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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 3/4348 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1619 der Abgeordneten Barbara Richstein Fraktion der CDU Drucksache 3/4200 Neuorganisation der Wasserschutzpolizei Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1619 vom 18.04.2002: Eines der Elemente der von der Landesregierung beschlossenen Polizeireform ist die Auflösung des Wasserschutzpolizei-Präsidiums. Ziel dieser Maßnahme ist es, wie auch bei der Schließung von drei Landpräsidien, Verwaltungsstellen zu reduzieren und dafür die Zahl der Vollzugskräfte zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Sicherheit auf den brandenburgi- schen Gewässern, die einen bedeutenden wirtschaftlichen und touristischen Standard- faktor darstellen, zukünftig bei? 2. Werden neben dem Polizeipräsidium der Wasserschutzpolizei auch andere WSP- Dienststellen aufgelöst? 3. Wie werden sich die Auflösung des Präsidiums der WSP und die daraus resultieren- den Stelleneinsparungen auf die polizeiliche Präsenz auf dem Wasser auswirken? 4. Wo werden künftig die speziellen wasserschutzpolizeilichen Aufgaben des bisherigen Polizeipräsidiums WSP wahrgenommen? 5. Wie will die Wasserschutzpolizei das Reformziel \"effektive Polizeiarbeit\" erreichen? 6. Wird es künftig einen zentralen Ansprechpartner für alle die Wasserschutzpolizei betreffenden Angelegenheiten geben? Datum des Eingangs: 21.05.2002 / Ausgegeben: 27.05.2002",
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"content": "Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Die Landesregierung misst der Sicherheit auf den brandenburgischen Gewässern als wirt- schaftlicher und touristischer Standortfaktor nach wie vor eine hohe Bedeutung bei. Dieser Stellenwert hat bei den Überlegungen zur Neuorganisation unter Berücksichtigung der Reformziele \"Effektive Polizeiarbeit\", \"Bürgerzufriedenheit\", \"Zufriedene und motivierte Mitarbeiter\" und \"Wirtschaftlichkeit\" eine wichtige Rolle gespielt. zu Frage 2: Mit der Auflösung des Präsidiums der Wasserschutzpolizei sind die bisherigen Abteilungen Einsatz/Ermittlung und Verwaltung nicht mehr erforderlich. Die bisherige Organisation der Wasserschutzpolizei sieht 22 Standorte (7 WSP-Stationen, 8 WSP-Wachen, 7 WSP-Posten) für die wasserschutzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung vor. An diesen Standorten werden künftig neun Wasserschutzpolizeiwachen vorgehalten, die den ortsnächsten Schutzbereichen zugeordnet werden. Ferner werden an 14 Standorten wasser- schutzpolizeiliche Aufgaben mit lagebedingtem Streifendienst wahrgenommen. Insofern werden keine WSP-Dienststellen vor Ort aufgelöst. Vielmehr erhöht sich auch die Anzahl der Standorte sogar auf 23. zu Frage 3: Durch die Neuorganisation der Wasserschutzpolizei im Rahmen der Polizeistrukturreform werden in erheblichem Umfang Stellen eingespart und zusätzlich Polizeivollzugsbeamte (derzeit ca. 37) dem Dienst auf dem Wasser zugeführt. Hierdurch wird die polizeiliche Präsenz auf dem Wasser deutlich erhöht. zu Frage 4: Die derzeit beim Präsidium der Wasserschutzpolizei angesiedelten Arbeitsraten werden künftig ebenenbezogen durch andere Stellen der neuen Organisation übernommen. Die \"Zentralstelle\" für grundsätzliche wasserschutzpolizeiliche Angelegenheiten wird das Ministerium des Innern sein (vgl. auch Antwort zu Frage 6). Im Führungsstab der künftigen Polizeipräsidien sind ebenfalls Grundsatzfragen wasser- schutzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung zu klären, ggf. Rahmenregelungen zu schaffen. Arbeitsraten mit wasserschutzpolizeilichem Bezug werden sich künftig in nahezu jedem Stabsbereich wiederfinden. Schwerpunkte dabei sind wasserschutzpolizeiliche Einsatz-, Verkehrs- und Kriminalitätsangelegenheiten. In der Leitstelle des Polizeipräsidiums wird ein Einsatzbearbeitungsplatz auch die wasser- schutzpolizeiliche Einsatzbearbeitung ermöglichen. In den Führungsstellen der Schutzbereiche, denen die Wasserschutzpolizeiwachen zugeord- net sind, werden ebenfalls wasserschutzpolizeiliche Aufgaben berücksichtigt.",
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"content": "zu Frage 5: Die Wasserschutzpolizei wird sich künftig noch intensiver als bisher mit der Sicherheitslage und den Erwartungen der Bürger als Nutzer der Wasserstraßen auseinandersetzen, hieraus Ziele ableiten und in zeit- und ortsbezogene Maßnahmen umsetzen. Hierzu ist vorgesehen, bei Bedarf auch Einsatz- und Ermittlungstrupps aus den Kräften des wasserschutzpolizeilichen Wachdienstes zu bilden und gezielt einzusetzen. zu Frage 6: Im Ministerium des Innern wird eine \"Zentralstelle\" für grundsätzliche wasserschutzpolizeiliche Angelegenheiten eingerichtet, welche auch zentraler Ansprechpartner u.a. für Ministerien, Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbände sein wird.",
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