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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/3963 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1385 der Abgeordneten Isabelle Vandre (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 7/3855 Studentische Personalvertretung an den Hochschulen des Landes Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder dienen dem kollektiven Schutz der Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung. Sie folgen dem Gedanken der partnerschaft- lichen Stellung von Personalvertretung und Dienststelle. Das Bundesverfassungsgericht be- zeichnet das Personalvertretungsrecht in einer seiner Entscheidungen als ein „wichtiges Mittel zur Wahrung der Menschenwürde und der Persönlichkeitsentfaltung in der Dienst- stelle“ (BVerfGE 28, 314). Demokratische Hochschulstrukturen benötigen eine wirksame und transparente Personal- vertretung, die alle Beschäftigten einschließt. An den Hochschulen wird zwischen haupt- und nebenberuflich tätigem Personal unterschieden (Abschnitt 6 des Hochschulgesetzes des Landes Brandenburg, 23.9.2020). Darunter befinden sich neben fest angestellten Hoch- schullehrerinnen und Hochschullehrern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Verwaltungs- personal und technischen Kräften auch Studentinnen und Studenten, befristete Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter, Lehrbeauftragte und Privatdozentinnen und Privatdozenten. Doch sie gehören unterschiedlichen Statusgruppen an. Einige sind Mitglieder der Hochschule, andere nicht. Ihre Teilhabe- und Mitbestimmungsrechte sind unterschiedlich geregelt. Durch eine Gesetzesänderung im Jahre 2018 ist den Studierenden das aktive Recht auf eine Personalvertretung eingeräumt worden, allerdings kann das passive Wahlrecht ohne weitere Anpassungen, bspw. in den Bereichen der Amtszeit und Vorbeschäftigungszeit, fak- tisch nicht genutzt werden. In ihren Ausführungen zur Novellierung des Personalvertretungsgesetzes sicherte Ministe- rin Manja Schüle am 25. März 2021 im Landtag den Studierenden zu, dass sie „mitbestim- men und mitgestalten“ und deswegen „auch das passive Wahlrecht erhalten“ sollen. Zum Zeitplan äußerte die Ministerin: „Im 3. Quartal wollen wir fertig sein.“ Allerdings wird das Interesse des MWFK an einer schnellen und wirksamen Personalvertretung der studenti- schen Beschäftigten an den Hochschulen von den GEW Studis Brandenburg bestritten. Nicht mehr als eine \"politische Absichtserklärung\" sei von den Plänen, den Studierenden schnellstmöglich die Personalvertretung zu ermöglichen, übriggeblieben (PM GEW Studis Brandenburg, 16.6.2021). Ich frage die Landesregierung: 1. Wird die Landesregierung, so wie in der Plenarsitzung am 25. März 2021 durch Ministerin Schüle in Aussicht gestellt, die Novellierung des Personalvertretungsrechts pünktlich zur Eingegangen: 23.07.2021 / Ausgegeben: 28.07.2021",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/3963 kommenden Personalvertretungswahl im Frühjahr 2022 auf den Weg bringen? Wie sieht der konkrete Zeitplan aus? Zu Frage 1: Das MWFK steht dem Anliegen der Wissenschaftlichen Hilfskräfte, Verbesse- rungen bei der Interessenvertretung zu erreichen, offen gegenüber und beabsichtigt, in der geplanten Novellierung des Personalvertretungsgesetzes die Vertretung neu auszugestal- ten. Das MWFK hat unter Leitung des Staatssekretärs Gespräche mit den Interessenvertre- tungen, bestehend aus Personalräten, Gewerkschaften und Studierendenvertretung ge- führt. Erklärtes Ziel war es, zwischen allen Beteiligten einen Konsens für eine Übergangs- regelung herbeizuführen, die dem Landtag im Rahmen einer vorgezogenen „kleinen“ No- velle des Personalvertretungsgesetzes vorgeschlagen werden sollte. Damit sollte sicherge- stellt werden, dass das passive Wahlrecht schon bei den Personalratswahlen im kommen- den Jahr besser realisiert werden kann. Ein entsprechender Vorschlag des MWFK wurde in den Gesprächen von den Interessenvertretungen abgelehnt. Ein Konsens zwischen Perso- nalräten, Gewerkschaften und Studierendenvertretung auf eine inhaltliche Neuregelung war offensichtlich bislang nicht zu erzielen. Personalräte, Gewerkschaften und Studierendenver- tretungen fordern stattdessen übereinstimmend, in einer „kleinen“ Novelle eine Vorschrift in das Personalvertretungsgesetz aufzunehmen, nach der unmittelbar nach In-Kraft-Treten der „großen“ Novelle die Personalräte neu gewählt werden sollen. Das MWFK unterstützt das Anliegen, hält eine gesetzliche Regelung aber aus systematischen und rechtlichen Gründen nicht für umsetzbar. Es wurde daher das Angebot übermittelt, eine entsprechende politische Absichtserklärung des MWFK für die kommende Novellierung des Personalvertretungsge- setzes abzugeben. 2. Wie ist der aktuelle Verhandlungsstand bei der Novellierung des Personalvertretungsge- setzes? Welche Neuregelungen strebt das MWFK konkret an? Zu Frage 2: Das MWFK strebt eine Neuregelung der Interessenvertretung der Wissen- schaftlichen Hilfskräfte an. Darüber hinaus liegen weitere Änderungsvorschläge zu ver- schiedenen Themen vor, die derzeit geprüft werden. Die Federführung liegt beim Ministe- rium für Inneres und Kommunales. 3. Worin bestehen die Konfliktpunkte des MWFK mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaft, sowie den Brandenburger Personalräten für wissenschaftliche Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter und wie gedenkt das MWFK diese auszuräumen, um eine für die Be- troffenen zufriedenstellende Lösung zu finden? Zu Frage 3: Aus Sicht des MWFK gibt es keinen Konflikt zwischen dem MWFK auf der einen und Personalräten, Gewerkschaften und Studierendenvertretung auf der anderen Seite. Vielmehr scheint es auf Seiten der Personalräte, Gewerkschaften und Studierendenvertre- tungen unterschiedliche Auffassungen zu geben. Die Interessenvertretungen haben für Ende August einen abgestimmten Vorschlag der Neuregelung in Aussicht gestellt, der an- schließend geprüft und mit den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren erörtert werden kann. Die Federführung für die PersVG - Novelle liegt beim Ministerium für Inneres und Kommunales. Die Meinungsbildung in der Landesregierung kann erst beginnen, wenn kon- krete Vorschläge auf dem Tisch liegen. -2-",
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