HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/164858/?format=api",
"id": 164858,
"site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/164858-anforderung-an-die-fachliche-qualifikation-zur-leitung-der-verwaltung-von-groschutzgebieten-des-landes-brandenburg/",
"title": "Anforderung an die fachliche Qualifikation zur Leitung der Verwaltung von Großschutzgebieten des Landes Brandenburg",
"slug": "anforderung-an-die-fachliche-qualifikation-zur-leitung-der-verwaltung-von-groschutzgebieten-des-landes-brandenburg",
"description": "",
"published_at": "2010-09-09T00:00:00+02:00",
"num_pages": 4,
"public": true,
"listed": true,
"allow_annotation": true,
"pending": false,
"file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/54/19/e7/5419e78ed9694e0bbbf1bc878a5a4161/a453b24db5e23383a4ce697293cbaee8bd972789.pdf",
"file_size": 19397,
"cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/54/19/e7/5419e78ed9694e0bbbf1bc878a5a4161/page-p1-small.png",
"page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/54/19/e7/5419e78ed9694e0bbbf1bc878a5a4161/page-p{page}-{size}.png",
"outline": "",
"properties": {
"url": "https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_1900/1964.pdf",
"title": null,
"author": "Ingrid Sachadä",
"_tables": [],
"creator": "Writer",
"subject": null,
"producer": "StarOffice 8",
"publisher": "Landtag Brandenburg",
"reference": "5/1964",
"foreign_id": "bb-5/1964",
"_format_webp": true,
"publisher_url": "https://www.landtag.brandenburg.de"
},
"uid": "5419e78e-d969-4e0b-bbf1-bc878a5a4161",
"data": {
"category": null,
"publisher": "bb",
"document_type": "interpellation",
"legislative_term": "5"
},
"pages_uri": "/api/v1/page/?document=164858",
"original": null,
"foirequest": null,
"publicbody": null,
"last_modified_at": "2022-06-16 12:01:52.125501+00:00",
"pages": [
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/164858/?format=api",
"number": 1,
"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 5/1964 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 761 der Abgeordneten Gregor Beyer und Andreas Büttner FDP-Fraktion Drucksache 5/1820 Anforderungen an die fachliche Qualifikation zur Leitung der Verwaltung von Großschutzgebieten des Landes Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 761 vom 11.08.2010: Vorbemerkung: Im Rahmen der Neubesetzung der Leitungsstelle für die Verwaltung des Biosphärenreservates Schorfheide-Chorin ist es zu einer Reihe von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen verschiedener Bewerber mit dem Land Brandenburg gekommen. Zuletzt sind über diesen Umstand eine Reihe von Veröffentlichungen in der Presse erschienen, in denen unter anderem die Frage reflektiert wurde, welche fachliche Qualifikation der/die Leiter/-in erfüllen muss, um als qualifiziert für diese Aufgabe zu gelten. Dabei wurde in einigen Artikeln die These vertreten, dass für diese Qualifikation vorrangig der Nachweis umfassender naturschutzfachlicher bis ökologischer Kenntnisse dringend geboten sei und andere Qualifikationen, vor allem solche aus dem Bereich der Forstwissenschaften, als eher nichtqualifizierend zu gelten hätten. Diese These ist in sofern zumindest erstaunlich, als es sich im Falle des Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin nicht nur grundsätzlich um eines der herausragendsten Großschutzgebiete des Landes Brandenburg handelt, sondern nach allgemeiner Expertenmeinung als eines der bedeutendsten Waldgroßschutzgebiete mindestens deutschlandweit. Die Fläche des Gebietes ist mit 48% von Wäldern bestockt von denen lediglich ein geringer Prozentsatz unter Totalschutz (Schutzzone 1) steht und somit vorrangig dem Prozessschutz gewidmet ist. Der weitaus überwiegende Teil der Wälder befindet sich in den Schutzzonen 2 und 3 und wird in verschiedenen Intensitätsstufen forst- und jagdlich bewirtschaftet; in Bezug auf die deutlich überwiegende Schutzzone 3 sogar annähernd ohne jegliche naturschutzfachlichen Einschränkungen, die über die normalen Anforderungen an die gute fachliche Praxis der Waldgesetzgebung hinausgehen. Vielmehr sind Biosphärenreservate weltweite Schutzgebiete, die „als wichtiges Instrument eine nachhaltige, d.h. dauerhaft-umweltgerechte Nutzung der natürlichen Ressourcen modellhaft in einem weltweiten Netzwerk entwickeln, erproben und umzusetzen sollen“. In diesem Kontext kann es allgemein, im Besonderen aber für ein von der Nutzungsform der Wälder und Forste geprägtes Biosphärenreservat keinen Zweifel geben, dass eine forstakademische Ausbildung und Qualifikation Voraussetzung für die Leitungsfunktion in solchen Schutzgebietsverwaltungen sein kann. Datum des Eingangs: 09.09.2010 / Ausgegeben: 14.09.2010",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/54/19/e7/5419e78ed9694e0bbbf1bc878a5a4161/page-p1-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/164858/?format=api",
