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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 5/2931 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1079 der Abgeordneten Ina Muhß SPD-Fraktion Drucksache 5/2767 IT-Ausstattung an Brandenburger Schulen Wortlaut der Kleinen Anfrage 1079 vom 09.02.2011: Moderne Kommunikations- und Informationstechnologien haben vollkommen zu Recht Eingang in die Schulen gefunden. Doch jede IT-Ausstattung verursacht War- tungskosten. Bereits bei der Beschaffung von IT-Geräten sowie von Software sollte ein Augenmerk darauf gelegt werden, welche Kosten – zum Beispiel Kosten für Ver- brauchsmaterial und für Lizenzen, aber auch Wartungskosten – im Zeitverlauf ent- stehen. Mangelnde Kenntnisse und Vergleichsmöglichkeiten können einer rationalen Entscheidung darüber, welche Geräte und welche Software angeschafft werden soll- ten und wie sich eine effiziente Wartung organisieren lässt, entgegen stehen. Inso- fern ist nicht auszuschließen, dass hier großes Einsparpotential besteht. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie erfolgt die Beschaffung von IT-Geräten sowie von Software durch die Bran- denburger Schulen? Wie unterstützt die Landesregierung diese Beschaffung? Gibt es eine zentrale Beschaffungsstelle? Gibt es Richtlinien? 2. Wie erfolgt die Wartung der an den Schulen vorhandenen IT-Geräte und Softwa - re? 3. Welche Informationen über die Kosten, die bei der Wartung von IT-Geräten und Software an Brandenburger Schulen entstehen, liegen der Landesregierung vor? 4. Welche Informationen über die Kosten, die bei der Wartung von IT-Geräten und Software an den Schulen anderer Bundesländer entstehen, liegen der Landesregie- rung vor? 5. Liegen der Landesregierung Informationen darüber vor, ob und wie andere Bun- desländer die Wartungskosten für die IT-Geräte und die Software ihrer Schulen zu kontrollieren und zu verringern versuchen? 6. Plant die Landesregierung, die Schulen bei der Wartung ihrer IT-Geräte, Netzwer - ke, Software etc. zu entlasten? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Datum des Eingangs: 10.03.2011 / Ausgegeben: 16.03.2011",
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"content": "Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie erfolgt die Beschaffung von IT-Geräten sowie von Software durch die Brandenburger Schulen? Wie unterstützt die Landesregierung diese Beschaffung? Gibt es eine zentrale Beschaffungsstelle? Gibt es Richtlinien? Zu Frage 1: Gemäß § 110 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) er- folgt die Beschaffung von IT-Geräten sowie von Software zum Einsatz in Schulen durch den kommunalen Schulträger. Auf kommunaler Seite erfolgt die Erarbeitung von Empfehlungen und Richtlinien für den schulischen IT-Einsatz durch die Arbeits- gruppe „Schulbetreuer IT“ im Rahmen der Koordinierung und Beratung der Kommu- nalverwaltungen des Landes Brandenburg auf dem Gebiet der Technikunterstützung Informationsverarbeitung (TUIV). Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ar- beitet eng mit der TUIV-Arbeitsgruppe „Schulbetreuer IT“ zusammen. Eine zentrale Beschaffungsstelle für Schul-IT gibt es im Land Brandenburg nicht. Als Experten für pädagogische Aspekte des schulischen Medieneinsatzes stehen den Schulbetreuern IT oder den Unternehmen, die im Auftrag der Schulträger technische Administration, Service und Support der schulischen IT betreiben, Lehrkräfte als sogenannte „Päd- agogisch-organisatorische Netzwerkkoordinatoren“ (PONK) zur Seite. Frage 2: Wie erfolgt die Wartung der an den Schulen vorhandenen IT-Geräte und Software? Zu Frage 2: Die Wartung erfolgt durch den jeweiligen Schulträger, mit eigenem Per- sonal (Schulbetreuer IT), kommunale Dienstleister oder beauftragte Unternehmen. Medienentwicklungsplanung, also die Zielvereinbarung zur technischen Bereitstel- lung und unterrichtlichen Nutzung von IT, sieht die Verabschiedung von klaren und eindeutigen Service- und Wartungsverabredungen