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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 3/4888 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 45 der Fraktion der PDS Landtagsdrucksache 3/4301 Politik der Landesregierung für den ländlichen Raum Wortlaut der Großen Anfrage Nr. 45 vom 30.04.2002: Brandenburg ist das fünft größte Flächenland in der Bundesrepublik Deutschland und weist mit nur 2,6 Millionen Einwohnern eine der geringsten Bevölkerungsdichten auf (87 Ein− wohner/km²). Die Bevölkerungsdichte der Landkreise Ostprignitz/Ruppin und Prignitz ist weniger als halb so hoch. Zum Vergleich: der Bundesdurchschnitt liegt bei 230 Einwoh− ner/km². Die Gebiete im so genannten \"Speckgürtel\" um Berlin und Potsdam können von der Ent− wicklung der benachbarten Zentren insbesondere durch den Zuzug von Wohnbevölkerung, die Ansiedlung von Arbeitsplätzen oder durch Unternehmensgründungen und −erweite− rungen profitieren. Allerdings sind dabei auch nachteilige Effekte wachsender Verkehrs− ströme, zunehmender Flächennutzungskonflikte und Belastungen natürlicher Ressourcen in Kauf zu nehmen. In den peripheren ländlich geprägten Räumen nehmen Probleme wie Strukturschwäche, unzureichende wirtschaftliche Entwicklung, hohe Arbeitslosigkeit, niedrige Einkommen und gravierende Defizite bei Infrastruktureinrichtungen zu. Die einhergehende Abwanderung von jungen und qualifizierten Menschen führt zu demografischen Veränderungen und ge− fährdet diese Räume in ihrem Bestand als eigenständige Lebens− und Wirtschaftsräume sowie funktionsfähige Kulturlandschaften. Obwohl laut Raumordnungsgesetz und Koalitionsvereinbarung das Ziel besteht, gleich− wertige Lebensverhältnisse in allen Regionen des Landes zu schaffen, also in den jewei− ligen Teilräumen ausgeglichene wirtschaftliche, infrastrukturelle, soziale, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben, fehlt es bislang an einem tragfähigen Konzept zur Entwicklung der strukturschwachen ländlichen Räume. Es besteht die Notwendigkeit, diese Regionen im besonderem Maße staatlich zu fördern und die Wirksamkeit der angewandten Methoden und eingesetzten Mittel zu prüfen sowie Schlussfolgerungen zu ziehen. Die Landesregierung wird gefragt: I. Ziel der Entwicklung ländlicher Räume 1. Nach welchen Kriterien werden ländliche Räume zu anders geprägten Gebieten abgegrenzt? 2. Verfolgt die Landesregierung eine spezielle \"Politik für den ländlichen Raum\"? Wodurch ist diese gekennzeichnet? 3. Welche Regionen Brandenburgs sind besonders strukturschwach und förderbe− dürftig, worin werden die Hauptursachen gesehen? Datum des Eingangs: 24.09.2002 / Ausgegeben: 25.09.2002",
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"content": "4. Welche konkrete Ausgestaltung erfährt \"Politik im ländlichen Raum\" (bitte an einer Bespielregion verdeutlichen)? 5. Auf welche Erfahrungen anderer Bundesländer wird zurückgegriffen? Gibt es Bei− spiele für Länder übergreifende Zusammenarbeit, um Entwicklungen zu forcieren und zu beschleunigen, und wenn ja, welche? 6. Mit welchen charakteristischen Veränderungen des ländlichen Raums rechnet die Landesregierung in den nächsten Jahren? II. Internationale und nationale Rahmenbedingungen für die Förderung ländlicher Räume Politischer Handlungsrahmen 7. Welche internationalen Vereinbarungen und europäischen Regelungen sind speziell auf Entwicklungen im ländlichen Raum ausgerichtet, welche grundsätzlichen Fest− legungen werden darin getroffen? 8. Welche Ausgestaltung erfahren die vorgenannten Regelungen auf nationaler Ebene bzw. welche Festlegungen gelten in Deutschland darüber hinaus? Besteht nach Ansicht der Landesregierung weiterer Regelungsbedarf? Strukturförderung der Europäischen Union 9. Wie werden die Situation und der Umfang der Strukturförderung seitens der EU für die kommenden Jahre von der Landesregierung eingeschätzt und welche Konse− quenzen hinsichtlich politischer Zielsetzungen, der Förderinhalte und der Verfah− rensabläufe leitet sie daraus ab? 10. Erachtet es die Landesregierung als notwendig, den Mitteleinsatz aus unterschied− lichen Haushaltspositionen von EU, Bund, Land und Kommune bei der Realisierung von Maßnahmen für die Entwicklung ländlicher Räume stärker zu koordinieren? Hält sie insbesondere eine zumindest teilweise Zusammenführung von Mitteln der Ge− meinschaftsaufgabe \"Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes\" und der Gemeinschaftsaufgabe \"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur\" für konkrete Vorhaben im ländlichen Raum für sinnvoll und wenn ja, wie könnte diese realisiert werden? 11. Welche Chancen und Möglichkeiten sieht die Landesregierung, auf die künftige Gestaltung der Strukturförderkulisse und die Steigerung der Wirksamkeit Einfluss zu nehmen? Förderpraxis des Landes 12. In welchem Umfang wurden Fördermittel durch die Landesregierung jeweils in den Jahren 1995 bis 2001 speziell für die Entwicklung ländlicher Räume ausgereicht? In welchen Schwerpunktbereichen und Schwerpunktregionen wurden diese Mittel eingesetzt? 13. Welche charakteristischen strukturellen Unterschiede bestehen zwischen den Re− gionen Brandenburgs? Welche Regionen sind strukturell besonders benachteiligt? 14. Schätzt die Landesregierung ein, dass der Mitteleinsatz landesweit genügend ausgewogen erfolgt? Nach welchen Kriterien erfolgt die Mittelverteilung? Welche Überlegungen gibt es, zukünftig andere inhaltliche bzw. regionale Schwerpunkte zu bilden − z.B. für strukturell benachteiligte Regionen? 15. Für welche fachlichen Förderschwerpunkte und Regionen sieht die Landesregie− rung besondere Defizite in den ländlichen Räumen? Welche Förderungen haben sich bewährt und welche Schlussfolgerungen werden für die weitere Anwendung gezogen? 16. Welchen Spielraum sieht die Landesregierung, im Rahmen der Strukturförderung durch die EU die eigene Förderpraxis weiter zu entwickeln?",
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"content": "17. Welche Förderungen außerhalb der Strukturförderung der Europäischen Union kommen speziell für den ländlichen Raum zur Anwendung und wie sollen diese zukünftig ausgerichtet werden? Wird die Landesregierung dabei den Schwerpunkt auf sektorale oder regionale Zuweisungen legen? 18. Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, in welchem Maß durch die ausgereichten Mittel als Anschubfinanzierung für Strukturverbesserungen und ökonomisch rele− vante Entwicklungen in den Kommunen die gewünschten Effekte erzielt werden konnten? 19. Gibt es Förderprogramme für bestimmte Zielgruppen (beispielsweise zur Gesund− heitsförderung, zur Förderung von Menschen mit Behinderungen, von Jugendlichen oder Frauen), die speziell auf die Bedingungen im ländlichen Raum abgestimmt sind, wenn ja, welche? Globalisierung und EU−Osterweiterung 20. Welche Zusammenhänge sieht die Landesregierung zwischen den Prozessen der Globalisierung der Wirtschaft, den WTO−Verhandlungen und einer Politik für den ländlichen Raum? 21. Ist die Landesregierung in Bezug auf die Politik für ländliche Räume der Auffas− sung, dass Globalisierung und Regionalisierung zwei Seiten einer Medaille sind, und welche Instrumente wären hierbei besonders geeignet zur Entwicklung regio− naler Kreisläufe? 22. Wie werden sich nach Meinung der Landesregierung im Zuge der Osterweiterung der EU die Bedingungen für die ländlichen Räume künftig verändern und welche Schlussfolgerungen müssen gezogen werden? 23. Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Möglichkeiten und Grenzen einer Strukturförderung im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTER− REG? Ist die Landesregierung der Meinung, dass angesichts der zu erwartenden Einschränkung der Zielgebietsförderung nach 2006 die Mittel der Gemeinschafts− initiativen erheblich aufzustocken sind? III. Arbeiten und Leben im ländlichen Raum Wirtschaftliche Entwicklung 24. Welche Chancen sieht die Landesregierung, mit Hilfe von Fördermaßnahmen re− gionale Wirtschaftskreisläufe wieder zu aktivieren bzw. neu zu entwickeln, die zu einer Verbesserung der Arbeitssituation in ländlichen Räumen führen können? Dabei sollen auch die benachbarten Regionen Brandenburgs (Berlin, Sachsen− Anhalt, Mecklenburg−Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Polen) in die Be− trachtung einbezogen werden. 25. Welche flankierenden Maßnahmen bestehen neben der direkten Förderung, um die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen im ländlichen Raum nachhaltig zu stabilisieren? 26. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Ansiedlung von Gewerbe vor− rangig auf bereits erschlossenen Flächen und Gewerbebrachen erfolgen sollte, und wenn ja, wie nimmt sie darauf Einfluss? Gibt es Vorstellungen zum Rückbau von ungenutzten Gewerbebrachen? 27. Welche Modellprojekte, Demonstrations− und Forschungsvorhaben für die Ansied− lung von im ländlichen Raum bisher nicht ansässigen Branchen oder sonstigen wirtschaftlichen Aktivitäten sind der Landesregierung bekannt und wie werden diese gefördert? 28. Welche speziellen Forschungsvorhaben im wirtschaftswissenschaftlichen, natur− wissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Bereich von welchen Institutionen dienen der Untersuchung wirtschaftlicher Potenziale ländlicher Räumen und wie werden diese gefördert?",
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"content": "29. Wie findet der Transfer von Forschungsergebnissen zwischen diesen Institutionen und lokalen Akteuren statt? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung, regio− nale Innovationspotenziale zu vernetzen bzw. sind derartige Beispiele bekannt? 30. Sieht die Landesregierung in der verstärkten Nutzung der Auftragsforschung einen Weg zur beschleunigten Wirtschaftsentwicklung? Agrarwirtschaft 31. Wie schätzt die Landesregierung den gegenwärtigen Stellenwert der Agrarwirtschaft mit der Land−, Forst− und Fischwirtschaft sowie mit dem Gartenbau und der Land− schaftspflege, aber auch mit den Bereichen Wasserwirtschaft, Ernährungsgewerbe und Handel im Gefüge der ländlichen Räume ein und wie wird sich dieser nach Meinung der Landesregierung künftig entwickeln? 32. Welche Meinung vertritt die Landesregierung zur multifunktionalen Rolle der Landwirtschaft und den Zielen in den WTO−Verhandlungen? Unterstützt die Lan− desregierung die Auffassung, dass die weitere Liberalisierung unter europäischen Bedingungen nur machbar ist, wenn der Landwirt künftig finanzielle Ausfälle bei Marktgütern durch eine Vergütung von Gemeinwohlleistungen (z.B. Naturschutz− und Landschaftspflegeleistungen) kompensieren kann? 33. Welche Anforderungen stellt die Landesregierung an das zukünftige System der Agrarförderung? 34. Welche Erwartungen verbindet die Landesregierung mit der Halbzeitbewertung der Agenda 2000? 35. Welche Position vertritt die Landesregierung zur Sicherung der flächendeckenden Landwirtschaft? 36. Wie schätzt die Landesregierung die wirtschaftliche Situation der Brandenburger Agrarbetriebe vor dem Hintergrund der nach wie vor sehr unterschiedlichen Wett− bewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union ein? Welchen Beitrag leistet die Landesregierung, die Harmonisierung voranzutreiben? 37. Welche Auffassung hat die Landesregierung zur erwogenen Abschaffung der Roggenintervention durch die EU für Brandenburger Agrarbetriebe und wie können adäquate Einkommensalternativen entwickelt werden? 38. Welche Auswirkungen auf die ländlichen Räume Brandenburgs erwartet die Lan− desregierung in Abhängigkeit von den Entwicklungen auf dem Agrarsektor? 39. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Projekte und Initiativen zur Förde− rung der Direktvermarktung und Verarbeitung regional typischer Produkte nicht nur aus agrarpolitischer, sondern auch aus umwelt− und arbeitsmarktpolitischer Sicht unbedingt mehr Beachtung finden sollten, wenn ja, in welchem Umfang werden dafür zukünftig Mittel zur Verfügung stehen? 40. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für brandenburgische Agrarun− ternehmen, auf dem Berliner Markt Fuß zu fassen, und mit welchen Instrumenten werden diese unterstützt? 41. Beabsichtigt die Landesregierung, mit ihrer Politik für den ländlichen Raum Einfluss auf die Standortverteilung der Agrarproduktion und der Verarbeitung von Agrar− produkten zu nehmen? Wenn ja, gibt es in diesem Zusammenhang Überlegungen zur beschäftigungsintensiven Tierproduktion und zu ihrer produktionsnahen Verar− beitung? 42. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, künftig auch einen größeren Ab− nehmerkreis mit Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. biologisch ab− baubaren Schmierstoffen, Faserverbundstoffen, abbaubaren Verpackungen und ökologischen Baustoffen) zu bedienen? 43. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Produktion und dem Einsatz erneuerbarer Energien wie Biodiesel aus Raps und Biogas aus Biomasse bis hin zur energetischen Nutzung des beträchtlichen ungenutzten Holzpotentials der märkischen Wälder bei? Welche finanzielle Förderung kann durch Erzeuger, lokale und regionale Initiativen, Wissenschaft und Forschung sowie den Handel in An− spruch genommen werden?",
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"content": "44. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für die Entwicklung des ökologi− schen Landbaus mit eigener Verarbeitung und Vermarktung insbesondere (aber nicht nur!) in den Großschutzgebieten, kombiniert mit touristischen und Freizeitan− geboten sowie der Pflege ländlicher Tradition und Kultur? Ländliche Infrastruktur 45. Welche Auswirkungen auf die kommunale Infrastruktur werden sich nach Meinung der Landesregierung aus der demographischen Entwicklung im ländlichen Raum ergeben? Mit welchen Maßnahmen will sie möglichen negativen Tendenzen be− gegnen? 46. Ist für die \"Dorferneuerung\" vorgesehen, neben der reinen Investitionsförderung künftig auch ökonomische, ökologische und soziale Belange mit zu berücksichti− gen? Welche neuen Leitlinien zur Dorfentwicklung 2002 sind in Vorbereitung? 47. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung in Bezug auf die Neugestaltung von Förderrichtlinien, um dem Investitionsbedarf für Infrastrukturmaßnahmen im ländli− chen Raum gerecht zu werden? 48. In welchen Bereichen der technischen und sozialen Infrastruktur der ländlichen Räume werden die gegenwärtig gravierendsten infrastrukturellen Probleme gese− hen? 49. Sind spezielle Situationen in ländlichen Gebieten bekannt, die durch Probleme bei der Versorgung älterer und in ihrer Mobilität eingeschränkter Menschen in ländli− chen Gebieten gekennzeichnet sind? Mit welchen Strategien und Maßnahmen reagiert die Landesregierung auf die demografische Entwicklung in Richtung eines höheren Durchschnittsalter vor allem in den ländlichen Regionen, die zu nachteili− gen sozialen Strukturen führen? 50. Wie lassen sich Erfahrungen der infrastrukturellen Neuordnung in Umlandgemein− den prosperierender Städte auf den ländlichen Raum übertragen? Bildung 51. Welche Bedeutung haben Bildungseinrichtungen für die Entwicklung des ländlichen Raums? Was kann unternommen werden, die Wirksamkeit in Bezug auf Faktoren wie soziales Gefüge, besondere Bildungsschwerpunkte oder ergänzende Angebote zu erhöhen? 52. Der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Nr. 29 der Fraktion der PDS \"Jugend im ländlichen Raum\" ist zu entnehmen, dass es in Brandenburg 46 kleine Grundschulen gibt. Wie bewertet die Landesregierung diese Schulstandorte und sind im Rahmen der Schulentwicklungsplanung bis 2007 weitere geplant? Wie sind diese Standorte im Land verteilt? 53. Wie unterstützt die Landesregierung die Schulträger bei der Erarbeitung der Schul(netz)−entwicklungsplanung vor Ort? 54. Wie bewertet die Landesregierung die Altersstruktur der Lehrerschaft in den ländli− chen Räumen, mit welcher weiteren Entwicklung ist zu rechnen? Sind Schulstand− orte im ländlichen Raum für junge Lehrkräfte ausreichend attraktiv? 55. Welche Maßnahmen zur Harmonisierung der Altersstruktur werden von der Lan− desregierung ergriffen? 56. Sieht die Landesregierung die Unterrichtsversorgung in den ländlichen Räumen gefährdet? 57. Wie schätzt die Landesregierung den weiteren Bestand der Berufsschulstandorte ein? 58. Plant die Landesregierung diesbezüglich Veränderungen, und wenn ja, in welchen Bereichen? 59. Hat die Landesregierung Kenntnis über die Nutzung von Schulgebäuden als kultu− relle, gesellschaftliche oder Informationszentren in kleinen Orten bzw. ländlichen Gebieten?",
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"content": "60. Gibt es in Anbetracht der Bevölkerungsentwicklung und −prognosen für ländliche Räume auf langfristige Zeiträume ausgerichtete Konzeptionen für die Entwicklung der Bildungslandschaft und wenn ja, welche? 61. Wie bewertet die Landesregierung den im Land Brandenburg erreichten Stand der im Kapitel 36 der Agenda 21 geforderten Verknüpfung von schulischer und außer− schulischer Umweltbildung? 62. Worin sieht die Landesregierung die Schwerpunktaufgabe der Umweltbildung im Land Brandenburg? 63. Wie werden Erfahrungen und Ergebnisse von Projekten der Umweltbildung an Brandenburger Schulen im Land nutzbar gemacht? Wie werden die Projekte zwi− schen den verschiedenen Organisationsebenen, Verbänden und Initiativen koordi− niert? 64. Wie werden Lehrer auf die Initiierung, Koordination und Betreuung von ökologisch ausgerichteten Projekten und Modellversuchen im Rahmen der Allgemeinbildung und beruflichen Bildung vorbereitet? 65. In welcher Höhe stehen im Land Fördermittel für Einrichtungen der Umweltbildung zur Verfügung? Welche weiteren Finanzierungsquellen sind nutzbar? 66. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung eine innerbetriebliche Aus− und Weiterbildung zu fördern, die auf nachhaltiges umweltverträgliches Wirtschaften gerichtet ist? Kultur, Sport und andere Freizeitgestaltung 67. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation von Kultur, Sport und anderen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung? Welche Unterschiede bestehen in den ein− zelnen Regionen, wie z.B. der Prignitz, der Uckermark, des Flämings, im Spreewald oder der Lausitz? 68. Welche Wechselbeziehungen bestehen nach Auffassung der Landesregierung zwischen den Angeboten von Kultur, Sport und anderer Freizeitgestaltung sowie der demografischen Entwicklung im ländlichen Raum? Wie wird darauf reagiert? 69. Welche Veränderung plant die Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei der Kulturentwicklungskonzeption des Landes für ländliche Räume? 70. Wie beurteilt die Landesregierung aktuell die Umsetzung der Festlegungen aus Ar− tikel 35 Abs. 2 des Einigungsvertrages über den Erhalt der kulturellen Substanz im ländlichen Raum? Worauf stützt sich diese Einschätzung? Was wurde bisher und wird auch zukünftig unternommen, um die Einhaltung des Einigungsvertrages diesbezüglich zu sichern? 71. Wie bewertet die Landesregierung die kulturellen Angebote im ländlichen Raum im einzelnen: a. Theater, Bühnen und jeweilige Spielpläne b. Museen und Ausstellungen c. Kinos d. soziokulturelle Einrichtungen, Vereine und Dorfklubs e. Tierparks und Heimatzoos f. Ateliers und Veranstaltungen der bildenden Kunst g. Sportplätze und Sportvereine Worauf stützt die Landesregierung ihre Einschätzung? 72. Wie werden in diesem Zusammenhang der Zustand der Infrastruktur, der Investiti− onsbedarf und die personelle Situation eingeschätzt? 73. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung zum Erhalt und zur weiteren Nut− zung dörflicher Kirchen? Wie wird der Sanierungsbedarf im Vergleich zur Höhe der jährlich bereit stehenden finanziellen Mittel eingeschätzt? 74. Welche konkrete Unterstützung und Förderung durch die Landesregierung erfährt die Bevölkerung auf dem Land bei der Traditionspflege? 75. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation von Denkmalpflege und Boden− denkmalen im ländlichen Raum?",
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"content": "76. In welcher konkreten Form und in welcher finanziellen Höhe unterstützt die Lan− desregierung die Kommunen beim Erhalt von Kultur−, Jugend− und Freizeiteinrich− tungen und deren personeller Besetzung? 77. Erfahren Kommunen, in denen Jugend− und Freizeitklubs oder Vereinshäuser nicht vorhanden sind, durch die Landesregierung spezielle Unterstützung mit dem Ziel, künftig leer stehende öffentliche Gebäude für soziale, kulturelle und jugendpoliti− sche Zwecke nutzen zu können, und wenn ja, in welchen konkreten Formen? 78. Wie viele soziokulturelle Projekte gibt es derzeit in Gemeinden unter 5 000 Ein− wohnern und wie viele Arbeitsplätze sind an diese Projekte gebunden und wie viele durch unbefristete Stellenbesetzungen gesichert? 79. Wie können im ländlichen Raum bestehende Angebote für Kultur, Sport und Frei− zeitgestaltung auch für eine touristische Nutzung erschlossen werden? Und wie können durch die Entwicklung des Tourismus im ländlichen Raum weitere Angebote für Kultur, Sport und Freizeitgestaltung entstehen? IV. Raumordnung und Regionalplanung 80. Welche Auswirkungen ergeben sich für den ländlichen Raum aus dem raumordne− rischen Leitbild der dezentralen Konzentration? 81. Wie erfolgt die planerische Umsetzung für die ländlichen Räume in den Regional− plänen der Planungsregionen des Landes? Welchen Stellenwert misst die Landes− regierung zukünftig den Regionalen Planungsstellen bei? 82. Welche Erfahrungen bestehen bei der Umsetzung der Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms? Welchen aktuellen Erarbeitungsstand weist der Landesentwicklungsplan Gesamtraum auf? 83. Welche Beispiele für einschneidende Entwicklungsabweichungen von Regionalen Raumordnungsplänen der Planungsregionen sind der Landesregierung bekannt und welche Konsequenzen werden daraus abgeleitet? 84. Wird die jeweilige Bindungswirkung der Planungen auf verschiedenen Ebenen als ausreichend eingeschätzt oder müssten dahin gehend Veränderungen erfolgen? 85. Wie charakterisiert die Landesregierung die zentralörtliche Funktion von Gemeinden und welche Vorstellungen gibt es, diese Funktion auf Verbände von Gemeinden im Umland auszudehnen? 86. Wie werden die Bedeutung und die Qualität regionaler Entwicklungskonzeptionen für ländliche Räume eingeschätzt, wie ist der Erarbeitungsstand in Brandenburg und auf welche Weise werden Planungsträger dabei unterstützt? 87. Welche wichtigsten Gründe sind der Landesregierung bekannt, wenn es zu Dis− krepanzen zwischen der Erarbeitung von regionalen Entwicklungskonzeptionen und deren Umsetzung kommt? 88. Erachtet es die Landesregierung für sinnvoll, die Mittelvergabe an die Existenz raum− und entwicklungsplanerischer Grundlagen zu knüpfen? V. Kommunalpolitik im ländlichen Raum Gebietsstruktur und Verwaltung 89. Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit der kommunalen Verwaltungs− struktur im ländlichen Raum bezogen auf die gegenwärtigen Erfordernisse? 90. Welche Erwartungen verbindet die Landesregierung mit der Gemeindegebietsre− form hinsichtlich der Strukturentwicklung im ländlichen Raum?",
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"content": "Kommunale Finanzausstattung 91. Sieht die Landesregierung einen erhöhten finanziellen Bedarf zur Sicherung der kommunalen Infrastruktur für Gemeinden im ländlichen, besonders peripheren ländlichen Raum im Vergleich zu anderen Gebieten? Gibt es Vorstellungen der Landesregierung künftig neben dem Einwohnerschlüssel für Zuweisungen auch einen Flächenschlüssel zur Anwendung zu bringen? 92. Wie kann der oft unbefriedigenden Steuereinnahmesituation in den ländlichen Gemeinden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs begegnet werden? 93. Welche verallgemeinerungswürdigen positiven Beispiele aus ländlichen Regionen sind der Landesregierung bekannt, wie knappe finanzielle Mittel effektiver einge− setzt werden können (z.B. durch gemeinsame Nutzung und Planung von kommu− nalen Einrichtungen, Umnutzung vorhandener Einrichtungen usw.)? Kommunale Zusammenarbeit und Bürgerbeteiligung, Agendaprozess 94. Wie beurteilt die Landesregierung die Bereitschaft von Bürgern, sich im Sinne des Allgemeinwohls für die Gestaltung des eigenen Lebensumfelds und der Lebens− bedingungen verantwortlich zu fühlen? Welche Möglichkeiten sieht die Landesre− gierung, vorhandenes Engagement zu unterstützen? 95. Wie bewertet die Landsregierung die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, Vorhaben und Projekte mit besonderen Auswirkungen in ihrer ländlichen Umgebung zu verhindern bzw. gestalterisch mitwirken zu können? 96. Sieht die Landesregierung in der Agenda−21−Bewegung Handlungsansätze für eine Vernetzung im Bereich der kommunalen Zusammenarbeit in ländlichen Räu− men? 97. Wie beurteilt die Landesregierung die Wirksamkeit gesellschaftlicher Aktivitäten im Rahmen der Agenda−Arbeit und in welchen Bereichen werden hierbei Reserven gesehen? 98. Wie werden die vorhandenen Agenda−Büros seitens der Landesregierung unter− stützt, wie hoch ist die Förderung und wie erfolgt die Koordinierung zwischen den Ministerien und Fachressorts? VI. Umsetzung und Effektivität der Politik für die ländlichen Räume 99. Wie koordinieren die Ministerien die Maßnahmen für die ländlichen Räume? 100. Welche besonderen Anforderungen ergeben sich für die Landesregierung aus der konsequenten Anwendung des Subsidiaritätsprinzips bei der Politik für den ländli− chen Raum? 101. Hält die Landesregierung eine veränderte Abgrenzung von Verantwortung insbe− sondere gegenüber dem Bund und der EU zukünftig für erforderlich und wenn ja, warum und wie? 102. Wie erfasst und kontrolliert die Landesregierung die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen für die ländlichen Regionen? Welche Ansätze erwiesen sich als besonders erfolg− reich und welche sollen zukünftig korrigiert werden?",
