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"content": "Landtag Brandenburg Drucksache 4/3231 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1265 des Abgeordneten Norbert Schulze Fraktion der DVU Landtagsdrucksache 4/3132 Krebs erregender Ökokraftstoff aus Rapsöl? Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1265 vom 05. 07.2006 Medienberichten zufolge sollen die Emissionen des Bio-Kraftstoffs Rapsöl ein zehnmal höheres Krebsrisiko auslösen als der Ausstoß normalen Diesel-Kraftstoffs. Dies sei das Ergebnis bisher unveröffentlichter Tests der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft. In Anbetracht der im Jahr 2005 in Deutschland verbrauchten rund 213 Millionen Liter durch Speditionen und Landwirte, könnten bei einer Bestätigung solcher Testergebnisse die entsprechenden Auswirkungen für die Wirtschaft nicht unbeachtet bleiben. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung der einleitend genannte Sachverhalt bekannt? a) Wenn ja, auf welche konkreten Erkenntnisse stützt sich die Landesregierung? b) Wenn nein, wie will sich die Landesregierung auf Grund der in dieser Anfrage genannten Sachverhaltsdarstellung inhaltlich positionieren? c) Was will die Landesregierung unternehmen, um zusätzlich genaue Informationen in dieser Angelegenheit zu erhalten? 2. Wie schätzt die Landesregierung im Falle einer Bestätigung des gravierenden Gesundheitsrisikos konkret den wirtschaftlichen Schaden für das Land Brandenburg und im Land Brandenburg tätige Wirtschaftsunternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe ein – und zwar differenziert nach: a) Investitionsverlusten bei der Bio-Diesel produzierenden Industrie, b) wirtschaftlichen Einbußen bei Transportunternehmen, c) wirtschaftlichen Schäden bei Bio-Diesel-Versorgern, insbesondere Tankstellen mit Bio-Diesel-Angeboten, d) wirtschaftlichen Schäden für Landwirtschaftsbetriebe mit Raps-Anbau- Spezialisierung und e) voraussichtlichen Auswirkungen für den Arbeitsmarkt im Land Brandenburg, vor allem infolge von Absatzeinbrüchen aufgrund solcher Negativmeldungen? Datum des Eingangs: 27.07.2006 / Ausgegeben: 01.08.2006",
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"content": "Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Landesregierung der einleitend genannte Sachverhalt bekannt? a) Wenn ja, auf welche konkreten Erkenntnisse stützt sich die Landesregierung? b) Wenn nein, wie will sich die Landesregierung auf Grund der in dieser Anfrage genannten Sachverhaltsdarstellung inhaltlich positionieren? c) Was will die Landesregierung unternehmen, um zusätzlich genaue Informationen in dieser Angelegenheit zu erhalten? zu Frage 1 a bis c: Pflanzenöle und Biodiesel sind zwei unterschiedliche Substanzen, die als Biokraftstoffe Anwendung finden. Für Biodiesel besteht eine EU-weit geltende technische Normung, deren Einhaltung präventiv im Rahmen der Maßnahmen des Verbraucherschutzes der Landesregierung überprüft wird. Die FAL Braunschweig hat Ergebnisse toxikologischer Untersuchungen bekannt gemacht (zuletzt im Dezember 2005 als Abschlussbericht „Vergleich von Shell Mittel-Destillat, Premium-Dieselkraftstoff und fossilem Dieselkraftstoff mit Rapsölmethylester“), nach denen die Mutagenität der Partikelextrakte bei der Verwendung von Biodiesel (Rapsmethylester) als Kraftstoff in allen getesteten Betriebspunkten niedriger war als bei mineralischem Dieselkraftstoff. Für Pflanzenöle als Kraftstoff gibt es keine EU-weite Normung, Pflanzenöle werden üblicher Weise nicht an öffentlichen Tankstellen vertrieben. Bezüglich der Höhe des kanzerogenen Potenzials von Pflanzenöl als Kraftstoff liegen hier keine Untersuchungsergebnisse vor. Es muss darauf verwiesen werden, dass eine ggf. mögliche erhöhte Mutagenität nicht durch das Pflanzenöl selbst gegeben ist, sondern erst im Zusammenhang mit seiner Verbrennung und den dabei entstehenden Partikelemissionen auftreten kann. Nach vorliegenden Informationen wurden im Juni 2006 erstmalig Untersuchungsergebnisse der FAL zum kanzerogenen Potenzial vorgestellt. Die Untersuchungen wurden mit einer einzigen Rapsölqualität und einem für Pflanzenöle nicht modifizierten Motor durchgeführt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat bereits veranlasst, dass diese Untersuchungen fortgeführt werden. Dabei steht das Ziel für eine erforderliche Verallgemeinerung eine entsprechende Datengrundlage und damit auch die Basis für ggf. erforderliche weitergehende Entscheidungen zu schaffen. Die Landesregierung wird sich weiterhin informieren und den Sachverhalt aufmerksam verfolgen. Frage 2: Wie schätzt die Landesregierung im Falle einer Bestätigung des gravierenden Gesundheitsrisikos konkret den wirtschaftlichen Schaden für das Land Brandenburg und im",
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"content": "Land Brandenburg tätige Wirtschaftsunternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe ein – und zwar differenziert nach: a) Investitionsverlusten bei der Bio-Diesel produzierenden Industrie, b) wirtschaftlichen Einbußen bei Transportunternehmen, c) wirtschaftlichen Schäden bei Bio-Diesel-Versorgern, insbesondere Tankstellen mit Bio-Diesel-Angeboten, d) wirtschaftlichen Schäden für Landwirtschaftsbetriebe mit Raps-Anbau- Spezialisierung und e) voraussichtlichen Auswirkungen für den Arbeitsmarkt im Land Brandenburg, vor allem infolge von Absatzeinbrüchen aufgrund solcher Negativmeldungen? Zu Frage 2 a bis e: Wie zu Frage 1 ausgeführt besteht bei Biodiesel keine erhöhte Mutagenität, deshalb werden auch keine Auswirkungen in diesem Zusammenhang auf Biodieselhersteller, Tankstellen etc. zu erwarten sein. Pflanzenöl als Kraftstoff stellt zur Zeit noch ein Nischenprodukt dar, zu dessen Herstellung und Vertrieb es in Brandenburg keine größeren Betriebsstätten gibt.",
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