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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 2 WD 6 – 3010-189/11 Fachkräftemangel in Deutschland Statistiken, Studien und Strategien Verfasserin: Regierungsdirektorin Daniela Kolodziej Aktenzeichen: WD 6 – 3010-189/11 Abschluss der Arbeit: 26. März 2012 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 3 WD 6 – 3010-189/11 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Initiativen der Bundesregierung 4 3. Rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitsmigration 6 3.1. Regelungen im Aufenthaltsgesetz zur Arbeitsmigration 7 3.2. Das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz 8 3.3. Die Beschäftigungsverordnung 9 3.4. Die Blue-Card-Richtlinie 10 4. Demografische Entwicklung bis 2060 11 5. Prognosen und Handlungsempfehlungen 13 5.1. Position der Bundesregierung 13 5.2. Studie des IAB und BIBB 13 5.3. Engpassanalyse der BA 15 5.4. Prognos-Studie „Arbeitslandschaft 2030“ 16 5.5. MINT-Trendreport vom IW Köln 18 5.6. Studie des DIW 19 5.7. Analyse des DGB 20 6. Strategien 21 6.1. Handlungsempfehlungen der BA 21 6.2. Expertise des Sachverständigenrates 23 6.3. McKinsey-Studie „Wettbewerbsfaktor Fachkräfte“ 25 7. Effekte der Zuwanderung 26 7.1. Analyse des IAB zur EU-Osterweiterung 26 7.2. Materialsammlung des IAB zur Arbeitsmigration 27 7.3. Analyse des IZA 28 8. Fazit 30 9. Literaturliste 32",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 4 WD 6 – 3010-189/11 1. Einleitung Der von der Wissenschaft seit einigen Jahren prognostizierte und in manchen Berufsfeldern und Regionen bereits beklagte Fachkräftemangel bzw. -engpass beschäftigt sowohl die Politik wie 1 auch die Sozialpartner in Deutschland. In diesem Zusammenhang gibt es eine Reihe von Hand- lungsempfehlungen aus dem wissenschaftlichen Bereich an Politik und Unternehmen. Diese be- ziehen sich im Wesentlichen auf die Fragen, in welchen Berufen und Qualifikationen ein Fach- kräftemangel zu erwarten und mit welchen Maßnahmen er zu verhindern ist. Derzeit werden insbesondere die MINT-Berufe , darunter vor allem Ingenieure, und Berufe im 2 Gesundheits- und Sozialwesen als Bereiche ausgemacht, in denen entweder schon ein Fachkräf- temangel eingetreten ist bzw. in absehbarer Zeit eintreten wird. Entscheidende Einflussfaktoren sind der wirtschaftliche Strukturwandel hin zu einer Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft und die demografische Entwicklung mit einer Schrumpfung und Alterung der Bevölkerung. Zur Beschreibung des Problems werden exemplarisch Statistiken und Studien verschiedener Forschungseinrichtungen vorgestellt sowie Lösungsansätze beschrieben. Aufgrund der Fülle der zu diesem Thema vorhandenen Studien werden hier ausgewählte Untersuchungen und Analysen aus den vergangenen drei Jahren und ausgewählte wissenschaftliche Aufsätze aus den vergange- nen sechs Jahren berücksichtigt. In der Diskussion um einen drohenden Fachkräftemangel stehen ebenfalls die Arbeitsmigration und die Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland im Fokus. Deshalb werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Zuwanderung nach Deutschland dargestellt. 2. Initiativen der Bundesregierung Am 29. September 2011 hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, mit dem die Feststellung und die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen verbessert werden sollen. Der 3 Bundesrat hat am 4. November zugestimmt. Das Anerkennungsgesetz hat zum Ziel, die wirt- 4 schaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen zu verbessern. Dadurch soll zum einen die Integration in Deutschland lebender Migrantinnen und Migranten gefördert und zum anderen die Eingliederung von neu Zuwandernden in den deutschen Arbeitsmarkt erleich- tert werden. Laut einer Sonderauswertung des Mikrozensus 2008 für das Bundesministerium für 5 Bildung und Forschung (BMBF) leben in Deutschland 2,9 Millionen Personen mit Migrationshin- 1 Vgl. KETTNER, Anja (2011). Zur Abgrenzung der Begriffe Arbeitskräftemangel, Fachkräftemangel und Fachkräf- teengpässe, S. 1ff. 2 MINT: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik. 3 Gesetz zur Verbesserung des Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vom 6. Dezember 2011 ( BGBl. I S. 2515, 2011). Vgl. auch den Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 17/6260 vom 22. Juni 2011. 4 BR-Drs. 606/11 vom 4. November 2011. 5 BT-Drs. 17/6260, S. 39. Vgl. auch Drs. 17/7218 vom 28. September 2011, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 5 WD 6 – 3010-189/11 tergrund, die ihren höchsten beruflichen Abschluss im Ausland erworben haben. Rund 300.000 Personen könnten Schätzungen zufolge nach der gesetzlichen Neuregelung eine Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation anstreben. 6 Die Bundesregierung hat am 22. Juni 2011 eine „Gemeinsame Erklärung zur Sicherung der Fach- kräftebasis in Deutschland“ mit den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften veröffent- licht, in der sie angesichts des prognostizierten Fachkräftemangels in den kommenden Jahren verschiedene Lösungsansätze beschreibt. Priorität hat demnach die Förderung und Ausschöpfung „inländischer Potentiale“. Insbesondere Frauen, ältere Arbeitnehmer, Menschen mit Behinderung, Migranten, Schulabbrecher, Gering- qualifizierte und Langzeitarbeitslose sollen stärker in den Arbeitsmarkt integriert werden, um einen Fachkräftemangel zu verhindern bzw. zu beseitigen. Gleichzeitig soll eine qualifizierte Zuwanderung Unternehmen helfen, Fachkräfte in ausreichender Zahl und passender Qualifikati- on zu finden. Bedingung für Zuwanderung ist, dass ausländische Fachkräfte zu gleichen Arbeits- bedingungen und -entgelten beschäftigt werden wie die inländischen. Es sollen mehr qualifizier- te ausländische Fachkräfte für den Standort Deutschland gewonnen und ausländischen Absol- venten deutscher Hochschulen soll eine rechtlich abgesicherte Perspektive am deutschen Ar- beitsmarkt geboten werden. 7 In der Gemeinsamen Erklärung heißt es weiter, dass zur Erschließung der Potenziale von Frauen für den Arbeitsmarkt die Rahmenbedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen verbessert und die Ursachen für geschlechtsspezifische Entgelt- und Chancenunterschiede „angegangen“ werden sollen. Maßgeblich seien familienbewusste Arbeitszeiten, eine familienfreundliche Ar- beitsorganisation und der Ausbau der Kinderbetreuung. Die Kompetenzen von älteren Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmern sollen bestmöglich eingesetzt werden. Ziel ist es, diese länger gesund in Beschäftigung zu halten, zum Beispiel durch eine alterns- und altersgerechten Arbeits- organisation. Ein früh ansetzendes Bildungssystem und eine bedarfsgerechte Qualifizierung sol- len zur Fachkräftesicherung beitragen, vor allem durch eine bessere Vorbereitung auf die Ar- beitswelt, eine Verbesserung der Ausbildungsreife und eine fundierte Berufsorientierung. Das Potenzial der Arbeitslosen soll noch besser genutzt und damit verbunden die Arbeitslosigkeit abgebaut werden. Auch die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen soll gestärkt werden. Ebenso sollen die Potenziale qualifizierter Zuwanderung und von bereits im Land lebenden Menschen mit Migrationshintergrund besser genutzt und gefördert werden. Um präzise bestimmen zu können, in welchen Berufen, Branchen und Regionen Engpässe zu erwarten sind, wird seitens des BMAS ein Instrumentarium (Monitoring) entwickelt. Durch Er- 8 hebungen und Analysen entsprechender Informationen soll der aktuelle, mittel- und längerfristi- ge Arbeitskräftebedarf besser identifiziert und die Entwicklung von Arbeitskräfteangebot und - 6 http://www.bmbf.de/de/15644.php (letzter Abruf am 23. Januar 2012). 7 http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2011/06/2011-06-22-gemeinsam-fachkraeftebasis- sichern.html (letzter Abruf am 23. Januar 2012). 8 BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES (2011). Fachkräftesicherung, S. 6. Vgl. auch BT-Drs. 17/4784 vom 15. Februar 2011, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Fakten und Position der Bundesregierung zum so genannten Fachkräftemangel, S. 4.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 6 WD 6 – 3010-189/11 nachfrage präziser ermittelt werden. Das Monitoring ist allerdings weder gesetzlich noch verord- nungsrechtlich ausgestaltet worden. 9 Die Bundesregierung betont in einer aktuellen Broschüre zur Fachkräftesicherung, dass die Nut- zung und Förderung inländischer Potentiale Vorrang habe, aber aufgrund der demografischen Entwicklung nicht ausreichen würde. Die Bundesregierung wolle demzufolge verstärkt auf eine qualifizierte Zuwanderung setzen. Ein Mangel bzw. Engpass an Fachkräften sei derzeit bereits bei bestimmten Berufen, Qualifikationen, Regionen und Branchen festzustellen. Betroffen seien zum Beispiel einige Ingenieurberufe. 10 Im Sommer 2007 hatte die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD „eine arbeits- marktadäquate Steuerung der Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte“ und ein „Konzept für eine Zuwanderung, die den Interessen des Landes auch in der nächsten Dekade Rechnung trägt“ beschlossen. Das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatten daraufhin am 16. Juli 2008 das „Aktionsprogramm zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland durch Arbeitsmigration“ vorgelegt. Im Wesentlichen ging es um eine Verbesserung des Bildungssystems, die Erleichterung des Einsatzes ausländischer Ar- beitskräfte und um Maßnahmen zur Verbesserung der Erwerbsbeteiligung bestimmter Personen- gruppen wie Jugendliche, Frauen, ältere Beschäftigte und Personen mit Migrationshintergrund. Umgesetzt wurden diese Ziele im Jahr 2009 mit dem Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz, durch die Gesetzgebung zum Meister-BAföG und zum Ausbildungsbonus sowie mit der Einberufung der so genannten „Arbeitskräfteallianz“, ein tripartistisches Austauschgremium aus Politik, Wirt- schaft und Gewerkschaft. 11 3. Rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitsmigration Grundsätzlich genießen Bürger der Europäischen Union und der EFTA-Staaten (Island, Liechten- stein, Norwegen, Schweiz) Arbeitnehmerfreizügigkeit und können ohne Einschränkung in den EU-Mitgliedsländern arbeiten. Einreise und Aufenthalt für EU-Bürger regelt das Freizügigkeitsge- setz/EU (FreizügG/EU). 12 Für Staatsangehörige der EU-Beitrittsländer Rumänien und Bulgarien gelten in Deutschland bis zum 31. Dezember 2013 Übergangsregelungen für den Arbeitsmarktzugang. Auf sie finden § 284 13 9 BÜNTE, Rudolf; KNÖDLER, Christoph (2009). Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland, NZA, 8/2009, 416 (416). 10 BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES (2011). Fachkräftesicherung, S. 33. 11 RAHNER, Sven (2011). Fachkräftebedarf und Zuwanderung. In: APuZ 43/2011, S. 32ff. 12 Freizügigkeitsgesetz/EU vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950, 1986), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist. 13 Die volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit für Rumänien und Bulgarien wurde zum dritten und letzten Mal für zwei weitere Jahre nach dem von der EU vorgesehenen 2+3+2-Modell bis Ende 2013 ausgesetzt. Eine vom Kabinett beschlossene Verordnung erlaubt, dass rumänische und bulgarische Fachkräfte leichteren Zugang zum deut- schen Arbeitsmarkt erhalten. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2011/12/2011-12-07-arbeitnehmer-freizuegigkeit-weiter- beschraenkt-fuer-rum-und-bul.html (letzter Abruf am 23. Januar 2012).",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 7 WD 6 – 3010-189/11 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung (SGB III) und auch das Aufenthaltsgesetz 14 (AufenthG) Anwendung. Gemäß § 284 Abs. 1 SGB III dürfen bulgarische und rumänische 15 Staatsangehörige nur mit Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit eine Beschäftigung in Deutschland ausüben und sie dürfen von Arbeitgebern nur beschäftigt werden, wenn sie eine solche Genehmigung besitzen. Nach § 284 Abs. 2 SGB III gibt es zwei Formen behördlicher Ge- nehmigungen: die Arbeitsberechtigung-EU und die Arbeitserlaubnis-EU. Regelfall ist die deutlich eingeschränkte Arbeitserlaubnis-EU, die nur befristet erteilt wird und iVm § 39 Abs. 4 AufenthG auf eine bestimmte berufliche Tätigkeit, einen bestimmten Betrieb oder Bezirk eingeschränkt werden kann. Die für den Betroffenen günstigere Arbeitsberechtigung-EU wird nur ausnahms- weise, dann aber unbefristet erteilt. 