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            "content": "Europa Formen der abgestuften Zusammenarbeit zwischen der EU und (Noch-)Drittstaaten – Vom Handelsabkommen zum EWR Plus In den zurückliegenden Monaten übte das Europäische Parlament (EP) Kritik an einem der wichtigsten Instrumente der Außenbeziehungen der Gemeinschaft, der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), und forderte in Hinblick auf jene Länder, die später einmal EU- Mitglied werden wollen, zunächst eine stärkere regionale und sektorale Differenzierung in den Außenbeziehungen. Im Verlauf der Diskussion im EP verstärkten sich dann Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit der Gemeinschaft und einer grund- sätzlichen Reform der Erweiterungsstrategie durch die Schaffung eines Europäischen Wirt- schaftsraums Plus (EWR Plus). Diese Auseinandersetzung hat inzwischen auch den Deutschen Bundestag erreicht. Da die Idee eines EWR Plus eine Verbindung bereits bestehender Konzepte und Modelle darstellt, wird im Folgenden das von der Gemeinschaft entwickelte vertragliche Instrumentarium der Außenbeziehungen dargestellt, beginnend bei den Handels- und Kooperationsverträgen, über die Assoziierungsverträge, den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), das Konzept einer privilegierten Partnerschaft, die vier gemeinsamen Räume zwischen der EU und Russland, die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit den Ländern des Westbalkans bis hin zu den jüngsten Vorschlägen des EP zur Schaffung eines EWR Plus. Einen aktuellen Anstoß erhielt die Debatte zur künftigen Ausgestaltung der Annäherung europäischer Drittstaaten durch den belgischen Ministerpräsidenten Guy Verhofstadt, der in seinem neuen Buch „Die Vereinigten Staaten von Europa“ ein „Europa der zwei Geschwindigkeiten“ vorstellt: Einem politischen Kern – den „Vereinigten Staaten von Europa“ – könne ein Staatenbund als „Organisation europäischer Staaten“ zur Seite gestellt werden. 1. Handels- und Kooperationsabkommen               (1977), dem Libanon (1977), den ASEAN- Seit ihrem Bestehen hat die Gemeinschaft ein       Staaten (1980), Brasilien (1992), Jemen (1997), dichtes Netzwerk von Handels- und Koope-           Jordanien (1977), Jugoslawien (1980), San rationsabkommen mit Drittstaaten und Regio-        Marino (1991), Laos (1997), Mongolei (1992), nen der Welt aufgebaut. Die Handels- und           Nepal     (1995),      Vietnam      (1995),   dem Kooperationsabkommen basieren auf Art. 133         MERCOSUR (1995), Mazedonien (1997). EGV, wo es heißt, dass die gemeinsame              Ähnlichen Charakter besitzen die „Abkommen Handelspolitik nach „einheitlichen Grundsätzen“    über Partnerschaft und Zusammenarbeit“, die gestaltet wird. Kooperationsabkommen gehen in      die Gemeinschaft nach dem Zusammenbruch der Regel über Handelsabkommen hinaus, weil        der Sowjetunion mit deren Nachfolgestaaten sie neben reinen handelspolitischen Fragen         abgeschlossen hat. Diese Abkommen sehen auch Vereinbarungen über kulturelle, technische    einen institutionalisierten politischen Dialog vor und soziale Zusammenarbeit enthalten. Koope-       und bildeten die vertragliche Grundlage für die rationsabkommen sehen gemeinsame Institu-          soziale, wirtschaftliche, technologische und tionen wie einen Kooperationsrat und Koopera-      kulturelle Zusammenarbeit mit folgenden tionsausschüsse vor, doch haben diese keinerlei    Staaten: Republik Moldau (1994), Ukraine Entscheidungsbefugnisse, sondern richten ledig-    (1994), Russische Föderation (1994), Belarus lich Empfehlungen an die Regierungen. Mit          (1995, 1997 suspendiert), Kasachstan (1995), folgenden Staaten wurden solche Abkommen           Kirgistan (1995), Usbekistan (1996) Armenien vereinbart, wobei in bestimmten Fällen in-         (1996), Aserbaidschan (1996), Georgien (1996), zwischen eine Assoziierung vorliegt: Indien        wobei zu Russland, der Ukraine und der (1973), Algerien (1976), Ägypten (1977), Syrien Nr. 26/06 (8. Mai 2006)",
