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            "content": "Landtag Brandenburg                          Drucksache 2/2677 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 828 der Abgeordneten Christel Fiebiger Fraktion der PDS Drucksache 2/2515 Liquidation der Brandenburgischen Landgesellschaft Wortlaut der Kleinen Anfrage 828: Bei der weiteren Durchführung der Liquidation der BLG stehen u.a. Kündigungen, weitere Beschäftigungsmöglichkeiten und der Sozialplan, der mehrere Funktionen zu erfüllen hat, im Vordergrund der weiteren Umsetzung dieses Prozesses. Ich frage die Landesregierung: 1.   Nach welcher Vorgehensweise wurden wieviel BLG-Mitarbeiter per 15.04.96 gekündigt? 2.   Wieviele schwerbehinderte Mitarbeiter wurden gekündigt und gab es Fälle, bei denen die gesetzlichen Vorschriften  gemäß Schwerbehindertengesetz nicht eingehalten wurden? 3.   Mit welcher Begründung wurden Kündigungen ausgesprochen, die die Ferti g s t e l l u n g s o l cher Verfahren, wie Dorferneuerungsplanung, Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung stark beeinträchtigt? 4.   Wieviel   BLG-Mitarbeiter      wurden    nach §   249h   AFG weiterbeschäftigt und wer sind die            Projekt-   und Maßnahmeträger? 5.   Wie   ist   der   Stand     der   Überleitung   von   großen Bodenordnungsverfahren und die Übernahme anderer bestehender Verträge?",
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            "content": "Datum des Eingangs: 29.05.1996 / Ausgegeben: 03.06.1996 6.    Was hat die Landesregierung unternommen, um solche Projekte wie Recherche “Bodenreformgrundstücke” und “preußischer Grundbesitz” an bestehende Landeseinrichtungen anzugliedern, um eventuelle Dauerarbeitsplätze für BLG- Mitarbeiter zu schaffen? 7.    Bis zu welchem               Zeitpunkt    ist  der  Liquidationsbeirat gebildet? 8.    Welches Verwertungskonzept für Immobilien und anderer Vermögenswerte aus dem Vorratsvermögen der BLG verfolgt die Landesregierung als Hauptgesellschafter der BLG? 9.    Welchen         Standpunkt           vertritt   die    Landesregierung hinsichtlich der Einflußnahme auf die Liquidationserlöse u.a. wie Übertragung von Vermögenswerten und Verwertungszwang für Immobilien infolge des Liquidationsbeschlusses                       und   somit    auf  das Sozialplanvolumen? 10.   Hat die BLG die Vertragsstrafen aus den geschlossenen Erbbaurechtsverträgen an den Hauptgesellschafter noch zu erfüllen? 11.   Welche Planungsdaten zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung in der BLG lagen dem Liquidationsbeschluß zugrunde? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Grundlage für die etappenweisen Kündigungen ist der mit dem Gesamtbetriebsrat abgeschlossene Interessenausgleich. Die Kündigungen erfolgten ordentlich und fristgemäß gemäß BAT (O) und dem Kündigungsschutzgesetz. Soziale Gesichtspunkte, wie Lebensalter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Anzahl der Kinder u n d F a m i l i e n s i t u a t i o n , wurden bei den K ü n d i g u n g e n berücksichtigt. Bis zum 15.04.1996 wurden 83 Mitarbeiter gekündigt und 21 Auflösungsverträge geschlossen. Zu Frage 2: Bisher wurden keine schwerbehinderten Mitarbeiter gekündigt. Zu Frage 3: Die   Kündigungen           führten       zu  keiner   Beeinträchtigung  der",
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            "content": "Fertigstellung laufender Verfahren. Es wurden 3 Teams gebildet (Grundstücksverkehr, ländliche Entwicklung, Bauwesen), die die Fertigstellung aller Verfahren sichern. Zu Frage 4: Im Rahmen von § 249h AFG Maßnahmen wurden zum 01.04.1996 56 Mitarbeitern Arbeitsverträge angeboten. Maßnahmeträger sind: -    Wirtschaftsförderverein Neuruppin -    Bildungs-Qualifizierung-  und   Strukturfördergesellschaft (BQSG) -    Institut für   kommunale  Politikberatung   und   regionale Entwicklung -    AFG Prenzlau -    FIBAS/Finsterwalde -    AQG Rathenow -    GRW Teltow -    Umweltforschung Großbeeren GmbH -    Ingenieurbüro Dr. Eckhof -    Büro Wenzel und Partner Zu Frage 5: 5.1. Werkverträge zu großen Bodenordnungsverfahren -    Die Werkverträge zu den Bodenordnungsverfahren Ribbeck/Zabelsdorf und Groß Lüben, zu denen noch keine Einleitungsbeschlüsse ergangen waren, sind aufgehoben worden. Die Verfahren werden in eigener Verantwortung vom AfAO Neuruppin eingeleitet und bearbeitet. -    Die Bodenordnungsverfahren .    Lichtenberg/Karwe .    Bensdorf .    Saarmund .    Neulewin sind auf der Basis entsprechender Verträge an Vermessungs- und andere Unternehmen übergeleitet. Diese Unternehmen sind durch das MELF als geeignete Stelle anerkannt und haben das Fachpersonal der BLG übernommen.",
