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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 5/4735 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1813 des Abgeordneten Jens Lipsdorf FDP-Fraktion Drucksache 5/4660 Umzug der Landesärztekammer von Cottbus nach Potsdam Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1813 vom 19.01.2012: Die Landesärztekammer (LÄKB) prüft nach eigenen Angaben einen Umzug nach Potsdam. Laut Medienberichten hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Branden- burg der Landesärztekammer angeboten, in einen KV-Neubau umzuziehen. Die Auf- gabe des Standortes in Cottbus mit seinen 45 Mitarbeitern wäre ein weiterer Schritt in der Abkoppelung der Lausitz. Bereits heute stehen viele Kommunen im Land Brandenburg vor der Herausforderung, dringend benötigte Ärzte zu werben, die sich in der Region niederlassen. Wenn die LÄKB als wichtiger Ansprechpartner der nie - dergelassenen Ärzte ins über 100 Kilometer entfernte Potsdam zieht, dann werden die Anreize für Ärzte, sich in der Region niederzulassen, deutlich verringert. Zudem hat die LÄKB erst 2008 ein 1,4 Millionen Euro teures, neues Gebäude in Cottbus be - zogen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu einem möglichen Umzug der LÄKB von Cottbus nach Potsdam vor? 2. Hatte die Landesregierung bereits im Jahr 2008 Anlass zu der Vermutung, dass ein solcher Umzug in der Diskussion steht? 3. Sind in den Bau des heutigen Sitzes der LÄKB in Cottbus Fördermittel geflossen? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? 4. Wird der Umzug der LÄKB von Cottbus nach Potsdam seitens der Landesregie- rung unterstützt? a) Wenn ja, inwieweit? b) Wenn nicht, welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die LÄKB am Standort Cottbus zu erhalten? 5. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu einem möglichen Umzug der Landeszahnärztekammer (LZKB) nach Potsdam vor? 6. Wird der Umzug der LZKB von Cottbus nach Potsdam seitens der Landesregie- rung unterstützt? Datum des Eingangs: 09.02.2012 / Ausgegeben: 14.02.2012",
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"content": "a) Wenn ja, inwieweit? b) Wenn nicht, welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die LZKB am Standort Cottbus zu erhalten? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Informationen liegen der Landesregierung zu einem möglichen Um- zug der LÄKB von Cottbus nach Potsdam vor? zu Frage 1: Der Landesregierung liegen seit dem 26. November 2011 Hinweise dar- über vor, dass die Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) einen möglichen Um- zug diskutiert. Die 11. Kammerversammlung der LÄKB hat in der o. g. Sitzung be- schlossen, den Vorstand der LÄKB zu beauftragen, die wirtschaftlichen und politi - schen Auswirkungen eines Umzugs der Hauptgeschäftsstelle von Cottbus nach Potsdam zu prüfen und zur nächsten Kammerversammlung am 28. April 2012 zu be - richten. Eine von der Kammerversammlung eingesetzte Kommission unterstützt und berät dabei den Vorstand. Der Beschluss steht im Zusammenhang mit der Entschei- dung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung vom 19. Oktober 2011, eine neue Immobilie im Bornstedter Feld in Potsdam zu bauen. Frage 2: Hatte die Landesregierung bereits im Jahr 2008 Anlass zu der Vermutung, dass ein solcher Umzug in der Diskussion steht? zu Frage 2: Nein. Frage 3: Sind in den Bau des heutigen Sitzes der LÄKB in Cottbus Fördermittel ge- flossen? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? zu Frage 3: Nein. Frage 4: Wird der Umzug der LÄKB von Cottbus nach Potsdam seitens der Landes- regierung unterstützt? a) Wenn ja, inwieweit? b) Wenn nicht, welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die LÄKB am Standort Cottbus zu erhalten? zu Frage 4: Die Entscheidung über den Sitz der Kammer obliegt der Kammerver- sammlung der LÄKB. § 1 Absatz 3 der Hauptsatzung der LÄKB schreibt Cottbus als Sitz der Landesärztekammer mit der dazu gehörenden Hauptgeschäftsstelle vor. Satzungsänderungen bedürfen nach § 21 des Brandenburgischen Heilberufsgeset- zes der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Rechtsaufsicht führt das Mi- nisterium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Es besteht ein Anspruch auf Genehmigung einer Satzungsänderung, wenn das geltende Recht beachtet wird. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Delegierten der brandenburgischen Ärzteschaft nach Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile im Ergebnis eine begrün- dete Entscheidung im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsangelegenheiten treffen wer- den.",
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"content": "Frage 5: Welche Informationen liegen der Landesregierung zu einem möglichen Um- zug der Landeszahnärztekammer (LZKB) nach Potsdam vor? zu Frage 5: Der Landesregierung liegen keine Informationen zu einem möglichen Umzug der Landeszahnärztekammer nach Potsdam vor. Frage 6: Wird der Umzug der LZKB von Cottbus nach Potsdam seitens der Landes- regierung unterstützt? a) Wenn ja, inwieweit? b) Wenn nicht, welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die LZKB am Standort Cottbus zu erhalten? zu Frage 6: Die Beantwortung von Frage 6 entfällt.",
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