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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 5/5302 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2051 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 5/5167 Zukunft des Rettungsdienstes in Teltow-Fläming Wortlaut der Kleinen Anfrage 2051 vom 20.04.2012: Die Übertragung von Vollzugsaufgaben im Rettungsdienst des Landes Brandenburg nach § 10 Abs. 1 Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz ist seit April 2009 aus bundes- und europarechtlichen Grün- den ausschreibungspflichtig. Der Landkreis Teltow-Fläming bedient sich seit Anfang der 90-er Jahre in Fragen des Vollzuges freier Träger. Jetzt wird impliziert, dass der Landkreis diese Aufgabe entweder europaweit ausschreiben muss oder alternativ die Aufgaben wieder voll an sich ziehen kann und muss (Kommunalisierung), wenn aus sachlichen oder politischen Gründen eine europaweite Ausschreibung verneint wird. Im Landkreis Teltow-Fläming werden dazu divergente Meinungen und Auffassungen ver- treten, u.a., dass die Aufgabe ohne rechtliche Bedenken bei den freien Trägern verbleiben kann, indem die Verträge mit den freien Trägern verlängert werden. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist die grundsätzliche Sach- und Rechtslage im Rahmen der o.g. Problematik der Ausschrei- bungspflichtigkeit bzw. Kommunalisierung von Aufgaben im Rettungsdienst? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung im Hinblick auf Verlängerung von bestehenden Verträgen mit freien Trägern unter europarechtlichen Gesichtspunkten? 3. Welche Auffassung und Position vertritt die Landesregierung grundsätzlich im Hinblick auf die Kommunalisierung dieser Aufgaben, im Hinblick auf die Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Be- tätigung? 4. Ist die Landesregierung als Aufsichtsbehörde der Auffassung, dass im Landkreis Teltow-Fläming eine Verlängerung der Aufgabenübertragung an freie Träger im Rettungsdienst verlängert wer- den kann? 5. Wie stellen sich zeitliche Abläufe und zwingende Verpflichtungen aus landes-, bundes- oder eu - roparechtlichen Gesichtspunkten für die Organisation des Rettungsdienstes im Landkreis Teltow- Fläming aus Sicht der Landesregierung dar? Datum des Eingangs: 15.05.2012 Ausgegeben: 21.05.2012",
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"content": "2 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher- schutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist die grundsätzliche Sach- und Rechtslage im Rahmen der o.g. Problematik der Ausschreibungs - pflichtigkeit bzw. Kommunalisierung von Aufgaben im Rettungsdienst? Zu Frage 1: Nach dem Brandenburgischen Rettungsdienstgesetz (BbgRettG) haben die Träger des Rettungsdiens- tes für die Aufgabenerfüllung zwei Alternativen: 1. Die Vergabe der Leistung an Dritte (sogenanntes Submissionsmodelll) entsprechend dem Gesetz ge - gen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und den Allgemeinen Bestimmungen der Vergabe- und Ver- tragsordnung für Leistungen (VOL/A). Aktuelle richtungweisende Rechtssprechungen dazu (Bundesge - richtshof (BGH) vom 01.12.2008 und Europäischer Gerichtshof (EuGH) vom 29.04.2010) bestätigen die Vergabepflichtigkeit. 2. Die Durchführung der Aufgabe in Eigenregie ( Kommunalisierung). Beide Alternativen werden in Brandenburg praktiziert. Hinzuweisen ist auf § 17 Abs. 2 BbgRettG, wonach die Kostenträger oder ihre Verbände sowohl bei der Aufgabenerledigung durch den Träger des Rettungsdienstes selbst oder durch ein kommunales Unter - nehmen berechtigt sind, sich von der Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu überzeugen. Frage 2: Welche Auffassung vertritt die Landesregierung im Hinblick auf Verlängerung von bestehenden Verträ - gen mit freien Trägern unter europarechtlichen Gesichtspunkten? Zu Frage 2: Eine Verlängerung der Aufgabenübertragung an Dritte ist nach geltendem § 10 Abs. 4 BbgRettG einma - lig für maximal 5 Jahre nach schriftlicher vertraglicher Erstübertragung möglich. Diese Verlängerungs- option muss jedoch bereits Gegenstand der Ausschreibung gewesen sein. Ansonsten ist von einer Neu - vergabe auszugehen, die ein entsprechendes Vergabeverfahren voraussetzt. Frage 3: Welche Auffassung und Position vertritt die Landesregierung grundsätzlich im Hinblick auf die Kommu- nalisierung dieser Aufgaben, im Hinblick auf die Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Betätigung? Zu Frage 3: Die Entscheidung über Kommunalisierung rettungsdienstlicher Aufgaben trifft der Landkreis als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Diese Aufgabe erfüllt er in kommunaler Selbstverwaltung. Frage 4: Ist die Landesregierung als Aufsichtsbehörde der Auffassung, dass im Landkreis Teltow-Fläming eine Verlängerung der Aufgabenübertragung an freie Träger im Rettungsdienst verlängert werden kann? Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 2.",
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"content": "3 Frage 5: Wie stellen sich zeitliche Abläufe und zwingende Verpflichtungen aus landes-, bundes- oder europa- rechtlichen Gesichtspunkten für die Organisation des Rettungsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming aus Sicht der Landesregierung dar? Zu Frage 5: Rettungsdienste sind in Deutschland Ländersache und durch Landesgesetze geregelt. Für die Organi- sation im Landkreis Teltow-Flämimg ist das BgbRettG maßgeblich. Für die daraus resultierenden Mög- lichkeiten der Aufgabenerfüllung wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. Im Falle der Übertragung der Aufgabe auf Dritte ergibt sich der zeitliche Ablauf aus dem europäischen Vergaberecht (Vorausset- zung: jährliches Auftragsvolumen größer 200.000 Euro). Spätestens seit dem Urteil des BGH vom 1.12.2008 ist klar, dass in Deutschland bei der Übertragung von Rettungsdienstleistungen das GWB und damit das Vergaberecht anzuwenden ist.",
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