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            "content": "Landtag Brandenburg                                Drucksache 3/7173 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Nr. 66 der Fraktion der PDS Drucksache 3/6738 Wortlaut der Großen Anfrage Nr. 66 vom 02. 12. 2003: Bürgerbeteiligung am Haushalt In der südbrasilianischen Stadt Porto Alegre werden seit nunmehr 14 Jahren ein Teil des städtischen Haushaltes, nämlich die Investitionen inclusive Folgekosten sowie neue Dienstleistungen, durch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt entschieden. Wenn auch die letzte Entscheidung beim Parlament bleibt, formulieren die Bürge− rinnen und Bürger zuvor in einem sehr umfangreichen Prozess des \"Orcamento Partizipativo\" ihre stadtteilbezogenen und thematischen Prioritäten. Sie stellen da− nach gemeinsam mit der Stadtverwaltung den Haushaltsentwurf auf und kontrollie− ren später die Umsetzung des Haushaltes. Dieses Modell hat nicht nur zu einer Sanierung des Stadthaushaltes und zur Internationalen Anerkennung, z. B. durch den Weltwährungsfonds als Standortvorteil, geführt, sondern auch das politische Engagement der Bürgerinnen und Bürger befördert. Als der \"Orcamento Partizipa− tivo\" im brasilianischen Bundesland Rio Grande de Sul eingeführt wurde, beteiligten sich bei einer Bevölkerung von ca. 10 Millionen Einwohnern über 300.000 an die− sem Verfahren. Inzwischen wird die Idee der Bürgerbeteiligung weltweit in unterschiedlichster Aus− prägung kopiert, in über 200 Kommunen von Christchurch in Neuseeland über Barcelona in Spanien und St. Denis in Frankreich. In Nordrhein−Westfalen wurde durch das Innenministerium gemeinsam mit der Bertelsmann−Stiftung ein Modell− versuch gestartet. In Berlin hat der Bezirk Lichtenberg beschlossen, den Bürger− haushalt einzuführen. Berlin−Mitte stellt seinen Haushalt im Internet in allgemein− verständlicher Form dar. Auch im Land Brandenburg gibt es erste Initiativen, eine größere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Haushaltsentscheidungen an− Datum des Eingangs: 09.03.2004/ Ausgegeben: 10.03.2004",
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            "content": "zustreben. Beispielsweise wird in Cottbus derzeit eine umfangreiche Diskussion über entsprechende Vorschläge geführt. Allen Varianten des Bürgerhaushaltes gemeinsam sind eine gemeinsame Verstän− digung über das Verfahren und den Grad der Mitentscheidung, die anschauliche Information über den Haushalt und die damit verbesserte Transparenz, die Konsul− tation oder Beteiligung der Bürgerinnen an Haushaltsfragen sowie die Rechen− schaftslegung der Verwaltung über die Umsetzung des Haushaltes gegenüber den Budgetanalysen. Eine wichtige Voraussetzung für die Beteiligung von Bürgern an Haushaltsentscheidungen liegt in der stabilen Finanzausstattung der Gemeinden über das Gemeindefinanzierungsgesetz. Wir sind überzeugt, dass es sich lohnt, die Idee des Partizipativen Haushalts (oder Bürgerhaushaltes) auch für Brandenburg zu prüfen. Das ist sicher in erster Linie eine kommunale Angelegenheit, aber wie in Nordrhein−Westfalen wäre sicher eine Ermunterung und Unterstützung durch die Landesregierung wichtig. Darüber hinaus sollte auch auf Landesebene mehr Transparenz und Mitsprache über den Haushalt angestrebt werden. Wir fragen deshalb die Landesregierung: Auswertung von Erfahrungen und grundsätzliche Positionen 1. Welche Auswertungen internationaler Erfahrungen mit dem Partizipativen Haushalt hat die Landesregierung vorgenommen? Wie bewertet sie insbeson− dere die Ergebnisse in Porto Alegre? 2. Wie hat die Landesregierung die Erfahrungen in der Bundesrepublik, insbeson− dere in Nordrhein−Westfalen, ausgewertet und zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gekommen? 3. Wie bewertet die Landesregierung gemessen an den angeführten internationa− len und nationalen Erfahrungen den Stand der Bürgerbeteiligung an Haushalts− diskussionen im Land Brandenburg? 4. Welche Position vertritt die Landesregierung generell zu einer stärkeren Beteili− gung von Bürgerinnen und Bürgern an Haushaltsdiskussionen a) durch eine stärkere Information über den Haushalt (z. B. hinsichtlich Ein− nahmen und Ausgabepositionen oder auch bezüglich der Auswirkungen für einzelne Lebensbereiche) der Bürgerinnen,",