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"content": "Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung die Fragen wie folgt: I. Ziel der Entwicklung ländlicher Räume zu Frage 1: Nach welchen Kriterien werden ländliche Räume zu anders geprägten Gebieten abgegrenzt? zu Frage 2: Verfolgt die Landesregierung eine spezielle \"Politik für den ländlichen Raum\"? Wodurch ist diese gekennzeichnet? zu Frage 3: Welche Regionen Brandenburgs sind besonders strukturschwach und förderbedürftig, worin werden die Hauptursachen gesehen? Die Abgrenzung der Gebietskategorie \"ländliche Räume\" erfolgt in den Bundesländern durch die Landesplanung, meist im Rahmen der Landesraumordnungspläne. Die Kriterien für die Abgrenzung werden zwischen den Bundesländern abgestimmt und folgen dabei stets einer Definition dahingehend, dass \"ländliche Räume\" alle die Räume sind, die nicht \"Verdichtungs− oder Ordnungsräume\" sind. Da sich die Siedlungsstruktur in den neuen Ländern hinsichtlich der Mindestgrößen von \"Verdichtungsräumen\" von der Situation in den alten Ländern deutlich unterscheidet, sind neben dem − durch Beschluss des Hauptausschusses der Ministerkonferenz für Raum− ordnung (MKRO) vom 07.09.1993 festgelegten − Verdichtungsraum Berlin (der u.a. die Landeshauptstadt Potsdam und die verdichteten Gemeinden entlang der S−Bahn−Radia− len beinhaltet) auch die Oberzentren Cottbus, Brandenburg. und Frankfurt (Oder) im Ent− wurf des Landesentwicklungsplanes für den Gesamtraum Berlin−Brandenburg (LEP GR) vom 27.02.2001 als \"Verdichtete städtische Räume\" benannt worden und zählen daher nicht zu den ländlichen Räumen. Die übrigen Gebiete − und damit der größte Teil des Landes Brandenburg − werden als \"ländliche Räume\" bezeichnet. Unter Beachtung des hohen Stellenwertes der ländlichen Räume haben Maßnahmen der ländlichen Entwicklung eine hohe Priorität bei den Maßnahmen der Landesregierung zur Unterstützung der Landesentwicklung. Die Politik der Landesregierung ist dadurch ge− kennzeichnet, dass unter Federführung des Ministers für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung durch die Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den Ämtern regionale Schwerpunkte der Ent− wicklung bestimmt wurden. Über die Koordinierungsgremien bei den Ämtern für Flurneu− ordnung und ländliche Entwicklung soll eine übergreifende und zeitlich abgestimmte Maßnahmenumsetzung gesichert werden. Besonders strukturschwach und förderbedürftig sind die zentrenfernen Regionen des Nordwestens (Prignitz), des Nordostens (Uckermark) sowie des südlichen Brandenburgs (Lausitz). Ursachen der Strukturschwäche und hohen Förderbedürftigkeit liegen in dem Abbau von Arbeitsplätzen im Bereich der Landwirtschaft und der mit der Landwirtschaft verbundenen Einkommensbereiche sowie in den gravierenden strukturellen Veränderun− gen in der Industrie und der Ressourcenerschließung (Braunkohle, Energieversorgung). zu Frage 4: Welche konkrete Ausgestaltung erfährt \"Politik im ländlichen Raum\" (bitte an einer Beispielregion verdeutlichen)? Die Politik für die ländlichen Räume erfährt ihre Ausgestaltung zum einen durch die ziel− gerichtete Ausrichtung der Instrumentarien der Landentwicklung, zum anderen durch den befördernden Dialog mit den Akteuren (Bürgerinnen und Bürgern, Gemeinden, Landkrei− sen, Nichtregierungsorganisationen) in der Region. Als Beispiel kann der Spreewald dienen. Hier wurden in den Ämtern und Gemeinden kommunale und private Maßnahmen der ländlichen Entwicklung gezielt umgesetzt und damit die Arbeits− und Lebensbedingungen in den ländlichen Gemeinden nachhaltig ver− bessert. Gleichzeitig haben Akteure aus der Region (auch unterstützt durch die Gemein−",
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"number": 10,
"content": "schaftsinitiative LEADER II) vielfältige Initiativen ergriffen. Ergebnis in Bezug auf die Rele− vanz für Arbeit und Einkommen in der Region ist die Zuerkennung der geschützten geo− graphischen Herkunftsbezeichnung für Spreewälder Erzeugnisse durch die EU. Beispiele regionalen Engagements sind auch die Ergebnisse der Umsetzung von LEADER II sowie die in diesem Jahr begonnene Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative LEADER + durch die regionalen Aktionsgruppen. zu Frage 5: Auf welche Erfahrungen anderer Bundesländer wird zurückgegriffen? Gibt es Beispiele für Länder übergreifende Zusammenarbeit, um Ent− wicklungen zu forcieren und zu beschleunigen, und wenn ja, welche? Durch regelmäßige Bund−Länder−Besprechungen sowie die Mitarbeit von Vertretern Brandenburgs in Gremien, die inhaltliche Belange der ländlichen Entwicklung koordinieren, insbesondere im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Landentwicklung (Arge Landentwick− lung) sind Erfahrungsaustausche gewährleistet. Beispiele für eine übergreifende Zusammenarbeit werden durch die Akteure in den ländli− chen Räumen (Kommunen, Private) bestimmt. Sie gibt es insbesondere mit Partnern in den Ländern Sachsen−Anhalt, Mecklenburg−Vorpommern und Sachsen sowie mit der Republik Polen. zu Frage 6: Mit welchen charakteristischen Veränderungen des ländlichen Raums rechnet die Landesregierung in den nächsten Jahren ? Da die Gebietskategorie \"ländliche Räume\" sowohl im engeren Verflechtungsraum als auch im äußeren Entwicklungsraum angesiedelt ist, lässt sich eine übergreifende Trendaussage für charakteristische Veränderungen in den ländlichen Räumen nicht treffen. Die Entwick− lungen werden kleinräumig differenziert, z.T. auch innerhalb von Landkreisen, disparat verlaufen. Entsprechende Aussagen für einzelne Teilräume können z.B. der vorliegenden Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg entnommen werden. II. Internationale und nationale Rahmenbedingungen für die Förderung ländli− cher Räume Politischer Handlungsrahmen zu Frage 7: Welche internationalen Vereinbarungen und europäischen Regelungen sind speziell auf Entwicklungen im ländlichen Raum ausgerichtet, welche grundsätzlichen Festlegungen werden darin getroffen? Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes in Europa wird in der laufenden För− derperiode (2000 − 2006) mit einer Reihe komplexer Instrumente durchgeführt und umfasst insbesondere die nachfolgenden EU−Verordnungen: − Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Ausrichtungs− und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhe− bung bestimmter Verordnungen. − Verordnung (EG) Nr. 2603/1999 der Kommission vom 9. Dezember 1999 mit Be− stimmungen für den Übergang auf die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates.",
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"content": "− Verordnung (EG) Nr. 445/2002 der Kommission vom 26. Februar 2002 mit Durch− führungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates über die För− derung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Ausrich− tungs− und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) Ziel der Grundverordnung 1257/1999 ist die Einführung einer integrierten Politik für den ländlichen Raum, die eine größere Kohärenz zwischen der Entwicklung des ländlichen Raumes und der Preis− und Marktpolitik im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sicherstellt und die ländliche Entwicklung durch stärkere Einbeziehung aller lokalen Akteure fördert. Zu diesem Zweck verfolgt diese mit den landwirtschaftlichen Tätigkeiten und ihrer Umstrukturierung verknüpfte Politik folgende Ziele: − Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe, − Sicherheit und Qualität der Nahrungsmittel, − Angemessene und stabile Einkommen für die Landwirte, − Berücksichtigung der umweltpolitischen Herausforderungen, − Schaffung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten zur Eindämmung der Land− flucht und Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur des ländlichen Rau− mes, − Verbesserung der Lebens− und Arbeitsbedingungen und Förderung der Chancen− gleichheit. Darüber hinaus gibt es die Gemeinschaftsinitiativen LEADER + und INTERREG III A. zu Frage 8: Welche Ausgestaltung erfahren die vorgenannten Regelungen auf na− tionaler Ebene bzw. welche Festlegungen gelten in Deutschland darü− ber hinaus? Besteht nach Ansicht der Landesregierung weiterer Rege− lungsbedarf? Auf der Grundlage der bei Beantwortung von Frage 7 genannten Regelungen wurde die Programmplanung für die Förderperiode 2000 − 2006 erarbeitet. Maßnahmen der ländli− chen Entwicklung werden damit seit dem Jahre 2000 umgesetzt. Auf Landesebene werden zur Förderung Richtlinien erlassen, die die von der EU−KOM in der Programmplanung genehmigten Grundsätze berücksichtigen. Analog wird im Rahmen der Gemeinschafts− aufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes verfahren. Zwischen Bund und Ländern wurden von der ARGE Landentwicklung die \"Leitlinien Landentwicklung\" erarbeitet, die mit AMK−Beschluss der Länder als verbindliche Hand− lungsrichtlinie eingeführt wurden. Strukturförderung der Europäischen Union zu Frage 9: Wie werden die Situation und der Umfang der Strukturförderung seitens der EU für die kommenden Jahre von der Landesregierung einge− schätzt und welche Konsequenzen hinsichtlich politischer Zielsetzun− gen, der Förderinhalte und der Verfahrensabläufe leitet sie daraus ab? Für die Förderperiode 2000 − 2006 sind die Programmplanungsdokumente [Ziel−1−Ope− rationelles Programm, Einheitliches Programm−Planungs−Dokument (EPPD) des Landes Brandenburg zur Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative LEADER +] durch die EU−KOM genehmigt, die sich im dritten Jahr der Umsetzung (OP LEADER+ im ersten Jahr) befinden. Eine Anpassung der Programmplanung kann zur Umsetzung der Landespolitik nach der Halbzeitbewertung der Operationellen Programme erfolgen, die in Kürze in Auftrag gege− ben wird und der EU−KOM zum 31.12.2003 vorzulegen ist.",
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"content": "Mit der Halbzeitbewertung werden ggf. Anpassungsvorschläge sowie Vereinfachungsvor− schläge für die Verfahrensgestaltung unterbreitet. Die Förderinhalte im Bereich des EAGFL, Abt. Ausrichtung, wurden mit der Programm− planung des Landes umfassend ausgeschöpft. Die Situation und der Umfang der Strukturförderung seitens der EU für die Jahre nach 2006 kann z. Z. nur vage eingeschätzt werden. Grundsätzlich wird davon auszugehen sein, dass die neuen Bundesländer [bislang Fördergebiete nach Art. 87 Abs. 3 lit. a) EG−Ver− trag; Ziel−1−Gebiete] auch weiterhin entweder zur Gänze oder zumindest teilweise in den Genuss von Strukturfondsmitteln kommen werden. Die Landesregierung Brandenburg setzt sich in diesem Prozess dafür ein, die Strukturfondsförderung für das Land in möglichst großem Umfang zu erhalten. Die Einstufung der neuen Länder und die damit verbundene Höhe der Gemeinschaftsbe− teiligung werden im Wesentlichen davon abhängen, wie sich zum Zeitpunkt des Beitritts der osteuropäischen Länder das durchschnittliche Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner in Kaufkraftstandards darstellen wird und welche Grenzwerte für Fördergebiete festgelegt werden. Die Landesregierung hat sich auf den verschiedenen Ebenen (Ministerpräsidentenkonfe− renzen, Konferenzen der Chefs der Staatskanzleien, Konferenzen der Europaminister, der Wirtschaftsminister, der Finanzminister usw.) mit Vorschlägen in diesen Prozess einge− bracht. zu Frage 10: Erachtet es die Landesregierung als notwendig, den Mitteleinsatz aus unterschiedlichen Haushaltspositionen von EU, Bund, Land und Kommune bei der Realisierung von Maßnahmen für die Entwicklung ländlicher Räume stärker zu koordinieren? Hält sie insbesondere eine zumindest teilweise Zusammenführung von Mitteln der Gemein− schaftsaufgabe \"Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten− schutzes\" und der Gemeinschaftsaufgabe \"Verbesserung der regiona− len Wirtschaftsstruktur\" für konkrete Vorhaben im ländlichen Raum für sinnvoll und wenn ja, wie könnte diese realisiert werden? Der Einsatz der Strukturfonds zur ländlichen Entwicklung im Land Brandenburg wird ins− besondere im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung der Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung koordiniert und aufeinander abgestimmt. Die in den Regionen eigens dafür etablierten Koordinierungsgruppen für ländliche Entwicklung, in denen u. a. die be− troffenen Landkreise und Gemeinden vertreten sind, beraten vorgesehene Fördermaß− nahmen für die jeweiligen Haushaltsjahre. Diese Arbeit soll in den kommenden Jahren verstärkt werden. Dabei sollen die Instrumente der Wirtschaftsförderung und der aktiven Arbeitsmarktpolitik im Rahmen der geltenden Regeln stärker genutzt werden. Eine \"Zusammenführung\" der Gemeinschaftsaufgaben nach Art. 91 Abs. 1 Nr. 1−3 GG wird nicht als sinnvoll erachtet und bedürfte darüber hinaus einer Verfassungsänderung. zu Frage 11: Welche Chancen und Möglichkeiten sieht die Landesregierung, auf die künftige Gestaltung der Strukturförderkulisse und die Steigerung der Wirksamkeit Einfluss zu nehmen? Der am 31. Januar 2001 erschienene zweite Kohäsionsbericht der Europäischen Kom− mission hat die Diskussion um die künftige EU−Strukturpolitik einer erweiterten Union er− öffnet. In ihren Überlegungen geht die Kommission davon aus, dass die künftige Kohäsi− onspolitik nicht nur die neuen Mitgliedstaaten und Regionen, sondern auch die Regionen der EU−15, in denen weiterhin Probleme existieren, berücksichtigen muss. Welche finan− ziellen Mittel diese Gebiete nach 2006 bekommen werden, wird vom Umfang des verfüg− baren Budgets und den Kriterien für die Abgrenzung der Fördergebiete und die Aufteilung der Mittel abhängen.",
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"content": "Wie bereits in der bisherigen Programmplanung wird die Landesregierung auch unter den ggf. veränderten Rahmenbedingungen der Strukturfondsförderung in der zu entwickelnden Programmplanung differenzierte Maßnahmebereiche zur Stärkung des ländlichen Raumes berücksichtigen. Auf der Grundlage der durch die EU geforderten Stärke− und Schwä− chen−Analyse wird die Landesregierung auch in den künftigen Programmplanungen darauf achten, den besonderen Problemen des ländlichen Raumes gerecht zu werden. Nach der Verordnung (EG) Nr. 1260/99 über die Strukturfondsförderung ist die Landesre− gierung verpflichtet, auf die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes der Strukturfondsförderung zu achten. Jedes Operationelle Programm des Landes und der entsprechende Mitteleinsatz wird über den dazu gehörenden Begleitausschuss begleitet und überwacht. Die Arbeit des Förderprogrammausschusses des Landes ist darauf gerichtet, die Wirksamkeit der Förde− rung zu erhöhen. Die Landesregierung hat am 30. 07. 2002 beschlossen, einen Vorschlag der Europäischen Kommission anzunehmen, mit dem das Land für die Zwecke der EU−Regionalstatistik in zwei nicht−administrative Regionen unterteilt wird. Förderpraxis des Landes zu Frage 12: In welchem Umfang wurden Fördermittel durch die Landesregierung jeweils in den Jahren 1995 bis 2001 speziell für die Entwicklung länd− licher Räume ausgereicht? In welchen Schwerpunktbereichen und Schwerpunktregionen wurden diese Mittel eingesetzt? Unter Mitteln, die \"speziell für die Entwicklung ländlicher Räume ausgereicht werden\", werden die nachfolgend dargestellten Maßnahmen verstanden: Tabelle 1: Auszahlungen für Fördermaßnahmen der ländlichen Entwicklung (Mio. DM) Jahr insgesamt Maßnahme 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 1995−2001 Dorferneuerung 151,3 125,6 73,1 30,4 42,6 51,1 32,5 506,6 Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung 5,1 2,9 3,6 2,5 1,9 1,4 0,9 18,3 Urlaub und Freizeit auf dem Lande 3,6 4,9 2,1 2,9 1,9 0,5 0,3 16,2 Entwicklung ländlicher Raum 15,6 27,5 50,4 104,7 157,2 95,8 37,5 488,7 Ländlicher Wegebau einschließlich 8,9 23,0 18,3 28,3 20,9 12,6 17,9 129,9 Kulturbautechnik Flurbereinigung 14,0 17,3 17,4 17,3 17,2 17,0 18,4 118,6 Freiwilliger Landtausch 0,4 0,5 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 1,1 Insgesamt 198,9 201,7 165,1 186,1 241,7 178,4 107,5 1.279,4 Es handelt sich dabei vor allem um Maßnahmen, die im überbetrieblichen Bereich wirksam werden. Schwerpunktregionen sind die peripheren ländlichen Räume des Landes. Allein in den Landkreisen Uckermark, Prignitz, Ostprignitz−Ruppin und Elbe−Elster wurden im o. g. Zeitraum über 36 Prozent der Mittel eingesetzt. Darüber hinaus wurden im o. g. Zeitraum Fördermittel in Höhe von rund 49 Mio. DM für die Trinkwasserversorgung und rund 253 Mio. DM für die Abwasserentsorgung im ländlichen Raum ausgereicht.",
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"content": "zu Frage 13: Welche charakteristischen strukturellen Unterschiede bestehen zwi− schen den Regionen Brandenburgs? Welche Regionen sind strukturell besonders benachteiligt? Die Teilräume Brandenburgs sind in ihrer Grundstruktur im Entwurf des gemeinsamen Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin−Brandenburg (LEP GR) vom 27.02.2001 beschrieben. Schwerpunkte der ländlichen Entwicklung sind die ländlichen Räume im äußeren Entwicklungsraum, die sich durch ihre Entfernung von Entwicklungs− zentren auszeichnen. Alle ländlichen Gebiete außerhalb von Stadt−Umland−Verflech− tungsräumen sind somit Schwerpunkte der ländlichen Entwicklung. Dies findet auch bei den Festlegungen zur Umsetzung der Strukturfonds in der Periode 2000 − 2006 Berück− sichtigung. zu Frage 14: Schätzt die Landesregierung ein, dass der Mitteleinsatz landesweit genügend ausgewogen erfolgt? Nach welchen Kriterien erfolgt die Mit− telverteilung? Welche Überlegungen gibt es, zukünftig andere inhaltli− che bzw. regionale Schwerpunkte zu bilden − z.B. für strukturell be− nachteiligte Regionen? Zielstellung ist es, insbesondere die peripheren ländlichen Räume Brandenburgs zu unter− stützen, was eine Förderung in anderen Räumen des Landes nicht ausschließt. Unerläss− lich ist dabei, die verschiedenen Förderinstrumente zur komplexen multisektoralen Förde− rung zum Einsatz zu bringen, um auf diesem Wege Synergieeffekte zu nutzen. Der Einsatz der Strukturfondsmittel erfolgt auf der Grundlage von durch das Land erlas− senen Förderrichtlinien. In diesen sind u. a. der Zweck und die Kriterien für den Einsatz der Fördermittel geregelt, nach denen die Bewilligung erfolgt. Voraussetzung ist jedoch, dass entsprechende Förderanträge gestellt werden. Dabei wird in dem regionalen Abstim− mungsprozess über zu fördernde Projekte eine Prioritätensetzung vorgenommen Konsequenzen, die sich aus der Gestaltung der EU−Förderpolitik nach 2006 ergeben, kann die Landesregierung noch nicht abschließend beurteilen. zu Frage 15: Für welche fachlichen Förderschwerpunkte und Regionen sieht die Landesregierung besondere Defizite in den ländlichen Räumen? Wel− che Förderungen haben sich bewährt und welche Schlussfolgerungen werden für die weitere Anwendung gezogen? Die überbetrieblichen Maßnahmen nach den Grundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe \"Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes\" sowie die Landesrichtlinien zur Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELR) und von Urlaub und Freizeit auf dem Lande (UFL) sind die Hauptelemente der Unterstützung einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung. Schwerpunkte der Förderung werden auch weiterhin in den Bereichen der Infrastruktur− verbesserung (Dorferneuerung, ländlicher Wegebau) in der Bodenordnung und bei ein− kommens− und arbeitsplatzrelevanten Vorhaben (ELR, UFL) gesehen. Das Sonderpro− gramm \"Ländliche Entwicklung\" wird für überörtlich bedeutsame Vorhaben weiterhin um− gesetzt. zu Frage 16: Welchen Spielraum sieht die Landesregierung, im Rahmen der Struk− turförderung durch die EU die eigene Förderpraxis weiter zu entwi− ckeln? Die Landesregierung ist im Rahmen der Strukturförderung in der laufenden Förderperiode (bis 2006) bemüht, die Maßnahmen der ländlichen Entwicklung umfassend umzusetzen. Die Sicherung der Kofinanzierung durch entsprechende Landesmittel ist dabei ein wesent− liches Anliegen.",
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"number": 15,
"content": "Gestaltungsspielraum in der Förderung im Zusammenhang mit den Strukturfonds besteht nur insofern, als dass die Möglichkeiten, die die Strukturfondsverordnungen bieten, aus− geschöpft werden. Das bedeutet jedoch, nicht flächendeckend zu fördern, sondern eine Konzentration auf die Instrumente, die Arbeitsplätze schaffen und das dazu notwendige Umfeld gestalten, vorzunehmen. zu Frage 17: Welche Förderungen außerhalb der Strukturförderung der Europäi− schen Union kommen speziell für den ländlichen Raum zur Anwendung und wie sollen diese zukünftig ausgerichtet werden? Wird die Landes− regierung dabei den Schwerpunkt auf sektorale oder regionale Zuwei− sungen legen? Neben den Maßnahmen nach den Grundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe \"Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes\" werden im Rahmen der Gemeinsamen Richt− linie nach §§ 272 ff. i. V. m. § 415 SGB III zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt sowie im Rahmen der Förderung von Vereinen (Landfrauen, Landjugend, Urlaub und Freizeit auf dem Lande) Mittel für die ländliche Entwicklung bereitgestellt. Über die Koor− dinierung bei den Ämtern für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung in den Regionen erfolgt eine regionale Bündelung und Schwerpunktsetzung. zu Frage 18: Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, in welchem Maß durch die ausgereichten Mittel als Anschubfinanzierung für Strukturverbesse− rungen und ökonomisch relevante Entwicklungen in den Kommunen die gewünschten Effekte erzielt werden konnten? Im Ergebnis einer umfassenden Analyse der Förderperiode 1994 − 1999 kann eingeschätzt werden, dass die Entwicklung der ländlichen Räume ganz wesentlich durch die Instrumente der ländlichen Entwicklung befördert wurde. Die Verbesserung der (kommunalen) Infra− struktur, die Sanierung von Wohnraum, die Schaffung von Einkommensmöglichkeiten (auch außerhalb der Landwirtschaft) sowie die Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen für die Dorfbevölkerung sind in allen Regionen spürbare Ergebnisse. Durch die Maßnah− men der ländlichen Entwicklung wurde das nachhaltige Engagement der Dorfbevölkerung für ihr Dorf und die Region angeregt. zu Frage 19: Gibt es Förderprogramme für bestimmte Zielgruppen (beispielsweise zur Gesundheitsförderung, zur Förderung von Menschen mit Behinde− rungen, von Jugendlichen oder Frauen), die speziell auf die Bedin− gungen im ländlichen Raum abgestimmt sind, wenn ja, welche? Ja, bestehende Förderprogramme für Zielgruppen gelten grundsätzlich auch für die länd− lichen Räume. Insbesondere kommen für die ländlichen Räume unter Beachtung der o. g. Zielgruppen die nachfolgend genannten Richtlinien in Betracht. Richtlinie: − zur Förderung von \"Arbeit statt Sozialhilfe\" (ESF); − über die Gewährung von Zuwendungen an \"Arbeitslosen−Service−Einrichtungen\" (ASE); − die Gemeinsame Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Struktur− anpassungsmaßnahmen nach §§ 272 ff. in Verbindung mit § 415 des Dritten Bu− ches Sozialgesetzbuch; − zur Förderung der Berufsbildung im ländlichen Raum; − für Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung; − zur Förderung der Umweltbildung, −erziehung und −information; − über Anpassungshilfen für ältere landwirtschaftliche Arbeitnehmer; − für die Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres; − die Förderung von lokalen Initiativen für neue Beschäftigung als spezifischer Teil",
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"number": 16,
