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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 3/3837 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1401 der Abgeordneten Liane Hesselbarth Fraktion der DVU Drucksache 3/3724 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1401: Ortsumgehung B 96 Fürstenberg/Havel Die gegenwärtigen Vorbereitung zum Bau einer Ortsumgehungsstraße für die B 96 im Osten der Stadt Fürstenberg beschäftigt derzeit nicht nur verschiedene Bürgerinitiati- ven und erfüllt, wie derzeit regelmäßig der Presse zu entnehmen ist, viele Bürger der Stadt Fürstenberg sowie des Umlandes mit Besorgnis. Seit Mitte der 90iger Jahre wird in Fürstenberg die Trassenführung für die im Bundesverkehrswegeplan vor- gesehene Ortsumgehung der Bundesstraße B 96 für die Stadt Fürstenberg/Havel diskutiert. Eine landesplanerische Beurteilung der gemeinsamen Landesplanungs- abteilung der Länder Brandenburg und Berlin empfiehlt unter Bezugnahme auf die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung den Trassenverlauf einer soge- nannten \"modifizierten Variante 4/5\" in Form einer östlichen Umfahrung der Stadt Fürstenberg/Havel. Derzeit wird seitens der an der Planung Beteiligten eine Variante favorisiert, welche der ursprünglich als \"Variante 5\" bezeichneten, aber den schutz- würdigen Naturbereichen der Umgebung von Fürstenberg/Havel am abträglichsten gereichenden Möglichkeit am nächsten kommt. Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es nach den Erkenntnissen der Landesregierung zu, dass das Straßen- bauamt Strausberg in seiner Begründung für die Empfehlung einer östlichen Umfahrung Fürstenbergs zum Ausdruck gebracht hat, dass der Bau des nicht realisierten sogenannten \"Tropicana – Freizeitparks\" als Wirtschaftsfaktor wesentlich mitentscheidend war? 2. Trifft es nach den Erkenntnissen der Landesregierung zu, dass der sogenannte \"Tropicana – Freizeitpark\" aufgrund eines hohen Verseuchungsgrades des dafür vorgesehenen Gebietes aufgrund dessen frühere Nutzung als Atomwaf- fenstützpunkt nicht gebaut werden konnte? a) Wenn ja, hat das Straßenbauamt Strausberg trotzdem an seiner Ent- scheidung für eine Ostumfahrung der Stadt Fürstenberg/Havel festge- halten, und wenn ja, mit welchen Argumenten? Datum des Eingangs: 30.01.2002 / Ausgegeben: 05.02.2002",
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"content": "b) Worin sieht die Landesregierung die wirtschaftlichen Vorteile für die Stadt Fürstenberg/Havel sowie für deren Regionalbereich durch den Bau einer Ostumfahrung? c) Ist nach Ansicht der Landesregierung bei einer weiträumigen Umfahrung der Stadt Fürstenberg/Havel mit Umsatzrückgängen des Einzelhandels und der dort ansässigen Gewerbetreibenden zu rechnen? aa) Wenn nein, in welcher Weise profitieren Einzelhändler und Ge- werbetreibende der Stadt Fürstenberg sowie des Umlandes durch den Bau der Ostumfahrung? bb) Wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu unternehmen, um wirtschaftlichen Schaden bei Einzelhandel und Gewerbetreibenden der Stadt Fürstenberg und des Umlan- des durch den Bau der Ostumgehung abzuwenden? 3. Werden nach Erkenntnissen bzw. Prognosen der Landesregierung durch die Ostumfahrung der Stadt Fürstenberg wesentliche geschützte bzw. schutz- würdige Naturräume zerstört? a) Wenn ja, um welche Naturräume handelt es sich dabei? aa) Welche Auswirkungen hat nach Erkenntnissen bzw. Prognosen der Landesregierung diese Zerstörung von Naturräumen auf welche Tier- und Pflanzenarten? bb) Welche Auswirkungen hat die Zerstörung dieser Naturräume auf den örtlichen und/oder regionalen Tourismus in der Stadt Für- stenberg/Havel bzw. deren Umland? 4. Trifft es nach Erkenntnissen der Landesregierung zu, dass die beabsichtigte Ostumfahrung der sogenannten \"Varianten 4/5\" und deren Abwandlungen über das Gelände des ehemaligen Konzentrationslagerkomplexes Ravensbrück führt, und wenn ja, welche Auswirkungen werden diese möglichen Trassenfüh- rungen auf das Gesamtbild dieses Geländes haben? 