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"content": "Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Aktueller Begriff EEG-Umlage 2010 Die EEG-Umlage ist der Teil des Strompreises, der vom Endverbraucher für die Förderung Er- neuerbarer Energien zu entrichten ist. Sie resultiert aus dem so genannten Ausgleichsmechanis- mus, der durch das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) beschrieben wird. Das EEG dient der Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien, die auf Grund der Marktsituation ansonsten nicht in Betrieb genommen werden könnten. Gefördert werden Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Biomasse, Geothermie, Windenergie und solare Strahlungsenergie. Die Umlage der Förderungskosten von Strom aus Erneuerbaren Energien auf die Stromverbrau- cher vollzieht sich in mehreren Stufen. In der ersten Stufe wird den Besitzern von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien die vollständige Abnahme ihres Stromes zu einem festen Vergütungssatz zugesichert, der sich nicht am Marktpreis, sondern an den Inbetriebnah- mekosten der jeweiligen Anlage orientiert. Diese Garantie besteht in den meisten Fällen für 20 Jahre, ohne dass sich der Vergütungssatz verringert. Die Betreiber der Stromnetze, die die Anla- gen entsprechend an ihr Netz anzuschließen und die Einspeisung zu vergüten haben, leiten den Strom an ihre zuständigen Übertragungsnetzbetreiber weiter und erhalten im Gegenzug von die- sen die gezahlte Vergütung erstattet (zweite Stufe). Die Erneuerbare Energie wird zwischen den in Deutschland agierenden vier großen Übertragungsnetzbetreibern in der dritten Stufe anteilig ausgeglichen, so dass regionale Unterschiede in der Erzeugung von Erneuerbarer Energie kom- pensiert werden. Durch die Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) vom 17. Juli 2009 wurde die vierte Stufe der Vergütung bzw. Erstattung des Stroms aus Erneuerbaren Energien verändert. Bis dahin wurde der Strom aus Erneuerbaren Energien durch die Übertragungsnetzbetreiber schlicht an die Strom vertreibenden Energieversorgungsunternehmen zum Preis der jeweiligen Vergütung durchgeleitet. Nun sind die Übertragungsnetzbetreiber dazu angehalten, Strom aus Erneuerbarer Energie an der Strombörse (Spotmarkt) zu vermarkten. Dies führt dazu, dass die Energieversor- gungsunternehmen, die den Strom letztendlich an die Kunden weitergeben, ihren Strom unab- hängig von der anfallenden Erneuerbaren Energie mit größerer Planungssicherheit am Markt be- sorgen können. Dadurch können Einsparungen erzielt werden. Die Kosten der EEG-Förderung verbleiben somit zunächst bei den Übertragungsnetzbetreibern. Nr. 21/10 (25. März 2010) Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Aktueller Begriff Seite 2 EEG-Umlage 2010 Diese Kosten berechnen sich durch die Differenz zwischen dem Ertrag, den der Strom aus Er- neuerbaren Energien am Markt (Strombörse) einbringt, und den Vergütungssätzen, die anfänglich den Anlagenbetreibern gezahlt wurden. So entsprach beispielsweise im Jahr 2009 der Börsen- preis für Grundlaststrom ca. 5-6 Cent je Kilowattstunde (Ct/kWh), der Vergütungssatz für Strom aus Photovoltaikanlagen lag jedoch bei bis zu 43 Ct/kWh für Anlagen, die im gleichen Jahr in Betrieb gingen. Der daraus resultierende Verlust wird den Übertragungsnetzbetreibern durch die Strom vertreibenden Energieversorgungsunternehmen erstattet, indem ihnen ein fester Betrag für jede an die Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom gezahlt wird. Die Gesamtsumme der EEG-Förderung wird also auf den gesamten Stromverbrauch umgelegt – die so genannte EEG-Umlage. Die Energieversorgungsunternehmen reichen die EEG-Umlage wiederum an die Stromverbraucher weiter. Durch die Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) sind die Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichtet, diese EEG-Umlage zum 15. Oktober für das jeweili- ge Folgejahr festzulegen. Die Berechnung unterliegt der Überwachung durch die Bundesnetz- agentur. Für 2010 wurde eine EEG-Umlage von 2,047 Ct/kWh ermittelt. Für energieintensive Un- ternehmen ist die EEG-Umlage auf 0,05 Ct/kWh begrenzt. Zur Bestimmung der EEG-Umlage müssen die Übertragungsnetzbetreiber die Entwicklung der aus Erneuerbaren Energien gewonnenen Strommengen und deren Vergütung für das jeweilige Folgejahr prognostizieren. Die Bewertung der Verkaufserlöse erfolgt mit dem Preis aus dem Jahr 2009 (5,36 Ct/kWh) für Strom mit Lieferdatum 2010. Aus den Berechnungen der EEG-Umlage 2010 durch die Übertragungsnetzbetreiber lässt sich die Struktur der Erzeugung Erneuerbarer Energien und ihrer Subventionierung durch den Stromverbraucher in Deutschland ablesen. 2010 Gesamt Wasser Gase Bio- Geoth. Wind Wind Solar masse onshore offshore EE-Einspeisung GWh* 90.231 5.444 1.835 26.262 36 47.704 654 8.296 EEG-Vergütungen Mio. € 12.667,1 414,0 129,5 3.950,8 5,4 4.186,9 98,0 3.882,4 Quelle: Amprion et al. (2009). *GWh: Gigawattstunden Während die Wasserkraft 2010 6 % des geförderten Stroms liefert und 3 % der Vergütungen be- ansprucht, verbraucht die Photovoltaik für die Bereitstellung von 9 % des geförderten Stroms mehr als 30 % der Subventionen. Die Onshore-Windkraft, die über die Hälfte des Stroms aus Er- neuerbaren Energien liefert, erhält ein Drittel der Zahlungen. Die Subventionsintensität bei der Biomasse liegt mit einem Verbrauch von 31 % der Vergütungen und einem Anteil von 29 % am EE-Strom höher als bei der Windkraft, aber unter derjenigen bei der Photovoltaik (Solarenergie). Quellen: – Amprion/EnBW/transpower/Vattenfall (2009): Prognose der EEG-Umlage nach AusglMechV. http://www.eeg- kwk.net/cps/rde/xbcr/eeg_kwk/2009_10_15_Konzept_Prognose_EEG-Umlage_nach_AusglMechV.pdf [11.03.2010]. – Buchmüller, Christian / Schnutenhaus, Jörn (2009): Die Weiterentwicklung des EEG-Ausgleichsmechanismus. In: Energiewirtschaftliche Tagesfragen 11, S. 75-79. – Frondel, Manuel et al. [Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung] (2009): Economic Impacts from the Promotion of Renewable Energy Technologies. http://www.rwi-essen.de/media/content/pages/publikationen/ruhr- economic-papers/REP_09_156.pdf [11.03.2010]. – Rostankowski, Anke / Oschmann, Volker (2009): Fit für die Zukunft? Zur Neuordnung des EEG- Ausgleichsmechanismus und weiteren Reformansätzen. In: Recht der Energiewirtschaft 12, S. 361-368. Verfasser: ORR Dr. Claus-Martin Gaul / Praktikant Thomas Glaubitz – Fachbereich WD 5, Wirtschaft und Technologie, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Tourismus",
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