"content": "der Förderung von Frauen und Mädchen insbesondere im ländlichen Raum. Globalisierung und EU−Osterweiterung zu Frage 20: Welche Zusammenhänge sieht die Landesregierung zwischen den Prozessen der Globalisierung der Wirtschaft, den WTO−Verhandlungen und einer Politik für den ländlichen Raum? Auf der letzten WTO−Ministerkonferenz im November 2001 in Doha (Katar) wurde die weitere Reduzierung der handelsverzerrenden internen Stützungen sowie der Exportsub− ventionen der EU (mit der Perspektive, letztgenannte vollständig auslaufen zu lassen) als Ziele der voraussichtlich bis 2005 laufenden multilateralen Verhandlungsrunde beschlos− sen. Daneben werden weitere substanzielle Erleichterungen beim Marktzugang angestrebt, was zur Folge haben wird, dass der Wettbewerbsdruck auf die landwirtschaftlichen Unterneh− men auch in Brandenburg weiter zunimmt. Mittel− bis langfristig muss sich danach die brandenburgische Landwirtschaft auf weiter sinkende Erzeugerpreise und auf tendenziell rückläufige Direktzahlungen einstellen. Die Berücksichtigung nicht handelsbezogener Aspekte als gleichberechtigter Verhand− lungspunkt ist das Ergebnis einer von EU−Mitgliedsstaaten getragenen und mit Nachdruck vertretenen Position der EU−Kommission. Es geht dabei um die Akzeptanz der multifunk− tionalen Rolle der europäischen Landwirtschaft in Bezug auf die Umwelt und die nachhal− tige Entwicklung des ländlichen Raumes. Es wird der Erkenntnis Rechnung getragen, dass sich die Globalisierung der Wirtschaft nicht nur auf den Abbau von Handelshemmnissen im Interesse eines möglichst ungehinderten Transfers von Waren und Dienstleistungen be− schränken kann, sondern dass auch gesellschaftliche Erwartungen in Hinblick auf die \"Nebenwirkungen\" wirtschaftlicher Tätigkeiten zu berücksichtigen sind. zu Frage 21: Ist die Landesregierung in Bezug auf die Politik für ländliche Räume der Auffassung, dass Globalisierung und Regionalisierung zwei Seiten ei− ner Medaille sind, und welche Instrumente wären hierbei besonders geeignet zur Entwicklung regionaler Kreisläufe? Die Landesregierung sieht Globalisierung und Regionalisierung durchaus als zwei Seiten einer Medaille an: − Wettbewerb wird auch in Zukunft über Preise und Kosten geführt und nicht allein über Qualität; − für eine regionale Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte gibt es in Brandenburg zahlreiche gute Beispiele und vielversprechende Vorhaben. Fördernd wirkte und wirkt dabei der \"Verband zur Förderung des Agrar− und Ernährungswirtschaft e.V. − pro agro\". In den vergangenen Jahren wurden Maßnahmen des Erlebnismarketings durch Messen und Ausstellungen initiiert und dadurch zur Verbesserung des Ima− ges der Landwirtschaft sowie zur Stärkung des Vertrauens der Verbraucher in re− gionale Produkte durch die Vergabe von Qualitätszertifikaten beigetragen. Eine alleinige Orientierung auf regionale Kreisläufe hieße allerdings, die Vorteile einer sinnvollen Arbeitsteilung und standortgerechten Nutzung natürlicher Ressourcen zu ne− gieren. Für regionale bzw. überregionale Konzepte gibt es demzufolge kein \"entweder oder\" sondern nur ein \"sowohl als auch\".",
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"content": "zu Frage 22: Wie werden sich nach Meinung der Landesregierung im Zuge der Osterweiterung der EU die Bedingungen für die ländlichen Räume künftig verändern und welche Schlussfolgerungen müssen gezogen werden? Mit der EU−Osterweiterung wird das Produktionspotenzial für Agrarerzeugnisse der EU spürbar erhöht, gleichzeitig aber auch das Nachfragepotenzial dafür. Damit entsteht ei− nerseits eine neue Konkurrenz für unsere Landwirtschaft am EU−Binnenmarkt, anderer− seits jedoch auch ein erweiterter Absatzmarkt. Die Integration der Beitrittsländer kann zu einer gewissen Spezialisierung der Landwirtschaft führen. Wenn die Landwirtschaft Brandenburgs in einer erweiterten EU bestehen will, muss sie den Verarbeitungs− und Veredlungsgrad ihrer Produkte und damit die Wertschöpfung erhöhen. Erforderliche Veränderungen im System der Transferzahlungen werden mittelfristig zur Verringerung der Zahlungen für Brandenburg führen. Soweit es die laufende Förderperiode betrifft, geht die Landesregierung davon aus, dass der mit der AGENDA 2000 gesetzte Rahmen bis 2006 grundsätzlich Bestand hat und substanzielle Veränderungen der GAP erst für den Zeitraum danach anstehen. Mit der EU−Osterweiterung wächst zudem auch für Brandenburg die Relevanz einer mög− lichen Zuwanderung von Arbeitskräften. Soweit es dabei um Saisonarbeitskräfte für den Obst− und Gemüsebau geht, ist dies bereits heute nicht nur wünschenswert, sondern vielmehr zwingend erforderlich. In Abhängigkeit von den arbeitsmarktpolitischen Rahmen− bedingungen und dem Bedarf an qualifiziertem Fachpersonal könnte sich auch eine Be− schäftigung von Fachleuten aus Drittländern in Unternehmen im ländlichen Raum entwi− ckeln. Für die Entwicklung der ländlichen Räume Brandenburgs ist bedeutsam, dass die Regie− rungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen mit den jeweils benach− barten Bundesländern und Wojewodschaften beschlossen haben, eine prosperierende Wirtschaftsregion beiderseits der Grenze zu entwickeln, die durch die Metropole Berlin und die Großstädte Stettin, Posen, Breslau und Dresden − dem sogenannten \"deutsch−polni− schen Haus\" − gebildet wird. Dabei sollen die Entwicklungsimpulse dieser Städte und der Verbindungskorridor zur Bundeshauptstadt durch eine qualitative Aufwertung der regiona− len, grenzübergreifenden Verkehrsverbindungen mit den Mittel− oder Oberzentren (z. B. Frankfurt/Oder, Cottbus) auch für die dazwischen liegenden ländlichen Gebiete nutzbar gemacht werden. Die Vorbereitungsstrategie der Landesregierung Brandenburg auf die EU−Erweiterung hat das Ziel, die Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu ver− bessern. Die Landesregierung hat am 18. Juni 2002 einen Zweiten Bericht über die Vor− bereitung des Landes auf die Erweiterung der Europäischen Union verabschiedet. Der Bericht enthält eine Übersicht auch über die Maßnahmen zur Vorbereitung des ländlichen Raumes auf die EU−Erweiterung. zu Frage 23: Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Mög− lichkeiten und Grenzen einer Strukturförderung im Rahmen der Ge− meinschaftsinitiative INTERREG? Ist die Landesregierung der Meinung, dass angesichts der zu erwartenden Einschränkung der Zielgebiets− förderung nach 2006 die Mittel der Gemeinschaftsinitiativen erheblich aufzustocken sind? Die Landesregierung misst der INTERREG−Förderung in den brandenburgischen Eurore− gionen sehr große Bedeutung bei. In den Kernbereichen Förderung von KMU, Verkehrsin− frastruktur und Qualifizierung von Arbeitnehmern sowie bei der Entwicklung der Landwirt−",
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"content": "schaft und des ländlichen Raumes konnten in den letzten Jahren wichtige Erfolge erzielt werden. Die INTERREG−Förderung kommt dabei nicht nur der allgemeinen Struktur− schwäche der Grenzregion zu Gute, sondern schafft auch die dringend notwendigen Rahmenbedingungen für ein Zusammenwachsen zwischen den Mitgliedsstaaten der Eu− ropäischen Union und den Beitrittskandidaten. Da die INTERREG−Mittel zunächst für den Integrationsprozess peripherer Unionsgebiete im Inneren und an den Außengrenzen der EU vorgesehen worden sind und mit der EU− Osterweiterung eine besondere, neue Aufgabe an die betreffenden Gebiete in den Grenz− regionen gestellt wurde, ist festzustellen, dass der Umfang der INTERREG−Förderung bei weitem nicht ausreicht, um die tatsächlichen Bedarfe der Grenzregion, bspw. im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, abzudecken. Insofern hat die EU−Kommission mit ihrer jüngsten Entscheidung zur Aufstockung des INTERREG−Programms im Rahmen einer neuen Prio− rität ein Zeichen dafür gesetzt, dass bei begründeter Sachlage eine weitere finanzielle Un− terstützung möglich ist. Darüber hinaus wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass auch im kommenden Förderzeitraum die Förderung des ländlichen Raumes im Rahmen der Zielförderung und von INTERREG möglich sein wird. III. Arbeiten und Leben im ländlichen Raum Wirtschaftliche Entwicklung zu Frage 24: Welche Chancen sieht die Landesregierung, mit Hilfe von Fördermaß− nahmen regionale Wirtschaftskreisläufe wieder zu aktivieren bzw. neu zu entwickeln, die zu einer Verbesserung der Arbeitssituation in länd− lichen Räumen führen können? Dabei sollen auch die benachbarten Regionen Brandenburgs (Berlin, Sachsen−Anhalt, Mecklenburg−Vor− pommern, Niedersachsen, Sachsen und Polen) in die Betrachtung einbezogen werden. Die Landesregierung betrachtet die Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe in allen Teilräumen des Landes als eine wichtige Voraussetzung für die Wirtschafts− und Lan− desentwicklung insgesamt. Für die strukturschwächeren ländlichen Gebiete gelten im Rahmen des größten und wichtigsten Wirtschaftsförderprogramms, der \"Gemeinschafts− aufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur\" (GA), höhere Fördersätze als für den engeren Verflechtungsraum. Damit werden dort verstärkte Anreize für Unter− nehmensansiedlungen und Erweiterungsinvestitionen gesetzt und eine Verbesserung der Arbeitssituation unterstützt. Ergänzend dazu wird die Bildung von Unternehmensnetzwer− ken mit dem Ziel der Erschließung in− und ausländischer Absatzmärkte sowie der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur gefördert. Diese Förderungen sind konstitutiv für die Herausbildung und Festigung von regionalen Wirtschaftskreisläufen. Obwohl sich Landes− förderprogramme prinzipiell nur an im Land selbst ansässige Unternehmen richten können, eröffnen sich den heimischen Unternehmen dadurch auch vielfältige Chancen für die An− knüpfung von Kooperationsbeziehungen mit Unternehmen in den Nachbarregionen Bran− denburgs. Beispiele für bedeutende interregionale Kooperationen sind die Zusammenarbeit Bran− denburgs mit Berlin und mit Polen. In beiden Fällen wurden durch vielfältige Vereinbarun− gen und Maßnahmen auf politischer Ebene entscheidende Voraussetzungen für die kom− plexe Entwicklung von Wirtschaftsregionen geschaffen, die direkt oder indirekt auch der Verbesserung der Wirtschaftskraft der ländlichen Regionen dienen. Im Falle Ostbranden− burg / Polen seien hier exemplarisch die Aktivitäten der Arbeitsgruppe \"Netzwerk zur An− siedlungswerbung und Investorenbetreuung für die Region Ostbrandenburg\" (AG Netz− werk) als wichtiges Bindeglied zur Vernetzung und Bündelung der Wirtschaftsaktivitäten",
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"number": 19,
"content": "Ostbrandenburgs sowie als institutionelle Kontaktstelle für die polnischen Partner genannt. Die Landesregierung fördert im Rahmen des INNOPUNKT − Programms (ESF−Förderung zur Schaffung und Stabilisierung erwerbswirtschaftlicher Arbeitsplätze) schwerpunktmäßig die Arbeit in Netzwerken der Akteure der Arbeitsmarktpolitik. Aktuell wird eine Kampagne zum Aufbau von Netzen zwischen Forschungseinrichtungen, kleinen und mittleren Unternehmen, Bildungsträgern und regionalen Akteuren zur voraus− schauenden Ermittlung von Qualifikationsbedarfen durchgeführt. In diesem Sommer startet eine Initiative im Rahmen des INNOPUNKT− Programms mit dem Titel \"Qualifizierungsoffensive Tourismus\". In einem Ideenwettbewerb werden die besten Vorschläge zur Weiterentwicklung der Qualität, der Kooperation und der Fachkräf− tequalifizierung ermittelt. Die ausgewählten Projekte können dann im Winter mit der Arbeit beginnen. zu Frage 25: Welche flankierenden Maßnahmen bestehen neben der direkten För− derung, um die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständi− schen Unternehmen im ländlichen Raum nachhaltig zu stabilisieren? Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, des sich abzeichnenden stei− genden Fachkräftebedarfs und der mangelnden strategischen Kompetenz in den kleinen und mittleren Unternehmen deutet sich die Gefahr einer dauerhaften Wachstums− und Innovationsschwäche für Brandenburg an. Ein Setzen auf potenzielle externe Investoren oder Großbetriebe und die systematische mittelfristig angelegte Förderung der Kompe− tenzentwicklung und Netzwerkbildung bei den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und in den Kommunen sind Hauptelemente dabei. Es kommt also auf die Entwicklung einer integrierten Arbeits− und Innovationsförderungsinitiative an. Im Bereich der beruflichen Weiterbildung wurde im Rahmen des Förderansatzes wirt− schaftsnaher Qualifizierung die Richtlinie \"Förderung der Qualifizierung in kleinen und mitt− leren Unternehmen\" überarbeitet. Der Zuwendungszweck besteht in der Stabilisierung und Sicherung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen durch Qualifizierung. Es wird ein landesweites Netz an regionalen Informations− und Beratungsstellen für beruf− liche Weiterbildung gefördert. Die Beratungsstellen sind der LASA Brandenburg GmbH zugeordnet. Damit stellt die Landesregierung stärkere Transparenz und höhere Passge− nauigkeit auf dem Weiterbildungsmarkt bereit. Ziel ist der Aufbau eines flächendeckenden Informations− und Kommunikationsnetzes, das als Plattform regionaler Kooperationen und Aktivitäten dient und Impulse zur Entwicklung der beruflichen Weiterbildung leistet. Die enge Verknüpfung zwischen den Informations− und Beratungsstellen und der Weiter− bildungsdatenbank sowie die personenbezogene regionale Zuordnung der Verantwort− lichkeiten für Bildungsmarktrecherchen kommen der Aktualität und Vollständigkeit der Weiterbildungsdatenbank in Bezug auf die Brandenburger Weiterbildungseinrichtungen und Angebote zugute. Im Jahr 2001 enthielt die Datenbank im Durchschnitt etwa 470 Bil− dungsträger und ca. 12.500 Weiterbildungsangebote. Seit Sommer 2000 ist die Weiterbil− dungsdatenbank Brandenburg im Internet abrufbar; Links zu allen bundesweit relevanten Weiterbildungsdatenbanken sind vorhanden. zu Frage 26: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Ansiedlung von Ge− werbe vorrangig auf bereits erschlossenen Flächen und Gewerbebra− chen erfolgen sollte, und wenn ja, wie nimmt sie darauf Einfluss? Gibt es Vorstellungen zum Rückbau von ungenutzten Gewerbebrachen? Ja, die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Ansiedlung von Gewerbe vorrangig auf bereits erschlossenen Flächen und Gewerbebrachen erfolgen soll. Dieses Anliegen wird über die Richtlinien zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der wirtschafts− nahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe \"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur\" umgesetzt. Gefördert werden vorrangig solche Projekte,",
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"number": 20,
"content": "die u.a. auf die Revitalisierung von brachgefallenen Industrie−, Verkehrs−, Konversions− und sonstigen fehlgenutzten Flächen gerichtet sind und die Erreichung von Struktureffek− ten zum Ziel haben. Von der Förderung ausgeschlossen sind Erschließungsmaßnahmen auf der \"grünen Wiese\". Ist eine Neuerschließung von Industrie− und Gewerbegelände dennoch erforderlich, muss nachgewiesen werden, dass die jeweilige Belegung sich nicht nachteilig auf die Belegung eines bereits erschlossenen oder in der Erschließung befindli− chen Gewerbegeländes auswirkt. Die Erweiterung bestehender Industrie− und /oder Ge− werbegebiete wird nur gefördert, wenn mindestens 75 % des vorhandenen Industrie− und/oder Gewerbegebietes belegt sind. Der vollständige Rückbau von ungenutzten Gewerbebrachen wird nicht gefördert. zu Frage 27: Welche Modellprojekte, Demonstrations− und Forschungsvorhaben für die Ansiedlung von im ländlichen Raum bisher nicht ansässigen Branchen oder sonstigen wirtschaftlichen Aktivitäten sind der Landes− regierung bekannt und wie werden diese gefördert? Durch die Landesregierung werden Modellprojekte, insbesondere mit den Schwerpunkten moderne Medien, nachwachsende Rohstoffe, alternative Einkommensmöglichkeiten und regionale Vermarktung, gefördert. Im August 2000 wurde im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der re− gionalen Wirtschaftsstruktur eine neue Fördermöglichkeit für ein Regionalmanagement geschaffen. Die strukturschwächsten Regionen können im Rahmen des zeitlich befristeten Projekts Zuschüsse erhalten, um ihr regionales Entwicklungspotenzial verstärkt zu mobili− sieren und regionale Entwicklungsaktivitäten zielgerichtet im Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung zu organisieren. Ziel ist, auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte ge− eignete Strukturen aufzubauen, nach Möglichkeit in Anbindung an regionale Wirtschafts− förderungseinrichtungen, um diese Prozesse in Gang zu setzen. Die Vorhaben können in einer Anlaufphase von max. drei Jahren mit jährlich bis zu 200.000 Euro gefördert werden. Im Land Brandenburg wurden bisher fünf Regionalmanagement−Projekte (RM) genehmigt: − RM Oderland−Spree − RM Brandenburgische Lausitz − RM Südost−Brandenburg − RM Uckermark−Barnim − RM Nord−West−Brandenburg. zu Frage 28: Welche speziellen Forschungsvorhaben im wirtschaftswissenschaftli− chen, naturwissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Bereich von welchen Institutionen dienen der Untersuchung wirtschaftlicher Potenziale ländlicher Räumen und wie werden diese gefördert? Die Entwicklung des ländlichen Raumes ist Gegenstand von Forschung und Lehre an der Fachhochschule Eberswalde vor allem im Studiengang \"Landschaftsnutzung und Natur− schutz\". In den Studienbereichen \"Nachhaltiger Tourismus\", Umweltgerechte Landwirt− schaft\" und \"Regionalmanagement\" wird u.a. das Ziel verfolgt, Konzepte zur wirtschaftli− chen Belebung des ländlichen Raumes zu entwickeln. Diesem Ziel galt ebenfalls das Forschungsvorhaben \"Gestaltung regionaler Agrarland− schaften im Nordosten Deutschlands\" (GRANO), das interdisziplinär durchgeführt wurde. Es wurde vom BMBF bis 2002 gefördert. Weiter sind Forschungsvorhaben für den Bereich nachwachsender, energetisch nutzbarer Rohstoffe in Vorbereitung. Die Brandenburgische Technische Universität Cottbus widmet sich Fragen des ländlichen Raumes vor allem in der umweltwissenschaftlichen Fakultät sowie im Studiengang \"Stadt−",
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"number": 21,
"content": "und Regionalplanung\". Mitte 2002 wurde ein Kolloquium zum Thema \"Ländlicher Raum − Schicksal−Verliererregion oder Kulturlandschaft mit Zukunft\" durchgeführt. Der auf die Niederlausitz ausgerichtete Forschungsschwerpunkt \"Bergbaulandschaften\" und der Son− derforschungsbereich \"Entwicklung und Bewertung gestörter Kulturlandschaften\" tragen mit ihren ökologisch−ökonomisch orientierten Forschungsergebnissen zur Feststellung und Aktivierung der wirtschaftlichen Potenziale ländlicher Räume bei. Im Rahmen der Beteili− gung an brandenburgischen Kreisentwicklungsplanungen wurden im Auftrag von Ge− bietskörperschaften Forschungsvorhaben zum \"Wegbrechen von Bildungsangeboten in struktur− und bevölkerungsschwachen Gebieten\" durchgeführt. Unter Federführung des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft wurde eine Analyse und Prognose des Arbeitskräfte− und Qualifikationsbedarfes in den land− wirtschaftlichen Betrieben für den Zeitraum bis 2015 erstellt. Diese Untersuchung dient als Grundlage für Konzepte und Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Nachwuchs− situation in den Brandenburger Agrarbetrieben. Die Sicherung des Berufsnachwuchses ist ein wichtiges Element zur Stabilisierung der Brandenburger Agrarbetriebe und damit der Wirtschaftskraft in ländlichen Räumen. zu Frage 29: Wie findet der Transfer von Forschungsergebnissen zwischen diesen Institutionen und lokalen Akteuren statt? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung, regionale Innovationspotenziale zu vernetzen bzw. sind derartige Beispiele bekannt? Den lokalen Akteuren stehen die Forschungspotenziale der Forschungseinrichtungen und Hochschulen, vermittelt durch die Technologie− und Innovationsberatungsstellen, zur Ver− fügung. Zur Anbahnung solcher Kooperationen werden kostenlose Aufschlussberatungen angeboten. Darüber hinaus gibt es vielfältige Formen, die Ergebnisse der Wissenschaft schnell und reibungslos in die Praxis zu transferieren. So präsentieren Institute ihre Ergebnisse u.a. im Internet, in der Brandenburger Landwirtschaftsakademie, auf Unternehmerforen und Be− raterschulungen, in Publikationen und auf eigenen Fachveranstaltungen, die vom Päda− gogischen Landesinstitut als Fortbildungsangebote für alle Pädagogen anerkannt und zu− gänglich sind. zu Frage 30: Sieht die Landesregierung in der verstärkten Nutzung der Auftragsfor− schung einen Weg zur beschleunigten Wirtschaftsentwicklung? Grundsätzlich kann das Potenzial der Hochschulen und Forschungseinrichtungen für die Bedarfe der ländlichen Räume besser genutzt werden. Initiativen sollten dazu stärker von den Regionen, aber auch von der Wissenschaft ausgehen. Unter Beachtung von Prioritä− tensetzungen und der finanziellen Möglichkeiten wird die Landesregierung solche Vorha− ben unterstützen. Akteure im ländlichen Raum erteilen zur Lösung spezieller Fragen Forschungsaufträge an Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen. Diese Aufträge können in Abhängigkeit von der Zielstellung zur Wirtschaftsentwicklung beitragen. In diesem Zusammenhang sind zum Beispiel gemeinsame Vorhaben von Regionen wie Ostbrandenburg, Fläming oder Guben und Hochschulen (TFH Wildau) im Rahmen der EQUAL−Initiative zu nennen, die der Behebung von Strukturdefiziten dienen. Eine ver− stärkte Nutzung der Auftragsforschung findet ihre Grenzen in der Verfügbarkeit von Mitteln.",
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"number": 22,
"content": "Agrarwirtschaft zu Frage 31: Wie schätzt die Landesregierung den gegenwärtigen Stellenwert der Agrarwirtschaft mit der Land−, Forst− und Fischwirtschaft sowie mit dem Gartenbau und der Landschaftspflege, aber auch mit den Berei− chen Wasserwirtschaft, Ernährungsgewerbe und Handel im Gefüge der ländlichen Räume ein und wie wird sich dieser nach Meinung der Lan− desregierung künftig entwickeln? Die Agrarwirtschaft in der mit der Frage beschriebenen Komplexität gehört insbesondere in den ländlichen Räumen zum Rückgrat der brandenburgischen Wirtschaft und wird dies auch in der Zukunft bleiben. In der Land−, Forst− und Fischereiwirtschaft waren in 2000 etwa 4,4 % aller Erwerbstätigen des Landes Brandenburg beschäftigt, im Ernährungsge− werbe belief sich die Zahl auf 1,1 %. Das Ernährungsgewerbe stellt etwa 15 % des Ge− samtumsatzes des verarbeitenden Gewerbes unseres Landes und stellt auch mit Blick auf die Osterweiterung der EU eine Zukunftsbranche dar. Unverändert gilt für die Landesregierung, dass funktionsfähige ländliche Räume ohne Land− und Forstwirtschaft sowie Fischerei nicht denkbar sind. Mit Blick auf die dafür un− umgängliche Diversifizierung land−, forst− und fischereiwirtschaftlicher Unternehmen ge− winnen die Verarbeitung der erzeugten Primärprodukte und die Vermarktung dieser an Bedeutung. zu Frage 32: Welche Meinung vertritt die Landesregierung zur multifunktionalen Rolle der Landwirtschaft und den Zielen in den WTO−Verhandlungen? Unterstützt die Landesregierung die Auffassung, dass die weitere Li− beralisierung unter europäischen Bedingungen nur machbar ist, wenn der Landwirt künftig finanzielle Ausfälle bei Marktgütern durch eine Vergütung von Gemeinwohlleistungen (z.B. Naturschutz− und Land− schaftspflegeleistungen) kompensieren kann? Das von der Landesregierung getragene Ziel einer multifunktionalen Landwirtschaft kann bei zunehmend globalisierten und liberalisierten Agrarmärkten nur dann realisiert werden, wenn nicht marktgängige Leistungen der Landwirte, die in der Vergangenheit weitgehend gratis erbracht wurden, honoriert werden (vgl. auch Antwort zu Frage 22). zu Frage 33: Welche Anforderungen stellt die Landesregierung an das zukünftige System der Agrarförderung? Ein weiterentwickeltes System staatlicher Transferzahlungen (von EU−, Bundes− und Landesmitteln) muss den nachfolgend dargestellten Anforderungen genügen. Es muss die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen als eine zentrale Aufgabe zum Ziel haben. Dies sollte keinesfalls eine ausschließliche Orientierung auf Kos− tenführerschaft zum Gegenstand haben, sondern ebenso die Nutzung der Chan− cen, die Qualitätsprodukte auf dem Weltmarkt haben und die Erschließung der Po− tenziale der regionalen Wertschöpfung durch die Etablierung regionaler Kreisläufe einschließen; staatliche Förderung stärker als bisher an Umwelt− und Qualitätsstandards binden. Dabei geht es nicht nur um Produkt−, sondern auch um Prozessqualität mit Blick auf Umweltwirkungen und artgerechte Tierhaltung; die multifunktionalen Leistungen der Landwirtschaft, die von der Gesellschaft er− wünscht aber nicht über den Markt entgolten werden, honorieren (vgl. Antwort auf Frage 32);",
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"number": 23,