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            "content": "b) durch eine bessere Information über den Haushalt und seine Auswirkungen, c) durch eine Beteiligung an Haushaltsentscheidungen sowie d) durch eine direkte Rechenschaftslegung über den Haushalt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern? Unterstützung von kommunalen Vorhaben 5. Welche Ansätze und Überlegungen zu einer stärkeren Beteiligung der Bürge− rinnen und Bürgern an Haushaltsdiskussionen in den Kommunen sind der Lan− desregierung bekannt? Wie bewertet sie diese? 6. Welche Bezugspunkte sieht die Landesregierung in den bereits praktizierten Formen der Bürgerbeteiligung in den Kommunen für eine stärkere Bürgerbetei− ligung an den Haushaltsdiskussionen? Welche bedeutsamen Einzelerfahrungen liegen hinsichtlich der Mitwirkung und der Prioritätensetzung vor? 7. Wie unterstützt die Landesregierung ggf. bisherige Initiativen zur stärkeren Be− teiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Haushaltsdebatten und Haushalts− entscheidungen? 8. Welche rechtlichen Hindernisse sieht die Landesregierung für eine stärkere Be− teiligung von Bürgerinnen und Bürgern am Haushalt bis hin zu Entscheidungen über Haushaltsfragen auf kommunaler Ebene? Wie will sie ggf. diese Hinder− nisse beseitigen? Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung bei einer Überar− beitung des Kommunalrechts nach der Gemeindegebietsreform Elemente eines Bürgerhaushaltes zu berücksichtigen? 9. Inwieweit wird nach Ansicht der Landesregierung durch eine stärkere Beteiligung der Bürger an Haushaltsentscheidungen Interesse und Engagement für Kom− munalpolitik entwickelt? 10. Wie will die Landesregierung die Idee von Bürgerhaushalten für brandenburgi− sche Kommunen ideell und materiell fördern? Beabsichtigt sie, wie in Nordrhein− Westfalen Modellvorhaben zu initiieren und sich an deren Finanzierung zu be− teiligen? 11. Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung im Zusammenhang mit kommunalen Modellversuchen zur Umstellung der kameralistischen Haushalte auf die dop− pelte Buchführung eine stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu be− rücksichtigen?",
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            "content": "Überlegungen für den Landeshaushalt 12. Wie will die Landesregierung künftig die Bürgerinnen und Bürger besser über die Haushaltssituation informieren, und zwar so, dass der Landeshaushalt und seine Auswirkungen für jeden verständlich sind? 13. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Bürgrinnen und Bürger direkt an Haushaltsentscheidungen des Landes zu beteiligen? 14. In welchen Bereichen sollte die Beteiligung von Bürgern an Haushaltsentschei− dungen besonders gefördert werden? 15. Welche Möglichkeiten will die Landesregierung ergreifen, um gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern jeweils direkt und allgemeinverständlich Rechenschaft über die Umsetzung des Haushaltes abzulegen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Große Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Auswertungen internationaler Erfahrungen mit dem Partizi− pativen Haushalt hat die Landesregierung vorgenommen? Wie be− wertet sie insbesondere die Ergebnisse in Porto Alegre? Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine Informationen über Erfahrungen mit dem parti− zipativen Haushalt vor. Daher können auch keine Angaben zu eventuellen Auswer− tungen vorgenommen werden. Frage 2: Wie hat die Landesregierung die Erfahrungen in der Bundesrepublik, insbesondere in Nordrhein−Westfalen, ausgewertet und zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gekommen? Zu Frage 2: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Wie bewertet die Landesregierung gemessen an den angeführten internationalen und nationalen Erfahrungen den Stand der Bürger−",
