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            "content": "6.      Welche Notwendigkeit sieht die Landesregierung, nach In−Kraft−Treten des Aktionsplanes \"Keine Gewalt gegen Frauen\" zur Präzisierung und Fort− schreibung der darin festgehaltenen Maßnahmen? 7.      Sieht die Landesregierung in Umsetzung des seit 1.1.2002 in Kraft getrete− nen Gewaltschutzgesetzes Handlungsbedarf zur Änderung des Branden− burger Polizeigesetzes? 8.      Warum kürzen Sie die Mittel für Frauenprojekte im laufenden Jahr 2002 um die Hälfte? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Um mehr Frauen für eine selbständige Tätigkeit zu interessieren, sind verstärkt entsprechende Vorbilder in der öffentlichen Diskussion und den Medien zu präsen− tieren. Deshalb wurde gemeinsam von dem Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen und dem Minister für Wirtschaft dieser Tage erstmalig im Land Bran− denburg der Wettbewerb \"Unternehmerin des Landes Brandenburg\" ausgelobt. Die Preisverleihung wird am 29.03.2003 in Potsdam anlässlich des nächsten Unter− nehmerinnen− und Gründerinnentages stattfinden. Zu Frage 2: Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe \"Verbesserung der regionalen Wirtschafts− struktur\" werden Maßnahmen in besonderer Weise gefördert, wenn zu einem Anteil von mindestens 50 Prozent Arbeitsplätze für Frauen geschaffen bzw. stabilisiert werden sollen. Im Rahmen des INNOPUNKT−Programms des MASGF befindet sich die Kampagne \"Frauen in IT−Berufe − Frauen−IT−Kompetenz für Brandenburg\" mit sechs Projek− ten seit August 2001 in der Projektphase. Auf der Grundlage von Problem− und Bedarfsanalysen zum IT−Arbeitsmarkt und der IT−Anwendung in Unternehmen werden durch die Bildung von Kooperationspartnerschaften IT−Qualifikationserfor− dernisse in Unternehmen ausgemacht und neue Tätigkeitsfelder für Frauen er− schlossen werden. Das MASGF hat im Oktober d. J. eine Mentoring−Initiative in Form des Ideenwett− bewerbs \"Frauen in Führungsverantwortung − mit Mentoring zu mehr Chancenge− rechtigkeit im Beruf\" gestartet. Mit dieser Initiative soll der berufliche Ein− und Auf− stieg von Frauen, die in Brandenburger Unternehmen Leitungsverantwortung übernehmen wollen, unterstützt werden. Projektstart ist für das kommende Frühjahr vorgesehen.",
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            "content": "Zu Frage 3: Die Schwerpunkte ergeben sich aus den im Operationellen Programm des Landes Brandenburg für den Einsatz der europäischen Strukturfondsmittel. Neben den bereits genannten Maßnahmen der Landesregierung zur Gleichstellung in der Privatwirtschaft fördert die Landesregierung im Rahmen des Ideenwettbe− werbs \"Chancen für Familie und Erwerbstätigkeit\" beispielhafte Projekte zur weite− ren Verwirklichung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Die Projekte beinhalten u. a. Angebote der Umsetzung geeigneter Arbeitsorganisations− und Arbeitszeitformen für Mütter und Väter zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Rahmen des Landesprogramms \"Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg\" wird das Kurssystem contra Langzeitarbeitslosigkeit weitergeführt. Es dient der Verbes− serung der Erwerbsfähigkeit und der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und wird insbesondere von Frauen in Anspruch genommen. Mit speziellen Gründerlotsendiensten für Frauen werden geschlechtsspezifische Benachteiligungen von Gründerinnen aufgedeckt und soweit möglich ausgeglichen. Die Erfahrungen fließen in die allgemeine Gründungsförderpolitik des Landes ein. Das Land Brandenburg hat gemeinsam mit dem Landesarbeitsamt Berlin−Bran− denburg ein Sonderprogramm für schwerbehinderte Frauen zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt (SOFIA) aufgelegt. Zur Wiedereingliederung werden Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber mit Betriebssitz in Brandenburg gewährt. Zu Frage 4: Zu den neu entwickelten Maßnahmen der Landesregierung, die zur Erhöhung der Effizienz im beschäftigungswirksamen Fördermitteleinsatz beitragen sollen, gehört die Förderung \"Verzahnung und Chancengleichheit\" des MASGF, die in allen 18 Landkreisen und kreisfreien Städten in Anspruch genommen werden kann. Ab dem 1.1.2003 werden die Aufgaben, die bislang von 14 Regionalstellen Frauen und Arbeitsmarkt wahrgenommen wurden, mit der Förderung von Projektentwicklungs− und −managementkapaziäten zur Verzahnung von Mitteln der Landesressorts mit Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit zusammengeführt. Ziel ist es, die Bemühungen zur Verbesserung der Chancengleichheit im Erwerbsleben nicht auf die Durchfüh− rung von Sondermaßnahmen für Frauen zu beschränken, sondern von Anfang an mitzudenken, welche Auswirkungen die vorgesehenen Maßnahmen auf Frauen und Männer haben und wie sie zur Verbesserung der regionalen Erwerbstätigkeit bei− tragen können. Zu Frage 5: Die Erwerbstätigenquote im Land Brandenburg insgesamt beträgt 62,2 Prozent. Die Frauenerwerbstätigenquote beträgt 58,4, die der Männer 65,8 Prozent (Ergebnis des Mikrozensus 2001). Angesichts der traditionell hohen Erwerbsbeteiligung der Frauen in den neuen Bundesländern und des damit verbundenen hohen Potentials an Qualifikation und Kompetenz ist es insbesondere auch angesichts des sich ab− zeichnenden Fachkräftemangels gesamtgesellschafts− und wirtschaftspolitisch angeraten, eine deutliche Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit anzustreben und zu befördern.",
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