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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 3/5679 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2141 des Abgeordneten Werner Firneburg Fraktion der DVU Drucksache 3/5556 Aufruhr im Asylbewerberheim II Wortlaut der Kleinen Anfrage 2141 vom 18.02.2003: In dem multi−kulturellen Asylbewerberheim in Müncheberg sollen auch Straftaten begangen worden sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele und welche Straftaten, die von der Polizei Asylbewerbern zugerechnet wurden, sind seit Eröffnung des Asylbewerberheims in Müncheberg von der Polizei jährlich registriert worden? 2. Wie oft musste seit Eröffnung des Asylbewerberheims die Polizei einschreiten, um Auseinandersetzungen in der Unterkunft oder in der näheren Umgebung zu unter− binden? Wurde auch die Polizei tätlich angegriffen? Wenn ja, wann? 3. Wie oft hat die Polizei seit Eröffnung der Unterkunft Asylbewerber a) wegen Straftaten b) wegen angeordneter Abschiebung festgenommen? 4. Wie viele Asylbewerber des Asylbewerberheims in Müncheberg sind länger als 3 Tage ihrer Unterkunft fern geblieben? Warum hat der Innenminister des Landes Asylbewerbern noch eine Schonfrist eingeräumt, wenn sie ihre Aufenthaltspflicht verletzt hatten? 5. Wie viele Asylbewerber mussten seit der Eröffnung des Asylbewerberheims jährlich zur Fahndung ausgeschrieben werden, weil sie trotz Einräumung einer Schonfrist nicht rechtzeitig wieder in ihre Unterkunft zurückgekehrt sind? Datum des Eingangs: 21.03.2003 / Ausgegeben: 31.03.2003",
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"content": "6. Wie viele Asylbewerber mussten seit der Eröffnung des Asylbewerberheims jährlich zur Fahndung ausgeschrieben werden, weil sie a) Straftaten verübt hatten, b) gegen ausländerrechtliche Vorschriften (z. B. Flucht wegen Anordnung der Abschiebung) verstoßen hatten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Kleine An− frage wie folgt: zu Frage 1: Das Asylbewerberheim in 15374 Müncheberg, Seelower Str. 07 (Landkreis Mär− kisch−Oderland) wurde am 04.02.1993 eröffnet und am 04.02.2003 wegen Ablauf des Vertrages mit dem Betreiber geschlossen. Erkenntnisse zur Straftaten liegen im Polizeilichen Auskunftssystem Straftaten des Landes Brandenburg (PASS) seit 1998 vor. Zu Straftaten, die vor 1998 begangen wurden, können keine statistischen Aussagen getroffen werden. Folgende Straftaten sind durch im Asylbewerberheim Müncheberg wohnende Asylbewerber dort begangen worden: 1998 3 Straftaten (Körperverletzungen) 1999 4 Straftaten (Urkundenfälschung, Brandstiftung, Verstoß Asylverfahrens− gesetz, Verstoß Betäubungsmittelgesetz) 2000 2 Straftaten (Unterschlagung, Verstoß Asylverfahrensgesetz) 2001 4 Straftaten (Widerstand, Körperverletzungen, Leistungsbetrug) 2002 12 Straftaten (Körperverletzungen, Bedrohung, Nötigung, Leistungsbetrüge reien, Sachbeschädigungen, Verstoß Asylverfahrensgesetz, Verstoß Betäubungsmittelgesetz) 2003 2 Straftaten (Körperverletzung, Bedrohung). zu Frage 2: Polizeiliche Einsätze in der näheren Umgebung des Asylbewerberheimes und tätli− che Angriffe auf die Polizei wurden nicht registriert. Im Jahr 2001 wurden 15 Soforteinsätze im Asylbewerberheim Müncheberg, davon 4 Einsätze zur Unterbindung von Auseinandersetzungen, wie Körperverletzung, Be− drohung, Belästigung und Familienstreitigkeiten durchgeführt. Im Jahr 2002 wurden 24 Soforteinsätze, davon 6 Einsätze zur Unterbindung von Auseinandersetzungen im Asylbewerberheim durchgeführt. Polizeiliche Einsätze werden erst seit dem Jahr 2001 in einem elektronischen Sys− tem erfasst. Im Rahmen der gemäß § 60 Abs. 3 GOLT zur Verfügung stehenden Zeit für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage ist der Landesregierung die von dem Frage− steller erbetene Auskunft über die zuvor genannten Angaben hinaus nicht möglich.",
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"content": "zu Frage 3: Im Jahr 2001 wurden wegen einer Straftat neun Asylbewerber und wegen ange− ordneter Abschiebung zwei Asylbewerber durch die Polizei festgenommen. Im Jahr 2002 wurden wegen einer Straftat acht Asylbewerber und wegen angeord− neter Abschiebung ein Asylbewerber festgenommen. Weitere Auskünfte zu Angaben von festgenommenen Asylbewerbern seit der Er− öffnung des Asylbewerberheimes sind der Landesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Angaben im Sinne der Fragestellung nach Anzahl der Asylbewerber in Müncheberg, die länger als 3 Tage der Unterkunft fern geblie− ben sind, vor. Den Begriff \"Schonfrist\" im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewer− bern in einem Asylbewerberheim kennt das Gesetz nicht. Das Asylverfahrensgesetz regelt unter anderem den Aufenthalt von Ausländern, die Schutz als politisch Ver− folgte oder Schutz vor Abschiebung beantragen. Darüber hinaus wurden durch das Ministerium des Innern keine Festlegungen getroffen. zu Frage 5: Eine Beantwortung kann mit Blick auf die Antwort zur Frage 4 nicht erfolgen. zu Frage 6: a) Fahndungen sind grundsätzlich nach ihrer Löschung im polizeilichen System nicht mehr erfasst und damit nicht mehr recherchierbar. b) Die Ausschreibungen zur Fahndung werden durch die zuständige Auslän− derbehörde nur von vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerbern veranlasst, wenn für diese ein Passersatzpapier vorhanden ist. Die Ausschreibung zur Fahndung durch die Ausländerbehörde ist nur möglich, wenn der Aufenthalt des Ausländers unbekannt ist und er unter der von ihm angegeben Anschrift oder Anschrift der Unterkunft nicht erreichbar ist (gem. § 66 Asylverfahrens− gesetz) oder zum Zwecke der Aufenthaltsbeendigung (gem. § 42 Abs. 7 Ausländergesetz). Eine statistische Erhebung wird zu diesem Sachverhalt nicht durchgeführt.",
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