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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 5/1271 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 334 des Abgeordneten Peer Jürgens Fraktion DIE LINKE Drucksache 5/860 Altarme der Spree Wortlaut der Kleinen Anfrage 334 vom 26.4.2010: Die Spree hat, vor allem im Bereich der Landkreise Dahme-Spreewald und Oder- Spree, viele Neben- bzw. Altarme. Diese Altarme sind oft wichtige Rückzugsgebiete für Fische und andere Wassertiere. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung, z.B. wasserhaushalterisch, ökologisch, aber auch touristisch, misst sie den Altarmen der Spree bei? 2. Welche Altarme sind in den letzten Jahren bereits saniert worden? 3. Welche weiteren Sanierungen sind geplant (bitte unter Angabe der Altarme und des Jahres)? Welche Gelder stehen dafür zur Verfügung? 4. Welchen Bedarf für Sanierungen der Altarme sieht die Landesregierung? 5. Wer führt die Sanierungen, auch unter Beteiligung welcher Behörden, durch? 6. Welche Bedeutung sollte nach Auffassung der Landesregierung im Rahmen der Sanierung eine Totalöffnung der Altarme mit voller Durchströmung spielen? 7. Welche Gründe kann es nach Auffassung der Landesregierung geben, dass durch den Landschaftspflegeverband \"Untere Spree\" eine Zubaggerung bzw. Zuschüttung einiger Altarme (so z.B. den Altarm „Weißer Berg“) favorisiert wird? Welche Position vertritt hierbei das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin bzw. das Landesumweltamt? 8. Wie verträgt sich eine solche Praxis der Zuschüttung mit dem Ziel der ökologi- schen Widerherstellung der Altarme? 9. Inwiefern sollten die Altarme, auch um beispielsweise den Sauerstoffgehalt des Wasser in den Altarmen zu stabilisieren, über einen freien Zu- und Abfluss zur Spree verfügen? Datum des Eingangs: 27.05.2010 / Ausgegeben: 01.06.2010",
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"content": "Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bedeutung, z.B. wasserhaushalterisch, ökologisch, aber auch tou- ristisch, misst sie den Altarmen der Spree bei? zu Frage 1: Altarme der Spree sind ökologisch wichtige Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten und insbesondere Reproduktionsgebiete für Fische und aquatische Wirbellose. Viele Altarme genießen einen besonderen Schutzstatus gemäß EU-FFH- Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie). Die Spree ist zwischen den Schleusen Leipsch und Kossenblatt schiffbares Landesgewässer der Klasse C und wird auch zur Befahrung mit Motorbooten und Kanus vorgehalten. Für die Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie weisen sie ein großes Entwicklungspotenzial auf. Die Sanie- rung von Altarmen und ihre Wiederanbindung führen zu differenzierten Strömungs- mustern, reichhaltigen Gewässerstrukturen und damit zur Verbesserung der Lebens- raumfunktion eines natürlichen Fließgewässers. Außerdem wird der Wasserrückhalt in der Landschaft verbessert und die Selbstreinigungskraft des Flusses erhöht. Ab- hängig von den konkreten örtlichen Gegebenheiten, können Altarme auch Stätten für Freizeit und Erholung sein. Frage 2: Welche Altarme sind in den letzten Jahren bereits saniert worden? zu Frage 2: 2005 - Mönchwinkel I 2007 - Stäbchen 2008 - Mönchwinkel II 2008 - Freienbrink 2009 wurde mit der Sanierung des Altarms „Weißer Berg“ am Oder-Spree-Kanal be- gonnen. Frage 3: Welche weiteren Sanierungen sind geplant (bitte unter Angabe der Altarme und des Jahres)? Welche Gelder stehen dafür zur Verfügung? zu Frage 3: Nach jetzigem Arbeitsstand ist die Sanierung folgender Altarme der Spree vorgesehen: - 14 von 20 Altarmen zwischen dem Neuendorfer See und dem Schwielochsee. Es gibt noch keine konkreten Einzelplanungen. - Altarme 1 und 2 unterhalb Alt Schadow (Umsetzung 2012) - Altarm 11 bei Werder (Umsetzung 2010) - Altarm „Am Stadion“ (Planung wird vorbereitet) - Altarm „Kirchhofen“ im Bereich der Müggelspree (Umsetzung 2010). Es gibt kein eigenständiges Programm zur Sanierung von Altarmen mit einer geson- derten Finanzausstattung. Altarme werden vor allem dann saniert, wenn damit struk- turelle Defizite im Sinne des von der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgegebenen Ziels eines guten ökologischen Gewässerzustands ausgeglichen werden. Der jewei-",