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            "content": "-2- Republik     Moldau       inzwischen    besondere     ausgedehnt. Außerdem übernahmen die EFTA- Beziehungen bestehen (s. Kapitel 5 und 6).            Staaten die Rechtsprechung des EuGH. Da- rüber hinaus enthält der EWR-Vertrag weitere 2. Assoziierungsabkommen                              Bereiche der Kooperation, wie Forschung und Die lange Zeit umfassendste Form der Zusam-           technologische     Entwicklung,     Informations- menarbeit      mit    Drittstaaten   stellten die     dienste, allgemeine und berufliche Bildung, Assoziierungsabkommen dar, die die Euro-              Jugend, Beschäftigung, Unternehmen und päische Gemeinschaft nach Art. 310 EGV ab-            Unternehmertätigkeit durch die Beteiligung der schließen kann: Durch sie werden bevorzugte           EWR-EFTA-Staaten          an    EU-Programmen. Wirtschaftsbeziehungen mit Drittländern herge-        Andere bedeutende Politikbereiche, wie die Ge- stellt und politische, ökonomische und soziale        meinsame Agrarpolitik und Fischereipolitik, Zoll- Transformationsprozesse unterstützt. Assoziie-        union, Gemeinsame Handelspolitik, Gemein- rungsräte und -ausschüsse sowie bilaterale            same Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz und parlamentarische Ausschüsse lenken die Asso-          Inneres sind von den Bestimmungen des EWR ziierung. Grundsätzlich lassen sich mehrere           jedoch ausgenommen, wenngleich Island und Typen dieser Abkommen unterscheiden:                  Norwegen am Schengen-Netzwerk teilnehmen. Zwischen den 20 überseeischen Ländern und             Der EWR trat im Januar 1994 in Kraft; schon Hoheitsgebieten (ÜLG) der EU-Mitgliedstaaten          kurz darauf traten Finnland, Schweden und besteht nach Art. 182-188 EGV eine \"kon-              Österreich der EG bei. stitutionelle\" Assoziierung, mit dem Ziel einer Förderung der sozialen und wirtschaftlichen           Ursprünglich war der Abschluss der EWR-Ab- Entwicklung der ÜLG. Eine entwicklungspo-             kommen als erster Schritt für einen späteren litische Assoziierung mit weit reichenden Zoll-       EU-Beitritt angelegt, doch sahen die verbliebe- präferenzen hat die EU mit 71 Staaten Afrikas,        nen EFTA-EWR-Staaten die Teilnahme an den der Karibik und des Pazifiks, den sog. AKP-           vier Binnenmarktfreiheiten der Gemeinschaft als Staaten, abgeschlossen. Ziel dieser Abkommen          ausreichend an und hatten kein weiteres ist die Armutsbekämpfung und nachhaltige              Interesse an einer tiefer gehenden Integration. Entwicklung. Die am weitesten gehende Form der Assoziierung stellte die Beitrittsassoziie-       Organe des EWR sind der EWR-Rat, der aus rung mit den mittel- und osteuropäischen              den Ministern der EFTA-Staaten und der EU- Reformstaaten in Form von Europaabkommen              Mitgliedstaaten besteht. Er ist das politische dar, wobei die Beitrittsassoziierung der Vorbe-       Organ des EWR, überwacht die Anwendung des reitung auf eine Mitgliedschaft diente. Sie           EWR-Abkommens und einigt sich auf Regeln für endete mit dem EU-Beitritt der Reformstaaten          die Zusammenarbeit zwischen EFTA und EU. zum 1. Mai 2004. Dabei standen der schritt-           Im Gemeinsamen EWR-Ausschuss treffen weisen wirtschaftlichen Integration, EG-Finanz-       sich die hohen Beamte beider Seiten, die die hilfen und der Errichtung einer Freihandelszone       Vorgaben des EWR-Rats konkretisieren. Der strenge Verpflichtungen der Kandidatenländer          EFTA-Gerichtshof entscheidet über die Aus- gegenüber, ihre Rechts- und Wirtschaftsord-           legung des EWR-Abkommens und die EFTA- nungen an das Gemeinschaftsrecht anzu-                Überwachungsbehörde hat ähnliche Aufgaben passen. Europaabkommen wurden ausgehan-               wie die Kommission der Europäischen Gemein- delt mit Ungarn (1991), Polen (1991), der             schaft. Tschechischen Republik (1993), der Slowa- kischen Republik (1993), Bulgarien (1993), Ru-        3.a. Sonderfall Schweiz mänien (1993), Estland (1995), Lettland (1995),       Wie andere EFTA-Staaten schloss die Schweiz Litauen (1995), Slowenien (1996). Seit 1970           1972 zunächst ein Freihandelsabkommen für bestanden ferner mit Malta und seit 1972 mit          Industrieprodukte mit der EWG ab. In einer Zypern Assoziierungsabkommen. (Zum Abkom-             Abstimmung sprachen sich die Schweizer men mit der Türkei siehe Ziffer 4.)                   