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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 5/2858 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1050 des Abgeordneten Gordon Hoffmann CDU -Fraktion Drucksache 5/2707 Deichausbau an der Stepenitz Wortlaut der Kleinen Anfrage 1050 vom 21.01.2011: Im Zuge steigender Pegelstände der Elbe während der 3. Kalenderwoche war Presseberichten zu entnehmen, dass entlang der Stepenitz ein Schutz vor Hochwasser durch Deiche im Bereich der Gemeinde Bresse bislang noch nicht vorhanden ist. Ein Teil der zu errichtenden Deiche befindet sich nach Aussagen des Bürgermeisters der Gemeinde derzeit in der Planfeststellung. Über andere Teilabschnitte liegen vor Ort verschiedene Kenntnisse über den Planungsstand bzw. der Planfeststellung vor. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stand hat das Planfeststellungsverfahren für den Deichbau entlang der Stepenitz? (bitte auch für Teil(bau-)abschnitte ausweisen) 2. Wann ist mit einem Baubeginn und mit der Fertigstellung der Hochwasserschutzanlagen entlang der Stepenitz zu rechnen? (für einzelne Bauabschnitte separat ausweisen) 3. Ist im Rahmen des Deichneubaus auch die Anlage von Retentionsflächen beabsichtigt? Wenn ja, wo befinden sich diese Überschwemmungsflächen und welche Größe in Hektar werden diese Flächen aufweisen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Stand hat das Planfeststellungsverfahren für den Deichbau entlang der Stepenitz? (bitte auch für Teil(bau-)abschnitte ausweisen) Datum des Eingangws: 22.02.2011 / Ausgegeben: 28.02.2011",
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"content": "2 zu Frage 1: Für die Maßnahme „Hochwasserschutz der Gemeinde Breese an der Stepenitz“ wurden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren für die Baulose 1, 3 und 4 im Januar 2011 bei der Oberen Wasserbehörde eingereicht. Die Planung für das Baulos 2 wird federführend durch den Landesbetrieb Straßenwesen im Zuge der Planung der Landesstraßenbedarfsplanmaßnahme L 11 Ortsumgehung Breese bearbeitet. Frage 2: Wann ist mit einem Baubeginn und mit der Fertigstellung der Hochwasserschutzanlagen entlang der Stepenitz zu rechnen? (für einzelne Bauabschnitte separat ausweisen) zu Frage 2: Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist ein Baubeginn bzw. -ende der einzelnen Bauabschnitte wie folgt geplant: Baulos 1 Beginn: 2012 Ende: 2012 Baulos 3 Beginn: 2013 Ende: 2014 Baulos 4 Beginn: 2012 Ende: 2013 Die vorgenannten Fristen sind reine Planungsgrößen und hängen vom Vorliegen eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses ab. Baubeginn und -abschluss des Bauloses 2 liegen in der Verantwortung des Landesbetriebes Straßenwesen. Die Planung und bauliche Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit der Mittelverfügbarkeit und nach Vorliegen des Baurechts. Frage 3: Ist im Rahmen des Deichneubaus auch die Anlage von Retentionsflächen beabsichtigt? Wenn ja, wo befinden sich diese Überschwemmungsflächen und welche Größe in Hektar werden diese Flächen aufweisen? zu Frage 3: Nein, dies ist nicht beabsichtigt.",
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