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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 5/3967 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1440 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 5/3576 Landesmittel zur Kofinanzierung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi (Kapitel 07 030) Wortlaut der Kleinen Anfrage 1440 vom 08.07.2011: Die Sicherstellung der Haushaltstransparenz ist für eine verantwortungsvolle Wahrnehmung des parla - mentarischen Budgetrechts durch die Abgeordneten von zentraler Bedeutung. Bereits in den Beratun - gen der Landeshaushalte 2010 und 2011 wurden verschiedentlich Intransparenz und mangelnde Auf - gliederung von Ausgabenpositionen in den Haushaltsentwürfen beklagt. Um die Grundlagen für eine sachgerechte Diskussion und Beurteilung der erforderlichen Haushaltseinsparungen in 2012ff zu erlan - gen, sind gegenüber dem aktuellen Wissenstand präzisierende Informationen erforderlich. Dies gilt für den Titel „Landesmittel zur Kofinanzierung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi“ (633 20). Deshalb frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Arbeitsplätze wurden in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 in welchen Firmen oder Ein - richtungen bewilligt? 2. Wie viele Mittel sind den Haushaltsjahren 2009 und 2010 aus dem Titel abgeflossen? (Bitte mit Soll/IST-Vergleich und Aussage über die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit und der Gegenfinanzierung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr) 3. Welche Maßnahmen wurden 2009 und 2010 aus dem Titel finanziert? (Bitte um Auflistung der Maß - nahmen und den jeweils ausgezahlten Mitteln) 4. Wie kontrolliert die Landesregierung die Verwendung der Mittel? 5. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg der Maßnahmen und welche Kriterien werden dieser Bewertung zu Grunde gelegt? 6. Warum wurden die Landesmittel nicht entsprechend in Anspruch genommen? Datum des Eingangs: 31.08.2011 / Ausgegeben: 06.09.2011",
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"content": "2 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie die Klei - ne Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Wahrung der Haushaltstransparenz als eines der grundlegenden Budgetprinzipien ist für die Lan - desregierung von zentraler Bedeutung. Die auf der Basis der Landeshaushaltsordnung sowie der jewei - ligen haushaltsgesetzlichen Regelungen erstellten Haushaltspläne, Jahresrechnungen und weiteren Berichterstattungen tragen diesem Anspruch Rechnung. Diese werden regelmäßig und zeitnah zur Ver - fügung gestellt. Für weiterführende Informationen zu Hintergründen der Veranschlagung und Bewirtschaftung einzelner Titel steht im Bedarfsfall im Haushaltsaufstellungsverfahren das parlamentarische Verfahren zur Verfü- gung. Frage 1: Wie viele Arbeitsplätze wurden in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 in welchen Firmen oder Einrichtungen bewilligt? zu Frage 1: Das Bundesprogramm Kommunal-Kombi sah die Möglichkeit der Schaffung sozialversicherungspflichti- ger Arbeitsplätze für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten der Gemeinden, Städte oder Kreise im Zeitraum 01. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009 vor. Im Jahr 2010 wurden die in den Jahren 2008 und 2009 bewilligten Arbeitsplätze ausfinanziert, Neubewilligungen erfolgten nicht mehr. Die Verteilung der in 2009 durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) bewilligten Stellen auf die Landkrei - se und kreisfreien Städte als Zuwendungsempfänger der Landesmittel ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Ergänzend ist die Gesamtzahl der in der Programmlaufzeit in Brandenburg bewilligten Stel- len ausgewiesen. Angaben darüber, bei welchen Arbeitgebern die Stellen geschaffen wurden, liegen nicht vor. in den Jahren 2008 und 2009 Landkreis/kreisfreie Stadt bewilligte Stellen 2009 zu Lasten 2010 bewilligte Stellen Barnim 106 205 Elbe-Elster 141 319 Havelland 304 304 Märkisch-Oderland 131 288 Oberhavel 266 266 Oder-Spree 193 300 Ostprignitz-Ruppin 87 137 Oberspreewald-Lausitz 175 324 Prignitz 119 317 Spree-Neiße 166 434 Teltow-Fläming 244 244 Uckermark 173 412 Brandenburg a.d.H. 31 73 Cottbus 382 524 Frankfurt (Oder) 84 159 gesamt 2.602 4306 Quelle: Statistik des BVA zum 01.01.2010",
