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            "content": "6.     Welche Notwendigkeit sieht die Landesregierung, um die gegenwärtige Struktur der Jugendverbände im Land aufrecht zu erhalten? 7.     Wie viele Stellen im Jugendbereich sind mit einem kw−Vermerk versehen? 8.     Wie hat sich die Bereitstellung der Mittel der Landesregierung für die Ausei− nandersetzung mit dem Rechtsextremismus seit 1999 entwickelt? 9.     Hält die Landesregierung eine Erhöhung dieser Mittel für nötig? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Förderung der Jugendhilfe (und damit auch der Jugendarbeit im Sinne der §§ 11 und 12 SGB VIII − Kinder− und Jugendhilfe −) erfolgt im wesentlichen durch den Landesjugendplan, der in Einzelplan 05 Kapitel 05 050 etatisiert ist. Die Auf− wendungen der Ressorts der Landesregierung für im weiteren Sinne kinder− und jugendpolitische Aufgaben sind in der Anlage 2 zum Einzelplan 05 des Landes− haushalts für die einzelnen Haushaltsjahre zusammengefasst. Aus dem Landesjugendplan sind in den Jahren 1999 − 2004 folgende Gesamtaus− gaben geleistet worden (DM−Beträge der Jahre 1999 bis 2001 in Euro umgerech− net): 1999:      14.007.556 Euro 2000:      12.794.357 Euro 2001:      13.024.335 Euro 2002:      12.260.024 Euro 2003:      11.020.583 Euro 2004:      10.910.287 Euro Zu Frage 2: Die Verringerung der Ausgaben von 1999 zu 2000 ist der Tatsache geschuldet, dass einmalig im Jahre 1999 in den Landesjugendplan zusätzlich 1,3 Millionen DM zur Förderung von Projekten zur Prävention von Rechtsextremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit eingestellt wurden. Die im Landesjugendplan in den Jahren ab 2002 notwendig gewordenen Kürzungen gegenüber dem Haushaltsansatz der Vor− jahre sind in erster Linie dadurch umgesetzt worden, dass Einschränkungen in der Förderung von überregionalen Fachorganisationen, modellhaften Vorhaben zur fachlichen Weiterentwicklung der Jugendhilfe und bei der Finanzierung von Maß− nahmen der außerschulischen Jugendarbeit, der internationalen und interkulturellen Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit vorgenommen wurden. Die Wirkungen bestanden in verringerten Sachkostenausgaben der geförderten Träger und einer geringeren Zahl von Projekten und Maßnahmen in den geförderten Bereichen bzw. einem geringeren Fördermitteleinsatz je geförderter Maßnahme.",
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            "content": "Zu Frage 3: Aufwendungen aus dem Landeshaushalt zur Förderung der Jugendarbeit werden von der Landesregierung als wichtiges Politikfeld betrachtet. Gleichzeitig muss bei der Haushaltsaufstellung ein angemessenes Verhältnis zwischen den fachlichen Erfordernissen und der Notwendigkeit der Konsolidierung des Landeshaushalts und der Verringerung der Neuverschuldung gewahrt bleiben. Das Ergebnis dieser Ab− wägung wird seinen Niederschlag im noch zu beschließenden Entwurf für den Landeshaushalt der Jahre 2005/2006 finden. Zu Frage 4: Die Landesregierung wird die Jugendarbeit auch weiterhin mit Landesmitteln un− terstützen. Dabei bleibt der Landesjugendplan das wichtigste Förderinstrument. Zu Frage 5: Zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über das Investitionsprogramm \"Zukunft Bildung und Betreuung\" hat das Ministe− rium für Bildung, Jugend und Sport zwei Richtlinien über die Gewährung von Zu− wendungen zur Förderung von Investitionen erlassen. In diesen sind u.a. folgende Festlegungen getroffen: Gefördert werden können danach auch Investitionen im Rahmen von Kooperati− onsmodellen zwischen Schulen und Trägern der Jugendhilfe (Trägern außerschu− lischer Angebote) auf der Grundlage eines gemeinsamen pädagogischen Konzep− tes, wenn die Weiterentwicklung zu einem in die Schule fachlich integrierten Ganz− tagsangebot durch die Förderung umgesetzt wird. Damit können sowohl Investiti− onsvorhaben innerhalb des schulischen Bereichs als auch im außerschulischen Bereich gefördert werden. Aus Mitteln des Landesjugendplans sind den Landkreisen und kreisfreien Städten für das Jahr 2005 bereits Mittel im Umfang von ca. 5,9 Millionen Euro zur Mitfinan− zierung der Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugend− arbeit und Jugendsozialarbeit bewilligt worden. Es ist davon auszugehen, dass es innerhalb der Jugendhilfe vor allem die aus diesem Programm geförderten Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit sind, die in Kooperation mit Schulen Angebote im Ganztagsbetrieb unterbreiten. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass Angebote der Jugendhilfe auch dann Angebote der Jugendhilfe sind, wenn sie am Ort Schule und im Zusammenhang mit Ganztagsangeboten unterbreitet werden. Für sie gelten die fachlichen Standards der Jugendhilfe ebenso wie die im Achten Buch Sozialgesetzbuch − Kinder− und Jugendhilfe − getroffenen Zuständigkeitsregelungen für ihre Finanzierung. Danach liegt die Zuständigkeit für die Finanzierung von Einrichtungen und Angeboten der Jugendhilfe im örtlichen Bereich bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugend− hilfe, also den Landkreisen und kreisfreien Städten.",
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