GET /api/v1/document/15361/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/15361/",
    "id": 15361,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/15361-wd-4-11420-ermittlung-des-geldwerten-vorteils-bei-der-uberlassung-von-betrieblichen-elektro-fahrradern-zur-privaten-nutzung/",
    "title": "WD 4 - 114/20 Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Überlassung von betrieblichen (Elektro-) Fahrrädern zur privaten Nutzung",
    "slug": "wd-4-11420-ermittlung-des-geldwerten-vorteils-bei-der-uberlassung-von-betrieblichen-elektro-fahrradern-zur-privaten-nutzung",
    "description": "Haushalt, Finanzen",
    "published_at": "2020-10-14T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 9,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ea/86/fb/ea86fb48cc2f417b937474dc3999d488/515bf16614f30a07d52b2c4c38de44c8545b44c1.pdf",
    "file_size": 277867,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ea/86/fb/ea86fb48cc2f417b937474dc3999d488/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ea/86/fb/ea86fb48cc2f417b937474dc3999d488/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "https://www.bundestag.de/resource/blob/805928/0672b8b810d81e34cd28f45c1922c6ef/WD-4-114-20-pdf-data.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": "Microsoft® Word 2013",
        "subject": null,
        "producer": "Microsoft® Word 2013",
        "publisher": "WD 4: Haushalt und Finanzen",
        "reference": "114/20",
        "foreign_id": "wd4-114/20",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://www.bundestag.de/dokumente/analysen/wd4"
    },
    "uid": "ea86fb48-cc2f-417b-9374-74dc3999d488",
    "data": {
        "year": 2020,
        "category": "Sachstand",
        "publisher": "wd4",
        "document_type": null
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=15361",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2024-03-19 13:09:02.056983+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/15361/",
            "number": 1,
            "content": "Wissenschaftliche Dienste Sachstand Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Überlassung von betrieblichen (Elektro-) Fahrrädern zur privaten Nutzung © 2020 Deutscher Bundestag                               WD 4 - 3000 - 114/20",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ea/86/fb/ea86fb48cc2f417b937474dc3999d488/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/15361/",
            "number": 2,
            "content": "Wissenschaftliche Dienste                Sachstand                                                              Seite 2 WD 4 - 3000 - 114/20 Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Überlassung von betrieblichen (Elektro-) Fahrrädern zur privaten Nutzung Aktenzeichen:                      WD 4 - 3000 - 114/20 Abschluss der Arbeit:              14. Oktober 2020 Fachbereich:                       WD 4: Haushalt und Finanzen Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ea/86/fb/ea86fb48cc2f417b937474dc3999d488/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/15361/",
            "number": 3,
            "content": "Wissenschaftliche Dienste          Sachstand                         Seite 3 WD 4 - 3000 - 114/20 Inhaltsverzeichnis 1.          Fragestellung                                          4 2.          Definitionen                                           4 3.          Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Überlassung von betrieblichen (Elektro-)Fahrrädern zur privaten Nutzung                                                4 4.          Leasing eines (Elektro-)Fahrrads und Umsatzsteuer      7 5.          Weitere Konstellationen im Zusammenhang mit (Elektro-)Fahrrädern und die steuerlichen Folgen       7",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ea/86/fb/ea86fb48cc2f417b937474dc3999d488/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/15361/",
            "number": 4,