16 Für die zum 1. Mai 2004 beigetretenen mittel- und osteuropäischen Länder (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn) galten bis zum 1. Mai 2011 nationale Übergangsregelungen. Angehörige so genannter Drittstaaten können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Be- schäftigung in Deutschland aufnehmen. Drittstaatsangehörige fallen in der Regel unter die Be- stimmungen des AufenthG. 17 3.1. Regelungen im Aufenthaltsgesetz zur Arbeitsmigration Das AufenthG enthält die zentralen Regelungen zur Ein- und Ausreise, zur Erwerbstätigkeit und zur Förderung der Integration von Ausländern, die keine EU-Bürger sind. Gemäß § 1 AufenthG ist der Zweck des Gesetzes die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz dient zugleich der Erfüllung der humani- tären Verpflichtungen Deutschlands. Für Ausländer gilt gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, dass sie eine Erwerbstätigkeit nur ausüben dürfen, wenn ihr Aufenthaltstitel sie dazu berechtigt. Ausländer dürfen nur beschäftigt oder mit anderen entgeltlichen Dienst- oder Werkleistungen beauftragt werden, wenn sie einen solchen Aufenthaltstitel besitzen (§ 4 Abs. 3 Satz 2 AufenthG). Einem Ausländer, der keine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung besitzt, kann die Ausübung einer Beschäftigung nur erlaubt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zuge- stimmt hat oder durch Rechtsverordnung bestimmt ist, dass die Ausübung einer Beschäftigung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist ( § 4 Abs. 2 und 3 AufenthG). 14 Drittes Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997. BGBl. I S. 594), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3057) geändert worden ist. 15 Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das durch Artikel 2 Absatz 25 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist. 16 SCHUBERT, Jens M.; SCHAUMBERG, Torsten, Kommentierung § 284 SGB III. In: Däub- ler/Hjort/Schubert/Wolmerath, Arbeitsrecht, 2. Auflage 2010, Rn 48-49. 17 SCHUBERT; SCHAUMBERG, Kommentierung SGB III § 284, Rn 2, Rn 104.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 8 WD 6 – 3010-189/11 Jeder Aufenthaltstitel muss erkennen lassen, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Es gibt vier Arten von Aufenthaltstiteln: Das Visum für die Einreise und den kurzfristigen Auf- enthalt in Deutschland (§ 6 AufenthG), die befristete Aufenthaltserlaubnis für einen längerfristi- gen, aber zweckgebundenen Aufenthalt in Deutschland (§ 7 AufenthG), die unbefristete Nieder- lassungserlaubnis als inhaltlich weit gehend unbeschränktes Aufenthaltsrecht (§ 9 AufenthG), das insbesondere die Ausübung einer Tätigkeit erlaubt und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt- EG § 9a AufenthG). 18 § 18 AufenthG ist die zentrale Vorschrift, die den Arbeitsmarktzugang für „Drittstaatler“ regelt. 19 Demnach orientiert sich die Zulassung ausländischer Beschäftigter an den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem deutschen Arbeitsmarkt (§ 18 Abs. 1 AufenthG). Gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 AufenthG muss die Bundesagentur für Arbeit der Ausübung einer Be- schäftigung zustimmen. Die Bundesagentur kann zustimmen, wenn sich durch die Beschäftigung von Ausländern keine nachteiligen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ergeben, kein anderer deutscher Arbeitnehmer oder ihm gleichgestellte andere Ausländer zur Verfügung stehen und der Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeit- nehmer beschäftigt wird (§ 39 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a,b und § 39 Abs. 2 Satz 2 AufenthG, so ge- nannte Vorrangprüfung). Der im AufenthG geregelte Grundsatz der Zustimmungspflicht der Bundesagentur für Arbeit kann ausnahmsweise durch eine entsprechende Rechtsverordnung durchbrochen werden. In einer Rechtsverordnung, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird, kann bestimmt werden, dass die Aus- übung der Beschäftigung ohne Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit möglich ist. 20 3.2. Das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz Seit dem 1. Januar 2009 gelten neue Regelungen für hochqualifizierte Arbeitskräfte und ihre Be- schäftigung in Deutschland. In der Begründung des Arbeitsmigrationssteuerungsgesetzes (AMStgG) heißt es, dass Deutschlands Position im internationalen Wettbewerb um hochqualifi- 21 zierte Fachkräfte gestärkt werden soll. „Deutschland will vor allem die Potenziale derjenigen jungen Ausländer und Ausländerinnen nutzen, die durch Integration im Inland mit der deut- schen Kultur vertraut sind und hier ihre Ausbildung absolvieren („Bildungsinländer und – inländerinnen“).“ 22 18 BÜNTE; KNÖDLER, Recht der Arbeitsmigration. In: NZA, 25 (2008), 13, 743 (744). 19 SCHUBERT; SCHAUMBERG, Kommentierung SGB III § 284, Rn 108. 20 BÜNTE; KNÖDLER (2008), S. 746. 21 Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz) vom 20. Dezember 2008 (BGBl I S. 2846). 22 BT-Drs. 16/10288 vom 22. September 2008, Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung hochqualifizierter und zur Änderung weitere aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrati- onssteuerungsgesetz), S. 8.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 9 WD 6 – 3010-189/11 Ergänzend wurde § 18a neu in das AufenthG aufgenommen. Damit wird eine zusätzliche Option zur Anwerbung qualifizierter Fachkräfte gegeben. Geduldete Ausländer, die entweder eine Be- rufsausbildung oder ein Studium in Deutschland abgeschlossen haben, bereits mit einer entspre- chenden Qualifikation eingereist sind oder die sich im Rahmen ihrer bisherigen Tätigkeit in Deutschland qualifiziert haben, können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie ein Ar- beitsplatzangebot gemäß ihrer beruflichen Qualifikation haben. 23 Die in § 19 Abs. 2 Satz 3 AufenthG genannte Mindesteinkommensgrenze für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte wurde auf die Beitragsbemessungsgrenze der all- gemeinen Rentenversicherung gesenkt, die für das Jahr 2011 bei 66.000 Euro lag. Vorher lag die Grenze bei dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung, also bei 86.400 Euro im Jahr 2008. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der EU sieht vor, dass die Gehaltsschwelle auf 48.000 Euro abge- senkt wird. In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es, dass der gewollte vermehrte Zuzug dieser Personengruppe mit dem Signal verbunden wird, dass der privilegierte Aufenthaltsstatus nur Ausländern zu Gute kommen soll, denen die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt ge- lingt. Dafür sind Änderungen im AufenthG sowie Begleit- und Folgeregelungen in der Beschäfti- gungsverordnung (BeschV) und in der Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV) im Gesetzentwurf vorgesehen. 24 Gemäß §§ 18a, 19, 20, 21 AufenthG erhalten qualifizierte Personengruppen unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis. Dazu gehören Perso- nen, die einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf haben, hoch qualifizierte Wissenschaftler, Lehrpersonen, Personal aus der Forschung oder Ausländer, die einer selbständigen Tätigkeit in Deutschland nachgehen wollen. 3.3. Die Beschäftigungsverordnung Die Beschäftigungsverordnung (BeschV) regelt das Aufenthaltsrecht und den Arbeitsmarktzugang für vorübergehend oder dauerhaft als Arbeitskräfte neu nach Deutschland einreisende Ausländer aus Drittstaaten. 25 Absolventen deutscher Auslandsschulen in Drittstaaten, die sich zum Zweck einer qualifizierten betrieblichen Ausbildung in Deutschland aufhalten, benötigen nicht die Zustimmung der Bun- desagentur für Arbeit, um einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Beschäftigung zu erhalten (§ 2 Abs. 1 BeschV). Damit entfällt auch die Vorrangprüfung und die Prüfung der Beschäftigungsbe- dingungen i.S. des § 39 Abs. 2 Satz 1 AufenthG. 26 23 GÖBEL-ZIMMERMANN, Kommentierung § 18a AufenthG. In: Huber, Aufenthaltsgesetz, 1. Auflage 2010, Rn 1. 24 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union vom 15. Feb- ruar 2012, Drs. 17/8682, S. 15. 25 Beschäftigungsverordnung vom 22. November 2004 (BGBl. I S. 2937), die zuletzt durch Artikel 12 Absatz 6 des Gesetzes vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist 26 BÜNTE; KNÖDLER (2009), S. 418.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 10 WD 6 – 3010-189/11 Auch Hochqualifizierte, die gemäß § 19 Abs. 2 AufenthG eine Niederlassungserlaubnis erhalten, bedürfen keiner Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (§ 3 BeschV). Gemäß §§ 4 und 5 BeschV gilt diese Zustimmungsfreiheit für Führungskräfte der Privatwirtschaft und wissenschaft- liches Personal von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Gastwissenschaftler und Lehr- kräfte öffentlicher Schulen oder staatlich anerkannter privater Ersatzschulen. Durch diese Zu- stimmungsfreiheit sind vor allem Arbeitnehmer privilegiert, an deren Tätigkeit in Deutschland auf Grund ihrer Qualifikation und Führungsverantwortung ein besonderes Interesse besteht. Gemäß § 27 Satz 1 Nr. 1 und 2 BeschV können Fachkräfte mit einem ausländischen Hochschul- abschluss und Fachkräfte mit einer Qualifikation auf dem Gebiet der Informations- und Kommu- nikationstechnologie eine Beschäftigungserlaubnis erhalten. Damit ist die Beschäftigung in Deutschland für diese Personengruppe nicht mehr vom öffentlichen Interesse abhängig (z.B. Ärz- temangel), die BA muss der Beschäftigung aber zustimmen. Gemäß § 28 BeschV erhalten leitende Angestellte und Spezialisten ohne Vorrangprüfung die Zustimmung der BA zur Beschäftigung. 27 3.4. Die Blue-Card-Richtlinie Die Richtlinie 2009/50/EG des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt 28 von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung musste von den Mitgliedstaaten bis 19. Juni 2011 umgesetzt werden, ausgenommen Dänemark, Großbritannien und Irland. Die Bundesregierung hat am 1. März 2012 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie in den Bundestag eingebracht. Dieser sieht vor, einen neuen Auf- 29 enthaltstitel, die „Blaue Karte EU“, einzuführen. Für die „Blaue Karte EU“ soll ein Hochschulab- schluss und der Nachweis eines Arbeitsverhältnisses mit einem Bruttojahresgehalt von mindes- tens 44.000 Euro erforderlich sein. Für hochqualifizierte Fachkräfte in Mangelberufen soll eine Gehaltsgrenze von 33.000 Euro eingeführt werden. Dazu zählen alle Ingenieure, akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Ärzte. Bei den genannten Personengruppen soll keine Vorrangprüfung durch die BA durchgeführt wer- den. Familienangehörige dieser Hochqualifizierten sollen sofort uneingeschränkt arbeiten kön- nen. Darüber hinaus soll die Gehaltsgrenze für Hochqualifizierte, die sofort ein Daueraufenthalts- recht erhalten, auf 48.000 Euro gesenkt werden. Der Gesetzentwurf sieht zudem einen erleichter- ten Arbeitsmarktzugang für ausländische Hochschulabsolventen vor, indem auf das Zustim- mungserfordernis der BA verzichtet wird, wenn ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer dem Studienabschluss angemessenen Beschäftigung erteilt wird. 30 27 BÜNTE; KNÖDLER (2009), S. 418. 28 Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 (ABl. L 155 vom 18. Juni 2009, S. 17-29). 29 Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union vom 15. Februar 2012, Drs. 17/8682. Der Gesetzentwurf wurde am 1. März nach der ersten Lesung an die Ausschüsse überwiesen. 30 Drs. 17/8682, S. 15. Vgl. auch die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 7. Dezember 2011: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/12/fachkraefte.html (letzter Abruf am 16. März 2012)",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 11 WD 6 – 3010-189/11 Gemäß der EU-Richtlinie dürfen hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten zunächst für mindestens ein bis maximal vier Jahre in der EU arbeiten, wenn sie über einen Hochschulab- schluss oder eine fünfjährige Berufsausbildung verfügen und einen Arbeitsvertrag oder die Zusa- ge eines Arbeitsplatzes vorweisen können. Ihr Bruttoeinkommen muss mindestens um 50 Prozent über dem jeweiligen Landesdurchschnitt liegen. Die Entscheidung, ob eine so genannte Blue Card ausgestellt wird, ist den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen und jeder Mitgliedstaat ent- scheidet, ob er Arbeitsmigration zulässt. Das gilt auch dann, wenn ein Blue-Card-Inhaber bean- tragt, in einem anderen EU-Staat zu arbeiten, was nach frühestens 18 Monaten möglich ist. 31 Durch die Einführung eines beschleunigten und einheitlichen Genehmigungsverfahrens für Hochqualifizierte aus Drittstaaten soll die Attraktivität der EU im internationalen Wettbewerb erhöht werden. Auf dem Arbeitsmarkt der EU werden seit dem Jahr 2000 vor allem Defizite im Bereich der Informationstechnologie beobachtet. 