HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/163103/",
"id": 163103,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/163103-evaluation-der-anfragen-nach-dem-informationsfreiheitsgesetz-im-saarland/",
"title": "Evaluation der Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz im Saarland",
"slug": "evaluation-der-anfragen-nach-dem-informationsfreiheitsgesetz-im-saarland",
"description": "",
"published_at": "2015-07-24T00:00:00+02:00",
"num_pages": 5,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/60/5a/ba/605aba2d9de54dd6a4b97596792e9e7d/0189c902d6afdd43b8cd446e0b6ef95d13ca67e0.pdf",
"file_size": 105295,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/60/5a/ba/605aba2d9de54dd6a4b97596792e9e7d/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/60/5a/ba/605aba2d9de54dd6a4b97596792e9e7d/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "https://www.landtag-saar.de/Downloadfile.ashx?FileId=7770&FileName=Aw15_1483.pdf",
"title": "",
"author": null,
"_tables": [],
"creator": "Microsoft® Word 2010",
"subject": null,
"producer": "Microsoft® Word 2010",
"publisher": "Landtag des Saarlandes",
"reference": "15/1483",
"foreign_id": "sl-15/1483",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.landtag-saar.de"
},
"uid": "605aba2d-9de5-4dd6-a4b9-7596792e9e7d",
"data": {
"category": null,
"publisher": "sl",
"document_type": "Antwort",
"legislative_term": "15"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=163103",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-06-16 10:57:33.965658+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/163103/",
"number": 1,
"content": "LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1483 (15/1321) 24.07.2015 ANTWORT zu der Anfrage des Abgeordneten Andreas Augustin (PIRATEN) betr.: Evaluation der Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat jeder- mann gegenüber Behörden einen vorausset- zungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen In- formationen, d.h. es besteht keine Verpflichtung, für die angeforderten Informationen ein rechtliches oder berechtigtes Interesse nachweisen zu müs- sen. Ein Informationszugangsanspruch kann le- diglich aus den in gesetzlichen Ausnahmetatbe- ständen aufgeführten Gründen durch die ersuchte Behörde abgelehnt werden, wobei diese Ausnah- metatbestände eng auszulegen sind, um den Grundsatz des freien Informationszugangs nicht zu gefährden. Wissenschaftliche Analysen mehre- rer Informationsanträge und ablehnender Be- scheide kommen zum Ergebnis, dass Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz vielfach zu Unrecht abgelehnt werden (vgl. Wiebe/Ahnefeld, CR 2015, 127-136 (134). Die zugangsunfreundli- che Auslegung des IFG hinge demnach damit zu- sammen, dass die zum Teil ohnehin schon ausge- lasteten Behörden die Zugangsanträge „neben“ ih- rem Alltagsgeschäft er-ledigen müssen. Durch die Beantwortung der Anfragen entstünde also eine höhere Arbeitsbelastung. Es sei jedoch anzuneh- men, dass die Arbeitsbelastung durch eine aktive- re Informationspolitik der Behörden, also eine pro- aktive Veröffentlichung von Daten des öffentlichen Sektors, welche nicht offensichtlichen Einschrän- kungen unterliegen, verringert werden könne.“ Ausgegeben: 24.07.2015 (02.04.2015)",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/60/5a/ba/605aba2d9de54dd6a4b97596792e9e7d/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/163103/",
"number": 2,