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"number": 3,
"content": "lige Finanzbedarf wird bei den einzelnen Vorplanungen ermittelt, ebenso die Art und Weise der Finanzierung. Frage 4: Welchen Bedarf für Sanierungen der Altarme sieht die Landesregierung? zu Frage 4: Der Bedarf an Altarmsanierungen ist hoch, weil Altarmanschlüsse und – sanierungen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zur naturnahen Rückgestaltung von größeren strukturgeschädigten Fließgewässern ein- nehmen. Frage 5: Wer führt die Sanierungen, auch unter Beteiligung welcher Behörden, durch? zu Frage 5: Sanierungen werden von den Gewässerunterhaltungsverbänden durch- geführt. Beteiligte sind das Landesumweltamt sowie Genehmigungsbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. Frage 6: Welche Bedeutung sollte nach Auffassung der Landesregierung im Rahmen der Sanierung eine Totalöffnung der Altarme mit voller Durchströmung spielen? zu Frage 6: Ob ein Altarm als Stillgewässer saniert oder in den Abfluss der Spree eingebunden wird, muss im Einzelfall entschieden werden. Dabei sind hydraulische und ökologische Entwicklungspotenziale ebenso zu prüfen wie Nutzerbelange. Ange- sichts rückgängiger Durchflüsse und hoch dimensionierter Querprofile der Spree ist eine Aufteilung des Wasserdurchflusses nicht überall sinnvoll und zumindest bei Niedrig- und Mittelwasser nicht unproblematisch. Unerwünschte Verlandungsprozes- se bei zu geringen Durchströmungen wären dann nicht auszuschließen. Neben dem sich daraus ergebenden erhöhten Unterhaltungsaufwand würden außerdem die Be- lange der schifffahrtlichen Nutzung berührt. Frage 7: Welche Gründe kann es nach Auffassung der Landesregierung geben, dass durch den Landschaftspflegeverband \"Untere Spree\" eine Zubaggerung bzw. Zu- schüttung einiger Altarme (so z.B. den Altarm „Weißer Berg“) favorisiert wird? Wel- che Position vertritt hierbei das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin bzw. das Landes- umweltamt? Frage 8: Wie verträgt sich eine solche Praxis der Zuschüttung mit dem Ziel der öko- logischen Wiederherstellung der Altarme? zu Frage 7 und Frage 8: Der Wasser- und Landschaftspflegeverband „Untere Spree“ schüttet keine Altarme zu. Zurzeit führt er vielmehr als Projektträger auf der Grundla- ge einer Förderung durch das MUGV die Öffnung und Sanierung des Altarmes „Wei- ßer Berg“ am Oder-Spree-Kanal durch. In der Phase der Projektplanung hatte das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin gefordert, auf eine völlige Durchströmung des Alt- armes zu verzichten, weil es in diesem Fall für den Oder-Spree-Kanal erhöhte Unter- haltungsaufwendungen befürchtete. In Abstimmung zwischen dem Landesumwelt- amt, dem Landkreis Oder-Spree und dem Projektträger wurde das Projekt so modifi- ziert, dass der Altarm partiell durchströmt und ihm über eine anzulegende Furt Frischwasser zugeführt wird.",
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"content": "Frage 9: Inwiefern sollten die Altarme, auch um beispielsweise den Sauerstoffgehalt des Wassers in den Altarmen zu stabilisieren, über einen freien Zu- und Abfluss zur Spree verfügen? zu Frage 9: In natürlichen Flussauen bilden sich Altarme bei Umlagerungen des Ge- wässerbettes. Es gibt dann Altarme, die ständig mit dem Fluss verbunden sind und andere, die bei Niedrig- oder Mittelwasser vom Fluss abgetrennt sind. Bei natürlichen Abflussverhältnissen gibt es in den abgetrennten Altarmen immer dann einen Was- seraustausch, wenn hohe Wasserstände erreicht werden. In Flussauen, in denen Überflutungen nicht mehr stattfinden, sollte Altarmen eine gewisse Menge Wasser zugeführt werden, um die Sauerstoffverhältnisse zu stabilisieren. Darauf wird bei Alt- armsanierungen auch geachtet. Grundsätzlich gehört aber die Verlandung von Altar- men zu den natürlichen Prozessen in der Landschaft, an die sich die Tier- und Pflan- zenwelt anzupassen pflegt.",
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