32 4. Demografische Entwicklung bis 2060 Die 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2009 zeigt die Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2060. Die Vorausberechnung beruht auf Annahmen zur Geburtenhäufigkeit, zur Lebenserwartung und zum Saldo der Zuzüge nach und der Fortzüge aus Deutschland (Wanderungssaldo). Eine solche Bevölkerungsvorausberechnung kann zeigen, wie sich die Bevölkerungszahl und –struktur unter den getroffenen Annahmen ver- ändern würden. Die Annahmen zu den Komponenten Geburtenhäufigkeit, Sterblichkeit und Wanderungen beruhen auf Untersuchungen der Verläufe dieser Komponenten im Zeit- und Län- dervergleich sowie auf Hypothesen über die aus heutiger Sicht erkennbaren Entwicklungstrends. Diese langfristigen Berechnungen haben aber immer nur Modellcharakter, da der Verlauf der maßgeblichen Einflussgrößen mit zunehmender Vorausberechnungsdauer immer schwerer vor- hersehbar ist. Das Statistische Bundesamt hat zu den drei Komponenten der demografischen 33 Entwicklung jeweils unterschiedliche Annahmen getroffen und insgesamt 12 Varianten und drei Modellrechnungen aufgezeigt. 34 Gemäß den Schätzungen und Erhebungen des Statistischen Bundesamtes nimmt die Bevölkerung in Deutschland seit 2003 ab. Ende 2008 lebten ca. 82 Millionen Menschen in Deutschland. 2060 werden es, so die derzeitige Prognose, zwischen 65 und 70 Millionen Menschen sein, abhängig von der tatsächlichen jährlichen Zuwanderung. Auch bei steigender Geburtenhäufigkeit, einem hohen Anstieg der Lebenserwartung und einem jährlichen Wanderungssaldo von 200.000 Men- schen würden 2060 maximal 77 Millionen Menschen in Deutschland leben und damit rund fünf Millionen weniger als noch 2008. Die Bevölkerungszahl geht zurück, weil die Zahl der Gestorbe- nen die Zahl der Geborenen immer mehr übersteigt. Die Nettozuwanderung – der Saldo der Zu- züge nach und der Fortzüge aus Deutschland – kann die Lücke nicht schließen. 31 ANGENENDT, Steffen; PARKES, Roderick (2010). Blue Card – (noch) kein Erfolg?, SWP-Aktuell 34, S. 1. 32 ASENSIO, Cristina Martín (2010), Die „Blue Card“-Richtlinie. In: ZAR, 2010, 175 (177). 33 STATISTISCHES BUNDESAMT (2009). 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, S. 9. 34 STATISTISCHES BUNDESAMT (2009), S. 23-38.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 12 WD 6 – 3010-189/11 Die abnehmende Zahl der Geburten und das Altern der gegenwärtig stark besetzten mittleren Jahrgänge führt auch zu starken Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung. Die klassi- sche Alterspyramide mit starken jungen Jahrgängen und kleiner werdenden älteren Jahrgängen gibt es schon seit den 50er Jahren nicht mehr, was auf die beiden Weltkriege und die Wirt- schaftskrise Anfang der 30er Jahre zurückgeht. Bis 2060 werden die stark besetzten Jahrgänge weiter nach oben verschoben, dabei schließlich ausdünnen und von zahlenmäßig kleineren er- setzt. Damit gehen deutliche Verschiebungen in der Relation der einzelnen Altersgruppen einher. Heute besteht die Bevölkerung zu 19 Prozent aus Kindern und jungen Menschen unter 20 Jahren, zu 61 Prozent aus 20- bis unter 65-Jährigen und zu 20 Prozent aus 65-Jährigen und Älteren. Im Jahr 2060 wird bereits jeder Dritte (34 Prozent) mindestens 65 Jahre alt sein und es werden dop- pelt so viele 70-Jährige leben, wie Kinder geboren werden. 35 Die Bevölkerung im Erwerbsalter von 20 bis 65 Jahren ist von der Schrumpfung und Alterung besonders stark betroffen. Heute gehören knapp 50 Millionen Menschen dieser Altersgruppe an. Die Zahl wird nach 2020 deutlich zurückgehen und im Jahr 2030 bei etwa 42 bis 43 Millionen Menschen liegen. 2060 werden rund 36 Millionen Menschen im Erwerbsalter sein – also 27 Pro- zent weniger als heute - wenn jährlich 200.000 Menschen zuwandern. Fällt die Zuwanderung nur halb so hoch aus, beträgt das Erwerbspersonenpotenzial (EPP) nur 33 Millionen Menschen – das sind 34 Prozent weniger als 2008. Die Höhe der Zuwanderung beeinflusst das Ausmaß der Schrumpfung der Bevölkerung im Erwerbsalter. Zurzeit gehören 20 Prozent der Menschen im erwerbsfähigen Alter zur jüngeren Gruppe der 20- bis unter 30-Jährigen (9,9 Millionen), 49 Prozent zur mittleren Altersgruppe von 30 bis unter 50 Jahren (24,3 Millionen) und 31 Prozent zur älteren von 50 bis 65 Jahren (15,5 Millionen). Wäh- rend die junge Gruppe zahlenmäßig auf etwa 6 bis 7 Millionen schrumpfen wird, bleibt ihr An- teil an allen Personen im Erwerbsalter fast konstant. Eine besonders einschneidende Verände- rung wird es in zehn Jahren geben, zwischen 2017 und 2024. Das EPP wird jeweils zu 40 Prozent aus den 30- bis unter 50-Jährigen und aus den 50- bis unter 65-Jährigen bestehen. „Um das Jahr 2035, wenn die stark besetzten 1960er Jahrgänge das Rentenalter erreichen, wird die Zahl der Personen im Erwerbsalter um 9 bis 10 Millionen geringer als heute sein“. Die Zahl der Personen 36 im erwerbsfähigen Alter wird weiter sinken und in jedem Fall wird das EPP der Zukunft zu ei- nem erheblichen Teil aus Menschen bestehen, die älter als 50 Jahre sind. 37 Zum zukünftigen Wanderungssaldo werden vom Statistischen Bundesamt zwei Annahmen ge- troffen. Mittel- bis langfristig geht es von einer allmählichen Erhöhung des Saldos der Zu- und Fortzüge aus. Nach der ersten Annahme steigt der jährliche Wanderungssaldo bis zum Jahr 2014 auf 100.000 Personen und verharrt dann auf diesem Niveau. Nach der zweiten Annahme wird ein Anstieg des jährlichen Saldos auf 200.000 Personen bis 2020 und anschließende Konstanz 35 STATISTISCHES BUNDESAMT (2009), S. 12-14. 36 EGELER, Roderich (2009). Statement anlässlich der Pressekonferenz „Bevölkerungsentwicklung in Deutschland bis 2060“ am 18. November 2009 in Berlin, S. 12. 37 STATISTISCHES BUNDESAMT (2009), S. 17-18.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 13 WD 6 – 3010-189/11 unterstellt. Daraus ergibt sich ein Korridor, in dem sich das Wanderungsgeschehen nach Ein- schätzung des Statistischen Bundesamtes abspielen dürfte. 38 5. Prognosen und Handlungsempfehlungen 5.1. Position der Bundesregierung Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. zu „Fakten und Positionen der Bundesregierung zum so genannten Fachkräftemangel“ erklärt, dass bereits heute in manchen Branchen und Regionen sowie in Bezug auf spezifische Qualifikationen und Unternehmensgrößen Fachkräfteengpässe auftreten. Diese Schwierigkeiten der Personalrekrutierung könnten sich angesichts des demografischen Wandels, der wirtschaftli- chen Erholung und des Strukturwandels der Wirtschaft mittel- bis langfristig weiter verschärfen. „Erste Priorität haben (…) Bildung und Qualifikation sowie die Aktivierung von Menschen, die in Deutschland leben. Darüber hinaus sind die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die bessere Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf sowie die Integration von Migrantinnen und Migran- ten von entscheidender Bedeutung, um Fachkräftemangel zu verhindern. Neben der Ausschöp- fung inländischer Potenziale wird die Bundesregierung verstärkt auf qualifizierte Zuwanderung setzen. Die Bundesregierung wird dazu den Anpassungsbedarf im Zuwanderungsrecht prüfen.“ 39 Einzelne Berufsfelder, die am stärksten von einem Fachkräftemangel betroffen sind, nennt die Bundesregierung nicht: „Es gibt eine Vielzahl von Studien und Methoden zum Thema Fachkräf- temangel, die aufgrund des unterschiedlichen Untersuchungsdesigns und der Verwendung ver- schiedenster Methoden zu nicht immer unmittelbar vergleichbaren Ergebnissen kommen.“ Für sinnvoll erachtet die Bundesregierung die Studie „Beruf und Qualifikation in der Zukunft“, in die auch Informationen und Annahmen über die berufliche Flexibilität und Mobilität eingeflos- sen sind. Allerdings weist die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sie es für geboten halte, weitere Analysen in diesem Bereich zu erstellen. 40 Die diskutierte Untersuchung wurde vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Insti- tut (FIT) und der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (gws) durchgeführt. Einzelne Ergebnisse werden im Folgenden ausführlicher dargestellt. 5.2. Studie des IAB und BIBB Grundsätzlich weisen die Wissenschaftler darauf hin, dass die wissenschaftliche Methode der Prognose, also der Vorhersage der Zukunft, immer „Wenn-Dann“-Aussagen sind. Das heißt, eine Vorhersage kann nur eintreffen, wenn bestimmte, klar definierte Bedingungen gelten und über den prognostizierten Zeitraum Bestand haben. Das Instrument Prognose könne also nur mit Vor- 38 STATISTISCHES BUNDESAMT (2009), S. 7. 39 BT-Drs. 17/4784 vom 15. Februar 2011, S. 2. 40 BT-Drs. 17/4784, S. 8.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 14 WD 6 – 3010-189/11 behalten und Einschränkungen genutzt werden, denn selbst die aufwändigste wissenschaftliche Methodik zur Erstellung einer Prognose berge Unsicherheiten und Unschärfen. 41 In der Untersuchung des IAB und BIBB werden die Entwicklungen für zwölf Berufshauptfelder, die sich in die drei Berufsoberfelder „Produktionsbezogene Berufe“, „Primäre Dienstleistungsbe- rufe“ und „Sekundäre Dienstleistungsberufe“ einteilen lassen, prognostiziert. Demnach wird sich der Fachkräftebedarf in dem Berufsoberfeld „Produktionsbezogene Berufe“ wie Ernten, Fördern, Be- und Verarbeiten, Instandsetzen bzw. Steuern und Warten von Maschi- nen und Anlagen verringern. Hier werde es zu einem Überangebot an Fachkräften von rund zwei Millionen Personen kommen. Im Jahr 2005 gehörten diesem Berufsoberfeld insgesamt acht Milli- onen Erwerbstätige an. In dem Berufsoberfeld der „Primären Dienstleistungsberufe“, zu denen einfachere Tätigkeiten im Verkauf und im Büro sowie allgemeine Dienstleistungen wie Reinigen, Bewirten, Lagern, Sichern und Transportieren gehören, wird sich gemäß der Prognosen der Fachkräftebedarf geringfügig erhöhen. 2005 waren rund 18 Millionen Erwerbstätige in diesem Bereich beschäftigt, 19 Prozent von ihnen hatten keine abgeschlossene Berufsausbildung. Langfristig sei allerdings in diesem Berufsoberfeld mit einem Engpass zwischen Angebot und Bedarf zu rechnen, so die Wissen- schaftler. In dem Berufsoberfeld der „Sekundären Dienstleistungsberufe“ finden sich die höherwertigen und anspruchsvollen Tätigkeiten wie Forschen, Entwickeln, Organisieren, Managen, Recht an- wenden und auslegen, Betreuen, Heilen, Pflegen, Beraten, Lehren, Publizieren. Hier handelt es sich, so die Wissenschaftler, um ein prosperierendes Berufsoberfeld, in dem 12 Millionen Er- werbstätige beschäftigt sind. Es wird ein Anstieg des Bedarfs um mehr als 700.000 Erwerbstätige prognostiziert. Zwar werde sich auch das Angebot an Personen, die einen entsprechenden Beruf erlernen, erhöhen, allerdings wirkten sich hier die Effekte der demografischen Entwicklung aus. Das Modell des BIBB geht bereits für das Jahr 2015 von einem zu geringen Fachkräfteangebot in diesem Segment aus. Die Projektion des FIT rechnet erst für das Ende des Projektionszeitraums im Jahr 2025 mit einem Fachkräftemangel in den sekundären Dienstleistungsberufen. Zu dem Berufsoberfeld der „Sekundären Dienstleistungen“ gehören auch die technisch- naturwissenschaftlichen Berufe mit 3,2 Millionen Erwerbstätigen im Jahr 2005. Das Berufsfeld wird von akademischen MINT-Berufen dominiert (MINT meint Mathematik, Informatik, Natur- wissenschaften und Technik). Nur rund 52 Prozent bleiben hier in ihrem erlernten Beruf, rund 36 Prozent der in diesem Bereich Tätigen sind fachfremde Fachkräfte. Es herrscht also eine hohe Flexibilität. Der unterstellte steigende Bedarf könne unter Berücksichtigung der Abwanderungen aus dem Berufshauptfeld nicht hinreichend durch Fachfremde aufgefangen werden, so die Prog- nose. In dem Berufshauptfeld der Rechts-, Management- und wirtschaftswissenschaftlichen Berufe werde es sogar zu massiven Engpässen kommen, denn demografisch bedingt werde das Angebot dem langfristig steigenden Bedarf nicht folgen. Auch hier sei also mit einem Fachkräftemangel zu rechnen. 41 HELMRICH, Robert; ZIKA, Gerd (2010). Beruf und Qualifikation in der Zukunft, S. 13.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 15 WD 6 – 3010-189/11 In dem Berufshauptfeld der künstlerischen, Medien-, geistes- und sozialwissenschaftlichen Beru- fe, das mit knapp 1,1 Millionen Erwerbstätigen eher klein ist, wird ein bedeutsamer Bedarfsan- stieg prognostiziert. Bereits im Jahr 2005 konnte der Bedarf nur knapp ausreichend fachadäquat gedeckt werden, so die Wissenschaftler. Zudem herrsche hier eine hohe Flexibilität, da nur rund 47 Prozent derjenigen, die einen entsprechenden Beruf erlernt haben, in diesem Segment blieben. 