"content": "Drucksache 15/1483 (15/1321) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Vorbemerkung der Landesregierung: Das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) ist am 15. September 2006 in Kraft getreten. Durch seine Verweisung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bun- des (IFG) gewährleistet das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz ein einheitliches allgemeines Informationsfreiheitsrecht im Saarland. Zum Schutz besonderer öffentli- cher Belange, des behördlichen Entscheidungsprozesses, personenbezogener Daten, des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird der An- spruch allerdings nicht uneingeschränkt gewährt; das Saarländische Informationsfrei- heitsgesetz umfasst durch die Verweisung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes auch dessen Ausnahme- und Ablehnungstatbestände, die den widerstreiten- den Interessen der Beteiligten Rechnung tragen. Das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz wurde im Jahr 2010 (Stichtag: 31. März 2010) evaluiert, wobei sich die im Saarland gemachten Erfahrungen insgesamt positiv dargestellt haben und die Verlängerung des Gesetzes empfohlen wurde. Vor dem Hintergrund, dass das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz keine Statis- tikpflicht vorsieht und dementsprechend keine abschließenden Statistiken geführt wer- den, wurde im Rahmen der Beantwortung der Anfrage auf die zur Verfügung stehen- den Quellen und Informationen zurückgegriffen. Da bereits im Jahr 2013 eine umfangreiche Anfrage zum Saarländischen Informations- freiheitsgesetz (LT-Drs. 15/360) gestellt wurde, die unter der Drs.-Nr. 15/527 beant- wortet wurde, beschränkt sich der Erhebungszeitraum insoweit auf die Zwischenzeit. Die Landesregierung weist darauf hin, dass die in den nachfolgenden Fragen ebenfalls angesprochenen Gemeinden und Gemeindeverbände das Recht auf kommunale Selbstverwaltung haben und bei dessen Ausübung nur der Rechtsaufsicht des Landes unterliegen. Das nach § 129 KSVG insoweit bestehende Informationsrecht darf die Regierung nur aufgrund eines gegenständlich bestimmten Anlasses und nicht im Sin- ne einer Bevormundungs- oder Einmischungsaufsicht ausüben. Konkrete Anhalts- punkte für rechtswidrige Verhältnisse in den Kommunen bei der Behandlung von An- fragen nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz und bezüglich der darin begründeten Veröffentlichungspflichten liegen nicht vor. Daher wurde von einer Um- frage bei den Kommunen zur Beantwortung der sie betreffenden Fragen abgesehen. Wie viele Anfragen nach dem Saarländischen In- formationsfreiheitsgesetz (SIFG) in Verbindung mit dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu In- formationen des Bundes (IFG), dem Umweltinfor- mationsgesetz (UIG) und dem Gesetz zur Verbes- serung der gesundheitsbezogenen Verbraucherin- formation (VIG) wurden insgesamt seit Inkrafttre- ten des Saarländischen Informationsfreiheitsge- setzes im Jahr 2006 im Saarland an alle Behörden des Landes und der saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige Organe und Einrichtungen des Landes, den Saarländischen Rundfunk, Forschungseinrichtungen, Hochschu- len, Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen sowie Prüfungseinrichtungen gerichtet? -2-",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/60/5a/ba/605aba2d9de54dd6a4b97596792e9e7d/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/163103/",
"number": 3,
"content": "Drucksache 15/1483 (15/1321) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Zu Frage 1: Im Erhebungszeitraum gab es insgesamt 173 Anfragen. Wie viele dieser Anfragen wurden vollständig oder teilweise beantwortet, in wie vielen wurde die Be- antwortung aus den gesetzlich genannten Ableh- nungsgründen verweigert? Zu Frage 2: Von den genannten 173 Anfragen wurden 135 vollständig oder teilweise beantwortet. Zwei Anfragen waren noch nicht abschließend beschieden, drei Anfragen wurden von den Fragestellern zurückgezogen. In den übrigen Fällen wurde die Beantwortung aus den gesetzlich genannten Ablehnungsgründen verweigert. Wie hoch sind die Kosten, die allen in Frage 1 aufgeführten Adressaten eines Anspruchs auf Zu- gang zu amtlichen Informationen im Saarland durch die Beantwortung der Anfragen nach dem SIFG seit Inkrafttreten des SIFG entstanden sind? Zu Frage 3: In der überwiegenden Zahl der Fälle wurden keinerlei Kosten geltend gemacht, son- dern nur in Einzelfällen, insgesamt in Höhe von 680 EUR. Gibt es ein zentrales Online-Portal, auf welchem Verzeichnisse über vorhandene Informations- sammlungen und -zwecke, bereits gestellte Anfra- gen nach dem Informationsfreiheitsgesetz oder Organisations- und Aktenpläne ohne Angabe per- sonenbezogener Daten in elektronischer Form all- gemein zugänglich eingesehen werden können? a) Wenn ja, unter welcher Adresse ist dieses Portal aufrufbar? b) Wenn nein, plant die Landesregierung die Einrichtung eines solchen Portals und wenn nicht, mit welcher Begründung lehnt sie die Einrichtung ab? -3-",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/60/5a/ba/605aba2d9de54dd6a4b97596792e9e7d/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/163103/",
