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            "content": "Landtag Brandenburg                       Drucksache 2/3255 2. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1042 der Abgeordneten Dr. Elke Seidel SPD-Fraktion Landtagsdrucksache 2/3059 Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1042: Kiesabbau frißt unsere Wälder Der allerorts zu beobachtende Bauboom benötigt Grundstoffe. Einer davon ist Kies. Vor allem rings um Berlin werden immer neue Abbauvorhaben erschlossen oder bestehende erweitert. Für eine dieser Lagerstätten - \"Fichtenwalde-Nord\" - wurde kürzlich ein Raumordnungsverfahren eingeleitet. Durch das Hartsteinwerk Hannover GmbH sollen 273 Hektar Land zwischen Fichtenwalde, Ferch, Neuseddin und Beelitz-Heilstätten dem Kiesabbau zur Verfügung gestellt werden. Aus Umweltgesichtspunkten müssen und werden gegen dieses Projekt starke Bedenken vorgetragen. Das gesamte Arreal ist mit Wald bewachsen. Dieses Waldgebiet besitzt insbesondere für die Grundwasserbildung herausragende Bedeutung. Ich frage die Landesregierung: 1.   Wieviel   Fläche    Wald  wurde   seit   1990   durch   die verschiedensten          Maßnahmen       (Autobahnbau, Siedlungsausweitung, Gewerbeflächen, Abbau von Bodenschätzen, Lagerflächen und Sonstiges) im Land Brandenburg vernichtet? 2.   Wieviel Fläche Wald wurde seit 1990 durch Aufforstung neu geschaffen? 3.   Welche konkreten Ausgleichsmaßnahmen sind im Fall der o. g. Lagerstätten vorgesehen? 4.   Wie bewertet die LR die Chance, durch Substitution von Sanden und Kiesen durch den verstärkten Einsatz von nachwachsenden und ökologischen Baustoffe den bisher prognostizierten Kiesbedarf deutlich zu unterschreiten? 5.   Wie sieht die LR unter diesem Gesichtspunkt die Kies- Bedarfsprognose für die nächsten Jahre?",
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            "content": "2 Datum des Eingangs: 09.10.1996 / Ausgegeben: 14.10.1996 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Prinzipiell muß zur Beantwortung dieser Frage festgestellt werden, daß bei Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart für den Verlust der Waldfunktionen, gemäß § 8 Abs. 3 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg, ein entsprechender Ausgleich oder Ersatz an anderer Stelle bzw. in finanzieller Form durch den Verursacher zu leisten ist. Bezüglich der nachgefragten Flächengrößen ist anzumerken, daß die Erhebung der Umwaldlung von Wald in andere Nutzungsarten erst seit 1991 erfolgt. Demzufolge kann eine Aussage nur zu den vergangenen fünf Jahren (1991-1995) gemacht werden. Danach wurden in diesem Zeitraum für Maßnahmen in folgenden Wirtschaftsbereichen die dargestellten Waldflächenzu- bzw. - abgänge verzeichnet: Bergbau                                          + 1.392 ha Landwirtschaft                                   + 1.562 ha Bebauung                                         -   751 ha Energie, Wasserwirtschaft, Verkehr               -    33 ha Sport- und Erholungsnutzung                      -    22 ha Übrige Nutzung                                   +   237 ha Zu Frage 2: Aus der Beantwortung von Frage 1 ergibt sich, daß die Waldflächenbilanz im Zeitraum 1991 - 1995 eine positive Gesamtbilanz von + 2.385 ha ausweist. Schwerpunktmäßig zu Buche schlagen dabei die großflächigen Renaturierungen im Bereich stillgelegter Bergbaubetriebe sowie die konsequente Durchsetzung der für Waldumwaldlungen notwendig gewordenen Ersatzmaßnahmen durch die zuständigen unteren Forstbehörden, vorrangig auf ehemals landwirtschaftlichen Stillegungsflächen. Zu Frage 3: Derzeit befindet sich das Abbauvorhaben \"Fichtenwalde-Nord\" noch im Raumordnungsverfahren. Erst im nachfolgenden bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren kann die Festlegung der konkreten Ausgleichsmaßnahmen zur Waldumwaldung erfolgen. In diesem Fall trifft das Oberbergamt des Landes Brandenburg die Entscheidung auf Vorschlag der zu beteiligenden unteren Forstbehörde. Zu Frage 4: Die Substitution von Sanden durch nachwachsende und ökologische Rohstoffe ist eine bedeutende Zukunftsaufgabe. Die Entwicklung",
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            "content": "3 des märkischen Hauses durch die LEG zeigt, daß die Landesregierung Brandenburg bestebt ist, hier wegweisende Im- pulse zu geben. In der Regel wird Kies zu großen Teilen zur Herstellung von Beton verwendet, der hohen Qualitätsanforderungen unterworfen ist. Einer Substitution durch andere Stoffe stehen in diesem Fall die Qualitätsanforderungen entgegen. Im Tiefbau lassen sich Kiese und Sande in begrenztem Umfang durch Baurestmassen oder Zuschlagstoffe wie z. B. Schlacken ersetzen, soweit diese Stoffe den geforderten DIN-Normen gerecht werden. Zu Frage 5: Die Landesregierung beobachtet aufmerksam die Entwicklung des Industriesektors Glas, Keramik, Steine und Erden in Brandenburg, der in der Vergangenheit die wachstumsstärkste Branche der verarbeitenden Industrie war. Innerhalb dieser war sie 1995 nach den Angaben der Landesstatistik dem Umsatz nach die drittgrößte, der Zahl der Beschäftigten nach die viertgrößte Branche der verarbeitenden Industrie in Brandenburg. Dieser Industriesektor ist von der Förderung mineralischer Rohstoffe in Brandenburg abhängig. Insbesondere hinsichtlich der Belieferung der Berliner Bauwirtschaft mit brandenburgischen              Steine- und Erdenprodukten ist ein weiteres Wachstum des brandenburgischen Steine- und Erdenbergbaus nicht auszuschließen. Die Schaffung der damit verbundenen Arbeitsplätze in Brandenburg ist ein erwünschtes Ziel der Landesregierung. Auch die direkte Belieferung der Bauindustrie mit Tonen, Sanden und Kiesen aus brandenburgischen Gruben, insbesondere im Zusammenhang mit Bau und Abdichtung von Deponien oder mit der Realisierung von Großprojekten des Verkehrswesens wie z. B. Ausbau von ICE-Trassen, Autobahnausbau, Ausbau des Flughafens Schönefeld oder Neubau der Transrapidstrecke Hamburg-Berlin läßt mittelfristig kein Absinken des Bedarfs der Region Berlin- Brandenburg erwarten.",
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