            "content": "Wissenschaftliche Dienste               Sachstand                                                         Seite 4 WD 4 - 3000 - 114/20 1.    Fragestellung Wie viele unterschiedliche Besteuerungen gibt es hinsichtlich der privaten Nutzung von Dienst- rädern? 2.    Definitionen Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein betriebliches (Elektro-)Fahrrad unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, gehört der hieraus resultierende geldwerte Vorteil zum steu- 1 erpflichtigen Arbeitslohn. Dabei werden bei der Überlassung eines klassischen Fahrrads und eines Pedelecs lohnsteuer- rechtlich dieselben Regelungen angewandt. Pedelecs (Pedal Electric Cycle) sind E-Bikes, die nach der Straßenverkehrsordnung mit einem maximal 250 Watt starken und auf 25 km/h begrenztem Motor betrieben werden dürfen. Für diese verkehrsrechtlich als Fahrrad eingestuften Pedelecs gilt keine Kennzeichen- bzw. Versicherungspflicht. Bei der Überlassung eines S-Pedelecs hingegen richtet sich die Besteuerung nach den Regelungen der Dienstwagenbesteuerung. S-Pedelecs sind E-Bikes mit einer Motorunterstützung über 25 km/h hinaus (Unterstützung meist bis 45 km/h, Motorleistung 250 Watt und mehr). Solche Rä- der gelten verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug mit entsprechender Kennzeichen- und Versiche- rungspflicht. Wenn im Folgenden von (Elektro-)Fahrrädern gesprochen wird, sind klassische Fahrräder, Pede- lecs und S-Pedelecs gemeint. 3.    Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Überlassung von betrieblichen (Elektro-)Fahr- rädern zur privaten Nutzung Die nachfolgende Tabelle enthält möglichen Formen der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung durch seinen Arbeitnehmer mit den dazugehörigen Rechtsgrundlagen zur Ermittlung des geldwerten Vorteils. 1     Die folgenden Informationen stammen, wenn nicht anders angegeben, aus: Dienstrad (HI8501043) in: Haufe Steuer Office Kanzlei-Edition Online, Stand Datenbank 27. September 2020.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ea/86/fb/ea86fb48cc2f417b937474dc3999d488/page-p4-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/15361/",
            "number": 5,
            "content": "Wissenschaftliche Dienste               Sachstand                                                                                           Seite 5 WD 4 - 3000 - 114/20 Form der Überlassung zur privaten Nutzung                   Rechtsgrundlagen                Ermittlung des geldwerten Vorteils                Besonderheiten Überlassung eines klassischen Fahrrads oder Pede-           § 3 Nr. 37 EStG;              Steuerfreier geldwerter Vorteil.                   Letztmalig anzuwenden lecs zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn2               § 52 Abs. 4 Satz 7,                                                              für Lohnzahlungszeit- und                                                         Abs. 12 Satz 3 EStG;                                                             räume, die vor dem 1.1.2031 enden. Überlassung eines vom Arbeitgeber geleasten klassi-         § 4 Abs. 2 Nr. 4 LStDV. schen Fahrrads oder Pedelecs zusätzlich zum ge-                                                                                              Keine lohnsteuerrechtli- schuldeten Arbeitslohn.                                                                                                                      chen Aufzeichnungs- pflichten für den Arbeitge- ber. Überlassung eines klassischen Fahrrads oder Pede-           § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG;      Durchschnittswert: Monatlich 1% der                Bei erstmaliger Überlas- lecs im Rahmen einer Entgeltumwandlung                      Gleichlautende Erlasse                                                           sung in 2019: – auf volle 100 Euro abgerundeten unver- und                                                         der obersten Finanzbe-             bindlichen Preisempfehlung (UVP) ein-         Ansatz der Hälfte der UVP Überlassung eines vom Arbeitgeber geleasten klassi-         hörden der Länder vom              schließlich der USt des Herstellers/Impor-    einschließlich USt. schen Fahrrads oder Pedelecs im Rahmen einer Ent-           9.1.2020, BStBl I,                 teurs/Großhändlers                            Bei erstmaliger Überlas- geltumwandlung.                                             Seite 174. – im Zeitpunkt der (ersten) Inbetriebnahme.      sung ab 2020 bis 2030: Ansatz des Viertels der Damit sind abgegolten UVP einschließlich USt. – alle Privatfahrten, – alle Fahrten zwischen Wohnung und ers- ter Tätigkeitsstätte, – alle Heimfahrten bei doppelter Haushalts- führung. 2      BMF Schreiben vom 5. Februar 2020: Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen; Anwendung des BFH-Urteils vom 1. August 2019 – VI R 32/18; IV C 5 – S 2334/19/10017 :002 (sogenannte Zusätzlichkeitsvoraussetzung): Abweichend von der BFH-Rechtspre- chung muss der Arbeitgeber eine echte Zusatzleistung erbringen, Entgeltumwandlung oder -verzicht genügen für die Steuerfreiheit nicht.",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ea/86/fb/ea86fb48cc2f417b937474dc3999d488/page-p5-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/15361/",