"number": 2,
"content": "Wir fragen daher die Landesregierung: 1. Welche Anforderungsprofile werden bei der Ausschreibung von Leitungspositionen in Großschutzgebieten des Landes allgemein als relevant angesehen? 2. Welche Anforderungsprofile werden bei der Ausschreibung von Leitungspositionen in Großschutzgebieten des Landes als relevant angesehen, wenn dieses Schutzgebiete auf Grund ihrer Naturalausstattung und deren Bewirtschaftung von Wäldern und Forsten geprägt sind? 3. Wie wird die These beurteilt, dass für die Leitungsfunktionen in Großschutzgebieten primär Ausbildungsvoraussetzungen aus Studiengängen relevant sein sollen, die auf die ökologischen Hilfswissenschaften (Biologie, Geographie, Landschaftsplanung, etc.) der originären Landnutzungsstudiengänge (z.B. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischereiwirtschaft) abheben? 4. Wie wird im Rahmen der in Umsetzung befindlichen Forstreform die Verwendungsmöglichkeit von Forstbeamten und Angestellten der Landesforstverwaltung in der Umweltverwaltung des Landes - hier insbesondere in den Verwaltungen der Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke - beurteilt? 5. Gibt es in der Personalpolitik des Landes Instrumente, die sicherstellen, dass bei frei werdenden oder zusätzlich geschaffenen Stellen in der Umweltverwaltung im Rahmen der Forstreform freiwerdendes Personal vorrangig berücksichtigt wird? 6. Wie wird die Zielsetzung des Landes in Biosphärenreservaten definiert? 7. Wie wird im Kontext der Beantwortung vorstehender Frage der Bedarf an Landnutzungsexperten in den Biosphärenreservaten des Landes beurteilt? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Anforderungsprofile werden bei der Ausschreibung von Leitungspositionen in Großschutzgebieten des Landes allgemein als relevant angesehen? zu Frage 1: Das Anforderungsprofil für die Leitung der Großschutzgebiete des Landes Brandenburg orientiert sich jeweils an den mit der Aufgabe verbundenen Anforderungen. Der Nationalpark, die Biosphärenreservate und Naturparke Brandenburgs bewegen sich inhaltlich an den Schnittstellen zwischen Naturschutz, Landnutzungen und Regionalentwicklung. Deshalb umfasst das Anforderungsprofil ein möglichst breit angelegtes interdisziplinäres Gesamtwissen mit Bezug zur Landnutzung und Regionalentwicklung sowie eine solide naturschutzfachliche Kompetenz. Die für die Tätigkeit bevorzugten Ausbildungen sind – jeweils mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss - die Fachrichtungen Landschaftsplanung, Landschaftsökologie, Forstwirtschaft, Biologie oder verwandte Fachgebiete, da die fachliche Tätigkeit langjährige Erfahrung auf dem Gebiet naturräumlicher, land- und forstwirtschaftlicher Entwicklung verlangt. Die administrative Tätigkeit verlangt langjährige Erfahrung in der Personalführung, Verhandlungsgeschick mit ausgeprägter Fähigkeit zur Konfliktbewältigung, Kommunikations- und Teamfähigkeit.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/54/19/e7/5419e78ed9694e0bbbf1bc878a5a4161/page-p2-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/164858/?format=api",
"number": 3,
"content": "Daneben sind Fachkompetenzen zu Themen der touristischen Nutzung, des Landschaftswasserhaushaltes und des Flächenmanagements für Natura 2000 für alle Großschutzgebiete von hohem Stellenwert. Frage 2: Welche Anforderungsprofile werden bei der Ausschreibung von Leitungspositionen in Großschutzgebieten des Landes als relevant angesehen, wenn diese Schutzgebiete auf Grund ihrer Naturalausstattung und deren Bewirtschaftung von Wäldern und Forsten geprägt sind? zu Frage 2: Das Anforderungsprofil für die Leitung von Großschutzgebieten mit relativ hohen Waldanteilen wird nicht anders bewertet als das für andere Großschutzgebiete (s. hierzu Antwort zu Frage 1). Frage 3: Wie wird die These beurteilt, dass für die Leitungsfunktionen in Großschutzgebieten primär Ausbildungsvoraussetzungen aus Studiengängen relevant sein sollen, die auf die ökologischen Hilfswissenschaften (Biologie, Geographie, Landschaftsplanung, etc.) der originären Landnutzungsstudiengänge (z.B. