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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 5/3594 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1312 des Abgeordneten Björn Lakenmacher CDU-Fraktion Drucksache 5/3340 „Ruhige Gebiete“ und Flughafenanrainergemeinden Wortlaut der Kleinen Anfrage 1312 vom 07.06.2011: Gemäß § 47e Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) teilt das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die im Rahmen seiner Berichterstattung an die Europäische Kommission jeweils notwendigen Informationen aus den Lärmaktionsplänen der Städte und Gemeinden mit. Dazu übermitteln die Städte und Gemeinden im Land Brandenburg die notwendigen Informationen - so auch zur Benennung von „ruhigen Gebieten“ - an das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbrau - cherschutz. Ich frage die Landesregierung: 1.) Welche Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald haben „ruhige Gebiete“ gemäß der EU-Umge- bungslärmrichtlinie ausgewiesen? 2.) Welche Gebiete sind das konkret? 3.) Wenn keine solchen Gebiete ausgewiesen worden sind, aus welchen Gründen? 4.) Welche Flughafenanrainergemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald haben ihr Interesse an einer Flächenübertragung von Grundstücken des BBI im rechtlich möglichen Rahmen - also außerhalb des Flughafenareals - signalisiert? 5.) Welchen Flughafenanrainergemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald sind solche Flächen des BBI übertragen worden und welche Flächen sind das konkret? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher- schutz (MUGV) die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald haben „ ruhige Gebiete“ gemäß der EU- Umge - bungslärmrichtlinie ausgewiesen? Datum des Eingangs: 06.07.2011 / Ausgegeben: 11.07.2011",
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"content": "2 Frage 2: Welche Gebiete sind das konkret? zu den Fragen 1 und 2: Im Rahmen der Berichterstattung über die Lärmaktionsplanung 2008 übermittelten die Städte und Ge - meinden Informationen zur Lärmaktionsplanung an das Landesumweltamt (jetzt Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz). Im Landkreis Dahme-Spreewald berichtete die Stadt Königs Wus- terhausen über die geplante Festlegung ruhiger Gebiete im Bereich Neue Mühle und südöstlich der Lu- ckenwalder Straße. Weitere Informationen zur Festlegung ruhiger Gebiete in den Städten und Gemein- den des Landkreises Dahme-Spreewald liegen nicht vor. Frage 3: Wenn keine solchen Gebiete ausgewiesen worden sind, aus welchen Gründen? zu Frage 3: Die ausgewerteten Berichte der Städte und Gemeinden über die Lärmaktionsplanung enthalten keine Angaben zu den jeweiligen konkreten Gründen des Absehens von der Möglichkeit, ruhige Gebiete fest - zulegen. Die Auswertung der bei der Lärmaktionsplanung gesammelten Erfahrungen in den einzelnen Bundesländern im Rahmen der Gremienarbeit der Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) ergab, dass in den Städten und Gemeinden zunächst Unsicherheiten in der rechtlichen Bewertung der Festsetzung von ruhigen Gebieten und in den lärmschutzfachlichen Voraussetzungen für die Festle - gung von ruhigen Gebieten bestanden. Diese Unsicherheiten sind zwischenzeitlich durch entsprechen- de Hinweise der LAI abgebaut worden. Die Hinweise zur Lärmaktionsplanung sind auf den Internetsei - ten des MUGV zum Thema Umgebungslärm veröffentlicht (siehe: http://www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.169558.de) Frage 4: Welche Flughafenanrainergemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald haben ihr Interesse an einer Flä - chenübertragung von Grundstücken des BBI im rechtlich möglichen Rahmen - also außerhalb des Flug - hafenareals - signalisiert? Frage 5: Welchen Flughafenanrainergemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald sind solche Flächen des BBI übertragen worden und welche Flächen sind das konkret? zu den Fragen 4 und 5: Zur Möglichkeit der Übertragung von Grundstücken der Flughafen Berlin Schönefeld GmbH an Flugha- fenanrainergemeinden hat die Landesregierung im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1219 (Drs. 5/3312) vom 30.05.2011 Stellung genommen. Weitergehende Informationen zu Übertragun - gen von Grundstücken an Flughafenanrainergemeinden liegen der Landesregierung - auch im Ergebnis einer aktuellen Nachfrage bei der Flughafen Berlin Schönefeld GmbH - nicht vor.",
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