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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 4/885 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 331 des Abgeordneten Otto Theel Fraktion der PDS Landtagsdrucksache 4/740 Bundesregierung wirft den Kommunen Trickserei bei der Arbeitsmarktreform vor Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 331 vom 28.02.2005: In der Süddeutschen Zeitung und auch in anderen Medien war am 22. und 23.02.2005 zu lesen, dass die Bundesregierung die Kommunen für die höheren Kosten bei der Arbeitsmarktreform (Hartz IV) verantwortlich macht. Konkret würden die Städte und Gemeinden die Arbeitsmarktreform dazu genutzt haben, einen Ver− schiebebahnhof mit Arbeitslosen zu eröffnen. So sollen sie die bisher von ihnen unterstützten Sozialhilfeempfänger auf den Bund verlagern, indem sie diese zu Un− recht als erwerbsfähig deklarieren und so den Bund für die Kosten aufkommen lassen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie geht die Landesregierung mit den Erkenntnissen der Bundesregierung um, die Kommunen würden nicht erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger als erwerbsfähig einstufen? 2. Gibt es seitens der Landesregierung Anhaltspunkte dafür, dass die Kommu− nen im Land Brandenburg so gehandelt haben, wie es die Bundesregierung anspricht? 3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung für das Land Brandenburg daraus? 4. Sind die von den brandenburgischen Kommunen geforderten Nachsteue− rungen ausschließlich oder auch auf diese \"Verschiebung\" zurückzuführen? Datum des Eingangs: 23.03.2005 / Ausgegeben: 29.03.2005",
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"content": "Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1 bis 3: Nach Auskunft der Krankenkassenverbände werden zurzeit mehrere Vorgänge geprüft, in denen Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, nicht erwerbsfähig sind. Inwieweit es dabei tatsächlich um fälschliche Einstufungen geht, muss sich erst noch erweisen. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Landkreise und kreisfreien Städte hinsichtlich des Übergangs von Sozialhilfeempfangenden in die Grundsicherung für Arbeitsuchende verantwortungsbewusst gearbeitet haben. Dabei ist allerdings nicht auszuschließen, dass bei dem hohen Zeitdruck und den vielen Problemen, z.B. mit dem Datenerfassungssystem Ende des letzten Jahres, vereinzelt auch Fehler in der Zuordnung zu den Rechtskreisen des SGB II oder SGB XII unterlaufen sein können. Diese können bei der Überprüfung der Erwerbsfähigkeit korrigiert werden. zu Frage 4: Die Landkreise und kreisfreien Städte haben es durchgängig mit einer deutlich hö− heren Zahl von Bedarfsgemeinschaften zu tun, als von der Bundesregierung Ende 2004 prognostiziert. Möglicherweise reduzieren sich die Zahlen in geringem Umfang nach erfolgter Prüfung der Erwerbsfähigkeit durch die Träger der Grundsicherung und in den Fällen, in denen die Rentenversicherer zu einer abschließenden Ent− scheidung über eine Erwerbsunfähigkeit kommen. Den Zuwachs der Zahl der Be− darfsgemeinschaften wird das nicht ausgleichen. Hinsichtlich einer Nachsteuerung ist in der Monitoringgruppe vereinbart worden, darüber zur Jahresmitte auf der Grundlage der dann vorliegenden Zahlen zu beraten.",
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