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            "content": "4. Wie sieht die Landesregierung die Zukunft der LMBV insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Aufgabenerweiterung, die über Bergbausanierung hinausgeht und auch Gefahrenabwehr umfasst, die ursächlich nichts mit den in den bisherigen Verwaltungsabkommen definierten Tätigkeitsfeldern zu tun hat? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg verhandelt zurzeit mit dem Bund und den weiteren Braunkohlenländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen das Folgeabkommen Braunkohlensanierung ab 2013. Grundlage für diese Verhandlungen sind u. a. die aktuellen Grundstrukturen des Verwaltungsabkommens A IV (2008 – 2012), die sich wie folgt darstellen: §2      -        Berg- und wasserrechtliche Verpflichtungen der LMBV (75 v. H. Bund/25 v. H. Länder) §3      -        Unter Zurückstellung unterschiedlicher Rechtsstandpunkte und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht * Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des Grundwassers * Sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Braunkohlensanierung (50 v. H. Bund/50 v. H. Länder) §4      -        Im Wesentlichen Erhöhung des Folgenutzungsstandards (Regionalentwicklung) und im Einzelfall Gefahrenabwehr im Bereich des Braunkohlenaltbergbaus (gehört über den Einigungsvertrag nicht zu den Obliegenheiten des Bundes/der LMBV) (100 v. H. Landesmittel) Frage 1: Auf Grundlage welcher Prämissen verhandelt die brandenburgische Landesregierung mit der Bundesregierung über die weitere Ausgestaltung des § 4 des zukünftigen Verwaltungsabkommens? Zu Frage 1: Abgesehen davon, dass der Bund davon ausgeht, dass die Länder auch für das Folgeabkommen ab 2013 eine Fortführung des § 4 und den entsprechenden Einsatz von Landesmitteln sicherstellen, finden insoweit keine Verhandlungen mit dem Bund statt. Die Entscheidung obliegt nicht dem Bund.",
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            "content": "Frage 2: In welchem Verhältnis sind nach Auffassung der Landesregierung die zwei Schwerpunkte a) Erhöhung der Folgenutzungsstandards und b) Gefahrenabwehr zu gestalten -        in längerfristig zu erarbeitenden Konzeptionen, -        in der finanziellen Ausstattung und -        im Text des Verwaltungsabkommens selbst? Zu Frage 2: Die Erhöhung des Folgenutzungsstandards und die Gefahrenabwehr stehen in keinem ursächlichen Verhältnis zueinander. Die im Focus der nächsten Jahre stehende Gefahrenabwehr aus dem Wiederanstieg des Grundwassers im Rahmen der Wiederherstellung eines sich weitgehend selbst tragenden Wasserhaushaltes in der Lausitz wird über die §§ 2 und 3 finanziert. Soweit im Einzelfall beim sog. Altbergbau Gefahrenabwehrmaßnahmen erforderlich sein werden, müssen diese aus Landesmitteln finanziert werden. Frage 3: Sieht die Landesregierung angesichts der neuen Probleme (Grundwasseranstieg, Fließrutschungen, besonders hohe Erwartungen der Tourismuswirtschaft „Lausitzer Seenland“ usw.) Änderungsbedarf dahingehend, dass die bisherige Verantwortung für die Folgenutzungsstandards ausschließlich bei den Braunkohlenländern lag? Zu Frage 3: Die Erhöhung des Folgenutzungsstandards geht über die berg- und wasserrechtlichen Verpflichtungen der LMBV hinaus. Daher wird es bei der Verantwortung der Länder verbleiben müssen. Ungeachtet dessen achten die Länder auf die Nutzung der sich bietenden Synergien zu den Maßnahmen aus der berg- und wasserrechtlichen Verpflichtung. Frage 4: Wie sieht die Landesregierung die Zukunft der LMBV insbesondere unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Aufgabenerweiterung, die über Bergbausanierung hinausgeht und auch Gefahrenabwehr umfasst, die ursächlich nichts mit den in den bisherigen Verwaltungsabkommen definierten Tätigkeitsfeldern zu tun hat? Zu Frage 4: Gesellschafter der LMBV ist der Bund. Die Zuständigkeiten der LMBV und damit die Struktur des Verwaltungsabkommens orientieren sich an den berg- und wasserrechtlichen Verpflichtungen der LMBV. Eine Aufgabenerweiterung der LMBV ist nicht vorgesehen.",
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