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            "content": "Landtag Brandenburg                       Drucksache   3/1197 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 446 des Abgeordneten Andreas Kuhnert Fraktion der SPD Drucksache 3/1018 Landtagsneubau/Landtagsumbau Wortlaut der Kleinen Anfrage 446 vom 20.04.2000: Der Landtag Brandenburg hat im Regelfall 88 Abgeordnete. Das wäre ein Abgeordneter je rund 28.000 Einwohner. Der Durchschnitt der westlichen Flächenländer liegt bei etwa 57.000 Einwohner pro Abgeordneten. Legt man diesen Durchschnitt/West zugrunde, so hätte das Bran- denburgische Parlament nur noch 44 Abgeordnete. Ferner ist diese Einsparmaßnahme auch mit Blick auf die im Jahr 2004 auslaufenden Bundessonderzuweisungen zu überdenken. Im Blick auf einen Landtagsneubau oder einen Landtagsumbau wäre natürlich zu überlegen, ob das Parlament den westlichen Durch- schnitt angepasst werden sollte. Damit könnten beim Neu- oder Umbau erhebliche Gelder gespart werden. Ferner wäre dies auch zu überlegen in Blick auf eine mögliche Länderfusion mit Berlin oder anderen Bundesländern. Ich frage die Landesregierung: 1.   Wird die Landesregierung dem Landtag eine Empfehlung für ein verkleinertes Parlament geben, um auch in diesem Be- reich das Prinzip der Sparsamkeit umzusetzen? 2.   Wie bewertet die Landesregierung in Blick auf mögliche Länderfusionen, die vermutlich in den nächsten 10 bis 20 Jahren anstehen werden, die Notwendigkeit, auch die Zahl der Parlamentarier zu reduzieren? 3.   Wie beurteilt die Landesregierung solche Einsparüberlegun- gen mit Blick auf das Jahr 2004, für das die Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen für die Ostländer neu geregelt werden müssen? Datum des Eingangs: 24.05.2000 / Ausgegeben: 29.05.2000",
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            "content": "Namens der Landesregierung beantwortet  der Chef der Staatskanz- - lei die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Nein. Größe und Wahlmodus zur Bestimmung der Zusammensetzung des Parlaments liegen nicht in der Zuständigkeit der Landesregie- rung. zu Frage 2: Mögliche Länderfusionen setzen entsprechende Vertragsverhandlun- gen voraus. Sinn möglicher Länderfusionen ist nach Auffassung der Landesregierung auch die Reduzierung der Kosten für politi- sche Führung. zu Frage 3: Einsparpotenziale zur Konsolidierung des Landeshaushaltes sieht die Landesregierung insbesondere im Bereich der Exekutive. Die Größe der Landtage dürfte auf die Verhandlungen zum sogenannten \"Solidarpakt II\" keine Auswirkungen haben. Hier geht es vielmehr um den erheblichen Nachholbedarf der Ostländer im gesamten In- frastrukturbereich.",
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