"content": " die Chancengleichheit aller Betriebsgrößen und Rechtsformen von Unternehmen gewährleisten; auch bei ungünstigen natürlichen Standortbedingungen ein Brachfallen bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen verhindern; sowohl für den Landwirt als auch für die Agrarverwaltung transparenter als das bisherige System sein und mit geringerem Aufwand umgesetzt werden können. zu Frage 34: Welche Erwartungen verbindet die Landesregierung mit der Halbzeit− bewertung der Agenda 2000? Die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit dafür, die Agenda 2000 mit ihrer Halbzeit− bewertung in Gänze in Frage zu stellen. Es ist den Landwirten im übrigen auch nicht zu− zumuten, nach zwei Jahre einer auf sechs Jahre angelegten Rahmensetzung eine Kehrt− wende herbeizuführen. Die im Juli von der KOM der EU im Zuge der Halbzeitbewertung der AGENDA 2000 vorgelegten Vorschläge zur Reform der Agrarfinanzen werden äußerst kri− tisch bewertet und gehen weit über den im April 1999 in Berlin erteilten Auftrag hinaus. Im Kern soll es zu einer Veränderung der Gewichtung zwischen den Transferzahlungen im Marktbereich und denen für die ländliche Entwicklungspolitik sowie zu einer weiteren Ent− kopplung der Direktzahlungen kommen. Besonders gravierende Auswirkungen für Bran− denburg würde die Einführung einer betrieblichen Kappungsgrenze von 300.000 pro Betrieb und Jahr haben. Betroffen wären davon 268 Unternehmen (4,4 %), aber rund 40% der landwirtschaftlichen Nutzfläche,14,1 % des Mutterkuhbestandes und 10 % des Schaf− bestandes. 11.300 (40 %) der Arbeitsplätze in der landwirtschaftlichen Produktion wären davon berührt. Die vorgesehene abrupte Beendigung der Roggenintervention ohne jegliche Ausgleichs− maßnahmen gefährdet eine flächendeckende Landbewirtschaftung in Brandenburg. Für Brandenburg sind diese Vorschläge so nicht annehmbar. Die Landesregierung hat sich an die Bundesregierung gewandt und darauf verwiesen, dass diese Vorschläge in der vor− liegenden Form nicht umsetzbar sind. Sie befindet sich dabei im Konsens mit den übrigen neuen Bundesländern und dem Berufsstand. zu Frage 35: Welche Position vertritt die Landesregierung zur Sicherung der flä− chendeckenden Landwirtschaft? Die Landesregierung hält am Ziel einer flächendeckenden Landnutzung fest. Ein umfang− reiches Brachfallen bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen ist mit diesem Ziel nicht vereinbar. Eine flächendeckende Landnutzung bedeutet jedoch nicht, dass die gegenwär− tige Art und Weise (Form, Intensität) der Nutzung unverändert bleibt. zu Frage 36: Wie schätzt die Landesregierung die wirtschaftliche Situation der Brandenburger Agrarbetriebe vor dem Hintergrund der nach wie vor sehr unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Euro− päischen Union ein? Welchen Beitrag leistet die Landesregierung, die Harmonisierung voran− zutreiben? Aktuelle Aussagen zur wirtschaftlichen Situation der Brandenburger Agrarbetriebe können auf der Basis der Testbetriebs− und Auflagenbuchführung für das Wirtschaftsjahr 2000/2001 getroffen werden. Danach steht die Situation unserer Unternehmen nicht voll− ständig im Trend des nationalen Durchschnitts. Während der Gewinn der landwirtschaftlichen Familienbetriebe im Haupterwerb im Wirt− schaftsjahr 2000/2001 gegenüber dem vorhergehenden Wirtschaftsjahr im nationalen Durchschnitt um 17,7 % stieg, sank er im Mittel der brandenburgischen Haupterwerbsbe− triebe um nahezu 30 %.",
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"number": 24,
"content": "Dies ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Marktfruchtanbau in diesen Be− trieben eine dominierende Rolle spielt und die schlechte Getreideernte des Jahres 2001 in die Betriebsabschlüsse des Wirtschaftsjahres 2000/2001 eingeht. Damit erklärt sich aber auch, weshalb die Futterbaubetriebe erstmals erfolgreicher waren als die Marktfruchtbetriebe. Auch die Personengesellschaften erzielten im Wirtschaftsjahr 2000/2001 einen geringeren Gewinn als im Vorjahr. Der Rückgang war mit 2,4 % jedoch deutlich geringer als bei den Familienbetrieben im Haupterwerb. Im Vergleich der Betriebsformen erreichten auch hier die Futterbaubetriebe den höchsten Gewinn, unmittelbar gefolgt von den Veredlungsbe− trieben. Im Unterschied zu den beiden zuvor genannten Rechtsformen verbesserte sich das wirt− schaftliche Ergebnis der juristischen Personen im Wirtschaftsjahr 2000/2001 gegenüber 1999/2000 und zwar auf die Arbeitskraft bezogen (Gewinn und Personalaufwand/AK) um 7 %. Maßgeblich dafür dürfte der hohe Anteil tierischer Produktion am Gesamtumsatz sein, so dass die gestiegenen Erzeugerpreise für Milch und Schlachtschweine stärker zur Wir− kung kommen konnten. Belegt wird dies auch dadurch, dass Futterbau− und Gemischtbe− triebe auch hier bessere Ergebnisse erzielten als Marktfruchtbetriebe. Nimmt man das Investitionsgeschehen als Maßstab der wirtschaftlichen Situation, dann fallen auch hier die Brandenburger Agrarbetriebe insofern aus dem nationalen Rahmen, da sie keinesfalls − wie vom Deutschen Bauernverband für die deutsche Landwirtschaft in Gänze behauptet − im großen Stil Investitionszurückhaltung übten. Gemessen an der Net− toinvestition je Hektar LF weisen sowohl die Personengesellschaften als auch die juristi− schen Personen in den vergangenen beiden Wirtschaftsjahren eine zunehmende Investi− tionstätigkeit aus. Das Gesamtinvestitionsvolumen im Rahmen der Agrarinvestitionspro− gramme ist von 60 Mio. DM im Jahre 1999 auf 80,1 Mio. DM in 2001 angestiegen. Im Rahmen der Förderung der Direktvermarktung wuchs das Gesamtinvestitionsvolumen zeitlich analog von 6,2 Mio. DM auf 9,5 Mio. DM. Dies sind Indikatoren dafür, dass sich die Agrarbetriebe den Herausforderungen stellen, die aus veränderten Verbrauchererwartun− gen, aus einer in Kürze erweiterten EU und aus anzunehmenden weiteren Liberalisie− rungsschritten im Ergebnis der WTO−Verhandlungen resultieren. Im Sinne einer politischen Flankierung dieser Bemühungen hat sich die Landesregierung bislang für einen ord− nungspolitischen Rahmen landwirtschaftlicher, gärtnerischer und fischereiwirtschaftlicher Tätigkeit engagiert, die den sich verändernden Anforderungen der Gesellschaft an die Umweltwirkungen und an den Tierschutz im Gleichklang mit dem EU−Recht Rechnung trägt. Sie wird diese Linie z.B. bei der anstehenden Umsetzung solcher EU−Normen bzw. bundesgesetzlichen Regelungen wie Wasserrahmenrichtlinie, UVP−Gesetz und Bundes− naturschutzgesetz in Landesrecht auch zukünftig weiter verfolgen. zu Frage 37: Welche Auffassung hat die Landesregierung zur erwogenen Abschaf− fung der Roggenintervention durch die EU für Brandenburger Agrarbe− triebe und wie können adäquate Einkommensalternativen entwickelt werden? Die in Zusammenhang mit den Vorschlägen zur Halbzeitbewertung der Agenda 2000 vor− gesehene Abschaffung der Roggenintervention hätte für Brandenburg gravierende Aus− wirkungen. Brandenburg ist mit rund 250.000 ha (ein Viertel der landwirtschaftlichen Nutz− fläche) der größte Roggenanbauer in der Europäischen Union. Da rund 75 % der Böden in benachteiligten Gebieten mit ungünstigen Boden− und Wasserverhältnissen liegen, ande− rerseits die Landwirtschaft wegen des Erhalts der Bodenfruchtbarkeit und der Artenvielfalt auf den Roggen angewiesen ist, könnte der Wegfall dieser Unterstützung die Agrarbetriebe in erhebliche Schwierigkeiten bringen. Es bedarf wegen der Notwendigkeit der Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen",
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"number": 25,
"content": "− zur Veränderung der Anbaustruktur, − zum verstärkten Einsatz von Roggen in der Tierfütterung und zur menschlichen Ernährung, − zur Verwendung von Roggen als nachwachsendem Rohstoff und − als Energielieferant längerer Übergangsfristen. zu Frage 38: Welche Auswirkungen auf die ländlichen Räume Brandenburgs erwartet die Landesregierung in Abhängigkeit von den Entwicklungen auf dem Agrarsektor? Land−, Forstwirtschaft und Fischerei alleine können die Funktionsfähigkeit der ländlichen Räume Brandenburgs unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten nicht gewährleisten, aber ohne sie ist dieses Ziel nicht zu erreichen. Insoweit stellt ein wettbewerbsfähiger Agrarsektor in jedem Fall eine unabdingbare Voraussetzung für le− bensfähige ländliche Räume dar. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 31 und 35 verwiesen. zu Frage 39: Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Projekte und Initiativen zur Förderung der Direktvermarktung und Verarbeitung regional typi− scher Produkte nicht nur aus agrarpolitischer, sondern auch aus um− welt− und arbeitsmarktpolitischer Sicht unbedingt mehr Beachtung finden sollten, wenn ja, in welchem Umfang werden dafür zukünftig Mittel zur Verfügung stehen? Die Schaffung regionaler Kreisläufe zur Erhöhung der Wirtschaftskraft ländlicher Räume ist ein Ziel der ländlichen Entwicklung im Land Brandenburg. Dabei spielt die Direktvermark− tung eine wichtige Rolle. Angesichts der Metropole Berlin haben Brandenburger Landwirte überdurchschnittlich gute Chancen, ihr Einkommen im Rahmen dieses begrenzten Markt− segmentes zu erzielen. Darüber hinaus kann mit der Schaffung regionaler Kreisläufe von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zum Verbrauch der Produkte ohne lange Transportwege dem Umwelt− aspekt Rechnung getragen werden. Die Stabilisierung dieser Unternehmen trägt damit zur Erhaltung und Schaffung von Ar− beitsplätzen und der Stärkung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum bei. Voraussetzungen für eine erfolgreiche regionale Vermarktung sind sowohl die Bekanntheit in nahen Verbraucherzentren als auch das Vorhandensein eines positiven Images. Eine erfolgreiche Vermarktung erfordert außerdem einen hohen Qualitätsstandard, marktge− rechte Mengen und ein kontinuierliches Angebot. Damit sind der Schaffung von Regio− nalmarken Grenzen gesetzt. Deshalb wird die regionale Vermarktung land− und ernäh− rungswirtschaftlicher Produkte des Landes Brandenburg unter der Dachmarke \"natürlich Brandenburg\" über den \"Verband zur Förderung der Land− und Ernährungswirtschaft des Landes Brandenburg e.V.\" − pro agro − vorgenommen (siehe Antwort zu Frage 40). Weiterhin wird seit 1994 ein Förderprogramm zur Verarbeitung und Vermarktung landwirt− schaftlicher Erzeugnisse in Form der \"Direktvermarktung\" angeboten. Im Zeitraum 1994 bis 2001 wurden insgesamt 373 Maßnahmen mit einem Investitionsumfang von 66,7 Mio. DM durchgeführt, wofür 27,7 Mio. DM Fördermittel bereitgestellt wurden. Die Bereitstellung der Mittel erfolgte im Jahr 2002 für bewilligungsreife Anträge bedarfsgerecht. Im genannten Zeitraum wurden 590 Arbeitsplätze neu geschaffen bzw. bestehende gesichert. Das För− derprogramm wird flächendeckend ohne regionale Differenzierung und für konventionell und ökologisch wirtschaftende Unternehmen angeboten. Zur Qualifizierung der in der Direktvermarktung Beschäftigten stehen im Rahmen der",
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"number": 26,
"content": "Richtlinie zur Förderung der Berufsbildung im ländlichen Raum Mittel zur Verfügung zu Frage 40: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für brandenburgische Agrarunternehmen, auf dem Berliner Markt Fuß zu fassen, und mit welchen Instrumenten werden diese unterstützt? Eine stärkere Präsenz Brandenburger Erzeugnisse auf dem Markt mit dem Schwerpunkt Berliner Markt zu erreichen, ist das Ziel der Absatzförderung. Um diese Marktpräsenz zu erreichen, müssen sich die Unternehmen im Verdrängungswettbewerb bei einem hohen Grad der Marktsättigung, einem gnadenlosen Preiskampf und einer fortschreitenden Kon− zentration im Lebensmittelhandel durchsetzen. Die Strategie der Landesregierung zur Förderung des Absatzes von Erzeugnissen der Land−, Forst− und Ernährungswirtschaft beinhaltet deshalb folgende Schwerpunkte: Schaffung eines positiven Images und Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Agrar− und Ernährungsprodukte des Landes Brandenburg; Erhöhung der Produktsicherheit und Herkunftstransparenz für die Verbraucher; Unterstützung der Unternehmen bei der Präsentation auf Messen und Ausstellun− gen; Durchführung von Marktuntersuchungen zur Förderung von Produktinnovationen. Organisation und Durchführung der Aktivitäten und Maßnahmen der Absatzförderung so− wie die Beteiligung an Messen und Ausstellungen werden schwerpunktmäßig mit Hilfe des Verbandes zur Förderung der Agrar− und Ernährungswirtschaft e.V. −pro agro− über Pro− jektförderung vorgenommen. Eine wirkungsvolle Marketingaktion stellt in jedem Jahr die Brandenburg−Halle zur \"Inter− nationalen Grünen Woche\" dar. Weiterhin präsentieren sich unter dem \"Dach\" von pro agro Brandenburger Unternehmen mit gezielten Aktionen auf dem Berliner Markt und im Berliner Handel, z. B. mit Aktionen in verschiedenen Produktgruppen einer Handelskette, Aktionen auf der Domäne Dahlem u. a.. Auf der Basis der Qualitätsprogramme \"pro agro geprüft\" wird der Aufbau von horizontalen Kooperationen unterstützt, um zu optimierten Haltungs− und Produktionsbedingungen im Erzeugerbereich und damit zu Voraussetzungen für die vom Handel geforderten Waren− mengen in gleichbleibender Qualität zu kommen. Da in absehbarer Zeit keine neue Marktsituation zu erwarten ist und die Kapitalkraft der vor allem kleinen und mittleren Unternehmen unzureichend ist, ist die Absatzförderung durch das Land auch weiterhin unerlässlich. zu Frage 41: Beabsichtigt die Landesregierung, mit ihrer Politik für den ländlichen Raum Einfluss auf die Standortverteilung der Agrarproduktion und der Verarbeitung von Agrarprodukten zu nehmen? Wenn ja, gibt es in die− sem Zusammenhang Überlegungen zur beschäftigungsintensiven Tierproduktion und zu ihrer produktionsnahen Verarbeitung? Eine standortgerechte Agrarwirtschaft entwickelt sich unter den gegebenen Rahmenbe− dingungen am Markt. Die Landesregierung unterstützt diesen Prozess mit den entspre− chenden Förderinstrumenten.",
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"content": "zu Frage 42: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, künftig auch einen größeren Abnehmerkreis mit Produkten aus nachwachsenden Roh− stoffen (z.B. biologisch abbaubaren Schmierstoffen, Faserverbunds− toffen, abbaubaren Verpackungen und ökologischen Baustoffen) zu bedienen? Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen sind insbesondere aus ökologischer und be− schäftigungspolitischer Sicht ein hoch interessanter Bereich. Wesentliche Teilbereiche bedürfen auf Grund der Marktbedingungen bis heute einer Förderung. Folgende Möglich− keiten des Produktabsatzes werden für einen größeren Abnehmerkreis gesehen: − Biodiesel Die Produktionskapazität von Biodiesel wird im Land Brandenburg von derzeitig 65.000 t auf 200.000 t zum Jahresende steigen. Potenzielle Abnehmer sind vor allem der private Kfz−Bereich und die Fuhrparke der ge− werblichen Betriebe (Kleintransporte, Transportunternehmen) sowie der öffentliche Nah− verkehr. − Ökologische Baustoffe In Brandenburg haben sich bisher 18 Unternehmen zur Produktion ökologischer Baustoffe etabliert. Es zeichnen sich Tendenzen ab, dass künftig vor allem die Produktion von Dämmstoffen und neuer Schalungssysteme aus nachwachsenden Rohstoffen einen grö− ßeren Umfang einnehmen können. Das betrifft z. B. solche Produkte wie Dämmstoffe aus Naturfasern, aus Non−Food−Roggen bzw. aus Holzwolle oder Verbundwerkstoffe auf der Basis von Kunststoffregranulaten und nachwachsenden Rohstoffen. − Produktion von Ölsäuren Die Produktion verschiedener Ölsäuren für den Waschmittel− und Kosmetikbereich wurde ausgebaut. Dieser Bereich wird weiter expandieren; d. h. es ist ein erhöhtes Rohstoffauf− kommen an Ölsaaten aus Brandenburg (Raps, Öllein, Leindotter, Crambe etc.) gefragt. − Textilien auf der Basis von Naturfasern Bei Strukturveränderungen der Unternehmen hat sich die Tuchproduktion auf der Basis von Naturfasern erhöht. Rund 1/3 der gesamten Tuchproduktion sind heute bereits Stoffe auf der Basis von Naturfasern. Die Schließung der Verwertungslücke im Textilbereich (Produktion spinnfähiger Hanffasern in Brandenburg) würde einen sichtbaren Schub hin− sichtlich der Herstellung von Tuchen auf Naturfaserbasis auslösen. − Naturfarbengewinnung Die Projekte und Aktivitäten der letzten Jahre zur Naturfarbstoffgewinnung haben in Brandenburg zur Entwicklung einer durchgängigen Verwertungskette geführt. Bei ent− sprechender Nachfrage können auf diesem spezifischen Gebiet interessante Marktnischen erschlossen werden.",
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"content": "zu Frage 43: Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Produktion und dem Einsatz erneuerbarer Energien wie Biodiesel aus Raps und Biogas aus Biomasse bis hin zur energetischen Nutzung des beträchtlichen ungenutzten Holzpotenzials der märkischen Wälder bei? Welche fi− nanzielle Förderung kann durch Erzeuger, lokale und regionale Initia− tiven, Wissenschaft und Forschung sowie den Handel in Anspruch genommen werden? Die zunehmende Nutzung der Biomasse als erneuerbarer Energieträger im Rahmen der energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe ist ein wichtiges Element nachhaltiger Wirtschaftsweise und ein Beitrag in eine zukunftsfähige Energieversorgung in Branden− burg. Dies kommt auch in den Zielvorgaben der Energiestrategie 2010 zum Ausdruck. Die Biomasse leistete im Jahr 2001 unter den erneuerbaren Energien neben der Windkraft den größten Beitrag zur Deckung des Primärenergiebedarfs im Land Brandenburg. Die energetische Holznutzung in acht Großanlagen und die Verstromung von Biogas in 18 Biogasanlagen hatten dabei den wesentlichen Anteil. Zu dieser Entwicklung haben besonders die neuen verbesserten Bedingungen durch das \"Gesetz über den Vorrang er− neuerbarer Energien\" beigetragen. Mit der Entwicklung von Leitprojekten für die Breitenanwendung innovativer Lösungen wurde im Rahmen der Energie Technologie Initiative der Landesregierung durch die Ar− beitsgruppen \"Biofestbrennstoffe\", \"Biotreib− und Schmierstoffe\", \"Biogas\" in den letzten zwei Jahren der Trend zur Nutzung von erneuerbaren Energien maßgeblich unterstützt. Durch die Realisierung des Projektes \"Internetbasierte Holzbörse\" soll das umfangreiche Holzpotenzial im Land Brandenburg verstärkt für die Nutzung erfasst werden. Die Nutzung von Biomasse−Verwertungsanlagen im Rahmen der dezentralen Kreislauf− wirtschaft eröffnet neue Produktionsalternativen im Landwirtschaftsbereich. Die Förderung von Vorhaben zur Biomassenutzung kann über zwei Bundesprogramme (Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien und dem Markteinführungsprogramm biogener Treib− und Schmierstoffe) und durch Förderprogramme des Landes erfolgen. Außerdem stehen insbesondere für Forschungsvorhaben und Verbundprojekte EU−Pro− gramme zur Verfügung. zu Frage 44: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für die Entwicklung des ökologischen Landbaus mit eigener Verarbeitung und Vermarktung insbesondere (aber nicht nur!) in den Großschutzgebieten, kombiniert mit touristischen und Freizeitangeboten sowie der Pflege ländlicher Tradition und Kultur? Insbesondere in den Großschutzgebieten bieten der Naturreichtum und die Schutzge− bietsauflagen für eine naturverträgliche Landbewirtschaftung bzw. für eine umweltgerechte Tierproduktion Chancen für den ökologischen Landbau in Kombination mit touristischen Angeboten. Dabei besitzt der Landtourismus mit Urlaub auf dem Bauernhof und Ökotourismus große Wachstumspotenziale. Da die Marktanteile in Brandenburg noch weit hinter dem Bundes− durchschnitt zurückliegen, ergeben sich hier eindeutig Entwicklungschancen. Durch ein erweitertes touristisches Angebot, das die Chancen einer naturverträglichen Land− und Forstwirtschaft in einer intakten Landschaft nutzt, mit der Vermarktung regio− naler Produkte kombiniert wird und sich der Pflege ländlicher Tradition und Kultur widmet, werden zusätzliche Einnahmequellen geschaffen und der ländliche Raum gestärkt.",
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"content": "Die Landesregierung unterstützt die Schaffung dieser Angebote mit Fördermitteln u. a. für den ökologischen Landbau, die Direktvermarktung und Urlaub und Freizeit auf dem Lande und für Qualifizierungsmaßnahmen. Ländliche Infrastruktur zu Frage 45: Welche Auswirkungen auf die kommunale Infrastruktur werden sich nach Meinung der Landesregierung aus der demographischen Ent− wicklung im ländlichen Raum ergeben? Mit welchen Maßnahmen will sie möglichen negativen Tendenzen begegnen? Grundsätzlich sind Belange der demographischen Entwicklung bei der Entwicklung der kommunalen Infrastruktur zu beachten. Dies erfolgt primär durch die Berücksichtigung der demographischen Prozesse bei der Vorhabensplanung und Maßnahmebestimmung durch die Kommunen selbst. Durch die Landesregierung werden diese Prozesse entsprechend bewertet und es erfolgt eine Schwerpunktsetzung auch unter Beachtung der Funktionen der Orte. Der Bevölkerungsrückgang im ländlichen Raum führt zu einer Unterauslastung der sozialen und technischen Infrastruktur und zur besonderen Problematik des zunehmenden Woh− nungsleerstandes. Die Landesregierung wird dieses Problem unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Instrumente − insbesondere im Rahmen der Maßnahmen der Dorf− erneuerung/Dorfentwicklung − berücksichtigen. Die Umsetzung der Maßnahmen der ländlichen Entwicklung trägt insgesamt dazu bei, Abwanderungstendenzen entgegenzuwirken. zu Frage 46: Ist für die \"Dorferneuerung\" vorgesehen, neben der reinen Investiti− onsförderung künftig auch ökonomische, ökologische und soziale Be− lange mit zu berücksichtigen? Welche neuen Leitlinien zur Dorfent− wicklung 2002 sind in Vorbereitung? Wegen des großen Nachholbedarfs stand von 1991 − 2001 die \"Grunderneuerung\" der Dörfer im Vordergrund. Dies gilt sowohl für die dörfliche Bausubstanz als auch die kom− munale Infrastruktur, hier insbesondere für die Erneuerung der innerörtlichen Straßen und Plätze einschließlich der dazugehörigen Geh− und Radwege sowie der Straßenbeleuch− tung. Künftig wird der Schwerpunkt auf die nachhaltige Entwicklung der Dörfer gelegt werden. Neben der Verbesserung des dörflichen Wohnumfeldes sollen vor allem Maßnahmen ge− fördert werden, die wirtschaftliche Impulse vermitteln und die dörfliche Gemeinschaft stär− ken. Der Erhalt ortsbildprägender Bausubstanz durch Umnutzung ist in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung. Im Einzelnen geht es darum, die zum großen Teil noch erhaltenen, historisch gewachsenen Dorfstrukturen und den individuellen Charakter der Dörfer zu bewahren und weiter zu entwickeln, regionaltypische Bausubstanz zu erhalten und erforderlichenfalls einer neuen und sinnvollen Nutzung zuzuführen und − unter Beachtung der Möglichkeiten − dauer− haft ungenutzten Wohnraum abzureißen bzw. rückzubauen, die Wohn− und Arbeitsverhältnisse sowie die Lebensqualität zu verbessern, Einrichtungen der Grundversorgung im öffentlichen und privaten Bereich zu erhal− ten, zu verbessern oder neu zu schaffen,",
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"number": 30,
"content": " die Bedingungen für die Landwirtschaft und das dorftypische Handwerk und Ge− werbe sowie den Dienstleistungssektor zu verbessern, ökologische Belange im Ortsbereich und bei der Einbindung des Dorfes in seine natürliche Umgebung zu beachten, das Gemeinschaftsleben und die Eigeninitiative im sozialen, kulturellen und wirt− schaftlichen Bereich anzuregen. Im Kern muss diese Entwicklung von den Bürgern, Unternehme(r)n, Gruppen und der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort getragen werden. Damit sind alle dörflichen Kräfte in ihrer jeweiligen Verantwortung angesprochen. Die Landesregierung unterstützt sie dabei durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen der jeweiligen Förderprogramme der ländlichen Entwicklung. Dabei hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, räumliche und zeitliche Schwerpunkte für die gezielte Umsetzung der Maßnahmen zu bestimmen. Gemäß der Richtlinie zur Förderung der Dorferneuerung vom 21.02.2002 können nur die Gemeinden Fördermittel erhalten, die mit den \"Leitlinien der ländlichen Entwicklung\" für die jeweilige Region bestimmt werden. Mit diesen Leitlinien wird das Ziel verfolgt, größtmögli− che Entwicklungsimpulse durch Abstimmung und Bündelung der verschiedenen Pro− gramme der ländlichen Entwicklung herbeizuführen. Sie werden von dem für die jeweilige Region zuständigen Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung im Benehmen mit den Landkreisen sowie den Amts− und Gemeindeverwaltungen festgesetzt. zu Frage 47: Welche Vorstellungen hat die Landesregierung in Bezug auf die Neu− gestaltung von Förderrichtlinien, um dem Investitionsbedarf für Infra− strukturmaßnahmen im ländlichen Raum gerecht zu werden? Zum Zweck der Infrastrukturverbesserung im ländlichen Raum stehen im Land Branden− burg insbesondere die Richtlinien zur Förderung der Dorferneuerung / Dorfentwicklung, des Ländlichen Wegebaus, der Entwicklung des ländlichen Raumes einschließlich der Umsetzung des Son− derprogramms \"Ländliche Entwicklung\", der Bodenordnung, von kulturbautechnischen Maßnahmen sowie von Trinkwasser− und Abwasseranlagen zur Verfügung. Darüber hinaus bestehen bis zum Jahr 2006 Fördermöglichkeiten für im Zusammenhang mit unternehmerischen Vorhaben stehenden Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der EU− Gemeinschaftsinitiative LEADER + sowie im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTER− REG III A. Die genannten Fördergrundsätze decken alle Bereiche der Förderung insbesondere kommunaler Infrastrukturmaßnahmen ab. Die Umsetzung von Investitionen setzt allerdings die Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel durch die Kommunen voraus. Das Land unterstützt die Verzahnung von investiven Förderungen der Ressorts und der Kommunen mit Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit. In ländlichen Räumen werden in vielen Fällen bei gleichzeitiger Senkung der Arbeitslosigkeit Projekte so erst finanzierbar.",
