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            "content": "Landtag Brandenburg                       Drucksache   3/2152 3. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 811 der Abgeordneten Gerlinde Stobrawa Fraktion der PDS Drucksache 3/1987 Entwicklungszusammenarbeit Wortlaut der Kleinen Anfrage 811 vom 8. November 2000: In der Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und der CDU steht unter Pkt. 5.1.3.: \"Die Koalition unterstützt Initiativen der Entwicklungszusammenarbeit in unserem Land. Gefördert werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Projekte brandenburgischer Eine-Welt-Gruppen in den Entwicklungsländern. Der Aspekt der Schaffung von Absatzmärkten und Arbeitsplätzen für einheimische Unternehmen wird dabei angemessen berücksichtigt.\" Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1.   Wie bewertet die Landesregierung den gegenwärtigen Stand der Umsetzung dieser Aussage im Koalitionsvertrag? 2.   Konzentriert sich die Landesregierung bei der diesbezügli- chen Förderung auf bestimmte Initiativen? Wenn ja, auf welche Initiativen? 3.   An welchen konkreten Beispielen kann die Landesregierung belegen, dass durch ihre Bemühungen im Bereich der Entwick- lungszusammenarbeit Arbeitsplätze in einheimischen Unter- nehmen geschaffen werden? 4.   An welchen konkreten Beispielen kann die Landesregierung belegen, dass durch ihr Wirken im Bereich der Entwicklungs- zusammenarbeit Absatzmärkte für einheimische Unternehmen geschaffen wurden? Datum des Eingangs: 11.12.2000 / Ausgegeben: 18.12.2000",
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            "content": "Namens ns der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz z und für Europaangelegenheiten die Kleine Anfrage wie folgt: zu Frage 1: Die Landesregierung bewertet den gegenwärtigen Stand der Umset- zung der zitierten Aussage zur Entwicklungszusammenarbeit im Koalitionsvertrag angesichts des engen Finanzrahmens als zufrie- denstellend. Im laufenden Haushaltsjahr wurden sowohl Projekte der Entwicklungszusammenarbeit in Brandenburg, dabei schwer- punktmäßig für die entwicklungspolitische Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, als auch Projekte brandenburgischer Eine-Welt- Gruppen in Entwicklungsländern gefördert. zu Frage 2: Die Landesregierung orientiert sich bei der Vergabe ihrer Mittel an ihren Leitlinien zur Entwicklungszusammenarbeit. Schwerpunkte der Förderung sind das Brandenburgische Entwicklungspolitische Institut (BEPI e.V.) sowie die Unterstützung von Projekten der Berlin-Brandenburgischen Auslandsgesellschaft (BBAG e.V.) und des Solidaritätsdienstes International (SODI e.V.). Die Landes- regierung unterstützt damit indirekt auch den von den beiden erstgenannten Trägern initiierten Arbeitskreis \"Entwicklungs- zusammenarbeit und Außenwirtschaft\". Beispielhaft seien Projekte zur Unterstützung wirtschaftlicher Selbstständigkeit in Nicaragua, der Bau eines Frauenkommunika- tionszentrums in Indien sowie die Ausstattung von Kfz-Werkstät- ten zur Berufsausbildung am Rande der vietnamesischen Hauptstadt Hanoi genannt. zu Fragen 3 und 4: Der Datenschutz für geförderte Unternehmen lässt es nicht zu, einzelne Firmen zu nennen, die aufgrund von Zuwendungen aus den Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit direkt oder indirekt Arbeitsplätze in Brandenburg sichern oder schaffen konnten. Dem unterliegt auch die statistische Erfassung des Absatzes von Einzelfirmen hinsichtlich seiner Höhe und seiner Zielregion.",
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