allerdings im Dezember 1992 gegen eine EWR- Mitgliedschaft aus. Seitdem baut die Schweiz 3. Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)                 ihre Beziehungen zur EU auf der Basis von Zeitlich parallel zu den ersten Europaabkommen        bilateralen Abkommen schrittweise aus. 1999 wurde 1992 der EWR-Vertrag mit den dama-              wurde das „Bilaterale I“ genannte Vertragspaket ligen EFTA-Staaten Finnland, Island, Liechten-        über sektorale Vereinbarungen zur Freizügig- stein, Österreich, Norwegen und Schweden              keit, zur Forschung, zum Abbau von Handels- abgeschlossen. Durch den EWR-Vertrag                  hemmnissen, zu landwirtschaftlichen Produkten, wurden der gemeinschaftliche Besitzstand              zum Land- und Luftverkehr und öffentlichen Be- (acquis communautaire) und die vier Grund-            schaffungswesen abgeschlossen. 2004 verstän- freiheiten des Binnenmarktes (freier Waren-,          digten sich beide Seiten auf „Bilaterale II“, in Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr)       dem u. a. die Assoziierung mit den Vertrags- Nr. 26/06 (8. Mai 2006)",
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            "content": "-3- systemen von Schengen und Dublin                      angebunden werden. Außerdem sollte sie vereinbart wurde. Die Schweizer stimmten am 5.        mittels regelmäßiger Konsultationen und Teil- Juni 2005 dem Vertragspaket zu. Das In-Kraft-         nahme an den Sitzungen der EU-Organe Rat, Treten der Assoziierung mit dem Schengen-             Parlament und Kommission (allerdings ohne Abkommen, das 1990 durch das Durchfüh-                Stimmrecht) stärker in die Gemeinschafts- rungsübereinkommen ergänzt wurde, wird für            strukturen eingebunden werden und die Mög- Anfang 2008 angestrebt. Weitere Verhand-              lichkeit erhalten, Förderprogramme der EU wie lungen laufen zur Freiheit über Dienstleistungen,     beispielsweise den Kohäsionsfonds zu nutzen. da die Schweiz noch Zeit für die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes in diesem            4.c. Abgestufte Integration Bereich benötigt.                                     Ein drittes Modell zur Einbindung der Türkei an die EU entwickelte der Frankfurter Politikwissen- 4. Im Zusammenhang mit einem EU-Beitritt              schaftler Cemal Karakas. Sein Konzept der der Türkei entwickelte Modelle                        abgestuften Integration sah eine sektorale Teil- Besondere Beziehungen bestehen in gewisser            integration der Türkei mit einer dynamischen Weise auch zwischen der EU und der Türkei.            Komponente vor. In Karakas’ Konzept würden Bereits 1963 hatte die damalige EWG mit der           sich beide Seiten zunächst auf Themen einigen, Türkei ein Assoziierungsabkommen abgeschlos-          bei denen es die größte inhaltliche Schnitt- sen, das eine Beitrittsperspektive enthielt. 1996     menge gäbe, wie etwa beim Gemeinsamen wurde eine Zollunion vereinbart. Im Zusammen-         Markt. In einer weiteren Stufe hätte der Gemein- hang mit der Debatte über Vor- und Nachteile          same Markt zum Binnenmarkt ausgeweitet einer EU-Mitgliedschaft der Türkei entwickelten       werden können. Karakas dachte auch an eine dann Beitrittskritiker Konzepte einer engeren         schrittweise Teilnahme an der Wirtschafts- und Anbindung des Landes unterhalb einer EU-Mit-          Währungsunion und eine Vertiefung in den gliedschaft. Gemeinsam ist diesen Modellen            Bereichen Justiz und Inneres sowie der ESVP. eine sektorale Teilnahme der Türkei an den vier       Die wichtigsten Unterschiede zu den Modellen Grundfreiheiten des Binnenmarktes und der             Privilegierte Partnerschaft und EAM bestehen Teilnahme an ausgewählten EU-Programmen.              darin, dass die Türkei nicht nur ökonomisch, sondern auch politisch in die EU-Strukturen 4.a. Privilegierte Partnerschaft                      (teil)integriert würde und ein sektorales Mitent- Das bekannteste der damals diskutierten               scheidungsrecht, allerdings ohne Anspruch auf Konzepte war das der privilegierten Partner-          ein Veto im Rat, bekäme. Im Modell der abge- schaft. 