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"content": "zu Frage 48: In welchen Bereichen der technischen und sozialen Infrastruktur der ländlichen Räume werden die gegenwärtig gravierendsten infrastruk− turellen Probleme gesehen? Trotz der erreichten Ergebnisse der strukturellen Entwicklung in den ländlichen Räumen besteht erheblicher Bedarf bei der weiteren Entwicklung der Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen der Verbesserung des Straßen− und Wegesystems (innerörtlich und Ver− bindungen zwischen Orten), der Schaffung von Einkommensmöglichkeiten in der Nähe der Wohnorte, der Dorfentwicklung (auch unter dem Gesichtspunkt der Attraktivität für den Tourismus), der Bodenordnung sowie der Versorgung mit Dienstleistungen. Viele Gemeinden können nur unter großen Anstrengungen wichtige infrastrukturelle Maß− nahmen realisieren, da die entsprechenden Zuweisungen in ihren Haushalten nicht aus− reichen und es ohne die mögliche Einbeziehung von Maßnahmen der Arbeitsförderung zur Eigenanteilserbringung immer komplizierter wird, vorhandene Fördermöglichkeiten zu nut− zen. zu Frage 49: Sind spezielle Situationen in ländlichen Gebieten bekannt, die durch Pro−bleme bei der Versorgung älterer und in ihrer Mobilität einge− schränkter Menschen in ländlichen Gebieten gekennzeichnet sind? Mit welchen Strategien und Maßnahmen reagiert die Landesregierung auf die demografische Entwicklung in Richtung eines höheren Durch− schnittsalter vor allem in den ländlichen Regionen, die zu nachteiligen sozialen Strukturen führen? Hinsichtlich der technischen/sozialen Infrastruktur im ländlichen Raum bestehen für Bür− gerinnen und Bürger mit Behinderungen sowie alte Menschen mit eingeschränkter Mobilität (z. B. ältere Menschen, die nicht oder nicht mehr Auto fahren können) die gravierendsten Probleme bei der selbstbestimmten Bewältigung weiter Wege. Durch Schließung von so− ziokulturellen Angeboten, Einkaufsmöglichkeiten, ärztlicher Versorgung und Dienstleis− tungen bzw. deren Zentralisierung in größeren Gemeinden ist die Möglichkeit zur Selbst− versorgung und Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben vor allem aufgrund von De− fiziten im öffentlichen Nahverkehr (Einstellung von Bus−Linien durch die kommunalen Aufgabenträger trotz noch immer hoher Subventionen des Landes in Höhe von rd. 110 Mio. /Jahr) deutlich eingeschränkter als im städtischen Bereich. Das Problem der Mobilität steht für die Älteren um so mehr, weil die jüngeren Menschen wegziehen und dadurch die familiären sozialen Netzwerke mit ihren Hilfs− und Unterstützungsstrukturen wegbrechen. Dies gilt insbesondere für die peripheren Regionen im äußeren Entwick− lungsraum. Die Aufwertung des dauerhaft benötigten Mietwohnungsbestandes schließt die bedarfsgerechte Versorgung mit altersgerechtem und barrierefreiem Wohnraum ein. Die Landesregierung wird diese Sachverhalte zunehmend bei der Politik für die ländlichen Räume berücksichtigen. zu Frage 50: Wie lassen sich Erfahrungen der infrastrukturellen Neuordnung in Um− landgemeinden prosperierender Städte auf den ländlichen Raum über− tragen? Erfahrungen der infrastrukturellen Neuordnung in Umlandgemeinden prosperierender Städte sind insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Unterstützung der Ent− wicklung von stabilen Grundzentren in den ländlichen Räumen sowie der Steuerung der Entwicklungsprozesse zwischen Zentren und Umland von Bedeutung für die Umsetzung der Maßnahmen der ländlichen Entwicklung.",
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"content": "Bildung zu Frage 51: Welche Bedeutung haben Bildungseinrichtungen für die Entwicklung des ländlichen Raums? Was kann unternommen werden, die Wirk− samkeit in Bezug auf Faktoren wie soziales Gefüge, besondere Bil− dungsschwerpunkte oder ergänzende Angebote zu erhöhen? Von den Schulträgern, insbesondere von kleineren Gemeinden, wird die zentrale Bedeu− tung der Schule für die gemeindliche Entwicklung betont. Die Schule am Ort ist häufig kul− tureller und sozialer Mittelpunkt der Gemeinde, sie zählt damit unzweifelhaft zu den \"wei− chen Standortfaktoren\" einer Gemeinde. Über die Schule organisierte Freizeit− und Schulveranstaltungen sind wichtige Orte öffentlicher Kommunikation; die Lehrkräfte spielen oftmals eine tragende Rolle im örtlichen Vereinsleben. In § 7 des Brandenburgischen Schulgesetzes wird der Selbstständigkeit der Schulen und der damit einhergehenden Öff− nung der Schulen ein hoher Stellenwert beigemessen. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Regelungen zielt darauf, ein vielfältiges Schulleben unter Berücksichtigung der Interessen der Schulträgergemeinde zu fördern und zu entwickeln. Unterstützend kommt hinzu, dass die Landesregierung mittelfristig einen weiteren Ausbau der Ganztagsschulangebote be− absichtigt und auch auf diesem Wege zur Förderung der Kooperation von Schule und ih− rem gesellschaftlichen Umfeld beiträgt. Weiterbildungseinrichtungen im ländlichen Raum stellen einen beachtlichen Wirtschafts− faktor dar, sowohl als Auftraggeber im investiven und konsumtiven Bereich, als auch als Arbeitgeber. Integriert in die Entwicklungsprozesse von Bildungseinrichtungen sind Ar− beitsförderungsmaßnahmen sowie Qualifizierungsmaßnahmen. Die genannten Faktoren kommen je nach Einzelfall in unterschiedlichem Umfang zum Tragen und können durch die Landesregierung nicht quantitativ erfasst werden. Als Initiator und Träger von Maßnahmen der Bundes− und Landesarbeitsmarktpolitik wirken sie über ihren Standort hinaus in der Region aktiv an der sozialen Stabilisierung im Sinne der Wirkung der von ihnen durchge− führten Maßnahmen mit. Durch effektivere und offensivere Nutzung der Fördermöglichkeiten des Landes für beruf− liche, kulturelle und allgemeine Weiterbildung können die Bildungseinrichtungen die Wir− kung von Angeboten mit Bildungsschwerpunkten, die sich auf das soziale Gefüge im länd− lichen Raum beziehen, erhöhen. Beispielhaft seien hier die Angebote der ländlichen Heimvolkshochschule Seddin mit ihrem Projekt \"Brandenburger Landwerkstatt − Schule für Dorf und Flur\" genannt. Durch eine stärkere regionale Zusammenarbeit der Träger aus den verschiedenen Wei− terbildungsbereichen können zukünftig abgestimmte und bedarfsgerechte Bildungspro− gramme der Bevölkerung angeboten werden. zu Frage 52: Der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Nr. 29 der Fraktion der PDS \"Jugend im ländlichen Raum\" ist zu entnehmen, dass es in Brandenburg 46 kleine Grundschulen gibt. Wie bewertet die Lan− desregierung diese Schulstandorte und sind im Rahmen der Schul− entwicklungsplanung bis 2007 weitere geplant? Wie sind diese Stand− orte im Land verteilt? Gegenwärtig arbeiten 47 Grundschulen mit dem besonderen \"Modell Kleine Grundschu− len\". Eine Aussage zur weiteren Entwicklung dieser Zahl bis zum Jahr 2007 kann gegen− wärtig noch nicht getroffen werden, da die Mehrzahl der Landkreise die Fortschreibungen der Schulentwicklungsplanungen noch nicht abgeschlossen haben. Die gegenwärtig lau− fende Gemeindeneugliederung deutet darauf hin, dass mit der Neuordnung der Gemein− degebiete und damit auch der Schulbezirke einige genehmigte Kleine Grundschulen in Gefahr geraten könnten.",
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"content": "Die regionale Verteilung der bislang genehmigten Kleinen Grundschulen gestaltet sich nach Landkreisen und Schulamtsregionen wie folgt: Landkreis Prignitz 7 Landkreis Ostprignitz−Ruppin 2 Landkreis Oberhavel 2 Region des Staatlichen Schulamtes Perleberg 11 Landkreis Barnim 1 Landkreis Uckermark 10 Region des Staatlichen Schulamtes Eberswalde 11 Landkreis Märkisch−Oderland 4 Landkreis Oder−Spree 0 Region des Staatlichen Schulamtes Frankfurt/Oder 4 Landkreis Havelland 2 Landkreis Potsdam−Mittelmark 5 Region des Staatlichen Schulamtes Brandenburg 7 Landkreis Teltow−Fläming 0 Landkreis Dahme−Spreewald 10 Region des Staatlichen Schulamtes Wünsdorf 10 Landkreis Elbe−Elster 2 Landkreis Oberspreewald−Lausitz 0 Landkreis Spree−Neiße 2 Region des Staatlichen Schulamtes Cottbus 4 Alle genehmigten Kleinen Grundschulen im ländlichen Raum verfügen über ein Schulpro− gramm; die in Modellversuchen entwickelten Qualitätskriterien für gute Schule sind Eck− punkte für ihre Arbeit. Zudem arbeiten die Kleinen Grundschulen entsprechend den Schulamtsregionen in sechs flächendeckenden Netzwerken mit dem Schwerpunkt der Fortbildung der Schulleitungen und Lehrkräfte zusammen. zu Frage 53: Wie unterstützt die Landesregierung die Schulträger bei der Erarbei− tung der Schul(netz)−entwicklungsplanung vor Ort? Neben einer kontinuierlichen Beratung der Landkreise in ihrer Funktion als Schulträger und pflichtige Träger der Schulentwicklungsplanung und der kreisangehörigen Schulträger stellt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit Rundschreiben Nr.8/97 vom 28.01.1997, − Genehmigung von Schulentwicklungsplänen − u.a. auch den Planungsträgern eine Ori− entierungshilfe für die Erstellung von Schulentwicklungsplänen zur Verfügung.",
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"content": "zu Frage 54: Wie bewertet die Landesregierung die Altersstruktur der Lehrerschaft in den ländlichen Räumen, mit welcher weiteren Entwicklung ist zu rech− nen? Sind Schulstandorte im ländlichen Raum für junge Lehrkräfte ausreichend attraktiv? Das derzeitige durchschnittliche Alter einer Lehrkraft liegt bei 46,4 Jahren. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass die Altersstruktur im ländlichen Raum über dem Landesdurch− schnitt liegt. Dies erklärt sich u. a. auch dadurch, dass aufgrund der mit dem drastischen Schülerrückgang verbundenen Absenkung der Beschäftigungsumfänge der Lehrkräfte im ländlichen Raum die Attraktivität der Schulstandorte im ländlichen Raum gerade für junge Lehrkräfte so stark gesunken ist, dass nur geringfügig Neueinstellungen erfolgen können. Eine Verjüngung der Lehrkräfte kann so nicht mehr stattfinden. Es ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklung auch in den nächsten Jahren weiter fortsetzen wird. zu Frage 55: Welche Maßnahmen zur Harmonisierung der Altersstruktur werden von der Landesregierung ergriffen? Die Landesregierung erarbeitet derzeit ein Lehrerpersonalentwicklungskonzept. Dieses Konzept wird auch Maßnahmen beinhalten, die nachhaltig zur Harmonisierung der Alters− struktur der im ländlichen Raum tätigen Lehrer beitragen. Mit dem Land Berlin wurde ein Verfahren verabredet, um die Abwanderung von Lehrkräf− ten, insbesondere von jungen Lehrkräften des Landes Brandenburg in das Land Berlin einzuschränken. Auch dies ist als eine Maßnahme zu verstehen, die dazu beiträgt, dass sich die Alterstruktur der Lehrkräfte nicht weiter verschlechtert. zu Frage 56: Sieht die Landesregierung die Unterrichtsversorgung in den ländlichen Räumen gefährdet? Die Landesregierung sieht im Grundsatz die Unterrichtsversorgung im ländlichen Raum nicht gefährdet. Dies setzt zukünftig allerdings voraus, dass es gelingt, die Qualität der Arbeitsplätze im ländlichen Raum für Lehrkräfte nicht zuletzt durch angemessene Be− schäftigungsumfänge auch weiterhin zu sichern. zu Frage 57: Wie schätzt die Landesregierung den weiteren Bestand der Berufs− schulstandorte ein? zu Frage 58: Plant die Landesregierung diesbezüglich Veränderungen, und wenn ja, in welchen Bereichen? Die bisherige Planung zeigt ausweislich eines Gutachtens aus dem Jahr 2000, dass auch bei Schülerrückgang die Anzahl von 29 Oberstufenzentren grundsätzlich den Anforderun− gen entspricht. Gegenwärtig organisieren eine Reihe von Oberstufenzentren den Unterricht an mehreren Schulstandorten. Diese teilweise unbefriedigende Situation wird mit dem Rückgang der Schülerzahlen durch eine Konzentration der Schulstandorte geändert wer− den können. Die Schulträger sind aufgefordert, in den Planungsregionen in Abstimmung mit dem Minis− terium für Bildung, Jugend und Sport ein fachgerechtes Angebot an Fachklassen und Bil− dungsgängen vorzuhalten.",
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"content": "zu Frage 59: Hat die Landesregierung Kenntnis über die Nutzung von Schulgebäu− den als kulturelle, gesellschaftliche oder Informationszentren in kleinen Orten bzw. ländlichen Gebieten? Gemäß § 99 des Brandenburgischen Schulgesetzes unterhält und verwaltet der Schulträ− ger die Schule als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Umfassende Daten über eine an− derweitige Nutzung von Schulanlagen liegen der Landesregierung über Einzelbeispiele hinaus nicht vor (vgl. Antwort zu Frage 51). zu Frage 60: Gibt es in Anbetracht der Bevölkerungsentwicklung und −prognosen für ländliche Räume auf langfristige Zeiträume ausgerichtete Konzep− tionen für die Entwicklung der Bildungslandschaft und wenn ja, wel− che? Das landesweite Schulnetz im Land Brandenburg wird sich in Folge des Rückgangs an Schülern deutlich verändern. Dabei werden sich die Teilräume des Landes unterschiedlich entwickeln. So wurden bereits in der Primarstufe bis zum 31.07.2001 landesweit 113 Grundschulen bzw. Grundschulteile an Gesamtschulen (von 648 im Schuljahr 1996/97) vollständig auf− gelöst. Nach den vorliegenden genehmigten kreislichen Schulentwicklungsplänen und Informa− tionen der staatlichen Schulämter über die derzeitigen Planungen ist mit ca. 55 weiteren Grundschulauflösungen zu rechnen. Die Anzahl der Schulstandorte in der Primarstufe wird sich bis zum Schuljahr 2003/04 damit auf 480 verringern. Dies bedeutet gegenüber dem Schuljahr 1996/97 die Auflösung von 168 Schulen landesweit, darunter 138 im äußeren Entwicklungsraum. Das verbleibende Schulnetz wird in seiner Grundstruktur dann in den nächsten 10 bis 15 Jahren stabil bleiben. Um auch im ländlichen Raum ein möglichst wohnungsnahes Grundschulangebot zu ge− währleisten, gibt es zur Zeit 47 genehmigte Schulen, die nach dem pädagogischen Kon− zept der Kleinen Grundschule arbeiten. In der Sekundarstufe I wird der Schülerzahlenrückgang landesweit im Schuljahr 2003/04 deutlich einsetzen. Die im Januar 2001 erstellte Modellrechnung des Ministeriums für Bil− dung, Jugend und Sport zur Entwicklung der Schülerzahlen an allgemein bildenden Schu− len bis zum Schuljahr 2015/16 für die Sekundarstufe I ergibt folgendes Bild: Tabelle 2: Prognose Schülerzahlen in der SEK I (ohne Förderschüler) für das Land Brandenburg bis 2015/2016 für den engeren Verflechtungsraum (EVR) und den äußeren Entwicklungsraum (ÄER) 1998/99 2000/01 (Ist) 2003/04 2008/09 2015/16 (Ist) Schüler Schüler v.H. Ent− Schüler v.H. Ent− Schüler v.H. Ent− Schüler v.H. Ent− wicklung wicklung wicklung wicklung zu 98/99 zu 00/01 zu 03/04 zu 08/09 % % % % ÄER 97.283 93.990 96,6 78.120 80,3 32.740 33,7 41.180 42,3 EVR 47.151 48.583 103,0 46.070 97,7 24.880 52,7 32.580 69,1 Land 144.434 142.573 98,7 124.190 86,0 57.620 39,9 73.760 51,1 Landesweit sinkt die Schülerzahl bis zum Schuljahr 2008/09 auf ca. 40 % des Standes von 1998/99 ab und steigt dann bis 2015/16 wieder leicht auf ca. 50 % dieses Wertes an. Eine auf einer kleinräumigen regionalen Betrachtung der einzelnen Schulstandorte der Sekundarstufe I beruhende Abschätzung gefährdeter öffentlicher Schulen kommt zu fol− genden Ergebnis:",
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"content": "Anzahl der Schulen in der Sekundarstufe I künftig nicht mehr benötigt langfristig stabil 1999/2000 2001/2002 insgesamt dar. im ÄER Gesamtschulen 259 239 145 120 94 Gymnasien 99 99 22 20 77 Realschulen 77 76 28 21 48 Summe 435 414 195 161 219 Insgesamt werden in der Sekundarstufe I voraussichtlich 195 von ehemals 435 Schulen (Schuljahr 1999/2000) − das sind nahezu die Hälfte aller Schulen − aus dem Netz ge− nommen werden müssen. Dabei befinden sich 4 von 5 der nicht mehr benötigten Schulen im äußeren Entwicklungsraum. Dort werden sich künftig die Schulen der Sekundarstufe I nahezu vollständig in Orten ab der Zentralitätsstufe \"Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums\" konzentrieren. Die Landesregierung prüft gegenwärtig, ob zur Absicherung eines regional ausgewogenen und qualitativ hochwertigen Schulangebotes in den Schuljahren mit den niedrigsten Schü− lerzahlen eine Reduzierung der Mindestfrequenzen für die Klassenbildung notwendig und haushaltswirtschaftlich vertretbar ist. zu Frage 61: Wie bewertet die Landesregierung den im Land Brandenburg erreichten Stand der im Kapitel 36 der Agenda 21 geforderten Verknüpfung von schulischer und außerschulischer Umweltbildung? Generell kann eingeschätzt werden, dass gute Ansätze in verschiedenen Regionen zu er− kennen sind, die landesweit noch weiter ausgebaut werden sollen. Dies wird nach der Neugliederung der regionalen Schulaufsicht über regionale Informationsveranstaltungen seitens der Landesregierung unterstützend noch in diesem Jahr beginnend vorbereitet und koordiniert. Beispielhaft für die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Schulen und freien Trägern sind zu nennen: − das Einbeziehen von Schulen in die lokale Agenda 21, − der Schulgartenwettbewerb in Kooperation mit dem Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde e.V., − die Waldpädagogik als landesweite Dienstaufgabe der Landesforstverwaltung, − das Energiesparen an Schulen in Kooperation mit Beratern und kommunalen Energieberatern, − die Nutzung von Umweltbildungsstätten durch Schulen und personelle Unterstüt− zung/Förderung dieser Einrichtungen z. B. durch Abordnung von Lehrkräften, − die Durchführung von regionalen Umwelttagen unter Beteiligung von Schulen, − die Lehrerfortbildung durch Umweltbildungseinrichtungen, − schriftliche Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und außerschulischen Partnern als Fördervoraussetzung für Umweltbildungseinrichtungen im Rahmen der Aktion \"Gesunde Umwelt − unsere Zukunft im Land Brandenburg\".",
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"content": "zu Frage 62: Worin sieht die Landesregierung die Schwerpunktaufgabe der Um− weltbildung im Land Brandenburg? Bildung für Nachhaltigkeit stellt gegenüber der traditionellen Umweltbildung eine neue Qualität dar. Sie erfordert die Ausprägung von vernetztem Denken und Handeln. Dies be− deutet für die Akteure, Konflikte zu analysieren, Lösungsvorschläge abzuwägen, Kom− promisse und Perspektiven zu entwickeln und umzusetzen. Vor diesem Hintergrund ist die Umweltbildung mit der Agenda 21 einem Paradigmenwechsel unterzogen, der mit den Begriffen \"ökologische Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit\" verbunden ist. Im Bereich der schulischen Bildung wird dementsprechend in § 12 Absatz 2 des Bran− denburgischen Schulgesetzes unter Punkt 4. \"ökologische Nachhaltigkeit und Zukunftsfä− higkeit\" als übergeordneter Themenkomplex berücksichtigt. Damit wird zum einen der fä− cherübergreifende Ansatz und zum anderen die Wichtigkeit und Stellung hinsichtlich dieses Anliegens zum Ausdruck gebracht. Im Bereich der regionalen Schulaufsicht gibt es jeweils eine Schulrätin oder einen Schulrat mit der übergreifenden Fachaufgabe \"ökologische Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit\" und ab 2002/03 entsprechende Schulberaterinnen und Schulberater, die in der Regel aus den bisherigen Koordinatorinnen und Koordinatoren für Umweltbildung ausgewählt werden und durch das Pädagogische Landesinstitut Brandenburg (PLIB) entsprechend angeleitet und fortgebildet werden. Als Schwerpunktaufgabe wird neben der Orientierung der Umweltbildung am Leitbild der Nachhaltigkeit auch die verstärkte Zusammenarbeit der Umweltbildungseinrichtungen mit den Schulen und die Integration von Umweltaspekten in andere Bildungsangebote freier und staatlicher Träger gesehen. zu Frage 63: Wie werden Erfahrungen und Ergebnisse von Projekten der Umwelt− bildung an Brandenburger Schulen im Land nutzbar gemacht? Wie werden die Projekte zwischen den verschiedenen Organisationsebe− nen, Verbänden und Initiativen koordiniert? Brandenburg beteiligt sich am BLK−Modellversuch \"Bildung für eine nachhaltige Entwick− lung\"(BLK 21) sowie dessen Ausweitung ab 2002/2003. Mit dem Versuch soll die landes− weite Verbreitung und Anwendung der Projektergebnisse durch möglichst viele Schulen gesichert werden. Alle Schulen haben bereits heute schon die Möglichkeit, über entsprechende Materialien − CD oder Internet/spezielle Webseite − an den Ergebnissen zu partizipieren. Über das Pädagogische Landesinstitut Brandenburg (PLIB) wird dieser Informationsfluss (z. B. durch Werkstatthefte) koordiniert. Erfahrungen aus anderen Projekten z.B. Energie− sparen an Schulen, werden auf dem selben Wege publiziert. Durch die Schulaufsicht und das entsprechende Beratungssystem werden die notwendigen koordinierenden und bera− tenden Aufgaben wahrgenommen. zu Frage 64: Wie werden Lehrer auf die Initiierung, Koordination und Betreuung von ökologisch ausgerichteten Projekten und Modellversuchen im Rahmen der Allgemeinbildung und beruflichen Bildung vorbereitet? Neben den Fortbildungen für die Koordinatoren (Berater) und Lehrkräfte durch das PLIB werden auch Angebote durch außerschulische Anbieter z.B. als schulinterne Fortbildung wahrgenommen. So wurden im Rahmen von Modellversuchen im Bereich der außerschu− lischen Bildung methodisch−didaktische Materialien und Programme von freien Trägern erarbeitet, die als Fortbildungsangebote allen Multiplikatoren, so auch den Lehrern offen stehen.",
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"content": "Weitere Aktivitäten sind aus dem Netzwerk \"Schule + Wirtschaft\" zu benennen, wie z. B. − Umweltprojekttage an den Schulen, − Lehrerpraktika und Schülerexkursionen in Abfallwirtschaftsbetrieben bzw. Umwelt− und Ingenieurbüros, − Ideenwettbewerben zum ökologischen Handeln, − Einrichtungen von Umweltlaboren an Schulen, − Gestaltung von \"Umweltdenkmälern\" aus Abfallprodukten, − Aufstellen von \"stählernen Kühen\" in Schulen (Einsparung von Verpackung bei der Milchversorgung der Schüler) u. a. zu Frage 65: In welcher Höhe stehen im Land Fördermittel für Einrichtungen der Umweltbildung zur Verfügung? Welche weiteren Finanzierungsquellen sind nutzbar? Für den Bereich der außerschulischen Umweltbildung stehen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Umweltbildung, −erziehung und −information Haushaltsmittel in Höhe von 117.000 zur Verfügung. Für die Gemeinschaftsaktion mit dem WWF \"Gesunde Umwelt −unsere Zukunft im Land Brandenburg\" (Kleinprojekte bis max. 2.500 ) und Einzelprojekte werden Lottomittel in Höhe von 80.000 bereit gestellt. Im Rahmen der \"Gemeinsamen Richtlinie des MASGF, des MBJS, des MLUR, des MSWV und des MWFK über die Gewährleistung von Zuwendungen für Strukturanpassungsmaß− nahmen nach §§ 272 ff. in Verbindung mit § 415 des Dritten Buches des Sozialgesetzbu− ches sind in 2002 für 40 SAM−Stellen ca. 200.000 vorgesehen. Diese Fördermittel ste− hen neben den Umweltbildungseinrichtungen auch anderen Antragstellern zur Verfügung. Auch werden weitere Projekte und Institutionen über Lottomittel gefördert. Des weiteren werden Umweltbildungseinrichtungen durch Abordnung von Lehrkräften im Umfang von landesweit 11,5 Vollzeitlehrereinheiten unterstützt (z.B. Naturschutzzentrum \"Krugpark\" Brandenburg, Pädagogisches Zentrum für Natur und Umwelt Cottbus, Zooschule Fürs− tenwalde, Koordinierungsstelle für Waldpädagogik Wünsdorf). zu Frage 66: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung eine innerbetriebliche Aus− und Weiterbildung zu fördern, die auf nachhaltiges umweltver− trägliches Wirtschaften gerichtet ist? In die berufliche Bildung des Agrarbereiches einschließlich Hauswirtschaft (Agrarbildung) sind Lehrinhalte zum nachhaltigen umweltverträglichen Wirtschaften bereits vielfältig inte− griert. So sind sie im Rahmen der Erstausbildung feste Bestandteile der Ausbildungsordnungen und werden sowohl in der berufstheoretischen als auch in der betriebspraktischen Ausbil− dung vermittelt. Sie bilden einen Schwerpunkt in den Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung, die die Landesregierung aus EU− und Landesmitteln fördert. In der Weiterbildung der landwirtschaftlichen Berufsschullehrer der OSZ wurde in diesem Jahr das Thema \"Ökologischer Landbau im Land Brandenburg\" behandelt. Auch bei der Fortbildung ist der Themenkomplex \"Nachhaltiges umweltverträgliches Wirt− schaften\" ein fester Bestandteil der Vorbereitung und der Prüfungsdurchführung für den Meisterabschluss. Mit dem \"Geprüfte/r Natur− und Landschaftspfleger/in\" wurde ein spe− zieller Fortbildungsberuf in diesem Themenfeld geschaffen. Bei neuen Fortbildungsabschlüssen auf landesrechtlicher Grundlage werden die genann− ten Aspekte in den Vorbereitungslehrgängen berücksichtigt",
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"number": 39,