5. Welche Maßnahmen werden nach Erkenntnissen der Landesregierung notwen- dig, um während der gesamten Baumaßnahme die Vorschriften zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen laut DIN 18920 und RAS LG 4 einzuhalten (bitte detaillierte Aufschlüsselung nach den Varianten 4/5 sowie nach deren Abwandlungen)? 6. Welche Maßnahmen werden nach Erkenntnissen der Landesregierung zur Verhinderung des Eindringens von Schadstoffen in Boden und Grundwasser innerhalb gefährdeter Gebiete, insbesondere ehemalige militärischer Übungs- gebiete, erforderlich (bitte detaillierte Darstellung nach den Varianten 4/5 sowie nach deren Abwandelung)? a) In welcher Weise wird für eine geordnete Versickerung des Nieder- schlagswassers Sorge getragen? b) Inwieweit ist nach Erkenntnissen der Landesregierung nach dem Stand der bisherigen Planung eine Abstimmung mit aa) der Amtsverwaltung Fürstenberg, bb) der unteren Naturschutzbehörde, cc) dem Amt für Forstwirtschaft, dd) der unteren Wasserschutzbehörde erfolgt?",
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"content": "7. Welche Maßnahmen werden nach Erkenntnissen der Landesregierung notwen- dig, um denkmalpflegerisch geschützte Objekte vor Beeinträchtigungen zu schützen und entsprechend den denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln (bitte detaillierte Darstellung nach allen Varianten einer Ostumfah- rung)? 8. Welche Maßnahmen werden nach den Erkenntnissen der Landesregierung notwendig, um beim Bau der Ostumfahrung (in allen derzeit in Frage kom- menden Varianten) der Stadt Fürstenberg die rechtlichen Grundlagen des Bundesimmissionsschutzgesetzes, der TA-Luft und der TA-Lärm sowie der 15., 16. und 23 Bundesimmissionsschutzverordnung und den Bestimmungen des Abfallgesetzes gerecht zu werden (bitte detaillierte Darstellung nach allen Varianten einer Ostumfahrung)? 9. Gab es nach Erkenntnissen der Landesregierung in Bezug auf sämtliche, zur Auswahl in Frage kommende Varianten einer Ostumfahrung eine Umweltver- träglichkeitsprüfung, und wenn ja, was ist a) wesentlicher Inhalt dieser Prüfung? b) Welche Auswirkungen haben aufgrund der Umweltverträglichkeitsprü- fungen die in Frage kommenden Ostumfahrungen auf welche Natur- schutzräume (bitte detaillierte Aufschlüsselung), c) welche bisher noch in Frage kommende Variante einer Umfahrung der Stadt Fürstenberg/Havel würde im Sinne der Umweltverträglichkeit am besten der Unversehrtheit der Naturbereiche in der Region Fürsten- berg/Havel gerecht und mit welchen Beeinträchtigungen der Umwelt ist durch die Realisierung dieser Variante zu rechnen? 10. Welche Maßnahmen müssen nach Erkenntnissen der Landesregierung bei der Realisierung der derzeit noch in Frage kommenden Ostumfahrungs-Varianten jeweils getroffen werden, um Durchlässe für Tiere im erforderlichen Umfang anzulegen, insbesondere um die Fischotterroute Havel und Hegersteinbach weiter zu gewährleisten (bitte detaillierte Darlegung)? 11. Welche Maßnahmen sind nach Erkenntnissen der Landesregierung bei der Realisierung der derzeit noch in Frage kommenden Ostumfahrungs-Varianten jeweils durchzuführen, um notwendige Zufahrten zu landwirtschaftlichen Nutz- flächen freizuhalten (bitte detaillierte Darlegung)? 12. Welche Entwicklung wird nach Erkenntnissen der Landesregierung voraus- sichtlich das Verkehrsaufkommen in der Ortslage Fürstenberg, insbesondere in Bezug auf eine mögliche Unfallgefährdung für die Anwohner beim Bau der derzeit noch in Frage kommenden Ostumfahrungsvarianten, jeweils nehmen (bitte detaillierte Darlegung)? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: Die Planung einer Ortsumgehung erfolgt nach einem formalisierten Verfahren. Als erste Stufe wird der Bedarf durch Aufnahme in den Bedarfsplan für die Bundesfern- straßen, der Anlage des Fernstraßenausbaugesetzes ist, ermittelt.",
