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            "content": "Landtag Brandenburg - 2. Wahlperiode              Drucksache 2/6574 Schwerbehinderte, Ältere mit Vermittlungshemmnissen und Berufsrückkehrer sowie Frauen sollen hinsichtlich ihres Anteil an der jeweiligen Gesamtzahl der Arbeitslosen angemessen vertreten sein. zu Frage 2: Im Jahr 1999 kam              es   zu keiner  Veränderung      der Zuweisungskriterien. zu Frage 3: ABM sind freiwillige Leistungen der Arbeitsämter. Die Zuweisung erfolgt im Rahmen des vorhandenen Ermessensspielraumes des einzelnen Arbeitsamtes. zu Frage 4: Der Bestand an ABM betrug in Brandenburg im Jahresdurchschnitt 24.710 im Jahr 1996, 18.839 im Jahr 1997 und 20.859 im Jahr 1998. zu Frage 5: Der Frauenanteil betrug 69 % im Jahr 1996, 67 % im Jahr 1997 und 64 % im Jahr 1998. zu Frage 6: Frauen sind im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Arbeitslosen überproportional häufig an ABM beteiligt. Der Anteil der arbeitslosen Frauen an der Zahl der Arbeitslosen insgesamt hat sich von 58 % im Jahr 1996 auf 54 % im Jahr 1998 verringert. Der höhere Frauenanteil bei ABM ist gerechtfertigt, da     Frauen        z.B.       bei   dem   Instrument        der Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM), bei denen es sich häufig um körperlich schwere Tätigkeiten im Bereich der Altlastensanierung handelt, deutlich unterrepräsentiert sind. zu Frage 7: Die Aufteilung der AB-Maßnahmen auf die einzelnen Altersgruppen wird statistisch nicht ausgewiesen. zu Frage 8: Nach § 267 SGB III darf die Förderung in der Regel nur zwölf Monate betragen. Bei bevorzugt zu fördernden Maßnahmen darf die Förderung bis zur Gesamtdauer von 24 Monaten verlängert werden. Maßnahmen sind bevorzugt zu fördern, wenn durch sie die Voraussetzungen für die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen erheblich verbessert werden, durch sie Arbeitsgelegenheiten für Arbeitnehmer mit besonderen 3",
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