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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 5/2270 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 863 der Abgeordneten Marion Vogdt und Gregor Beyer FDP-Fraktion Drucksache 5/2092 IT-Projekt EL.DOK BB Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 863 vom 4. Oktober 2010: In der Landtagssitzung am 08.09.2010 wurde der Bericht der Landesregierung zur Aufgabenkritik abgegeben (Drucksache Nr. 5/1892). Darin wurde u. a. über das be- deutende ressortübergreifende IT-Projekt EL.DOK BB zur Einführung der elektroni- schen Akte, Verbesserung der ressortübergreifenden elektronischen Kommunikation und Einführung von eGovernment berichtet. Das Vorgangsbearbeitungssystem EL.DOK wurde außerdem als Landesstandard festgelegt. Dennoch wird derzeit im Ressort für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz das Vorgangsbearbeitungs- system VIS eingeführt, obwohl es bekannte Inkompatibilitäten mit dem zukünftig lan- desweit einzuführenden EL.DOK gibt und für den isolierten Weiterbetrieb eines zwei- ten Systems in nur einem Ressort zusätzliche Kosten entstehen werden. Wir fragen daher die Landesregierung: 1. Welches sind die Entscheidungsgründe, die dazu geführt haben, dass im Ge- schäftsbereich des MUGV eine Parallelstruktur aufgebaut wurde? 2. Welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Land durch den parallelen Betrieb von zwei unterschiedlichen Vorgangsbearbeitungssystemen? 3. Zu welchem Zeitpunkt wird die Umstellung des Geschäftsbereiches des MUGV auf den Landesstandard EL.DOK erfolgen? 4. Welche Inkompatibilitäten zwischen den Systemen sind bekannt und welche zu- sätzlichen Kosten werden für die Beseitigung bei der Umstellung voraussichtlich ent- stehen? 5. Welche Einschränkungen in der ressortübergreifenden Kommunikation werden durch den Betrieb zweier unterschiedlicher Systeme bestehen? Datum des Eingangs: 01.11.2010 / Ausgegeben: 08.11.2010",
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"content": "Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Ver- braucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches sind die Entscheidungsgründe, die dazu geführt haben, dass im Ge- schäftsbereich des MUGV eine Parallelstruktur aufgebaut wurde? zu Frage 1: Im Geschäftsbereich des MUGV wurde keine Parallelstruktur aufgebaut. Sowohl die Entscheidung der Landesregierung zur Einführung eines landeseinheitlichen Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystems als auch die Beschaffung von EL.DOK zur Aktenhaltung und Vorgangsbearbeitung und zum Einsatz als elektroni- sches Kabinettinformationssystem erfolgte im Jahre 2008 für die Ministerien (ohne MLUV) und die Staatskanzlei. Zu diesem Zeitpunkt war die Vergabeentscheidung für das Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem VIS des ehemaligen MLUV schon im Jahre 2002 gefallen und mit der Einführung begonnen worden. Im Rahmen des Masterplans eGovernment der Landesregierung von 2004 wurde VIS als Vorhaben „Elektronische Akte – behördenüber- greifende Vorgangsbearbeitung (MLUR)“ neben weiteren Verfahren mit ressortübergreifen- dem Charakter erprobt. Die Ergebnisse sind in die Ausschreibung für EL.DOK BB einge- flossen. Zur Sicherung der bis 2008 bereits getätigten Investitionen im ehemaligen MLUV und sei- ner nachgeordneten Behörden sprach sich die Landesregierung für eine Schnittstelle EL.DOK BB / VIS aus, so dass die Einführung von EL.DOK BB vorerst nur in den anderen Ministerien und der Staatskanzlei geplant wurde. Gegenwärtig wird VIS im MUGV und seinen nachgeordneten Bereichen eingesetzt. Für EL.DOK BB besteht ein Produktivbetrieb in drei Abteilungen des MI zur Aktenhaltung und Vorgangsbearbeitung mit dem Ziel, EL.DOK in den Ministerien (ohne MUGV) und der Staatskanzlei bis 2011 einzuführen. EL.KIS als elektronisches Kabinettinformationssystem wird ressortübergreifend auch im MUGV eingeführt. Frage 2: Welche zusätzlichen Kosten entstehen dem Land durch den parallelen Betrieb von zwei unterschiedlichen Vorgangsbearbeitungssystemen? Zu Frage 2: Da die Beschaffungen für Hard- und Software für VIS abgeschlossen und sich der Hardware- und Softwarekauf für den Betrieb von EL.DOK BB bzw. EL.KIS nach den je- weils benötigten Kapazitäten richtet, ist davon auszugehen, dass keine zusätzlichen Be- schaffungskosten entstehen. Die Kosten für den Betrieb von EL.DOK können noch nicht abschließend beziffert werden, weil die Produktivsetzung noch nicht abgeschlossen ist. Die Betriebskosten für VIS sind ein Kostenbestandteil des IT-Betriebes für das gesamte MUGV mit seinen 21 Fachverfahren und lassen sich derzeit nicht isoliert darstellen. Die Landesregierung beabsichtigt, zusätzliche Kosten eines Einsatzes von zwei Vorgangs- bearbeitungssystemen auf Dauer zu vermeiden. So ist die Einführung von EL.DOK im MUGV zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen, sofern sich dies als wirtschaftlich erwei- sen sollte. Eine aussagekräftige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kann jedoch erst nach Ab- schluss der gesamten Produktivsetzung von EL.DOK BB vorgenommen werden. Frage 3: Zu welchem Zeitpunkt wird die Umstellung des Geschäftsbereiches des MUGV auf den Landesstandard EL.DOK erfolgen?",
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"content": "Zu Frage 3: EL.DOK wurde zwar als Landesstandard festgelegt, aber das MUGV hat da- von unter Berücksichtung der o. g. Sachverhalte eine Ausnahme erhalten. Sollte sich eine Migration nach EL.DOK, die selbst sehr aufwändig ist, unter Berücksichtigung aller Kosten als wirtschaftlich erweisen, wird darüber nach Evaluierung der EL.DOK-Einführung, jedoch nicht vor Ende 2011, zu entscheiden sein. Frage 4: Welche Inkompatibilitäten zwischen den Systemen sind bekannt und welche zu- sätzlichen Kosten werden für die Beseitigung bei der Umstellung voraussichtlich entste- hen? Zu Frage 4: Bisher sind keine Inkompatibilitäten aufgetreten. Die unterschiedlichen Syste- me PRODEA, auf dem EL.DOK BB basiert, und VIS sind beide auf der Grundlage des DOMEA-Konzepts des Bundes für den Einsatz unter den besonderen Anforderungen der öffentlichen Verwaltung zertifiziert worden. Durch die im Rahmen der Fortschreibung des DOMEA-Konzepts entwickelte XDOMEA-Schnittstelle und der engen Abstimmung zwi- schen MUGV und MI ist sichergestellt, dass Dokumente mit Metadaten im Zusammen- hang (Vorgänge und Akten) ausgetauscht werden können. XDOMEA soll auch für die me- dienbruchfreie elektronische Kommunikation mit dem Landtag genutzt werden. Frage 5: Welche Einschränkungen in der ressortübergreifenden Kommunikation werden durch den Betrieb zweier unterschiedlicher Systeme bestehen? Zu Frage 5: Mit Einschränkungen wird nicht gerechnet, da durch die XDOMEA-Schnittstel- le sichergestellt ist, dass Akten, Vorgänge und Dokumente mit Metadaten ressortübergrei- fend ausgetauscht werden können.",
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