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            "content": "2 8.       Wie können in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Brandenburg und anderen unabhängi- gen Beratungsstellen die Verbraucherbildung und die Verbraucherinformation junger Menschen weiter optimiert werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfra- ge wie folgt: Vorbemerkung: Die Landesregierung hat mit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 2986 der Abgeordneten Renate Adol- ph, Fraktion DIE LINKE, Landtagsdrucksache 4/7858 vom 31.07.2009, bereits zu Fragen der Verbrau- cherbildung in Schulen Stellung genommen. Dabei wurden neben den zu vermittelnden Inhalten auch Fragen zur Qualifizierung der Lehrkräfte und zur Umsetzung im Unterricht beantwortet und zugleich dar- auf hingewiesen, dass es nicht die Aufgabe der Schule allein ist, Kinder und Jugendliche auf einen ver- antwortungsvollen, selbstständigen Umgang mit Geld, Konsum und finanziellen Verpflichtungen vorzu- bereiten. Die Schule kann ergänzen und vertiefen und in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen, ge- meinnützigen und privaten Einrichtungen vor allem präventiv tätig werden. Frage 1: Welche Fort- und Weiterbildungen mit dem Schwerpunkt Verbraucherbildung/ Verbraucherschutz wer- den für Lehrer mit dem Unterrichtsfach Arbeitslehre im Land Brandenburg angeboten? Zu Frage 1: Die Behandlung von Inhalten zu Verbraucherbildung/ Verbraucherschutz im Unterricht erfolgt nicht iso- liert, sondern in Verbindung mit den Themenfeldern der entsprechenden Rahmenlehrpläne, schwer- punktmäßig im W-A-T-Unterricht, aber darüber hinaus auch in anderen Fächern. Entsprechend verhält es sich mit den Angeboten der Lehrkräftefortbildung des regionalen Beratungs- und Unterstützungssys- tems für Schulen und Schulämter (BUSS) zu diesen Themen. Die Inhalte sind vielfältig und behandeln unter anderem die Schwerpunkte Rechte des Verbrauchers, Konsumverhalten, Schuldenprävention, ländliche Entwicklung, Verbraucherschutz und Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, ökologi- scher Landbau, Ernährungsberatung, Internetnutzung und Datenschutz. Frage 2: Wie viele Lehrer können pro Jahr an einer Fort- und Weiterbildung mit dem Schwerpunkt Verbraucher- bildung/ Verbraucherschutz teilnehmen? Zu Frage 2: Es erfolgt grundsätzlich keine Quotierung der zur Verfügung stehenden Ressourcen für die Fortbildung der Lehrkräfte in Bezug auf bestimmte Schwerpunkte. Das regionale Fortbildungssystem kann flexibel auf entsprechenden Bedarf reagieren. Die Beraterinnen und Berater des BUSS bieten ihre Fortbildun- gen in Abstimmung mit den regional zuständigen Schulrätinnen und Schulräten für Lehrerbildung bei den staatlichen Schulämtern an. Deshalb und aufgrund der zu Frage 1 dargestellten Einbettung der Schwerpunkte für Verbraucherbil- dung/ Verbraucherschutz in die unterschiedlichen Themenfelder verschiedener Fächer kann keine An- zahl beziffert werden. Datum des Eingangs: 03.08.2010 / Ausgegeben: 08.08.2010",
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            "content": "3 Frage 3: Welche zielgruppenspezifischen verbraucherpolitischen Themen und Inhalte sind Gegenstand der o.g. Fort- und Weiterbildungen für Lehrer mit dem Unterrichtsfach Arbeitslehre? Zu Frage 3: Zu verbraucherpolitischen Themen und Inhalten sind die verbindlichen Themen des Unterrichts, die sich aus den Rahmenlehrplänen ergeben, Gegenstand der Lehrkräftefortbildung. Dabei wird auch auf aktu- elle gesellschaftliche Schwerpunktthemen (z. B. Datenschutz, Lebensmittelqualität) eingegangen. Frage 4: Welche didaktischen Konzepte liegen den o.g. Fort- und Weiterbildungen zugrunde? Zu Frage 4: Die Behandlung der sich aus den Rahmenlehrplänen der verschiedenen Fächer ergebenden Themen erfolgt grundsätzlich handlungsorientiert und unterrichtsnah, um den Lehrkräften möglichst konkrete und anschauliche Anregungen für ihre Unterrichtstätigkeit zu geben. Sie werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Schulstufe aufbereitet. Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg der Fort- und Weiterbildungen in jugendgerechten Ver- braucherfragen hinsichtlich der Umsetzung der Inhalte in den Schulen? Zu Frage 5: Die Landesregierung geht davon aus, dass die Fortbildungsangebote die Lehrkräfte erfolgreich bei der Unterrichtsentwicklung unterstützen. Frage 6: Welche Defizite sieht die Landesregierung in der praxisgerechten (Aus-)Bildung junger Verbraucher ei- nerseits im Unterricht und andererseits außerhalb der Schule? Zu Frage 6: Die Landesregierung sieht hier keine strukturellen Defizite, die durch die Schule beseitigt werden könn- ten. Verbrauchererziehung ist – wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die eingangs ge- nannte Kleine Anfrage ausgeführt – ein regulär im Rahmenlehrplan des Unterrichtsfachs W-A-T veran- kerter Unterrichtsgegenstand, wird aber auch in anderen Unterrichtsfächern, z.B. Politischer Bildung, Lebensgestaltung-Ethik-Religion (LER), Mathematik oder Deutsch behandelt. Zugleich hat die Schule nur einen Teil von Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen zu verantworten. In der Kon- sumgesellschaft ist das Vermitteln eines eigenverantwortlichen Verbraucherverhaltens notwendigerwei- se Aufgabe der gesamten Gesellschaft, insbesondere natürlich der Familien sowie der – neben der Schule – dafür berufenen Einrichtungen. Frage 7: Mit welchen Maßnahmen können nach Meinung der Landesregierung die o.g. Defizite ausgeräumt wer- den, um die Aufklärung und Information junger Verbraucher in jugendgerechten Verbraucherfragen so- wohl im Unterricht als auch außerhalb der Schule zu verbessern? Frage 8: Wie können in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Brandenburg und anderen unabhängigen Bera- tungsstellen die Verbraucherbildung und die Verbraucherinformation junger Menschen weiter optimiert werden?",
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            "content": "4 Zu den Fragen 7 und 8: Eine verbesserte Verbraucherinformation in allen gesellschaftlichen Bereichen trägt zur Verbraucherbil- dung bei. Transparente und qualifizierte Verbraucherinformationen können von den Schulen im Unter- richt und darüber hinaus aufgegriffen werden. Das Land unterstützt die Schulen in der Ausgestaltung des Unterrichts durch vielfältige Angebote, vor allem im Rahmen des BUSS (siehe zu den Fragen 1 und 3), die Anerkennung von Veranstaltungen wei- terer Träger der Lehrkräftefortbildung zu relevanten Themen sowie die Unterstützung der Schulen und staatlichen Schulämter bei Kooperationen mit entsprechenden öffentlichen, gemeinnützigen und priva- ten Anbietern. Die Kooperation zwischen den fachlich zuständigen Ministerien, dem Landesinstitut für Schule und Me- dien Berlin-Brandenburg (LISUM), dem BUSS sowie der Verbraucherzentrale soll mit dem Ziel ausge- baut werden, fachlich begründete und praxisorientierte Angebote für die Schulen weiter zu qualifizieren. Dazu ist ein gemeinsamer Arbeitskreis (MBJS, MUGV, MASF) mit dem Ziel gegründet worden, entspre- chende Fortbildungsangebote für Lehrer zu etablieren.",
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