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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 3/2390 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 888 der Abgeordneten Gerlinde Stobrawa Fraktion der PDS Drucksache 3/2243 Deutsch-Polnisches Gymnasium Neuzelle Wortlaut der Kleinen Anfrage 888 vom 11.01.2001: Der Kreistag Oder-Spree hat in der vergangenen Woche beschlos- sen, das Deutsch-Polnische Gymnasium Neuzelle aus der staatli- chen Trägerschaft zu entlassen. Als Grund wurden u.a. die zu- rückgehenden SchülerInnenzahlen angegeben. Geplant ist nun, einen privaten Träger für die Schule zu finden. Neben den aus meiner Sicht negativen Auswirkungen einer solchen kreislichen Bildungspolitik finde ich weitere Aspekte für wert, noch einmal öffentlich dargestellt, offiziell bewertet und diskutiert zu werden. Ein solcher Aspekt wäre, dass bei einem Trägerwechsel hin zu einem privaten Träger die gymnasiale Platzkapazität der Schule für die künftige Schulentwicklungsplanung enthalten bliebe und damit in dieser Planung weiterhin berücksichtigt werden müsste, so dass die mit der Nicht-mehr-Einrichtung von 7. Klassen be- absichtigte Erhaltung eines anderen Schulstandortes ins Leere laufen könnte. Sprich also: Es wäre in den nächsten Jahren erst einmal weiterhin die gleiche Zahl von Schulstandorten vorhanden, obwohl die SchülerInnenzahlen zurückgehen. Auf die Schule in freier Trägerschaft \"Gymnasium Kloster Neuzelle\" hätte man dann aber keinen Einfluss mehr und bei ausreichender SchülerInnenzahl (worauf sich die Schulaufsicht angesichts des Renommees der Schule verlassen kann, wenn sie dann auch noch ein Gymnasium in freier Trägerschaft sein sollte) müsste dieser Standort dann erhalten werden, was in Konsequenz auf Kosten eines weiteren staatlichen Schulstandortes erfolgen würde. Ein weiterer Aspekt: Das Land würde - sollte die Schule \"priva- tisiert\" werden - zulassen, dass eine Bildungseinrichtung, die erst u.a. durch Landesgelder - und damit durch Steuermittel - zu dem geworden ist, was heute ihre Attraktivität ausmacht, einfach \"weggegeben\" wird. Der Landkreis würde eventuell erzielte Er- sparnisse aus der abgegebenen Trägerschaft keineswegs an das Land zurückgeben, sondern wahrscheinlich zur Sanierung seines eigenen Haushaltes benutzen. Datum des Eingangs: 19.02.2001 / Ausgegeben: 26.02.2001",
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"content": "2 Das Land hätte weiterhin hohe Kosten für die Schule zu tragen (Personalzuschüsse, dann auch noch Sachmittelzuschüsse), ohne einen weiteren Einfluss darauf zu haben, was mit dem mit Landes- geldern begonnenen deutsch-polnischen Profilprojekt in der Zu- kunft wird. Ein weiterer Aspekt wäre schließlich, dass aus dem Projekt der Deutsch-Polnischen Schulen ein leistungsfähiger Standort her- ausgebrochen würde - was nicht ohne Auswirkungen auf die übrigen Deutsch-Polnischen Schulen im Land bleiben dürfte. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Entscheidung des Kreistages des Landkreises Oder-Spree zur Entlassung des Deutsch-Polnischen Gymnasiums aus der staatlichen Träger- schaft des Kreises. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Folgewirkungen dieser Entscheidung und der geplanten \"Privatisierung\" auf die künftige Schulentwicklungsplanung? Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, um - sollte sie die Entscheidung des Kreistages des Landkreises Oder-Spree ablehnend beurtei- len - derartige negative Folgen frühzeitig abzuwenden? 