54 Prozent der Erwerbstätigen in diesem Bereich stammten aus fachfremden Berufen. Dadurch vergrößere sich das Ungleichgewicht von Bedarf und Angebot nochmal deutlich. In dem Berufshauptfeld Gesundheits- und Sozialberufe sowie Körperpflege arbeiten rund 4 Mil- lionen Personen. Hier werde der Bedarf an Fachkräften deutlich ansteigen, so die Prognose. Der- zeit gebe es zwar noch ein kleines Überangebot, das aber langfristig bei einem moderaten Be- darfsanstieg nicht gehalten werden könne. Voraussichtlich spätestens ab dem Jahr 2020 werde sich ein Fachkräftemangel einstellen. In diesem Bereich herrsche auch keine große Flexibilität. Rund 75 Prozent der hier Tätigen hätten einen entsprechenden Beruf erlernt. 42 5.3. Engpassanalyse der BA Ein wichtiger Indikator für die Ermittlung eines möglichen Fachkräfteengpasses ist für die Bun- desagentur für Arbeit (BA) die so genannte Vakanzzeit. Dies ist die Zeitspanne ab dem gewünsch- ten Besetzungstermin durch einen Betrieb bis zum Abgang aus dem Bestand der gemeldeten Stel- len bei der BA, also der Zeitraum, in dem eine Stelle nicht besetzt werden konnte. Die Vakanzzeit ist zu unterscheiden von der Laufzeit, die die gesamte Zeitspanne zwischen Meldung und Besetzung der Arbeitsstelle meint. Volkswirtschaftlich relevant ist nur die Vakanzzeit, denn sie signalisiert, dass eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht genutzt wird und damit Wertschöp- fung bzw. Einkommen und staatliche Einnahmen verloren gehen. Lange Vakanzzeiten signalisieren einen Engpass bei der Besetzung freier Stellen und können da- mit ein Hinweis auf Fachkräfteknappheit darstellen. Allerdings kann erst von einem Engpass gesprochen werden, wenn die Besetzung freier Arbeitsstellen deutlich länger dauert als „üblich“ oder als von den Betrieben für vertretbar gehalten wird. Die Ursache für solche Besetzungsprob- 43 leme sind in der Regel vielfältig - Fachkräftemangel stellt nur eine mögliche Ursache dar. 44 Neben der abgeschlossenen Vakanzzeit werden auch die Anzahl der Arbeitsstellen, die länger als drei Monate im Bestand gemeldet sind und die Relation der registrierten Arbeitslosen zu den gemeldeten Arbeitsstellen als weitere Indikatoren für Engpass-Berufe herangezogen. Aktuell zeigt sich in den Statistiken der BA kein flächendeckender Fachkräftemangel, allerdings sind in einzelnen Berufsgruppen und Regionen Mangelsituationen bzw. Engpässe erkennbar. Bei folgenden Berufsgruppen zeichnet sich nach der Analyse der BA derzeit jedoch ein Fachkräfte- mangel ab: 42 HELMRICH; ZIKA (2010), S. 46-55. 43 BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (2011). Vorbemerkung und methodische Erläuterung zum Analytikreport der Statistik, S. 1-3. 44 BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (2011). Hintergrundinformation – Aktuelle Fachkräfteengpässe, Nürnberg. Stand: Dezember 2011.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 16 WD 6 – 3010-189/11 – Ingenieure Metallbau und Schweißtechnik (hochqualifizierte Experten) – Ingenieure Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe (hochqualifizierte Experten) – Ingenieure Mechatronik-, Energie-und Elektroberufe (hochqualifizierte Experten) – Ingenieure technische Forschung und Entwicklung (hochqualifizierte Experten) – Ingenieure technisches Zeichnen, Konstruktion und Modellbau (hochqualifizierte Experten) – Ingenieure Ver- und Entsorgung (hochqualifizierte Experten) – Hochqualifizierte Experten im Bereich Informatik und Softwareentwicklung/Programmierung – examinierte Fachkräfte Gesundheits- und Krankenpflege – examinierte Fachkräfte Altenpflege. 45 Ein Beispiel: In der Maschinen- und Fahrzeugtechnik hat sich der Fachkräftemangel im Laufe des Jahres 2011 noch verstärkt. Die Vakanzzeit liegt im Dezember 2011 mit 94 Tagen um 42 Prozent über dem Bundesdurchschnitt von 66 Tagen. Auf 100 gemeldete Arbeitsstellen für Maschinen- und Fahrzeugtechnikexperten kommen rechnerisch 89 Arbeitslose, die dieses Qualifikationsni- veau mitbringen. Auch eine regionale Einordnung der Mangelsituation ist für diese Berufsgruppe möglich. Demnach zeigt sich der Fachkräftemangel in diesem Bereich in allen westlichen Bun- desländern – ausgenommen Schleswig-Holstein. In Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es laut BA Anzeichen für Fachkräfteengpässe. Fachkräftepotenziale sind noch in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vorhanden. Hier übersteigt die Zahl der Arbeitslosen die Zahl der Stellen deutlich und die Vakanzzeit ist zumeist unterdurchschnitt- lich.46 In Gesundheits- und Pflegeberufen geht die BA von einem flächendeckenden Fachkräftemangel auf allen Qualifikationsebenen aus. Das betrifft die Humanmediziner (ohne Zahnärzte), die Be- rufsgruppe der Gesundheits- und Krankenpflegefachkräfte sowie die Altenpflegefachkräfte. 47 5.4. Prognos-Studie „Arbeitslandschaft 2030“ Vorgestellt werden hier die Ergebnisse der Neuauflage der Studie „Arbeitslandschaft 2030“. Die- se analysiert die Entwicklung der Produktion in Deutschland und leitet daraus den zukünftigen Personalbedarf ab. Aufgezeigt wird, wie sich die Nachfrage und das Angebot an Arbeitskräften nach Qualifikationen, Tätigkeiten, Fachrichtungen, Berufen, Sektoren und Branchen entwickeln werden. Die Studie analysiert drei Themenkomplexe: Erstens was zukünftig produziert wird, zweitens wer zukünftig produzieren wird und drittens wie zukünftig produziert wird. Beeinflusst werden diese Bereiche vom wirtschaftlichen Strukturwandel und dem demografischen Wandel. 48 Prognos berechnet mit eigenen Modellrechnungen einen Arbeitskräftemangel von drei Millionen Personen im Jahr 2015 und rund fünf Millionen Personen im Jahr 2030, wenn nicht mit ver- schiedenen Maßnahmen gegengesteuert werde. Die einzelnen Branchen wären unterschiedlich 45 BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (2011). Hintergrundinformationen, S. 4. 46 BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (2011). Hintergrundinformationen, S. 5ff. 47 BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (2011). Hintergrundinformation, S. 8ff. 48 PROGNOS (2011). Arbeitslandschaft 2030, S. 30.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 17 WD 6 – 3010-189/11 betroffen. In der Industrie fehlten unter Berücksichtigung der industrienahen Dienstleistungen rund 1,2 Millionen Personen bis 2030. In der Dienstleistungsbranche werde vor allem das Gesundheits- und Sozialwesen betroffen sein. Maßnahmen, dem Mangel vorzubeugen, sind der Studie zufolge die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Beschäftigten, ein Erhöhung des Anteils der Hochschulabsolventen, eine Ausweitung der wöchentlichen Arbeits- zeit von Teilzeitbeschäftigten und umfassende berufliche Weiterbildungsmaßnahmen. Außerdem wird in der Studie eine arbeitsmarktbezogene Zuwanderung empfohlen. 49 Beeinflusst wird der Fachkräftemangel sowohl von einem Wandel der Produktionsstruktur hin zu einer Dienstleistungsgesellschaft, vom dadurch bedingten Wandel der Arbeitslandschaft sowie von der demografischen Entwicklung. Die Beschäftigung im Dienstleistungssektor steigt an, im produzierenden Gewerbe geht sie zurück – bis zum Jahr 2030 um rund 2,5 Millionen Beschäftig- te. Der sektorale Strukturwandel vollzieht sich laut Prognos in den einzelnen Branchen sehr un- terschiedlich. Demnach werden die unternehmensnahen Dienstleistungen im Jahr 2030 die größ- te Bedeutung haben (Rechts-, Steuer und Unternehmensberater sowie Architektur- und Ingeni- eurbüros). Der größte „Verlierer“ des Strukturwandels ist demzufolge der Bergbau. 50 Differenzierte Betrachtungen zeigen, dass die Arbeitsnachfrage in den manuellen Produktionstä- tigkeiten Fertigen, Be- und Verarbeiten weiter sinkt - um eine weitere Million bis 2030 - während parallel dazu die Nachfrage nach wissensbasierten Tätigkeiten steigt, beispielsweise in For- schung oder Beratung. Ebenso werden vermehrt gesundheitliche und soziale Tätigkeiten benö- tigt, hier steigt laut Prognos die Nachfrage um 390.000 Erwerbstätige. Es findet zudem eine 51 spürbare Verschiebung der Nachfrage zu höher qualifizierten Arbeitskräften statt. Die Nachfrage nach Personen ohne beruflichen Abschluss oder mit einer Lehrausbildung nimmt ab oder stag- niert, die Nachfrage nach Hochschulabsolventen steigt laut Prognos dagegen bei fast allen Tätig- keiten stark an. Laut Prognos kommt es zu einem Mismatch am Arbeitsmarkt, weil der verän- 52 53 derten Arbeitskräftenachfrage kein entsprechendes Angebot gegenübersteht. 54 Schon 2015 könnten – wenn keine Maßnahmen ergriffen werden – 14 Prozent der insgesamt an- gebotenen Stellen für Ingenieure und Naturwissenschaftler nicht besetzt werden, 2030 wären durchschnittlich mehr als 25 Prozent aller Stellen für Hochqualifizierte unbesetzt. Im Bereich der beruflichen Bildung wären 2030 mehr als zwei Drittel der entsprechenden Fachrichtungen be- troffen – wobei die Zahl der unbesetzten Stellen durchweg niedriger wäre als bei Akademikern. Die voraussichtlich größten Lücken sind nach den Berechnungen von Prognos in den Büro- und 49 PROGNOS (2011). Arbeitslandschaft 2030, S. 1. 50 PROGNOS (2011). Arbeitslandschaft 2030, S. 8. 51 PROGNOS (2011), Arbeitslandschaft 2030, S. 26. 52 PROGNOS (2011). Arbeitslandschaft 2030, S. 28. 53 Mismatch meint ein Ungleichgewicht zwischen Arbeitskräftenachfrage und Arbeitskräfteangebot, das unter- schiedliche Ursachen haben kann (qualifikationsspezifisches, regionales oder lohnbedingtes Mismatch). In der Regel wird Mismatch mit Hilfe der sogenannten Beveridge-Kurve grafisch dargestellt. 54 PROGNOS (2011). Arbeitslandschaft 2030, S. 30.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 18 WD 6 – 3010-189/11 kaufmännischen Berufen mit Rechnungskaufleuten und Informatikern zu verzeichnen und in den Gesundheits- und Sozialberufen wie in den Lehrberufen. 55 5.5. MINT-Trendreport vom IW Köln Nach Aussage des Gutachtens vom Institut der deutsche Wirtschaft Köln (IW), das im Auftrag der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, des Bundesverbands der Deutschen In- dustrie, des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall und der Initiative „MINT Zukunft schaffen“ ange- fertigt wurde, fehlten dem deutschen Arbeitsmarkt im Februar 2011 rund 117.000 MINT- Fachkräfte. Allein zwischen Januar und Februar habe sich die Lücke um rund 21.000 Personen vergrößert. 56 Außerdem, so die IW-Untersuchung, führe die demografische Entwicklung zu einem steigenden Bedarf an MINT-Akademikern, da zahlreiche MINT-Kräfte aus Altersgründen aus dem Erwerbs- leben ausscheiden und ersetzt werden müssten. Bereits heute würden jährlich rund 44.300 MINT-Hochschulabsolventen benötigt, um Ausscheidende zu ersetzen. In den kommenden Jah- ren, so das IW, werde dieser Bedarf auf etwa 52.000 Absolventen pro Jahr steigen. Darüber hinaus prognostiziert das IW eine Beschäftigungsexpansion im MINT-Bereich: Zwischen 2000 und 2008 sei die Erwerbstätigkeit von MINT-Akademikern um durchschnittlich 62.000 Personen gestiegen und wenn sich dieser Trend fortsetze, bestehe schon heute ein Gesamtbedarf von 105.000 MINT- Hochschulabsolventen pro Jahr. 57 Bislang allerdings, so das IW, absolvierten zu wenige Studenten ein MINT-Erststudium. Im Jahr 2009 waren es 95.000 Studenten – laut Gutachten zu wenig, um den Gesamtbedarf zu decken. Zwar habe sich die allgemeine Studierneigung innerhalb eines Altersjahrgangs erhöht und somit auch die Absolventenzahlen insgesamt, aber der MINT-Anteil sei hier lediglich moderat gestie- gen. Das IW bemängelt auch, dass der Frauenanteil an den MINT-Erstabsolventen immer noch sehr gering sei. 2009 betrug er 31,4 Prozent. „Frauen stellen somit in Bezug auf das MINT- Segment ein Potenzial dar, welches in vielen Bereichen noch nicht erschöpft ist.“ 58 Das IW sieht zwei Handlungserfordernisse zur Verringerung der MINT-Lücke. Zum einen sei es notwendig, die Bildungsausländer, die hierzulande ein MINT-Studium abschließen, nach dem Studium in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren und das Bleiberecht für diese Ausländer- gruppe zu ändern. Zum zweiten sollte, so das IW-Gutachten, das Renteneintrittsalter erhöht wer- den, um so das Erwerbstätigenpotenzial im MINT-Segment zu steigern. 59 55 PROGNOS (2011). Arbeitslandschaft 2030, S. 37. 56 ANGER, Christina; ERDMANN, Vera; PLÜNNECKE, Axel (2011). MINT-Trendreport, S. 18. 57 ANGER; ERDMANN; PLÜNNECKE (2011), MINT-Trendreport, S. 4. 58 ANGER; ERDMANN; PLÜNNECKE (2011), MINT-Trendreport, S. 18. 59 ANGER; ERDMANN; PLÜNNECKE (2011), MINT-Trendreport, S. 5.