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            "content": "Landtag Brandenburg                       Drucksache    3/1992 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 725 des Abgeordneten Dr. Andreas Trunschke Fraktion der PDS Drucksache 3/1753 Reform des Hochschuldienstrechts Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 725 vom 29. August 2000: Anfang April legte die Expertenkommission \"Reform des Hochschul- dienstrechts\" ihre Empfehlungen vor. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, will noch in dieser Legislaturperiode eine Reform des Hochschuldienstrechts in Kraft setzen. Dies wird voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auch für die Entwicklung der brandenburgischen Hochschulen haben. Ich frage daher die Landesregierung: 1.   Wie beurteilt sie die Empfehlungen der Expertenkommission grundsätzlich? 2.   Wie beurteilt sie (auf dem heutigen Stand) insbesondere a)    die vorgeschlagene Beibehaltung des Beamtenstatus für Professoren; b)    die ansonsten vorgesehene Abschaffung des Beamtensta- tus für Hochschulangehörige; c)    die vorgeschlagene Einführung einer Juniorprofessur; d)    die vorgeschlagene Abschaffung der Habilitation und e)    die Vorschläge für eine stärker leistungsorientierte Besoldung der Professoren? 3.   Welche finanziellen Auswirkungen erwartet die Landesregie- rung? 4.   Wie wird sich das Land Brandenburg in die weitere Diskus- sion der Reform des Hochschuldienstrechts einbringen? 5.   Wie sollen aus Sicht der Landesregierung bei der eigenen Meinungsbildung die brandenburgischen Hochschulen und ande- re mit der Hochschule verbundene Gruppen, z.B. die zustän- digen Gewerkschaften, an dieser Diskussion beteiligt wer- den? Datum des Eingangs: 10.11.2000 / Ausgegeben: 15.11.2000",
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            "content": "Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wissen- schaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Die Bundesministerin für Bildung und Forschung hat am 21.09.2000 ihr Konzept für die Reform des Dienstrechts an den Hochschulen vorgestellt. Es knüpft an die Empfehlungen der Expertenkommis- sion vom April 2000 an. Das Konzept des BMBF sieht allerdings vor, dass es den Ländern überlassen bleiben soll, ob, wie von der Expertenkommission emp- fohlen, ein einheitliches Grundgehalt in Höhe von 7.000 DM an den Fachhochschulen (künftiges Professorenamt W 2) sowie 8.500 DM an den Universitäten (künftiges Professorenamt W 3) oder ob an den Universitäten eine Ämterdifferenzierung nach W 2- und W 3-Stellen sowie an den Fachhochschulen für herausgehobene Pro- fessuren auch das W 3-Amt möglich sein soll. Die Reformüberlegungen werden von der Landesregierung weiterhin grundsätzlich positiv beurteilt. Im übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage 454 verwiesen. Zu Frage 3: Finanzielle Auswirkungen können sich aus der stärker leistungs- orientierten Besoldung der Professoren sowie aus der Neugestal- tung des Qualifikationsweges der Hochschullehrer (Professorenamt W 1 in Höhe von 6.000 DM bzw. nach 3 Jahren 6.500 DM anstelle der Besoldungsgruppen C 1 für wissenschaftliche und künstleri- sche Assistenten und C 2 für Oberassistenten und Oberingenieure) ergeben. Die Reform der Besoldung der Hochschullehrer soll grundsätzlich kostenneutral erfolgen. Zur Gewährleistung der besoldungsrecht- lichen Kostenneutralität sieht das Konzept des BMBF die bundes- rechtliche Festlegung eines Vergaberahmens für variable Besol- dungs-bestandteile (Personalbudget) vor. Differenziert nach Fachhochschulen einerseits und Universitäten bzw. gleichgestell- ten Hochschulen andererseits sollen die durchschnittlichen Be- soldungsausgaben je Professur mindestens den im vorangegangenen Haushaltsjahr getätigten Pro-Kopf-Ausgaben entsprechen. Das Personalbudget soll an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teilnehmen. Hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Finanzvolumens für die Gewährung von variablen Besoldungsbestandteilen ergeben sich vor allem in einer Übergangszeit erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern, insbesondere bei den Fachhochschulen. Dies kann die Einrichtung eines Übergangsfonds erforderlich machen. Die Auswirkungen der Besoldungsreform in Brandenburg können erst unter Berücksichtigung der konkreten Regelungsvorschläge des Bundes zur Umsetzung der Hochschuldienstrechtsreform abschlie- ßend beurteilt werden.",
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            "content": "Insoweit bleiben die Gesetzentwürfe des Bundes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes abzu- warten, die nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Landesregie- rung den Ländern zu Beginn des nächsten Jahres übersandt werden sollten. Zu den Fragen 4 und 5: Auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 454 wird verwiesen. Das Konzept des BMBF wird von der Kultusministerkon- ferenz und der Finanzministerkonferenz geprüft werden. Das Land Brandenburg wird sich in diesem Rahmen in die weitere Diskussion einbringen.",
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