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            "content": "Landtag Brandenburg                                 Drucksache 4/1880 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 698 der Abgeordneten Klara Geywitz Fraktion der SPD Drucksache 4/1705 Erfassung Homosexueller durch die Polizei Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 698 vom 12.08.2005: Ich frage die Landesregierung: 1.     Ist bei einer Personenüberprüfung im Datenerfassungssystem der branden− burgischen Polizei erkennbar, dass die entsprechende Person homosexuell ist? 2.     Werden im EDV−System Stichworte wie \"schwul\", \"homosexuell\", \"Homose− xuellentreffpunkt\", \"Strich\" usw. verwendet, um nach diesen Merkmalen re− cherchieren zu können? 3.     Wann und nach welchen Kriterien werden Orte erfasst, die überwiegend von Homosexuellen aufgesucht werden? 4.     Wann und nach welchen Kriterien werden Daten von Personen hinsichtlich ihrer sexuellen Orientierung und /oder ihres Aufenthaltes an einem bekann− termaßen von Homosexuellen frequentiertem Ort gespeichert? 5.     Welcher Personenkreis hat unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Anlass Zugriff zu diesen Daten? 6.     Welche Verknüpfungen und Recherchen ermöglicht das Erfassungssystem der Polizei Brandenburg zu diesen Punkten? Datum des Eingangs: 13.09.2005 / Ausgegeben: 19.09.2005",
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            "content": "Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Im Land Brandenburg wurde 1999 durch das Ministerium des Innern das \"Polizeili− che Auskunftssystem Straftaten (PASS)\" für die Polizeibehörden eingerichtet. In diesem System werden in erster Linie Daten zu Zwecken der Gefahrenabwehr und der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten (§ 1 Abs. 1 BbgPolG) gespeichert. Weiterhin werden auch Daten gespeichert, die im strafrechtlichen Ermittlungsver− fahren erhoben und zur Verfolgung von Straftaten verarbeitet werden (§ 1 Abs. 4 BbgPolG i.V.m. §§ 161, 163 StPO). Für die Übermittlung der im System \"PASS\" gespeicherten personenbezogenen Daten ist ein automatisiertes Abrufverfahren gemäß § 49 Abs. 1 BbgPolG eingerichtet. Das System \"PASS\" dient den Polizeibehörden des Landes Brandenburg zur Ver− arbeitung von Informationen zu: • Straftaten und anderen für die polizeiliche Aufgabenerfüllung relevanten Vor− kommnissen, die im Land Brandenburg angezeigt/polizeilich bearbeitet werden oder deren Ereignisort sich auf dem Gebiet des Landes Brandenburg befindet, • Personen, deren Speicherung gem. der Richtlinie über die Führung kriminalpoli− zeilicher personenbezogener Sammlungen (KpS−Richtlinie) in den Polizei− dienststellen des Landes Brandenburg zulässig und zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben entsprechend dem Brandenburgischen Polizeigesetz (BbgPolG) er− forderlich ist, • Sachen, die im Zusammenhang mit Straftaten Anhaltspunkte für die Aufklärung geben. PASS wird bei der Bewältigung folgender Aufgaben in der polizeilichen Arbeit ein− gesetzt: • Unterstützung der Aufklärung von Straftaten und anderen kriminalistisch rele− vanten Sachverhalten und der Feststellung von Verdächtigen durch gezielte und schnelle Personen− und/oder fallbezogene Auskünfte und Recherchen, • Hinweisgebung zur Gefahrenabwehr, insbesondere zur vorbeugenden Bekämp− fung von Straftaten sowie für das taktische Vorgehen und der Eigensicherung der Polizei, • Effektivierung und Rationalisierung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD) und der Sondermeldedienste, • Rationalisierung und Vereinheitlichung, der mit der Bearbeitung von Straftaten und anderen kriminalistisch relevanten Sachverhalten zusammenhängenden Arbeitsprozesse, • Nachweis der bei der Polizei bearbeiteten Verkehrsstraftaten, • Führung eines landesweiten Kriminalaktennachweises einschließlich der auto− matischen Überwachung der Aussonderungsfristen, • der Nachweis durchgeführter erkennungsdienstlicher Behandlungen, • die Verwaltung von polizeilichen Vorgängen, • die Erstellung der bundeseinheitlichen polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und landesspezifischer statistischer Auswertungen sowie die Aufbereitung von Füh− rungs− und Lageinformationen, • Erfüllung von Informationspflichten gegenüber den Polizeien des Bundes und der Länder. • Datenaustausch mit der Staatsanwaltschaft über die Schnittstelle zum staats− anwaltschaftlichen Auskunftssystem MESTA.",