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 19 WD 6 – 3010-189/11 5.6. Studie des DIW Der Wissenschaftler Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat im Jahr 2010 einen kurzfristigen Fachkräftemangel in naturwissenschaftlich-technischen Berufen verneint. Gegenstand der Analyse waren auch Facharbeiterqualifikationen, die vor allem in der Industrie benötigt werden. Untersucht hat Brenke die aktuelle Situation mit Blick auf die Ausbil- dung der nächsten vier bis fünf Jahre. Er kommt zu dem Ergebnis, dass in den nächsten fünf Jah- ren angesichts stark gestiegener Studentenzahlen noch nicht damit zu rechnen sei, dass in tech- nisch-naturwissenschaftlichen Berufsfeldern ein starker Engpass beim Arbeitskräfteangebot ein- trete. Mittel- und langfristige Trends waren nicht Gegenstand der Untersuchung. 60 Gegen einen aktuellen Fachkräftemangel spreche zum einen, dass der in der Krise begonnene Arbeitsplatzabbau in der Industrie gerade erst zum Stillstand gekommen sei. Noch im August 2010 habe die Zahl der Beschäftigten in dem Sektor um gut 300.000 unter dem Vorkrisenniveau gelegen. Zudem habe sich seit 2008 die Arbeitsmarktsituation in den meisten technisch- naturwissenschaftlichen Berufen verschlechtert. Dementsprechend sei fast bei allen Fachkräften die Zahl der Arbeitslosen höher als die Zahl der offenen Stellen. Weiterhin würden Fachkräfte bei der Einkommensentwicklung nicht besser abschneiden als die übrigen Arbeitnehmer. Zei- chen für eine Knappheit wären jedoch überdurchschnittliche Gehaltssteigerungen. Die Absolventenzahlen in Ingenieursstudiengängen und in der betrieblichen Ausbildung ließen ebenfalls keinen Fachkräftemangel erkennen. Das gleiche gelte in anderen wichtigen Fächern wie der Humanmedizin, der Mathematik und den klassischen Naturwissenschaften, so Brenke. In all diesen Fächern sei die Zahl der Studenten deutlich stärker gewachsen als die Zahl der Studenten insgesamt. Hinsichtlich der Ausbildung von Facharbeitern vermutet der Autor der Studie, dass die Unternehmen nur deshalb nicht mehr ausbilden würden, weil sie dies wegen eines ausrei- chenden Fachkräfteangebotes nicht für erforderlich hielten. Lediglich im Gesundheitssektor zeichnet sich der Untersuchung zufolge momentan ein Fachkräf- temangel ab: Bei Ärzten wie bei Krankenschwestern könnte demnach ein Engpass an Arbeitskräf- ten entstehen. Abgesehen von Medizinern und einigen wenigen Fertigungsberufen gebe es jedoch keine Anzeichen für einen momentanen Fachkräftemangel. In einem Interview zu der Studie spricht der Autor stattdessen sogar in einigen Bereichen von einem möglichen Überangebot an Fachkräften. Brenke gibt zu Bedenken, dass konkrete Zahlen zum Fachkräftemangel nicht benannt werden könnten, da bislang keine geeigneten wissenschaftlichen Verfahren zur Berechnung einer Fach- kräftelücke bekannt seien, die die Komplexität des Arbeitsmarktgeschehens und die Vielfalt der Aspekte auf der Angebots- und der Nachfrageseite beachteten. Die verfügbaren amtlichen Daten reichten für eine korrekte Berechnung nicht aus. Brenke kritisiert in seinem Aufsatz insbesondere die Methodik des IW. 61 60 BRENKE, Karl (2010), S. 2. 61 BRENKE, Karl (2010), S. 3ff. Vgl. zu dem wissenschaftlichen Disput auch die Erwiderung des IW vom 18. November 2010. http://www.iwkoeln.de/LinkClick.aspx?fileticket=g7sOArRj62U%3D&tabid=252 (letzter Abruf am 23. Januar 2012).",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 20 WD 6 – 3010-189/11 Diese Studie war sowohl innerhalb des DIW als auch unter anderen Arbeitsmarktexperten nicht unumstritten . In einem Kommentar hob der damalige Präsident des DIW, Prof. Dr. Zimmer- 62 mann hervor, dass bereits mittelfristig - schon aufgrund des unabwendbar zu erwartenden demo- grafischen Einbruchs ab dem Jahr 2015 - der Fachkräftemangel zum bestimmenden Thema des Arbeitsmarktes werde. Die derzeit verfügbaren Arbeitsmarktindikatoren seien allerdings nur schlechte Sensoren für kurzfristige Arbeitskräfteknappheit. 63 Prof. Dr. Zimmermann betonte in seiner Funktion als Direktor des Instituts zur Zukunft der Ar- beit (IZA) im Februar diesen Jahres erneut, dass es an wissenschaftlichen Instrumenten mange- 64 le, die eine detaillierte Ermittlung des tatsächlichen Fachkräftemangels möglich machten. In ei- ner Stellungnahme vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales bemängelte er, dass aufgrund einer unzureichenden Datengrundlage und in Ermangelung belastbarer Indikatoren die bevorstehenden bzw. aktuell bereits auftauchenden Fachkräfte-Engpässe bislang nicht ausrei- chend präzise definiert werden könnten. 65 5.7. Analyse des DGB Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Arbeitslosenstatistik der BA aus dem ersten Halbjahr 2011 untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass die Fluktuation auf dem Arbeits- markt weiterhin sehr groß sei. Trotz des beklagten Fachkräftemangels hätten in den ersten sechs Monaten des Jahres rund 908.000 Beschäftigte mit betrieblicher Ausbildung ihren Job verloren und seien arbeitslos geworden. Zwar habe sich die Zahl der qualifizierten Arbeitskräfte, die sich neu arbeitslos melden mussten, gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund 86.000 (8,6 Prozent) verringert, doch trotzdem seien viele qualifizierte Arbeitskräfte von den Unternehmen nicht ge- halten worden. Die DGB-Analyse betont den Zu- und Abgang am Arbeitsmarkt auch bei Arbeitskräften mit be- trieblicher oder schulischer Ausbildung. Mehr als 60 Prozent der aus Beschäftigung zugehenden Arbeitslosen habe eine abgeschlossene Berufsausbildung. Damit hätten 5,7 Prozent der 16 Mil- 66 lionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung ha- ben, innerhalb des ersten Halbjahres 2011 Erfahrungen mit Arbeitslosigkeit gemacht. „Bei anzie- hender Konjunktur und insgesamt sinkender Arbeitslosigkeit darf das Risiko des Job-Verlustes für Arbeitskräfte mit Berufsausbildung keineswegs kleingerechnet werden“, so der Autor der Analyse. Zudem seien immerhin rund 110.000 Beschäftigte mit akademischer Ausbildung im 67 ersten Halbjahr 2011 nach einer Beschäftigung arbeitslos geworden. Trotz Fachkräftebedarfs und trotz öffentlicher Klagen über Schwierigkeiten bei der Besetzung qualifizierter Stellen habe sich 62 HAAS, Sibylle; RIEDL, Thorsten (2010). Eine These, die nicht passt. Maulkorb für den Arbeitsmarktexperten des DIW: Süddeutsche Zeitung vom 17. November 2010. 63 ZIMMERMANN, Klaus F. (2010). DIW-Wochenbericht. 46/2010. 64 Prof. Dr. Klaus F. Zimmermann war bis Februar 2011 zugleich Präsident des DIW. 65 ZIMMERMANN, Klaus F. (2011), S. 2. 66 ADAMY, Wilhelm (2011), S. 1. 67 ADAMY (2011), S. 2.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 21 WD 6 – 3010-189/11 der Zugang in Arbeitslosigkeit bei Akademikern lediglich um 1,4 Prozent verringert. Derzeit sind etwa drei Millionen Menschen mit Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in sozialversiche- rungspflichtiger Beschäftigung. Die Zugänge in Arbeitslosigkeit im ersten Halbjahr 2011 entspre- chen hier laut DGB-Analyse einem Anteil von 3,7 Prozent. Die Analyse kommt zu dem Schluss, dass trotz demografischen Wandels und steigendem Fach- kräftebedarf längst nicht alle Unternehmen eine längerfristig orientierte Personalplanung betrie- ben. Zudem stelle sich die Frage, ob bei jenen Beschäftigten mit einer betrieblichen bzw. schuli- schen Ausbildung in den vergangenen Jahren ausreichend in Zukunftsfeldern - oder ob mögli- cherweise an den längerfristigen Anforderungen des Arbeitsmarktes vorbei - ausgebildet wurde. 68 6. Strategien 6.1. Handlungsempfehlungen der BA Die BA prognostiziert einen Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials (EPP) um 6,5 Millionen Personen auf dann nur noch 38,1 Millionen Personen im Jahr 2025. Dementsprechend werde sich ein Fachkräftemangel vor allem bei den Ingenieurberufen einstellen. Nach Angaben der BA hat das Institut zur Zukunft der Arbeit errechnet, dass bis zum Jahr 2020 rund 240.000 Ingenieure fehlen werden. Die BA beruft sich auf Studien, die von 2 Millionen fehlenden Fachkräften bis 69 2020, bzw. einer Fachkräftelücke von 5,2 Millionen bis 2030 ausgehen. 70 Die BA hält eine Doppelstrategie für die beste Lösung den Fachkräftemangel zu verhindern bzw. zu beseitigen. So solle sowohl die Anzahl qualifizierter Fachkräfte innerhalb Deutschlands er- höht, als auch die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte ermöglicht werden: – „Durch Qualifikation und Anreize sollten diese individuellen und gleichzeitig gesellschaftlich- wirtschaftlichen Chancen erschlossen werden. Dies gilt vor allem für Personengruppen, deren Anteil am Fachkräfteangebot heute vergleichsweise gering ist: beispielsweise Personen über 55 Jahre, Frauen, Geringqualifizierte und Menschen mit Migrationshintergrund. Dafür den Rahmen zu schaffen durch gesetzliche und tarifliche Lösungen, durch Bildung und Ausbildung, durch Betreuungs- und Informati- onsangebote, erfordert das Zusammenspiel aller Arbeitsmarktakteure und Politikbereiche.“ 71 Die BA hat zehn Handlungsfelder definiert, um den Fachkräftemangel zu verhindern bzw. zu beseitigen: – Schulabgänger ohne Abschluss reduzieren und Übergänge in den Beruf verbessern, – Ausbildungsabbrecher reduzieren, – Studienabbrecher reduzieren, – Erwerbspartizipation und Lebensarbeitszeit von Menschen über 55 erhöhen, 68 ADAMY (2011), S. 7. 69 BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (2011). Perspektive 2025, S. 3 und S. 7. 70 BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (2011). Perspektive 2025, S. 8. 71 BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (2011), Perspektive 2025, S. 11.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 22 WD 6 – 3010-189/11 – Erwerbspartizipation und Arbeitszeitvolumen von Frauen steigern, – Zuwanderung von Fachkräften steuern, – Arbeitszeit von Beschäftigten in Vollzeit steigern, – Qualifizierung und Weiterbildung vorantreiben, – Arbeitsmarkttransparenz erhöhen, – Flankierende Maßnahmen im Steuer- und Abgabenbereich prüfen. In der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen sind bislang nur 56 Prozent beschäftigt, in Frankreich sind es 39, in Schweden 70 Prozent. Allerdings, so die BA, hat Deutschland mit 31 Prozent den höchsten Altersquotienten in ganz Europa (Verhältnis der über 65-Jährigen zu den 15- bis 64- Jährigen). Eine hohe Erwerbstätigenquote bei Älteren wäre demzufolge eine wichtige Maßnahme zur Steigerung des Fachkräfteangebots. Nach Berechnungen der BA würde eine Steigerung der Erwerbstätigenquote von derzeit 56,2 Prozent auf 61,8 Prozent im Jahr 2025 eine Zunahme von einer halben Million Erwerbstätigen bedeuten (Vollzeitäquivalent). Allerdings, so die BA, müssten die Arbeitsbedingungen den veränderten Bedürfnissen und Er- fordernissen Älterer angepasst werden. Hilfreich wäre zum Beispiel die Einführung eines ganz- heitlichen betrieblichen Gesundheitsmanagements wie Betriebssportgruppen, gesundes Kanti- nenessen, Rückenschulen oder Stressbewältigungsseminare. Im Jahr 2009 waren 71,4 Prozent Frauen in Deutschland erwerbstätig, allerdings in hohem Maße in Teilzeit. Nur 55 Prozent der erwerbstätigen Frauen waren vollzeitbeschäftigt. Hinzu kommt, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Teilzeitkräften in Deutschland derzeit bei 18,5 Stunden liegt. Führend in der EU ist Schweden mit 25 Stunden pro Woche. Würde der Anteil der Frauen, die wegen Kinderbetreuung Teilzeit arbeiten, um zehn Prozent sinken und durch Voll- zeitkräfte ersetzt, entspräche dies nach Berechnungen der BA einem zusätzlichen Fachkräftepo- tenzial von 0,1 Millionenen Vollzeitäquivalenten. Eine Erhöhung der durchschnittlichen Ar- beitszeit um zehn Prozent würde demgemäß ebenfalls eine Erhöhung von 0,1 Millionen Vollzeitäquvalenten bedeuten. In Summe berge die Erhöhung der Erwerbspartizipation von Frau- en, die Senkung des Anteils der Frauen, die Teilzeit arbeiten und die Anhebung der Arbeitszeit laut Berechnungen der BA ein Gesamtpotenzial von 0,7 bis 2,1 Millionen Vollzeitäquivalenten. – „Ein zentraler Ansatzpunkt (…) sind Initiativen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Zusätzlich sind Maß- nahmen auf Unternehmensebene denkbar, wie etwa der Ausbau von Betriebskindergärten, die Beteiligung von Ar- beitgebern an Kinderbetreuungskosten oder die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle (z.B. Telearbeit, Mutter- Kind-Büros).“72 Die BA gibt zu bedenken, dass bislang unter den Zuwanderern, die nach Deutschland kommen, die qualifizierten Fachkräfte in der Minderheit gewesen seien. 2009 waren von 721.000 Zuwan- derern nur 17.000 Fachkräfte (12.000 Hochschulabsolventen, 4.400 Mitarbeiter internationaler Unternehmen, 700 Hochqualifizierte). 