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            "content": "Landtag Brandenburg                               Drucksache 3/7592 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2791 der Abgeordneten Monika Schulz Fraktion der CDU Landtagsdrucksache 3/7440 Vereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und der LIGA der Spitzen− verbände der freien Wohlfahrtspflege Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2791 vom 28.04.2004: Im Brandenburger Rotkreuz−Magazin war zu lesen, dass der Ministerpräsident Matthias Platzeck den Mitgliedsverbänden der LIGA der freien Wohlfahrtspflege für deren soziales Engagement gedankt hat. In diesem Zusammenhang wurde auch angekündigt, dass bis Ende März 2004 eine Vereinbarung getroffen werden sollte, die einerseits abrechenbare Ziele der Tätigkeit der Verbände festschreibt und die andererseits die Unterstützung durch das Land bis 2006 regelt. Gleichzeitig sagte der Ministerpräsident zu, die LIGA zu unterstützen, die vorhandenen Ressourcen bei der Zusammenlegung der Arbeitslosen− und Sozialhilfe einzubringen. Ich frage die Landesregierung: 1.     Wann wurde oder wird die Vereinbarung unterzeichnet? 2.     Welche durch die Spitzenverbände konkret abrechenbare Ziele enthält die Vereinbarung? 3.     In welcher Höhe erfolgt die landesseitige Förderung in den kommenden Jahren? 4.     Welche speziellen Ressourcen werden die in der LIGA vereinigten Verbände in den Prozess der Zusammenlegung von Arbeitslosen− und Sozialhilfe einbringen? 5.     Wie will das Land steuernd eingreifen, wenn die Arbeitsagenturen die Aus− schreibung vornehmen und es zahlreiche Bewerber gibt? Datum des Eingangs: 28.05.2004 / Ausgegeben: 02.06.2004",
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            "content": "Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Die Vereinbarung zur Förderung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg ist noch nicht unterzeichnet worden. Der Entwurf der Ver− einbarung befindet sich derzeit in der Abstimmung mit dem Ministerium der Finan− zen und dem Landesrechnungshof. zu Frage 2: Bestandteil des Entwurfs der Vereinbarung ist ein Ziel− und Maßnahmenkatalog für den nicht− regelfinanzierten Bereich der Arbeitsfelder Hilfen für behinderte Men− schen, Versorgung von chronisch kranken Menschen und Selbsthilfe, Hilfen für psychisch Kranke, Altenpflege und Altenhilfe, Familienhilfe, Migration und Integra− tion, Hilfen für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, Arbeitsförderung und Stärkung des freiwilligen sozialen Engagements. Die abrechenbaren Maß− nahmen beziehen sich jeweils auf die Struktur− und Qualitätsentwicklung in diesen Bereichen und umfassen Konzeptentwicklung und −umsetzung, Maßnahmen zur Vernetzung von Angeboten und Verstärkung der Kooperation, Beratung von Trä− gern und Mitgliedsorganisationen, Qualifizierungsmaßnahmen, Best−Practice−Aus− tausche und Öffentlichkeitsarbeit. zu Frage 3: Der Entwurf der Vereinbarung sieht vor, den Spitzenverbänden der Freien Wohl− fahrtspflege in den Jahren 2004 bis 2006 jährlich 1,3 Mio. zur Verfügung zu stel− len. Im Haushaltsplan 2004 sind für die Spitzenverbandsförderung bei Kapitel 07 070 Titel 684 11 entsprechende Ausgabemittel sowie Verpflichtungsermächti− gungen für die Jahre 2005 und 2006 veranschlagt. zu Frage 4: Als Eingliederungsleistungen für Grundsicherungsempfängerinnen und −empfänger können auf der Grundlage von SGB II auch Leistungen erbracht werden wie Kin− derbetreuung, häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychoso− ziale Betreuung und Suchtberatung. In diesen Bereichen der Eingliederungshilfe verfügen die Wohlfahrtsverbände über umfangreiche Erfahrungen und ein ent− sprechendes Leistungsangebot, das sie in die Job−Center einzubringen bereit sind. zu Frage 5: Soweit es um das Ausschreibungsverfahren geht, kann das Land nicht steuernd eingreifen. Die Ausschreibungen und die Auswahl der Bewerber liegen in der Zu− ständigkeit der Agenturen für Arbeit bzw. der von diesen und den Kommunen ge− bildeten Arbeitsgemeinschaften. Gleichwohl setzt sich das Land − zum Beispiel im Arbeitskreis zur Zusammenarbeit der Kommunen und der Agenturen für Arbeit nach dem SGB II bei der Regionaldirektion Berlin−Brandenburg − dafür ein, dass die Kompetenzen der LIGA bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozi− alhilfe berücksichtigt werden.",
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