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"content": "3 Frage 2: Wie viele Mittel sind in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 aus dem Titel abgeflossen? (Bitte mit Soll/IST-Vergleich und Aussage über die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit und der Gegenfinanzierung über- und außerplanmäßiger Ausgaben im Haushaltsjahr) zu Frage 2: Der Umfang der in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 abgeflossenen Mittel ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Jahr Soll* Ist* Mehr-/Minderausgaben* 2009 10.179.000 4.739.968 - 5.439.032 2010 7.806.600 7.225.217 - 581.383 *Angaben in € Frage 3: Welche Maßnahmen wurden 2009 und 2010 aus dem Titel finanziert? (Bitte um Auflistung der Maßnahmen und den jeweils ausgezahlten Mitteln) zu Frage 3: In Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei der Landeskofinanzierung des Bundesprogramms Kom - munal-Kombi jeweils um grundsätzlich gleichartige Maßnahmen handelt (Kofinanzierung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse im gemeinwohlorientierten Bereich) wird hinsichtlich der Auflistung der Maßnahmen auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. Die Kofinanzierung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi erfolgt durch das Land aus Landesmitteln mittels Festbetragsfinanzierung in Höhe von 150 € pro Stelle und Monat. Der Umfang der insgesamt ausgezahlten Mittel ist in der Antwort auf Frage 2 dargestellt. Frage 4: Wie kontrolliert die Landesregierung die Verwendung der Mittel? zu Frage 4: Nach Ziffer 8.2 und 8.3 der Richtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für das Bundes - programm zur Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit durch Kommunen geschaffen werden (Bundesprogramm Kommu- nal-Kombi) erfolgt die Prüfung der Mittelverwendung für alle Zuwendungsgeber im Programm durch das Bundesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde. Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg der Maßnahmen und welche Kriterien werden dieser Bewertung zu Grunde gelegt? zu Frage 5: Da es sich bei Kommunal-Kombi um ein Bundesprogramm handelt, ist das Bundesministerium für Ar - beit und Soziales originär für die Erfolgsbewertung des Programms zuständig. Hierfür gelten die Rege- lungen der Bundeshaushaltsordnung, die hierzu ergangenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften so- wie die für die Umsetzung des Operationellen Programms des Bundes für den Europäischen Sozial - fonds maßgeblichen EU-Vorschriften. Für die eingesetzten Landesmittel gelten die Vorgaben der Lan - deshaushaltsordnung, insbesondere die Anlagen zu VV Nr. 14.2.1 und Nr. 14.2.2 zu § 44 LHO. Frage 6: Warum wurden die Landesmittel nicht entsprechend in Anspruch genommen? zu Frage 6: Das Konzept des Bundesprogramms ging davon aus, dass sich Dritte an der Finanzierung der Ar- beitsplätze beteiligen. Trotz der Zuwendungen des Landes aus Landesmitteln sowie von Zuwendungen der Landkreise und kreisfreien Städte aus eingesparten Unterkunftskosten muss durch die Arbeitgeber",
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"content": "4 ein Eigenanteil an den Arbeitsplatzkosten geleistet werden. Gerade im gemeinwohlorientierten Bereich fehlen potentiellen Arbeitgebern häufig die finanziellen Mittel, um diesen Eigenanteil über die gesamte Beschäftigungsdauer von regelmäßig drei Jahren abzusichern. Darüber hinaus haben sich die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales formulierten Anspruchsvoraussetzungen (Arbeitslosenquote der Region, Dauer von Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld II) nicht immer als förderlich für die Inanspruchnahme des Programms erwiesen.",
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