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            "content": "entstehen. Das böte BLG-Mitarbeitern die Möglichkeit, sich bei der BraBo um einen Arbeitsplatz zu bewerben. Mit Blick auf preußischen Grundbesitz hat die Landesregierung konkrete Schritte, um BLG-Mitarbeitern in ähnlicher Weise wie bei ehem. Bodenreformland Bewerbungsmöglichkeiten nachzuweisen, noch nicht unternehmen können. Dies setzt den erfolgreichen Abschluß der z.Z. noch laufenden Verhandlungen mit dem Bund voraus. Zu Frage 7: Der geänderte Gesellschaftsvertrag, der anstelle des bisherigen Aufsichtsrates einen mit gleichen Befugnissen ausgestatteten kleineren Beirat vorsieht, wird erst wirksam, wenn die Änderung im Handelsregister eingetragen ist. Die Anmeldung zum Handelsregister ist bereits erfolgt, mit dem Vollzug der Eintragung wird innerhalb der nächsten Wochen gerechnet. Zu Frage 8: Das Land als Hauptgesellschafter der BLG hat zunächst durch die Entscheidung für eine Liquidation überhaupt erst die Voraussetzung für eine geordnete Verwertung des Vermögens der Gesellschaft geschaffen. Darüber hinaus hat das Land durch die Bereitstellung erheblicher Finanzmittel - seit Dezember 1995 bisher insgesamt 14 Mio DM - sowie die Abgabe einer Patronatserklärung über 55 Mio DM zur Sicherung der Bankverbindlichkeiten der Gesellschaft alles Erforderliche getan, um den sonst unvermeidlichen Konkurs abzuwenden. Die Entscheidungen über konkrete Projekte sind nach Würdigung der im einzelnen Fall vorliegenden Umstände und Interessen zu treffen. Über die Beteiligung des MELF, dessen Vertreter den Vorsitz im Beirat innehaben wird, ist sichergestellt, daß agrarstrukturelle Belange Berücksichtigung finden werden. Zu Frage 9: Die Verhandlungen über den Sozialplan werden in der dafür gesetzlich vorgesehenen Einigungsstelle zwischen den zuständigen Parteien, d.h. der Personalvertretung und den Liquidatoren, geführt. Die Landesregierung nimmt darauf keinen Einfluß. Zu Frage 10: Das Land und die BLG stehen zur Zeit in Verhandlungen über die Auflösung bestehender Erbbaurechtsverträge für Niederlassungen der BLG. Die Bemühungen gehen dahin, möglichst Anschlußnutzungen dieser Immobilien durch Dritte zu erreichen, die nach Möglichkeit auch die mit den Verträgen verbundenen Auflagen übernehmen. Zu Frage 11:",
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            "content": "Maßgeblich für die Entscheidung der Gesellschafterversammlung über die Einleitung der Liquidation waren mehrere Faktoren: 1.   Der zunächst mit einem Fehlbetrag von 14,9 Mio DM testierte Jahresabschluß zum 31.12.94 mußte neu aufgestellt und geprüft werden, n a c h d e m v o r h er nicht bekannte verlustträchtige            Geschäfte        mit    einem Wertberichtigungsbedarf von rund 9 Mio DM aufgedeckt worden waren. Der nunmehr testierte Jahresabschluß zum 31.12.94 weist einen Jahresfehlbetrag von 24,0 Mio DM aus. 2.   Mitte Oktober 1995 wurde aus der vorläufigen Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft zum 30.09.95 sichtbar, daß die geplanten Umsätze und Ergebnisse weit verfehlt worden waren; der Rohertrag des Unternehmens hatte im dritten Quartal nur 16 % der Planwerte erreicht. Ursächlich dafür war das weitgehende Wegbrechen der Umsätze im Laufe des letzten Jahres. Damit waren bereits nach neuen Monaten allein im operativen Geschäft, d.h. ohne Berücksichtigung möglichen Wertberichtigungsbedarfs, weitere Verluste von 8,7 Mio DM aufgelaufen. Zwischenzeitlich liegt der vorläufige Jahresabschluß der Gesellschaft zum 31.12.95 vor, der mit Stand März 1996 ein operatives Ergebnis von mehr als ./. 14 Mio DM ausweist. Eine Perspektive, wie die Gesellschaft diesen offenbar nachhaltigen und sich im Jahresverlauf beschleunigenden Auftrags- und Umsatzverlust hätte ausgleichen können, war nicht zu erkennen. 3.   Im   Zusammenhang   mit   der   vorstehend    geschilderten Entwicklung drohte dem Unternehmen mangels ausreichender eigener Einnahmen die Zahlungsunfähigkeit, auch der Eintritt der Überschuldung war nicht mehr auszuschließen. Es bestand akuter Handlungsbedarf zur Abwehr eines Konkurses. In einer Gesellschafterversammlung am 27.10.95 wurden die Krise des Unternehmens und mögliche Auswege intensiv erörtert. Schon damals zeichnete sich ab, daß die verbliebenen Alternativen Konkurs oder Liquidation lauteten, eine Fortführung des Unternehmens angesichts laufender monatlicher Verluste von rund 1 Mio DM wirtschaftlich nicht zu verantworten sei. Um im Interesse eines Fortbestandes des Unternehmens nichts unversucht zu lassen, wurde der Geschäftsführung aufgegeben zu untersuchen, ob die Gesellschaft bei einer drastischen Verkleinerung mit einem Kernbestand an Personal und sonstiger Ausstattung doch noch wirtschaftlich überleben könne. Bei der folgenden Gesellschafterversammlung am 20.11.95 wurde deutlich, daß die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens für eine Sanierung nicht mehr ausreichte. Um eine möglichst wirtschaftliche Verwertung unter Beachtung auch der agrarstrukturellen Belange gewährleisten zu können, wurde die Einleitung der Liquidation zum 01.01.96 einstimmig beschlossen. Der Hauptgesellschafter hat es übernommen, durch die in der Antwort auf Frage 8 bereits dargelegten erheblichen Leistungen für das Unternehmen, das Konkursrisiko abzuwenden und die",
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