"content": "Die berufliche Weiterbildung im Agrarbereich wird mit Mitteln der EU und des Landes nach der Richtlinie \"Ländliche Berufsbildung\" (LBb) gefördert. Insgesamt wurden in den Jahren 2001 und 2002 (bis 06.06.) insgesamt 160.479 Fördermittel für Bildungsmaßnahmen bewilligt, die sich mit dem nachhaltigen umweltverträglichen Wirtschaften in der Landwirt− schaft befassen. Das sind 13 % der Gesamtbewilligung in diesem Zeitraum. Dabei lässt sich deutlich ein aus der Praxis resultierender steigender Weiterbildungsbedarf zu dieser Thematik erkennen, auf den die Bildungsträger aktiv und frühzeitig mit ihren Bildungsan− geboten reagieren. Inhalte dieser geförderten Bildungsmaßnahmen sind u. a.: umweltgerechte Produktions− verfahren, Kraft−Wärme−Kälte Kopplung in der Landwirtschaft, Reduzierte Bodenbearbei− tung, Einhaltung der Düngeverordnung, Pflanzenschutzlehrgänge, Energieträgerumstel− lung, Biodiesel−Pflanzenöl−Kraftstoff, Ökologischer Landbau, Nachwachsende Rohstoffe, Landschaftspflege. Kultur, Sport und andere Freizeitgestaltung Vorbemerkungen zu den Fragen 67 bis 79 Die Zuordnung von Aufgaben und ihrer Erfüllung sind in der Kultur− und Sportpolitik un− mittelbarer Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips, nach dem der Staat nur dort tätig wird, wo andere Träger entweder der Natur der Sache nach nicht in Frage kommen und der Staat daher eigene Einrichtungen unterhält oder die Träger allein bei der Erfüllung ihrer im staatlichen Interesse liegenden Aufgaben überfordert sind. Gemäß § 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg gehört zu den Selbstverwal− tungsaufgaben der Gemeinden die Entwicklung des kulturellen Lebens sowie der Bedin− gungen für Freizeit und Erholung. Dadurch ist gesichert, dass die Förderung von Kunst, Kultur und Sport an erster Stelle eine kommunale Aufgabe ist. Die Förderung von Kultur und Sport durch das Land Brandenburg erfolgt nur dort, wo ein definiertes Landesinteresse zugrunde liegt und der Träger nicht in der Lage ist, die Finan− zierung ohne Hilfe des Landes zu leisten. In den Antworten auf die Fragen 67 bis 79 zum Engagement des Landes Brandenburg für die Erhaltung und die Entwicklung von Kunst, Kultur und Sport im ländlichen Raum wird dieser Aspekt der föderalen und subsidiären Verantwortungsverteilung zwischen Bürgern, Kommunen und Staat nicht in jedem Fall erneut beschrieben, sondern vorausgesetzt. zu Frage 67: Wie beurteilt die Landesregierung die Situation von Kultur, Sport und anderen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung? Welche Unterschiede bestehen in den einzelnen Regionen, wie z.B. der Prignitz, der Ucker− mark, des Flämings, im Spreewald oder der Lausitz? Die Situation von Kunst, Kultur, Sport und anderen Möglichkeiten der Freizeitgestaltung im ländlichen Raum ist durch heterogene Voraussetzungen und differenzierte Strukturen ge− kennzeichnet. Einzelne Regionen oder auch Landkreise beginnen ihr kulturelles Profil zu schärfen und greifen dabei auf historisch gewachsene kulturelle Potenziale und ihr kulturhistorisches Erbe zurück. Andere haben sich − wie etwa die Prignitz mit dem Projekt \"Prignitzsommer\" − ein neues Image aufgebaut, das gleichzeitig den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu kulturellen Angeboten sichert. Hinsichtlich der Museumslandschaften in den Regionen des Landes sind teilweise deutli− che Unterschiede bei der Quantität der Museumsstandorte festzustellen. Generell existiert in den südlichen Landesteilen eine höhere Museumsdichte als in den nördlichen Regionen. Da die Existenz von Museen stets ursächlich mit der wirtschaftlichen bzw. sozialen Struktur sowie der davon abgeleiteten kulturhistorischen Substanz einer Region zu tun hat, sind diese Unterschiede historisch gewachsen und begründet.",
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"number": 40,
"content": "Obwohl Künstler in allen Teilen des ländlichen Raumes leben, lässt sich eine Konzentration vor allem in der Uckermark und dem Raum Potsdam − Potsdam−Mittelmark feststellen. Im Rahmen des Musikschulgesetzes des Landes Brandenburg vom 19. Dezember 2000 unterstützt das Land ein flächendeckendes Angebot an Musikschulen. Für die Versorgung des ländlichen Raumes haben dabei die Außenstellen eine besondere Bedeutung. Deren Netz ist regional unterschiedlich entwickelt und weist in der Prignitz und in der Uckermark eine weitaus geringere Dichte als in den mittleren und südlichen Landkreisen auf. Weiterhin bieten die Angebote der Musikbegegnungsstätten und der Musikfeste gerade für den ländlichen Raum durch die Verzahnung von professionellem Musizieren und einem gut ausgebauten Netzwerk aktiver Laienmusikarbeit, von institutionalisierten Einrichtungen und Initiativen auf Verbands− und Vereinsebene sowie das Zusammenwirken von Spitzen− und Breitenförderung, insbesondere der Aktivitäten von Verbänden und Vereinen, interessante Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Diese Vielfalt umfasst alle musikalischen Formen: von der Kirchenmusik bis zu Rock und Pop, von den Blasorchestern über Darbietungen der Kantoreien bis zu großen Sinfonie−Konzerten, von kleinen, speziellen Themen gewidmeten Veranstaltungen bis zu großen Festivals wie der Kammeroper Schloss Rheinsberg. Die Landesregierung hat seit Jahren kommunale Spielstätten und freie Kulturträger, die Gastspiele vornehmlich brandenburgischer Theaterensembles im ländlichen Raum anbie− ten, gefördert. Die mit der Ergänzung des § 14 GFG Abs.2 für die Jahre 2002 und 2003 ermöglichte Fortsetzung der Unterstützung der Spielstätten ohne eigenes Ensemble zielt darauf ab, ein regelmäßiges Theaterangebot auch für Bewohner des ländlichen Raumes zu sichern. In der Lausitz hat die Pflege und Förderung des sorbisch/wendischen Kulturerbes einen hohen Stellenwert. In der Niederlausitz leben heute ca. 20.000 Sorben/Wenden, die ihre Sprache und Kultur in ihrer Heimat seit anderthalb Jahrtausenden bis in die Gegenwart bewahrt und fortgeführt haben. Die Stiftung für das sorbische Volk ist das wichtigste Organ der staatlichen Förderung der sorbischen/wendischen Kultur. Sie ist seit der Wende vom Bund, dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg mit knapp 400 Mio. DM unterstützt worden. Die Finanzierung ist durch das Finanzierungsabkommen zum Staatsvertrag zur Errichtung der Stiftung für das sorbische Volk geregelt. Im vergangenen Jahr hat das Land Brandenburg aufgrund dieses Abkommens einen Betrag von mehr als 5,3 Mio. DM erbracht. Die Stiftung unter− stützt mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auch viele Vorhaben im ländlichen Raum der Lausitz. Im Jahr 2001 wurden in der Niederlausitz mehr als zwanzig Projekte gefördert, darunter Ankäufe für die sorbische Bauernstube Heinersbrück, die Sorbische Webstube in Drebkau, die Erweiterung des Heimatmuseums in Dissen sowie die Ausrich− tung des sorbisch−wendischen Kinderfestes des Amtes Peitz in Drachhausen. Die öffentlichen Bibliotheken kooperieren in einem landesweiten Netz und sorgen damit für eine effektive Nutzung ihrer Bestandsressourcen und Dienstleistungen. Wichtigstes In− strument des Netzes ist der EDV−Verbund der öffentlichen Bibliotheken im Land Bran− denburg (VÖB), der Bestandteil des Kooperativen Bibliotheksverbundes Berlin−Branden− burg (KOBV) ist. Gegenwärtig umfasst das Netz 159 hauptamtlich, 112 ehrenamtlich ge− leitete Bibliotheken und 12 Fahrbibliotheken in 8 Landkreisen mit 927 Haltepunkten in Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern und ohne stationäre öffentliche Bibliothek. 60 % der Bibliotheken befinden sich in Orten unter zehntausend Einwohner. Diese Biblio− theken sind besonders auf die kooperativen Leistungen des Netzes angewiesen. Die Kreisbibliotheken und die Bibliotheken in den Oberzentren haben für sie die Aufgaben von regionalen Bestandszentren. Die öffentlichen Bibliotheken im Land Brandenburg haben jährlich 3 Millionen Besucher.",
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"number": 41,
"content": "Seit 1991 wurde erreicht, dass − sich das landesweite Netz der öffentlichen Bibliotheken neu profilieren konnte, − 78 Bibliotheken ihr über 30 Jahre altes Mobiliar teilweise bzw. komplett durch standardgerechte Fachausstattung ersetzen und zum Teil auch in neue Gebäude umziehen konnten, − 80 % der Bibliotheken eine EDV−Grundausstattung erhielten, − 80 % der Bibliotheken den Internet−Zugang anbieten, − 12 Fahrbibliotheken angeschafft wurden, − das Medienangebot den veränderten gesellschaftlichen Anforderungen angepasst und mit neuen Medienformen, wie Video, CD, CD−ROM, DVDE usw. erweitert werden konnte. Dafür wurden vor allem finanzielle Mittel der Kommunen, des Landes und aus Bundes− programmen eingesetzt. Den Kirchen kommt im ländlichen Raum eine erhebliche, auch kulturelle Bedeutung zu. Bis 1945 gehörten mehr als 90 % der Bevölkerung im Gebiet des heutigen Landes Branden− burg der Evangelischen Kirche an. Der Grad der Kirchenbindung hat nachgelassen, aber die Rolle der Kirche auch für kirchlich nicht gebundene Bewohner ist weiterhin groß. In den meisten Gemeinden des Landes ist die Kirche das dominierende Gebäude, dessen Erhal− tung Identität schafft und Christen und Nichtchristen zu gemeinsamen Bemühungen ver− eint. Viele kirchliche Angebote sind auch für Nichtmitglieder offen; so schafft die Kirche in erheblichem Maße Freizeitangebote. Durch kulturelle Angebote wie Konzerte, den Dorf− kirchensommer und die Begleitung ländlichen Brauchtums trägt die Kirche zur Steigerung der Lebensqualität bei. Kirchengebäude sind schließlich oftmals als touristische Anzie− hungspunkte von Bedeutung. Insbesondere die Evangelische Kirche bemüht sich, in der gesamten Fläche des Landes präsent zu sein. Da nunmehr insbesondere im ländlichen Raum Pfarrstellen zusammengelegt werden und viele Pfarrer mehrere Gemeinden zu be− treuen haben, sind die Kirchen verstärkt auf das Engagement Ehrenamtlicher angewiesen. Die Möglichkeiten des Sports sind genau wie der Bedarf regional unterschiedlich, wobei man jedoch von einer bevölkerungsbezogenen Grundversorgung für Schulsport und Ver− einssport ausgehen kann. In diesem Zusammenhang wird auf das Sportförderungsgesetz (SportFGBbg, 1992) des Landes Brandenburg verwiesen, das in § 2 eine freie und eigen− verantwortliche Sportausübung und entsprechende Sportförderung vorsieht. Das Sport− verhalten wird nicht zentral seitens des Landes geplant, sondern im Rahmen der Möglich− keiten der Sportförderung werden Aktivitäten der Regionen durch die Förderung von Ver− einsaktivitäten, Wettkämpfen, Veranstaltungen bis hin zur Sportstättenbauförderung un− terstützt. Angesichts der besonderen Bedingungen des ländlichen Raumes sind in anderen Freizeitbereichen insbesondere für Jugendliche kaum \"Spezialeinrichtungen\" kommerzieller oder nicht kommerzieller Art vorhanden. Zum einen ließen sich diese nicht wirtschaftlich betreiben, zum anderen erfordern sie einen beträchtlichen Finanzierungsaufwand für überschaubare Zielgruppen. Dieser Aufwand ist aus öffentlichen Mitteln nicht zu finanzie− ren. Der Freizeitbereich im ländlichen Raum für Jugendliche ist geprägt von einer Vielzahl von Kommunikations− und Erlebnisräumen, die häufig von Jugendlichen selbst organisiert werden. Dabei finden die Jugendlichen Unterstützung durch die sogenannten \"Jugendko− ordinatoren\" (Amtsjugendpfleger). Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass in ländlich geprägten Regionen gerade die Sportvereine unter den organisierten Gesellungsformen von Jugendlichen an der Spitze stehen. Nach Forschungsergebnissen der Universität Potsdam, Institut für Sportwissenschaften, erhoben in den Landkreisen Uckermark, Barnim und Märkisch− Oderland, treiben annähernd ? aller Jugendlichen aus dem Land mehrmals in der Woche Sport (auch außerhalb von Vereinsstrukturen). Dabei bestehen jedoch erhebliche Stadt− Land−Disparitäten (auf welche unter anderem unter Antwort auf Frage 71 g eingegangen wird).",
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"number": 42,
"content": "Eine Übersicht über die regional unterschiedlichen Aktivitäten gibt es auf Landesebene nicht. zu Frage 68: Welche Wechselbeziehungen bestehen nach Auffassung der Landes− regierung zwischen den Angeboten von Kultur, Sport und anderer Freizeitgestaltung sowie der demografischen Entwicklung im ländli− chen Raum? Wie wird darauf reagiert? Die demographische Entwicklung im ländlichen Raum ist in erster Linie bestimmt durch die Verminderung der Geburten und die Zu− bzw. Abwanderungen. Die Geburtenrate ist nicht von Kultur− bzw. Sportangeboten determiniert. Die Abwanderung ist im ersten Rang durch die Möglichkeiten zur Erwerbsarbeit und die Zuwanderung durch die individuell gewünsch− ten Wohnverhältnisse bestimmt. Eine Beeinflussung dieser Entwicklungen ist mit kultur− bzw. sportpolitischen Instrumenten nicht möglich. Die demographische Entwicklung wird umgekehrt Auswirkungen auf den Umfang und die Auslastung bestehender Kulturangebote haben und Probleme bei der Erhaltung und Nutzung von Denkmalen verursachen. Kultu− relle Angebote werden sich zudem der verändernden Alterszusammensetzung anpassen müssen. Die Landesregierung beabsichtigt gemeinsam mit den Trägern der Kultur und den Kommunen eine angemessene kulturpolitische Strategie zu entwickeln. Für den Sport ist zu beobachten, dass ein Rückgang der Bevölkerung zu einer Verringe− rung der Nutzung von Sportanlagen führt. Dies bringt u.a. bei Sporthallen eine Entspan− nung bei der übergroßen Nachfrage mit sich. Gleichzeitig wird ein steigender Bedarf an Sportanlagen und anderen Freizeitstätten in Regionen mit stark steigender Bevölkerung beobachtet, insbesondere durch Zuzüge im engeren Verflechtungsraum, die − zumindest vorübergehend − zu einer Anspannung der Situation führen. Bezogen auf die Förderung des Vereinssports reagiert das Land in Abstimmung mit dem Landessportbund (LSB) auf die bereits bei Antwort auf Frage 67 aufgeführten Stadt−Land− Disparitäten seit geraumer Zeit durch Prioritätensetzungen bei der Umsetzung verschie− dener Förderprogramme und Projekte zugunsten ländlicher Räume. Das betrifft zum Bei− spiel ein 1994 initiiertes Modellprojekt zur \"Sozialpädagogischen und sportlichen Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Märkisch−Oderland\", mit welchem bis heute unter anderem zusätzliche Sportangebote in ca. 40 Orten des Landkreises für regelmäßig ca. 1.300 Schülerinnen und Schülern aufrechterhalten werden. Im Rahmen des zwischen der Universität Potsdam, dem Landessportbund und dem Minis− terium für Bildung, Jugend und Sport entwickelten Forschungsprojektes zu den \"Sport− und Freizeitengagements von Jugendlichen in ländlichen Regionen\" wurden nicht nur reprä− sentative Erhebungen für die Altersgruppe der 12 − 19 Jährigen vorgenommen und auf deren Grundlage Handreichungen zur Verbesserung der Sport− und Freizeitangebote er− arbeitet, sondern in den 15 beteiligten Vereinen auch neue Sport und andere Freizeitan− gebote geschaffen. Dieses Förderprogramm wurde in den Jahren 2000 und 2001 auf 20 weitere Modellvereine der Landkreise Oberspreewald−Lausitz, Ostprignitz−Ruppin, Prignitz und Spree−Neiße unter Einsatz von zusätzlichen Landesmitteln ausgedehnt. Das im Rahmen der Gemeinsamen Richtlinie nach § 272 ff. i. V. m. § 415 SGB III bereit− gestellte Kontingent von 225 Stellen zur Verbesserung des Breitensports wird in Abstim− mung zwischen Landessportbund Brandenburg und Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit deutlicher Prioritätensetzung zu Gunsten der ländlichen Räume eingesetzt. Zum gezielten Abbau der hier bestehenden Defizite in der Sportbeteiligung erfolgt die Stellen− verteilung auf Vorschlag des jeweiligen Kreissportbundes.",
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"number": 43,
"content": "zu Frage 69: Welche Veränderung plant die Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei der Kulturentwicklungskonzeption des Landes für ländli− che Räume? Die Kulturentwicklungskonzeption der Landesregierung liegt dem Landtag als Drucksache Nr. 3/4506 vor. Die Landesregierung formuliert darin keine explizite Ausrichtung der Kul− turpolitik in Bezug auf den ländlichen Raum. Jedoch können verschiedene, von der Lan− desregierung vorgeschlagene Schwerpunktsetzungen die weitere Entwicklung des ländli− chen Raumes unterstützen. Hierzu zählt etwa die Förderung von kooperativen bzw. Ver− netzungsprojekten oder die Unterstützung für die Entwicklung der kulturtouristischen Po− tentiale. zu Frage 70: Wie beurteilt die Landesregierung aktuell die Umsetzung der Festle− gungen aus Artikel 35 Abs. 2 des Einigungsvertrages über den Erhalt der kulturellen Substanz im ländlichen Raum? Worauf stützt sich diese Einschätzung? Was wurde bisher und wird auch zukünftig unternom− men, um die Einhaltung des Einigungsvertrages diesbezüglich zu si− chern? Die Festlegung des Einigungsvertrags, Artikel 35, Abs. 2, wonach die kulturelle Substanz im Beitrittsgebiet − also auch im ländlichen Raum − keinen Schaden nehmen darf, wurde insgesamt erfüllt. Gemäß Abs. 3 wurde der Schutz und die Förderung von Kultur und Kunst von den neuen Ländern und den Kommunen entsprechend der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes übernommen. Der Bund hat gemäß Abs. 4 eine Mitfinanzierung in Ausnahmefällen übernommen. Diese Einschätzung stützt sich auf die Kenntnis einer vielfältigen kulturellen Entwicklung seit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland, wobei in Bezug auf den ländli− chen Raum insbesondere die erheblichen Investitionen in die kulturelle Infrastruktur, die Leistungen bei der Denkmalpflege und die gewachsene Zahl der Museen hervorhebens− wert sind. Von der Landesregierung wurde die Einhaltung des Einigungsvertrages, Artikel 35, Abs. 2 durch die Förderung entsprechender Projekte unterstützt. Dies ist auch weiterhin beab− sichtigt. zu Frage 71: Wie bewertet die Landesregierung die kulturellen Angebote im ländli− chen Raum im einzelnen: a. Theater, Bühnen und jeweilige Spielpläne b. Museen und Ausstellungen c. Kinos d. soziokulturelle Einrichtungen, Vereine und Dorfklubs e. Tierparks und Heimatzoos f. Ateliers und Veranstaltungen der bildenden Kunst g. Sportplätze und Sportvereine Worauf stützt die Landesregierung ihre Einschätzung? Zu a.: Das Theaterangebot im ländlichen Raum ist vielfältig und umfasst die verschiedensten Genres von der Unterhaltungskunst über das Kabarett bis zu Vorstellungen aus dem Re− pertoire der Bühnen des Landes. Es wird ergänzt durch Veranstaltungen kommerzieller Anbieter und Produktionen freier Theatergruppen, vor allem aus Berlin. Bei den Gastspie− len freier Theater−Ensembles aus dem Land Brandenburg liegt der Schwerpunkt bei den Vorstellungen für Kinder und Jugendliche. Die Kenntnis stützt sich auf der Landesregierung vorliegende Informationen aus Förderanträgen und Statistiken der Theaterverbände.",
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"number": 44,
"content": "Zu b.: Die Anzahl der Museen und Ausstellungen hat sich insgesamt seit 1990 deutlich erhöht. Auf der Grundlage der Erhebungen des Museumsverbandes kann gegenwärtig von einer Anzahl von 350 Museumsstandorten ausgegangen werden. Von den 322 Museen im Jahre 2000 befanden sich nach der aktuellsten Bestandsaufnahme des Instituts für Museums− kunde nur 94 in Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern. Zu den 228 musealen Einrich− tungen im ländlichen Raum zählen etwa 120 Heimatmuseen und Heimatstuben sowie 26 Agrar− und Freilichtmuseen. Sehr viele heimat− oder regionalgeschichtliche Vereine und Initiativen haben in den letzten zehn Jahren mit Unterstützung insbesondere der Kommunen und Landkreise sowie des Landes nicht nur eine große Zahl neuer musealer Einrichtungen oder historischer Ausstel− lungen eröffnet, sondern teilweise umfangreiche volkskundliche Sammlungen angelegt oder private Sammlungen öffentlich erschlossen. Ergänzt wurde dies durch zahlreiche Veranstaltungen und Publikationen zur Heimatgeschichte. Die agrargeschichtlichen Mu− seen Brandenburgs und Berlins, die eine intensive Zusammenarbeit entwickelt haben, konnten nicht nur im Preußenjahr 2001 durch ein abgestimmtes Ausstellungsprogramm zur Agrargeschichte bisher wenig erschlossene Themen oder Sammlungen öffentlich wir− kungsvoll und attraktiv präsentieren. Zu c.: Die Kinos haben für die Bereicherung hinsichtlich der kulturellen Angebote im ländlichen Raum eine herausragende kulturpolitische Bedeutung. Nach den statistischen Angaben der Filmförderungsanstalt Berlin−Bundesanstalt des öf− fentlichen Rechts− gibt es im Land Brandenburg gegenwärtig 64 Spielstätten mit 146 Leinwänden. Die Ausstattung mit Kinos im Land Brandenburg ist als gut einzuschätzen − pro Leinwand stehen 17.822 Einwohner als Besucher bereit (Brandenburg steht damit im bundesweiten Vergleich an 6. Stelle). Diese Wertung trifft auch für die ländlichen Räume zu. In Gemein− den bis 5.000 Einwohner befinden sich 18 Spielstätten mit 33 Leinwänden, bis 10.000 Einwohner acht Kinos mit 21 Leinwänden und in Gemeinden bis 20.000 Einwohner stehen 10 Spielstätten mit 18 Leinwänden zur Verfügung. Die Landesregierung unterstützte mit einer Zuwendung von über 80.000 DM im Jahre 2001 die Bereitstellung von Filmkopien für den Einsatz in Kinos in Orten bis zu 20.000 Einwoh− nern. Dadurch wird gesichert, dass das aktuelle Filmangebot auch im ländlichen Raum zur Verfügung steht. Zu d.: Seit Beginn der Förderung der ländlichen Räume unterstützt die Landesregierung die Schaffung und Ausstattung von soziokulturellen Einrichtungen für die Dorfgemeinschaft und die Kultur im Dorf. Alleine im Zeitraum von 1995 bis 2001 wurden 134 Einrichtungen mit einer Summe von über 11,1 Mio. DM unterstützt. In vielen Fällen wurden so leerste− hende oder freiwerdende Gebäude einer sinnvollen Nutzung zu geführt. Gleichzeitig hat sich im ländlichen Raum eine Vielzahl von Vereinen gegründet, von denen viele auch kulturelle und soziokulturelle Aufgaben übernehmen. Eine Statistik über diese Vereine wird von der Landesregierung nicht geführt. Zu e.: Die 26 Tierparks, Zoos und Wildgehege sind eine Bereicherung des kulturellen Lebens im Lande Brandenburg und haben auch wegen ihrer Nähe zu den ländlichen Räumen eine große Bedeutung für diese. Bei einigen von ihnen, insbesondere dem Zoo Eberswalde oder auch den Wildtierparken Schorfheide und Johannismühle, handelt es sich um überregional bedeutsame Einrich− tungen, die sich durch sehr gute Haltungsbedingungen verbunden mit hoher Attraktivität und Freizeitwert für die Besucher auszeichnen. Z.T. werden hier bundesweit Maßstäbe gesetzt.",
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"content": "Durch diese Einrichtungen wird auch ein Beitrag zur Natur− und Umweltbildung sowie zum Artenschutz geleistet. Insgesamt werden in den Brandenburger Tierparks etwa 200 Tierar− ten gehalten. Zu f.: Zahlreiche Künstler haben ihren Wohn− und Schaffensort im ländlichen Raum. Viele von ihnen sind seit 1990 vor allem aus Berlin zugezogen. Über die Zahl und die Aktivitäten der Bildenden Künstler wird von der Landesregierung keine Statistik geführt. Von der großen Bedeutung der Künstlerhöfe und Ateliers für die Vitalität des ländlichen Raumes zeugen die von einigen Landkreisen hergestellten kulturtouristischen \"Künstlerpfade\", mit denen Besucher in die Künstlerhöfe und Ateliers geleitet werden sollen. Einige dieser Künstlerhöfe entwickelten sich zu kulturellen Orten beachtlicher Ausstrah− lungskraft. Vor allem die Kommunen fördern darüber hinaus einzelne Projekte der Bilden− den Kunst. Zu g.: Laut Statistik des Landes Brandenburg existierten zum 01.07.2000 2.313 Sportplätze, die sowohl dem Schulsport als auch den gemeinnützigen Sportvereinen aber auch dem ver− einsungebundenen Sporttreiben zur Verfügung stehen. Nach diesen statistischen Angaben haben ca. 38 % der Sportplätze gravierende Bau− und Nutzungsmängel. Diese Angaben können derzeit noch nicht regional spezifiziert werden, da die Aufbereitung der statisti− schen Daten sich zur Zeit noch in Bearbeitung befindet. Gemäß § 5 des Sportförderungsgesetzes erfolgen die Planung und der Bau kommunaler und vereinseigener Sportanlagen im Rahmen der Sportstättenentwicklungsplanung der Kommunen und Landkreise. Bei der Bemessung des Bedarfs hat die jeweilige Schulent− wicklungsplanung eine besondere Bedeutung. Die vergleichsweise große Anzahl von 2.699 Sportvereinen im Landessportbund Bran− denburg e.V. (Stand 01.01.2002) bei insgesamt 278.917 Mitgliedern weist bereits auf die Besonderheiten der Sportlandschaft Brandenburgs hin. Wenn man berücksichtigt, dass im Landesdurchschnitt ca. 70 % der Vereinsmitglieder aus Klein − und Kleinstvereinen (unter 100 Mitgliedern) kommen, ist deren Tätigkeit auf dem Lande stärker ausgeprägt. Diese Kleinstvereine konzentrieren sich auf nur wenige Sportarten. Die Ergebnisse eines in Kooperation zwischen Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Landessportbund Brandenburg e.V. und Universität Potsdam vor zwei Jahren vorgestellten Projektes zu den \"Sport− und Freizeitengagements Jugendlicher in ländlichen Regionen\" weisen sehr deut− lich auf die hier bestehenden Stadt−Land−Disparitäten hin. So findet in kleinen Gemeinden nur jeder zweite Jugendliche einen Sportverein an seinem Wohnort vor. Wer sich dennoch am vereinsorganisierten Sport beteiligen möchte, muss Wegezeiten und Fahrkosten in Kauf nehmen, um Sportvereine im Nachbarort zu erreichen. Zudem sind die Zugangsbar− rieren für Mädchen auf Grund häufiger Monostrukturen (in über der Hälfte der Sportverei− nen wird ausschließlich Fußball angeboten) besonders hoch. Mit einem weiteren Bevölke− rungsrückgang gerade unter Jugendlichen in den angesprochenen Regionen wie Prignitz oder Uckermark wachsen dann mancherorts die Probleme, den regelmäßigen Spiel− und Wettkampfbetrieb in den Mannschaftssportarten noch aufrecht zu erhalten. Andererseits wird auch durch ortsübergreifende Angebote, zum Beispiel in Spielgemeinschaften an den verbliebenen Schulstandorten mit einer entsprechenden Sportstätteninfrastruktur für den Schul− und Vereinssport eine \"sportliche Grundversorgung\" sichergestellt. zu Frage 72: Wie werden in diesem Zusammenhang der Zustand der Infrastruktur, der Investitionsbedarf und die personelle Situation eingeschätzt? Zum Zustand der Infrastruktur, zum Investitionsbedarf und zur personellen Situation der kulturellen Angebote im ländlichen Raum bei Theatern, Museen, Soziokultur, Ateliers und Veranstaltungen der Bildenden Kunst liegen der Landesregierung nur teilweise Informa− tionen vor.",