2004 hatte die CDU/CSU ein Positions-         stuften Integration wäre als letzte Stufe eine EU- papier zur privilegierten Partnerschaft mit der       Mitgliedschaft möglich. Türkei vorgestellt und darin folgende Vorschläge      Zwar endete die Auseinandersetzung um mög- einer Anbindung der Türkei unterbreitet: Erwei-       liche Alternativen zu einer EU-Mitgliedschaft der terung der schon bestehenden Zollunion zu             Türkei zunächst mit der offiziellen Aufnahme von einer umfassenden Freihandelszone, Aufstock-          Beitrittsverhandlungen im Oktober 2005, doch ung der EU-Hilfsprogramme, Intensivierung der         erscheinen Teilbereiche der damals diskutierten Zusammenarbeit mit türkischen Behörden und            Konzepte kurz darauf wieder in der vom EP Institutionen im Innen- und Justizbereich zur         vorgebrachten Kritik an der Europäischen Nach- Bekämpfung von Terrorismus, Extremismus und           barschaftspolitik. Organisiertem Verbrechen sowie eine Vertiefung der Zusammenarbeit zur Stärkung der Zivil-            5. Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) gesellschaft und des Umweltschutzes. Die              Die ENP stellt heute neben dem EWR das Einbeziehung der Türkei in das Schengen-Ab-           wichtigste vertragliche Instrumentarium im Ver- kommen wurde hingegen abgelehnt.                      hältnis zu benachbarten Staaten dar. Ihre For- mulierung war die Antwort der EU auf den Bei- 4.b. Erweiterte assoziierte Mitgliedschaft            tritt der MOE- Reformstaaten. Um die Ent- Ein weiteres Modell entwickelte etwa zur              stehung neuer Trennlinien in und um Europa zu gleichen Zeit der Forschungsverbund Ost- und          verhindern, legte die Kommission im Oktober Südosteuropa unter dem Begriff „Erweiterte            2002 ein Strategiepapier zur Stärkung der Assoziierte Mitgliedschaft“ (EAM). Wichtigster        Außenbeziehungen mit jenen Staaten vor, die Bestandteil dieses Konzeptes war die wirt-            im Vorfeld eigener Sicherheitsinteressen lagen, schaftliche Integration der Türkei im Rahmen          und die keine Aussicht auf eine EU- des EWR durch die Übernahme des gemein-               Mitgliedschaft besaßen: die Mittelmeeranrainer schaftlichen Besitzstandes sowie Sonderrege-          Algerien, Tunesien, Marokko, die palästinen- lungen im Bereich der Arbeitnehmerfrei-               sische Autonomiebehörde, Israel, der Libanon, zügigkeit. Die Türkei sollte vor allem durch          Syrien Jordanien sowie die osteuropäischen EWR-Mechanismen enger an die Gemeinschaft             Staaten Russland, Belarus, die Ukraine und die Nr. 26/06 (8. Mai 2006)",
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            "content": "-4- Republik Moldawien. Die Kommission schlug für          Demokratie und Menschenrechten – die diese Staaten eine „schrittweise Anpassung an          Perspektive einer Teilnahme an den vier EU- die Regeln des EU-Binnenmarktes“ vor. In der           Binnenmarktfreiheiten eröffnete. Seitdem finden im März 2003 folgenden Mitteilung „Größeres            zudem jährliche Gipfeltreffen und auf Minister- Europa – Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für           ebene Zusammenkünfte eines Kooperations- die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und          rates statt. Vor dem Hintergrund einer Ver- südlichen Nachbarn“ unterbreitete die Kommis-          schlechterung der Beziehungen zu Russland sion den Vorschlag, an der künftigen EU-               verabschiedete der ER von Köln im Juni 1999 Außengrenze einen „Ring befreundeter Staaten“          eine „Gemeinsame Strategie der EU gegen- zu bilden und ihnen im Gegenzug zu nachge-             über Russland“. Darin sagte die EU zu, wiesenen Fortschritten bei der Umsetzung               Russland über die bisherigen Vereinbarungen politischer, wirtschaftlicher und institutioneller     hinaus in einen gemeinsamen europäischen Reformen eine enge politische und ökono-               Wirtschafts- und Sozialraum einzugliedern. mische Zusammenarbeit unterhalb einer EU- Mitgliedschaft anzubieten, die aber über die           2002 wurde Russland zunächst Partnerstaat der größtenteils schon bestehenden Assoziierungs-,         ENP, worauf die