72 BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (2011), Perspektive 2025, S. 34",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 23 WD 6 – 3010-189/11 Wenn Deutschland ab 2015 auf 100 Prozent des langfristigen historischen Nettozuwanderungsni- veaus von 200.000 Personen pro Jahr kommen würde, ließe sich bis 2025 ein zusätzliches Fach- kräftepotenzial von 0,8 Millionen Vollzeitäquivalenten erschließen, so die Berechnungen der BA. Die BA schlägt vor, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zuwanderung von Fachkräften zu verändern, also rechtliche und bürokratische Hürden abzubauen und eine „Willkommenskul- tur“ auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu schaffen. Erster Ansatzpunkt wäre, so die BA, ein Verzicht auf die Vorrangprüfung bei Mangelberufen, die auf einer Positivliste vermerkt sind. Der Vorteil dieses Modells läge darin, dass es relativ leicht und schnell umzusetzen sei. 73 Die BA spricht von einem Paradigmenwechsel hin zu mehr gesellschaftlicher Akzeptanz und Integration von Ausländern beginnend mit einer klaren Identifikation Deutschlands als Einwan- derungsland. Neben der quantitativen Erhöhung des Erwerbspersonenpotenzials seien bei einer erhöhten Zuwanderung auch die positiven Effekte auf das Steuer- und Sozialsystem sowie auf das Beschäftigungsniveau der Volkswirtschaft insgesamt zu sehen. 74 6.2. Expertise des Sachverständigenrates Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat im Mai 2011 eine Expertise zum demografischen Wandel im Auftrag der Bundesregierung vorgelegt. Ausgehend von einer Charakterisierung des demografischen Wandels – Alterung der Bevölke- rung und Rückgang der Bevölkerungszahl – untersucht der Sachverständigenrat die Auswirkun- gen dieser Entwicklung auf die Güter- und Finanzmärkte, den Arbeitsmarkt, das Produktionspo- tential und die öffentlichen Haushalte. Dargestellt werden hier im wesentlichen die Analysen und Empfehlungen der Sachverständigen zum Arbeitsmarkt (S. 90-121), „der bei allen Überle- gungen zum demografischen Wandel im Mittelpunkt steht.“ 75 Der Sachverständigenrat geht davon aus, dass die rückläufige Bevölkerungszahl zusammen mit der verstärkten Alterung zu einem noch stärkeren Rückgang der Anzahl der Erwerbspersonen führen werde. Dieser Rückgang könne vermieden werden, wenn die Erwerbstätigkeit von Frauen erhöht, das Eintrittsalter in eine Erwerbstätigkeit vorverlegt und das Renteneintrittsalter hinaus- geschoben werde. Die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften könne ebenfalls eine Ent- lastung bewirken. 76 Die 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes bildet den Ausgangspunkt für die Expertise. Der Sachverständigenrat betrachtet unter den insgesamt zwölf Varianten des Statistischen Bundesamtes hauptsächlich die Variante der „Mittleren Bevölke- rung“. Diese stützt sich auf eine annähernd konstante Geburtenziffer von1,4 Kindern je Frau. Für die Migration (Wanderungssaldo) werden zwei Szenarien betrachtet. Zum einen wird eine jährli- che Nettozuwanderung von 100.000 ab dem Jahr 2014 angesetzt und zum zweiten eine jährliche 73 BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (2011), Perspektive 2025, S. 35-37. 74 BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (2011), Perspektive 2025, S. 38. 75 SACHVERSTÄNDIGENRAT (2011), 5. 76 SACHVERSTÄNDIGENRAT (2011), S. III und S. 2.",
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"number": 24,
"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 24 WD 6 – 3010-189/11 Nettozuwanderung von 200.000 Personen ab dem Jahr 2020. Die Sachverständigen weisen darauf hin, dass Aussagen über die erwartete Zu- und Abwanderung einer großen Unsicherheit unterlie- gen, da diese von politischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesetzlichen Faktoren im Zu- und Abwanderungsland abhänge. 77 Infolge der demografischen Veränderungen, so die Sachverständigen, werde das Arbeitsangebot bei realistischen Annahmen über die Entwicklung der Geburtenrate und des Wanderungssaldos erstmals in der Nachkriegsgeschichte deutlich zurückgehen. Während die Projektion des Ar- 78 beitsangebots im Wesentlichen von der demografischen Entwicklung abhänge, sei eine Projektion der Arbeitsnachfrage bis zum Jahr 2060 allerdings deutlich unsicherer. Eine exakte Prognose ist nach Meinung der Sachverständigen so gut wie unmöglich. Eine detaillierte Voraussage nach Qualifikationen und Berufen sollte mit großer Vorsicht und allenfalls als eine trendmäßige Be- trachtung gewertet werden. 79 Zur Beschreibung der Entwicklung des Arbeitskräfteangebots ziehen die Sachverständigen eine Basisvariante der 12. Bevölkerungsvorausberechnung heran, der zufolge das Arbeitsangebot trotz einer jährlichen Nettozuwanderung von 100.000 Personen zwischen dem Jahr 2010 und 2060 um fast 30 Prozent auf etwa 31 Millionen Personen zurückgehen wird. Mit dem Ausscheiden der so genannten „Baby-Boomer-Generation“ aus dem Erwerbsleben verringert sich das Arbeitsangebot ab dem Jahr 2015 um etwa 100.000 Personen bis auf fast 400.000 Personen im Jahr 2030. Ab dem Jahr 2040 pendelt sich diese Zahl auf 250.000 Personen jährlich ein. Neben dem Rückgang des Arbeitsangebots findet eine Alterung der Erwerbspersonen statt. Allerdings: Inwieweit diese Pro- jektion der Basisvariante des Arbeitsangebots tatsächlich eintritt, hängt in der kurzen Frist haupt- sächlich von der Entwicklung der Nettozuwanderung und in der mittel- bis längerfristigen Per- spektive zusätzlich von der Geburtenrate ab. Eine Veränderung des Wanderungssaldos in der Arbeitsmigration würde, so die Sachverständigen, sofort das Arbeitsangebot verändern. 80 Die Sachverständigen diskutieren angesichts der Analysen zum Arbeitsangebot und Arbeitsnach- frage ein Maßnahmenbündel, das sich auf die Bereiche Qualifizierung, Förderung bereits vor- handener Potentiale und Zuwanderung konzentriert. Eine Verbesserung der Qualifikation von Schülern könne zum Beispiel dadurch erreicht werden, dass Bildungsausgaben trotz abnehmender Kinderzahl konstant blieben und nicht gekürzt wür- den. Damit stiege die Ressourcenausstattung pro Schüler – zum Beispiel eine bessere Schüler- Lehrer-Relation. Eine Steigerung der Arbeitszeit – Steigerung der wöchentlichen Normalarbeits- zeit oder Übergang von Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung – könnte den Rückgang des Arbeitsvo- lumens aufgrund der sinkenden Zahl der Erwerbstätigen dämpfen. Des Weiteren müsste die Er- werbstätigkeit der Frauen durch bessere Betreuungsangebote für Kinder und familienorientierte Arbeitszeitmuster erhöht werden. Bei älteren Beschäftigten stehe die Schaffung altersgerechter Arbeitsplätze und lebenslanges Lernen im Vordergrund. Die Erwerbsquote von Personen mit 77 SACHVERSTÄNDIGENRAT (2011), S. 24ff. 78 SACHVERSTÄNDIGENRAT (2011), S. 91. 79 SACHVERSTÄNDIGENRAT (2011), S. 99. 80 SACHVERSTÄNDIGENRAT (2011), S. 94ff.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 25 WD 6 – 3010-189/11 Migrationshintergrund könnte durch eine erleichterte Anerkennung von ausländischen Bil- dungsabschlüssen erreicht werden. Die Erwerbslebensphase könnte durch einen früheren Eintritt und ein späteres Ausscheiden ausgeweitet werden. Nach Ansicht der Sachverständigen sollte im Kontext eines weiteren Anstiegs der Lebenserwartung über einen nochmaligen Anstieg des ge- setzlichen Renteneintrittsalter nach dem Jahr 2029 nachgedacht werden. Ab dem Jahr 2012 be- ginnt eine stufenweise Heraufsetzung des gesetzlichen Renteneintrittsalters bis auf 67 Jahre im Jahr 2029. Schließlich befürwortet der Sachverständigenrat die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräf- ten. Dafür müsste die „restriktive Einwanderungspolitik gegenüber Arbeitsmigration aus Dritt- staaten aufgegeben und stattdessen eine gezielte Immigrationspolitik verfolgt werden, wie sie beispielsweise Australien und Kanada praktizieren“. 81 6.3. McKinsey-Studie „Wettbewerbsfaktor Fachkräfte“ McKinsey stützt sich unter anderem auf die Prognos-Studie „Arbeitslandschaft 2030“ aus dem Jahr 2009 sowie auf Analysen und Handlungsempfehlungen des IAB und der BA. McKinsey zeigt Strategien für Politik und Unternehmen in Deutschland auf. Zentrale These ist, dass zur Vermei- dung eines Fachkräftemangels eine Kraftanstrengung aller Arbeitsmarktakteure notwendig sei. Staatliche Organe könnten, so die Studie, das Fachkräfteproblem nicht für die Unternehmen lö- sen, sondern nur mit ihnen. In erster Linie sei es Aufgabe der Unternehmen selbst, ihre Versor- gung mit Fachkräften in der benötigten Zahl und mit der notwendigen Qualifikation zu sichern. Unternehmen brauchten in Zeiten in denen Arbeitskräfte knapp werden, eine nachhaltige und weitsichtige Personalstrategie. 82 Angesichts des prognostizierten Fachkräftemangels stehe deshalb ein Paradigmenwechsel für die Unternehmen an: Nach Jahrzehnten hoher Arbeitslosigkeit und eines strukturellen Überangebots auch an qualifizierten Fachkräften würden nun auch qualifizierte Arbeitskräfte knapp, was stei- gende Löhne und Gehälter zur Folge habe. Ähnlich wie die BA in ihren Handlungsempfehlun- 83 gen (6.1.) sieht auch McKinsey Handlungsbedarf in den Bereichen Bildung, Lebensarbeitszeit, Betreuung, Zuwanderung sowie Steuern und Abgaben. Mit Mehrausgaben in allen genannten Bereichen von jährlich ca. 18 bis 25 Mrd. Euro könne der Staat einen wichtigen Beitrag zur Ab- wendung des Fachkräftemangels leisten. Mindestens zwei Millionen zusätzliche Fachkräfte könnten so im Jahr 2025 in Deutschland verfügbar sein, so McKinsey. 84 Für die Unternehmen im Deutschland sieht McKinsey drei Handlungsoptionen: Erstens eigene Potentiale ausschöpfen und Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen, zweitens Kooperationen und Partnerschaften eingehen, wie zum Beispiel Public Private Partnerships und drittens eigenen Bedarf an Fachkräften senken. Eigene Potentiale könnten zum Beispiel durch eine bessere Ein- bindung älterer Arbeitskräfte, eine stärkere Einbindung der Mitarbeiterinnen und eine bessere 81 SACHVERSTÄNIGENRAT (2011), S. 115ff 82 McKINSEY (2011), S. 7,9 83 McKINSEY (2011), S. 12. 84 McKINSEY (2011), S. 17.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 26 WD 6 – 3010-189/11 Weiterbildung und Ausbildung der eigenen Mitarbeiter ausgeschöpft werden. McKinsey macht85 für die drei Handlungsoptionen eine Vielzahl konkreter Vorschläge, die unter Beachtung der Be- sonderheiten der jeweiligen Unternehmen umgesetzt werden können. Dazu gehören flexible Ar- beitszeitmodelle, eine altersgerechte Arbeitsorganisation, familienorientierte Serviceleistungen wie betriebliche Betreuungseinrichtungen oder das Modell der Vertrauensarbeitszeit etc. McKinsey plädiert auch für die Anwerbung ausländischer Fachkräfte. Die Studie kritisiert, dass das Verfahren für Arbeitnehmer mit besonderen Qualifikationen aus Drittstaaten, für die eine Vorrangprüfung vorgenommen werden muss, eine hohe bürokratische Hürde darstelle. In 2009 seien lediglich 12.000 ausländische Fachkräfte nach erfolgreicher Prüfung nach Deutschland ge- kommen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland reichen nach McKinsey nicht aus, um Wirkung zu zeigen. Unter anderem rät McKinsey deut- schen Unternehmen zu einer stärkeren Anwerbung ausländischer Hochschulabsolventen. Aller- dings müsse ein Bewusstseinswandel hin zu einer Willkommenskultur gelingen. 86 7. Effekte der Zuwanderung Im Folgenden werden Studien und Informationen des IAB und des IZA vorgestellt, die die Effek- te der Zuwanderung für den deutschen Arbeitsmarkt und die deutschen Staatsfinanzen beschrei- ben. In diesem Zusammenhang ist auf die umfangreiche Integrations- und Migrationsforschung hinzuweisen, die sich neben vielen anderen Aspekten auch mit Integrationsdefiziten von Zu- wanderern und ihren Auswirkungen beschäftigt. Dabei geht es naturgemäß auch um die Integra- tion von Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt und das deutsche Bil- dungssystem. Seit 2005 liegen aufgrund entsprechender Erhebungen des Statistischen Bundes- amtes (Mikrozensus) Informationen über knapp 16 Millionen Personen mit Migrationshinter- grund vor . Auf die zahlreichen Studien und Analysen aus diesem Forschungsbereich kann hier 87 nicht näher eingegangen werden. 