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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 5/742 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 216 der Abgeordneten Anja Heinrich CDU-Fraktion Drucksache 5/567 Wortlaut der Kleinen Anfrage 216 vom 10.03.2010: Planung der Ortsumgehungen B 101 und B 169 in Elsterwerda Als Teil des Südstranges der Leipzig-Lausitz-Trasse (LeiLa) sind für die Ortslage Elsterwerda zwei Ortsumgehungen geplant. Einerseits soll die B 101 aus Richtung Bad Liebenwerda nordöstlich an Elster- werda vorbei zu einem zentralen Gelenkpunkt nordwestlich von Kahla geführt werden. Gleichzeitig soll die B 101/B 169 aus Süden kommend in nord-östlicher Richtung ebenfalls in diesen Gelenkpunkt bei Kahla einmünden. Aus den Planunterlagen geht hervor, dass der definierte Untersuchungsraum lediglich auf eine nördliche und östliche Variantenprüfung hin ausgelegt wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde im bisherigen Planungsverlauf auch eine, außerhalb des in den Planunterlagen definierten Untersuchungsraumes liegende, süd-westliche Umfahrung in Betracht gezogen (B 101 westlich an Elsterwerda vorbei mit Verbindung zur B 101/B 169 südlich von Elsterwerda und von dort wie in der derzeitigen Planung östlich an Elsterwerda vorbei Richtung Kahla)? Wenn nein, warum nicht? 2. Wie lautet die Zeitschiene der weiteren Planung und wann kann mit dem Ausbaubeginn gerechnet werden? 3. Werden in jedem Fall beide Maßnahmen (B 101 und B101/B169 OU Elsterwerda) gemeinsam reali- siert? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde im bisherigen Planungsverlauf auch eine, außerhalb des in den Planunterlagen definierten Untersuchungsraumes liegende, süd-westliche Umfahrung in Betracht gezogen (B 101 westlich an Elsterwerda vorbei mit Verbindung zur B 101/B 169 südlich von Elsterwerda und von dort wie in der derzeitigen Planung östlich an Elsterwerda vorbei Richtung Kahla)? Wenn nein, warum nicht? Datum des Eingangs: 06.04.2010 / Ausgegeben: 12.04.2010",
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"content": "Seite 2 Zu Frage 1: Die als Teil der leistungsfähig auszubauenden Fernstraßenverbindung „Leila –Süd“ in Brandenburg über die Bundesstraßen B 183 und B 101 zwischen Bad Liebenwerda und Elsterwerda und die B 169 von Elsterwerda bis zur Bundesautobahn A 13 verlaufende südliche Achse der LeiLa soll der Verbesserung der großräumigen Erreichbarkeits- und Verbindungsqualitäten dienen. Dieser Intention folgend schließt sich eine grundsätzliche Südvariante um Elsterwerda wegen einer extremen Umwegbeziehung aus. Unabhängig davon würde das FFH-Gebiet Elsteraue in großem Umfang in Anspruch genommen. Der Untersuchungsraum für den Maßnahmenkomplex bestehend aus den Ortsumgehungen (OU) Elsterwerda und Plessa im Zuge der B 101 und B 169 wurde mit der Antragskonferenz am 21.09.2006 festgelegt und bestätigt. Im Rahmen einer vertiefenden „Verkehrswirtschaftlichen Untersuchung B 101 und B 169 im Länder übergreifenden Raum Sachsen-Brandenburg“ wurde u. a. eine westliche Umfahrung von Elsterwerda in Verbindung mit einer OU Gröditz im südlichen Korridor geprüft. Eine Verbesserung der überregionalen Verbindungsqualität insbesondere auf der Südost-Ost-Relation wird mit dieser Führung nicht erreicht. Im Ergebnis der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung ist festzustellen, dass die Kombination einer B101 OU Elsterwerda Nord, B169 OU Plessa Nord, B169 OU Elsterwerda Südost und der B169 OU Gröditz im südöstlichen Korridor von allen untersuchten Varianten die größte Verkehrswirksamkeit aufweist. Eine westliche Umfahrung von Elsterwerda kann dem überregionalen Erfordernis zum Ausbau eines Teilabschnittes der LeiLa-Trasse einerseits sowie der optimalen Verknüpfung mit dem übrigen Verkehrsnetz einschließlich Anbindung der Industrie- und Gewerbestandorte andererseits nicht gerecht werden. Frage 2: Wie lautet die Zeitschiene der weiteren Planung und wann kann mit dem Ausbaubeginn gerechnet werden? Zu Frage 2: Das Raumordnungsverfahren (ROV) für die OU Elsterwerda im Bereich der B 101 sowie der B 169 wurde am 04.01.2010 eröffnet. Nach Abschluss des ROV und Entscheidung, welche Linien für die Ortsumgehungen weiter verfolgt werden, erfolgt eine Abstimmung mit der Region zur Entscheidung der weiteren Prioritäten. Der Baubeginn der einzelnen Maßnahmen ist abhängig von den vg. Prioritäten, den zur Finanzierung bereit stehenden Haushaltsmittel sowie dem Abschluss der Planfeststellungsverfahren. Eine Aussage zum Zeitpunkt des Baubeginns der einzelnen Maßnahmen kann aus vg. Gründen nicht getroffen werden.",
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"content": "Seite 3 Frage 3: Werden in jedem Fall beide Maßnahmen (B 101 und B101/B169 OU Elsterwerda) gemeinsam realisiert? Zu Frage 3: Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass die Maßnahmenumsetzung nacheinander erfolgen wird. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 2",
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