russische Regierung zurück- Partnerschafts-, Kooperations- und Handelsab-          haltend reagierte. Auf einem Gipfel im Novem- kommen hinausgehen werde. Neben der Aus-               ber 2003 in Sankt Petersburg kamen beide sicht auf Teilnahme an den vier Grundfreiheiten        Seiten überein, Russland aus der ENP heraus des Binnenmarktes sollten die neuen Nachbarn           zu nehmen und eine strategische Partner- die Perspektive erhalten, an der gemeinsamen           schaft zu bilden. Ein entsprechendes Ab- Verkehrs-, Energie-, Umweltschutz-, Forsch-            kommen über eine engere strategische Zu- ungs-, Kultur-, und Bildungspolitik teilzunehmen.      sammenarbeit zwischen der EU und Allerdings blieb die angestrebte Zusammen-             Russland wurde am 10. Mai 2005 unter- arbeit unterhalb einer institutionellen Ebene.         zeichnet. Dieses Abkommen ergänzt das PKA von 1994 durch die Schaffung von vier gemein- Im Juni 2004 legte die Kommission ein weiteres         samen Räumen: Wirtschaft, äußere Sicher- Strategiepapier mit dem Titel „Europäische             heit, innere Sicherheit sowie Bildung im Nachbarschaftspolitik“ vor, welches das voran-         Rahmen eines Gemeinsamen Wirtschaftsraums, gegangene Papier ergänzte und konkretisierte.          der auch die Bereiche Energie und Umwelt Ausgehend von der Prämisse, dass die ENP               umfasst. Angestrebt wird die Freiheit des keine Erweiterungspolitik bedeute, empfahl die         Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Perso- Kommission darin, die ENP auch für die Länder          nenverkehrs zwischen beiden Seiten. Zu deren des südlichen Kaukasus Armenien, Georgien              Umsetzung erforderlich ist jedoch die Einigung und Aserbaidschan zu öffnen. Die Behandlung            auf eine Vielzahl von bilateralen Aktionsplänen. von Belarus wurde vor dem Hintergrund fortwäh-         Umstritten ist dabei vor allem die Forderung der render Menschenrechtsverletzungen nur einge-           EU, dass Russland seine inländischen Energie- schränkt empfohlen. Angeregt wurde zudem, mit          preise an die für den Export geltenden Welt- den ENP-Staaten nationale Aktionspläne mit             marktpreise angleicht. Auch sind beide Seiten konkreten Projekten und Förderzielen abzu-             bei der Ausgestaltung des Gemeinsamen schließen. Im Dezember 2004 wurden schließ-            Raums der inneren Sicherheit noch nicht sehr lich die ersten sieben Aktionspläne und im März        weit vorangekommen. Hauptstreitpunkt war 2005 Länderberichte für die Staaten des                lange der Abschluss eines Rücknahmeabkom- südlichen Kaukasus vorgelegt. Für den Zeitraum         mens für illegal in die EU Eingewanderte und die 2006-2007 beabsichtigt die Kommission, mit fünf        Visumvergabe an russische Staatsbürger. Die- weiteren Staaten Aktionspläne zu erarbeiten und        ser Streitpunkt konnte allerdings beim EU- die Umsetzung der ambitionierten Ziele der ENP         Russland-Gipfel im Oktober 2005 gelöst werden. durch die Bereitstellung der entsprechenden            Beim Gemeinsamen Raum für äußere Mittel in der Finanziellen Vorausschau zu              Sicherheit besteht zwar Übereinstimmung bei sichern. 2007 will die Kommission ein neues            den Themen Nichtverbreitung von Massenver- europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI)            nichtungswaffen und Bekämpfung des Terroris- als Fonds zur Förderung einer engeren Zusam-           mus. Doch sperrt sich Moskau gegen den menarbeit einführen.                                   Wunsch, Belarus, die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien in die Absprachen mit 6. Das Konzept der vier gemeinsamen                    einzubeziehen. Beim Gemeinsamen Raum für Räume EU-Russland                                      Bildung und Forschung sind sich beide Seiten Zwischen Russland und der Gemeinschaft                 einig, das wissenschaftliche Potential beider wurde 1994 ein Partnerschafts- und Koope-              Seiten zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit rationsabkommen (PKA) unterzeichnet, das               der Volkswirtschaften einzusetzen. Russland – basierend auf einem Bekenntnis zu Nr. 26/06 (8. Mai 2006)",