            "number": 6,
            "content": "Wissenschaftliche Dienste            Sachstand                                                                                      Seite 6 WD 4 - 3000 - 114/20 Form der Überlassung zur privaten Nutzung               Rechtsgrundlagen             Ermittlung des geldwerten Vorteils              Besonderheiten Überlassung eines S-Pedelecs                             § 8 Abs. 2 Sätze 2-5 EStG  Entweder Ermittlung des geldwerten Vorteils      Bei Anschaffung innerhalb und                                                      in Verbindung mit § 6      anhand eines Fahrtenbuchs                        des Zeitraums 2013 bis Abs. 1 Nr. 4 Satz 6 EStG;  oder                                             2018: Überlassung eines vom Arbeitgeber geleasten S-Pede-                                                                                  Minderung des Listenprei- lecs.                                                    Gleichlautende Erlasse – monatlich 1% des inländischen Listenpreises ses um die darin enthalte- der obersten Finanzbe- im Zeitpunkt der Erstzulassung für die Privat- nen Kosten pro Kilowatt- hörden der Länder vom 9.1.2020, BStBl I,           nutzung zuzüglich der Kosten für Sonderaus- stunde der Batteriekapazi- Seite 174.                   stattung einschließlich USt (darin enthalten   tät. ist das Aufladen des S-Pedelecs im Betrieb)    Bei Anschaffung innerhalb zuzüglich (gegebenenfalls)                       des Zeitraums von 2019 bis 2030: – 0,03% des Listenpreises je Entfernungski- Ansatz eines Viertels des lometer für Fahrten zwischen Wohnung       Listenpreises. und erster Tätigkeitsstätte zuzüglich (gegebenenfalls) – 0,002% des Lisenpreises wegen doppelter Haushaltsführung. Überlassung eines (Elektro-)Fahrrads durch einen Ar-     § 8 Abs. 3 EStG in Ver-    Ansatz des um 4% geminderten üblichen End- beitgeber, bei dem eine (Elektro-)Fahrradüberlassung     bindung mit § 40 EStG;     preises und Berücksichtigung des Rabattfreibe- an fremde Dritte zur Angebotspalette gehört, zum Bei-    Gleichlautende Erlasse     trags in Höhe von jährlich 1.080 Euro spiel Fahrradverleiher, Großhändler, Hersteller.         der obersten Finanzbe-     oder hörden der Länder vom      Erhebung der pauschalen Lohnsteuer. 9.1.2020, BStBl I Seite 174. Überlassung eines vom Arbeitgeber geleasten              BFH Urteil vom             Keine Ermittlung des geldwerten Vorteils, ggf. (Elektro-)Fahrrads, wobei der Arbeitnehmer alle Kos-     18.12.2014, VI R 75/13;    Berücksichtigung des Rabattfreibetrags. ten und Risiken trägt (vom Arbeitsvertrag unabhän-       BMF Schreiben vom gige Sonderrechtsbeziehung).                             15.12.2016 (IV C 5 – S 2334/16/10003); ggf. § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ea/86/fb/ea86fb48cc2f417b937474dc3999d488/page-p6-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/15361/",
            "number": 7,
            "content": "Wissenschaftliche Dienste              Sachstand                                            Seite 7 WD 4 - 3000 - 114/20 4.    Leasing eines (Elektro-)Fahrrads und Umsatzsteuer Wird dem Arbeitnehmer gemäß seines Arbeitsvertrags oder einer mündlichen Vereinbarungen oder den sonstigen Umständen seines Arbeitsverhältnisses zusätzlich zum geschuldeten Arbeits- lohn ein vom Arbeitgeber geleastes (Elektro-)Fahrrad überlassen, bewirkt der Arbeitgeber eine entgeltliche Leistung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG). Aus Vereinfachungsgründen beanstandet die Finanzverwaltung nicht, wenn für die umsatzsteu- 3 erliche Bemessungsgrundlage von den lohnsteuerlichen Werten ausgegangen wird. Diese Werte sind als Bruttowerte anzusehen, aus denen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage die Umsatz- 4 steuer herauszurechnen ist. Verringerungen der Bemessungsgrundlage auf die Hälfte oder ein 5 Viertel des Listenpreises (vgl. Tabelle in Kapitel 3) dürfen nicht berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber ist vorsteuerabzugsberechtigt, wenn er als Unternehmer die (Elektro-)Fahrräder 6 von einem anderen Unternehmer least. Es ist unerheblich, ob er die (Elektro-)Fahrräder seinen Arbeitnehmern entgeltlich oder unentgeltlich überlässt. 5.    Weitere Konstellationen im Zusammenhang mit (Elektro-)Fahrrädern und die steuerlichen Folgen In der anschließenden Tabelle finden sich weitere mögliche Konstellationen im Zusammenhang mit (Elektro-)Fahrrädern und die dazugehörigen Rechtsgrundlagen zur Ermittlung der Bemes- sungsgrundlagen und der Besteuerung. 3     Abschnitt 1.8 Abs. 8 Satz 2 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE). 4     Abschnitt 1.8 Abs. 1 Satz 3 UStAE. 5     Abschnitt 15.23 Abs. 11 Nr. 1 UStAE. 6     § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG.",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ea/86/fb/ea86fb48cc2f417b937474dc3999d488/page-p7-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/15361/",