"number": 4,
"content": "Drucksache 15/1483 (15/1321) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Nach § 1 SIFG in Verbindung mit § 11 des Geset- zes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sollen auch saarländische Be- hörden Verzeichnisse führen, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und - zwecke erkennen lassen. a) Existieren bei den in Frage 1 genannten Ad- ressaten solche Verzeichnisse? b) Wurden nach Maßgabe des Bundesinformati- onsfreiheitsgesetzes Organisations- und Ak- tenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten allgemein zugänglich gemacht oder sollen diese Pläne und Verzeichnisse sowie weitere geeignete Informationen in elektroni- scher Form künftig allgemein zugänglich ge- macht werden? Welche der in Frage 1 aufgeführten Adressaten erfüllen im Saar-land diese Veröffentlichungsge- bote? Zu den Fragen 4, 5 und 6: Unter dem zentralen Internetauftritt www.saarland.de werden die Organisationspläne sowie ggf. sonstige Angaben zu Behördenorganisation und Aufgaben der Behörden auf deren jeweiligen Internet-Seiten in elektronischer Form allgemein zugänglich ge- macht. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltungsführung werden Aktenpläne geführt. Diese sind nicht in elektronischer Form allgemein zugänglich. Die Allgemein- zugänglichkeit im Sinne des § 11 Abs. 2 IFG kann sichergestellt werden durch indivi- duelle Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht nach Maßgabe der gesetzli- chen Bestimmungen oder Informationsübermittlung in sonstiger Weise. Behördliche Umweltinformationen (u.a. Messwerte) werden auf der Internetseite http://portalu.saarland.de/ (Umweltportal Saarland) bereitgehalten. Wird die Einhaltung der Transparenzverpflichtun- gen überprüft und wenn ja, durch welches Ministe- rium oder welche Behörde? Zu Frage 7: Die Verwaltung ist gemäß Artikel 61 Absatz 2 der Verfassung des Saarlandes sowie Artikel 1 Absatz 3 und 20 Absatz 3 des Grundgesetzes an Gesetz und Recht gebun- den. Die Beachtung gesetzlicher Vorschriften obliegt den jeweiligen Ressorts in eige- ner Verantwortung. Hinsichtlich nachgeordneter Behörden kommen insoweit die jewei- ligen Fachaufsichtsrechte in Betracht. -4-",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/60/5a/ba/605aba2d9de54dd6a4b97596792e9e7d/page-p4-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/163103/",
"number": 5,
"content": "Drucksache 15/1483 (15/1321) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Haben die Landesregierung oder saarländische Behörden die Möglichkeit, Verstöße gegen diese Verpflichtungen zu rügen bzw. zu sanktionieren? a) Wenn ja, in wie vielen Fällen erfolgte seit In- krafttreten des SIFG eine solche Rüge bzw. die Verhängung von Sanktionen? b) Wenn nein, plant die Landesregierung die Einführung einer Rüge- bzw. Sanktionsmög- lichkeit bei Verstößen gegen die genannten Transparenzverpflichtungen? Zu Frage 8: Bei Verstößen von Kommunen gegen die genannten Veröffentlichungspflichten kann das Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde einschreiten. Diesem ist jedoch bislang kein solcher Verstoß bekanntgeworden. Die Einführung einer eigenständigen Rüge- bzw. Sanktionsmöglichkeit ist derzeit nicht geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. -5-",
"width": 2481,
"height": 3508,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/60/5a/ba/605aba2d9de54dd6a4b97596792e9e7d/page-p5-{size}.png"
}
]
}