7.1. Analyse des IAB zur EU-Osterweiterung Das IAB der Bundesagentur für Arbeit hat mit fünf weiteren Forschungseinrichtungen in Europa eine gesamtwirtschaftliche Analyse der Arbeitsmarkteffekte der Migration nach der EU- Osterweiterung im Jahr 2004 (Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Tschechische Republik, Un- garn, Malta und Zypern) und 2007 (Rumänien und Bulgarien) durchgeführt. Demnach erhöht die Migration aus den Beitrittsländern das Bruttosozialprodukt in der erweiterten Europäischen Uni- on um 0,2 Prozent bzw. 24 Mrd Euro (Integrationsgewinn), das BIP der Einwanderungsländer 85 McKINSEY (2011), S. 21ff. 86 McKINSEY (2011), S. 36ff. 87 Vgl. STATISTISCHES BUNDESAMT: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/MigrationIntegration/MigrationInteg ration.html (letzter Abruf am 26. März 2012).",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 27 WD 6 – 3010-189/11 und insbesondere der Zielländer steigt, das der Auswanderungsländer fällt. Die Einkommen der einheimischen Bevölkerung in den Einwanderungsländern steigen langfristig, gehen aber kurz- fristig zurück. Langfristig sind die Arbeitsmarkteffekte – so die Analyse – neutral, kurzfristig können die Löhne in den Einwanderungsländern leicht sinken und die Arbeitslosigkeit leicht steigen. Für Deutschland stellt die Untersuchung langfristig positive Effekte einer Arbeitsmigrati- on fest. 89 Die Autoren des IAB weisen darauf hin, dass die gesamtwirtschaftliche Analyse zwei Faktoren nicht berücksichtigt habe: Die illegale Migration aus den mittel- und osteuropäischen Ländern sei durch die Erweiterung teilweise legalisiert worden. Diese Migranten würden bei Öffnung der Arbeitsmärkte als Neuzuwanderer gezählt, obwohl sie bereits im Land waren. Hier könne es folg- lich zu einer verzerrten Angabe der Migrationszahlen kommen. Zum anderen hätten die Auswir- kungen der Finanzkrise auf die Arbeitsmärkte und die Arbeitsmigration noch nicht genau abge- schätzt werden können. Grundsätzlich gelte aber, dass die Krise zu einem deutlichen Rückgang der Zuwanderung führen werde. 90 7.2. Materialsammlung des IAB zur Arbeitsmigration In einer Materialsammlung des IAB zum Fachkräftebedarf der Wirtschaft heißt es zu den langfris- tigen Wirkungen der Zuwanderung von Fachkräften, dass die Abschwächung des Alterungspro- zesses durch Zuwanderung erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen und die So- zialversicherungssysteme habe: „Obwohl die ausländische Bevölkerung sehr viel stärker als die deutsche Bevölkerung von Arbeitslosigkeit betroffen ist, in höherem Umfang soziale Leistungen nach dem SGB II bezieht und niedrigere Steuern als der Durchschnitt der deutschen Bevölkerung bezahlt, entsteht durch Zuwanderung ein Nettogewinn für die öffentlichen Finanzen und Sozial- systeme. Dies ist im Wesentlichen auf die zusätzlichen Einzahlungen in die Rentenversiche- rungssysteme sowie den Umstand, dass sich die Schuldenbelastungen der öffentlichen Haushalte und der Sozialversicherungssysteme durch Zuwanderung auf eine größere Zahl von Köpfen ver- teilt, zurückzuführen.“ 91 Aber die Wohlfahrtseffekte der Zuwanderung seien – so das IAB – langfristig nicht allein von der Zahl, sondern auch von der Qualifikationsstruktur der Zuwanderer abhängig: Erstens bestimme die Qualifikation entscheidend die Arbeitsmarktintegration, das heißt, die Arbeitslosenrate unter den Zuwanderern ist abhängig von ihrer Qualifikation. Zweitens steige die Wachstumsrate der gesamtwirtschaftlichen Produktion und der Produktivität mit der Qualifikation der Zuwanderer. Drittens stiegen die fiskalischen Gewinne des Sozialstaats mit der Qualifikation der Zuwanderer. Eine langfristig angelegte Zuwanderungspolitik müsse deshalb die Qualifikationsstruktur der Zuwanderer erhöhen und die Integration der Migranten und von Personen mit Migrationshinter- grund in den Arbeitsmarkt und das Bildungssystem erheblich verbessern. Das größte Risiko der 92 Migration bestehe in den Problemen der Integration der Migranten in Arbeitsmarkt und Gesell- 89 BAAS, Timo; BRÜCKER, Herbert; HAUPTMANN, Andreas (2009), S. 1ff. 90 BAAS; BRÜCKER; HAUPTMANN (2009), S. 7. 91 BRÜCKER, Herbert (2007), S. 3. 92 BRÜCKER, Herbert (2007), S. 4.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 28 WD 6 – 3010-189/11 schaft. Eine langfristige angelegte Zuwanderung müsse daher die Qualifikationsstruktur der Zu- wanderer erhöhen und die Integration der der Migranten und von Personen mit Migrationshin- tergrund in den Arbeitsmarkt und die Bildungssysteme deutlich verbessern. 93 7.3. Analyse des IZA Der Wissenschaftler Holger Bonin hat versucht, mit einer Analyse des Finanzierungsbeitrags von Ausländern zu den deutschen Staatsfinanzen für das Jahr 2004, eine andere Perspektive in die Diskussion um Zuwanderung und Arbeitsmigration einzubringen. Bislang, so der Autor, sei die fiskalische Dimension von Zuwanderung und Integration zu sehr auf die Themen „Zuwanderung in die Sozialsysteme“ und die schwierige Arbeitsmarktlage vieler Zuwanderer und die daraus resultierende Belastung für die öffentlichen Haushalte verengt worden. Dass die in Deutschland lebenden Zuwanderer mehrheitlich gut in den Arbeitsmarkt integriert seien und folglich einen nennenswerten Finanzierungsbeitrag zu den öffentlichen Haushalten leisteten, gerate dabei aus dem Blickfeld. Der Autor befürwortet ein Punktesystem zur aktiven Auswahl von Zuwanderern und die Integration der Zuwanderer unter Arbeitsmarktaspekten, um den positiven Effekt der Arbeitsmigration zu steigern. 94 Bonin hat in einer Studie für das Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) errechnet, dass in Deutschland lebende Ausländer im Jahr 2004 einen Finanzierungsbeitrag zu den öffentlichen Haushalten von knapp 2.000 Euro pro Kopf geleistet haben. Auch wenn sich dieser Finanzie- rungsbeitrag langfristig aufgrund der Alterung der ausländischen Bevölkerung verschlechtern werde, so die Studie, werde er auch in Zukunft eindeutig positiv sein. Bonin weist allerdings einleitend auf eine Studie aus dem Jahr 2001 von Hans-Werner Sinn, Gebhard Flaig und Michael Werding hin, die zu dem gegenteiligen Ergebnis kommt. Danach seien Ausländer Nettoempfänger staatlicher Leistungen, die empfangenen Transferleistungen seien also höher als die von ihnen geleisteten Steuern und Beiträge. In der Studie für das IZA nutzt Bonin die Zahl der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes. Hier werden alle ausländischen Staatsbürger registriert, die sich in Deutschland an- bzw. abmelden. Im so genannten Ausländerzentralregister, einer weiteren Datenquelle zur Beschreibung der ausländischen Bevölkerung in Deutschland, werden nur Ausländer erfasst, die sich in der Regel länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten. Nach der Bevölkerungsfort- 95 schreibung lebten im Jahr 2004 genau 7,288 Millionen Ausländer in Deutschland. Insgesamt leb- ten 82,5 Millionen Menschen im Jahr 2004 in Deutschland. Der Anteil der Ausländer an der Ge- samtbevölkerung nach der Bevölkerungsfortschreibung betrug demnach 8,8 Prozent. 96 Ausgangspunkt der Studie für die Bilanzierung der Finanzierungsbeiträge von Deutschen und Ausländern ist eine Schätzung der durchschnittlichen und individuellen Steuerzahlungen, Bei- tragszahlungen und Transferbezüge nach Staatsangehörigkeit und nach Alter. Eine solche Alters- 93 BRÜCKER, Herbert (2007), S. 4. 94 BONIN, Holger (2007), S. 43ff. 95 BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE (2011), S. 98. 96 STATISTISCHES BUNDESAMT (2012). Bevölkerung insgesamt und ausländische Bevölkerung 1990 bis 2010.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 29 WD 6 – 3010-189/11 gliederung hält Bonin für sinnvoll, da die zu analysierenden Finanzströme zwischen Individuen und Staat teilweise stark altersabhängig seien und sich der Altersaufbau von deutscher und aus- ländischer Bevölkerung im Beobachtungszeitraum deutlich unterscheide. Als Datenquellen nutz- te Bonin das Sozio-Oekonomische Panel (SOEP), eine jährlich stattfindende Wiederholungsbefra- gung von Deutschen, Ausländern und Zuwanderern in den alten und neuen Bundesländern. Die Stichprobe erfasste im Erhebungsjahr 2004 fast 12.000 Haushalte mit mehr als 22.000 Personen. 97 Insgesamt wurden auf Grundlage des SOEP Altersprofile nach Nationalität für 33 verschiedene Steuern und Transfers generiert. 98 Für die weitere Analyse wurden die Altersprofile für Deutsche und Ausländer mit einem propor- tionalen Faktor so gewichtet, dass sich unter Berücksichtigung des deutschen und ausländischen Bevölkerungsbestands das jeweilige Einnahmen-und Ausgabenniveau gemäß Volkswirtschaftli- cher Gesamtrechnung (VGR) für das Jahr 2004 ergibt. Für die Aufschlüsselung einiger Ausgaben ist die Studie von der VGR abgewichen. Die Ausgaben zur Sozialhilfe stützen sich auf den Fi- nanzbericht des Bundesministeriums für Finanzen (2006). 99 Bonin ermittelt den Finanzierungsbeitrag der in Deutschland lebenden Ausländer zu den öffent- lichen Haushalten, indem er von der Summe aller durchschnittlichen altersspezifischen Steuer- und Beitragszahlungen pro Kopf die durchschnittlichen Transferbezüge pro Kopf abzieht. Bei den Steuer- und Beitragszahlungen handelt es sich z.B. um die Einkommens- und Lohnsteuer und Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Bei den Transferbezügen handelt es sich z.B. um Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sowie öffent- liche Aufwendungen für Kindergärten, Schulen und Hochschulen (geldwerte Bildungsleistun- gen). Die Studie zeigt auf, dass Deutsche wie Ausländer generell abhängig vom Alter unterschiedliche Finanzierungsbeiträge leisten. Während der Finanzierungsbeitrag von Jugendlichen und Kindern negativ ist, wird der Finanzierungsbeitrag mit Eintritt in das Erwerbsleben positiv. Der höchste Finanzierungsbeitrag wird im Alter von 40 bis 45 Jahren geleistet. Ab 50 Jahren fällt er dann deutlich ab, weil diese Altersgruppe verstärkt von Arbeitslosigkeit betroffen ist oder in den Ru- hestand eintritt. 100 Die positive Bilanz der ausländischen Bevölkerungsgruppe ergebe sich, so die Studie, aus ihrer Altersstruktur, die sich deutlich von der der Deutschen unterscheide. Der Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter, nämlich der Anteil der 20 bis 60-jährigen, habe im Jahr 2004 genau 68,2 Prozent betragen und sei damit deutlich höher gewesen als der Anteil dieser Altersgruppe in der deutschen Bevölkerung mit 55,9 Prozent. Dagegen seien nur 9,1 Prozent der Ausländer in Deutschland älter als 60 Jahre und damit Nettoempfänger staatlicher Leistungen. Bei der Gruppe der Deutschen seien immerhin 22 Prozent im Rentenalter und damit Transferempfänger. Der Al- 97 BONIN, Holger (2006), S. 2ff. 98 BONIN, Holger, (2006), S. 3. 99 BONIN, Holger (2006), S. 4. 100 BONIN, Holger (2006), S. 5ff.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 30 WD 6 – 3010-189/11 tersstruktureffekt verbessere also den Finanzierungsbeitrag der ausländischen Bevölkerung im relativen Vergleich. Ein Beispiel aus der Studie: Ein Deutscher zahlte im Jahr 2004 pro Kopf durchschnittlich 2.582 Euro Lohn- und Einkommenssteuer inkl. Solidaritätszuschlag. Ein Ausländer zahlte im Durch- schnitt pro Kopf 1.532 Euro Lohn- und Einkommenssteuer inkl. Solidaritätszuschlag. Ein Deut- scher erhielt im Jahr 2004 durchschnittlich pro Kopf 275 Euro Sozialhilfe, ein Ausländer im Durchschnitt pro Kopf 465 Euro. 101 Ausländer zahlten insgesamt an Steuern und Beiträgen pro Kopf durchschnittlich 7.414 Euro, Deutsche zahlten pro Kopf durchschnittlich 10.831 Euro an Steuern und Beiträgen. Ausländer erhielten Transferleistungen in Höhe von durchschnittlich 5.460 Euro pro Kopf, Deutsche erhiel- ten durchschnittlich 7.473 Euro Transferleistungen pro Kopf. Damit lag der Finanzierungsüber- schuss von Ausländern bei 1.954 und von Deutschen bei 3.338 Euro pro Kopf. Der Finanzie- rungsbeitrag der Ausländer war damit zwar deutlich geringer als der der Deutschen, aber „ein- deutig positiv“. 102 Die hohe Arbeitslosigkeit unter den Ausländern zeige sich, so die Studie, anhand der massiv hö- heren Ausgaben pro Kopf für Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. Bei den übrigen Sozialversiche- rungen profitierten Ausländer allerdings weniger von Leistungen als Deutsche. Bei der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung liege dies überwiegend am relativ günstigen Altersaufbau der ausländischen Bevölkerung. Allerdings sei auch die altersspezifische Inanspruchnahme der So- zialversicherungsleistungen tendenziell geringer. In der Krankenversicherung zeigten sich bei- spielsweise – mit Ausnahme der obersten Altersjahrgänge – seltenere Arztbesuche und kürzere Klinikaufenthalte. Ausländer erhielten zudem pro Kopf weniger Wohngeld, Mutterschaftsgeld und Leistungen nach dem BAföG. Wegen der höheren Geburtenrate erhielten sie etwas mehr Kindergeld als Deutsche. 103 Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass bei einem geschätzten positiven Finanzierungsbeitrag von rund 2.000 Euro pro Kopf im Jahr 2004 die von den rund 7,2 Millionen Ausländern geleiste- ten Steuern und Beiträge die empfangenen Transfers um 14,1 Milliarden Euro überstiegen haben. Auch unter Berücksichtigung des Alterungsprozesses der ausländischen Bevölkerung und einer Verringerung des Überschusses bleibe der Finanzierungsbeitrag auch zukünftig positiv. 