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            "content": "2 7.      Ohne eine leistungsfähige IT-Infrastruktur ist E-Government nicht möglich. Besteht die Absicht, jeden Büroarbeitsplatz mit E-Mail und Internet- bzw. Intranetzugang auszu- statten? 8.      Bis wann sollen die dafür vorgesehenen Büroarbeitsplätze (Frage 7) mit E-Mail und Internet- bzw. Intranetzugang ausgestattet werden? 9.      Welche Verwaltungsabläufe lassen sich nach Ansicht der Landesregierung durch E- Government effizienter, transparenter und kostengünstiger durchführen? 10.     Wie quantifiziert die Landesregierung die dauerhaft mögliche Kostensenkung (nach Abzug der für die Einführung notwendigen Anfangsinvestitionen) bei den zu Frage 8 genannten Verwaltungsabläufen? 11.     Durch welche Projekte und innerhalb welcher Zeiträume sollen die zu Frage 9 ge- nannten Kostensenkungen realisiert werden? 12.     Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung online abzuwickeln. Bereits heute werden 355 Dienstleistungen über das Internet angeboten. Welches diesbezügliche Ziel hat sich die Landesregierung gesetzt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von Definitionsversuchen aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung. Die Landesregierung sieht in der sogenannten \"Speyerer Definition\" der Deut- schen Hochschule für Verwaltungswissenschaften einen geeigneten Ansatz: \"Electronic Government ist die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien\". Zu Frage 2: Die Erstellung eines Masterplans ist für 2002 vorgesehen. Die Entscheidung darüber ist Gegenstand einer Kabinettvorlage \"E-Government-Strategie für das Land Brandenburg\", die sich gegenwärtig in Abstimmung befindet. Zu Frage 3 und 4: Die politische Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung zu diesen Fragen ist noch nicht abgeschlossen. Über qualitative und quantitative Zielvorgaben können daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden. Zu Frage 5: Die Festlegung ausgewählter Leitprojekte, die mit Priorität innerhalb bestimmter Zeiträume und mit bestimmten Finanzierungsvolumina umzusetzen sind, erfolgt im Rahmen des zu erarbeitenden Masterplans (vgl. Antwort zu Frage 2). Ziel ist es, jene Leitprojekte vorrangig",
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            "content": "3 umzusetzen, die ein hohes Rationalisierungspotenzial beinhalten. Zu Frage 6: Eine vollständige Übersicht zu allen E-Government-Projekten der Ressorts und der nach- geordneten Behörden einschließlich der Finanzierungsvolumina liegt noch nicht vor. Eine entsprechend aktualisierte und qualifizierte Bestandsaufnahme erfolgt im Zusammenhang des zu erstellenden Masterplans (vgl. Antwort zu Frage 2). Die im Rahmen der \"Brandenburger InformationsStrategie 2006 (BIS 2006)\" ausgewiesenen Kernprojekte mit den jeweils geplan- ten Budgets (Stand: April 2001) sind in der Anlage beigefügt. Zu Frage 7: Die Landesregierung hat die Absicht, grundsätzlich jeden Büroarbeitsplatz mit den modernen Kommunikationsmitteln, zu denen heute E-Mail-, Intranet- und Internetanschluss gehören, auszustatten. Das schließt nicht aus, dass auf einzelne Komponenten, z.B. den Internet- anschluss, dort verzichtet wird, wo dies nicht erforderlich bzw. sinnvoll ist. Zu Frage 8: In allen Ressorts hat die Ausstattung der Büroarbeitsplätze mit Computertechnik und deren Vernetzung einen guten Stand erreicht. Der weitere Ausbau wird schrittweise und bedarfs- orientiert in den kommenden Jahren erfolgen. Festzustellen ist, dass schon heute die Mehr- zahl der für die Vernetzung geeigneten Büroarbeitsplätze einen Zugang zum Landesver- waltungsnetz und damit auch zum landesinternen Intranet hat. Zu Frage 9: Die Landesregierung plant, im Jahr 2002 eine umfassende Bestandsaufnahme der für E- Government geeigneten Geschäftsabläufe durchzuführen. Das Ziel, Verwaltungsabläufe auf elektronischem Wege effizienter, transparenter und kostengünstiger durchzuführen, wird vor allem dort zu erreichen sein, wo es um umfangreiche, häufig wiederkehrende und klar strukturierte Abläufe mit möglichst wenigen Formvorschriften geht. Dazu gehören alle Be- schaffungsvorgänge der Verwaltung sowie alle Formen der Antragstellung und Formular- bearbeitung. Zu Frage 10 und 11: Eine Quantifizierung der dauerhaft möglichen Kostensenkung innerhalb der Verwaltung kann erst bei Betrachtung der Projekte im Zusammenhang und unter Berücksichtigung der jeweils erforderlichen Umsetzungsphasen erfolgen. Zu Frage 12: Das Ziel, alle internetfähigen Dienstleistungen der Verwaltung auch online anzubieten, ist nicht ohne ein fundiertes Investitionsprogramm realisierbar. Die politische Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung zu dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen.",
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