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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 2/4032 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1269 des Abgeordneten Harald Petzold Fraktion der PDS Drucksache 2/3880 Förderprogramme im Schulbereich Wortlaut der Kleinen Anfrage 1269 vom 18.03.1997: Mit dem Wettbewerb \"Make a Video '96\" ist zum wiederholten Mal eine Maßnahme zur Förderung von Kreativität und Gestaltung im Schulwesen landesseitig gefördert worden. Daneben gibt es Sonderprogramme z.B. zur Förderung innovativer Schulvorhaben oder \"Schule machen\", durch die insbesondere die an Schule Beteiligten angeregt werden sollen, kreativ zur Gestaltung des Lebensortes Schule beizutragen. Allerdings sind den meisten Interessierten nicht alle Möglichkeiten bekannt, welche Förderprogramme und Wettbewerbe über die genannten hinaus existieren und nach welchen Kriterien dann auch Maßnahmen oder Projekte gefördert werden. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Welche Sonder- oder Förderprogramme gibt es auf der Landesebene für das Schulwesen, um im o.g. Sinne zur Verwirklichung des Gesetzesanspruches \"Lern- und Lebensort Schule\" beizutragen, welchen finanziellen Umfang haben diese Programme, wer ist jeweils antragsberechtigt, welche Kriterien müssen im einzelnen erfüllt werden, um gefördert zu werden und welche Behörde ist für die Umsetzung der Programme zuständig? 2. Welche Förderprogramme des Bundes könnten von Antragsstellern genutzt werden, um im o.g. Sinne zur Verwirklichung des Gesetzesanspruches \"Lern- und Lebensort Schule\" beizutragen, welchen finanziellen Umfang haben diese Programme, wer ist jeweils antragsberechtigt, welche Kriterien müssen im einzelnen erfüllt werden, um gefördert werden zu können und welche Behörde ist für die Umsetzung der Programme zuständig (bitte mit Anschrift)? Datum des Eingangs: 30.04.1997 / Ausgegeben: 05.05.1997",
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"content": "2 3. Welche Förderprogramme der EU könnten von Antragsstellern genutzt werden, um im o.g. Sinne zur Verwirklichung des Gesetzesanspruches \"Lern- und Lebensort Schule\" beizutragen, welchen finanziellen Umfang haben diese Programme, wer ist jeweils antragsberechtigt, welche Kriterien müssen im einzelnen erfüllt werden, um gefördert werden zu können und welche Behörde ist für die Umsetzung der Programme zuständig (bitte mit Anschrift)? 4. Bei welchem der unter 2. und 3. erfragten Programme sind Komplementärmittel des Landes erforderlich und in welchem Umfang stellt das Land für welches Förderprogramm Komplementärmittel zur Verfügung? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Die im folgenden aufgeführten Positionen geben eine Übersicht über die zur Zeit wichtigsten Möglichkeiten der Unterstützung schulischer Aktivitäten und Initiativen. Sie stellen in Anbetracht der finanziellen Dimension durchweg keine Förderprogramme im engeren Sinne dar. So ist z.B. die Position \"Schüleraustausch\" ebenso aufgeführt wie die Förderung \"innovativer Schulprojekte\". In der Regel sind die aufgeführten Schwerpunktmaßnahmen im Einzelplan 05 etatisiert. Die Schulen sind über die Möglichkeiten der Förderung bestimmter Projekte informiert. \"Förderprogramme des Bundes\" stehen wegen der Zuständigkeit der Länder für das Schulwesen nicht zur Verfügung. Aufgeführt sind Maßnahmen des Schüleraustausches, die aus Bundesmitteln bezuschußt werden. Außerdem ist das Projekt \"Schulen ans Netz\" aufgenommen, das aus Mitteln des Bundes und der Telekom bezuschußt wird. Adressat für Anträge auf Unterstützung von Projekten durch Bundes- und EU-Mittel ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Es ist darauf zu verweisen, daß vielfältige schulische Aktivitäten auch mit Mitteln aus Konzessionseinnahmen \"Lotto/Toto\" unterstützt werden. zu Frage 1: Auf Anlage 1 wird verwiesen.",
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"content": "3 zu Frage 2: Auf Anlage 2 wird verwiesen. zu Frage 3: Auf Anlage 3 wird verwiesen. zu Frage 4: Komplementärmittel des Landes sind bei den unter 2 und 3 aufgeführten \"Förderprogrammen\" nicht erforderlich. Es wird vorausgesetzt, daß die Schulen bzw. die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Austauschmaßnahmen einen Eigenbeitrag leisten.",