104 8. Fazit Ein Fachkräftemangel bzw. ein Fachkräfteengpass in Deutschland lässt sich bereits heute anhand verschiedener Indikatoren ablesen, allerdings kann er nicht immer wissenschaftlich präzise für 101 BONIN, Holger (2006), S. 9. 102 BONIN, Holger (2006), S. 7-8. (Die Zahlen und Beträge dieser Untersuchung beziehen sich nur auf das Jahr 2004.) 103 BONIN, Holger (2006), S. 9ff. 104 BONIN, Holger (2006), S. 14.",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 31 WD 6 – 3010-189/11 die einzelnen Berufsfelder beschrieben werden. Im Kontext der demografischen Entwicklung, 105 Alterung sowie Schrumpfung der deutschen Bevölkerung, und des Strukturwandels der deut- schen Wirtschaft, Stichwort Tertiarisierung, deutet jedoch vieles darauf hin, dass sich in den kommenden Jahren ein Fachkräftemangel im mittleren und hohen Qualifikationsniveau einstel- len kann, wenn nicht mit verschiedenen Maßnahmen einer solchen Entwicklung entgegenge- wirkt wird. Viele Handlungsempfehlungen für die Politik gehen von einer Doppelstrategie aus. So sollen ei- nerseits die Potentiale der vorhandenen inländischen Arbeitskräfte stärker ausgeschöpft und an- dererseits bürokratische Hürden für die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland abgebaut werden. Vorgeschlagen wird insbesondere eine Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen und älteren Beschäftigten, aber auch eine bessere Qualifizierung von Schülern und Auszubildenden. Hier machen die Forschungsinstitute eine Vielzahl von Vorschlägen, insbesondere zur besseren Ver- einbarkeit von Familie und Beruf und zu flexiblen Arbeitszeitmodellen in den Unternehmen. Ein großes Reservoir bieten die Frauen, die zu einem großen Teil sehr gut ausgebildet sind, aber vor allem während der Familiengründungsphase dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung ste- hen können. Die (sozialversicherungspflichtige) Beschäftigungsquote von Frauen lag im Juni 2011 bei 48,7 Prozent und war damit deutlich kleiner als die der Männer mit 56 Prozent. 106 Die Teilzeitquote von Frauen in Deutschland liegt deutlich über dem EU-Durchschnitt. Im Jahr 2010 waren 69,9 Prozent der Frauen im Alter von 20 bis 64 Jahren erwerbstätig, 45,6 Prozent von ihnen arbeiteten in Teilzeit. Im EU-Durchschnitt liegt die Teilzeitquote erwerbstätiger Frauen bei 30,8 Prozent. Als Hauptgrund für ihre Teilzeittätigkeit nannte jede zweite Frau in Deutschland die Betreuung von Kindern bzw. die Pflege naher Angehöriger oder andere familiäre Verpflich- tungen. Zudem ist die Wochenarbeitszeitz von teilzeitbeschäftigten Frauen im Vergleich zu 107 Länder wie Schweden mit 18,5 Stunden relativ gering. Eine Steigerung der Arbeitszeit in Teil- zeitbeschäftigungen wird daher empfohlen. Mehr Betreuungsangebote auch für Kleinkinder, so- wohl staatliche wie betriebliche, und familienfreundliche Arbeitszeiten und Modelle wie Telear- beit könnten zu einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen auch in Vollzeit führen. 108 Die Erfahrung und das Know-how älterer Mitarbeiter rückt vor dem Hintergrund der Diskussion über einen Fachkräftemangel zunehmend in den Blick der Wissenschaft. Um ältere Arbeitnehmer länger im Unternehmen zu halten, wird verstärkt über alters- und alternsgerechte Arbeitszeitmo- delle nachgedacht. Auch der Erhalt der Gesundheit am Arbeitsplatz wird in diesem Zusammen- hang thematisiert. Der Bereich Bildung und Qualifizierung in der schulischen und beruflichen Ausbildung spielt ebenfalls mit Blick auf die verstärkte Nutzung vorhandener Potentiale eine große Rolle. So soll 105 BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (BIBB), http://www.bibb.de/de/56363.htm. 106 BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (2012). Pressemitteilung vom 7. März 2012. 107 STATISTISCHES BUNDESAMT (2012). Pressemitteilung Nr. 078 vom 7. März 2012. 108 Vgl. BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (2011), Perspektive 2025, S. 34.",
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"number": 32,
"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 32 WD 6 – 3010-189/11 sowohl die Zahl der Schulabbrecher verringert, als auch die Zahl der Hochschulabsolventen er- höht werden. Insbesondere in den MINT-Berufen befürchten einige Institute eine zu geringe Zahl von Hochschulabsolventen, die den zukünftigen Bedarf angesichts ausscheidender Fachkräfte nicht decken können. Die berufliche Ausbildung ist auch insofern ein wichtiger Baustein, als auch in Zukunft vor allem Geringqualifizierte weniger gute Chancen am Arbeitsmarkt haben. Andererseits sind sich die Wissenschaftler weitgehend einig, dass Zuwanderung nach Deutsch- land angesichts der dargestellten Entwicklungen ebenso unverzichtbar ist. Empfohlen wird häu- fig eine qualifizierte Arbeitsmigration, die sich an den Erfordernissen auf dem deutschen Ar- beitsmarkt und den entsprechenden Qualifikationen der Zuwanderer orientiert. Die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen werden in dieser Hinsicht vielfach als zu bürokratisch darge- stellt. Deutschland müsse gegenüber Zuwanderern eine „Willkommenskultur“ entwickeln, die zu einer höheren Bereitschaft bei Fachkräften aus dem Ausland führe, nach Deutschland zu kom- men und hier zu arbeiten. 9. Literaturliste ASENSIO, Cristina Martín (2010). Die „Blue Card“-Richtlinie – eine Maßnahme der politischen Inkohärenz der EU im Interesse der Erreichung ihrer Ziele der EU-Entwicklungspolitik. In: Zeitschrift für Arbeitsrecht (ZAR), 30, (2010), 5/6, S. 175-183. ADAMY, Wilhelm (2011). 1,4 Mio. Beschäftigte haben bereits in 2011 ihren Job verloren. DGB-Bundesvorstand (Hrsg.), Berlin. http://www.dgb.de/themen/++co++76ff6ade-bc15-11e0-635d-00188b4dc422 (letzter Abruf am 23. Januar 2012). ANGENENDT, Steffen; PARKES, Roderick (2010). Blue Card – (noch) kein Erfolg? Perspektiven der EU- Migrationspolitik für hochqualifizierte Arbeitskräfte. In: Stiftung Wissenschaft und Politik, SWP-Aktuell 2010/A 34, 4 Seiten. http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2010A34_adt_pks_ks.pdf (letzter Abruf am 23. Januar 2012). ANGER, Christina; ERDMANN, Vera; PLÜNNECKE, Axel (2011). MINT-Trendreport 2011, Köln: Institut der deut- schen Wirtschaft. http://www.iwkoeln.de/LinkClick.aspx?fileticket=pmft3ZkkAjs%3d&tabid=252 (letzter Abruf am 23. Januar 2012). ANTWORT DER BUNDESREGIERUNG (2011), Fakten und Positionen der Bundesregierung zum so genannten Fachkräftemangel vom 15. Februar 2011 (Drs. 17/4784). http://dserver.bundestag.btg/btd/17/047/1704784.pdf (letzter Abruf am 23. Januar 2012). BONIN, Holger (2007). Kosten-Nutzen-Bilanz der Zuwanderung: Öffentliche Haushalte profitieren vom Beitrag der in Deutschland lebenden Ausländer. In: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.). Zuwanderung und Asyl in Deutschland. Herausforderungen und Perspektiven aus Sicht der deutschen Partner im europäischen Migrationsnetzwerk, Nürnberg, S. 43-51. http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/EMN/emn-zuwanderung-und-asyl- de.pdf?__blob=publicationFile (letzter Abruf am 23. Januar 2012). BONIN, Holger (2006). Der Finanzierungsbeitrag der Ausländer zu den deutschen Staatsfinanzen: Eine Bilanz für 2004, hrsg. vom Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA), Discussion Paper No. 2444, Bonn. http://ftp.iza.org/dp2444.pdf (letzter Abruf am 23. Januar 2012). BRENKE, Karl (2010). Fachkräftemangel kurzfristig noch nicht in Sicht. In: Wochenbericht des DIW Berlin Nr. 46/10, S. 2-16. http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.363686.de/10-46-1.pdf (letzter Abruf am 23. Januar 2012).",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 33 WD 6 – 3010-189/11 BRÜCKER, Herbert (2007). Migration als Therapie für Fachkräftemangel? Materialsammlung Fachkräftebedarf der Wirtschaft vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg. Stand: August 2007. http://doku.iab.de/grauepap/2007/Fachkraefte_Material_C11.pdf (letzter Abruf am 23. Januar 2012) BÜNTE, Rudolf; KNÖDLER, Christoph (2008). Recht der Arbeitsmigration: die nicht selbständige Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer nach dem Zuwanderungsgesetz. In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA), 25 (2008), 13, S. 743-750. Abrufbar unter: www.beck-online.de. BÜNTE, Rudolf; KNÖDLER, Christoph (2009). Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland – zur Umsetzung des Aktionsprogramms der Bundesregierung. In: Neue Zeitschrift für Arbeits- recht (NZA), 26 (2009), 8, S. 416-420. Abrufbar unter: www.beck-online.de. BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (2011). Perspektive 2025: Fachkräfte für Deutschland, Nürnberg. Stand: Januar 2011. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Sonstiges/Perspektive-2025.pdf (letzter Abruf am 23. Januar 2012). BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT (2011). Hintergrundinformation – Aktuelle Fachkräfteengpässe, Nürnberg. Stand: Dezember 2011. http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Berichte- Broschueren/Arbeitsmarkt/Generische-Publikationen/Hintergrundinfo-Fachkraeftebedarf-2011-12.pdf (letzter Abruf am 12. März 2012). BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE (2011). Das Bundesamt in Zahlen. Asyl, Migration, auslän- dische Bevölkerung und Integration, Nürnberg. Stand: Juni 2011. http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/bundesamt-in-zahlen- 2010.pdf?__blob=publicationFile (letzter Abruf am 12. März 2012). BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES (2011). Fachkräftesicherung. Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung, Berlin. Stand: Juni 2011. http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/fachkraeftesicherung-ziele- massnahmen.pdf?__blob=publicationFile (letzter Abruf am 23. Januar 2012). HELMRICH, Robert; ZIKA, Gerd, Hrsg. (2010). Beruf und Qualifikation in der Zukunft. BIBB-IAB- Modellrechnungen zu den Entwicklungen in Berufsfeldern und Qualifikationen bis 2025, Bonn: Schriftenreihe des Bundesinstituts für Berufsbildung. (Bestand der Bibliothek des Deutschen Bundestages: P 5132032). HUBER, Bertold (Hrsg.). Aufenthaltsgesetz; Freizügigkeitsgesetz/EU, ARB 1/80 und Qualifikationsrichtlinie, Kom- mentar. München: Beck, 2010. Abrufbar unter: http://beck-online.beck.de/?bcid=Y-400-W-HuberKoAufenthG. KETTNER, Anja (2011). Zur Abgrenzung der Begriffe Arbeitskräftemangel, Fachkräftemangel und Fachkräfteeng- pässe und zu möglichen betrieblichen Gegenstrategien, hrsg. vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsfor- schung (IAB), S. 1-8. http://doku.iab.de/grauepap/2011/Fachkräftemangel_GrauesPapier_Kettner.pdf (letzter Abruf am 23. Januar 2012). McKINSEY DEUTSCHLAND (2011). Wettbewerbsfaktor Fachkräfte. Strategien für Deutschlands Unternehmen, Berlin, Stand: Mai 2011. http://www.mckinsey.de/downloads/presse/2011/wettbewerbsfaktor_fachkaefte.pdf (letzter Abruf am 23. Ja- nuar 2012). PROGNOS AG (2011). Studie - Arbeitslandschaft 2030. Im Auftrag der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V., Stand: September 2011, 2. Auflage. http://www.prognos.com/fileadmin/pdf/publikationsdatenbank/110930_Neuauflage_Arbeitslandschaft_2030.p df (letzter Abruf am 23. Januar 2012).",
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"content": "Wissenschaftliche Dienste Infobrief Seite 34 WD 6 – 3010-189/11 RAHNER, Sven (2011). Fachkräftebedarf und Zuwanderung. In: Aus Politik und Zeitgeschichte APuZ 43/2011, S. 29-35. http://www.bpb.de/files/P6W6D1.pdf (letzter Abruf am 23. Januar 2012). SACHVERSTÄNDIGENRAT ZUR BEGUTACHTUNG DER GESAMTWIRTSCHAFTLICHEN ENTWICKLUNG (2011). Herausforderungen des demografischen Wandels. Expertise im Auftrag der Bundesregierung, Wiesba- den. Stand: Mai 2011. http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/Expertisen/2011/expertise_2011- demografischer-wandel.pdf (letzter Abruf am 23. Januar 2012). STATISTISCHES BUNDESAMT (2009). 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung. Begleitmaterial zur Pres- sekonferenz am 18. November 2009 in Berlin. https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/VorausberechnungBevoelkerung/Bevoel kerungDeutschland2060Presse5124204099004.pdf?__blob=publicationFile (letzter Abruf am 23. März 2012). ZIMMERMANN, Klaus F. (2010). Deutschland braucht auf Dauer Fachkräfte – auch durch Zuwanderung. In: Wo- chenbericht des DIW Nr. 46/2010. http://www.diw.de/sixcms/media.php/73/10-46-4.pdf (letzter Abruf am 23. Januar 2012). ZIMMERMANN, Klaus F. (2011). Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 21. Februar 2011. http://www.iza.org/de/webcontent/news/BundestagZuwanderung110221.pdf (letzter Abruf am 23. Januar 2012). Daniela Kolodziej",
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