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            "content": "Landtag Brandenburg                               Drucksache 3/5738 3. Wahlperiode Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2158 des Abgeordneten Klaus−Jürgen Warnick, Fraktion der PDS, Drs. 3/ 5626 Wortlaut der Kleinen Anfrage Auswirkungen des geänderten Wohngeldgesetzes im Land Brandenburg Mit dem zum 01.01.2001 erneut novellierten Wohngeldgesetz ist nach bisherigen Informationen mehrerer Landkreise die Anzahl der Antragsteller und auch die Bearbeitungszeit der Wohngeldanträge stark angestiegen. Ich frage die Landesregierung 1.     Wie hat sich die Zahl der Wohngeldanträge in den Jahren 2001 und 2002 im Land Brandenburg − aufgeschlüsselt nach Kreisen − entwickelt? 2.     Wie haben sich die Bearbeitungszeiten für Wohngeldanträge − aufgeschlüsselt nach Kreisen − in den Jahren 2001 und 2002 im Land Brandenburg entwickelt? 3.     Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wohngeldstellen des Landes Brandenburg − aufgeschlüsselt nach Kreisen − im selben Zeitraum entwickelt? 4.     Wie hat sich das Verhältnis der Antragstellungen zu den dann erfolgten Bewilligungen − aufgeschlüsselt nach Kreisen − in dieser Zeit entwickelt? 5.     Wie schätzen die Wohngeldstellen des Landes, nach Erkenntnis der Landesregierung, die veränderte Wohngeldgesetzgebung unter dem Aspekt von     Verwaltungsvereinfachung,    Bürgerfreundlichkeit     und     sozialer Chancengleichheit fachlich ein? Datum des Eingangs: 15.04.2003 / Ausgegeben: 15.04.2003",
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            "content": "Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Mit der Einführung des neuen Wohngeldrechts zum 1. Januar 2001 kam es zu gravierenden Erhöhungen bei der Anzahl der Wohngeldanträge. Hierbei handelt es sich im Vergleich von 2001 zu 2000 um eine Steigerungsrate von 31,45 Prozent. Im Jahr 2002 ist die Zahl der Anträge hingegen wieder etwas zurückgegangen, liegt jedoch noch über der von 2000. Ursache für den Anstieg der Anträge im Jahre 2001 lag unter anderem in der von den Bürgerinnen und Bürgern erwarteten und in den Medien angekündigten Erhöhungen des Wohngeldes mit der Wohngeldnovelle. Eine Vielzahl von Bürgern, insgesamt 60.920, hat im Jahr 2001 einen Wohngeldantrag gestellt, der nach Prüfung jedoch nicht zur Bewilligung von Leistungen führte. Weitere Daten, nach Kreisen aufgeschlüsselt, sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Zu Frage 2: Flächendeckende Daten zu den Bearbeitungszeiten liegen der Landesregierung nicht vor. Durch Informationen einzelner Wohngeldstellen und auf Grund von Bürgeranfragen ist bekannt, dass es Bearbeitungszeiten von bis zu einem halben Jahr gab. Ursachen dafür waren unter anderem die Einführung neuer Softwareprogramme auf Grund der neuen Gesetzgebung, die erhöhten Antragszahlen und die zusätzliche Aufgabe der Umsetzung des Heizkosten− zuschussgesetzes in den Jahren 2001 und 2002. Hier gab es im Land insgesamt ca. 105.000 Bewilligungen. Das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr hat mit Schreiben vom 13. August 2002 die Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Amtsdirektoren gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, diese unangemessen langen Bearbeitungszeiten auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Zu Frage 3: Daten über die Zahl der Mitarbeiter in den Wohngeldstellen liegen nur aus den Jahren 1998 und 2001 vor. Im Vergleich dieser Jahre ist ein Anstieg von 10 Prozent zu verzeichnen. Nach Kreisen aufgeschlüsselt sind die Daten ebenfalls der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Zu Frage 4: Das Verhältnis von Wohngeld−Antragszahlen zu den Wohngeld−Bewilligungen bewegt sich in den letzten drei Jahren zwischen 80 und 86 Prozent. Führten in 2000 noch 86,61 Prozent der Anträge zur Bewilligung, sank die Zahl in 2001 auf 80,28 Prozent und pegelte sich in 2002 bei 80,62 Prozent ein. Einzeldaten nach Kreisen aufgeschlüsselt sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Zu Frage 5: Der Übergang zum neuen Wohngeldrecht wurde von den Wohngeldstellen als rechtlich sehr schwierig eingeschätzt. Der in der Begründung zur Wohngeldnovelle verkündete und von den Bearbeitern in den Wohngeldstellen erwartete geringere Verwaltungsaufwand ist nicht eingetreten. Die Einkommensermittlung, die im",
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            "content": "Rahmen der Antragsbearbeitung zu erfolgen hat, ist auf Grund der gesetzlichen Neuregelung umfangreicher geworden. Um eine zeitnahe Bearbeitung von Anträgen zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass der Antragsteller mehr Nachweise und Unterlagen beibringen muss, um eine rechtlich genaue Ermittlung der Einkommensverhältnisse vornehmen zu können. Mit hohem Aufwand verbunden, wird von den Bearbeitern auch die Umsetzung der Härtefallregelung eingeschätzt. Diese gilt, mit der in den neuen Ländern ein abruptes Absinken der Wohngeldleistungen vermieden werden sollte, noch bis zum Jahr 2004 und erfordert eine Vergleichsrechnung nach altem und neuem Recht, um die Anspruchsvoraussetzungen für einen Härteausgleich zu prüfen. Gesetzliche Neuregelungen, wie die ebenfalls im Zuge der Rechtsangleichung erfolgte Einführung von Mietenstufen in den neuen Ländern ab 2002, führten oftmals zu Unverständnis und Unmut unter den Antragstellern. Der Beratungs− und Erläuterungsbedarf zu den getroffenen Entscheidungen auf Grund der neuen Gesetzeslage ist daher angestiegen. Zur Einführung und Umsetzung des neuen Wohngeldrechts wurden durch das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr in den letzten drei Jahren regelmäßige und umfangreiche Fortbildungs− und Schulungsveranstaltungen durchgeführt, mit denen nahezu alle Mitarbeiter erreicht werden konnten.",
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            "content": "Die vollständige Drucksache kann in der Bibliothek des Landtages eingesehen werden.",
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