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            "content": "2 Technologie die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1 Seit Inkrafttreten des Liquiditätssicherungsprogramms (LISI) sind bis zum 31.08.1996 insgesamt 150 Darlehen mit einem Volumen von rd. 66 Mio DM bewilligt worden. Hiervon wurden 142 Darlehen im Volumen von 63,6 Mio DM ausgezahlt. zu Frage 2 Von den o.g. 150 zugesagten LISI-Darlehen mußten bisher 38 gekündigt werden, da sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der betreffenden Unternehmen wesentlich verschlechterten und es zur Gesamtvollstreckung kam. Durch diese Kündigungen sind bisher 29,9 Mio DM vom Ausfall bedroht (der Betrag wird sich durch die Verwertung von Sicherheiten reduzieren). zu Frage 3 Zwischen dem Zeitpunkt des Eintreffens der (häufig noch unvollständigen) Antragsunterlagen vom Kunden und der Entscheidung liegen durchschnittlich rund drei Wochen. Diese Durchschnittsfrist wird maßgeblich dadurch bestimmt, daß die ILB dem Kunden eine ausreichende Zeit für die Einreichung fehlender Unterlagen gibt, bevor sie eine ggf. auch negative Entscheidung fällt. Der Landesrechnungshof Brandenburg (LRH) hat bei seiner Prüfung im Sommer 1995 hierzu festgestellt: \"Ein wesentlicher Grund (für unterschiedliche Bearbeitungszeiträume) liegt in der oft unvollständigen Einreichung der geforderten Unterlagen ... Der LRH konnte sich ... davon überzeugen, daß beim Vorliegen aller Unterlagen und der gegebenen Voraussetzung für eine Darlehensbewilligung eine rasche Zusage und Auszahlung erfolgt.\" zu Frage 4 Die Wirksamkeit der in der Kleinen Anfrage Nr. 351, Punkt 3, genannten Programme und Instrumente zur Stärkung der Kapitaldecke und zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen ist insbesondere dann sehr hoch, wenn die Hilfen rechtzeitig in Anspruch genommen werden. Das setzt allerdings voraus, daß die Probleme, die zu Liquiditätsengpässen führen können, von den Unternehmen auch erkannt werden. Die Kompensierung in der Vergangenheit liegender (Finanzierungs-)Fehler, die sich häufig als eigentliche Ursache für Liquiditätsprobleme herausstellen, ist grundsätzlich nur in einem begrenzten Rahmen möglich (in der Regel müssen die Fördermittel vor dem Beginn des Vorhabens beantragt werden) und bei der Inanspruchnahme z.B. des LISI- oder KONSI- Programms davon abhängig, ob das betroffene Unternehmen in seinem Bestand nicht nur vorübergehend gesichert werden kann. Die gewünschten Angaben zu den einzelnen in der Kleinen Anfrage Nr. 351 aufgeführten Programmen können nur teilweise gemacht werden (siehe Anlage 1), da einige Programme von der Deutschen Ausgleichsbank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau betreut und Mittel gerade aus diesen Programm meist im Obligo der (Haus-)Banken vergeben werden. Auftretende Gesamtvollstreckungen werden bei den Refinanzierungsinstituten des Bundes, bisher nicht lückenlos statistisch erfaßt, so daß Aussagen hierüber z.Zt. nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand möglich sind.",
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            "content": "3 zu Frage 5 Die Größenordnung der Inanspruchnahme der o.g. Programme in den einzelnen Jahren ist der anliegenden Tabelle (Anlage 2) zu entnehmen. Ein Vergleich der zur Verfügung stehenden Mittel mit den tatsächlichen Bewilligungen ist insbesondere bei den Bundesprogrammen und den DtA-/KfW-Programmen nicht möglich. Bisher wurde kein Fall bekannt, der wegen fehlender Mittel von der DtA oder der KfW abgelehnt wurde. Auch beim LISI- und KONSI-Programm, bei denen durch die vom Land bzw. Bund bereitgestellten Mittel (100 Mio DM bzw. 70 Mio DM) ein engerer Rahmen gezogen ist, gab es bisher keine Probleme mit der Bereitstellung von Liquiditätssicherungsdarlehen, da zwar die Nachfrage die vorhandenen Ressourcen um ein vielfaches übersteigt, die Anträge aber zum größeren Teil - aus anderen Gründen - abgelehnt werden mußten.",
