HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/164826/?format=api",
"id": 164826,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/164826-konsequenzen-aus-dem-fleischskandal/",
"title": "Konsequenzen aus dem Fleischskandal?",
"slug": "konsequenzen-aus-dem-fleischskandal",
"description": "",
"published_at": "2006-01-12T00:00:00+01:00",
"num_pages": 5,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/92/f9/5d/92f95d894e584e6899bf65092af26080/f1fe25fc2521544fada464542d462ed53b4f4bb7.pdf",
"file_size": 43963,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/92/f9/5d/92f95d894e584e6899bf65092af26080/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/92/f9/5d/92f95d894e584e6899bf65092af26080/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w4/drs/ab_2300/2390.pdf",
"title": null,
"author": null,
"_tables": [],
"creator": null,
"subject": null,
"producer": "ESP Ghostscript 7.05",
"publisher": "Landtag Brandenburg",
"reference": "4/2390",
"foreign_id": "bb-4/2390",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.landtag.brandenburg.de"
},
"uid": "92f95d89-4e58-4e68-99bf-65092af26080",
"data": {
"category": null,
"publisher": "bb",
"document_type": "interpellation",
"legislative_term": "4"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=164826",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-06-16 12:01:39.138161+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/164826/?format=api",
"number": 1,
"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 4/2390 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 912 der Abgeordneten Renate Adolph Fraktion der Linkspartei.PDS Landtagsdrucksache 4/2270 Konsequenzen aus dem Fleischskandal? Wortlaut der Kleinen Anfrage 912 vom 06.12.2005: In den vergangenen Wochen waren immer wieder neue schockierende Nachrichten über das Auftauchen von überlagertem Fleisch zur Kenntnis zu nehmen, dass teil- weise offenbar auch in den Verkehr gebracht wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Bestand für die Gesundheit der Verbraucher in diesem Zusammenhang zu ir- gendeinem Zeitpunkt eine reale Gefahr? 2. Wodurch konnten die bekannt gewordenen Fälle aufgedeckt werden? 3. Wie wird in diesem Zusammenhang das Element der „Selbstkontrolle“ von Unternehmen bewertet? 4. Welche Kontrolldichte hält die Landesregierung für ausreichend, um wirksam solche Lebensmittelskandale zukünftig auszuschließen? 5. Wie wurde und wird gesichert, dass die Verbraucher über die betreffenden Produkte und die Hersteller bzw. Anbieter verdorbener Lebensmittel informiert werden? 6. Welche Rolle spielt bei den dokumentierten Fällen der teilweise ruinöse Wett- bewerb? 7. Welche Auffassung hat die Landesregierung dazu, zukünftig auszuschließen, dass Verkaufspreise für Lebensmittel unter dem Einkaufs- bzw. Erzeuger- preis vermarktet werden? Datum des Eingangs: 12.01.2006 / Ausgegeben: 17.01.2006",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/92/f9/5d/92f95d894e584e6899bf65092af26080/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/164826/?format=api",
"number": 2,
"content": "8. Wie bewertet die Landesregierung im Zusammenhang mit der Kontrollsicher- heit Bestrebungen, die Lebensmittelüberwachung teilweise zu privatisieren? 9. Welche Regelungen sollten mit einem immer wieder diskutierten Verbraucher- informationsgesetz getroffen werden? 10. Welche Delikte werden im Zusammenhang mit den bekannt gewordenen Fleischskandalen verfolgt und hält die Landesregierung die dafür vorgesehe- nen Strafmaße bzw. rechtlichen Konsequenzen für ausreichend? 11. Wie sichert die Landesregierung einen schnellen und verlustarmen Informati- onsaustausch zwischen den Landesbehörden und den Bundesbehörden? 12. Welche speziellen Vorgaben gibt es für die Überprüfung von Kühl- und Lager- räumen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bestand für die Gesundheit der Verbraucher in diesem Zusammenhang zu irgendeinem Zeitpunkt eine reale Gefahr? zu Frage 1: Für die Verbraucher in Brandenburg bestand nach bisherigen Erkenntnissen zu kei- nem Zeitpunkt eine reale Gefahr. In Brandenburg waren zwei Betriebe betroffen, die Handelsbeziehungen mit der angeschuldigten Firma in Gelsenkirchen unterhielten. Die Lieferungen aus Gelsenkirchen erfolgten verteilt auf das ganze Jahr, die letzten im September des Jahres 2005. Eine Überprüfung, ob schon diese Lieferungen ei- nen ursächlichen Zusammenhang mit den verdorbenen Fleischchargen aus Gelsen- kirchen hatten, ist nicht mehr nachzuvollziehen. Durch eine Selbstanzeige eines Be- triebes in Rathenow war es den Überwachungsbehörden allerdings möglich, eine Lieferung von November 2005 zu beschlagnahmen und somit eine Auslieferung von Produkten zu verhindern. Das Fleisch wurde nach Abschluss der Untersuchungen vernichtet. Frage 2: Wodurch konnten die bekannt gewordenen Fälle aufgedeckt werden? zu Frage 2: Die bekannt gewordenen Fälle wurden im Rahmen einer amtlichen Kontrolle der Le- bensmittelüberwachung in Gelsenkirchen aufgedeckt, die Vertriebswege ermittelt und die zuständigen Behörden in den Ländern über eventuell belieferte Firmen infor- miert. Damit war gesichert, dass das Fleisch aus Gelsenkirchen, soweit noch vor- handen, beschlagnahmt werden konnte.