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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/3900 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1363 des Abgeordneten Jörg Vogelsänger (SPD-Fraktion) Drucksache 7/3747 Abschnitte beim geplanten Radwegebau B1/B5 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Bundesstraße 1/5 gehört zu den am meisten befah- renen Straßen östlich von Berlin. Nach meiner Kenntnis befindet sich der Radweg entlang dieser Bundesstraße zwischen der Rennbahngemeinde Hoppegarten und Fredersdorf/Vo- gelsdorf in der Planfeststellung. Dieses Vorhaben gehört zu den wichtigsten Verkehrspro- jekten in der S5-Region. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung ist aus Gründen der Verkehrssicherheit zu Recht die Benutzung der Bundesstraße mit dem Fahrrad untersagt. Unmittelbar südlich der B1/B5 befindet sich der Hoppegartender Ortsteil Münchehofe mit über 600 Einwohnern und ohne Einkaufmöglichkeit. Eine solche wurde erst vor kurzem nördlich der B1/5 am Ortseingang Neuenhagen geschaffen. Die Rennbahngemeinde Hop- pegarten baut dieses Jahr einen straßenbegleitenden Radweg von Münchehofe zur B1/B5. Von diesem Knotenpunkt zur Einkaufsmöglichkeit fehlen unter 1000 Meter Radweg an der B1/B5. Besteht eine Möglichkeit diesen Teilabschnitt des Radweges an der B1/B5 zuerst zu reali- sieren? Antwort: Für den Geh-/Radweg entlang der B 1 von Fredersdorf-Vogelsdorf bis Dahlwitz Hoppegarten wurde beim Landesamt für Bauen und Verkehr der Antrag auf Planfeststellung gestellt. Der Abschnitt vom Knotenpunkt (KP) B 1/Niederheidenstraße bis KP 1/Mün- chehofer Straße ist Bestandteil des gesamten Geh-/ Radweges an der B 1. Nach Abwägung aller zu beachtenden Interessen besteht keine Möglichkeit, diesen Teilab- schnitt des Radweges an der B1/B5 vorzeitig zu realisieren. Eine Herauslösung dieses Abschnittes und die Splittung der Planungen hätte eine deutliche Verzögerung für die Umsetzung des gesamten Abschnittes zwischen Hoppegarten und Fre- dersdorf/Vogelsdorf zur Folge. Eingegangen: 06.07.2021 / Ausgegeben: 12.07.2021",
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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 7/3900 Gleichzeitig ist nach Einschätzung des Landesbetriebs Straßenwesens ein zeitlicher Ge- winn für die Umsetzung des Teilabschnitts nicht genau ermittelbar. Es ist nicht zweifelsfrei erkennbar, dass die Herauslösung dieses Abschnittes zu einer schnelleren Erlangung des Baurechts führen würde, da ggf. dafür auch ein Planfeststellungsverfahren notwendig ist. Der Bau des Teilabschnittes kann nach Erlangung des Baurechts zuerst erfolgen. -2-",
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