vor. Frage 3: Welche Informationen über die Kosten, die bei der Wartung von IT-Geräten und Software an Brandenburger Schulen entstehen, liegen der Landesregierung vor? Zu Frage 3: Abgesehen von der Selbstauskunft der Schulträger im Rahmen von EFRE-Förderanträgen liegen der Landesregierung keine Informationen über die Kos- ten vor. Frage 4: Welche Informationen über die Kosten, die bei der Wartung von IT-Geräten und Software an den Schulen anderer Bundesländer entstehen, liegen der Landes- regierung vor? Zu Frage 4: Auf eine aktuelle Umfrage seitens des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport haben fünf Flächenländer geantwortet, in denen es eine klare Trennung von Landes- und Schulträgerzuständigkeit gibt. Demzufolge liegen landesseitig durchgängig keine Informationen zu den Kosten für die Wartung von schulischer IT und Software auf Trägerseite vor.",
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"content": "Frage 5: Liegen der Landesregierung Informationen darüber vor, ob und wie andere Bundesländer die Wartungskosten für die IT-Geräte und die Software ihrer Schulen zu kontrollieren und zu verringern versuchen? Zu Frage 5: Im Rahmen der aktuellen Umfrage ergibt sich, wiederum für die Flä- chenländer, ein differenziertes Bild (in alphabetischer Reihenfolge): In Baden-Württemberg hat das Landesmedienzentrum mit der standardisierten Netz- werklösung „paedML“ an über 2.000 Schulen im Land wesentlich zur Kostenreduzie- rung beigetragen. Diese Standardisierung führt bei der Installation durch IT-Fachbe- triebe, bei der Wartung, bei der Softwareinstallation und beim Support zu erhebli- chen Einsparungen. Dazu kommt, dass die staatliche Lehrerfortbildung in dieses System mit eingebunden ist (u. a. Qualifikation der Netzwerkberater). Im Freistaat Bayern wird landesseitig bei der Frage der Wartungskosten für schuli- sche IT und Software strikt auf die Zuständigkeit der Träger geachtet. Es gibt keine Anstrengungen des Landes, in diesem Bereich Eingriffe vorzunehmen. In Hessen arbeiten Land und Schulträger, ungeachtet der verschiedenen gesetzli- chen Zuständigkeiten, im Rahmen der Medieninitiative „Schule@Zukunft“ eng zu- sammen. Dazu gehört ein arbeitsteiliges Konzept bezogen auf die sogenannten IT- Beauftragten in Schulen (Lehrkräfte) und die IT-Fachleute der Schulträger. Eine zen- trale Beratungsstelle im Landesinstitut unterstützt die IT-Beauftragten und aktuali- siert mit den Schulträgern Standards. Zudem werden die Schulträger bei Fragen der Optimierung und Weiterentwicklung ihrer IT-Konzeption für Schulen beraten. In Niedersachsen gibt das Land seit 2003 jährlich als „Zusatzleistung für die System- betreuung in Schulen“ zusätzliche Mittel in den kommunalen Finanzausgleich. Die Schulträger sind gehalten, den jeweils gleichen Betrag zu finanzieren. Landesseitige Ausstattungsempfehlungen sind allgemein gehalten. Im Saarland wurde zur Unterstützung der Schulen und Schulträger seit 2003 ein zentrales IT-Servicecenter für Schulen eingerichtet, auf dessen Dienstleistungen (Beratung, Hotline, Vor-Ort-Service) Schulen und Schulträger zu besonders günsti- gen Konditionen zurückgreifen können. Gespräche in Thüringen zwischen Land und Schulträgern bzw. kommunalen Spit- zenverbänden über Möglichkeiten der Kostenminimierung (z.B. in Form gemeinsa- mer Einkaufsstrategien) waren bislang nicht erfolgreich. Die Initiative wurde von ein- zelnen Trägern als Einmischung in die Autonomie der kommunalen Selbstverwaltung abgelehnt. Frage 6: Plant die Landesregierung, die Schulen bei der Wartung ihrer IT-Geräte, Netzwerke, Software etc. zu entlasten? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 6: Angesichts der gesetzlich klar geregelten Zuständigkeiten im Land Bran- denburg sowie der Vorteile dezentraler Strukturen plant die Landesregierung gegen- wärtig nicht, stärker in die Wartung von Schul-IT einzugreifen oder diese teilweise zu übernehmen.",
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