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischereiwirtschaft) abheben? zu Frage 3: Eine solche These ist hier nicht bekannt. Auch die Tatsache, dass sich unter den 15 Leitern der Großschutzgebiete allein fünf Förster und nur ein Biologe befinden, spricht gegen derartige Vermutungen. Zu den geforderten Ausbildungsvoraussetzungen wird auf die Beantwortung zu Frage 1 und 2 verwiesen. Frage 4: Wie wird im Rahmen der in Umsetzung befindlichen Forstreform die Verwendungsmöglichkeit von Forstbeamten und Angestellten der Landesforstverwaltung in der Umweltverwaltung des Landes – hier insbesondere in den Verwaltungen der Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke – beurteilt? zu Frage 4: Die Aufgaben einer Forstverwaltung - so auch der des Landes Brandenburg - erstrecken sich nicht nur darauf, den Landeswald zu bewirtschaften und hoheitliche Funktionen im Gesamtwald wahrzunehmen. Bei allen Aktivitäten einer Forstverwaltung sind auch Aspekte des Naturschutzes und Umweltbelange zu berücksichtigen. Eine entsprechende Zielstellung ist in Brandenburg auch in § 26 Waldgesetz verankert. Die Ausbildung der Forstbediensteten - nicht nur in Brandenburg - erstreckt sich deshalb neben forstfachlichen Themen auch auf Aspekte der Biologie, Ökologie, Geographie und verwandte Gebiete. Dies führt dazu, dass für Forstbeamte und Beschäftigte der Landesforstverwaltung grundsätzlich gute Verwendungsmöglichkeiten in den Großschutzgebieten gegeben sind, sofern die konkrete persönliche Kompetenz entsprechend den örtlichen Gegebenheiten einschlägig erweitert oder entwickelt wurde.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/54/19/e7/5419e78ed9694e0bbbf1bc878a5a4161/page-p3-{size}.png"
},
{
"document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/164858/?format=api",
"number": 4,
"content": "Neben den fünf Leitern von Großschutzgebieten, die aus dem Bereich Forstwirtschaft kommen, sind weitere sieben Mitarbeiter, die Forstwirtschaft studiert haben und/ oder aus der Forstverwaltung in die Schutzgebietsverwaltungen umgesetzt wurden, in den Großschutzgebieten Brandenburgs beschäftigt. Frage 5: Gibt es in der Personalpolitik des Landes Instrumente, die sicherstellen, dass bei frei werdenden oder zusätzlich geschaffenen Stellen in der Umweltverwaltung im Rahmen der Forstreform freiwerdendes Personal vorrangig berücksichtigt wird? zu Frage 5: Nach der Richtlinie des Landes Brandenburg zur Besetzung von Arbeitsplätzen und Dienstposten - BesetzungsRL - vom 04.05.2010 sind freie und besetzbare Positionen und Stellen an das „Zentrale Personalmanagement“ im Ministerium des Innern zu melden, um im Bereich des landesweit zu definierenden Überhangpersonals geeignete Bedienstete identifizieren zu können, die für die jeweilige Stelle bzw. Position in Frage kommen könnten. Voraussetzung ist jedoch die vorherige konkrete Bestimmung des Überhangpersonals, was im Bereich der Landesforstverwaltung noch bevorsteht. Im Übrigen werden freie und besetzbare Positionen und Stellen grundsätzlich landesweit verwaltungsintern ausgeschrieben. Frage 6: Wie wird die Zielsetzung des Landes in Biosphärenreservaten definiert? zu Frage 6: Inhaltlicher und konzeptioneller Schwerpunkt der Tätigkeit der Naturpark- und Biosphärenreservatsverwaltungen ist die Entwicklung und Umsetzung von Modellen zur Integration von Naturschutzzielen in die Landnutzungen, insbesondere Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Fischerei, Jagd, Siedlungsentwicklung, die Förderung und Lenkung des Naturtourismus, die Umweltbildung sowie die Umsetzung der Naturschutzziele in den Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten. Damit sollen die Großschutzgebiete einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Regionalentwicklung leisten. In den Biosphärenreservaten und im Nationalpark haben zusätzlich Forschung und Monitoring sowie internationale Zusammenarbeit einen hohen Stellenwert. Diese Zielsetzung der Brandenburger Biosphärenreservate ist in § 25 und § 58 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes sowie den Leitlinien des „Man and Biosphere“-Komitees der UNESCO, die für die internationale Anerkennung der Biosphärenreservate zuständig ist, geregelt. Frage 7: Wie wird im Kontext der Beantwortung vorherstehender Frage der Bedarf an Landnutzungsexperten in den Biosphärenreservaten des Landes beurteilt? zu Frage 7: Da die Biosphärenreservate, wie oben erläutert, fachlich-konzeptionell an der Schnittstelle zwischen Landnutzungen und Naturschutz arbeiten, besteht in den Verwaltungen ein erhöhter Bedarf an persönlichen Kompetenzen für die genannten Landnutzungsarten.",
"width": 2480,
"height": 3509,
"image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/54/19/e7/5419e78ed9694e0bbbf1bc878a5a4161/page-p4-{size}.png"
}
]
}