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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 1/2194 1. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 471 der Abgeordneten Gerlinde Stobrawa Fraktion der PDS-LL - Drucksache 1/2132 - Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen Wortlaut der Kleinen Anfrage 471 vom 24.06.1993 Nach meiner Kenntnis wurde durch die Bundesanstalt für Arbeit u. a. ein Bewilligungsstopp für eine Reihe von Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen auf Grund ihrer haushaltspolitischen Situation ausgesprochen. In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: Ist der Landesregierung der Umfang der von dem Bewilligungsstopp betroffenen Maßnahmen und Vorhaben im Land Brandenburg bekannt? Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, bei Zutreffen des o. g. Sachverhaltes mit landeseigenen Mitteln eine grundlegende Reduzierung in diesem für die Umstrukturierung wichtigen arbeitsmarktpolitischen Instrumentarien zu verhindern? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen die Kleine Anfrage wie folgt: Mit Erlaß vom 02.06.1993 wurde der Beschluß des Planungs-, Rechts- und Verwaltungsausschusses (PRuVA) der Bundesanstalt für Arbeit bekanntgegeben, wonach - freie Maßnahmen der beruflichen Bildung grundsätzlich auf einen Maßnahmebeginn im Jahr 1994 zu steuern sind und - Auftragsmaßnahmen grundsätzlich so zu planen sind, daß sie erst 1994 beginnen. Datum des Originals: 27.07.1993/Ausgegeben: 16.08.1993",
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"content": "Landtag Brandenburg - 1. Wahlperiode Drucksache 1/2194 S. 2 Die Landesarbeitsämter wurden aufgefordert, den Arbeitsämtern entsprechende Weisungen zur Umsetzung dieser Vorgaben zu erteilen. Mit Rundverfügung vom 14.06.93 wurden den Arbeitsämtern im Bezirk des Landesarbeitsamtes Berlin- Brandenburg Durchführungsanweisungen zu dem o. g. Erlaß gegeben. Die neuen Erlasse setzen die seit Herbst des vergangenen Jahres anhaltenden Erlasse der Bundesanstalt für Arbeit zu restriktiven Steuerung von F&U-Maßnahmen fort. Der neue Erlaß hatte zur Folge, daß im Juni d. J. in Brandenburg überhaupt keine Eintritte in die F&U-Maßnahmen erfolgten. Seit Jahresbeginn 1993 hat sich die Zahl der Eintritte gegenüber dem gleichen Zeitraum Vorjahr (Januar bis Juni) um 62,5 % (absolut: 44.277) reduziert. Die Landesregierung sieht sich nicht in der Lage, mit landeseigenen Mitteln eine grundlegende Reduzierung der F&U- Maßnahmen zu verhindern. Sie setzt die im Haushalt des MASGF verfügbaren Mittel vornehmlich für solche Projekte wirtschaftsnaher Qualifizierung (i. w. Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds) ein, die gemäß den Vorgaben des Arbeitsförderungsgesetzes nicht durch die Bundesanstalt für Arbeit gefördert werden können. Es wird die Qualifizierung von Existenzgründern und Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben sowie von Beschäftigten in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Unterstützung der Sanierung und Wettberwerbsfähigkeit von Betrieben in den gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium festgelegten Industriestandorten des Landes Brandenburg",
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