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"content": "Dieser Schritt erfolgte für die Ortsumgehung Fürstenberg im Zuge der B 96 mit Beschluss des Bundestages vom 15. November 1993. Allerdings sieht das Fern- straßenausbaugesetz eine regelmäßige Bedarfsplanüberprüfung vor. So läuft zur Zeit eine Neubewertung aller Bedarfsplanmaßnahmen, mit dem entsprechenden Be- schluss des Bundestages wird 2003 gerechnet. Der nächste Schritt ist die Linienbestimmung mit vorgeschaltetem Raumordnungsver- fahren. Das Raumordnungsverfahren wurde am 26.05.1997 abgeschlossen mit der Empfehlung der Landesplanung, eine modifizierte östliche Variante zu bauen. Im Verlauf der weiteren Untersuchungen stellte sich heraus, dass neuere Erkenntnisse über die Ausdehnung des Lagerbereiches des ehemaligen Konzentrationslagers Ravensbrück eine Überprüfung der vorgeschlagenen östlichen Trasse erfordern. Daher konnte bisher noch keine endgültige Linie bestätigt werden. Aufgrund der aufgetretenen Schwierigkeiten ist es aus Sicht der Landesregierung erforderlich, die Informationsbasis den Lagerbereich betreffend zu verbessern. Bereits laufende, vertiefende archäologische und historische Untersuchungen sollen helfen, die bauli- chen Lagergrenzen besser zu bestimmen, aber auch die damaligen Ereignisse im Lager zu erforschen. Hierzu können jetzt auch Luftbilder der Alliierten aus der Zeit des Kriegsendes herangezogen werden. Diese aufwendigen Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Ziel der Straßenbauverwaltung ist es, auch unter Würdi- gung aller Aspekte einen tragfähigen Trassenvorschlag der weiteren Planung zugrun- de legen zu können. Dazu werden derzeit ebenfalls städtebauliche Untersuchungen zu den einzelnen Trassenvarianten angestellt. Nach Vorlage der Ergebnisse dieser vertiefenden Untersuchungen werden für alle östlichen wie westlichen Varianten, die für die Linienführung der Ortsumgehung entwickelt wurden, nochmals die Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen. Ein vorzeitiger Ausschluss bestimmter Varianten könnte zu einem Verfahrensfehler führen. Die endgültige Entscheidung über die konkrete, genaue Trassenführung wird erst im Planfeststellungsverfahren getroffen. Bis dahin sind Änderungen in der Linien- führung noch möglich. Grundsätzlich steht die Landesregierung vor dem Problem, dass alle in Frage kom- menden Varianten entweder das Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Ravensbrück und des Jugendlagers Uckermark berühren oder Wohngebiete oder ökologisch sensibles Gebiet tangieren und daher emissionstechnisch problematisch sind. Zudem sind Belange der Stadtentwicklung betroffen. Die Landesregierung ist sich zudem ihrer Verantwortung gegenüber den Überleben- den des Nazi-Regimes sowie deren Angehörigen und Nachkommen sehr bewusst. Sie möchte deshalb einen weitest gehenden Konsens aller beteiligten Interessen- gruppen in dieser wichtigen Entscheidungsfindung erreichen. Daher werden, wie bereits erwähnt, alle möglichen Trassenvarianten nochmals intensiv betrachtet und in Abwägung aller ethischen, ökologischen und sozialen Belange erörtert. Nach Meinung der Landesregierung kann nur eine Lösung am Ende des Prozesses stehen, die die größtmögliche Zustimmung aller Akteure und Betroffenen findet, d. h. sowohl die berechtigten Anliegen der Opfer und der Gedenkstätte als auch die dringenden Bedürfnisse Ihrer Stadt und deren Bevölkerung berücksichtigt. Um eine solche objektive und optimale Lösung zu erreichen, verzichtet die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt ganz bewusst auf eine Diskussion zu den einzelnen Varianten.",