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            "content": "beteiligung an Haushaltsdiskussionen im Land Brandenburg? Zu Frage 3: Im Hinblick auf fehlende Kenntnis der vorgetragenen nationalen und internationalen Erfahrungen ist eine vergleichende Bewertung mit der Bürgerbeteiligung an Haus− haltsdiskussionen im Land Brandenburg nicht möglich. Zu den Erfahrungen im Land Brandenburg mit dem Bürgerhaushalt im kommunalen Bereich wird insbesondere auf die Antworten zu den Fragen 5. bis 7. verwiesen. Frage 4: Welche Position vertritt die Landesregierung generell zu einer stär− keren Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Haushaltsdis− kussionen a) durch eine stärkere Information über den Haushalt (z. B. hin− sichtlich Einnahmen und Ausgabepositionen oder auch bezüg− lich der Auswirkungen für einzelne Lebensbereiche) der Bürge− rinnen, b) durch eine bessere Information über den Haushalt und seine Auswirkungen, c) durch eine Beteiligung an Haushaltsentscheidungen sowie d) durch eine direkte Rechenschaftslegung über den Haushalt ge− genüber den Bürgerinnen und Bürgern? Zu Frage 4: Für den Bereich des Landeshaushalts wird auf die Antwort zu den Fragen 12. bis 15. verwiesen. Für den kommunalen Haushalt werden die angesprochenen The− menkomplexe in den Antworten zu den Fragen 9. bis 11. ausführlich behandelt. Frage 5: Welche Ansätze und Überlegungen zu einer stärkeren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürgern an Haushaltsdiskussionen in den Kommunen sind der Landesregierung bekannt? Wie bewertet sie diese? Zu Frage 5: Die der Landesregierung bekannten Aktivitäten brandenburgischer Städte und Gemeinden zur stärkeren Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Haus− haltsdiskussionen sind in der als Anlage beigefügten Übersicht zusammengefasst",
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            "content": "dargestellt. Die Angaben basieren auf eine aktuell durchgeführte Kurzbefragung der Landkreise und kreisfreien Städte. Antworten liegen von den vier kreisfreien Städten sowie von elf Landkreisen für die Kreisverwaltung und für den kreisangehörigen Bereich vor. Zu berücksichtigen ist dabei, dass insbesondere aus dem kreisange− hörigen Raum in der Regel nur solche Aktivitäten benannt wurden, die über eine reine Information der Bürgerinnen und Bürger hinausgehen. Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich die in Teilen des Landes vorhandenen und insgesamt zunehmenden Bemühungen der brandenburgischen Kommunen, ihre Haushalte in verständlicher und nachvollziehbarer Form aufzubereiten und den Bürgerinnen und Bürgern auf verschiedenen Wegen bekannt zu machen. Diese Art der Information, insbesondere aber auch die in Einzelfällen darüber hinaus stattfin− dende direkte Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürger in die Haushaltsdiskus− sionen können mit dazu beitragen, den Einwohnern einen besseren Überblick über die bestehende finanzwirtschaftliche Situation ihrer Kommune zu verschaffen und Verständnis für getroffene und anstehende kommunalpolitische Entscheidungen zu erzeugen. Das Vertrauensverhältnis zur Politik und zur Verwaltung kann insgesamt gestärkt werden. Je nach Ausgestaltung des Verfahrens kann auch den Abgeord− neten ein besserer Wissensstand darüber vermittelt werden, was den Bürgerinnen und Bürgern in ihrer Stadt/Gemeinde wichtig ist. In Zeiten, in denen die kommuna− len Beschlüsse nicht selten Sparmaßnahmen wie die Streichung oder Verschiebung bestimmter Investitionsvorhaben, die Kürzung von Zuschüssen an kommunale Vereine oder erforderliche Gebührenerhöhungen beinhalten, kann darüber hinaus Akzeptanz für die notwendigen finanzpolitischen Maßnahmen erreicht werden. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger über das rechtlich vorgeschriebene Maß hinaus beinhaltet jedoch gleichzeitig die Gefahr, dass Entscheidungsmöglich− keiten suggeriert werden, die tatsächlich nicht gegeben sind. In der Regel können nicht alle Anregungen und Hinweise der Bürger bei der Beschlussfassung durch die Vertretungskörperschaft berücksichtigt werden. Dies erfordert, dass neben der Be− teiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Haushaltsdiskussionen auch Re− chenschaft über die tatsächlichen Haushaltsentscheidungen abgelegt werden muss. Das gesamte Verfahren muss daher offen und für alle nachvollziehbar gestaltet, begleitet und dokumentiert werden. Das ist ein langwieriger und für alle Beteiligten zeit− und arbeitsaufwendiger Prozess. Ob der zu erwartende Nutzen den finanziel− len und zeitlichen Aufwand übersteigt, kann zur Zeit nicht eingeschätzt werden, da konkrete Erfahrungen im Land Brandenburg noch nicht vorliegen. Es ist zudem nicht zu verkennen, dass der tatsächlich erreichte Nutzen stark von dem im konkreten Einzelfall dafür aufgebrachten Engagement der Beteiligten abhängig ist.",
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            "content": "Frage 6: Welche Bezugspunkte sieht die Landesregierung in den bereits praktizierten Formen der Bürgerbeteiligung in den Kommunen für eine stärkere Bürgerbeteiligung an den Haushaltsdiskussionen? Welche bedeutsamen Einzelerfahrungen liegen hinsichtlich der Mitwirkung und der Prioritätensetzung vor? Zu Frage 6: Ohne gezielte Information ist ein konstruktiver Dialog mit der Bevölkerung nicht möglich. Die auf die Belange der Bürgerinnen und Bürger zugeschnittene Aufberei− tung und Veröffentlichung von finanzwirtschaftlichen Eckdaten ist daher ebenso wie die Durchführung entsprechender Informationsveranstaltungen ein erster Schritt, um das Interesse der Bürger für Fragen der Politik und der öffentlichen Verwaltung zu stärken. Darüber hinaus kann insbesondere aus den vor Ort durchgeführten Ver− anstaltungen am besten generiert werden, ob ein Interesse der Bürgerinnen und Bürger an weitergehender Beteiligung zu den Haushaltsdiskussionen gegeben ist bzw. entsteht. Insoweit ist dies ein Prozess, der sich in Brandenburg noch ganz am Anfang befindet. Eine direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung der Haus− haltspläne in Form von Diskussionen, Foren oder der Möglichkeit konkrete Veran− schlagungs−/Bedarfsanmeldungen machen zu können, wird bisher fast ausschließ− lich in den kreisfreien Städten praktiziert bzw. vorbereitet. Repräsentative Ergeb− nisse daraus liegen bisher noch nicht vor, da auch hier mit dem Verfahren erst be− gonnen wurde bzw. im Fall der Stadt Potsdam erst noch begonnen wird. Frage 7: Wie unterstützt die Landesregierung ggf. bisherige Initiativen zur stärkeren Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Haushalts− debatten und Haushaltsentscheidungen Zu Frage 7: Die Landesregierung hat das kommunale Haushaltsrecht bisher so gestaltet, dass eine größtmögliche Transparenz der kommunalen Haushalte erreicht wird. Insbe− sondere die Regeln für den aufzustellenden Vorbericht, die Pflicht zur Einzelveran− schlagung der Einnahmen und Ausgaben sowie die an bestimmten Haushaltsstellen anzubringenden Erläuterungen tragen zur besseren Verständlichkeit des Haus− haltsplanes auch für die Bürgerinnen und Bürger bei. Darüber hinaus wird derzeit auch in Brandenburg die bundesweit anstehende Reform des kommunalen Haus− haltsrechts vorbereitet, die über das geltende kamerale Haushalts− und Rech− nungswesen hinaus eine noch höhere Transparenz produktorientierter Haushalte zulässt. Ziel ist es, sowohl den Verwaltungen, als auch den beschließenden Vertre− tungskörperschaften und nicht zuletzt den Bürgerinnen und Bürgern mehr Informa− tionen über den Ressourcenverbrauch kommunaler Dienstleistungen und Produkte sowie über die finanzwirtschaftliche Situation ihrer Kommune bereit zu stellen. Mit den in der Gemeindeordnung darüber hinaus enthaltenen Regelungen der Bürgerbeteiligung, wie z.B. die öffentliche Auslegung der Haushaltspläne, die Bera−",