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"number": 46,
"content": "Theater und soziokulturelle Zentren mit herausragender kulturpolitischer Bedeutung be− finden sich mit wenigen Ausnahmen in den Städten. Die Infrastruktur der Spielstätten, die sich oft in kleineren Städten befinden und einen Einzugsbereich im ländlichen Raum ha− ben, wurde in den zurückliegenden Jahren sowohl bei der technischen Ausstattung als auch der multifunktionalen Nutzbarkeit erheblich verbessert. Die personelle Ausstattung der Spielstätten ist, soweit der Landesregierung hierzu Kenntnisse vorliegen, insgesamt zu− friedenstellend. Die musealen Präsentationen im Land Brandenburg haben sich in den vergangenen Jah− ren deutlich verbessert. In nicht wenigen Museen im ländlichen Raum sind nach baulich− investiven Maßnahmen äußerst attraktive Ausstellungen und Veranstaltungsorte entstan− den. Die personelle und finanzielle Ausstattung vieler Museen im ländlichen Raum lässt jedoch nur begrenzte Spielräume für eine moderne und leistungsfähige Museumsarbeit. Die Bedarfe an Ateliers sind im ländlichen Raum weitgehend gedeckt. Da sie sich meist in privatem Besitz befinden, könnten sie auch nicht aus kulturellen Fördermitteln unterstützt werden. Veranstalter der Bildenden Kunst bedürfen in der Regel keiner Investitionsförde− rung. Hinsichtlich der Sportinfrastruktur werden von der bereits genannten zur Zeit in Bearbeitung befindlichen Sportstättenstatistik weitere Angaben zum Bestand und zum Zustand der Sportstätten erwartet. Bezogen auf Investitionsbedarf und personelle Situation liegen keine landesweiten Angaben vor. Im Rahmen kommunaler Sportstättenentwicklungsplanungen ist eine Ermittlung des konkreten Bedarfs auf Basis vorhandener Aktivitäten und Sport− stätten möglich und lassen sich auch örtliche/regionale Entwicklungen einschätzen. Auf das Instrument der kommunalen Sportstättenentwicklungsplanung wird verwiesen. Die Vereinsarbeit beruht auch in ländlichen Regionen weitestgehend auf ehrenamtlichem Engagement. Hauptamtlich besetzt sind die Kreissportbünde mit zumindest einem Ge− schäftsführer und zum Teil die Sportjugend. Zusätzliche Stellen werden durch SAM (ver− gleiche Antwort auf die Frage 68) und andere, allerdings zentral nicht erfasste, Arbeitsför− derprogramme bereitgestellt. zu Frage 73: Welches Konzept verfolgt die Landesregierung zum Erhalt und zur weiteren Nutzung dörflicher Kirchen? Wie wird der Sanierungsbedarf im Vergleich zur Höhe der jährlich bereit stehenden finanziellen Mittel eingeschätzt? Die Erhaltung und Bewahrung der alten Dorfkirchen und sonstigen kirchlichen Sakralbau− ten im ländlichen Raum ist eine Aufgabe, die Kirche und Gesellschaft gemeinsam fordert. Das Land sieht Maßnahmen zur Rettung und Erhaltung der kirchlichen Bausubstanz im ländlichen Raum als selbstverständliche Aufgabe an. In Art. 13 Abs. 3 des Evangelischen Kirchenvertrages vom 8. November 1996 ist festgelegt, dass das Land die Unterhaltung kirchlicher Gebäude, insbesondere des Klosters Lehnin und der Stifte Lindow, Marienfließ und Zehdenick, durch Bereitstellung eines Betrages von jährlich drei Mio. DM unterstützt. In Brandenburg gibt es ca. 1.600 evangelische Kirchengebäude, die ein bedeutsames Denkmal und Teil des europäischen Kulturerbes sind. Für Maßnahmen an den nicht so zahlreichen katholischen Kirchengebäuden wurden in den vergangenen Jahren jährlich 500.000 DM bereitgestellt. Darüber hinaus werden Fördermittel für die Erhaltung und Sanierung kirchlicher Gebäude aus verschiedenen anderen Programmen und Quellen bereitgestellt. Durch die mit Bun− des− und Landesmitteln geförderten Programme zur Stadtkernsanierung und zur Förde− rung des ländlichen Raumes konnten mehr als 60 Mio. DM zur Verfügung gestellt werden. Dazu kommen Mittel aus dem Denkmalschutzprogramm \"Dach und Fach\", Zuschüsse der Landeskirche, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, der Landkreise und Finanzmittel, die",
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"number": 47,
"content": "von Nachfahren der ehemaligen Kirchenpatrone, von Fördervereinen oder Privatpersonen bereitgestellt werden. Große Verdienste kommen dem Förderkreis \"Alte Kirchen\" zu, der selbst erhebliche Mittel bei der Sanierung von Kirchengebäuden aufgebracht hat, die Bil− dung von Fördervereinen anregt und die lokalen Förderkreise finanziell und durch Beratung unterstützt. Seit dem Beitritt zur Bundesrepublik sind mehr als 500 Mio. DM aus kirchlichem Vermögen sowie aus Bundes−, Landes− und Stiftungsmitteln investiert worden. Die Instandsetzung aller brandenburgischen Dorfkirchen würde nach kirchlichen Schätzungen ca. 1,5 Mrd. DM erfordern. zu Frage 74: Welche konkrete Unterstützung und Förderung durch die Landesregie− rung erfährt die Bevölkerung auf dem Land bei der Traditionspflege? Die Landesregierung hat kein spezifisches kulturelles Förderprogramm zur Traditionspflege aufgelegt. Traditionspflege wird im Rahmen der Kulturförderung − z.B. durch die Förderung von Museen und Gedenkstätten und durch die Förderung der Sorben / Wenden gemein− sam mit dem Freistaat Sachsen und dem Bund sowie durch die Förderung des Erhalts von Denkmalen unterstützt. Insbesondere durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung wurden unter Nutzung von EU− und Landesmitteln Maßnahmen zum Erhalt des ländlichen Kulturerbes investiv unterstützt. zu Frage 75: Wie beurteilt die Landesregierung die Situation von Denkmalpflege und Bodendenkmalen im ländlichen Raum? Denkmalpflege Derzeit sind etwa 5000 Denkmale im ländlichen Raum in den Denkmalverzeichnissen der Landkreise eingetragen. Damit werden ca. 15.200 einzelne Gebäude erfasst. Viele von den Denkmalen wurden in den vergangenen Jahren gesichert und wieder hergestellt. Jedoch erschwert die Strukturschwäche in einigen ländlichen Gebieten Brandenburgs den Erhalt und die Pflege der die Kulturlandschaft prägenden Bau− und Gartendenkmale. Erschwe− rend kommt hinzu, dass der Forschungsstand zum ländlichen Bauwesen und zur Kultur− landschaft anders, als über die Entwicklung städtischer Agglomerationen, bisher unzurei− chend ist. Bedingt durch den Strukturwandel der Produktion ist in den 1960er bis 1980er Jahren ein Teil historischer Bau− und Gartenwerke − in der Regel undokumentiert − im ländlichen Raum verloren gegangen. Der sich seit 1990 vollziehende Strukturwandel bedroht die denkmalwerte Substanz durch einen wachsenden Leerstand. Teilweise sind ganze Orts− lagen betroffen. Dieser Trend verstärkt sich in den peripheren ländlichen Bereichen des Landes. Die Brandenburger Kulturlandschaft wird auch heute noch ganz wesentlich durch die Zeugnisse der Adelskultur geprägt. Die Erhaltung und Entwicklung der bedeutendsten Schlossensembles des Landes Brandenburg, die unter dem Dach der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin−Brandenburg zusammengeschlossen wurden, ist in den ver− gangenen Jahren durch das gemeinsame Engagement des Bundes und der Länder Berlin und Brandenburg gelungen. In einem besorgniserregenden Zustand befinden sich dage− gen viele der ca. 500 Burgen, Schlösser, Guts− und Herrenhäuser. Sie nehmen auch bei den von der obersten Denkmalschutzbehörde zu entscheidenden Abbruchanträgen eine vordere Position ein. Ungeklärte Eigentumsverhältnisse führten nach 1990 oft zum Leer− stand, erlaubten keine Nutzung und somit keine Erhaltungsmaßnahmen. Eine Vielzahl der Schlösser und Herrenhäuser ist in kommunales Eigentum übergegangen, die jedoch häufig keinen Bedarf an den teilweise sehr großen Gebäuden haben und mit der Erhaltung der Schlösser finanziell überfordert sind.",
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"number": 48,
"content": "Deshalb ist es nach wie vor eine wichtige Aufgabe zur Belebung des ländlichen Raums, neue Nutzungen für Schlösser, Burgen und Gutshäuser zu finden. Als Reaktion auf diese Situation hat das Land Brandenburg gemeinsam mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz 1992 die gemeinnützige Brandenburgische Schlösser Gesellschaft (BSG) gegründet. Der BSG wurde durch Gesellschaftsvertrag aufgegeben, Schlösser, Herrenhäuser, Parks und Gärten in Brandenburg denkmalgerecht zu sanieren und sich um eine möglichst wirtschaftlich selbsttragende, denkmalgerechte Nutzung der restaurierten Schlösser und Herrenhäuser zu bemühen. Bisher konnten 13 bedeutende Schlossanlagen mit ihren Parks gesichert oder saniert werden. Als problematisch muss die Situation der Gartendenkmale in ihrem langfristigen Fortbe− stehen angesehen werden. Gesichert sind hier die großen Parkanlagen der Kulturstiftun− gen von Potsdam−Sanssouci und Cottbus − Branitz sowie die Anlagen der Brandenburgi− schen Schlösser GmbH. Für die große Mehrzahl der brandenburgischen Gartendenkmale besteht keine Sicherheit einer dauerhaften Finanzierung der Unterhalts− und Sanierungs− kosten. Die Kommunen und das Land sind gegenwärtig nicht hinreichend in der Lage, die privaten Denkmaleigentümer zu fördern. Bodendenkmale (Bodendenkmalpflege) Der größte Teil der rund 23.000 ortsfesten Bodendenkmale befindet sich im ländlichen Raum außerhalb der etwa 120 Städte. Dazu zählen auch die im Mittelalter gegründeten Ortskerne der Dörfer und Kleinstädte. Nur knapp ein Zehntel dieser Bodendenkmale sind oberirdisch auch für den Laien sichtbar. Der weitaus größte Teil, der jährlich um mehrere hundert Neuentdeckungen Zuwachs erhält, ist nur anhand von Spuren im Untergrund als archäologisches Denkmal fassbar. Durch die Anwendung der Luftbildarchäologie wurden in den letzten 10 Jahren mehr als 1000 zum Teil großflächige Bodendenkmale erkannt. Im Datenbestand des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologi− schen Landesmuseum sind nach diesen Erkenntnissen nur etwa ein Zehntel der tatsäch− lich vorhandenen Bodendenkmale erfasst. Bei Bauvorhaben wird versucht, durch vorherige Erkundung das archäologische Potenzial zu ermitteln und wo notwendig, durch Ausgrabung zu dokumentieren (§ 15 Abs. 3 BbgDSchG). In Waldgebieten sind Bodendenkmale häufig nur dann bekannt, wenn sie oberirdisch sichtbar sind (Hügelgräberfelder; so liegt im \"Schweinert\" bei Falkenberg/Elster das größte Hügelgräberfeld Deutschlands aus der Bronzezeit mit etwa 660 Grabhügeln). Ihr Schutz ist ein besonderes Anliegen, das mit den Forstämtern gemeinsam verfolgt wird. zu Frage 76: In welcher konkreten Form und in welcher finanziellen Höhe unterstützt die Landesregierung die Kommunen beim Erhalt von Kultur−, Jugend− und Freizeiteinrichtungen und deren personeller Besetzung? Im Rahmen der allgemeinen Projektförderung Kultur sind zur Unterstützung der Kommunen für das laufende Haushaltsjahr im Haushaltsplan des für Kultur zuständigen Ressorts 7.390.500 veranschlagt. Davon sind 370.000 investive Fördermittel und 2.965.500 zur Förderung der kommunalen Musikschulen vorgesehen. Im Rahmen der investiven Förderung insbesondere von kommunalen Vorhaben in den ländlichen Kommunen werden kulturelle Gemeinschaftseinrichtungen unterstützt (vgl. Antwort zu Frage 74). Mit dem Programm zur Förderung von Personalkosten von sozialpädagogischen Fach− kräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit unterstützt das Land die Kreise und kreisfreien Städte bei der Realisierung eines qualifizierten Basisangebotes in der Jugend− arbeit und Jugendsozialarbeit. Das Land Brandenburg erfüllt mit Hilfe dieses Programms seine Aufgabe nach § 82 SGB VIII, auf einen gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen",
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"number": 49,
"content": "und Angebote hinzuwirken und die Jugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen (vgl. u.a. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage \"Fortführung des ,610−Stellen−Programms’ für Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit\", Drs. 3/1162 vom 22.05.2000; zuletzt Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1576 des Abge− ordneten Thomas Domres, Fraktion der PDS − ,Verlauf 610−Stellen−Programm’, Land− tagsdrucksache 3/4290 vom 13.05.2002). Das Landesjugendamt des Landes Brandenburg sowie das Sozialpädagogische Fortbil− dungswerk des Landes Brandenburg haben mit weiteren Partnern einen Diskussionspro− zess mit Fachkräften organisiert, in dem es um das Berufsbild und das Rollenverständnis von Jugendarbeit im ländlichen Raum ging. Der Diskussionsprozess wurde in der Veröf− fentlichung \"Jugendkoordination im ländlichen Raum − Ein Handbuch für die Gemeinden Brandenburgs aus der Praxis − für die Praxis\" dokumentiert. Das Handbuch kann als Ori− entierung für die in der ländlichen Jugendarbeit Tätigen dienen und hat zu einer weiteren Diskussion angeregt. Das Handbuch ist auch im Internet unter folgender Adresse verfüg− bar: http://www.brandenburg.de/landesjugendamt/publikationen/jugendkoordination.pdf Die bereits bei Antwort zu Frage 68 erwähnten Förderprogramme des Landes hier insbe− sondere auch die gemeinsam mit dem Landessportbund Brandenburg e.V. jährlich mit 300.000 Euro unterstützten Kooperationsbeziehungen zwischen Sportvereinen und Schu− len haben zu einem stetigen Wachstum in der Sportbeteiligung geführt. So erhöhte sich der Organisa−tionsgrad in den Sportvereinen in den Altersgruppen 7 − 18 Jahre von ca. 18 % (1994) auf inzwischen 24 % im Landesdurchschnitt. Gerade auch in den ländlichen Räumen werden diese Kooperationsbeziehungen intensiv genutzt. Die nachfolgend aufgeführten Fördersummen sind Kofinanzierungen des Landes zu Strukturanpassungsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit gem. Gemeinsamer Richtli− nie des MASGF, des MBJS, des MLUR, des MSWV und des MWFK über die Gewährung von Zuwendungen für Strukturanpassungsmaßnahmen nach §§ 272 ff. in Verbindung mit § 415 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Danach werden im Jahre 2002 im Land Brandenburg insgesamt der Breitensport mit rd. 0,6 Mio. , die Jugendarbeit mit rd. 0,7 Mio. und kulturelle Maßnahmen mit rd. 0,3 Mio. unterstützt. zu Frage 77: Erfahren Kommunen, in denen Jugend− und Freizeitklubs oder Ver− einshäuser nicht vorhanden sind, durch die Landesregierung spezielle Unterstützung mit dem Ziel, künftig leer stehende öffentliche Gebäude für soziale, kulturelle und jugendpolitische Zwecke nutzen zu können, und wenn ja, in welchen konkreten Formen? Es gibt kein spezielles kulturelles Förderprogramm der Landesregierung, mit dem unge− nutzte öffentliche Gebäude für kulturelle Zwecke nutzbar gemacht werden sollen. Das \"Kommunale Kulturinvestitionsprogramm\" kann dann für diesen Zweck eingesetzt werden, wenn mit dem Projekt zugleich die wirtschaftsnahe und speziell die touristische Infrastruktur gestärkt werden soll. Die Unterstützung erfolgt als Projektförderung. Die Höhe der Förde− rung aus hierbei eingesetzten Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung richtet sich nach dem Investitionsbedarf und darf 50 Prozent nicht überschreiten. Die durch die Landesregierung geförderten kommunalen Gemeinschaftseinrichtungen werden auch für die Jugendarbeit genutzt. Für die Arbeit der Berlin−Brandenburgischen Landjugend e. V. wurden in den Jahren 1995 − 2001 Fördermittel des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung in Höhe von rd. 762.600 DM u. a. für die Koordinierung der Projektarbeit, Messen und Ausstellungen, Seminare und Begegnungen mit polnischen Jugendlichen zur Verfügung gestellt.",
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"number": 50,
"content": "Die Brandenburgische Sportjugend wurde aus Mitteln des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport in den Haushaltsjahren 2000 und 2001 mit jeweils einer Summe in Höhe von 50.000,00 DM für das Projekt \"Jugendräume\" unterstützt. Im Rahmen des Projekts haben Kinder und Jugendliche im ländlichen Raum in Eigeninitiative neue Freizeit−, Spiel− und Bewegungsräume geschaffen. Die Einrichtung und der Betrieb von Jugendclubs oder auch von Jugendräumen ist ent− sprechend der Vorgaben des SGB VIII eine Angelegenheit der örtlichen Jugendhilfepla− nung. zu Frage 78. Wie viele soziokulturelle Projekte gibt es derzeit in Gemeinden unter 5 000 Einwohnern und wie viele Arbeitsplätze sind an diese Projekte gebunden und wie viele durch unbefristete Stellenbesetzungen gesi− chert? Die Zahl der soziokulturellen Projekte, auch die derjenigen in Gemeinden unter 5.000 Einwohnern, ist der Landesregierung nicht bekannt. Informationen über die Zahl der Ar− beitsplätze und darunter der unbefristeten, die durch soziokulturelle Projekte gesichert werden, liegen der Landesregierung nicht vor. Bekannt ist der Landesregierung die Zahl der Einrichtungen, die sich in der Landesar− beitsgemeinschaft Soziokultur e.V. zusammengeschlossen haben. Von diesen 21 befinden sich etwa 15 % im ländlichen Raum. Die im Rahmen der Förderung der Bundesanstalt für Arbeit sowie der gemeinsamen Richtlinie des MASGF, des MBJS, des MLUR, des MSWV und des MWFK über die Ge− währung von Zuwendungen für Strukturanpassungsmaßnahmen nach § 272 ff. in Verbin− dung mit § 415 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch unterstützten Vorhaben ermöglichen keine unbefristeten Stellenbesetzungen. zu Frage 79: Wie können im ländlichen Raum bestehende Angebote für Kultur, Sport und Freizeitgestaltung auch für eine touristische Nutzung erschlossen werden? Und wie können durch die Entwicklung des Tourismus im ländlichen Raum weitere Angebote für Kultur, Sport und Freizeitgestal− tung entstehen? Natur und Landschaft bilden eine wichtige Grundlage des Tourismus in Brandenburg. Hie− raus ergeben sich sehr günstige Voraussetzungen für die Entwicklung des Landtourismus, des Sport−, Rad− und Reittourismus, des Familientourismus sowie des Campingtourismus. Diese Tourismusarten sind besonders für die Vernetzung mit bestehenden Angeboten für Kultur−, Sport− und Freizeitgestaltung im ländlichen Raum geeignet, und die touristischen Leistungsträger beziehen diese Potenziale zunehmend in ihre Vermarktung ein. Die Entwicklung von Kultur, Sport und Tourismus im ländlichen Raum ist integraler Be− standteil einer ressortübergreifenden Förderpolitik der Landesregierung. Ausgehend von der Erkenntnis, dass Kultur, Sport und Tourismus sich gerade in ländlichen Regionen ge− genseitig bedingen und zugleich befördern können, hat die Landesregierung seit Mitte der 90er Jahre zunehmend Kultur− und Sportprojekte gefördert, die auch eine touristische Wirkung entfalten. So wurden und werden durch den Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) mit dem Kulturinvestitionsprogramm (KIP) seit 1996 und dem Kommunalen Kulturinvestitionsprogramm (KKIP) seit 2000 Vorhaben unterstützt, die die touristische Erschließung kultureller Einrichtungen bzw. des kulturellen Erbes ermögli− chen und damit die Attraktivität bestimmter Reiseziele erhöhen. Dazu zählen Vorhaben der Denkmalsanierung, Kulturbauprojekte und Infrastrukturmaßnahmen auf der Grundlage von Fördermixen verschiedener Ressorts. Diese Förderoptionen − und somit die kulturpolitische",
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"number": 51,
"content": "Schwerpunktsetzung auch im Kulturtourismus ländlicher Regionen − wird noch bis 2006 bestehen. Inhaltlich schafft das thematisch fixierte Programm \"Kulturland Brandenburg\" kulturelle Höhepunkte und damit Reiseziele, die − insbesondere bei der Etablierung von Veranstal− tungsreihen − Synergieeffekte in anderen kommunalen und sozialen Bereichen bewirken. Gerade ländliche Kommunen begreifen dies als Chance und sind bestrebt, über die jährli− chen Highlights hinaus (etwa Opern−, Konzert− und Kulturfestivals) ein dauerhaft attrakti− ves touristisches Umfeld zu schaffen. Das reicht von verbesserten Angeboten in Gastro− nomie und Hotellerie bis hin zum Bau neuer Sport− und anderer Freizeiteinrichtungen, die einen Besuch außerhalb der Highlight−Saison lohnenswert machen. Umgekehrt sind ver− besserte Angebote im Tourismusbereich (etwa Kur− und Bäder−Tourismus, Wasser− und Fahrrad−Tourismus sowie spezielle Angebote z.B. für Inline−Skater, Reitsportler oder Wandertouristen) oft genug Anlass zur Schaffung kultureller Angebote. Dieses Anliegen wird auch mit der neuen Tourismuskonzeption des Landes aufgegriffen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Landesregierung die Förderung einer übergreifenden Vermarktung touristischer und kultureller Angebote zur Aufgabe gemacht. Sie fördert das Projekt eines kulturtouristischen Führers für das Reiseland Brandenburg der Tourismus− Marketing Brandenburg GmbH (TMB) mit dem Arbeitstitel \"KulTouren 2003\" mit dem Ziel, touristische, kulturelle und Freizeitdienstleistungen als buchbare Pakete zu offerieren. Es ist gängige Praxis, dass Sportanlagen mit entsprechender Bedeutung auch touristisch genutzt werden. Speziell überregionale und größere Sportanlagen haben Bedeutung für den Tourismus, wobei auch attraktive Sportgelegenheiten und Spielgelegenheiten im Rahmen der Ortsgestaltung eine Rolle spielen. IV. Raumordnung und Regionalplanung zu Frage 80: Welche Auswirkungen ergeben sich für den ländlichen Raum aus dem raumordnerischen Leitbild der dezentralen Konzentration? Das raumordnerische Leitbild der dezentralen Konzentration ist Grundlage der Landes− entwicklung. Die damit vorgegebene Bedeutung der übergeordneten Raumstruktur und des Systems der zentralen Orte wird durch den Ansatz einer im Entwurf des Landesentwick− lungsplanes für den Gesamtraum Berlin−Brandenburg (LEP GR; Entwurf vom 27. Februar 2001) festgeschriebenen integrierten ländlichen Entwicklung ergänzt. Die Attraktivität des ländlichen Raumes durch die ihn stützenden Zentren des Stadtkranzes wird anhand der Zuwanderungsgewinne der Gemeinden unter 5.000 Einwohner deutlich. Auch die teilweise Zunahme des für die Regionalentwicklung relevanten Indikators Brutto− Inlands−Produkt im äußeren Entwicklungsraum wirkt sich in einigen Landesteilen grund− sätzlich positiv im ländlichen Raum aus. zu Frage 81: Wie erfolgt die planerische Umsetzung für die ländlichen Räume in den Regionalplänen der Planungsregionen des Landes? Welchen Stellen− wert misst die Landesregierung zukünftig den Regionalen Planungs− stellen bei? Weil es sich bei der Abgrenzung der Gebietskategorie \"ländliche Räume\" um eine landes− einheitlich darzustellende Kulisse handelt, folgen die Regionalpläne in den fünf Regionen als konkretisierender Teil der Landesplanung in der Region der o.g. Gebietsabgrenzung.",
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"number": 52,