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"content": "Zu Frage 1: Neben vielen anderen Kriterien spielte auch der dann nicht realisierte Freizeitpark für die Straßenbauverwaltung bei der Planung eine Rolle. Im Fall der Ortsumgehung Fürstenberg war dieses Kriterium aufgrund gewichtigerer Gründe aber nicht aus- schlaggebend. Die B 96 stellt eine wichtige Nord-Süd-Verbindung im Osten der Bundesrepublik Deutschland dar. Sie hat eine überregionale Verbindungsfunktion mit besonderer Bedeutung für den Freizeit- und Erholungsverkehr zwischen Berlin und den Erho- lungsgebieten im Norden Brandenburgs, in Mecklenburg-Vorpommern, bis hin zur Ostsee. Durch den geplanten Ausbau soll dem Individualverkehr eine leistungsfähige Verbindung geboten werden. Im Bereich der Siedlungen soll die B 96 daher nicht mehr durch die geschlossenen Ortschaften, sondern über neue Ortsumgehungen geführt werden. Zu Frage 2: Nein, davon hat die Landesregierung keine Kenntnis. Zu Frage 2a: Für den Bau einer Ortsumgehung sind folgende Planungskriterien maßgebend: - verkehrliche Wirkung - Sozialverträglichkeit - Ressourcenschonung - Wirtschaftlichkeit - Durchsetzbarkeit. Zu Frage 2b: Eine Verlagerung des Durchgangsverkehrs aus dem Ortskern der Stadt Fürstenberg schafft wesentliche Voraussetzungen für die Anerkennung der Stadt als Luftkurort, für die Weiterentwicklung der Stadt als Wasserstadt, für die Entwicklung des Erholungs- gebietes Röblinsee und die bessere Erschließung des Gewerbegebietes Lychener Chaussee. Zu Frage 2c: Nein. Zu Frage 2c) aa): Durch den Ausbau der B 96 insgesamt wird die Erreichbarkeit der Stadt und damit für die Gewerbetreibenden verbessert (z. B. durch Verkürzung der Fahrzeit). Die Gewer- betreibenden profitieren von einer hochleistungsfähigen Straße durch höhere At- traktivität für den Tourismus. Außerdem schafft eine Ortsumgehung die Voraus- setzung, einen noch attraktiveren Stadtkern ohne belastende Durchgangsverkehre zu entwickeln.",
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"content": "Zu Frage 2c) bb): entfällt Zu Frage 3 und 3a: Im gesamten Untersuchungsraum für die Ortsumgehung befinden sich Landschafts- schutzgebiete und Naturschutzgebiete. Zu Frage 3 a) aa): Im östlichen Teil des Untersuchungsraumes für die östlichen Varianten der Orts- umgehung befinden sich zwei Flora Fauna Habitat - Gebiete (FFH-Gebiete), die bei der Feintrassierung zu berücksichtigen sind. Beispielsweise sind in der Havelniede- rung Bruchwälder und Niedermoor betroffen sowie Moorgehölz und Trollblumenwiese. Beheimatete Tierarten sind dort Fischotter, Biber und Kranich. Ähnlich sensible Naturräume finden sich aber auch im Gebiet der westlichen Varianten. Die verschie- denen Naturgüter sind durch die einzelnen Varianten in unterschiedlicher Weise betroffen. Nach den erwähnten vertiefenden Untersuchungen werden die Auswirkun- gen der Varianten auf die Umwelt abschließend untersucht. Erst dann können Detail- aussagen gemacht werden. Zu Frage 3 a) bb): siehe Antwort zu Frage 2b). Zu Frage 4: siehe Vorbemerkungen Zu Frage 5: Grundsätzlich werden zu allen Vorhaben im Rahmen des der Linienbestimmung folgenden Richtlinienentwurfs Maßnahmeblätter mit Schutzmaßnahmen für Bäume, Pflanzen etc. erstellt. Da derzeit erst Voruntersuchungen zur Linienbestimmung laufen (siehe Vorbemerkungen), kann die Landesregierung hierzu noch keine Aussagen machen. Zu Frage 6 und 6a: siehe Antwort zu Frage 5 Zu Frage 6b: Alle aufgeführten Träger wurden im Raumordnungsverfahren beteiligt.",
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"content": "Zu Frage 7: siehe Vorbemerkungen Zu Frage 8: Diese Fragen werden erst im Richtlinienentwurf geklärt. Zu Frage 9: Es wurden umfangreiche Umweltverträglichkeitsstudien durchgeführt. Der formelle Akt der Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt erst mit der Planfeststellung. Zur Diskussion der einzelnen Varianten siehe Vorbemerkungen. Zu Frage 10 und 11: siehe Antwort zu Frage 8. Zu Frage 12: Die Prognosezahlen für das zu erwartende Verkehrsaufkommen werden zur Zeit aktualisiert und sollen Mitte 2002 vorliegen. Nach allgemeinen, bundesweiten Er- kenntnissen sinkt die Unfallgefährdung in Ortslagen mit der Auslagerung des Durchgangsverkehrs. Zur Diskussion der einzelnen Varianten siehe Vorbemerkungen.",
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