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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 2/4609 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1453 der Abgeordneten Rainer Neumann und Joachim Stöcker Fraktion der CDU Drucksache 2/4402 Deichrückverlegung Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1453 vom 29.08.1997: Obwohl im Zuge der Untersuchungen zur Deichrückverlegung im Bereich Lenzen-Wustrow bisher nur das hydraulisch-morphologische Gutachten vorliegt und Ergebnisse der Untersuchungen zur Dränge- und Grundwasserproblematik (s. Kleine Anfrage Nr. 1320) sowie des Forschungsprojektes der Naturparkverwaltung, das die Auswirkungen der Deichrückverlegung auf die Stadt Lenzen klären soll (s. \"MAZ\" vom 16. 04. 1997), noch ausstehen, verkündete der Umweltminister des Landes Brandenburg bereits in der Presse, daß das Naturschutzprojekt Deichverlegung verwirklicht wird (s. \"Der Prignitzer\" vom 10. 06. 1997). Ich frage die Landesregierung: 1. Warum hat der Umweltminister des Landes Brandenburg bereits eine positive Entscheidung zur o. g. Deichrückverlegung getroffen und bekanntgegeben, obwohl z. B. die ersten Untersuchungsergebnisse des Forschungsprojektes, das die Auswirkungen der Deichrückverlegung auf die Stadt Lenzen klären soll (Gesamtlaufzeit: bis 1998), erst im Laufe des Jahres 1997 vorliegen werden (s. \"MAZ\" vom 16. 04. 1997)? 2. Wie begründet die Landesregierung diese Entscheidung? 3. Welche Kosten werden durch das Forschungsprojekt, das die Auswirkungen der Deichrückverlegung auf die Stadt Lenzen klären soll (s. Frage 1), insgesamt verursacht, und wie werden sie finanziert?",
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"content": "Datum des Eingangs: 21.10.1997 / Ausgegeben: 27.10.1997 4. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, daß die mit der Deichrückverlegung vorgesehene Schlitzung der bisherigen Deichtrasse zu einer Überflutung des Rückdeichungsabschnittes führt, untergliedert nach: a) Höhe des Wasserpegels, ab dem eine Überflutung dieser Flächen eintritt und b) Häufigkeit des Erreichens bzw. des Überschreitens dieser Pegelhöhe in diesem Elbeabschnitt in den letzten 40 Jahren? 5. Wieviel beträgt die durch die Deichrückverlegung bei Hochwasser prognostizierte kurzfristige Wasserspiegelabsenkung im Rückdeichungsabschnitt (Untersuchungs-ergebnis)? 6. Welche konkreten Auswirkungen auf die Leichtigkeit des Schiffverkehrs sind bei einer Rückdeichung und der sich damit verändernden Feststofftransportverhältnisse zu erwarten (Untersuchungsergebnisse)? 7. Da durch die Deichrückverlegung keine Verbesserung des Hochwasserschutzes erreicht werden kann (s. Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage Nr. 1320), gleichzeitig jedoch die vorhandenen Elbedeiche nicht ausreichend standsicher und somit sanierungsbedürftig sind (s. Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage Nr. 1320), wie rechtfertigt die Landesregierung angesichts der katastrophalen Haushaltslage (Abschluß der Sanierungsarbeiten an den Elbedeichen ist deshalb erst in ca. 20 Jahren möglich) den Mehraufwand für die Deichrückverlegung in Höhe von 11,5 Mio. DM? 8. Wie wird dieser Mehraufwand finanziert? 9. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen, um eine Existenzgefährdung der landwirtschaftlichen Unternehmen, deren Flächen im Zuge der Rückdeichung erworben werden sollen, auszuschließen? 10. Mit welchen Kosten für diese Maßnahmen wird gerechnet, und wie werden sie finanziert? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung strebt eine Umsetzung des Elbe-Ökologie-Projektes an. Dabei wird den Ergebnissen eines notwendigen Planfeststellungsverfahrens nicht vorgegriffen. Hauptziel des Forschungsprojektes ist es, im Sinne eines Pilotvorhabens Aussagen über die Folgen von Deichrückverlegungen im allgemeinen modellhaft zu erheben. Dabei",