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"content": "Anlage 1 Nr. Programm finanz. Antragsbe- Förderkriterien Umsetzung Ausstattung '97 rechtigt 1 Lebensraum 500 TDM Schulen Aktive Beteiligung MBJS in Verbindung Schule - Schule der Schülerinnen und mit der Deutschen machen Schüler an Projekten Kinder- und (Ausgestaltung von Jugendstiftung, Räumen und Schumannstr. 5, Freiflächen an 10117 Berlin Schulen) 2 Innovative 314 TDM Schulen,Schulträger Aktive Beteiligung MBJS Schulprojekte und der Schülerinnen und Schulfördervereine, Schüler an in Einzelfällen auch Projekten, Förderung anerkannte Träger der Kooperation an der Jugendhilfe den Schulen, Förderung interdisziplinärer Ansätze, Projektorientie- rung, Ausprägung des Schulprofils 3 Schülertheater 77 TDM Schulen, Unterstützung von MBJS Schulträger, Schüleraktivitäten Gemeinnützige im Bereich der Vereine musisch-ästhetischen Erziehung, Unterstützung für die Durchführung von Theatertagen od. schulübergreifenden Projekten 4 Schülerwettbewerbe 85 TDM Schulen, Insbesondere MBJS, Förderung von Wettbewerbsträger Landeswettbewerben 5 Schulbegleitende 310 TDM Schulen, Schulämter, Aktive Beteiligung MBJS, Projektträger Maßnahmen Schulträger, Freie von Schülerinnen und (insbesondere RAA) Träger Schülern, vorwiegend Projekte gegen Fremdenfeindlichkeit und Jugendgewalt sowie Rechtsextremismus und Antisemitismus",
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"content": "6 Schüleraustausch 405 TDM Öffentliche Schulen Austausch innerhalb MBJS Europas im Zusammenhang mit Schulpartnerschaften , Unterbringung in Partnerfamilien, Mindestdauer 10 Tage Anlage 2 Nr. Programm finanz. Antragsbe- Förderkriterien Umsetzung Ausstattung '97 rechtigt 1 Schüleraustausch im 71 TDM Schulen Austausch im Rahmen Deutsch- Rahmen des Deutsch- langfristig Französisches Französischen angelegter Jugendwerk Jugendwerks Schulpartnerschaften , Unterbringung in Partnerfamilien, Mindestdauer 5 Tage, Schulbesuch und möglichst gemeinsames Projekt 2 Deutsch-Isralischer 28 TDM Schulen der Sekun- wie vorher, aber Pädagogischer Schüleraustausch darstufen I und II Mindestdauer 2 Austauschdienst der Wochen KMK in Bonn 3 Schüleraustausch mit 15 TDM wie vorher wie vorher, aber wie vorher MOE-/NUS-Staaten Mindestdauer 10 Tage 4 German-American- 20 TDM wie vorher wie vorher, aber wie vorher Partnership-Program Dauer 4 Wochen 5 Schulen ans Netz 170 TDM Schulen schlüssiges Konzept Medienpädagogisches (bis 31.07.97) für den Einsatz Zentrum neuer Medien im Unterricht",
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"content": "Anlage 3 Nr. Programm finanz. Antragsbe- Förderkriterien Umsetzung Ausstattung '97 rechtigt 1 Sokrates/Comenius- wahrscheinlich Schulen Partnerschaft mit Pädagogischer Programm 250 TDM mindestens 2 Austauschdienst der weiteren KMK Bonn europäischen Schulen, mindestens 1-3jährige Arbeit an einem fächerübergreifenden europäischen Bildungsprojekt 2 Sokrates/Lingua- wahrscheinlich Schulen,vorrangig Partnerschaft mit wie vorher Programm 70 TDM OSZ einer europäischen Schule, gemeinsame Arbeit an einem sprach- und fachbezogenen Projekt, Schülerbegegnung zur Projektarbeit, Mindestdauer 14 Tage, Unterbringung in Partnerfamilien 3 Leonardo-Programm 30 TDM OSZ Partnerschaften im Bundesinstitut für Bereich der Berufliche Bildung, beruflichen Berlin, Carl- Erstausbildung und Duisberg- Weiterbildung, Gesellschaft Bonn gemeinsame Qualifizierungsproje kte unterschiedlicher europäischer Partner",
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"content": "Seite 2 zu Anlage 1: Nr. Programm finanz. Antragsbe- Förderkriterien Umsetzung Ausstattung '97 rechtigt 7 Video-Wettbewerb Preise aus Mitteln Schulen Kreative Medienpädagogisches \"Make a Video\" des ORB Auseinandersetzung Zentrum, mit den Ostdeutscher Möglichkeiten des Rundfunk Brandenburg Mediums Video",
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