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            "content": "-5- 7. Stabilisierungs- und Assoziierungsabkom-            raum Plus (EWR - Plus). Die Idee dazu men mit den Ländern des Westbalkans                    resultiert hauptsächlich aus der Kritik, die das Im Gegensatz zu Russland steht den Ländern             EP Ende 2005 am Instrumentarium der ENP des westlichen Balkan – Albanien, Bosnien-             nach der erfolgreichen Orangenen Revolution in Herzegowina, Mazedonien, Serbien (einschließ-          der Ukraine und dem unblutigen Machtwechsel lich Kosovo) und Montenegro – eine EU-                 in Georgien geübt hatte. Dabei war die Kritik an Mitgliedschaft grundsätzlich offen, sofern sie die     der ENP damals nicht neu. Vielmehr hatte in der Kopenhagener Kriterien erfüllen. Mit Kroatien          Vergangenheit nicht nur das EP wiederholt auf wurden schon 2005 Beitrittsverhandlungen               mangelnde Erfolge beim politischen und wirt- aufgenommen. Die Gemeinschaft hat mit den              schaftlichen Reformprozess besonders der West-Balkanländern seit 1999 Stabilisierungs-          ENP-Mittelmeeranrainerstaaten       hingewiesen. und Assoziierungsabkommen (SAA) unterzeich-            Die Äußerung von EU-Kommissar Verheugen net, die auf eine Assoziierung mit der EU im           vom Oktober 2003 über die Russland-Strategie Rahmen einer Freihandelszone und die                   der EU gilt im Grunde für das Verhältnis der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitz-               Gemeinschaft zu allen ENP-Staaten: „Wir haben stands als Voraussetzung für einen künftigen           sehr viele Aktionspläne, aber kaum Aktionen. Beitritt abzielen. SAA sind bisher mit Kroatien        Wir haben große Strategien, aber keine Taten. und Mazedonien in Kraft getreten, mit Albanien         Wir haben Visionen, aber wenig Praxis.“ wurde ein SAA im Februar 2006 paraphiert. Momentan laufen Verhandlungen mit Serbien,             Ausgangspunkt für die Entwicklung des EWR Montenegro und dem Kosovo, die allerdings              Plus-Konzeptes war, wie bereits erwähnt, der Anfang Mai 2006 wegen der mangelnden                   nach den Revolutionen in der Ukraine und Kooperation der serbischen Seite bei der               Georgien von den neuen Regierungen ge- Festnahme mutmaßlicher Kriegsverbrecher                äußerte Wunsch nach einer engeren Anbindung unterbrochen wurden. Mit Bosnien-Herzegowina           an die EU. Im Januar 2005 forderte das EP die wurden im November 2005 Verhandlungen über             Kommission auf, die politischen Veränderungen ein SAA aufgenommen. Bereits jetzt besitzen            in der Ukraine in dem von ihr zu erstellenden die Staaten des westlichen Balkan als                  nationalen Aktionsplan zu berücksichtigen und potenzielle Beitrittskandidaten Zugang zu              die institutionelle Anbindung der Ukraine an die Gemeinschaftsprogrammen (z. B. Bildung,                EU bis zu einer Assoziierung hin zu stärken. Im Wissenschaft und Forschung).                           April 2005 übte der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten des EP grundsätzliche Kritik Im März 2006 bekräftigten die EU-Außen-                an der ENP und rief die Kommission dazu auf, minister die Bereitschaft der EU, die Länder des       eine ehrgeizige, differenzierte und substantielle westlichen Balkans aufzunehmen, wiesen aber            ENP für solche Länder zu entwickeln, die nicht zugleich darauf hin, dass die Aufnahmekapazität        der EU beitreten wollen oder können, die sich der Europäischen Union berücksichtigt werden           aber dennoch dem europäischen Projekt ver- müsse.                                                 