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            "content": "4 Anlage 1 (zu Frage 4) Name des Programms                        Inkrafttreten         ausgereichte            Höhe der 1) (Jahr)                Mittel                  Ausfälle in den NBL TDM                      TDM Landesprogramme: 2) KONSI                                                 1995                   50.597              (18.224) MBG                                                   1993                   40.770                  8.200 2) LISI                                                  1994                   63.602              (29.202) Übrige Programme: 3) Eigenkapitalhilfeprogramm                             1990               2.199.932 4) ERP-Beteiligungsprogramm                              1993                   32.019                  n.b. KfW-Mittelstandsprogramm /                            1994                  187.970                    n.b. Liquiditätshilfe DtA-                                                  1990                  375.187                    n.b. Existenzgründungsprogramm 6) DtA-                                                  1995             (155.104)                       n.b. 5) Betriebsmittelfinanzierung 7) BTU-Beteiligungsprogramm                              1995              rd. 1.800                      n.b. Seed Capital Brandenburg                              1993                    5.709                   keine GmbH __________ 1) nur Brandenburg, Zeitraum bis I. Hj. 1996 bzw. bis 31.08.1996 2) Beträge, die gekündigt wurden, aber noch nicht ausgefallen sind (vgl. Antwort zu Frage 2) 3) Von den im Jahr 1991 bewilligten Anträgen (6.374 Stück mit 436 Mio DM) sind bis 30.06.1996 3,4 % (÷ ca. 210 Fälle) mit 4,2 % (÷ ca. 18,3 Mio DM) ausgefallen. 4) n.b. = nicht bekannt 5) als Teil des DtA-Existenzgründungsprogramms, das in der Tabelle gesondert ausgewiesen ist 6) Gesamtbetrag für alle neuen Länder im Zeitraum Jan. 1996 bis Juli 1996 7) nur 1995",
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            "content": "5 Anlage 2 (zu Frage 5) Name des                                          Bewilligungen in Mio DM Programms 1990/91      1992          1993          1994           1995          1996 Eigenkapitalhilfepr             498            496           409           377            353           131 1) ogramm ERP-Bet.-                          -              -           4,4         17,8             6,3          3,4 programm KfW-                               -              -             -         84,6          53,9           49,5 Mittelstandspr./Liq ui. DtA-Existenzgr.-               53,3           47,9          93,1          77,1          61,0           57,5 1) programm DtA-                               -              -             -              -          n.b.          155 Betriebsmittelfinan zierung 2) KONSI                              -              -             -              -        37,7           23,9 BTU                                -              -             -              -           1,8          n.b. SCB                                -              -             -           1,4            2,1          2,2 MBG                                -              -           6,3         24,6             7,8          2,1 2) LISI                               -              -             -         32,6          27,3            6,0 1) Die von der DtA genannten Zahlen beinhalten z.T. nachträgliche Berichtigungen in kumulierten Beträgen, weshalb die Summe der einzelnen hier genannten Jahresbeträge von den in der Antwort zu Frage 4 genannten Zahlen geringfügig abweicht. 2) In den Jahren 1994 und 1995 sind aus dem LISI-Programm weitere 12 Mio DM bzw. 23,9 Mio DM für KONSI-Fälle bewilligt worden (um Vorgriff auf das KONSI-Programm). Diese Bewilligungen wurden nachträglich mit Zustimmung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingtes Sondervermögen 1995 und 1996 in das KONSI-Programm umgebucht und sind in den für das KONSI-Programm genannten Zahlen enthalten.",
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