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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 2/6087 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1900 des Abgeordneten Dr. Dr. Markus Vette Fraktion der CDU Drucksache 2/6027 Amt für Arbeitsschutz in Potsdam-Bornim Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1900 vom 19.01.1999: Das Land beabsichtigt, die Unterbringung des Amtes für Arbeitsschutz in Potsdam-Bornim, Max-Eyth-Allee 22, nahe dem Institut für Agrartechnik, zu realisieren. Hinsichtlich des Ablaufs und Umfangs der dafür erforderlichen Baumaßnahmen bestehen Informationsdefizite bzw. Zweifel, dass dieses Vorhaben in die sensible Struktur der Wohnsiedlung, welche wiederum nahe dem BUGA-Gelände liegt, nicht angemessen konzipiert ist. Insbesondere betrifft dies die vorgesehene Versiegelung von Flächen für Kfz-Stellplätze. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die Landesregierung bereit, gegenüber dem Fragesteller/den Bewohnern zügig Auskunft über Ablauf und Ausmaß der Bauarbeiten in einer Einwohnerversammlung zu erteilen und insbesondere auf die Respektierung von Gewohnheitsrechten und Nachbarkeitsrechten Aufmerksamkeit zu legen? 2. Ist die Landesregierung bereit, Parkplatzregelungen vorzuschlagen, die nicht das schmale Straßennetz und die Wirtschaftswege in der Siedlung über Gebühr beanspruchen? 3. Ist die Landesregierung bereit, als Eigentümerin zahlreicher Flächen an diesem Ort mit den Bürgern über die Entwicklungsperspektiven zu beraten und insbesondere Vorschläge alternativer Art seitens der Bürgerinnen und Bürger mit in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen? 4. Ist die Landesregierung bereit, einen Ansprechpartner für eine solche Beratung mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie einen Termin für eine Diskussion vor Ort zu benennen?",
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"content": "Landtag Brandenburg - 2. Wahlperiode Drucksache 2/6087 Datum des Eingangs: 19.02.1999 / Ausgegeben: 24.02.1999 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Finanzen die Kleine Anfrage Nr. 1900 wie folgt: Zu Frage 1: Das landeseigene Bürogebäude in Potsdam-Bornim, Max-Eyth-Allee 22, soll für die Unterbringung des Amtes für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bis Mitte 1999 hergerichtet werden. Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen werden gegenwärtig vom Landesbauamt Potsdam festgestellt. Dabei werden insbesondere die Belange der bestehenden Bebauung und Nutzung mit den funktionalen Erfo r d e r n i s s e n z u r S i c h e r s t e llung des Dienstbetriebes abgewogen. Gegen eine Einsichtnahme in die Planungsunterlagen bestehen keine Bedenken. Zu Frage 2: Bei der Auswahl der Flächen für die Stellplätze wird das Gebot der Rücksichtnahme beachtet; Stellplätze sollen jedoch grundsätzlich auf dem Baugrundstück hergestellt werden. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Stellplätzen muss auf der Grundlage der Planungsunterlagen im Zustimmungsverfahren der obersten Bauaufsichtsbehörde des Landes beim Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr festgestellt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens wird auch das Stadtplanungsamt der Stadt Potsdam beteiligt. Neben der Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben wird auch die Verträglichkeit der Maßnahme bewertet. Zu Frage 3 und Frage 4: Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 28 wurde von der Stadtverordnetenversammlung aufgehoben, weil sich die den Planungen zugrundeliegende Bedarfslage des Landes geändert hatte. Derzeit sind dort keine weiteren Maßnahmen beabsichtigt. 2",
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