bunden fühlen und an diesem teilnehmen möchten. Der Ausschuss forderte die Kommis- sion dazu auf, im Rahmen der ENP stärker als 8. Europäischer Wirtschaftsraum Plus                   bisher zwischen solchen Staaten zu differen- Es existieren mit den hier beschriebenen               zieren, denen als europäische Staaten prinzipiell vertraglichen Instrumentarien und Modellen             das Recht zusteht, einen Mitgliedsantrag zu zumindest äußerlich höchst unterschiedliche            stellen, und denen, die nicht Mitglieder werden Formen und Modelle der abgestuften Zusam-              können. Zugleich unterbreitete er den Vor- menarbeit, auch wenn bestimmte konstante               schlag, jene Staaten, die näher an die EU- Strukturen, wie etwa die Teilnahme an den              Gesetzgebung herangerückt seien, mit einem Binnenmarktfreiheiten, die Übernahme des ge-           eigenen Europäischen Nachbarschaftsabkom- meinschaftlichen Besitzstandes, die Teilnahme          men zu belohnen. Diesen Staaten solle der am Schengen-Abkommen und an EU-                        vollständige Zugang zum Binnenmarkt und die Förderprogrammen zu erkennen sind. Es ist vor          Teilnahme an der GASP gewährt werden. In allem die Art und Weise der Verbindung dieser          einem weiteren Bericht zur ENP vom November konstanten Elemente, die den Unterschied               2005 forderte der Ausschuss die Kommission zwischen den hier vorgestellten Formen und             auf, klarer als bisher die Ziele der ENP zu Modellen der abgestuften Zusammenarbeit aus-           definieren und politische Prioritäten wie den macht.                                                 „möglichen Abschluss von Nachbarschaftsab- kommen und die Schaffung von umfassenden Das gleiche gilt auch für das neueste Modell,          Freihandelsabkommen mit der EU, die Beteili- das in diesem Zusammenhang entwickelt                  gung an der ESVP/GASP“ festzulegen. worden ist: den Europäischen Wirtschafts- Nr. 26/06 (8. Mai 2006)",
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            "content": "-6- Im Januar 2006 stellte der Ausschussvor-               sitzende des EU-Ausschusses MdB Wissmann sitzende Elmar Brok im Plenum des EP die               Mitte März 2006 für eine geänderte Erweite- Frage, „ob wir nicht zu einem Europäischen             rungspolitik der EU aus und forderte in An- Wirtschaftsraum Plus für die europäischen              lehnung an die Vorschläge des EP ein Konzept Staaten im Rahmen der Nachbarschaftspolitik,           einer zeitlichen und qualitativ befristeten Mit- die beitrittswillig und -fähig sind, kommen            gliedschaft. Potentielle Kandidatenländer sollten könnten“. Zuvor hatte Brok den EWR Plus                über die Teilnahme an den Politikbereichen definiert als ein „multilaterales Angebot, das die     Sicherheit und Verteidigung, Justiz und Poli- Türen für eine Mitgliedschaft einzelner Länder         zeiliche Zusammenarbeit, Schengen-Überein- offen lässt“, die beitrittsfähig sind, sofern dies     kommen und Binnenmarkt schrittweise Voll- der Aufnahmefähigkeit der EU entspricht. Als           mitglied der EU werden. Im Mai 2006 wieder- mögliche Adressaten für eine solche Zwischen-          holte Wissmann in einem Zeitschriftenbeitrag lösung nannte er Norwegen, die Ukraine,                seine Vorstellungen der schrittweisen Integration Albanien, Montenegro, Kroatien, Bosnien, Weiß-         von einer Teil- zur Vollmitgliedschaft. Als mög- russland. Serbien, Mazedonien, das Kosovo und          liche Adressaten einer abgestuften Mitglied- – bei einem Scheitern der Beitrittsverhand-            schaft nannte er die Schweiz, Norwegen, die lungen – auch die Türkei. Nach Ansicht von             Ukraine, die Republik Moldau und nach einem Brok verfügt das Konzept des EWR Plus gleich           politischen Systemwechsel auch Weißrussland. über mehrere Vorteile: Zum einen würde eine EWR-Plus-Mitgliedschaft eine künftige EU-              9. „Die Vereinigten Staaten von Europa“ Mitgliedschaft nicht ausschließen, wenn der            Mit dem Titel seines Buches gibt der belgische Beitrittskandidat ein kompatibles Niveau erreicht      Ministerpräsident Guy Verhofstadt seine Antwort habe. Andererseits könne die EU allen euro-            auf die Frage, wie sich ein Anschluss von euro- päischen Staaten eine europäische Perspektive          päischen Drittstaaten gestalten könnte, sollten bieten, ohne sich zu überdehnen; gleichzeitig          sich die (zukünftigen) Mitgliedstaaten nicht auf bliebe der Reformdruck auf die Beitritts-              einen gemeinsamen Ansatz in den Kernbe- aspiranten erhalten. Im Februar 2006 forderte          reichen der Union einigen. In diesem Fall der Auswärtige Ausschuss des EP die                    