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"content": "Landtag Brandenburg Drucksacher 5/1117 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 251 des Abgeordneten Danny Eichelbaum CDU-Fraktion Drucksache 5/649 Wortlaut der Kleinen Anfrage 251 vom 19.03.2010: Planfeststellung B 101 Ortsumgehung Thyrow- Radweg an der L 795 zwischen Thyrow und Siethen Mit dem Bau der B 101 Ortsumgehung Thyrow muss die L 795 zwischen Thyrow und Siethen mit Hilfe einer Brücke über die B 101 geführt werden. Die vorliegende Planung berücksichtigt keinen straßenbegleitenden Radweg bei der Errichtung des Brückenbauwerkes. Aufgrund der Verkehrsentwicklung, der nachrangigen Priorität und der begrenzt zur Verfügung stehenden Bundesmittel hat der Bund die Übernahme der Mehrkosten in Höhe von 216.000 Euro abgelehnt. Der Radweg ist jedoch Bestandteil der Bedarfsliste der Radwege außerorts an Landesstraßen im Land Brandenburg. Der Kreistag Teltow-Fläming hat sich in seiner Sitzung am 14.07.2008 für die Berücksichtigung eines straßenbegleitenden Radweges beim Bau des Brückenbauwerkes ausgesprochen. Ich frage die Landesregierung: 1. Befürwortet die Landesregierung die Berücksichtigung eines straßenbegleitenden Radweges beim Bau der Brücke? 2. Hat der Landrat des Landkreises Teltow-Fläming hierüber Gespräche mit der Landesregierung geführt und die jetzt vorliegende Planung gebilligt? 3. Ändert das Land diesbezüglich die Planfeststellung und übernimmt die Mehrkosten für den Bau des Radweges, wenn nein, aus welchen Gründen? 4. In welcher Höhe veranschlagt das Land den Bau eines nachträglichen Radweges? 5. Hat oder wird das Land ein Sonderprogramm Radwege aufstellen, um die Mehrkosten für den Bau des Radweges beim Bau des Brückenbauwerkes zu finanzieren? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Befürwortet die Landesregierung die Berücksichtigung eines straßenbegleitenden Radweges beim Bau der Brücke? Datum des Eingangs: 03.05.2010 / Ausgegeben: 10.05.2010",
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"content": "Seite 2 Zu Frage 1: Die Landesregierung setzt sich beim Bund dafür ein, dass dieser auch die zusätzlichen Kosten des straßenbegleitenden Radweges beim Bau der Brücke trägt. Frage 2: Hat der Landrat des Landkreises Teltow-Fläming hierüber Gespräche mit der Landesregierung geführt und die jetzt vorliegende Planung gebilligt? Zu Frage 2: Ja. Im Ergebnis des letzten Gesprächs wurde sich auf die Antragstellung von Fördermitteln für straßenbegleitende Radwege an den Kreisstraßen K 7232 und K 7233 verständigt, falls die anstehenden Verhandlungen mit dem Bund erfolglos bleiben sollten. Frage 3: Ändert das Land diesbezüglich die Planfeststellung und übernimmt die Mehrkosten für den Bau des Radweges, wenn nein, aus welchen Gründen? Zu Frage 3: Nein, das Land nimmt keine Änderungen vor und übernimmt auch nicht die Mehrkosten für den Bau des Radweges. Siehe auch Antwort zu Frage 1. Frage 4: In welcher Höhe veranschlagt das Land den Bau eines nachträglichen Radweges? Zu Frage 4: Die Kosten belaufen sich auf ca. 520.000 €. Frage 5: Hat oder wird das Land ein Sonderprogramm Radwege aufstellen, um die Mehrkosten für den Bau des Radweges beim Bau des Brückenbauwerkes zu finanzieren? Zu Frage 5: Nein, das Land wird kein Sonderprogramm Radwege aufstellen, um die Mehrkosten für den Bau des Radweges beim Bau des Brückenbauwerkes zu finanzieren.",
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