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            "content": "tung und Beschlussfassung in öffentlichen Sitzungen und die Möglichkeit sachkun− dige Einwohner zu beratenden Mitgliedern in den Ausschüssen zu berufen, sind den Kommunen ausreichend Mittel an die Hand gegeben, die Bürgerinnen und Bürger den örtlichen Gegebenheiten entsprechend an der Haushaltsaufstellung und −dis− kussion zu beteiligen. Eine darüber hinausgehende Unterstützung von einzelnen Initiativen der Bürgerbe− teiligung ist durch die Landesregierung bisher nicht erfolgt. Entsprechende Wünsche oder Anregungen sind bisher − auch im Rahmen der durchgeführten Umfrage − nicht an die Landesregierung herangetragen worden. Aus Sicht der Landesregie− rung sollte es daher auch künftig den Kommunen überlassen bleiben, ob und in welchem Maß sie eine Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des kommunalen Haushaltes durchführen wollen. Ein Bedarf zu einem weiterge− henden Engagement der Landesregierung im Sinne einer Ermunterung oder Un− terstützung, wie z.B. in Nordrhein−Westfalen, wird für Brandenburg zur Zeit nicht gesehen. Frage 8: Welche rechtlichen Hindernisse sieht die Landesregierung für eine stärkere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am Haushalt bis hin zu Entscheidungen über Haushaltsfragen auf kommunaler Ebene? Wie will sie ggf. diese Hindernisse beseitigen? Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung bei einer Überarbeitung des Kommunalrechts nach der Gemeindegebietsreform Elemente eines Bürgerhaushaltes zu berücksichtigen? Zu Frage 8: Die Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) eröffnet verschiedene Möglichkeiten für eine Beteiligung der Bürger in kommunalen Angelegenheiten. So sieht § 16 GO (Unterrichtung der Einwohner) die Unterrichtung der Einwohner bei allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde und deren Mitwirkung bei der Lösung kommunaler Aufgaben vor. Weiterhin sind die Einwohner bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die das wirtschaftliche, soziale und kultu− relle Wohl der Einwohner nachhaltig berühren, möglichst frühzeitig über die Grund− lagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu unterrichten. Hierbei soll den Einwohnern bei besonderem Bedürfnis auch Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. § 17 GO (Einwohnerversammlung) regelt darüber hinaus, dass wichtige Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnern in Einwohnerversammlungen oder in anderer Form kommunaler Öffentlichkeitsarbeit erörtert werden sollen. Schließlich kann den Einwohnern nach § 18 GO (Einwohnerfragestunde) bei öffentlichen Sit− zungen die Möglichkeit eingeräumt werden, Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Gemeindeangelegenheiten zu stellen und Vorschläge oder Anre− gungen zu unterbreiten. Konkrete Maßnahmen können im Rahmen von Bürgerbegehren und anschließen− dem Bürgerentscheid nach § 20 GO durch die Gemeindebürger initiiert werden. Einen Bürgerentscheid über die Haushaltssatzung schließt diese Regelung dabei",
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            "content": "aber ebenso aus wie die Entscheidung über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe oder über Gemeindeabgaben (Abs. 3 lit. d und e). Das Budgetrecht als ureigenes Recht der Gemeindevertretung zur Gestaltung kommunaler Belange und der kommunalen Entwicklung bleibt insoweit von der unmittelbaren Gestaltung durch die Bürger ausgenommen. Die Kommunalverfassung folgt hier dem grundgesetzlichen repräsentativen Demokratieprinzip, indem es dieses wichtige Element der kommu− nalen Selbstverwaltung den gewählten Gemeindevertretern, ggf. unter Anhörung des Ortsbeirates (§ 54 a GO), vorbehält. Unter Berücksichtigung der dargestellten Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen aus Sicht der Landesregierung keine rechtlichen Hindernisse für eine grundsätzliche Beteiligung der Gemeindeeinwohner auch in solchen kommunalen Angelegenhei− ten, die Auswirkungen auf den gemeindlichen Haushalt haben können. Insbeson− dere für die Weiterentwicklung des \"Bürgerhaushaltes\" im dargestellten Sinne (vgl. Antwort zu Frage 5) ergeben sich aus den geltenden kommunalrechtlichen Vor− schriften keine Einschränkungen. Die Landesregierung sieht insoweit vor dem Hin− tergrund des laufenden Prozesses der Reform des kommunalen Haushaltsrechts und den bereits bestehenden Aktivitäten auf kommunaler Seite keinen Anlass, normierend in