3. In welcher Größenordnung sind in den letzten Jahren Landes- mittel zum Aufbau des renommierten Deutsch-Polnischen Pro- fils des Deutsch-Polnischen Gymnasiums Neuzelle sowie zur Sanierung der Schule geflossen? Würde die Landesregierung diese Investitionen bei einem möglichen Trägerwechsel gel- tend machen und wenn ja, in welcher Höhe? Müsste der Land- kreis bei einem möglichen Trägerwechsel Rückzahlungen an das Land leisten und wenn ja, in welcher Höhe? 4. Welche Auswirkungen hat die o.g. Entscheidung des bisheri- gen Schulträgers auf das Gesamtprojekt Deutsch-Polnischer Unterricht an Schulen im Land Brandenburg und wie bewertet die Landesregierung diese Auswirkungen? 5. Da das Land selbst bei einem Trägerwechsel durch gesetzlich vorgesehene Zuschüsse zu Personal-, Sach- und Investitions- kosten ohnehin erhebliche Kosten für die Schule hätte, wäre es dann nicht auch denkbar und umsetzbar, die Trägerschaft für das Gymnasium Neuzelle durch das Land zu übernehmen und mit der Wahrnahme dieser Aufgaben das staatliche Schulamt des Landkreises zu beauftragen? 6. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Position der SchülerInnen, Eltern und Lehrkräfte im Zusammenhang mit der o.g. Entscheidung des Schulträgers bei? Wie soll es möglich sein, demokratisches Verhalten und Bewusstsein unter jungen Menschen herauszubilden, wenn sie erleben müssen, wie massiv ihre Bemühungen um eine für sie akzepta- ble Lösung des Problems beiseite geschoben und ignoriert werden?",
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"content": "3 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, , Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung hat die Entscheidung des Kreistages des Landkreises Oder-Spree, die Trägerschaft für das Gymnasium Neu- zelle aufzugeben, mit bedauerndem Verständnis zur Kenntnis ge- nommen. Ein wertendes Kommentieren der Entscheidung eines demo- kratischen Gremiums trägt nach Auffassung der Landesregierung jedoch nicht zur Problemlösung bei, statt dessen sind seit län- gerem mehrere Ministerien in Zusammenarbeit mit allen Beteilig- ten dabei, eine Lösung zu finden, die dem Schulstandort Neuzelle eine sichere Basis bietet und den betroffenen Schülerinnen und Schülern Garantien für die Beendigung ihres Bildungsgangs unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet. Zu Frage 2: Die Schulentwicklungsplanung im Raum Eisenhüttenstadt/Neuzelle im Bereich der weiterführenden Schulen muss in den kommenden Jahren von folgender Zahl der Übergänger aus den Grundschulen ausgehen: Schuljahr Übergänger 2001/02 757 2002/03 657 2003/04 534 2004/05 301 2005/06 252 2006/07 247 Die Zahl der Übergänger wird sich in den nächsten sechs Schul- jahren auf ein Drittel des heutigen Stands reduzieren. Gegenwärtig gibt es in der Region zwei Gymnasien in Eisenhütten- stadt mit 7 Klassen in der Jahrgangsstufe 7 und ein Gymnasium in Neuzelle mit 3 Klassen in der Jahrgangsstufe 7. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die auf ein Gymnasium wechseln, liegt bei ca. 35 %. Kurzfristig ab dem Schuljahr 2003/04 werden in der Region noch 7, jedoch mittelfristig nur noch 3 - 4 Gymnasialzüge benö- tigt. Von den derzeit drei Gymnasien kann also mittel- bis lang- fristig voraussichtlich nur noch ein Gymnasium fortgeführt wer- den. Das Gymnasium Neuzelle wird spätestens ab dem Schuljahr 2003/04 nicht mehr über genügend Schülerinnen und Schüler ver- fügen, um Klassen in der Jahrgangsstufe 7 bilden zu können. Der Landkreis Oder-Spree, die beteiligten Ministerien und die Stiftung \"Stift Neuzelle\" unternehmen alle Anstrengungen, das derzeit vom Gymnasium benutzte Klostergebäude langfristig für eine schulische Nutzung einschließlich Internatsbetrieb zu er- halten und dafür einen freien Träger zu gewinnen.",
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"number": 4,
