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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 4/2297 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 868 der Abgeordneten Gerlinde Stobrawa Fraktion der Linkspartei.PDS Drucksache 4/2162 Freienwalder Landgraben II Wortlaut der Kleinen Anfrage 868 vom 10.11.2005: Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Freienwalder Landgraben“- DS 4/2098 meiner Kollegin Dr. Dagmar Enkelmann wirft wegen der sehr kurz ange- bundenen Antwort weitere Fragen auf. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Der Freienwalder Landgraben ist für den motorbetriebenen Schiffsverkehr zu- gelassen. Wie bewertet die Landesregierung den Widerspruch, dass Ruder- booten oder Kanus das Befahren versagt bleibt? 2. Der Landgraben hat in Bezug auf die Gewährleistung des regionalen Wasser- haushaltes eine wichtige Funktion. Die regelmäßige Beräumung von Unrat u.ä. erfolgt durch ein ortsansässiges Unternehmen. Wie bewertet die Landes- regierung die Wahrnehmung dieser Aufgabe? 3. Die im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren erstellte Studie „Paddeln in der Biosphäre“ befürwortet ausdrücklich eine naturrnahe Nutzung des Freienwalder Landgrabens. Welche Rolle hat diese Studie im Entschei- dungsprozess gespielt. Wie hoch waren die Kosten für die genannte Studie? 4. Welche § 29-Verbände wurden im Genehmigungsverfahren gehört oder ga- ben Stellungnahmen ab? Datum des Eingangs: 14.12.2005 / Ausgegeben: 19.12.2005",
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"content": "Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Der Freienwalder Landgraben ist für den motorbetriebenen Schiffsverkehr zugelas- sen. Wie bewertet die Landesregierung den Widerspruch, dass Ruderbooten oder Kanus das Befahren versagt bleibt? zu Frage 1: Der Freienwalder Landgraben ist ein nicht schiffbares Gewässer 1. Ordnung und da- mit nicht für den motorbetriebenen Schiffsverkehr zugelassen. Die Schifffahrt wurde vor ca. 40 Jahren eingestellt. Das Befahrensverbot für den Freienwalder Landgra- ben ist aufgrund der hohen Schutzwürdigkeit des Gewässers und des angrenzen- den Niederoderbruches durch die Verordnung über das Biosphärenreservat Schorf- heide-Chorin ausgesprochen worden. Im Jahr 1998 erteilte der Landkreis Märkisch-Oderland eine Befreiung von den Ver- boten der Verordnung über das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin für eine Be- fahrung mit einem öffentlich nutzbaren Fahrgastschiff. Es stellt keinen Widerspruch dar, weitere Nutzungen durch Wassersportler oder Indi- vidualtouristen zu versagen, um insgesamt die Störungsintensität in dem natur- schutzfachlich wichtigen Gewässer zu minimieren. Die Entscheidung des Landkrei- ses ist auch deshalb nicht zu beanstanden, weil er im Rahmen eines Gesamtkon- zeptes dem Antragsteller die Möglichkeit eingeräumt hat, ein benachbartes Gewäs- ser in der beantragten Form zu nutzen. Frage 2: Der Landgraben hat in Bezug auf die Gewährleistung des regionalen Wasserhaus- haltes eine wichtige Funktion. Die regelmäßige Beräumung von Unrat u.ä. erfolgt durch ein ortsansässiges Unternehmen. Wie bewertet die Landesregierung die Wahrnehmung dieser Aufgabe? zu Frage 2: Der Freienwalder Landgraben wird im Auftrag des Landesumweltamtes durch den Gewässer- und Deichverband „Oderbruch“ (GEDO) unterhalten. Die Gewässerunter- haltung durch den GEDO bietet keinen Anlass zur Kritik. Frage 3: Die im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren erstellte Studie „Paddeln in der Biosphäre“ befürwortet ausdrücklich eine naturrnahe Nutzung des Freienwal- der Landgrabens. Welche Rolle hat diese Studie im Entscheidungsprozess gespielt. Wie hoch waren die Kosten für die genannte Studie? zu Frage 3: Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde der Antragsteller zur Klärung fach- licher Fragen durch einen Gutachter mit 3.000 aus dem Programm „Regionen ak- tiv“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums unterstützt. Die dabei vorgelegten Unter- suchungen wurden in die Abwägungen des Landkreises Märkisch-Oderland mit ein- bezogen.",
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"content": "Frage 4: Welche § 29-Verbände wurden im Genehmigungsverfahren gehört oder gaben Stel- lungnahmen ab? zu Frage 4: Das Büro der anerkannten Naturschutzverbände wurde durch den Landkreis Mär- kisch-Oderland in dem einschlägigen Genehmigungsverfahren beteiligt und hat eine Stellungnahme abgegeben.",
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