frauen und Männern. Grundlage ist die Aufstellung nach Absatz 1 einschließlich der\nim Vergleich zum Vorjahr neu aufgenommenen und entfernten Gremien. Die Daten werden jeweils bis zum 31.\nMärz des Folgejahres auf den Internetseiten der Institutionen des Bundes nach $ 3 Nummer 3 veröffentlicht und\nzeitgleich dem Statistischen Bundesamt gemeldet. Veröffentlichung und Meldung erfolgen erstmals bis zum 31.\nMärz 2017.\n\n(3) Das Statistische Bundesamt erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und\nJugend alle zwei Jahre eine Statistik zu den nach Absatz 2 Satz 3 gemeldeten Daten. Die Statistik ist Bestandteil\nder Gleichstellungsstatistik nach $ 38 Absatz 3 Nummer 1 des Bundesgleichstellungsgesetzes.\n\n(4) Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die einzelnen\nVorgaben für die Mitteilung der statistischen Daten nach Absatz 2 Satz 3.\n\n87 Bericht\n\n(1) Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag alle vier jahre eine Zusammenstellung une Auswertung\nder Gremienbesetzungen durch den Bund vor.\n\n(2) Grundlage der Zusammenstellung und Auswertung sind die nach $ 6 Absatz 2 Satz 3 gemeldeten Daten. Die\nobersten Bundesbehörden haben die für die Erstellung des Berichts erforderlichen Angaben zu machen.\n\n»Seite2von?2-",
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