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            "content": "Die im Rahmen der Verfolgung von Straftaten erhobenen und gespeicherten per− sonenbezogenen Daten werden nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und Übergabe an die zuständige Staatsanwaltschaft in der Datei weiterhin gespeichert, wenn die Daten zum Zwecke der Gefahrenabwehr benötigt werden. Die Einrichtung des Systems PASS erfolgte in Abstimmung mit dem Landesbeauf− tragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (LDA) durch Frei− gabe des Verfahrensverzeichnisses nach umfassender Prüfung, einschließlich der Vorführung des Systems \"PASS\". Im Fazit wurde − wie im Tätigkeitsbericht des LDA 1998 dargelegt − angeregt, für das Datenfeld \"Sondervermerke\" eine Handbuch− überarbeitung zu fertigen. Im Ergebnis wurde dem überarbeiteten Verfahrensver− zeichnis zugestimmt. zu Frage 1: Nein. Gezielte Abfragen zur sexuellen Orientierung von Personen im Rahmen einer Personenüberprüfung sind weder im System \"PASS\" noch in anderen Datenerfas− sungssystemen der Polizei des Landes Brandenburg möglich. zu den Fragen 2 und 4: Im System \"PASS\" ist der Hinweis \"Homosexueller\" in folgenden Datenfeldern als Katalogwert enthalten: \"Angegriffene Person\" Der Begriff \"Homosexueller\" soll allerdings nur erfasst werden, wenn der Täter die angegriffene Person oder Personengruppe auf Grund dieser besonderen Eigen− schaft oder Situation für seine Tat ausgesucht hat. \"Besondere Tatumstände\" Der Begriff \"Homosexueller\" sollte nur erfasst werden, wenn diese Eigenschaft eine besondere Rolle/Situation im Zusammenhang einer Straftat erkennen lässt. \"Opfercharakteristik\" Der Begriff \"Homosexueller\" sollte nur erfasst werden, wenn der Täter das Opfer auf Grund dieser besonderen Eigenschaft oder Situation für seine Tat ausgesucht hat. Unabhängig von den genannten Katalogfeldern besteht für den berechtigten Nutzer die Möglichkeit, entsprechende Einträge in den Freitextfeldern zur Straftat und zur bekannten Person − Straftäter − vorzunehmen. Technisch ist es nicht möglich, über eine gezielte Abfrage der vorgenannten Kata− logwerte eine Auskunft zur sexuellen Orientierung von Personen zu erlangen, denn bei der Verarbeitung dieser Daten muss jede Gefahr der Stigmatisierung von Per− sonen ausgeschlossen sein. Stattdessen geht es ausschließlich darum, durch Ge− winnung von Hinweisen auf mögliche Täter schnelle Ermittlungserfolge der Polizei zu ermöglichen. Diese wiederum dienen dem Schutz potenzieller Opfer vor weiteren Straftaten und bedingen damit den Wirkungszusammenhang \"Ermittlungserfolg bedeutet Opferschutz\". Eine Möglichkeit zur Abfrage der vorgenannten Werte besteht allerdings im Wege einer sogenannten \"Universalrecherche\". Hierbei können alle Einträge über alle Datenfelder bzw. −gruppen angezeigt werden. Durch das LKA wurde eine solche Recherche im System \"PASS\" durchgeführt. Diese hat ergeben, dass zu 95 Straf− taten im System PASS ein Vermerk zur Homosexualität zu finden ist.",
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            "content": "Die Recherche nach den Katalogwerten \"Homosexueller\", \"Transvestit\" und \"Strichjunge\", hat folgende Ergebnisse gebracht: \"Besondere Tatumstände\"           28 Treffer \"Angegriffene Person\"             15 Treffer \"Opfercharakteristik\"             16 Treffer zu Frage 3: Das System \"PASS\" enthält im Datenfeld \"Tatörtlichkeit\" keine spezifischen Kata− logwerte, die auf derartige Örtlichkeiten hinweisen. zu Frage 5: Zugriff auf o.g. Daten im System \"PASS\" haben nur besonders berechtigte und ge− schulte Polizeibeamte, die zur Erfüllung der in der Vorbemerkung genannten Auf− gaben auch zu Universalrecherchen befugt sind. zu Frage 6: Die in \"PASS\" enthaltenen Datenfelder sind mittels Universalrecherche kombinier− und recherchierbar.",
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