diesen Prozess einzugreifen. Frage 9: Inwieweit wird nach Ansicht der Landesregierung durch eine stär− kere Beteiligung der Bürger an Haushaltsentscheidungen Interesse und Engagement für Kommunalpolitik entwickelt? Zu Frage 9: Der Landesregierung ist eine abschließende Bewertung eines Zusammenhangs zwischen höherer Bürgerbeteiligung und wachsendenden kommunalpolitischen Wirken in Ermangelung repräsentativer Erkenntnisse, belegt durch soziologische Erhebungen bzw. Studien, nicht möglich. Ob bei den Kommunen, die an der in der Antwort zu Frage 5 erwähnten Befragung teilgenommenen haben, gesicherte Er− kenntnisse über den Zusammenhang von Bürgerbeteiligung an Haushaltsent− scheidungen und Kommunalpolitik vorliegen, muss vor dem Hintergrund der sich noch in den Anfängen befindenden Bürgerbeteiligungsverfahren bezweifelt werden. Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass ein Automatismus zwischen hö− herer Beteiligung und kommunalpolitischen Engagement gleichwohl nicht besteht. Eine höhere Motivation der Bürger, an der Kommunalpolitik aktiv teilzuhaben, kann nicht nur durch Beteiligungsverfahren an sich, sondern vor allem durch Nutzung von Entscheidungsspielräumen für kommunales Handeln erzeugt bzw. befördert wer− den. Erfahrungen aus der Kommunalwahl 1998, wo es gerade in den kleineren Gemeinden Probleme gab, Kandidaten für das Amt des ehrenamtlichen Bürger− meisters und für die Gemeindevertretung zu finden, was insbesondere auf eine gewisse Demokratieverdrossenheit wegen Einschränkungen im kommunalen Han− deln bei leistungsschwachen Gemeinden zurück geführt wurde, belegen, dass es für eine aktive Kommunalpolitik in erster Linie notwendiger finanzieller Gestaltungs− spielräume bedarf. Ob durch die Bürgerbeteiligung am Haushaltsaufstellungsverfahren, die nicht",
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            "content": "zwangsläufig zu Entscheidungen über den Haushalt führen, da diese den gewählten Vertretungen vorbehalten bleiben sollen (siehe Antwort zu Frage 8), künftige kom− munalpolitische Aktivitäten begründet werden können, bleibt weiteren Beobach− tungen vorbehalten. Belastbare Schlussfolgerungen können erst nach umfassender Auswertung kommunaler Erfahrungen zu einem späteren Zeitpunkt gezogen wer− den. Frage 10:Wie will die Landesregierung die Idee von Bürgerhaushalten für brandenburgische Kommunen ideell und materiell fördern? Beab− sichtigt sie, wie in Nordrhein−Westfalen Modellvorhaben zu initiieren und sich an deren Finanzierung zu beteiligen? Zu Frage 10: Ein Modellvorhaben eines Bürgerhaushaltes mit und für die brandenburgischen Kommunen ist derzeit nicht vorgesehen. Die Initiative hierfür sollte primär von den Kommunen selbst entsprechend derer Bedarfslagen ausgehen. Gleichwohl würde sich die Landesregierung im Falle eines hohen kommunalen Interesses für ein sol− ches Modellvorhaben diesem nicht verschließen und geplante Projekte konstruktiv begleiten und befördern. Die Finanzierung eines solchen Pilotvorhabens wäre vor dem Hintergrund der ak− tuellen Finanz− und Sparzwänge sowohl auf Landes− als auch auf kommunaler Ebene im gegebenen Falle unter Berücksichtigung der jeweiligen Prioritätensetzung zu prüfen. Frage 11:Inwieweit beabsichtigt die Landesregierung im Zusammenhang mit kommunalen Modellversuchen zur Umstellung der kameralistischen Haushalte auf die doppelte Buchführung eine stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen? Zu Frage 11: Die Landesregierung verfolgt im Rahmen eines beabsichtigten Modellprojekts (Gewinnung von Modellkommunen) nicht nur die Umstellung des Buchungsstils, sondern eine umfassende Erprobung der entscheidenden Reformelemente des kommunalen Haushalts− und Rechnungswesens. Wegen der Komplexität des Vorhabens, das im wesentlichen die Aufstellung und den Vollzug eines produktge− bundenen Haushalts, die flächendeckende Einführung der Kosten− und Leistungs− rechnung, die vollständige Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens sowie die Erstellung eines Jahresabschlusses auf doppischer Basis einschließlich einer konsolidierenden Gesamtbilanz umfasst, ist eine Verknüpfung des Modellpro− jekts mit dem Anliegen eines Bürgerhaushalts nicht sachgerecht und daher auch",