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/92/f9/5d/92f95d894e584e6899bf65092af26080/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/164826/?format=api",
"number": 3,
"content": "Frage 3: Wie wird in diesem Zusammenhang das Element der „Selbstkontrolle“ von Unternehmen bewertet? zu Frage 3: Die freiwilligen Verpflichtungen der Wirtschaft oder die durch EU-Recht bindend vor- geschriebene Verpflichtung der Wirtschaft durch betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen sicher zu stellen, dass nur gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel in den Verkehr gelangen, ist unstrittig. Das entlässt aber nicht den Staat aus seiner Verantwortung stichprobenweise das Vorhandensein und Funktionieren der betriebseigenen Kontrollsysteme zu überprü- fen und zu bewerten. Auf die Selbstkontrolle allein kann die Sicherheit von Lebens- mitteln nicht begründet werden. Gerade der Vorgang aus Gelsenkirchen hat gezeigt, dass durch das Funktionieren einer amtlichen Kontrolle Verstöße gegen das Le- bensmittelrecht, unter Umständen sogar in Form von kriminellen Handlungen, aufge- deckt werden konnten. Frage 4: Welche Kontrolldichte hält die Landesregierung für ausreichend, um wirk- sam solche Lebensmittelskandale zukünftig auszuschließen? zu Frage 4: Die Kontrolldichte von allen lebensmittelproduzierenden Einrichtungen in Branden- burg richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben einer bundeseinheitlichen Allge- meinen Verwaltungsvorschrift. Die einzelnen Objekte werden risikoorientiert bewer- tet und die sich daraus ergebende Kontrollfrequenz bestimmt. Die Kontrolldichte richtet sich also nach dem potentiellen Risiko des Betriebes bzw. des produzierten Produktes und schwankt zwischen täglicher Kontrolle und einer jährlichen Kontrolle. Die tägliche Kontrolle ist z. B. vorgeschrieben in Hackfleischbetrieben und in Betrie- ben, die Babynahrung herstellen. Die Frist einer jährlichen Kontrolle kann für Primär- erzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln bzw. Konservenherstellern mit einem funk- tionierenden Eigenkontrollsystem als ausreichend angesehen werden. Frage 5: Wie wurde und wird gesichert, dass die Verbraucher über die betreffen- den Produkte und die Hersteller bzw. Anbieter verdorbener Lebensmittel informiert werden? zu Frage 5: Durch unmittelbares EU-Recht ist schon gegenwärtig gesichert, dass die Verbrau- cher über Lebensmittel, die ein gesundheitliches Risiko darstellen bzw. der begrün- dete Verdacht dafür besteht und in den Verkehr gelangt sind, unter Nennung des Produktnamens und des Herstellers informiert werden können. Besteht die Gesund- heitsgefahr nicht und auch nicht ein hinreichender Verdacht dafür, ist die Information der Verbraucher gegenwärtig noch nicht bundeseinheitlich geregelt. Dafür wäre ein Verbraucherinformationsgesetz notwendig. In Brandenburg ist es allerdings möglich, aufgrund einer gesetzlichen Regelung im Ausführungsgesetz zum Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz von 1991 unabhängig von einem begründeten Verdacht der Gefährdung von Leben und Gesundheit der Verbraucher auch in anderen Fällen des öffentlichen Interesses die Verbraucher zu informieren.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/92/f9/5d/92f95d894e584e6899bf65092af26080/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/164826/?format=api",
"number": 4,
