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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 3/3159 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1182 des Abgeordneten Stefan Sarrach Fraktion der PDS Drucksache 3/3036 Informationstafel in der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) Eisenhüttenstadt Wortlaut der Kleinen Anfrage 1182 vom 04.07.2001: Im Gespräch mit Flüchtlingshilfegruppen ist mir mitgeteilt worden, dass die nachstehend abgedruckte Informationstafel für Asylbewerber: \"Hello! - Bonjour! - Ola! - Guten Tag! - arabisch ... türkisch Wir sind einige regierungsunabhängige Gruppen, die gegen Rassismus und für die Rechte von Flüchtlingen arbeiten. Leider gibt es hier in der Erstaufnahmestelle Eisenhüttenstadt keine Asylverfahrensberatung. Deshalb möchten wir ihnen an dieser Tafel einige Ratschläge und Informationen zu Ihrem Asylverfahren geben. (auch in arabisch und türkisch!) Nach ihrer Ankunft hier werden Sie bald einen Termin bekommen für die Anhörung über ihre Asylgründe. Diese Anhörung findet vor dem Bundesamt statt, welches sich hier auf dem Gelände befindet. Bei der Anhörung müssen Sie Ihren Asylantrag begründen. Die Anhörung vor dem Bundesamt ist der Grundstein Ihres Asylantrages! Dies ist die einzige Gelegenheit für Sie, die Gründe anzugeben, weshalb Sie geflohen sind und weshalb Sie nicht mehr in Ihr Heimatland zurückkehren können. Diese Begründung ist sehr wichtig für den weiteren Verlauf Ihres Asylverfahrens! Sie müssen die Gründe für ihre Flucht und den konkreten Auslöser für den Entschluss, Ihr Land zu verlassen sowie den Fluchtweg sehr genau be- schreiben. Alle Dokumente, Zeitungsartikel und Beweismittel, die Ihr Asylbegehren belegen, sollten Sie vorlegen. Ein späteres Vorbringen könnte unberücksichtigt bleiben. Deswegen erzählen Sie bitte alles, was Ihnen persönlich passiert ist oder was Sie zu befürch- ten haben. Datum des Eingangs: 13.08.2001 / Ausgegeben: 20.08.2001",
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"content": "2 Es ist wichtig, alle Einzelheiten anzugeben. Die allgemeine Situation in ihrem Heimatland ist nicht so wichtig wie die ganz konkrete Verfolgung, die ihnen persönlich wiederfahren ist. Falls Sie Bedenken haben, dass es gefährlich oder nachteilig sein könnte, bestimmte Informa- tionen zu geben, erklären und begründen Sie dies! Frauen könnten beantragen, von einer weiblichen Anhörerin und einer Dolmetscherin befragt zu werden. Alles, was Sie in der Anhörung sagen, wird protokolliert. Unterschreiben Sie das Protokoll erst, wenn es Ihnen übersetzt worden ist, nichts fehlt und Sie einverstanden sind. Sind Sie nicht einverstanden, weil etwas falsch dargestellt oder weggelassen wurde, unterschreiben Sie das Protokoll nicht! Denn ein unterschriebenes Protokoll ist nicht mehr zu korrigieren! Um sich gut auf das Interview vorzubereiten, können Sie sich hier ... ? ... (auf dem Gelände der Zast. in der Bibliothek oder im Cafe ???) oder bei den unten angegebenen Kontakt- adressen die Broschüre \"Take the right steps\" und \"Basiswissen Asylrecht\" besorgen. Sollte die Broschüre einmal nicht vorhanden sein, melden Sie sich bitte bei der Gruppe Ikiri c/o Café Olé Tel.: 0173/ 6024607. Wenn Ihr Asylantrag abgelehnt worden ist, haben Sie die Möglichkeit dagegen vor Gericht (in Frankfurt/Oder) Klage einzulegen. Sie haben dafür aber nur eine bis zwei Wochen Zeit! Bitte fragen Sie immer wieder beim Büro der Aufnahmeeinrichtung nach Post! Wenn Sie einen Brief vom Bundesamt bekommen, sollten Sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt oder eine Beratungsstelle für Flüchtlinge aufsuchen. 1. Beratung und Hilfe in Asylfragen Kontaktadressen in Eisenhüttenstadt (wo Sie auch nach Rechtsanwälten fragen können) - Gruppe Ikiri c/o Café Olé, Glashüttenstr. 10, 15890 Eisenhüttenstadt Tel.: 0173/6024607 - Café Olé, Glashüttenstr. 10, 15890 Eisenhüttenstadt, Tel: 61081 - Ausländerbeauftragte der Stadt Eisenhüttenstadt Frau Katrin Heyerl, Zentraler Platz 1, 15890 Eisenhüttenstadt, Tel.: 566302 - Ev. Kirche (angefragt) In der direkten Nähe Ihres jetzigen Aufenthaltsortes gibt es leider keine Beratungsstelle. Berlin ist mit dem Zug in 1,5 Stunden zu erreichen und die Züge von Eisenhüttenstadt aus fahren jede halbe Stunde dorthin. Nach dem Ausländergesetz (§ 57 Abs. 2 AuslG) ist es Ihnen gestattet, Eisenhüttenstadt zu verlassen, um Termine bei Rechtsanwälten oder Bera- tungsstellen wahrzunehmen. Dafür benötigen Sie eine schriftliche Erlaubnis die das Bundes- amt ihnen ausstellen muss. Wir nennen Ihnen hier einige Beratungsstellen, an die Sie sich wenden können: 1. Beratungsstellen für Flüchtlinge in Berlin: - Asyl In der Kirche Berlin e.V. Heilig-Kreuz Gemeinde, Zossener Straße 65, 10961 Berlin, Tel: 030/69598525 - Bayouma Haus, Colbestr. 11, 10245 Berlin Tel/Fax: 030/29110320 oder 0172/5107597",