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            "content": "nicht vorgesehen. Auch die Ausweitung der geltenden Regelungen zur öffentlichen Auslegung kom− munaler Haushalte durch gesetzliche Normierung der Bürgerbeteiligung würden dem Reformziel der Haushaltsflexibilisierung entgegenstehen und die Kommunen mit höheren Normen und Standards belasten, wofür auch wegen der Konnexität nach Art. 97 Abs. 3 BbgVerf die entstehenden Mehrkosten durch das Land zu er− statten wären. Die Landesregierung hält deshalb den von den Kommunen einge− schlagenen Weg, eigene Ideen über das Maß, die Mittel und Methoden der Bür− gerbeteiligung zu entwickeln und praktisch zu erproben für sinnvoller, da dieser vielfältigere Gestaltungsspielräume eröffnet. Frage 12: Wie will die Landesregierung künftig die Bürgerinnen und Bürger besser über die Haushaltssituation informieren, und zwar so, dass der Landeshaushalt und seine Auswirkungen für jeden verständlich sind? Zu Frage 12: Die Landesregierung sorgt im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Publikati− onsmöglichkeiten für höchstmögliche Transparenz. So wird das Internet genutzt, um den jeweiligen Landeshaushalt komplett und wichtige Eckwerte grafisch aufbereitet zu publizieren. Ohne die gleiche rechtliche Verbindlichkeit und zahlenmäßige De− tailliertheit wie der Landeshaushalt zu besitzen, informiert die jährlich zu aktualisie− rende Finanzplanung in allgemein verständlicher Sprache über die wichtigsten Zu− sammenhänge und Entwicklungen der haushalts− und finanzpolitischen Rahmen− bedingungen der Haushaltspolitik des Landes. Darüber hinaus informiert die Landesregierung die Öffentlichkeit regelmäßig durch Mitteilungen in den Medien über haushalts− und finanzpolitische Themen. Schließ− lich und nicht zuletzt stellen sich die Mitglieder der Landesregierung in einer Vielzahl von Veranstaltungen der direkten Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern des Landes. Sie versuchen dabei, die finanziellen Rahmenbedingungen und Gründe für ihr Handeln zu erläutern und nehmen zu dargelegten Problemen Stellung. Eine über − wechselseitige − Information und Diskussion hinausgehende Bürgerbeteiligung, die auch Entscheidungsbefugnisse beinhaltet, würde eines der vornehmsten Rechte des Parlamentes, das Budgetrecht, beschneiden. Ebenso ist eine direkte Rechen− schaftslegung der Landesregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gem. Artikel 106 BbgVerf nicht vorgesehen. Insgesamt sieht die parlamentarische De− mokratie keine unmittelbare Verfahrens− und Entscheidungsbeteiligung des ein− zelnen Bürgers und der einzelnen Bürgerin an der Haushaltsaufstellung und der Kontrolle des Haushaltsvollzuges vor. Dies ist Aufgabe der gewählten Abgeordne− ten. Gleichwohl besteht für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes die Möglichkeit, durch Engagement in den Parteien sowie durch Beteiligung an den Wahlen auf haushalts− und finanzpolitische Entscheidungen Einfluss zu nehmen.",
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            "content": "Frage 13: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Bürgerinnen und Bürger direkt an Haushaltsentscheidungen des Landes zu beteili− gen? Zu Frage 13: Siehe Antwort zu Frage 12 Frage 14: In welchen Bereichen sollte die Beteiligung von Bürgern an Haus− haltsentscheidungen besonders gefördert werden? Zu Frage 14: Siehe Antwort zu Frage 12 Frage 15: Welche Möglichkeiten will die Landesregierung ergreifen, um ge− genüber den Bürgerinnen und Bürgern jeweils direkt und allge− meinverständlich Rechenschaft über die Umsetzung des Haushaltes abzulegen? Zu Frage 15: Siehe Antwort zu Frage 12",
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            "content": "Die vollständige Papierausgabe der Drucksache mit der Anlage zur Antwort auf die Große Anfrage 66, Frage 5 kann in der Bibliothek des Landtages eingesehen wer− den.",
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