"content": "Frage 6: Welche Rolle spielt bei den dokumentierten Fällen der teilweise ruinöse Wettbewerb? zu Frage 6: Die Vorkommnisse aus dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs zu betrachten, trifft das Problem nicht. Es darf nicht übersehen werden, dass es sich hier um ein krimi- nelles Vorgehen einzelner Unternehmen handelt. Die Wettbewerbsfreiheit wird durch das Kartellrecht geschützt und gefördert, nicht zuletzt im Interesse des Verbrau- chers. Dies gilt auch uneingeschränkt für den Lebensmittelmarkt. Frage 7: Welche Auffassung hat die Landesregierung dazu, zukünftig auszuschlie- ßen, dass Verkaufspreise für Lebensmittel unter dem Einkaufs- bzw. Er- zeugerpreis vermarktet werden? zu Frage 7: Grundsätzlich besteht kein gesetzliches Verbot, Waren unter Einstandspreis anzu- bieten. Bei systematischem Verdrängungswettbewerb kann sich etwas anderes er- geben. Wenn einem ungesunden Preisdruck im Lebensmittelbereich nur durch ent- sprechende von der Bundesregierung in die Diskussion gebrachte Einschränkungen in der Preisgestaltung begegnet werden kann, wird die Landesregierung dies positiv begleiten und dabei auf die Abwägung der Interessen der Erzeuger und der Ver- braucher Wert legen. In der vorliegenden Angelegenheit besteht aufgrund der bundesweiten Auswirkun- gen eine ausschließliche Zuständigkeit des Bundeskartellamtes, das im Übrigen be- reits im Jahre 2000 Leitlinien für den Verkauf unter Einstandspreis verfasst hat, die bundesweit zur Anwendung kommen. Frage 8: Wie bewertet die Landesregierung im Zusammenhang mit der Kontrollsi- cherheit Bestrebungen, die Lebensmittelüberwachung teilweise zu privati- sieren? zu Frage 8: Das System der amtlichen Lebensmittelüberwachung hat sich in Brandenburg be- währt. Es gibt Bestrebungen, Teile der Lebensmitteluntersuchungen zu privatisieren. So ist es beispielsweise in einigen Bundesländern möglich, BSE-Untersuchungen in privaten Laboratorien durchführen zu lassen. Frage 9: Welche Regelungen sollten mit einem immer wieder diskutierten Verbrau- cherinformationsgesetz getroffen werden? zu Frage 9: In einem Verbraucherinformationsgesetz sollte bundeseinheitlich sinngemäß die Re- gelung der Brandenburger landesrechtlichen Regelung übernommen werden, dass auch bei anderen als die Gesundheit betreffenden Vorgängen die Öffentlichkeit zu informieren ist. Weiterhin ist die Forderung zu unterstützen, dass dem Verbraucher alle Informationen über die Ergebnisse abgeschlossener Betriebsüberprüfungen und Produktuntersuchungen zugänglich gemacht werden.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/92/f9/5d/92f95d894e584e6899bf65092af26080/page-p4-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/164826/?format=api",
"number": 5,
"content": "Frage 10: Welche Delikte werden im Zusammenhang mit den bekannt gewordenen Fleischskandalen verfolgt und hält die Landesregierung die dafür vorge- sehenen Strafmaße bzw. rechtlichen Konsequenzen für ausreichend? zu Frage 10: Gegen Verantwortliche einer Fleischfabrik in Brandenburg an der Havel führt die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 52 Abs. 1 Nr. 9 i. V. m. § 17 Abs. 1 Nrn. 1, 2b des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG). Diese Strafvorschrift, die gewerbsmäßi- ges Inverkehrbringen von nicht zum Verzehr geeigneten oder nicht ausreichend kenntlich gemachten Lebensmitteln zum Gegenstand hat, sieht eine Strafandrohung von Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Dies erscheint ausrei- chend, zumal für den Fall, dass eine konkrete Schädigung von Verbrauchern eintritt, weitere Straftatbestände (z. B. Körperverletzung) mit deutlich höherer Strafandro- hung in Betracht zu ziehen wären. Frage 11: Wie sichert die Landesregierung einen schnellen und verlustarmen Infor- mationsaustausch zwischen den Landesbehörden und den Bundesbehör- den? zu Frage 11: Ein schneller und sicherer Informationsaustausch zwischen den Landesbehörden und den Bundesbehörden ist durch das europäische Schnellwarnsystem garantiert. Weiterhin werden bei besonderen Vorkommnissen betroffene Landesbehörden und die Bundesbehörden einschließlich des Bundesamtes für Verbraucherschutz umge- hend informiert. Am Beispiel des Vorfalls in Gelsenkirchen erreichten die ersten Informationen die oberste Landesbehörde in Potsdam Freitag gegen 18:00 Uhr. Durch den aktivierten Bereitschaftsdienst der Lebensmittel- und Veterinärbehörden im Land Brandenburg war es möglich, dass erforderliche Kontrollen in betroffenen Betrieben am Wochen- ende vorbereitet und am Montagvormittag durchgeführt werden konnten. Frage 12: Welche speziellen Vorgaben gibt es für die Überprüfung von Kühl- und Lagerräumen? zu Frage 12: Die Kühl- und Lagerräume werden im Rahmen der für die betroffene Produktionsart vorgeschriebenen Kontrollen immer zusammen mit den Produktionsräumen über- prüft. Im Fleischbereich liegen die Kontrollfrequenzen zwischen täglich und wöchent- lich. Eigenständige Gefrierlagerräume werden 1- bis 3-mal im Quartal kontrolliert.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/92/f9/5d/92f95d894e584e6899bf65092af26080/page-p5-{size}.png"
}
]
}