"content": "4 Die Auswirkung auf die Schulentwicklungsplanung in der Region lässt sich nicht genau abschätzen, dürfte aber eher gering sein, da ein Gymnasium in freier Trägerschaft nur für einen kleinen Teil der Schülerinnen und Schüler aus der Region in Frage kommt. Das Gymnasium wird für Schülerinnen und Schüler aus dem ganzen Land Brandenburg und anderen Bundesländern offen stehen. Der Beschluss des Landkreises Oder-Spree, ab dem Schuljahr 2002/03 keine Klassen der Jahrgangsstufe 7 am Gymnasium Neuzelle einzurichten, dient der Vorbereitung der nicht zu umgehenden Auflösung der Schule. Der Beschluss entfaltet noch keine Rechts- verbindlichkeit. Vielmehr muss der Landkreis noch einen Auflö- sungsbeschluss für das Gymnasium Neuzelle fassen, der den genau- en zeitlichen Ablauf der Auflösung und eine Konzeption der Be- schulung der sich noch an der Schule befindlichen Schülerinnen und Schüler einschließlich der Weiterführung des deutsch-polni- schen Schulprojekts umfasst. Ein möglichst langfristig abgestimmter Planungsprozess für die Gymnasien in der Region ist sinnvoll, damit sich alle Beteilig- ten auf die Situation einstellen können. Des Weiteren sind im Klostergebäude umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich, die einen entsprechenden Planungsvorlauf erfordern. Zu Frage 3: Das deutsch-polnische Schulprojekt am Gymnasium Neuzelle wurde in der Vergangenheit mit jährlich ca. 300 TDM bezuschusst. Ein Trägerwechsel führt nicht zu Rückforderungen. Im Jahre 1993 wurde am Standort Neuzelle der Neubau einer Drei- feld-Sporthalle für das Gymnasium gefördert. Träger der Baumaß- nahme war der damalige Landkreis Eisenhüttenstadt, dessen Rechtsnachfolger der Landkreis Oder-Spree ist. Die Gesamtinves- titionskosten beliefen sich auf 5,5 Mio. DM, zu denen das Land eine Zuweisung in Höhe von 2,75 Mio. DM und ein Darlehen in Höhe von 2,2 Mio. DM beisteuerte. Investitionen am Schulgebäude wurden durch das Land nicht geför- dert. Das Verfahren über einen möglichen Widerruf des Zuwendungsbe- scheids für die Schulsporthalle wird durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erst dann eingeleitet, wenn der end- gültige Beschluss über die Auflösung des kreislichen Gymnasiums am Schulstandort Neuzelle vorliegt. Zu Frage 4: Die Landesregierung misst dem Erhalt des deutsch-polnischen Schulprojekts sehr hohe Bedeutung bei. Eine Weiterführung des deutsch-polnischen Schulprojekts an einer anderen Schule ist durch das Vorhaben des Kreises, am Standort Neuzelle ab dem Schuljahr 2002/03 keine 7. Klassen aufzunehmen, zunächst nicht gefährdet.",
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"number": 5,
"content": "5 Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Profilierung des künftigen Gymnasiums in freier Trägerschaft im interkulturellen Bereich - vor allem Sprachen -, unter Umständen auch mit mu- sisch-ästhetischem Schwerpunkt, einschließlich Internatsbetrieb angestrebt werden soll. Dabei ist eine Zusammenarbeit mit Polen naheliegend und durchaus erwünscht. Die Frage, in welcher Weise ein freier Träger ebenfalls einen deutsch-polnischen Aspekt in die Entwicklung seines Schulkonzepts einbezieht, ist im Moment noch nicht abschließend zu beantworten. Zu Frage 5: Wie in der Frage bereits formuliert wird, kann es sich maximal um Zuschüsse des Landes an einen freien Träger handeln, nicht jedoch um die Übernahme der vollen Kosten. Insofern wäre die Übernahme des Gymnasiums Neuzelle in Landesträgerschaft die finanziell ungünstigere Variante. Zu Frage 6: Alle an der gegenwärtigen Diskussion um das Gymnasium Neuzelle Beteiligten haben Verständnis für die Sorgen der betroffenen Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte. Insofern sind deren Positionen und Äußerungen seitens des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport erwünscht und werden ernst genommen, wie sich aus der Beantwortung zu den Fragen 1 und 2 ersehen lässt.",
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