"content": "Die Regionalen Planungsstellen haben die ihnen im Rahmen von § 9 des Gesetzes zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen− und Sanierungsplanung im Land Brandenburg (RegBkPlG) vom 13. Mai 1993 übertragenen Aufgaben für die Regionalen Planungsgemeinschaften zu erfüllen. Ihr Stellenwert ergibt sich aus der Aufgabenbestim− mung als ausführender Dienstleister für die jeweilige regionale Planungsgemeinschaft. zu Frage 82: Welche Erfahrungen bestehen bei der Umsetzung der Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms? Welchen aktuellen Erarbeitungsstand weist der Landesentwicklungsplan Gesamtraum auf? Die Grundsätze und Ziele der Raumordnung, die im gemeinsamen Landesentwicklungs− programm der Länder Berlin und Brandenburg festgelegt worden sind, bilden eine wichtige Grundlage für die raumwirksamen Politiken der Landesregierung und sind zudem ein zen− traler Beurteilungsmaßstab für räumliche Planungen auf kommunaler Ebene. Der von den Landesregierungen am 27. Februar 2001 im Entwurf bestätigte LEP GR be− findet sich im gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren, in dem u.a. die Ge− meinden und Gemeindeverbände Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf haben. Das Beteiligungsverfahren wird nach Auswertung und Abwägung aller zum Entwurf eingegangenen Anregungen und Bedenken und nach Beteiligung der zuständigen Ausschüsse der Landesparlamente von Berlin und Brandenburg durch Beschluss der Landesregierungen beendet. zu Frage 83: Welche Beispiele für einschneidende Entwicklungsabweichungen von Regionalen Raumordnungsplänen der Planungsregionen sind der Landesregierung bekannt und welche Konsequenzen werden daraus abgeleitet? Vier der fünf Planungsregionen im Land Brandenburg haben Teilregionalpläne zur Festle− gung von Zentralen Orten der Nahbereichsstufe, die den im Landesentwicklungsplan zur zentralörtlichen Gliederung Brandenburgs (LEP I) fixierten Kriterien folgen, aufgestellt. Eine Region verfügt über einen weiteren Teilplan zur Steuerung des Rohstoffabbaus und eine weitere Region über einen Teilplan zur Steuerung des Rohstoffabbaus und der Wind− energienutzung. In einer Region liegt ein verbindlicher integrierter Regionalplan vor, der auch die Aussagen zu den zentralen Orten enthält. \"Einschneidende Entwicklungsabwei− chungen\" sind in diesem Zusammenhang der Landesregierung nicht bekannt. zu Frage 84: Wird die jeweilige Bindungswirkung der Planungen auf verschiedenen Ebenen als ausreichend eingeschätzt oder müssten dahin gehend Veränderungen erfolgen? Eine Bindungswirkung besteht zwischen der übergeordneten Raumordnungsplanung auf Landes− bzw. Regionalebene auf der einen Seite und der kommunalen Bauleitplanung auf der anderen Seite − unter Beachtung der Selbstverwaltung der Gemeinden. Die Bin− dungswirkung gegenüber der kommunalen Bauleitplanung ist durch § 1 Abs. 4 BauGB bundeseinheitlich fixiert und verlangt eine Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung. Diese Bindung ist aus der Sicht der Landesregierung ausreichend und Veränderungen sind daher nicht notwendig. zu Frage 85: Wie charakterisiert die Landesregierung die zentralörtliche Funktion von Gemeinden und welche Vorstellungen gibt es, diese Funktion auf Verbände von Gemeinden im Umland auszudehnen? Die zentralörtliche Funktion einzelner Gemeinden ist auf den verschiedenen Hierarchie− stufen ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge für die Bürger des Landes Brandenburg.",
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"content": "Die zentralen Orte spielen eine wichtige Rolle für die räumliche Steuerung von Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, für Finanzzuweisungen und für die Zulässigkeit von Vorha− ben ebenso wie für fachplanerische Prioritäten im Bereich des Verkehrs, der Wirtschafts− förderung, des Städtebaues oder der Dorfentwicklung. Mit der gegenwärtigen Gemeinde− strukturreform wird die Verwaltungs− und Leitungskraft der Städte, Gemeinden und Ämter durch die Neugliederung dauerhaft gestärkt; das betrifft insbesondere auch die zentralen Orte, einschließlich der Grund− und Kleinzentren im ländlichen Raum. Durch die Überwindung der Kleinteiligkeit und von konkurrierenden Planungen werden Voraussetzungen geschaffen, raumordnerische, wirtschaftliche und infrastrukturelle Zu− sammenhänge zur Weiterentwicklung einheitlicher Lebens− und Wirtschaftsräume wirk− samer umzusetzen. Dies ist ein Prozess, dessen Wirkungen nur mittel− und langfristig bewertet werden können. Weitergehende Vorstellungen bezogen auf das Umland zentraler Orte gibt es bisher nicht. zu Frage 86: Wie werden die Bedeutung und die Qualität regionaler Entwicklungs− konzeptionen für ländliche Räume eingeschätzt, wie ist der Erarbei− tungsstand in Brandenburg und auf welche Weise werden Planungs− träger dabei unterstützt? Regionale Entwicklungsansätze sollen sich vor allem in den Entwicklungsplänen der Re− gionen widerspiegeln (vgl. Antwort auf Frage 83). Darüber hinaus wurden für Teilräume spezifische Entwicklungskonzepte zum Beispiel im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative LEADER + erarbeitet. Ihre Umsetzung beginnt gegenwärtig. Die Akteure werden im Rah− men der eigenen Schwerpunktsetzung durch Fördermittel der EU und des Landes unter− stützt. Im stadtnahen Verflechtungsraum Berlin−Brandenburg wurden auf Wunsch von Kommu− nen, Ämter und Vereinen für einige Regionalparks handlungsorientierte Entwicklungskon− zeptionen und Maßnahmenprogramme erarbeitet. zu Frage 87: Welche wichtigsten Gründe sind der Landesregierung bekannt, wenn es zu Diskrepanzen zwischen der Erarbeitung von regionalen Entwick− lungskonzeptionen und deren Umsetzung kommt? Da Entwicklungskonzeptionen nur die Grundlage bilden, müssen für die Umsetzung von Einzelprojekten und Maßnahmen individuell geeignete Fördermittel akquiriert werden. Eine dauerhafte Förderung regionaler Initiativen z.B. über eine institutionelle Förderung durch die Landesregierung ist ausgeschlossen. zu Frage 88: Erachtet es die Landesregierung für sinnvoll, die Mittelvergabe an die Existenz raum− und entwicklungsplanerischer Grundlagen zu knüpfen? Ja, bei der Mittelvergabe werden sowohl durch die kommunalen Antragsteller wie auch durch die Bewilligungsbehörden Grundlagen der Raumordnung − insbesondere der Re− gionalpläne − berücksichtigt. Die Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung be− rücksichtigen bei der gemeinsamen regionalen Schwerpunktsetzung mit den Ämtern und Landkreisen unmittelbar Belange der Raum− und Entwicklungsplanungen.",
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"number": 54,
"content": "V. Kommunalpolitik im ländlichen Raum Gebietsstruktur und Verwaltung zu Frage 89: Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit der kommunalen Verwaltungsstruktur im ländlichen Raum bezogen auf die gegenwärti− gen Erfordernisse? Die gegenwärtige kommunale Verwaltungsstruktur wird im ländlichen wie auch im städti− schen Raum den gegenwärtigen und zukünftigen Erfordernissen nur z. T. gerecht. Dies war ein wesentlicher Ausgangspunkt für die Verabschiedung der Leitlinien für die Entwick− lung der Gemeindestruktur im Land Brandenburg durch die Landesregierung am 11. Juli 2000. Bereits in der Präambel der Leitlinien ist ausgeführt, dass eine Reform erforderlich ist, an deren Ende im Land Brandenburg leistungsstarke amtsfreie Gemeinden und Ämter mit ausreichend leistungsfähigen Mitgliedsgemeinden stehen, die in eigener Verantwortung Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung für ihre Bürger und mit ihnen erfüllen können. Vor Verabschiedung der Leitlinien gab es im Land Brandenburg 152 Ämter (mit 1.413 amtsangehörigen Gemeinden), von denen 28 Ämter weniger als 5.000 Einwohner und davon 4 Ämter weniger als 4.000 und ein Amt weniger als 3.000 Einwohner aufwiesen. Durchschnittlich gehörten den Ämtern neun, meist kleine Gemeinden an. Die kleinen amtsangehörigen Gemeinden sind vielfach nicht in der Lage, gemeindliche öffentliche Einrichtungen zur Durchführung pflichtiger und freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben für ihre Bürger zu unterhalten; es besteht eine beträchtliche Diskrepanz zwischen dem erfor− derlichen Einzugsbereich öffentlicher Einrichtungen einerseits und der Gemeindegröße und der damit regelmäßig verbundenen geringen eigenen Steuerkraft andererseits. Verschärft wird dieses Problem durch einen prognostizierten dramatischen Rückgang der Einwoh− nerzahl insbesondere in den zentrenfernen Landesteilen. Die Zersplitterung des kommu− nalen Finanzvolumens in kleinteilige Entscheidungs− und Handlungsräume erschwert zu− kunftsfähige Investitionsplanungen und eine zielgerichtete Landesförderung. zu Frage 90: Welche Erwartungen verbindet die Landesregierung mit der Gemein− degebietsreform hinsichtlich der Strukturentwicklung im ländlichen Raum? In den Leitlinien für die Entwicklung der Gemeindestruktur im Land Brandenburg vom 11. Juli 2000 sind als Ziele der Reform u. a. definiert: − Die Verwaltungs− und Leistungskraft der Städte, Gemeinden und Ämter durch die Neugliederung so zu stärken, dass sie dauerhaft in der Lage sind, die eigenen und übertragenen Aufgaben sachgerecht, effizient und in hoher Qualität zu erfüllen und die wirtschaftliche Nutzung der erforderlichen kommunalen Einrichtungen zu si− chern; − die raumordnerischen, wirtschaftlichen und verkehrsmäßigen Zusammenhänge, das soziale Gefüge, die geschichtlichen und kulturellen Beziehungen bei der Gliederung der künftigen örtlichen Verwaltungseinheiten zu berücksichtigen und deren Wei− terentwicklung zu einheitlichen Lebens− und Wirtschaftsräumen zu ermöglichen. Die Neugliederung der Gemeinden und Ämter ist in der Freiwilligkeitsphase der Gemein− dereform weit vorangekommen. Seit Verabschiedung der Leitlinien wurden Genehmigun− gen für freiwillige Gemeindeneugliederungen erteilt, durch die sich bis zum Tag der lan− desweiten Kommunalwahlen 2003 die Zahl der Gemeinden von 1.479 (11. 07. 2000) auf 808 (Stand der Genehmigungen zum 07.08.2002) verringern wird. Darüber hinaus liegen dem MI weitere 39 Neugliederungsverträge mit 110 daran beteiligten Gemeinden vor, über die aus unterschiedlichen Gründen bisher noch nicht entschieden werden konnte. Etwa zwei Drittel der gem. Leitlinien erforderlichen Gemeindeneugliede− rungen wurden damit durch freiwillige Gemeindezusammenschlüsse erreicht; zum lan−",
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"number": 55,
"content": "desweiten Abschluss der Reform nach einheitlichen Kriterien gem. Leitlinien sind gesetzli− che Neugliederungen vorgesehen, zu denen sowohl die betroffenen Gemeinden als auch die Bevölkerung dieser Gemeinden in getrennten Verfahren angehört wurden. Die landesweiten Kommunalwahlen im Herbst 2003 werden dann in den neuen Gemein− destrukturen stattfinden. Ab diesem Zeitpunkt werden überall im Land Brandenburg Ge− meindestrukturen bestehen, die eine effizientere Aufgabenerfüllung auf der unteren kom− munalen Ebene ermöglichen und damit bessere Voraussetzungen für eine nachhaltige Strukturentwicklung im ländlichen Raum bieten. Kommunale Finanzausstattung zu Frage 91: Sieht die Landesregierung einen erhöhten finanziellen Bedarf zur Si− cherung der kommunalen Infrastruktur für Gemeinden im ländlichen, besonders peripheren ländlichen Raum im Vergleich zu anderen Ge− bieten? Gibt es Vorstellungen der Landesregierung künftig neben dem Einwohnerschlüssel für Zuweisungen auch einen Flächenschlüssel zur Anwendung zu bringen? Die Landesregierung geht davon aus, dass in den dünn besiedelten Regionen die Siche− rung der kommunalen Infrastruktur größere finanzielle Anstrengungen erfordert als in an− deren Gebieten. Insofern finden bei der Regelung des kommunalen Finanzausgleichs auch die Interessen infrastrukturschwacher Gemeinden des äußeren Entwicklungsraumes mit dem Ziel ihrer Stärkung Berücksichtigung, ohne dabei jedoch den Finanzbedarf aller Kommunen des Landes Brandenburg außer Acht lassen zu können. Die Landesregierung hält es nicht für zweckmäßig, die Gemeindefläche als sogenannten Flächenansatz zu− künftig in den kommunalen Finanzausgleich einfließen zu lassen. Unter der Beachtung der Strukturschwäche der ländlichen Räume wird die Landesregie− rung der Mittelbereitstellung insbesondere die Infrastrukturförderung in diesen Regionen große Bedeutung zumessen. zu Frage 92: Wie kann der oft unbefriedigenden Steuereinnahmesituation in den ländlichen Gemeinden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs begegnet werden? Das Land sorgt mit dem kommunalen Finanzausgleich bereits jetzt dafür, dass steuer− schwache Kommunen in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben in finanzieller Eigen− verantwortung erfüllen zu können. Des Weiteren werden mit dem Finanzausgleich die Fi− nanzkraft− und Strukturunterschiede zwischen den Gemeinden gemildert, damit eine an− nähernd gleiche Versorgung mit öffentlichen Gütern gewährleistet werden kann. Auch die schrittweise Rückführung eines Teils der Investitionspauschale ab dem Jahr 2002 zugunsten der steuerkraftabhängigen Schlüsselzuweisungen führt zu einer Erhöhung des horizontalen Effekts des kommunalen Finanzausgleichs, so dass mehr Mittel an finanzbe− dürftige Gemeinden umgelenkt werden. zu Frage 93: Welche verallgemeinerungswürdigen positiven Beispiele aus ländli− chen Regionen sind der Landesregierung bekannt, wie knappe finan− zielle Mittel effektiver eingesetzt werden können (z.B. durch gemein− same Nutzung und Planung von kommunalen Einrichtungen, Umnut− zung vorhandener Einrichtungen usw.)? Möglichkeiten des kombinierten Einsatzes von verschiedenen Finanzierungsquellen mit dem Ziel einer möglichst integrierten Maßnahmeumsetzung bestehen in unterschiedlicher Weise. Anhand der nachfolgenden Maßnahmen werden einige Beispiele dargestellt:",
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"number": 56,
"content": "− Einbeziehung von Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen der investiven Förderung im ländlichen Raum Durch entsprechenden Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung können Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen juristischen Personen des privaten Rechts den erforderlichen baren Eigenanteil durch Mittel der Bundesanstalt nachweisen. Als Beispiele unter vielen seien hier genannt: − Kultur−, Ferien− und Freizeiteinrichtung in Glashütte − Kirche in Großderschau − Dorfgemeinschaftshaus in Zootzen − Umbau einer ehemaligen Gaststätte zu einem Kultur− und Gemeindezen− trum in Drachhausen − Sanierung des Schlossparks in Sallgast. − Bündelung von Fördermitteln Gestaltung des Ortszentrum in Gramzow Im Zusammenhang mit der Erneuerung der durch den Ort verlaufenden Bundes− strasse wurden die Gehwege und die Freiflächengestaltung zeitgleich aus Mitteln der Dorferneuerung gefördert. Nach Abschluss der Maßnahme erhöht sich die At− traktivität sowohl für Einwohner und Besucher. Sanierung der Kirche in Kröchlendorf Die Kirche befindet sich in Nutzung der Kommune und ist der breiten Öffentlichkeit zugänglich. Die Gesamtmaßnahme wurde durch Verzahnen der verschiedenen Fi− nanzierungsquellen (Richtlinie zur Entwicklung des ländlichen Raumes, Bundes− anstalt für Arbeit, Denkmalschutzmittel) realisiert. Insbesondere durch die Einbe− ziehung von Vergabe−ABM in die Realisierung der Arbeiten konnte der erforderliche Eigenanteil der Kommunen dargestellt werden. − Berücksichtigung unterschiedlicher Nutzungsansprüche Gestaltung des Uckerseenrundwegs Das Gebiet gewinnt zunehmend an touristischer Bedeutung aufgrund der Seenlage und des Naturraumes (Biosphäre). Auf der Grundlage eines Konzeptes für die Entwicklung dieses Gebietes wurde in den Jahren 1998 bis 2002 insbesondere das Wegekonzept mit Mitteln des Son− derprogrammes \"Verbesserung der Infrastruktur im ländlichen Raum / Fremden− verkehr im ländlichen Raum\" weitestgehend umgesetzt. Dabei wurden in diesem naturschutzrelevanten, landwirtschaftlichen, dünnbesiedelten Gebiet keine neuen Wege geschaffen, sondern durch entsprechende Wegebaumaßnahmen an den vorhandenen Wegen die Bedürfnisse der Bewohner, der Landwirte und der Rad− touristen für eine gemeinsame Nutzung kostengünstig realisiert. Fördermittel wur− den kombiniert mit Mittel der Bundesanstalt für Arbeit eingesetzt.",
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"content": "Kommunale Zusammenarbeit und Bürgerbeteiligung, Agendaprozess zu Frage 94: Wie beurteilt die Landesregierung die Bereitschaft von Bürgern, sich im Sinne des Allgemeinwohls für die Gestaltung des eigenen Lebensum− felds und der Lebensbedingungen verantwortlich zu fühlen? Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, vorhandenes Engagement zu unterstützen? Die Bereitschaft von Bürgern zum Engagement für das Allgemeinwohl ist individuell unter− schiedlich ausgeprägt. Allein die große Zahl von Mandatsträger in den Gemeindevertre− tungen und Stadtverordnetenversammlungen, die zahlreichen engagierten Mitglieder von Ortsbeiräten und nicht zuletzt die ca. 48.000 Mitglieder in Freiwilligen Feuerwehren zeigt jedoch, dass es eine breite Bereitschaft gibt, sich für die Entwicklung des eigenen Le− bensumfeldes einzusetzen. Hinzu kommen zahlreiche Kultur− und Heimatvereine sowie Sportvereine, die das Inte− resse der Bürger an ihrem Umfeld, an seiner Gestaltung und Weiterentwicklung deutlich machen. So hat z.B. selbst eine amtsfreie Gemeinde wie Löwenberger Land mit rund 6.880 Einwohnern und 10 Ortsteilen 42 Vereine, in denen sich die Bürger engagieren. Allein die Zahl der jährlichen Dorffeste, der Heimatstuben und kleinen örtlichen Museen − all dies ehrenamtlich getragen − zeugen von der Bereitschaft breiter Teile der Bevölkerung, im In− teresse des Gemeinwohls zu wirken. Unterstützung erfährt dieses Engagement u.a. durch die Ortsteilverfassung in der Ge− meindeordnung (GO), die eine rechtliche Grundlage für ein lebendiges gesellschaftliches Leben in jedem Ort − bis hin zu einem eigenen Finanzbudget − bietet. zu Frage 95: Wie bewertet die Landsregierung die bestehenden rechtlichen Mög− lichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, Vorhaben und Projekte mit be− sonderen Auswirkungen in ihrer ländlichen Umgebung zu verhindern bzw. gestalterisch mitwirken zu können? Bürgerinnen und Bürger haben − nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen plebiszitären Elemente wie Einwohnerantrag (§ 19 GO), Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (§ 20 GO) − in hohem Maße die Möglichkeit, die Entwicklung ihres Lebensumfelds gestalterisch zu beeinflussen. Praktische Beispiele der Mitwirkung der ländlichen Bevölkerung an der Entscheidungs− vorbereitung für die Dorfgemeinschaft sind die aktive Mitwirkung am Prozess der Dorfer− neuerungsplanung und der Vorbereitung der Maßnahmen zu deren Umsetzung sowie die Beteiligung der Teilnehmer an Flurbereinigungsverfahren (derzeit rd. 36.000 Eigentümer, Landbewirtschafter und Kommunen). zu Frage 96: Sieht die Landesregierung in der Agenda−21−Bewegung Handlungs− ansätze für eine Vernetzung im Bereich der kommunalen Zusammen− arbeit in ländlichen Räumen? In den vergangenen Jahren haben eine Vielzahl Brandenburgischer Gemeinden, Ämter und Landkreise Beschlüsse im Sinne des Kapitels 28 der Agenda 21 gefasst. Der Inhalt der gefassten Beschlüsse ist dabei unterschiedlich und reicht von der Absicht, in einen Prozess zur Lokalen Agenda 21 einzutreten bis zur Verabschiedung von Programmen. Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen haben mittlerweile etwa 90 Gemeinden und 7 Landkreise solche Beschlüsse gefasst.",
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"content": "Die Landesregierung begrüßt und unterstützt diesen Prozess. Gerade in den peripheren ländlichen Regionen kommt der Entwicklung der endogenen Potenziale, insbesondere der Humanpotenziale, eine enorme Bedeutung zu. Sie ist die Fähigkeit zur Kooperation und besonders zur Netzwerkarbeit zwischen den einzelnen Akteuren ein wesentlicher Faktor bei der Regionalentwicklung. Agenda−Initiativen können hierbei auf Grund ihres ganzheit− lichen und auf die Zukunftsfähigkeit der Kommune und der Region gerichteten Ansatzes eine Schlüsselfunktion übernehmen. Zum Beispiel im Süden Brandenburgs gibt es inzwischen eine sich verbreiternde Agenda 21−Bewegung auf kommunaler und auf Landkreisebene. Im Landkreis Elbe−Elster sind hier u.a. zu nennen der \"Wirtschaftsraum Schraden e.V.\" und das Projekt \"Region in Ak− tion\" in Massen. Auf Grund ihrer überregionalen Bedeutung besonders hervorzuheben ist die Initiative der \"Lokalen Agenda 21 Lauchhammer\" aus dem Landkreis Oberspreewald− Lausitz, die am 23./24.Mai 2002 den \"Ersten lokalen Agenda 21−Tag Ostdeutschlands\" durchgeführt hat. Diese Konferenz bildete eine Plattform für einen intensiven Erfahrungs− austausch. Ein weiterer positiver Effekt der Konferenz war der Beitrag zu einer stärkeren Vernetzung der vielfältigsten Agenda−Akteure innerhalb des Landes Brandenburg, aber auch über die Landesgrenzen hinweg. Die Konferenz wurde durch die Landesregierung fachlich und finanziell unterstützt. zu Frage 97: Wie beurteilt die Landesregierung die Wirksamkeit gesellschaftlicher Aktivitäten im Rahmen der Agenda−Arbeit und in welchen Bereichen werden hierbei Reserven gesehen? Die Landesregierung vertritt die Ansicht, dass die Aktivitäten im Rahmen der Lokalen Agenda − Bewegung zur Stärkung des Demokratieverständnisses und zum Gemeinwohl beitragen und das bürgerschaftliche Engagement fördern. Den Akteuren kommt deshalb eine hohe Wertschätzung zu. Viele Aktivitäten und Projekte sind von hoher Qualität und haben großen Nutzen für die Entwicklung der Gemeinden und der Lebensbedingungen vor Ort. Beispielsweise gehören zu den zentralen Aspekten der Agenda 21 die Partizipation, das Engagement der Bürger in und für ihre Gemeinde und der Dialog über Wege einer zukunftsgerechten Entwicklung. Die Agenda−Prozesse haben vielfach auch dazu beigetragen, dass diverse Planungsin− strumente, die die Möglichkeit bieten, unter breiter Beteiligung auf die Entwicklung der Gemeinde Einfluss zu nehmen, von den Bürgern stärker genutzt werden. Allerdings nimmt die Landesregierung aus Rücksicht auf die kommunale Selbstverwal− tungshoheit grundsätzlich keinen Einfluss auf die Kommunen bezüglich ihrer Aktivitäten zur Lokalen Agenda 21. Die Kommunen entscheiden unabhängig, wann und in welchem Um− fang sie auf diese Reserve des bürgerschaftlichen Engagements zurückgreifen. zu Frage 98: Wie werden die vorhandenen Agenda−Büros seitens der Landesregie− rung unterstützt, wie hoch ist die Förderung und wie erfolgt die Koor− dinierung zwischen den Ministerien und Fachressorts? Entsprechend der entwickelten Projekte vor Ort kann die Unterstützung der Landesregie− rung für die Arbeit in den Agenda−Büros, die sich entweder in Trägerschaft von Kommunen oder von Nichtregierungsorganisationen befinden, nach deren Bedarf in Anspruch ge− nommen werden. Neben den Förderrichtlinien des Landes, die dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet sind und deren zukunftsbeständige Entwicklungen voran bringen, steht seitens der Landesregierung für die Unterstützung des Lokalen Agenda −Prozesses im Rahmen der Förderaktion \"Nachhaltige Entwicklung − Lokale Agenda 21 im Land Brandenburg\" ein Servicepaket zur Verfügung, das sowohl fachliche als auch finanzielle Unterstützung er− möglicht.",
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"content": "Die Fördergrundsätze der Aktion \"Nachhaltige Entwicklung − Lokale Agenda 21 im Land Brandenburg\" sind unter www.brandenburg.de/land/mlur/politik/foerder/agenda21.htm veröffentlicht. Im Jahre 2002 stellt die Landesregierung dafür 100.000 zur Verfügung. Eine direkte Koordination der Agenda−Prozesse auf kommunaler Ebene erfolgt durch die Landesregierung nicht. Indirekt erfolgt eine Koordination durch Information im Rahmen der Aktion \"Nachhaltige Entwicklung − Lokale Agenda 21 im Land Brandenburg\", indem inte− ressierten Initiativen fachliche und organisatorische Beratung angeboten wird und der Er− fahrungsaustausch zwischen den Akteuren unterstützt wird. VI. Umsetzung und Effektivität der Politik für die ländlichen Räume zu Frage 99: Wie koordinieren die Ministerien die Maßnahmen für die ländlichen Räume? und zu Frage 100: Welche besonderen Anforderungen ergeben sich für die Landesre− gierung aus der konsequenten Anwendung des Subsidiaritätsprin− zips bei der Politik für den ländlichen Raum? Durch das Zusammenwirken mit den Landkreisen und Gemeinden wird eine regionale Schwerpunktsetzung in Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips gewährleistet. Für die Um− setzung der speziellen Maßnahmen der Förderung der ländlichen Räume sind die Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung zuständig. Diese stimmen die Maßnahmen im Rahmen von Koordinierungsgruppen unter Beteiligung der Landkreise, der regionalen Arbeitsämter, der regionalen Planungsstellen, der Straßenbauämter, touristischer Interes− senvertreter und anderer Beteiligter ab. Wesentlich für die Maßnahmeumsetzung sind die im Jahre 2002 erarbeiteten \"Leitlinien für die ländliche Entwicklung\" der jeweiligen Region. Mit ihnen erfolgt eine räumliche und zeit− liche Schwerpunktsetzung. zu Frage 101: Hält die Landesregierung eine veränderte Abgrenzung von Verant− wortung insbesondere gegenüber dem Bund und der EU zukünftig für erforderlich und wenn ja, warum und wie? Die Landesregierung geht davon aus, dass es einer grundsätzlich veränderten Abgrenzung von Verantwortung insbesondere gegenüber dem Bund und der EU nicht bedarf. Es erscheint jedoch erforderlich, Einfluss auf eine Minimierung der verfahrensseitigen (insbesondere der Kontroll−)Aufwendungen vor allem gegenüber der EU zu nehmen. zu Frage 102: Wie erfasst und kontrolliert die Landesregierung die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen für die ländlichen Regionen? Welche Ansätze er− wiesen sich als besonders erfolgreich und welche sollen zukünftig korrigiert werden? Die Wirksamkeit der Maßnahmen der ländlichen Entwicklung wird durch ein umfassendes Kontroll− und Evaluierungssystem gewährleistet. Dabei hat sich die Arbeit mit Indikatorensystemen in Verantwortung der einzelnen Ressorts bewährt. So werden Förderrichtlinien grundsätzlich nur genehmigt bzw. in ihrer Laufzeit verlängert, wenn ein Effizienznachweis erbracht wird. Dieses Anliegen wird durch den Förderprogrammausschuss der Landesregierung koordiniert. Darüber hinaus werden für die Operationellen Programme von unabhängigen Gutachtern Bewertungen der Wirksam− keit der Förderungen auf Programmebene vorgenommen und vertiefende Untersuchungen durchgeführt.",
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