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"content": "werden u.a. Aussagen über die Folgen einer Deichrückverlegung für die Stadt Lenzen -insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Grundwassersituation- erarbeitet. Zu Frage 2: Eine diesbezügliche Entscheidung der Landesregierung liegt nicht vor. Zu Frage 3: Wie bereits in der Beantwortung zu der Kleinen Anfrage Nr. 1320 (hier Fragen 2 u. 3) ausgeführt, beträgt das finanzielle Volumen des Forschungsprojektes, das zu 100 % vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) finanziert wird, ca. 3,5 Mio. DM. Zu Fragen 4 und 5: Die Untersuchungen des hydraulisch-morphologischen Gutachtens liegen vor, sind allerdings bisher noch nicht abgestimmt und endgültig abgenommen. Nach den bisher vorliegenden Zwischenergebnissen soll das künftige Vorland an mehreren Tagen im Jahr über die gesamte Länge der Rückdeichungsstrecke durchströmt werden. Die Füllung soll dabei bei anlaufendem Hochwasser sowohl von oberstrom (Einströmungsbeginn etwa bei 3 1200 m /s), als auch von unterstrom (Einströmungsbeginn etwa bei 3 900 m /s) über die vorgesehenen Schlitze im abgesenkten Altdeich erfolgen. Die Höhe des Wasserspiegels bei Überflutungsbeginn liegt zwischen 16.40 und 17.00m ü NN. Die Abflußmenge in der 3 Elbe von 1200 m /s wird im Mittel (Jahresreihe 1940/91) an 47 Tagen im Jahr überschritten. In dem Gutachten über die hydraulische Untersuchung der Rückdeichung Lenzen-Wustrow wird eine kurzfristige maximale Wasserspiegelabsenkung bei Bemessungshochwasser von 58 cm für den Bereich der Deichrückverlegung angegeben. Wenn das Vorland der Sukzession überlassen wird, kann sich die Wasserspiegelabsenkung in ferner Zukunft durch Sedimentablagerungen im Deichvorland um 20 - 25 cm verringern. Zu Frage 6: Im Umfeld der Rückdeichungen führen bei Hochwasser die Veränderungen des Wasserspiegelgefälles und der Fließgeschwindigkeit zur Beeinflussung des Geschiebetransportes. Zur Prüfung der Auswirkungen auf den Schiffverkehr sind weitere Untersuchungen durch die Bundesanstalt für Wasserbau vorgesehen. Zu Frage 7: Die Landesregierung verweist auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 1320. Zu Frage 8: Finanzierungsmöglichkeiten, auch über Drittmittel, werden zur Zeit geprüft. Durch die Finanzierung der bisherigen Maßnahmen",
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"content": "zur Vorbereitung der Deichrückverlegung im Rahmen eines EU-LIFE- Projektes sowie der wissenschaftlichen Untersuchungen zur Deichrückverlegung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) war es möglich, über das Deichrückverlegungsprojekt Fördermittel für das Land Brandenburg einzuwerben. Zu Frage 9: Eine Deichrückverlegung wird nur so erfolgen, daß eine Existenzgefährdung landwirtschaftlicher Betriebe ausgeschlossen ist. Die Instrumente des Vertragsnaturschutzes werden an die spezifische Situation im Rückdeichungsareal angepaßt und gezielt eingesetzt. Zudem sind alternative Einkommensmöglichkeiten wie der Aufbau einer Baumschule für Auenwaldgehölze gefördert worden, so daß sich der hauptsächlich im Rückdeichungsareal tätige Landwirtschaftsbetrieb neue Einkommensmöglichkeiten erschließen kann. Darüber hinaus werden im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes die Veränderungen der Ertragslage im Zuge der Auenwaldneuanlage geprüft. Zu Frage 10: Zur Zeit können keine Angaben zum Mittelbedarf und zur Finanzierung nach erfolgter Rückdeichung gemacht werden.",
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