favorisiert Verhofstadt das Modell zweier Kommission und den Rat auf, „allen euro-               konzentrischer Kreise: eine Art „Vereinigte päischen Ländern, die derzeit keine Aussicht auf       Staaten von Europa“ als politischer Kern (die Mitgliedschaft haben, Vorschläge für eine enge         Eurozone)      und      darum     herum     einen multilaterale Beziehung mit der EU zu unter-           „Staatenbund“, sozusagen eine Organisation breiten“ und konstatierte, „dass es allen Ländern      europäischer Staaten. In den Augen des Autors mit einer anerkannten Aussicht auf eine                stellt dieser Ansatz die „perfekte Lösung“ des Mitgliedschaft offen steht, sich diesem multi-         Problems des fehlenden Zwischenschrittes lateralen Rahmen als Zwischenschritt hin zu            zwischen Beantragung der EU-Mitgliedschaft einer Vollmitgliedschaft anzuschließen“. Am 16.        und dem erfolgten Beitritt dar: Mit der Erfüllung März 2006 billigte das EP diesen Entschließ-           der erforderlichen Kriterien eröffne sich für den ungsantrag zur Erweiterungsstrategie.                  Anwärter die Möglichkeit eines Unionsbeitritts, Die Diskussion um eine Reform der Erweite-             ohne sich zwingend am „anspruchvollen rungspolitik hat inzwischen den Deutschen              Kerneuropa“ zu beteiligen. Bundestag erreicht. So sprach sich der Vor- Nr. 26/06 (8. Mai 2006)",
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            "content": "-7- Quellen und Literatur: -    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Größeres Europa – Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn, KOM(2003) 104 endg., 11.03.2003. -    Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EWG und der Türkei , (64//733/EWG), Amtsblatt Nr. P 217, 29.12.1964, S. 3687-3688. -    Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Auf dem Weg zur Erweiterung. Strategiepapier und Bericht der Kommission über die Fortschritte jedes Bewerberlandes auf dem Weg zum Beitritt (SEK 2002) 1400-1412, Brüssel, 9. Oktober 2002. -    Rat der EU: Gemeinsame Strategie der Europäischen Union für Russland, 8199/299, REV 2 (d), Brüssel, den 31. Mai 1999. -    Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des EP: Bericht über das Strategiepapier 2005 der Kommission zur Erweiterung, PE 364.920v02.00 vom 3.2. 2006. -    Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des EP: Entwurf eines Berichts über die Europäische Nachbarschaftspolitik, PE 357.504v01-00 vom 14. 4. 2005. -    Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des EP: Bericht über die Europäische Nachbarschaftspolitik, 364.973vo1.00 vom 14. 11. 2005. -    Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments zum Strategiepapier 2005 der Kommission zur Erweiterung, 3.2.2006, PE 364.920v02-00. -    Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits: ABl. L 327 vom 28. November 1997, S. 3-69. Elmar Brok: Eine neue Erweiterungsstrategie für die EU, in: Die Politische Meinung, Nr. 433, Dezember 2005, S. 15-18. -    Cemal Karakas: Für eine abgestufte Integration. Zur Debatte um den EU-Beitritt der Türkei, Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, Nr. 4/205, Frankfurt 2005; ders.: „Abgestufte Integration“ statt „privilegierter Partnerschaft“, in: http://www.europa-digital.de/aktuell/dossier/tuerkei/altprivpa.shtml (zuletzt abgerufen am 8.5.2006). -    Matthias Wissmann. Das Modell der abgestuften Integration. Neue Strategien für künftige Erweiterungssschritte der EU, in: Internationale Politik, Mai 2006, S. 64-68. -    Heike Baddenhausen-Lange/ Stefan Lunze: Bilaterale Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz, Der Aktuelle Begriff, Nr. 38/05, Wissenschatfiche Dienste des Deutschen Bundestages, 21.06.2005. -    Jörg Schneider: Eine privilegierte Partnerschaft zwischen der EU und der Türkei?, Ausarbeitung der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 24. Januar 2003. -    Guy Verhofstadt: Die Vereinigten Staaten von Europa. Manifest für ein neues Europa, Eupen 2006. Dr. Jörg Schneider, Dipl. iur. (univ.) Barbara Thoma, Fachbereich 11 – Europa, Tel.: 227-33614, E-mail: vorzimmer.wf12g@bundestag.de Nr. 26/06 (8. Mai 2006)",
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