            "number": 8,
            "content": "Wissenschaftliche Dienste            Sachstand                                                                                   Seite 8 WD 4 - 3000 - 114/20 Weitere mögliche Konstellationen im Zusammen-             Rechtsgrundlagen      Ermittlung Bemessungsgrundlage/Besteuerung           Besonderheiten hang mit Diensträdern Kauf des geleasten (Elektro-)Fahrrads durch den Ar-      § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 Möglichkeit, die Sachzuwendung „Fahrrad-        Gilt ab 1.1.2020. beitgeber und Weiterverkauf an den Arbeitnehmer.         EStG                     übereignung“ pauschal mit 25% zu versteuern Kauf des geleasten und von ihm genutzten                 § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG;  Beim Arbeitnehmer: (Elektro-)Fahrrads durch den Arbeitnehmer von ei-        § 37b Abs. 1 EStG;       Liegt der Preis unter dem um übliche Preis- nem Dritten.                                                                      nachlässe geminderten üblichen Endpreis, ist BMF Schreiben vom 17.11.2017 (IV C 5 –     der Unterschiedsbetrag als Arbeitslohn von S 2334/12/10002-04).     dritter Seite zu versteuern, aber: keine Beanstandung der Bewertung des übli- chen Endpreises – nach 36 Monaten Nutzungsdauer – mit 40% der auf volle 100 Euro abgerun- deten UVP einschließlich USt – im Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Beim Zuwendenden: Pauschalversteuerung in Höhe von 30% des ge- meinen Werts, aber: keine Beanstandung bei Ermittlung des gemei- nen Werts wie beim üblichen Endpreis (siehe oben). In beiden Fällen kann ein nachgewiesener niedriger Wert angesetzt werden. Unentgeltliche oder verbilligte Nutzungserlaubnis be- BMF-Schreiben vom           Aus Billigkeitsgründen (vgl. Regelung für S-Pe- trieblicher Ladevorrichtungen für Pedelecs               29.09.2020 (IV C 5 –     delecs) keine Zurechnung zum Arbeitslohn. S 2334/19/10009 :004)",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ea/86/fb/ea86fb48cc2f417b937474dc3999d488/page-p8-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/15361/",
            "number": 9,
            "content": "Wissenschaftliche Dienste            Sachstand                                                                               Seite 9 WD 4 - 3000 - 114/20 Weitere mögliche Konstellationen im Zusammen-             Rechtsgrundlagen    Ermittlung Bemessungsgrundlage/Besteuerung         Besonderheiten hang mit Diensträdern Unentgeltliche oder verbilligte Nutzungserlaubnis be- § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 2. Bei Ermittlung des geldwerte Vorteils anhand Letztmalig anzuwenden trieblicher Ladevorrichtungen für S-Pedelecs.            Halbsatz EStG;          eines Fahrtenbuchs: Steuerbefreiung          für Lohnzahlungszeit- § 3 Nr. 46 EStG;                                                     räume, die vor dem 1.1.2031 enden. § 4 Abs. 2 Nr. 4 LStDV. Keine lohnsteuerrechtli- chen Aufzeichnungs- pflichten für den Arbeitge- ber. Unentgeltliche oder verbilligte Übereignung von be-      § 40 Abs. 2 Satz1 Nr. 6 Möglichkeit, den geldwerten Vorteil pauschal Letztmalig anzuwenden trieblichen Ladevorrichtungen für S-Pedelecs zusätz-     EStG                    mit 25% zu versteuern                        für Lohnzahlungszeit- lich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn                                                                                     räume, die vor dem und                                                                                                                           1.1.2031 enden. Arbeitgeberzuschüsse zu den Aufwendungen eines Arbeitnehmers für den Erwerb und die Nutzung von Ladevorrichtungen für S-Pedelecs zusätzlich zum oh- nehin geschuldeten Arbeitslohn. ***",
            "width": 3508,
            "height": 2481,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/ea/86/fb/ea86fb48cc2f417b937474dc3999d488/page-p9-{size}.png"
        }
    ]
}