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"content": "3 - Oase Pankow e.V., Schonensche Str. 9, 10439 Berlin, Tel. 030/4714071 Fax. 030/47002550 - Europa-Afrika - Kulturzentrum e.V. (EURAFRI), Oranienstr 159, 1 0969 Berlin, Tel./Fax 030/6147683 - Kontakt- und Beratungsstelle für außereuropäische Flüchtlinge, Oranienstr 159, 10969 Berlin, Tel. 030/6149400/-04, Fax 030/6154534 - Kurdisches Zentrum e.V., Dresdner Str.11, 10999 Berlin, Tel. 030/6159092 Fax 030/615914 - Al Nadi - Beratungsstelle für arabische Frauen, Moselstraße 3, 12159 Berlin Tel. 030/8520602, Fax 030/8593367, Die + Do 10 00 - 13 00 Uhr - Reistrommel e.V. (für vietnamesische Flüchtlinge), Tamara Hentschel, Rhinstr. 108, 12681 Berlin, Tel. 030/54957-448 Fax 030/54057-448 - Süd-Ost-Europa Kultur Zentrum e.V., Großbeerenstr. 88, 10963 Berlin, Tel. 030/2537799-0, Fax 030/2529-8574 - Verein Iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V., Stresemannstr. 128, 10117 Berlin, Tel. 030/202904-63, Fax 030/209904-36 - Initiative gegen Abschiebehaft c/o Katholische Studentengemeinde, Klopstockstr. 31, 10557 Berlin, Tel. mit Anrufbeantworter 030/4100915 2. Weitere Kontaktadressen im Land Brandenburg - Brandenburger Flüchtlingsinitiative (Selbstorganisation von asylsuchenden Flücht- lingen aus verschiedenen Ländern), c/o Flüchtlingsrat, Eisenhartstr. 13, 14469 Pots- dam - Flüchtlingsrat des Landes Brandenburg, Eisenhartstr. 13, 14469 Potsdam Tel/Fax 0331/716499 Antirassismusstellen im Land Brandenburg Wenn Sie Erfahrungen mit Rassismus und Diskriminierung machen, wenden Sie sich bitte an: - Antirassismusstelle bei der Ausländerbeauftragten des Landes Brandenburg, Heinrich- Mann-Allee 103, haus 3, 14473 Potsdam, Tel 0331/8665954 (es wird englisch gespro- chen) - Mobiles Beratungsteam, Regionalbüro Fürstenwalde, Postfach 1527, 15505 Fürsten- walde, Tel. 03361-340689o 0177-4116130\" nicht in einem - bereits vorhandenen - Schaukasten auf dem Gelände der ZABH in Eisenhüt- tenstadt ausgehängt werden darf, weil das Ministerium des Innern seine Genehmigung versagte. Ich frage die Landesregierung: Was sind die Gründe für die Versagung der Genehmigung?",
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"number": 4,
"content": "4 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Kleine Anfrage wie folgt: Das Ministerium des Innern sowie die ZAB stehen einer sachgerechten Beratung der Asylbe- werber außerordentlich positiv gegenüber. Die vom Flüchtlingsrat des Landes Brandenburg mit Schreiben vom 23.3.2001 an die ZAB beantragte Anbringung der in Rede stehenden Informationstafel im Schaukasten der ZAB musste dennoch aus folgenden Gründen von der ZAB abgelehnt werden: - Der Schaukasten dient ausschließlich der Darstellung behördeneigener Hinweise. Insoweit besteht die Besorgnis, dass im Schaukasten der ZAB ausgehängte Ver- öffentlichungen von Beratungseinrichtungen für Asylsuchende einen behördlichen und damit amtlichen Charakter erwecken. - Angesichts des Umfangs des Informationstextes würde der vorhandene Platz im Schaukasten zudem nicht ausreichen. - Entsprechende Anfragen anderer Organisationen wurden in der Vergangenheit generell mit der Begründung, dass die Einrichtung der ZAB hierfür kein Forum bietet, abge- lehnt. Die ZAB dürfte somit aus Gleichbehandlungsgründen den Flüchtlingsrat nicht einseitig bevorzugen. - Das Informationsschreiben verweist in seinem Text u.a. auf eine Broschüre \"Take the right steps\", die nach Vorstellungen des Flüchtlingsrates in dem auf dem Gelände der ZAB befindlichen Wohnheim ausgelegt werden soll. Ein im Jahre 1998 dem MI und der ZAB vorgelegter Entwurf dieser Broschüre enthielt zahlreiche Äußerungen und Wertungen, die Anlass zu Bedenken gaben, dass dieser \"Wegweiser\" seinem Zweck, in objektiver Form über das asylrechtliche Verfahren zu informieren, nicht gerecht wurde, was einer Auslegung dieser Informationsmaterialien in der ZAB entgegen- stand. Ob die insoweit angeregten Überarbeitungen tatsächlich erfolgt sind, ist nicht bekannt. Um eine sachkundige, objektive und vertiefte Beratung der Asylbewerber sicherzustellen, wird derzeit die Einrichtung einer Beratungsstelle des Innenministeriums in den Räumen der ZAB geprüft.",
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